Herzlich Willkommen zur 14. öffentlichen Stadtratssitzung

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1 Herzlich Willkommen zur 14. öffentlichen Stadtratssitzung

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3 Tagesordnung zur 14. öffentlichen Stadtratssitzung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 2. Protokollkontrolle 3. Einwohnerfragestunde 4. Wahl der Beauftragten zur Verpflichtung und Vereidigung des Bürgermeisters 5. Verpflichtung und Vereidigung des Bürgermeisters

4 Tagesordnung 6. Änderung des Gesellschaftervertrages der BBK GmbH 7. Nachwahl zur Besetzung des Aufsichtsrates BBK GmbH 8. Wahl des Mitgliedes des Aufsichtsrates BBK GmbH 9. Berichterstattung des Bürgermeisters zur Mitte des Jahres nach 75 Absatz 5 SächsGemO 10. Information des Bürgermeisters zu Terminen Stadtrat, Verwaltungsausschuss und Technischen Ausschuss

5 Tagesordnung 10. Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden 12. Bewilligung außerplanmäßiger Auszahlungen für die Sanierung des Parkplatzes Marktstraße 2014/ Anfragen der Stadträte gemäß 4, Abs. 2 der Geschäftsordnung

6 TOP 6. Zum Fördermittelantrag der BBK GmbH für das Kurmittelhaus wird vom Zuschussgeber verlangt, dass in der Satzung der BBK festgelegt ist, dass erzielte Gewinne ausschließlich zur Erfüllung des Zuwendungszieles verwendet werden. Dafür ist die Satzung in den 2 und 15 wie folgt zu ändern: Satzungsänderung BBK GmbH 2 Gegenstand des Unternehmens Alt: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Kurbades mit Erlebnisbereich sowie schrittweise Übernahme weiterer Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Kurbetrieb und Tourismus der Stadt Bad Lausick stehen. Ferner wird das Unternehmen auch als Gesellschaft zur Stadtentwicklung und als Bauträgergesellschaft tätig. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. Neu: 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Kurbades mit Erlebnisbereich sowie schrittweise Übernahme weiterer Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Kurbetrieb und Tourismus der Stadt Bad Lausick stehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern.

7 15 Ergebnisverwendung Alt: Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Ergebnisverwendung, also darüber, inwieweit der Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines etwaigen Verlustvortrages in Gewinnrücklagen eingestellt, also Gewinn vorgetragen, oder an die Gesellschafter ausgeschüttet wird. Der ausgeschüttete Gewinn steht den Gesellschaftern entsprechend ihren Geschäftsanteilen zu. Die Organe der Gesellschaft sind nicht befugt, einem Gesellschafter außerhalb satzungsmäßiger Gewinnausschüttungsbeschlüsse Vorteile zu gewähren, die einem Dritten bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung nicht gewährt würden. Wird hiergegen verstoßen, so hat der begünstigte Gesellschafter den Vorteil an die Gesellschaft zurückzuerstatten. Das gilt insbesondere dann, wenn von der Finanzverwaltung rechtskräftig eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen wird. Der Anspruch entsteht bereits zum Zeitpunkt der Vorteilsgewährung. Zurückliegende Bilanzen sind entsprechend zu berücksichtigen. Neu: 15 Ergebnisverwendung: Die Gesellschaft ist nicht darauf angelegt, Gewinne zu erzielen. Ziel des Unternehmens ist es, den Unternehmensgegenstand bestmöglich zu erfüllen. Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Ergebnisverwendung, also darüber, inwieweit der Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines etwaigen Verlustvortrages in Gewinnrücklagen eingestellt, also als Gewinn vorgetragen wird. Erwirtschaftete Jahresüberschüsse und Gewinne verbleiben grundsätzlich im Unternehmen und sind für die Erfüllung der satzungsgemäßen Unternehmensziele, entsprechend 2, Satz 1, zu verwenden. Die Organe der Gesellschaft sind nicht befugt, einem Gesellschafter Vorteile zu gewähren, die einem Dritten bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung nicht gewährt würden. Wird hiergegen verstoßen, so hat der begünstigte Gesellschafter den Vorteil an die Gesellschaft zurückzuerstatten. Das gilt insbesondere dann, wenn von der Finanzverwaltung rechtskräftig eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen wird. Der Anspruch entsteht bereits zum Zeitpunkt der Vorteilsgewährung. Zurückliegende Bilanzen sind entsprechend zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: 17-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen

8 TOP 7 und 8. Die beiden Punkte müssen abgesetzt werden, da Herr Bürgermeister Eisenmann a.d. abberufen werden muss. Da hierzu keine entsprechende Beschlussvorlage vorliegt kann dies in der heutigen Sitzung nicht beschlossen werden. Da kein Eilbedürfnis zur Entscheidung erkennbar ist, werden die TOP 7 und 8 von der Tagesordnung genommen und für die nächste Stadtratssitzung vorbereitet. (Zustimmung bei 1 Enthaltung)

9 Hinweis: Der Haushaltsplan 2015 tritt nach öffentlicher Auslegung am rückwirkend zum in Kraft. 9. Berichterstattung des Bürgermeisters der Stadt Bad Lausick über wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan 2015 gegenüber dem Stadtrat und der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß 75 Absatz 5 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) zum Die Berichterstattung bezieht sich auf wesentliche Abweichungen -bei der Entwicklung der Erträge und Aufwendungen -bei der Entwicklung der Einzahlungen und Auszahlungen, -bei der Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen, -bei dem Schuldenstand der Gemeinde und -über die von der Gemeinde übernommenen Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen und kreditähnlichen Rechtsgeschäften. Maßgabe für die Berichterstattung ist der vom Stadtrat am beschlossene Doppelhaushalt 2015/ 2016.

10 1. wesentliche Abweichungen bei der Entwicklung der Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) Für diese Berichterstattung werden Abweichungen über ,00, das sind 5% vom Gesamtaufwand, berücksichtigt. Abweichungen liegen zur Mitte des Berichtsjahres bei: Erträgen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ( ,04 ) Aufwendungen für Kommunalanteile Kinderbetreuung ( ,85 ) Es ist davon auszugehen, dass die Erträge und Aufwendungen bis zum Jahresende im Wesentlichen der Planung entsprechen werden. Eine Gefährdung des Haushaltsausgleichs wird nicht erwartet.

11 2. wesentliche Abweichungen bei der Entwicklung der Einzahlungen und Auszahlungen (Finanzhaushalt) Für diese Berichterstattung werden Abweichungen über ,00, das sind 3% der Gesamtauszahlungen ohne Finanzierungstätigkeit (ordentliche Tilgungen und Umschuldungen), berücksichtigt. Abweichungen liegen zur Mitte des Berichtsjahres bei laufende Verwaltungstätigkeit - Einzahlungen aus Gewerbesteuer ( ,74 ) - Einzahlungen aus Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ( ,80 ) - Einzahlungen aus allgemeinen Schlüsselzuweisungen vom Land ( ,71 ) - Einzahlungen aus Zuweisungen für die Kinderbetreuung vom Land ( ,22 ) - Auszahlungen für Kommunalanteile Kinderbetreuung ( ,51 ) - Auszahlungen für Kreisumlage ( ,72 )

12 Investitionstätigkeit Fördermittel für den Neubau der Zweifelder Sporthalle ( ,49 ) Einzahlungen aus Rückflüssen von Ausleihungen - Darlehen Michelsgruppe ( ,00 ) Auszahlungen für den Neubau der Zweifelder Sporthalle Baumaßnahme und Vermögenserwerb ( ,21 ) Finanzierungstätigkeit Auszahlungen für Tilgung von Krediten ( ,21 ) Es ist davon auszugehen, dass die Einzahlungen und Auszahlungen bis zum Jahresende im Wesentlichen der Planung entsprechen werden. Eine Gefährdung der Liquidität der Stadt wird für das Haushaltsjahr 2015 nicht erwartet.

13 3. wesentliche Abweichungen der Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen Für das Haushaltsjahr 2015 sind keine Kreditermächtigungen vorgesehen.

14 * Einwohnerzahl zum Kredite 4. wesentliche Abweichungen vom Schuldenstand Die Schulden beinhalten die Rückzahlungsverpflichtungen aus Krediten und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen sowie aus der Aufnahme von Kassenkrediten - Schulden betrugen zum Jahresanfang 8.393,7 T (1.037 pro Einwohner*) - 14 Kreditverträge- - Neuaufnahme am in Höhe von 8.916,0 T (zur Finanzierung der Rückzahlung Fördermittel Wiederaufbau des Kurhauses Bad Lausick) - vollständige Rückzahlung eines Kredites am Umschuldungen von zwei Krediten am i.h.v. 838,3 T und i.h.v ,0 T - Schulden werden sich zum Jahresende auf ,5 T (1.911 pro Einwohner*) belaufen Hinweis zum Schuldenstand am Jahresende: davon 7.559,5 T 933 pro Einwohner) ohne Rückzahlung Fömi Kurhaus davon 7.916,0 T (978 pro Einwohner) für Rückzahlung Fömi Kurhaus

15 - kreditähnliche Rechtsgeschäfte Schulden aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften bestehen im Berichtsjahr nicht. - Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde in der Haushaltssatzung 2015 auf genehmigungsfreie festgesetzt. Eine Inanspruchnahme des Kassenkreditrahmens war in diesem Jahr noch nicht erforderlich und wird auch nicht erwartet. Beim Schuldenstand sind keine Abweichungen vom Haushaltplan 2015 zu verzeichnen

16 5. wesentliche Abweichungen über die von der Gemeinde übernommenen Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen Bürgschaften Verpflichtungen aus Bürgschaften bestehen nicht. Gewährverträge öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Errichtung und Betreibung eines Ergänzungskurmittelhauses mit der BBK GmbH (vom ) Zweck des Vertrages ist die Absicherung der Fördergelder bis zum Ende der Mittelbindungsfrist. Danach garantiert die Stadt bis zum Ende der Zweckbindungsfrist der ausgereichten Fördermittel Verluste bis zu einer Höhe von jährlich maximal 5.000,00 zu tragen und im Falle einer Insolvenz der BBK GmbH das Ergänzungskurmittelhaus selbst zu betreiben. Durch den Vertrag entstanden der Stadt bislang keine finanziellen Belastungen.

17 10. Termine für das Jahr 2015 (3. und 4. Quartal) Verwaltungsausschuss montags :30 Uhr Technischer Ausschuss donnerstags :30 Uhr Stadtratssitzung donnerstags :00 Uhr September bei Bedarf

18 11. Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden

19 Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge der Annahme einer Geldspende in Höhe von 100,00 ( Zuweisungen und Zuschüsse von privaten Unternehmen Produktkonto Ergebnishaushalt / Produktkonto Finanzhaushalt ) für die Ortsfeuerwehr Glasten zustimmen. Spender: Land- und Gartentechnik Friedrich GmbH, Bad Lausick, Beuchaer Oberweg 1 Abstimmungsergebnis: 18-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen

20 Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge der Annahme einer Geldspende in Höhe von 100,00 ( Zuweisungen und Zuschüsse von privaten Unternehmen Produktkonto Ergebnishaushalt / Produktkonto Finanzhaushalt ) für die Ortsfeuerwehr Glasten zustimmen. Spender: Roger Joseph, Regionalgeschäftsstelle für Deutsche Vermögensberatung, Grimma, Großbardauer Hauptstraße 7a Abstimmungsergebnis: 18-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen

21 Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge der Annahme einer Geldspende in Höhe von 100,00 ( Zuweisungen und Zuschüsse von privaten Unternehmen Produktkonto Ergebnishaushalt / Produktkonto Finanzhaushalt ) für die Ortsfeuerwehr Glasten zustimmen. Spender: Sanitär Heinze, Dresden, Altnossener Straße 2 Abstimmungsergebnis: 18-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen

22 Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge der Annahme einer Geldspende in Höhe von 50,00 ( Zuweisungen und Zuschüsse von privaten Unternehmen Produktkonto Ergebnishaushalt / Produktkonto Finanzhaushalt ) für die Ortsfeuerwehr Glasten zustimmen. Spender: Parfümerie Marion Selzer, Badstraße 9, Bad Lausick Abstimmungsergebnis: 18-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen

23 Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge der Annahme einer Geldspende in Höhe von 750,00 ( Zuweisungen und Zuschüsse von privaten Unternehmen Produktkonto Ergebnishaushalt / Produktkonto Finanzhaushalt ) für die Ortsfeuerwehr Glasten zustimmen. Spender: Dieter Trutz, Heizungs-und Sanitärinstallation, Bad Lausick, Lausicker Straße 11 Abstimmungsergebnis: 18-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen

24 Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge der Annahme einer Geldspende in Höhe von 50,00 ( Zuweisungen und Zuschüsse von übrigen Bereichen Produktkonto Ergebnishaushalt / Produktkonto Finanzhaushalt ) für die Ortsfeuerwehr Glasten zustimmen. Spender: Fam. Stefan und Kathrin Frömer, Artern, Fräuleinstraße 15 Abstimmungsergebnis: 18-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen

25 Diskussion und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge der Annahme einer Geldspende in Höhe von 200,00 ( Zuweisungen und Zuschüsse von privaten Unternehmen Produktkonto Ergebnishaushalt / Produktkonto Finanzhaushalt ) für die Ortsfeuerwehr Glasten zustimmen. Spender: Bungalowverein Am Steinberg Glasten e.v. (Vorsitzender Herr Hasso Lindau), Bad Lausick, Weinbergstraße 7 Abstimmungsergebnis: 18-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen

26 12. Bewilligung außerplanmäßiger Auszahlungen für die Sanierung des Parplatzes Marktstrasse

27 außerplanmäßige Auszahlung für die Sanierung des Parkplatz Marktstraße Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge der außerplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Parkplatz Marktstraße in Höhe von insgesamt ,68 (Produktkonto Finanzhaushalt Inv.-Nr ) zustimmen. Davon entfallen 6.970,04 auf das Haushaltsjahr 2014 und ,64 auf das Haushaltsjahr Die Finanzierung erfolgt aus der Straßenunterhaltung (Produktkonto Finanzhaushalt ) Abstimmungsergebnis: 18-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen

28 13. Anfragen der Stadträte gemäß 4, Abs. 2 der Geschäftsordnung

29 Ich bedanke mich bei allen für Ihr Kommen und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend Ende der 14. öffentlichen Stadtratssitzung

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5

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