Jahresbericht SV62. zum 30. November 2014

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1 FCP T eil I Gesetz von 2010 Jahresbericht zum 30. November 2014 SV62 Ein Investmentfonds mit Sondervermögenscharakter als Umbrellafonds (fonds commun de placement à compartiments multiples) gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner jeweils gültigen Fassung Verwaltungsgesellschaft Verwahrstelle

2 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Bericht informiert Sie umfassend über die Entwicklung des Investmentfonds SV62 mit seinem Teilfonds SV62 Total Target Risk. Der Investmentfonds ist ein nach Luxemburger Recht in Form eines fonds commun de placement à compartiments multiples (FCP) errichtetes Sondervermögen gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner jeweils gültigen Fassung. Er erfüllt die Anforderungen der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften Nr. 2009/65/EG vom 13. Juli Die Außerordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat am 27. November 2013 beschlossen, den Sitz der Gesellschaft von 21, Avenue de la Liberté, L-1931 Luxemburg, nach 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach, mit Wirkung zum 1. Dezember 2013 zu verlegen. Gleichzeitig wurde der Sitz der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg, von 23, Avenue de la Liberté, L-1931 Luxemburg, nach 1c, rue Gabriel Lippmann, L Munsbach, mit Wirkung zum 1. Dezember 2013 verlegt. Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat am 2. Februar 2015 beschlossen den Namen des Fonds SV62 in vogelandfriends Invest zu ändern. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass Änderungen der Vertragsbedingungen des Sondervermögens sowie sonstige wesentliche Anlegerinformationen an die Anteilinhaber im Internet unter bekannt gemacht werden. Hier finden Sie ebenfalls aktuelle Fondspreise und Fakten zu Ihren Fonds. Zeichnungen können nur auf Grundlage des aktuellen Verkaufsprospekts oder der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document) zusammen mit dem Zeichnungsantragsformular, dem letzten Jahresbericht und gegebenenfalls dem letzten Halbjahresbericht erfolgen. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 22. Juli 2013 bis zum 30. November

3 1 Management 2 Bericht 3 Erläuterungen 4 SV62 5 Bericht 6 Steuerlicher 7 Risikohinweise Inhalt und Verwaltung... 4 des Anlageberaters... 5 zu der Vermögensaufstellung... 7 Total Target Risk... 9 des Réviseur d'entreprises agréé Hinweis (ungeprüft)

4 Management und Ver waltung Management und Verwaltung Verwaltungsgesellschaft Verwahrstelle Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. R.C.S. Lux B c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Aufsichtsrat Vorsitzender Michael O. Bentlage Partner Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main Stellvertretender Vorsitzender Jochen Lucht Persönlich haftender Gesellschafter Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main Mitglieder Eberhard Heck (bis zum 17. März 2014) Generalbevollmächtigter Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main Marie-Anne van den Berg Niederlassungsleiterin Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg Vorstand Stefan Schneider Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., Luxemburg Achim Welschoff Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., Luxemburg Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Kaiserstraße 24, D Frankfurt am Main Dienstleistungen erbracht durch: Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Zahl- und Informationsstellen Großherzogtum Luxemburg Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Bundesrepublik Deutschland Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Kaiserstraße 24, D Frankfurt am Main Anlageberater BN & Partners Deutschland AG Steinstraße 33, D Erftstadt Abschlussprüfer BDO Audit S.A. Cabinet de révision agréé 2, Avenue Charles de Gaulle, L-1653 Luxembourg Register- und Transferstelle Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach 4

5 Bericht des Anl ageber aters Bericht des Anlageberaters Rückblick Das vergangene Geschäftsjahr war rückblickend ein Jahr der geopolitischen Krisen. Insbesondere der Russland-Ukraine Konflikt belastete Mitte des Jahres speziell den deutschen Aktienmarkt. Die bis dahin konjunkturelle Dynamik in Deutschland hat in den Sommermonaten dann zusätzlich an Schwung verloren. Rückläufige Umfrageergebnisse zum Verbrauchervertrauen und zu den Geschäftserwartungen der Unternehmen schlugen sich negativ auf die Aktienkurse in Europa nieder. Der einsetzende Preisverfall an den Rohstoffmärkten dämpfte die weitere Konjunkturerholung. Da die meisten Länder der EU nicht bereit waren, die Stagnation ihrer Wirtschaft durch Ausgabensteigerungen zu überwinden, blieb die EZB der einzige handlungsfähige Akteur auf dem europäischen Spielfeld. Die neuen Maßnahmen zur Wachstumsstimulierung und die weiter expansive Geldpolitik der europäischen Zentralbank, sowie die vorsichtige Zinspolitik der FED waren dann der Auslöser für die Kurssteigerungen an den Aktienmärkten im vierten Quartal. Von den weltweiten geopolitischen und konjunkturellen Unsicherheiten profitierten speziell die Staatsanleihenmärkte. Zusätzlich stimulierten niedrige Inflationsraten und sinkende Inflationserwartungen die Anleihemärkte. Die Aussagen der EZB zum Ankauf von ABSund Covered Bond-Kaufprogrammen führte zu historisch niedrigen Marktrenditen und erstmals in der Geschichte im europäischen Raum zu Negativzinsen im kurzen Bereich. Entwicklung Das erste Geschäftsjahr des Fonds war geprägt vom strategischen Aufbau der Assets und der Ausrichtung auf unser Wertsicherungskonzept. Das vorhandene interne Risikobudget von 5 % wurde während des ganzen Geschäftsjahres nur teilweise beansprucht. Der max. Drawdown betrug 3,05 %. Value at Risk lag im Berichtsraum in einer Bandbreite von 0 bis 5 % und damit stets unter dem gesetzlichen Limit von 20 %. Die Jahresperformance betrug + 1,8 %, seit Auflage + 2,06 %. Die durchschnittliche Volatilität betrug 3,34 %. Die Aktienquote wurde sukzessive bis auf ca. 50 % in Form von voll hinterlegten ETFs auf den deutschen Aktienindex DAX aufgebaut. Während der ersten 10 Monate des GJ wurden im Durchschnitt bis zu 35 % in deutsche Staatsanleihen (AAA Rating) investiert. Das Barguthaben wurde bei Banken mit mind. A-Rating u.a. in Form von Festgeldern unterhalten. Für die Steuerung des Anlagekonzeptes und der Sicherungsmaßnahmen wurden ausschließlich FDAX- und Bund-Futures eingesetzt. Damit wurden nur jederzeit liquide Instrumente/Derivate gehandelt. Es wurden weder aktive noch passive Grenzverletzungen festgestellt. Die Grundinvestition im Fonds ist mit den aktuellen Assets zum Teil abgeschlossen. Ziel ist es, das noch bestehende Barvermögen im Laufe des Jahres 2015 weiter in Aktien bzw. aktienähnlichen Assets des Deutschen Aktienindexes DAX zu investieren. Es wird dadurch eine etwas höhere Volatilität im Kauf genommen. Das Anlageuniversum wird 2015 auch zum größten Teil der deutsche Aktienindex DAX und der Markt für europäische Staatsanleihen sein. Diese beiden Anlagemärkte sind jederzeit zu 100 % abzusichern. Trotz aller geopolitischen, konjunkturellen und markttechnischen Rückschläge hat sich das eingesetzte Wertsicherungskonzept vor allem in schwierigen Marktphasen bewährt. In langen Seitswärtsphasen treten erfahrungsgemäß auch Verluste auf. Im vergangenen GJ traf das auch bei unserem Fonds zu. 5

6 Ausblick Die aktuelle konjunkturelle Schwächephase in der Euro-Zone sollte sich in 2015 nicht weiter fortsetzen. Günstige finanzielle Rahmenbedingungen, sowie der Nachholbedarf bei Konsum und Investitionen lassen die Trendwachstumsdaten der Euro-Länder positiv erscheinen. Die Erwartungen für die Inflation im Euro Raum bleiben auch im neuen Geschäftsjahr auf niedrigem Niveau. Das Risiko einer temporären Deflation in der Euro-Zone ist erst bei deutlich stärkerer Euro-Abwertung und/oder Rohstoffpreisinflation gegeben. Die EZB ist mit ihren Lockerungsmaßnahmen vermutlich noch nicht am Ende und die Wahrscheinlichkeit für quantitatives Easing (QE) ist sehr hoch. Außerdem bereitet die FED die Finanzmärkte sehr behutsam und transparent auf evtl. anstehende Zinserhöhungen vor, um so größere Volatilitäten zu vermeiden. Aktienmärkte: Die Bewertungskennziffern bei Aktien zeigen, dass der US-Markt nach allen Kriterien am höchsten bewertet ist. Dagegen sind die Risikoprämien für eine Investition in den europäischen Aktienmarkt neutral und liegen sogar noch deutlich unter dem Krisenniveau von 2011/12. Die Attraktivität des Aktienmarktes resultiert vor allem aus dem Vergleich zum Rentenmarkt und den fehlenden Anlagealternativen. Rentenmärkte: Die Hoffnungen der Investoren auf weitere quantitative Easings (QE) werden auch 2015 die Rentenmärkte beflügeln und können durchaus kurzfristig zu neuen historischen Tiefständen bei den Zinsen führen. Das aktuelle Zinsniveau bietet jedoch kaum Chancen auf vernünftige Renditen. Vielmehr ist besonders bei langen Laufzeiten das Risikopotential für Rückschläge sehr hoch. Zusätzlich belasten die mageren Reformanstrengen in Frankreich und Italien. Vor dem Hintergrund der nach wie vor extrem lockeren Geldpolitik und dem weiterhin moderat optimistischen Wachstumsausblick gehen wir nach dem Kursrückgang im Herbst 2014 und dem darauf folgenden Anstieg auf das jetzige Niveau von einem neuerlichen Kursanstieg im Jahr 2015 aus. Davon wird unser Fonds profitieren. Sobald die Zentralbanken - insbesondere in den USA - einen geldpolitischen Richtungswechsel einleiten, steigt das Risiko auf Rückschläge. Unser Wertsicherungskonzept setzt dann ein und sollte größere Kursrückgänge einschränken. Auch geopolitische Ereignisse werden die Finanzmärkte immer wieder mehr oder weniger stark beeinflussen. 6

7 Erläuter ung en zu der Ver mögensaufstell ung Erläuterungen zu der Vermögensaufstellung zum 30. November 2014 Der Wert eines Anteils ("Anteilwert") lautet auf die im Verkaufsprospekt festgelegte Währung, in welcher der jeweilige Teilfonds aufgelegt wird ("Teilfondswährung"). Er wird unter Aufsicht der Verwahrstelle von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten separat für jeden Teilfonds an dem Tag ("Bewertungstag") berechnet, wie dies im Verkaufsprospekt für jeden Teilfonds Erwähnung findet, wobei diese Berechnung jedoch mindestens einmal monatlich erfolgen muss. Die Berechnung erfolgt durch Teilung des Netto- Fondsvermögens des jeweiligen Teilfonds durch die Zahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile an diesem Teilfonds. Das Netto-Teilfondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet: a) Die im Fonds enthaltenen Zielfondsanteile werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Anteilwert bzw. Rücknahmepreis bewertet. b) Der Wert von Kassenbeständen oder Bankguthaben, Einlagenzertifikaten und ausstehenden Forderungen, vorausbezahlten Auslagen, Bardividenden und erklärten oder aufgelaufenen und noch nicht erhaltenen Zinsen entspricht dem jeweiligen vollen Betrag, es sei denn, dass dieser wahrscheinlich nicht voll bezahlt oder erhalten werden kann, in welchem Falle der Wert unter Einschluss eines angemessenen Abschlages ermittelt wird, um den tatsächlichen Wert zu erhalten. c) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses, ermittelt, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist. d) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder auf einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für Vermögenswerte, welche an einer Börse oder auf einem anderen Markt wie vorerwähnt notiert oder gehandelt werden, die Kurse entsprechend den Regelungen in c) den tatsächlichen Marktwert der entsprechenden Vermögenswerte nicht angemessen widerspiegeln, wird der Wert solcher Vermögenswerte auf der Grundlage des vernünftigerweise vorhersehbaren Verkaufspreises nach einer vorsichtigen Einschätzung ermittelt. e) Der Liquidationswert von Futures, Forwards oder Optionen, die nicht an Börsen oder anderen organisierten Märkten gehandelt werden, entspricht dem jeweiligen Nettoliquidationswert, wie er gemäß den Richtlinien des Vorstands auf einer konsistent für alle verschiedenen Arten von Verträgen angewandten Grundlage festgestellt wird. Der Liquidationswert von Futures, Forwards oder Optionen, welche an Börsen oder anderen organisierten Märkten gehandelt werden, wird auf der Grundlage der letzten verfügbaren Abwicklungspreise solcher Verträge an den Börsen oder organisierten Märkten, auf welchen diese Futures, Forwards oder Optionen vom Fonds gehandelt werden, berechnet; sofern ein Future, ein Forward oder eine Option an einem Tag, für welchen der Nettovermögenswert bestimmt wird, nicht liquidiert werden kann, wird die Bewertungsgrundlage für einen solchen Vertrag vom Vorstand in angemessener und vernünftiger Weise bestimmt. f) Swaps werden zu ihrem Marktwert bewertet. Es wird darauf geachtet, dass Swap- Kontrakte zu marktüblichen Bedingungen im exklusiven Interesse des Fonds abgeschlossen werden. g) Geldmarktinstrumente können zu ihrem jeweiligen Verkehrswert, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsregeln festlegt, bewertet werden. h) Sämtliche sonstige Wertpapiere oder sonstige Vermögenswerte werden zu ihrem angemessenen Marktwert bewertet, wie dieser nach Treu und Glauben und entsprechend dem der Verwaltungsgesellschaft auszustellenden Verfahren zu bestimmen ist. i) Die auf Wertpapiere entfallenden anteiligen Zinsen werden mit einbezogen, soweit diese nicht im Kurswert berücksichtigt wurden (Dirty- Pricing). 7

8 Wertentwicklung des Netto-Fondsvermögens im Berichtszeitraum (nach BVI-Methode exkl. Verkaufsprovision) SV62 Total Target Risk I 1 (22. Juli 2013 bis 30. November 2014) 2,06 % SV62 Total Target Risk I 2 (vom 2. August 2013 bis 30. Oktober 2014) -4,09 % Die Wertentwicklung ist die prozentuale Veränderung zwischen dem angelegten Vermögen am Anfang des Anlagezeitraumes und seinem Wert am Ende des Anlagezeitraumes. Historische Wertentwicklungen lassen keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung in der Zukunft zu. Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio/ TER) des Netto-Fondsvermögens (nach BVI-Methode inkl. Performance Fee) SV62 Total Target Risk I 1 (22. Juli 2013 bis 30. November 2014 auf das Jahr annualisiert) 1,67 % SV62 Total Target Risk I 2 (2. August 2013 bis 30. Oktober 2014 auf das Jahr annualisiert) 3,73 % Die Gesamtkostenquote (TER) des Netto-Fondsvermögens drückt die Summe der Kosten und Gebühren als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus. Häufigkeit der Portfolioumschichtung (Portfolio Turnover Rate/ TOR) SV62 Total Target Risk (22. Juli 2013 bis 30. November 2014) 346 % Die ermittelte absolute Anzahl der Häufigkeit der Portfolioumschichtung stellt das Verhältnis zwischen den Wertpapierankäufen und Wertpapierverkäufen, den Mittelzu- und -abflüssen sowie des durchschnittlichen Netto-Fondsvermögens für den oben aufgeführten Berichtszeitraum dar. Synthetische Gesamtkostenquote (Synthetic Total Expense Ratio / TER) des Netto-Fondsvermögens (inkl. Performance Fee) Der Fonds investierte mehr als 20% seines Portfolios in Zielfonds. Auf Ebene der Zielfonds sind weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen angefallen. Soweit die Zielfonds ihrerseits eine TER veröffentlichen, wird diese (gemäß Rundschreiben CSSF 03/122 der luxemburgischen Aufsichtsbehörde) bei der Berechnung der TER berücksichtigt (synthetische TER). Bei Nichtveröffentlichung einer TER auf Zielfondsebene wird die Verwaltungsvergütung zur Berechnung herangezogen. Die synthetische TER belief sich auf: SV62 Total Target Risk I 1 (22. Juli 2013 bis 30. November 2014 auf das Jahr annualisiert) 1,69 % SV62 Total Target Risk I 2 ( 2. August 2013 bis 30. Oktober 2014 auf das Jahr annualisiert) 3,75 % Veröffentlichungen Der jeweils gültige Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile, sowie alle sonstigen, für die Anteilinhaber bestimmten Informationen können jederzeit am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei den Zahl- und Vertriebsstellen erfragt werden. Informationen zu Vergütungen Angaben zu den Vergütungen können Sie dem aktuellen Verkaufsprospekt entnehmen. Besteuerung des Fonds in Luxemburg Das Fondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg einer Steuer ("taxe d abonnement") von zurzeit 0,05 % p.a. auf Anteile nichtinstitutioneller Anteilklassen und von 0,01% p.a. auf Anteile institutioneller Anteilklassen. Diese taxe d'abonnement ist vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene Netto-Fondsvermögen zahlbar. Die Einkünfte des Fonds werden in Luxemburg nicht besteuert. Transaktionskosten Für das am 30. November 2014 endende Geschäftsjahr sind im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Geldmarktpapieren, Derivaten oder anderen Vermögensgegenständen die unten aufgelisteten Transaktionskosten angefallen. Zu den Transaktionskosten zählen insbesondere Provisionen für Broker und Makler, Clearinggebühren und fremde Entgelte (z. B. Börsenentgelte, lokale Steuern und Gebühren, Registrierungs- und Umschreibegebühren). SV62 Total Target Risk (22. Juli 2013 bis 30. November 2014) ,61 EUR 8

9 SV62 Total Target Risk Vermögensübersicht zum SV62 Total Target Risk Da der Fonds SV62 zum 30. November 2014 aus nur einem Teilfonds, dem SV62 Total Target Risk, besteht, sind die Vermögensaufstellung, die Entwicklung des Fondsvermögens sowie die Ertrags- und Aufwandsrechnung des SV62 Total Target Risk gleichzeitig die konsolidierten obengenannten Aufstellungen des Fonds SV62. Gattungsbezeichnung ISIN Stück/ Bestand Käufe/ Verkäufe/ Währung Kurs Kurswert in % des Anteile/ Zugänge Abgänge Fonds- Währung im Berichtszeitraum EUR vermögens Wertpapiere Börsengehandelte Wertpapiere Verzinsliche Wertpapiere Bundesrepublik Deutschland Bundesrepublik Deutschland - Anleihe - 0, DE Nominal , ,00 0,00 EUR 100, ,00 9,30 Bundesrepublik Deutschland - Anleihe - 1, DE Nominal , , ,00 EUR 101, ,50 5,85 Wertpapiervermögen ,50 15,15 Investmentanteile Bundesrepublik Deutschland Deka DAX (ausschüttend) U.ETF Inhaber-Anteile DE000ETFL060 Anteile , ,00 0,00 EUR 51, ,00 9,50 Deka DAX UCITS ETF Inhaber-Anteile DE000ETFL011 Anteile 8.000, ,00 0,00 EUR 94, ,00 8,69 ishares Core DAX UCITS ETF DE Inhaber-Anteile DE Anteile 9.300, , ,00 EUR 88, ,00 9,52 Luxemburg ComStage-FR DAX UCITS ETF Inhaber-Anteile I o.n. LU Anteile , , ,00 EUR 51, ,00 10,05 db x-trackers DAX U.ETF(DR)-Inc. Inhaber-Anteile 1D o.n. LU Anteile 5.000, ,00 0,00 EUR 93, ,00 5,39 db x-trackers DAX ETF (DR) Inhaber-Anteile 1C o.n. LU Anteile 8.400, ,00 0,00 EUR 98, ,00 9,51 Summe: Investmentanteile ,00 52,66 Bankguthaben EUR bei Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg ,24 EUR ,24 13,77 Festgelder EUR bei Banque Internationale à Luxembourg S.A., Niederlassung Luxemburg ,00 EUR ,00 9,22 EUR bei Banque Internationale à Luxembourg S.A., Niederlassung Luxemburg ,00 EUR ,00 9,22 Summe: Bankguthaben ,24 32,21 Sonstige Vermögensgegenstände Zinsansprüche (Bankguthaben, Festgelder, Wertpapiere) 2.541,78 EUR 2.541,78 0,03 Sonstige Vermögenswerte ,71 EUR ,71 0,15 Summe: Sonstige Vermögensgegenstände ,49 0,18 Gesamtaktiva ,23 100,20 9

10 Gattungsbezeichnung ISIN Stück/ Bestand Käufe/ Verkäufe/ Währung Kurs Kurswert in % des Anteile/ Zugänge Abgänge Fonds- Währung im Berichtszeitraum EUR vermögens Verbindlichkeiten aus Anlageberatungsvergütung -696,80 EUR -696,80-0,01 Depotbank-/ Verwahrstellenvergütung -570,77 EUR -570,77-0,01 Prüfungskosten ,00 EUR ,00-0,09 Risikomanagementvergütung -650,00 EUR -650,00-0,01 Taxe d'abonnement -108,52 EUR -108,52 0,00 Transfer- und Registerstellenvergütung -350,00 EUR -350,00 0,00 Verwaltungsvergütung ,19 EUR ,19-0,08 Summe: Verbindlichkeiten ,28-0,20 Gesamtpassiva ,28 0,20 Fondsvermögen ,95 100,00* *Bei der Ermittlung der Prozentwerte können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. 10

11 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte des SV62 Total Target Risk, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen - Käufe und Verkäufe von Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen: Gattungsbezeichnung ISIN Währung Käufe/ Zugänge im Berichtszeitraum Verkäufe/ Abgänge im Berichtszeitraum Wertpapiere Börsengehandelte Wertpapiere Aktien adidas AG Namens-Aktien o.n. DE000A1EWWW0 EUR 2.120, ,00 Allianz SE vink.namens-aktien o.n. DE EUR 6.195, ,00 BASF SE Namens-Aktien o.n. DE000BASF111 EUR , ,00 Bayer AG Namens-Aktien o.n. DE000BAY0017 EUR 8.340, ,00 Bayerische Motoren Werke AG Stammaktien EO 1 DE EUR , ,00 Continental AG Inhaber-Aktien o.n. DE EUR 2.920, ,00 Daimler AG Namens-Aktien o.n. DE EUR , ,00 Deutsche Bank AG Namens-Aktien o.n. DE EUR , ,00 Deutsche Telekom AG Namens-Aktien o.n. DE EUR , ,00 Fresenius Medical Care KGaA Inhaber-Aktien o.n. DE EUR 9.920, ,00 Fresenius SE & Co. KGaA Inhaber-Aktien o.n. DE EUR 5.495, ,00 HeidelbergCement AG Inhaber-Aktien o.n. DE EUR 6.360, ,00 Henkel AG & Co. KGaA Inhaber-Vorzugsaktien o.st.o.n DE EUR , ,00 Infineon Technologies AG Namens-Aktien o.n. DE EUR , ,00 Münchener Rückvers.-Ges. AG vink.namens-aktien o.n. DE EUR 2.435, ,00 RWE AG Inhaber-Stammaktien o.n. DE EUR , ,00 SAP SE Inhaber-Aktien o.n. DE EUR , ,00 Siemens AG Namens-Aktien o.n. DE EUR , ,00 ThyssenKrupp AG Inhaber-Aktien o.n. DE EUR 5.500, ,00 Volkswagen AG Inhaber-Stammaktien o.n. DE EUR 485,00-485,00 Volkswagen AG Vorzugsaktien o.st. o.n. DE EUR 6.390, ,00 Verzinsliche Wertpapiere Bundesrepublik Deutschland - Anleihe - 1, DE EUR , ,00 Investmentanteile Börsengehandelte Wertpapiere Investmentanteile ishares ST.Eu.600 Aut.&Pa.U.ETF DE Inhaber-Anlageaktien DE000A0Q4R28 EUR 8.000, ,00 11

12 Verkaufsprovisionen und Verwaltungsgebühren der Zielfonds des SV62 Total Target Risk 1 zum 30. November 2014 Gattungsbezeichnung Whg. ISIN Rücknahme- Verkaufs- Verwaltungsprovision provision vergütung Bundesrepublik Deutschland Deka DAX (ausschüttend) U.ETF Inhaber-Anteile EUR DE000ETFL ,15 % Deka DAX UCITS ETF Inhaber-Anteile EUR DE000ETFL ,15 % ishares ST.Eu.600 Aut.&Pa.U.ETF DE Inhaber-Anlageaktien EUR DE000A0Q4R ,47 % ishares Core DAX UCITS ETF DE Inhaber-Anteile EUR DE ,17 % Luxemburg ComStage-FR DAX UCITS ETF Inhaber-Anteile I o.n. EUR LU ,15 % db x-trackers DAX U.ETF(DR)-Inc. Inhaber-Anteile 1D o.n. EUR LU ,01 % db x-trackers DAX ETF (DR) Inhaber-Anteile 1C o.n. EUR LU ,09 % 1 Die Zielfonds wurden zum Nettoinventarwert gekauft bzw. verkauft, d.h. es wurden keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmegebühren gezahlt. 12

13 Ertrags- und Aufwandsrechnung SV62 Total Target Risk Die Ertrags- und Aufwandsrechnung für die Zeit vom 22. Juli 2013 bis zum 30. November 2014 gliedert sich wie folgt: Erträge Anteilklasse Anteilklasse Summe I 1 I 2 2. August 2013 bis 30. Oktober 2014* in EUR Zinsen aus Festgeldern 377,65 42,63 420,28 Zinsen aus Anleihen , , ,05 Dividendenerträge , , ,78 Erträge aus Investmentanteilen 3.077,63 94, ,02 Sonstige Erträge 286,14 25,30 311,44 Ordentlicher Ertragsausgleich 107, , ,05 Summe der Erträge ,84 611, ,52 Aufwendungen Verwaltungsvergütung , , ,91 Depotbank-/ Verwahrstellenvergütung , , ,07 Depotgebühren -894,89-78,68-973,57 Taxe d'abonnement ,95-96, ,27 Prüfungskosten ,49-724, ,25 Druck- und Veröffentlichungskosten ,45-580, ,81 Anlageberatungsvergütung , , ,30 Risikomanagementvergütung ,33-879, ,00 Sonstige Aufwendungen , , ,80 Transfer- und Registerstellenvergütung , , ,00 Vertriebsstellenvergütung 0, , ,42 Ordentlicher Aufwandsausgleich , , ,96 Summe der Aufwendungen , , ,44 Ordentlicher Nettoertrag ,92 Veräußerungsgeschäfte Realisierte Gewinne ,34 Realisierte Verluste ,65 Außerordentlicher Ertragsausgleich ,62 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ,07 Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres ,15 Veränderungen des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres ,19 Ergebnis des Geschäftsjahres ,34 *Totalmittelrückfluss zum 30. Oktober

14 Entwicklung des Fondsvermögens SV62 Total Target Risk für die Zeit vom 22. Juli 2013 bis zum 30. November 2014: in EUR Wert des Fondsvermögens am Beginn des Geschäftsjahres 0,00 Mittelzufluss/ -abfluss (netto) ,90 Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen ,20 Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen ,30 Ertragsausgleich/ Aufwandsausgleich ,29 Ergebnis des Geschäftsjahres ,34 Wert des Fondsvermögens am Ende des Geschäftsjahres ,95 14

15 Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre SV62 Total Target Risk Anteilklasse I 1 Anteilklasse I 2 zum Fondsvermögen ,95 0,00 Umlaufende Anteile 8.500,000 0,000 Inventarwert je Anteil 1.020,58 0,00 15

16 IBDO. BEFIICHT DES REVISEUR D'ENTFlEPRISES AGREE An die Anteilinhaber des lnvestmentfonds SV62 Entsprechend dem uns von der Venlvaltungsgesellschaft erieilten Auftrag haben wir den beigefugten Jahresabschluss des SV62 und seines Teilfonds gepriift, der aus der Vermtigensiibersicht einschliefilich der Aufstellung des Wertpapierbestands und der sonstigen Vermogenswene zum 30. November 2014, der Erirags- und Autwandsrechnung und der Entwicklung des Fondsvermégens fiir den Zeitraum vom 22. Juli 2013 his 30. November 2014, sowie aus einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden und anderen erléuternden lnformationen besteht. Verantwortung des Vorstands der Venn/altungsgese/lschaft filir den Jahresabschluss Der Vorsiand der Verwaltungsgesellschafl ist verantwortlich iiir die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses in Ubereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses und fl'jr die internen Konirollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu erméglichen, der frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben isi, unabhézngig davon, ob diese aus Unrichtigkeiten oder Verst6Ben resuliieren. Veraniworiung des Héviseur d'enrrepr.-'ses agréé In unserer Verantwortung liegt es, auf der Grundlage unserer Abschlusspriifung uber diesen Jahresabschluss ein Priifungsurteil zu erteilen. Wir fiihrien unsere Abschlussprufung nach den fur Luxemburg von der Commission de Surveillance du Secieur Financier angenommenen lnternationalen Priifungsstandards (International Standards on Auditing) durch. Diese Standards verlangen, dass wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einhalten und die Priifung dahingehend planen und durchflihren, dass mit hinreichender Sicherheit erkannt werden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen unzuireffenden Angaben ist. Eine Abschlusspriifung beinhaltet die Durchiiihrung von Prfifungshandlungen zum Erhalt von Priiiungsnachweisen iiir die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansétze und lnformationen. Die Auswahl der Pruiungshandlungen obliegt der Beurteilung des Réviseur d'entreprises agréé ebenso wie die Bewertung des Flisikos, dass der Jahresabschluss weseniliche unzutreffende Angaben aufgrund von Unrichiigkeiten oder Verst6Ben enthalt. lm Rahmen dieser Risikoeinschétzung beriicksichiigt der Fiéviseur d'entreprises agréé das fiir die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarsiellung des Jahresabschlusses eingerichtete interne Kontrollsystem, um die unter diesen Umsténden angemessenen Prfifungshandlungen festzulegen, nicht jedoch urn eine Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Abschlusspriiiung umfasst auch die Beuneilung der Angemessenheit der angewandten Fiechnungslegungsgrundsétze und -methoden und der Vertretbarkeit der vom Vorstand der Verwaltungsgesellschaft ermittelten geschétzten Werie in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auifassung, dass die von uns erlangien Priifungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage iflr unser Priiiungsurteil zu dienen. Priifungsurieil Nach unserer Beuneilung vermitteli der Jahresabschluss in [Jbereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen beireifend die Aufstellung des Jahresabschlusses ein den tatsachlichen Verhlailtnissen entsprechendes Bild der Verm6gens- und Finanzlage des SV62 und seines Teilfonds zum 30. November 2014 sowie der Ertragslage und der Entwicklung des Fondsvermégens iiir den Zeitraum vom 22. Juli 2013 his 30. November Sonstiges Die im Jahresbericht enthaltenen ergénzenden Angaben wurden von uns im Rahmen unseres Auftrages durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Priifungshandlungen nach den oben beschriebenen Standards. Unser Priifungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. lm Rahmen der Gesamidarstellung des Jahresabschlusses haben uns diese Angaben keinen Anlass zu Anmerkungen gegeben. Luxemburg, 30. Méirz 2015 BDO Audit Cabinet de révision agréé vertreien durch,_. -- Daniel Croisé BDO Audit, Société Anonyme R.C.S. Luxembourg B TVA LU BDO Audit, a société anonyme incorporated in Luxembourg, is a member of BDO lntemational Limited, a UK company limited by guarantee, and forms part of the international BDO network of independent member firms. BDO is the brand name for the BDO network and for each of the BDO Member Firms. 16

17 Steuerlicher Hinweis Steuerlicher Hinweis an die Anleger von SV62 - Investmentfondsanteile* in der Bundesrepublik Deutschland: Sehr geehrte Damen und Herren, nach Abschluss des Geschäftsjahres 2013/2014 teilen wir Ihnen nachstehend die steuerlichen Daten je Investmentanteil zum 30. November 2014 mit. SV62 Total Target Risk I 1 ISIN: WHG: Geschäftsjahr vom: Geschäftsjahr bis: LU EUR 22/07/ /11/2014 Ex-Tag: - Zahltag: - Ausschüttungs -beschluss: - 5 Abs. 1 Nr.... InvStG Privat Betriebsvermögen (EStG) (EStG) (KStG) 1 a) den Betrag der Ausschüttung sowie 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre, 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge, 1 b) den Betrag der ausgeschütteten Erträge Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 1 c) die in den ausgeschütteten/ ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen 1 c) aa) Erträge im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes, 1 c) bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes, 1 c) cc) Erträge im Sinne des 2 Absatz 2a, * Der Investmentfonds hat die Anforderungen des 5 InvStG erfüllt. Eine steuerliche Bescheinigung nach 5 InvStG wurde durch BDO Audit S.A., cabinet de révision agréé, Luxemburg, erstellt. 17

18 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, 1 c) ee) Erträge im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind, 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung, 1 c) gg) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 1, 1 c) hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen, 1 c) ii) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde, 1 c) jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 c) kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen, 1 c) ll) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 c) mm) Erträge im Sinne des 24 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1 c) nn) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 c) oo) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung 1 d) aa) im Sinne des 7 Absatz 1 und 2, 1 d) bb) im Sinne des 7 Absatz 3, 1 d) cc) im Sinne des 7 Absatz 1 Satz 4, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten, 18

19 1 f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2 entfällt und 1 f) aa) der nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 32d Absatz 5 oder 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 vorgenommen wurde, 1 f) bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 anzuwenden ist, 1 f) cc) der nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 34c Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde, 1 f) dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist, 1 f) ff) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 f) gg) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 f) hh) In Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die 2 Absatz dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 f) ii) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre, 0,6224 0,6224 0,

20 SV62 Total Target Risk I 2 ISIN: WHG: Geschäftsjahr vom: Geschäftsjahr bis: LU EUR 02/08/ /11/2014 Ex-Tag: - Zahltag: - Ausschüttungs -beschluss: - 5 Abs. 1 Nr.... InvStG Privat Betriebsvermögen (EStG) (EStG) (KStG) 1 a) den Betrag der Ausschüttung sowie 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre, 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge, 1 b) den Betrag der ausgeschütteten Erträge Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 1 c) die in den ausgeschütteten/ ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen 1 c) aa) Erträge im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes, 1 c) bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes, 1 c) cc) Erträge im Sinne des 2 Absatz 2a, 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, 1 c) ee) Erträge im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind, 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung, 1 c) gg) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 1, 20

21 1 c) hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen, 1 c) ii) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde, 1 c) jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 c) kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen, 1 c) ll) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 c) mm) Erträge im Sinne des 24 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1 c) nn) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 c) oo) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung 1 d) aa) im Sinne des 7 Absatz 1 und 2, 1 d) bb) im Sinne des 7 Absatz 3, 1 d) cc) im Sinne des 7 Absatz 1 Satz 4, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten, 1 f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2 entfällt und 1 f) aa) der nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 32d Absatz 5 oder 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 vorgenommen wurde, 1 f) bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 anzuwenden ist, 21

22 1 f) cc) der nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 34c Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde, 1 f) dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist, 1 f) ff) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 f) gg) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 f) hh) In Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die 2 Absatz dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 f) ii) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre, 0,6140 0,6140 0,6140 Mit freundlichen Grüßen HAUCK & AUFHÄUSER INVESTMENT GESELLSCHAFT S.A. Diese Mitteilung trägt keine Unterschrift 22

23 Risikohi nweise ( ung epr üft) Risikohinweise (ungeprüft) des Fonds SV62 Total Target Risk Die Verwaltungsgesellschaft verwendet ein Risikomanagementverfahren, das die Überwachung der Risiken der einzelnen Portfoliopositionen und deren Anteil am Gesamtrisikoprofil des Portfolios des verwalteten Fonds zu jeder Zeit erlaubt. Im Einklang mit dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 und den anwendbaren regulatorischen Anforderungen der Commission de Surveillance du Secteur Financier (''CSSF'') berichtet die Verwaltungsgesellschaft regelmässig über das von ihr verwendete Risikomanagement- Verfahren an die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft verwendet zur Überwachung des Gesamtrisikos des Fonds SV62 einen absoluten Value-at-Risk Ansatz. Der gesetzlich maximal zulässige Value-at-Risk des Portfolios liegt bei 20%. Der Value-at-Risk betrug im vergangenen Geschäftsjahr: Minimum 0,8% Maximum 7,7% Durchschnitt 2,8% Zur Berechnung des Value-at-Risk wurde ein Monte-Carlo Model benutzt. Der Value-at-Risk bezieht sich auf eine Haltedauer von 20 Tagen, ein Konfidenzniveau von 99 % sowie einen Beobachtungszeitraum von ca. 3 Jahren. Im vergangenen Geschäftsjahr wurde eine Hebelwirkung von durchschnittlich 18,02% gemessen. Die Berechnung beruht auf dem in der European Securities and Markets Authority (ESMA) - Leitlinie definierten Sum-of-Notionals Approach. Hinweis zu Techniken für eine effiziente Portfolioverwaltung: Im Berichtszeitraum wurden keine Techniken für eine effiziente Portfolioverwaltung eingesetzt. 23

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