Entwicklungsachse Urmiberg

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1 Entwicklungsachse Urmiberg Vertiefungsphase 2010 Perspektiven für die Entwicklungsachse Urmiberg mit den Schlüsselräumen Seewen-Schwyz und Brunnen Nord Empfehlungen der Begleitgruppe zu Handen des Steuerungsausschusses Brunnen, 24. und 25. November 2010

2 Fachtechnisches Begleitteam: Volkswirtschaftsdepartement Dr. Robert von Rotz Thomas Schmid Baudepartement Dr. Franz Gallati Markus Meyer Umweltdepartement Dr. Urs Eggenberger Theo Weber Impressum Steuerungsausschuss: Kanton Schwyz Regierungsrätliche Delegation für Raumentwicklung: Regierungsrat Lorenz Bösch Vorsteher Baudepartement (bis 30. September 2010) Regierungsrat Othmar Reichmuth Vorsteher Baudepartement (Vorsitz) (ab 1. Oktober 2010) Regierungsrat Kurt Zibung Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement Regierungsrat Andreas Barraud Vorsteher Umweltdepartement Bezirk Schwyz Bezirksammann Toni F. Zumbühl Gemeinde Schwyz Gemeindepräsident Dr. Stephan Landolt Gemeinde Ingenbohl Gemeindepräsident Albert Auf der Maur Expertenteam: Prof. Dr. Bernd Scholl, ETH Zürich (Vorsitz) Prof. Gerd Aufmkolk, Nürnberg Prof. Dr. Ulrich Weidmann, ETH Zürich Prof. em. Dr. Hans-Erwin Minor, ETH Zürich Prof. em. Dr. Hans-Rudolf Schalcher, ETH Zürich Franz-Peter Steiner, Alt-Direktor, Schwyzer Kantonalbank Heinrich R. Kunz, Credit Suisse Bezirk Schwyz Norbert Betschart Gemeinde Schwyz Christoph Stäheli, Planer Gemeinde Ingenbohl Ivo Kuster, Planer Teilnehmer mit beratender Stimme: Dr. Martin Tschopp, Bundesamt für Raumentwicklung, Bern Jörg Häberli, Bundesamt für Strassen, Bern Nikolaus Hilty, Bundesamt für Umwelt, Bern Werner Rutz, Bundesamt für Verkehr, Bern Alex Regli, AlpTransit Gotthard AG, Luzern Roland Bühler, Schweizerische Bundesbahnen, Bern Auftragnehmer der Vertiefungsphase: AS&P Albert Speer & Partner Frankfurt am Main Stefan Kornmann, Svenja Knuffke Ingenieurgemeinschaft Vertiefungsbereich Verkehr Basler & Hofmann, Zürich Sandro Turcati Jenni+Gottardi, Thalwil Danièle Müller André Rotzetter + Partner, Schwyz Heinz Sutter, Konrad Stritt Ingenieur- und Planergemeinschaft Hochwasserschutz, Gewässer und Landschaft Beffa Tognacca, Schwyz Dr. Cornel Beffa AquaPlus, Zug Dr. Fredy Elber Spaargaren+Partner, Rapperswil Geni Widrig

3 Inhalt 1. Zusammenfassung der Empfehlungen Zusammenfassung Auftrag und Ausgangslage Aufgabe und zentrale Randbedingungen Die Empfehlungen in der Übersicht Empfehlung zum weiteren Vorgehen 4 2. Die Empfehlungen im Einzelnen Schwerpunkgebiet Seewen-Schwyz Schwerpunktgebiet Brunnen Nord Themenbereich Landschaft Themenbereich Hochwasserschutz und Gewässer Rahmenpläne / Rahmenablaufplan Anhang 18

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5 1. Zusammenfassung der Empfehlungen 1.1 Zusammenfassung Die Zusammenfassung basiert auf den Ergebnissen der Vertiefungsphase der Testplanung «Perspektiven für die Entwicklungsachse Urmiberg» mit den Schlüsselräumen Seewen- Schwyz (namentlich Entwicklung Zeughausareal) und Brunnen Nord in der Phase von Mai bis November 2010 und insbesondere auf den in der Zusammenkunft der Begleitgruppe vom 24. / 25. November 2010 erarbeiteten Empfehlungen. Diese wurden in mehreren Arbeitsgruppen entwickelt und zwar zu den Themen: Entwicklung Brunnen, namentlich Schlüsselareal Brunnen Nord Entwicklung Seewen-Schwyz, namentlich Zeughausareal Landschafts- und Gewässerentwicklung sowie Hochwasserschutz Die Begleitgruppe hat sich bei der Erarbeitung der Empfehlungen von der in der Verfassung des Bundes geltenden Prinzipien eines haushälterischen Umgangs mit dem Boden und einer geordneten Besiedlung des Landes leiten lassen. Die Empfehlungen sind als räumliche Konkretisierung dieser Prinzipien zu verstehen. 1.2 Auftrag und Ausgangslage Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat mit Beschluss Nr. 1208/2008 die regierungsrätliche Raumentwicklungsdelegation beauftragt, zusammen mit den Gemeinden Schwyz und Ingenbohl und dem Bezirk Schwyz für die Entwicklungsachse Urmiberg ein Verfahren durchzuführen, um den erforderlichen kantonalen Nutzungsplan und die dazu notwendige Ergänzung des kantonalen Strassennetzes zu erlassen. Daraus folgten: Unter Führung des Kantons Schwyz, der Gemeinden Schwyz und Ingenbohl, dem Bezirk Schwyz und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Bundes, des Kantons und der betroffenen Gemeinden sollte eine vorurteilslose Auslegeordnung bezüglich möglicher künftiger Nutzungen, deren Intensität und Erschliessung der Entwicklungsachse Urmiberg mit einem Gesamtperimeter von ca. 125 ha vorgenommen werden. Verbindungen zur Entwicklung nationaler Infrastrukturen im Bereich Schiene und Strasse sollten vollauf beachtet werden. Auf der Grundlage dieser Auslegeordnung sollte über die für die Entwicklung der Achse festzulegenden Rahmenbedingungen entschieden werden. Diese betreffen Fragen der zukünftigen Hochwasserschutzund Verkehrsentwicklung sowie der Siedlungs-, Freiraum- und Landschaftsentwicklung. Die künftige Entwicklung des Areals ist von strategischer Bedeutung für die gesamte Raumentwicklung im Kanton Schwyz. Daher sind die entsprechenden Rahmenbedingungen im kantonalen Richtplan, der kantonalen Nutzungsplanung und des kantonalen Strassennetzes festzulegen. Das Begleitgremium hatte auf der Basis der knapp viermonatigen Testplanungsphase von September bis Dezember 2009 an seiner Zusammenkunft im Januar 2010 Empfehlungen zu Handen der Projektaufsicht erarbeitet. Kern dieser Empfehlungen war es, zukünftige Entwicklungen auf die beiden Pole der Urmibergachse, Seewen und Brunnen zu konzentrieren, einen Anschluss Mitte an der Autobahn A4 in die Prüfungen einzubeziehen und auf umfangreiche Strassentunnels zur Umfahrung von Seewen und zur Verlegung der A4 zu verzichten und im Bereich Hochwasserschutz zur Minderung des Schadenpotenzials am Lauerzersee Varianten der Regulierung des Aus usses zu untersuchen und den Objektschutz als Alternative zu berücksichtigen. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat auf dieser Grundlage im Mai 2010 beschlossen (RRB Nrn. 555/2010 und 564/2010), folgende Fragen im Rahmen einer Vertiefungsphase klären zu lassen: a) Erarbeitung einer Aufgabenstellung für ein Vorprojekt eines integrierten Hochwasserschutzkonzeptes, wobei die Anforderungen Seite 1

6 der Entwicklungspole und der grünen Mitte beachtet werden sollen. b) Entwicklung eines regionalen Strassenkonzeptes unter Berücksichtigung eines möglichen Autobahnanschlusses Mitte c) Festlegung wichtiger Bebauungs- und Erschliessungsparameter (beispielsweise Ausnutzung, Höhenbeschränkungen) für die Entwicklung des Areals Brunnen Nord unter Einbeziehung der Wettbewerbsergebnisse auf dem Holcim-Areal d) Abklärung in Frage kommender Nutzungswünsche der öffentlichen Hand (Kanton, Bezirk und Bezirk) e) Entwicklung eines Vorentwurfes der kantonalen Nutzungsplanung 1.3 Aufgabe und zentrale Randbedingungen Zentrale Aufgabe war es, auf dieser Basis in einer knapp sechsmonatigen Vertiefungsphase die mit der Klärung der Fragen verbundenen Aufgaben zu vertiefen. Dazu wurden verschiedene Planungsbüros aus den Bereichen Verkehr, Hochwasserschutz und Landschaftsentwicklung beauftragt. Schliesslich wurden von der Schwyzer Kantonalbank als Grundeigentümerin des Areals «Nova Brunnen» (ehemals Holcim Areal) die Ergebnisse des im Frühjahr 2010 durchgeführten Architekturwettbewerbs vorgestellt. Zur Schaffung und Wahrung der Übersicht aller relevanten Vorhaben, ihrer zeitlichen und nanziellen Abhängigkeiten wurde darüber hinaus ein Büro mit der Entwicklung eines Rahmenplans und Rahmenablaufplans «Entwicklungsachse Urmiberg» beauftragt. 1.4 Die Empfehlungen in der Übersicht a) Bedeutung der Urmibergachse Die Entwicklung der Urmibergachse ist von strategischer Bedeutung für die Siedlungsund Wirtschaftsentwicklung der Region Rigi- Mythen und weit darüber hinaus. In den Entwicklungsgebieten der Urmibergachse stehen im Vergleich zu den Siedlungspotenzialen des Gesamtkantons überdurchschnittlich grosse zusammenhängende Grundstücksareale mit überdurchschnittlichen Grundstücksgrössen zur Verfügung. Mit der Seite 2 Abbildung 1: Ausschnitt Richtplan mit Perimeter Urmibergachse Entwicklung dieser Gebiete kann dem raumplanerischen Grundsatz der Innenentwicklung entsprochen werden, weil die Gebiete zentrumsnah liegen und bereits jetzt eine relativ günstige Lage zu den übergeordneten Erschlies sungssystemen besitzen. Mit einer Grösse von ca. 25 ha stehen innerhalb des Perimeters zusammenhängende Gelände zur Verfügung, die für vielfältige Nutzungen von Bedeutung sind. Sie erlauben die schrittweise Realisierung von ca m 2 BGF allein in Brunnen Nord. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Umfeld der Urmibergachse - und unabhängig davon - in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren Investitionen in der Grössenordnung von mehr als 3 Mrd. CHF zu tätigen sein werden. Dazu gehört beispielsweise die Realisierung des Morschacher Tunnels, die Sanierung am bestehenden Autobahnnetz und nicht zuletzt die schrittweise Realisierung der NEAT samt Verbindungsrampe im Felderboden, die bei dieser Kostenschätzung noch nicht berücksichtigt ist. Begünstigend wirkt, dass die Areale an der Hauptschlagader des Nord-Süd-Verkehrs liegen. Dadurch, und durch die Entwicklungen der Nationalstrasse ergeben sich günstige Erreichbarkeiten, welche für die Vermarktung der Areale von Vorteil sein können. Zur Förderung

7 der Standorte sind attraktive Verkehrsverbindungen eine unerlässliche Voraussetzung und helfen die zukünftigen Angebote zu stabilisieren. Die Realisierung der Neat-Zulaufstrecke im Kanton Schwyz mit einer Verbindungsspange im Felderboden (entsprechend den Festlegungen im Sachplan Verkehr und im kantonalen Richtplan) eröffnet darüberhinaus die Möglichkeit, die bestehende SBB-Stammlinie vom Güterverkehr zu entlasten. Es wird empfohlen, dieses Vorhaben weiter zu verfolgen, um eine frühestmögliche Realisierung zu erreichen. Dies vor dem Hintergrund, dass eine leistungsfähige Verbindung im direkten Zulauf zum Gotthard-Basistunnel für einen robusten und sicheren Betrieb der gesamten Nord-Süd- Schienenverbindung von ausserordentlicher Bedeutung ist. Es sollte bedacht werden, dass die Umsetzung frühestens ab 2016 beginnen, sich aber möglicherweise verzögern und erst nach 2030 begonnen werden kann. Gemäss vorliegendem Vorprojekt zum Bahntunnel am Axen ist mit einer Realisierungsdauer von etwa 16 Jahren zu rechnen, zudem sind Anforderungen aus der Baustellenlogistik zu berücksichtigen. b) Bestätigte Stossrichtung schrittweise realisierbarer Entwicklungen: Entwicklungspole mit freizuhaltendem Landschaftsraum in der Mitte Das Beurteilungsgremium emp ehlt, die zukünftigen Siedlungsentwicklungen auf die zwei Pole der Urmibergachse, Seewen im Norden und Brunnen im Süden zu konzentrieren, um die dadurch entstehende «grüne Mitte» zu akzentuieren und von weiteren Bebauungen, ausserhalb der bereits eingezonten und bebaubaren Flächen freizuhalten. Der von weiteren Bebauungen frei zu haltende Landschaftsraum ermöglicht es auch, die Siedlungspole besser für Vermarktungen zu positionieren. Nutzungsangebote können sich gegenseitig ergänzen und so voneinander pro tieren. Der Grundgedanke der Konzentration der zukünftigen Siedlungsentwicklung entspricht der im Richtplan als Vororientierung ausgewiesenen Zentralparkidee und dem vom Kanton verfolgten Prinzip «Innenentwicklung vor Aussenentwicklung». c) Anschluss Mitte an die Nationalstrasse A4 Die verkehrlichen Untersuchen haben ergeben, dass die Siedlungs ächenpotenziale in Brunnen und Seewen-Schwyz einerseits mit den n Bhf Brunnen Brunnen Nord Abbildung 2: Anschluss Seewen Anschluss Brunnen Grüne Mitte Bhf Seewen die Zuführung des LKW-Verkehrs in die bestehenden Gewerbegebiete im Bereich Mitte und allfälliger Baustellenverkehre sowie Logistik ächen im Zusammenhang mit der NEAT und möglicherweise der Sanierung der A4 selbst massgebliche Entlastungseffekte für Seewen (mehr als 50% Reduktion des Verkehrs in der Bahnhofstrasse und Entlastung der Seewernstrasse vom Schwerverkehr) Zugang von Brunnen Nord in der dritten Etappe, insbesondere auch für den Schwerverkehr Zeughausareal Entwicklungspole mit freizuhaltendem Landschaftsraum in der Mitte Massnahmen der Referenzvariante «N» in Seewen und andererseits mit einem stufenweisen Ausbau in Brunnen (1. Schritt «Pinsellösung» am Bahnhof, 2. Schritt «Gätzli Light» und in einem dritten Schritt mit Option Anschluss Mitte an der A4) ausreichend, stufengerecht und aufwärtskompatibel erschlossen werden können. Es wird empfohlen, einen Richtplaneintrag Anschluss Mitte vorzusehen, der sich in der Abwägung aller grossräumigen Verkehrslösungen als die verfolgenswerteste Lösungsrichtung ergeben hat. Dieser Anschluss, der im Rahmen des Testplanungsverfahrens als möglicher Lösungsansatz aufgetaucht ist, ermöglicht Seewen Seite 3

8 Tunnellösungen im Gebiet Seewen gemäss Richtplanergänzung Rigi-Mythen (2. Teil) können diese Aufgaben nicht erfüllen, da sie ausschliesslich Entlastungseffekte für den Ortsteil Seewen bewirken (und dies auch nur wenn die Bahnhofstrasse zur Mischverkehrs äche ausgebildet wird). Zudem ist der Anschluss Mitte (inkl. der Zufahrtsstrecken) gegenüber Tunnellösungen erheblich (ca. 100 Mio CHF) kostengünstiger. Im Zuge der Richtplananpassung soll die genaue Lage präzisiert werden, die Zugangsstrassen von Seewen und Brunnen optimiert sowie geklärt werden, ob der Anschluss Mitte als Voll- oder Halbanschluss ausgebaut werden soll. Im Sinne der wünschenswerten Freihaltung der Mitte von zusätzlichen Bauwerken wird empfohlen, einen Halbanschluss anzustreben. Zudem sollten ankierende Massnahmen in diesem Bereich die Freihaltung der Mitte auch über längere Zeithorizonte und die Realisierung der Bauwerke mit hoher Gestaltungsqualität sicherstellen. Unabhängig davon wird empfohlen, den Anschluss Brunnen beizubehalten und bestmöglich mit der Anbindung der Kantonstrasse abzustimmen und im Sinne einer Bündelung eine möglichst nahe Lage an die NEAT-Bauwerke anzustreben. Dieser Anschluss ist in Zukunft insbesondere für den Anschluss des Morschachertunnels aus Richtung Brunnen und für die Zufahrt nach Brunnen von grosser Bedeutung. Schliesslich sollten möglichst frühzeitig und in Abstimmung mit den Vorbereitungen zum Richtplaneintrag mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) die notwendigen Abstimmungen vorgenommen werden. d) Weitere Massnahmen Das Beurteilungsgremium hat für die Themenbereiche Hochwasserschutz, Gewässer- und Landschaftsentwicklung, sowie die Bereiche Brunnen und Seewen vertiefende Empfehlungen erarbeitet. Im Rahmen dieser Zusammenfassung werden wichtige Elemente hervorgehoben. Diese betreffen: die Erarbeitung weiterer umweltrelevanter Grundlagen für den Hochwasserschutz (Bericht Hochwasserschutz), um den Entscheid zwischen einem Entlastungsstollen oder Objektschutz treffen zu können und die weiteren Massnahmen des Hochwasserschutzes in den einzelnen Teilräumen weiter zu präzisieren (siehe dazu Empfehlungen Themenbereich Hochwasserschutz und Gewässer), die schrittweise Realisierung der Referenzvariante «N» in Seewen und die Intensivierung der Zeughausarealentwicklung in Zusammenarbeit mit dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Schwyz (siehe dazu Empfehlungen Schwerpunktgebiet Seewen-Schwyz), sowie die rasche Realisierung der ersten und zweiten Erschliessungsetappe für Brunnen Nord (siehe dazu Empfehlungen Schwerpunktgebiet Brunnen Nord). Abbildung 3: Seite 4 Verkehrsnetz mit Anschluss Mitte 1.5 Empfehlung zum weiteren Vorgehen Das Beurteilungsgremium emp ehlt: Den kantonalen Nutzungsplan weiter voranzutreiben und bis Ende 2011 das Mitwirkungsverfahren für eine erste Etappe abzuschliessen. Den Richtplaneintrag Anschluss «Mitte» durchzuführen. Einen Bericht Hochwasserschutz bis Ende 2011 (unter der Voraussetzung einer rechtzeitigen Bereitstellung der erforderlichen Mittel) zu erstellen. Die Entwicklung des Zeughausearals unter Mitwirkung des Grundstückseigentümers Armasuisse sowie der Gemeinde Schwyz zu intensivieren und einen Gestaltungsplan auf der Basis eines Wettbewerbsverfahrens (ähnlich Brunnen Nord) zu erarbeiten.

9 Den begonnenen Abstimmungsprozess mit den Grundstückseigentümern des Bereiches Brunnen Nord in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ingenbohl weiterzuführen. Die Vertiefungsphase hat verdeutlicht, dass im Bereich der Urmibergachse wegen der Konzentration regional und national bedeutsamer Verkehrsinfrastrukturen und ihrer weiteren Entwicklung sowie der Vorhaben im Bereich des Hochwasserschutzes und der weiteren Entwicklung der Schlüsselareale mit Gesamtinvestitionen von über 3 Mrd. CHF ein regelmässiger Austausch der beteiligten Akteure zu aktuellen Entwicklungen und den im gemeinsamen Interesse liegenden Vorhaben erforderlich ist. Um dies zu erreichen, entstehen vor allem folgende Aufgaben: Fortschreibung und Aktualisierung der Übersicht der relevanten Massnahmen, ihrer zeitlichen und nanziellen Abhängigkeiten (in Weiterführung des Rahmenplans und Rahmenablaufplans) Abstimmung der erforderlichen Arbeiten und regelmässige Berichterstattung an die Projektaufsicht unter Einbezug eines fachlichen Beirates «Entwicklung Urmibergachse» Wegen des damit verbundenen und über das Normalmass hinausgehenden Aufwandes für die Abstimmung der Akteure von Bund, Kanton, Gemeinden und der beiden Schlüsselareale wird empfohlen, eine geeignete Nachfolgeorganisation für die Dauer von zunächst zwei Jahren einzurichten und die dafür erforderlichen zusätzlichen Mittel von jährlich gegen CHF bereitzustellen. Es wird empfohlen, das für die Raumentwicklung zuständige Volkswirtschaftsdepartement mit der Entwicklung eines zweckmässigen Vorschlages zu beauftragen, damit die Nachfolgeorganisation ihre Arbeit Mitte 2011 aufnehmen kann. Dank Die Begleitgruppe dankt den Regierungsvertretern und den Exekutivvertretern der beteiligten Institutionen für das in sie gesetzte Vertrauen, die gewährte Unterstützung und wünscht für die weiteren Arbeiten viel Erfolg. Für das Begleitgremium Prof. Dr. Bernd Scholl Brunnen, den Kanton Bezirk Gemeinden Projektausschuss Projektausschuss Steuerungsausschuss Testplanung Ev. vertiefte und ergänzende Abklärungen Diskussion Ergebnisse Nutzungsplan (VD) Beschwerdeverfahren Je nach Vorhaben: - Gestaltungsplan - Baubewilligung - Projektgenehmigung Nachfolgeorganisation Vorbereitung Betrieb Forum Grundeigentümer Echogruppe Forum Grundeigentümer Echogruppe Forum Grundeigentümer Echogruppe Abbildung 4: Der Ablauf des zweistu gen Verfahrens in einer vereinfachten Übersicht. grün-gelb: Stufe 1, Testplanungsverfahren und Vertiefungsphase orange: Stufe 2, Kantonales Nutzungsplanverfahren blau: Nachfolgeorganisation Seite 5

10 2. Die Empfehlungen im Einzelnen 2.1 Schwerpunkgebiet Seewen-Schwyz Für das Zeughausareal wird eine gemischte Nutzung mit Funktionen aus Kunst/Kultur, öffentlichen Einrichtungen und Gewerbe vorgeschlagen, unter besonderer Berücksichtigung der schützenswerten und baulich attraktiven Bereiche. Die genaue Aufteilung der Zonierung soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, weshalb die Ausweisung einer offenen Bauzone mit Gestaltungsplanp icht in Betracht gezogen werden soll. Die Erschliessung gemäss Referenzvariante «N» ermöglicht die vollumfängliche Entwicklung des Zeughausareals und der Entwicklungs äche der Armasuisse, so dass die Realisierung der Spange Mythenblick (einschliesslich Kreisel) und der Ausbau der Franzosenstrasse empfohlen wird. Gleichwohl zeigt die Referenzvariante eine hohe Verkehrsbelastung in der Bahnhofstrasse. Eine Unterquerung der SBB Geleise zwischen Zeughaus und Seewernstrasse ermöglicht in einem ersten Schritt die Führung von Verkehren aus dem Bereich Seewernstrasse über die Bahnhofstrasse zum Anschluss Seewen, was die Belastung in der Bahnhofstrasse erhöht. Gleichfalls könnte jedoch diese Verkehrsfunktion auch über die Franzosenstrasse abgewickelt werden. Zudem schneidet die erforderliche Rampe zwischen Bahn und Kreisel Gwerd das Zeughausareal räumlich vom Bahnhof ab. Deshalb postuliert die Arbeitsgruppe, dass eine solche Verbindungsspange unter der Bahn zwingend im Zusammenhang mit einer Fortsetzung zu sehen ist und «isoliert» keinen Sinn ergibt. Aus dem Blickwinkel einer übergeordneten räumlichen Betrachtung wird festgestellt, dass die verkehrliche Wirkung der Varianten «A» und «B» nahezu ausschliesslich im Bereich Seewen erfolgt. Durch den Einbau entsprechender Widerstände (Begegnungszone) wird der Verkehr in der Bahnhofstrasse deutlich reduziert, gleichfalls kann Unterseewen beruhigt werden. Daraus resultiert die Schlussfolgerung, dass eine solche Lösung keinen Beitrag zu einer übergreifenden Verkehrslösung bietet, sondern allenfalls eine lokale Umfahrung von Seewen darstellt. Zur Variante «A» wird weitergehend festgestellt, dass sie aufgrund der Lage im Gewässerraum und der Anschlussproblematik zur Autobahn nicht verfolgenswert ist. Die Arbeitsgruppe erkennt, dass ein Anschluss Mitte zu einer übergeordneten Neuordnung des Verkehrs in der Urmibergachse beitragen kann. Zunächst würde die Anbindung des «Gewerbebandes» an das Autobahnnetz gelöst. Daneben wird die Option einer Anbindung an die Siedlungsbereiche eröffnet, indem Zuführungsstrecken gebaut oder vorhandene ausgebaut werden können. Auch eine merkliche Entlastung der Bahnhofstrasse (> 50% gemäss Variante «F» gegenüber der Referenzvariante) ist möglich. Erschliessung Zeughausareal Z1 (bis 2019) Vollausbau Zeughausareal Z2 ( ) Entwicklung Fläche Rösslimatt Z3 (ab 2030) Abbildungen 5: Seite 6 Zeughausareal Seewen-Schwyz

11 Es wird empfohlen, die Lage des Anschlusses Mitte und damit zusammenhängend die Führung der neuen Seewernstrasse dahingehend zu überprüfen, welche Lösungsmöglichkeiten es unter Schonung des Gewässerraumes geben könnte (z.b. durch eine Verschiebung des Anschlusspunktes nach Süden). Auch scheint eine Verringerung der Anzahl der Brücken über die Fliessgewässer im Zuge der Sanierung der Seewernstrasse möglich. Im Hinblick auf die zeitliche Staffelung wird empfohlen: Eine Taktung mit der Sanierung des Autobahnviaduktes (Umsetzung ab 2018/2023), d.h. die Einbringung des Anliegens in die demnächst startenden Sanierungspläne. Ein Abgleich mit den Planungen der NEAT: das Anliegen des Anschlusses Mitte soll in das anstehende Vorprojekt zur NEAT- Zulaufstrecke im Felderboden eingebracht werden. Hinsichtlich der beiden anstehenden Verfahren ist der jetzige Planungszeitpunkt günstig, um die Koordination der Strecken- und Linienführung herbeizuführen. Der Anschluss Mitte wird als Ergänzung der bestehenden und beizubehaltenden Anschlüsse in Brunnen und Seewen gesehen. Die Verkehrsbetrachtung hat ergeben, dass im Zeitraum bis 2030 jedenfalls ein Kapazitätsengpass am Anschluss Seewen auftreten wird. Ein erforderlicher Ausbau ist technisch äusserst anspruchsvoll und seine Realisierungswahrscheinlichkeit riskant. Ein Anschluss Mitte kann voraussichtlich diesen Ausbau ersetzen, indem Verkehre, insbesondere Lastwagen, nicht zum bestehenden Anschluss Seewen geführt werden. Die Arbeitsgruppe regt an, zu prüfen, ob ein Halbanschluss eine zielführende Lösung darstellen kann, auch um die Verkehrsmassnahmen mit den Anliegen der Freiraumbelange der «grünen Mitte» abgleichen zu können. In diesem Zusammenhang wären auch betriebliche Lösungen wie z.b. eine funktionelle Trennung (Lastwagen am Anschluss Mitte, Personenwagen vorrangig am Anschluss Seewen) zu prüfen. 2.2 Schwerpunktgebiet Brunnen Nord Brunnen Nord Kommentar Ausgangslage: Die Grundeigentümer des Entwicklungsgebietes Brunnen Nord haben dem Kanton einen Vereinbarungsentwurf betreffend die erste Ausbauetappe eingereicht. Hierbei wurde die maximale Nutzung wie folgt festgelegt: Nova Brunnen m 2 Herti Plus m 2 Herti-Turm m 2 Total BGF m 2 Total Parkplätze 788 PP Gemäss bestehender Zonenordnung ist Wohnen nur auf dem Areal Herti-Turm möglich (offene Bauzone mit Gestaltungsplanp icht). Diese Nutzung kann mit der «Pinsellösung» im Bereich Bahnhofbrücke erschlossen werden. Verkehrserschliessung: Die Verkehrserschliessung soll parallel zur baulichen Entwicklung ausgebaut werden: 1. Etappe: «Pinsellösung» bei Bahnhofbrücke 2. Etappe: «Gätzli light» für PW und ÖV. Für LKW via Seewenstrasse oder über Bahnhofbrücke. 3. Etappe: «Gätzli total» mit Unterführung ist ein relevanter Eingriff in das Grundwasserregime. Es gibt bestimmt technische Lösungen, um den notwendigen Durch uss sicherzustellen, die jedoch sehr hohe Bau- und Betriebskosten zur Folge haben. Auch die Variante «Kreisel Hoch» auf der Bahnhofbrücke wird verworfen, da sie städtebaulich unbefriedigend ist und die Entwicklung des Bahnhofplatzes behindert. Als einfach realisierbar erweist sich die Erschliessung ab einem neuen Anschluss Mitte und von dort via Seewenstrasse von Norden in das Entwicklungsgebiet Brunnen Nord hinein. Die Seewenstrasse wird zur Kantonsstrasse aufklassiert, ohne wesentliche Verbreiterung mit abgesetzten Fuss- und Velowegen. Seite 7

12 Städtebauliche Aspekte: Das Entwicklungsgebiet Brunnen Nord wird nicht zum neuen Zentrum, sondern wird eher den Charakter eines neuen Quartiers haben, das sich dank des ausgeprägten urbanen Erscheinungsbildes deutlich von den bestehenden Strukturen unterscheidet. Dieser urbane Charakter soll durch eine erhöhte Dichte und eine in der Höhe differenzierte Bebauung erzielt werden. Die Konturen der Baukörper sollen sich am Bestand orientieren und von grosszügigen Grün ächen und Plätzen unterbrochen werden. In Anbetracht der Grundwassersituation sollen die Bauten angehoben werden, mit einer Nullkote auf Oberkante Parkierung. Der Hürlimann-Platz ist von zentraler städtebaulicher Bedeutung. Die bewusste Öffnung gegen die Muota ist beizubehalten, ebenso die durch die bestehenden Bauten stark gegliederte Uferkante. Die Entwicklungsplanung soll möglichst exibel gehalten werden, um der zukünftigen Nachfrage folgen zu können. Besonderes Augenmerk ist dem Gewerbegebiet im Norden zu schenken, damit dort aufgrund der Verkehrsgunst kein baulicher Wildwuchs entsteht. Brunnen Nord Empfehlungen: Verkehr Die Verkehrserschliessung des Entwicklungsgebietes Brunnen Nord erfolgt in drei Etappen: 1. Etappe: «Pinsellösung bei Bahnhofbrücke» 2. Etappe: «Gätzli light» für PW und ÖV (Bus). Für LKW via Bahnhof oder Seewenstrasse. 3. Etappe: Anschluss Mitte und Seewenstrasse ab Kantonsstrasse und Corso als Bahnhofvorplatz, evtl. je ein Halbanschluss Mitte und Brunnen Städtebauliche Fragen: Das Entwicklungsgebiet Brunnen Nord soll einen urbanen Charakter haben, d.h. dichte, in der Höhe gestaffelte Bebauung mit relevanten Grün ächen, welche die frühere industrielle Nutzung erkennen lassen. Maximale Ausnutzung: 1.5 Gebäudehöhen, -konturen: alt: gemäss Bestand neu: ~20m, Sockel + 6 Geschosse Entwicklungsplanung möglichst exibel handhaben, um auf die zukünftige Nachfrage reagieren zu können. Uferkante entlang Muota gemäss Bestand und Projekt Hürlimann-Platz, mit durchgehendem Weg für Fussgänger und Velofahrer sowie Interventionsmöglichkeit im Hochwasserfall. Grundstück der Genossame Ingenbohl beim Bahnhof von der Gewerbezone in die gemischte Nutzung überführen. Erschliessung Brunnen Nord Z1 (bis 2019) Vollausbau Brunnen Nord Z2 ( ) Entwicklung weitere Flächen Z3 (ab 2030) Abbildungen 6: Seite 8 Brunnen Nord

13 2.3 Themenbereich Landschaft Das zu Beginn der Testplanung formulierte Ziel der Entwicklung mit zwei Schwerpunkträumen in Brunnen und Seewen unter Freihaltung und Quali zierung einer «grünen Mitte» hat sich im Verlauf der Vertiefung gefestigt. Es wird unterstützt durch zahlreiche zustimmende Äusserungen aus dem Vernehmlassungsverfahren. Es tauchen aus der Sicht der Landschaftsplanung in den inzwischen vorliegenden Konzepten keine Kon ikte mit der Siedlungsentwicklung auf. Die vorgelegten Konzepte zur Landschaftsplanung füllen mit ihren Aussagen im Wesentlichen die angestrebten Inhalte zur Entstehung der «grünen Mitte» aus und stellen konkrete Entwicklungsmassnahmen dar, die weiterhin verfolgt werden sollten. Die «grüne Mitte» ist zwar bereits teilweise bebaut, weitere Bau ächen sind eingezont und dennoch soll hier eine lebendige, dünner besiedelte, sich auch ökonomisch tragende Kulturlandschaft mit urbanen, bäuerlichen und naturnahen Elementen entstehen. Diese dient den Menschen der Region zur wohnungsnahen Erholung, sie ist Lebensraum für P anzen und Tiere, erfüllt die Grundbedingungen für den Hochwasserschutz, gibt der Landwirtschaft eine langfristige Perspektive und trägt zur Aufwertung und Adressbildung wesentlich bei. Sie ist kein konventioneller Park, keine Museumslandschaft, sondern modern und zeitgerecht. Sie integriert die vorhandene Bebauung, lässt aber eine umfangreiche Neubebauung ausserhalb der bestehenden Bauzonen nicht zu. Die «grüne Mitte» umfasst die Urmiberghänge, den Felderboden und vor allem die Gewässerläufe. Mit neuen naturnah gestalteten Auen bildet sie das Rückgrat und ist Leitlinie für ein Wege system. Die Vorhaben zum Hochwasserschutz im Bereich der Seewern und Muota sind kompatibel mit den Zielen der Landschaftsentwicklung, in vielen Bereichen machen sie diese erst möglich. Daher ist es notwendig, für die Gewässerentwicklung ausreichend bemessene Flächen bereitzustellen. In der Beurteilung der unterschiedlichen Varianten zur Lösung der Verkehrsfragen ergibt sich aus Sicht der Landschaftsentwicklung folgendes Bild: Mit der vorgelegten Variante «N» können Abbildung 7: Themenbereich Landschaft zunächst die aus den zwei Wachstumsinseln resultierenden Verkehrsansprüche in Bezug auf Strassenoptimierungen und -neubauten erfüllt werden. Damit bestehen unabhängig vom sofortigen Entscheidungsdruck Spielräume für weitere langfristige Überlegungen. In der Bewertung der vorgelegten Varianten sollten aus der Sicht der Landschaftsentwicklung folgende Aspekte Berücksichtigung nden: Alle Trassen und Anbindungspunkte, welche den Bereich der «grünen Mitte» beanspruchen, erfahren aus diesem Grund eine entsprechend negative Bewertung. Dies gilt beispielsweise für die «Variante A» mit der Inanspruchnahme des Gewässerraumes der Seewern, welche nicht genehmigungsfähig erscheint. Die Varianten mit einem Anschluss Mitte belasten den zu quali zierenden Raum, dies durch das Anschlussbauwerk selber mit seiner Ausdehnung und Höhenentwicklung, die daran anschliessenden zuführenden Strassenbauwerke in Lage und Höhe mit ihren Flächenbeanspruchungen und Zerschneidungseffekten. Der jetzt schon durch Gewerbe ächen und Strassen geprägte Raum würde weitere Bau- und Entwicklungswünsche auf Grund seiner Verkehrsgunst hervorrufen, welche auf Dauer kaum oder nur sehr schwer zu verhindern wären. Für den Fall, dass man den Anschluss Mitte weiterverfolgen wird, sollten im Zuge der Umsetzungsplanung weitreichende Möglichkeiten zur funktionalen Verbesserung und Gestaltung des Landschaftsraumes gefunden werden. Seite 9

14 Die Seewernstrasse sollte im Prinzip den Charakter behalten und im Ausbau nicht wesentlich über die vorhandenen Fahrbahnbreiten hinausgehen. Fuss- und Radwege könnten abgesetzt ergänzt werden, sie müssen nicht zwangsläu g unmittelbar im Strassenpro l zu liegen kommen. Eine ansprechende Begrünung unterstützt den Eindruck einer landschaftsgebundenen und siedlungsorientierten Strasse. Insgesamt ist der Entwicklung des Langsamverkehrs, Velo und Fussgänger, grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Das Landschaftsplankonzept hat dazu einige Vorschläge entwickelt. Mit der Baustelle der NEAT werden temporär Baustrassen und Logistik ächen benötigt, die mit ihrem Rückbau im Sinne einer Landschaftsquali zierung gestaltet werden können, soweit dies den Zielen der Landschaftskonzeption entspricht. Abbildung 8: Themenbereich Gewässer 2.4 Themenbereich Hochwasserschutz und Gewässer a) Bereich Lauerzersee Das Fachbüro hat für die Lösung der Hochwasserproblematik am Lauerzersee neben der Nullvariante (keine baulichen Massnahmen) sechs Varianten untersucht: 1. Objektschutz 2. Ausbau der Seewern mit Regulierung 3. Stollen unter der Seewernstrasse mit Regulierung 4. Stollen in den Vierwaldstättersee 5. Kurzstollen zur Seewern mit Regulierung 6. Kombistollen mit dem Strassentunnel mit Regulierung Alle Varianten - ausser der Variante 1 (Objektschutz) - weisen eine Regulierung des Aus usses aus dem Lauerzersee auf und haben neben dem gleichen Effekt für den Hochwasserschutz auch vergleichbare Ein üsse auf die Umwelt. Es ist also zulässig, sie nur auf der Basis der Baukosten zu vergleichen. Seite 10 Die technische und wirtschaftliche grobe Beurteilung aller Varianten führt zum Ausschluss der Varianten 2, 3, 4 und 6. Die Varianten 2, 3 und 4 sind wesentlich teurer als die Variante 5 (Kurzstollen). Der Kombistollen (6) würde wegen der komplizierten Höhenlage im Längsschnitt und aufwendiger Anschlussbauwerke (Regulierschütz, Einlauf, Auslauf in die Seewern) auch wesentlich höhere Kosten aufweisen und wäre hydraulisch schwer beherrschbar. Aus der groben Beurteilung bleiben also noch die Varianten Objektschutz (1) und Kurzstollen (5). Diese Vorauswahl wird unterstützt. Beide Varianten sollen ergebnisoffen weiterverfolgt werden. Insbesondere sind für beide die umweltrelevanten Aspekte zu klären, damit die Wahl der Bestvariante auf der Basis technischer, wirtschaftlicher und umweltrelevanter Kriterien getroffen werden kann. Für die wirtschaftliche Beurteilung ist das Schadenspotenzial resp. die Reduktion des Schadenspotenzials durch die Massnahmen sowie die Investitionskosten zuzüglich der Unterhaltskosten zu ermitteln und nachvollziehbar auszuweisen. Die vorliegenden Berichte und die Diskussion haben gezeigt, dass die bisher angewandte Methode der Ermittlung des Schadenspotenzials (auf der Basis von EconoMe) teilweise zu nicht plausiblen Werten führt. Es wird empfohlen, gegebenenfalls zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Methode zu verwenden, die belastbare Ergebnisse für das Schadenspotenzial liefert. Die Kosten für den Kurzstollen erscheinen eher niedrig. Es wird empfohlen, vertiefte

15 Studien mit den Baukosten der Kurzstollenvariante durchzuführen. Eine Bemerkung zur Regulierung: Die Regulierung des Lauerzersees greift einerseits sehr stark in die Umwelt ein. Andererseits ist das Einzugsgebiet sehr klein, sodass sehr kurze Vorwarnzeiten vorhanden sind. Viele Hochwasserereignisse resultieren aus lokalen Ereignissen. All dies führt dazu, dass eine dynamische Regulierung notwendig wird, die äusserst komplex ist. Die Steuerung dieser Regulierung kann nicht getestet werden. Sie kann nur mittels einer Simulation auf ihre Funktion geprüft werden und muss dann im Hochwasserfall einwandfrei funktionieren. Unabhängig vom Ein uss auf die Umwelt ist die Variante mit der Regulierung des Aus usses deshalb kritisch zu beurteilen. b) Bereich Einmündung der Seewern in die Muota Um dem Rückstau der Seewern bei der Einmündung in die Muota (Fassung Langsteg), welche durch deren hohen Wasserspiegel bei Hochwasser verursacht wird, zu vermeiden, hat das Fachbüro vier Varianten untersucht: 1. Hydraulische Entkoppelung von Seewern und Muota bei Hochwasser 2. Grossräumige Verlegung der Muota 3. Eintiefung der Muota 4. Verbreiterung der Muota Während die Variante 1 verständlich beschrieben ist, sind die anderen Varianten im bisherigen Bericht nur kurz angedeutet. Um die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung sicherzustellen wird empfohlen, alle Varianten auf das gleiche planerische Niveau zu bringen. Im Moment steht die Variante 1 (hydraulische Entkoppelung) im Vordergrund. c) Raumbedarf Fliessgewässer Nach dem Gewässerschutzgesetz ist der Gewässerraum zur Gewährleistung der hydraulischen und ökologischen Funktion festzulegen und freizuhalten. Im Plan Gewässerraum und Revitalisierung vom von AquaPlus ist dieser Gewässerraum mit einer gelben Fläche ausgewiesen. Der effektiv mögliche Gewässerraum ist mit einem blauen Rand eingetragen. Man erkennt, dass diese Flächen wegen des Bestandsschutzes wesentlich kleiner sind als der eigentlich notwendige Gewässerraum. Es wird deshalb empfohlen, im Sinne einer Kompensation dem Gewässerraum weitere Flächen zuzuteilen bzw. langfristig zu sichern. In erster Priorität sollte bei der Insel unterhalb des bestehenden Kraftwerkes eine Flussaufweitung realisiert werden, soweit es die noch ausstehenden ussbaulichen und hydrologischen Studien erlauben. Eine weitere Zone bietet sich entlang der Muota nördlich des Holcimareals an. Weiter wird empfohlen, die rot schraf erte Fläche (Gebiet Horat) im Abschnitt 2 (siehe oben erwähnten Plan) links der Seewern sowie die mit einem roten Punktraster belegte Fläche rechts des Oberwasserkanals des Kraftwerkes (Abschnitt 4) als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen, da die Flächen langfristig eine sinnvolle Erweiterung des Gewässerraumes darstellen. Die Festlegung dieser Flächen kann unabhängig von der ausstehenden Wahl der Bestvariante im Bereich Lauerzersee erfolgen. Es wird empfohlen, den Raum für Ein- und Auslaufbauwerke zu sichern, falls die Variante Kurzstollen gewählt würde. d) Wasserkraftwerk Mit den oben genannten Flächensicherungen ist es nicht notwendig, das Wasserkraftwerk aufzuheben. Es wird empfohlen, bei der Verleihung der neuen Konzession, die 2018 fällig wird, auf eine ökologische Gestaltung des neuen Wasserkraftwerkes zu achten. Es wird auch empfohlen, die weitere Bearbeitung des Teilprojektes Hydrologische Entkoppelung der Seewern von der Muota mit dem Betreiber der Wasserkraftanlage und dem Konzessionsgesuchsteller abzusprechen. Konzessionsgeber ist der Bezirk Schwyz. Es wird empfohlen, möglichst rasch Klarheit zu schaffen, wer der zukünftige Konzessionär ist, damit das Konzessionsprojekt in Abstimmung mit den gewässerrelevanten Aspekten (Ökologie, Hochwasserschutz) erstellt werden kann. e) Generelles zum Bericht Hochwasserschutz Der Bericht Hochwasserschutz sollte alle vorhandenen Unterlagen darstellen. Frühere Studien sollten in den einheitlichen Bericht eingearbeitet werden. Er soll verständlich und nachvollziehbar zeigen, welche Varianten man untersucht hat. Wichtig ist auch, dass die Wahl der Bestvariante begründet ist und gut nachvollzogen werden kann. Seite 11

16 3. Rahmenpläne und Rahmenablaufplan Als Ergebnis der Vertiefungsphase sollen der fachliche Querabgleich aller relevanten Belange des Planungsprozesses herbeigeführt und im Ergebnis unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Begleitgruppe ein Rahmenplan und ein Rahmenablaufplan erstellt werden. Es wird empfohlen, dieses Planwerk als Übersichtsinstrument und Grundlage für den kantonalen Nutzungsplan und die Anpassung des kantonalen Richtplans zu verwenden. Der Rahmenplan fasst die, durch die Fachplaner untersuchten, Massnahmen aus den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Verkehr und Landschaft/Hochwasser in einem raumplanerischen Gesamtkonzept zusammen. Er beinhaltet die jeweiligen Bestvarianten und gibt Aufschluss über die räumlichen und zeitlichen Abhängigkeiten der einzelnen Massnahmen. Der Rahmenablaufplan beinhaltet eine tabellarische Au istung der untersuchten Massnahmen in ihrer zeitlichen Abfolge. Er ordnet die Massnahmen entsprechend der drei Untersuchungsräume Seewen, Mitte und Brunnen. Dargestellt wird eine pauschal angenommene Verfahrens- und Erstellungsdauer. Das Planwerk des Rahmenplans gliedert sich gemäss dem Rahmenablaufplan in eine Ausgangslage und drei übergeordnete Zeithorizonte: Z1: bis 2019 Z2: 2020 bis 2029 Z3: ab 2030 Dabei sind die einzelnen Massnahmen auf Basis der heutigen Erkenntnisse unter Annahme optimistischer Verfahrensabläufe und aufgrund inhaltlicher Abhängigkeiten den jeweiligen Phasen zugeordnet. Konzeptionell greift der Rahmenplan die übergeordneten Ziele, die für den Entwicklungsraum Urmiberg de niert wurden, insbesondere eine koordinierte Innenentwicklung mit vorrangiger Entwicklung der Schlüsselareale und das Freihalten der grünen Mitte auf. Ein stabiles Verkehrsnetz soll langfristig die Erschliessung aller Entwicklungen sicherstellen und dabei die Ortsdurchfahrten entlasten. Der Plan «Ausgangslage» stellt die Massnahmen dar, die unter geltendem Zonenrecht zulässig oder bereits so weit fortgeschritten sind, dass sie in absehbarer Zeit realisiert werden können, wie beispielsweise der erste Bauabschnitt in Brunnen Nord mit provisorischer Erschliessung. Ausserdem sieht er die frühzeitige Sicherung vorhandener Potenziale im Landschaftsraum vor. In den Plänen der folgenden Phasen werden die weitergehenden Massnahmen beschrieben, deren räumliche Sicherung im kantonalen Nutzungsplan oder in der Anpassung des kantonalen Richtplans in adäquater Weise erfolgen soll. Im Zeitraum 1 (bis 2019) stehen weitere bauliche Massnahmen in Brunnen Nord sowie die Umnutzung und Erschliessung des Zeughausareals im Vordergrund. Massnahmen im Bereich Hochwasserschutz und Landschaft tragen zur Verbesserung der Qualität im Siedlungsumfeld bei. Im Zeitraum 2 ( ) wird mit dem neuen Anschluss A4- Mitte eine regional wirksame Verbesserung der Verkehrsbeziehungen im Talraum angestrebt. Entsprechende Anpassungen und Hierarchisierungen im lokalen Verkehrsnetz binden die Entwicklungs ächen optimal an. Im Zeitraum 3 (nach 2030) wird die Neat-Talquerung mit dem Urmibergtunnel vervollständigt. Interne Entwicklungsreserven arrondieren die Siedlungskörper, die sich kompakt gegen die mit Hecken und Hochstammobstgärten aufgewertete «grüne Mitte» abgrenzen. Aus Sicht des Hochwasserschutzes sind die Massnahmen noch nicht endgültig festgelegt. Dies ist erst möglich, wenn die Umweltstudie abgeschlossen, und das Hochwasserschutzprojekt unter Einbezug der Ergebnisse der Umweltstudie formuliert worden ist. Vorderhand geht es darum, die notwendigen Flächen frei zu halten. Seite 12

17 VS 1_ Anschluss Steinerstrasse SS 1_Entwicklung Seewen-Feld BA1 HWM 0_Einhaltung Gewässerraum SS 2a_Zwischennutzung Zeughaus (öffentl.) LM 2_Gestaltung Steinbruch HWM 1_Fläche Überlastfall HW LM 1_Sicherung Hanglandschaft SM 1_Umgang mit Bestand im Felderboden LB 1_Erhalt Kraftwerk SB 1b_ Nova BA 1 VB 4_Prov. Verlegung Freiverlad SB 1c_Herti Turm BA 1 VB 3_Prov. Erschliessung Brunnen Nord SB 1a_Herti Plus BA 1 VB 1_Knoten Gätzlistrasse VB 2_Knoten Bhf Brunnen

18 HWS 2_Ab- achung Ufer VS 4_Verkehrsberuhigung (Tempo 30) HWS 1_ Objektschutz VS 2_Optimierung Betriebsabläufe SS 3_Aufwertung Bhf/ Ortsmitte VS 3_Neustrukturierung Bhf HWS 3,4_Stollen, Regulierung Lauerzersee, Aufweitung Seewern SS 4_Verknüpfung Zeughaus - Bhf VS 5_Kreisel/ Spange Mythenblick LS 1_Sicherung Waldbestand SS 2b_Umnutzung Zeughaus (öffentl, Gewerbe) VS 6_Ausbau Franzosenstrasse LM 5_Trittsteinlebensraum Zivilschutz SS 5_Entwicklung Fläche Armasuisse SS 6_Erweiterung Sportanlage VM 1_Erneuerung Seewenstrasse HWM 2_Überströmschutz LM 7_Wildtierquerung BA1 HWM 3_ Abschottung Muota/ Seewern LM 4_ Sicherung Flusssaum VM 2_ Knoten Muotstrasse LM 6_Trittsteinlebensraum Milchhus SB 5_weitere Bauetappen Brunnen Nord LB 2_Gestaltung öffentl. Raum LM 3_ Sicherung Moor als LKG LM 8_Optimierung Fuss- und Velowege HWB 1_Abgrabung Damm (Insel) VB 5_ Gätzli light SB 2_Grundnutzung prüfen VB 6_Lärmschutz

19 SS 1_Entwicklung Seewen-Feld BA2 VS 7_Anpassung Bahnhofsstrasse SS 2b_Langfristperspektive Zeughaus VM 6_Optionen Anbindung Anschluss Mitte prüfen VM 5_Neuer A4-Anschluss Mitte VM 6_ Optionen Verlegung Freiverlad VM 7_ Umklassierung Seewenstrasse VM 3_ 3. Gleis VM 2_ Knoten Postplatz LM 8_Aufwertung Fuss- und Velowege HWB 1_Verbreiterung Muota VM 9_ Sanierung A4 LB 3_Gestaltung Landschaftsraum in 2 Varianten prüfen LM 9_Aufwertung Fliessgewässer LB 4_Abgrabung Insel (Aue) SB 6_Gestaltung Uferkante SB 5b_Vollausbau Nova LB 5_Kompensation Gewässerraum SB 3_Areal Fischteiche VB 11_Anpassung Höhe Schwyzerstr. VM 10_ Verschiebung A4 und Anschluss Brunnen VB 7_Neue Kantonsstrasse SB 5a_Vollausbau Herti VB 8_Rückklassierung Schwzerstr. in Ingenbohl SB 4_Aufwertung Umfeld Bhf VB 10_Ortsteilverbindung VB 9_Verkehrslösung am Bhf VB 12_Anschluss Mositunnel VM 8_ Neat Spange Felderboden (Baustelleninstallationen)

20

21 Rahmenablaufplan I Urmiberg I 2010 Nutzungsplan Richtplan Ausblick Maßnahme Mß Zeitraum Ausgangslage Z1 I bis 2019 Z2 I Z3 I ab 2030 Seewen Siedlung S SS 1a. 1. Bauabschnitt Seewen Feld kurz mittelfr. SS 1b. 2. Bauabschnitt Seewen Feld mittelfristig SS 2a. Entwicklung Zeughaus (Zwischenn.) kurzfristig SS 2b. Entwicklung Zeughaus (Langfristig) mittelfristig SS 3. Aufwertung Bhf Seewen/Schwyz mittelfristig SS 4. Verknüpfung Zeughaus Bhf mittelfristig SS 5. Entwicklung Armasuisse MilSich i mittelfristig i ti SS 6. Erweiterung Sportanlage mittelfristig SS 7. Entwicklung Rösslimatt langfristig SS 8. Entwicklung Lützelmatt l langfristig i kehr Verk VS 1. Anschluß Steinerstraße kurzfristig VS 2. Optimierung Betriebsabläufe Bhfstr. kurzfristig VS 3. Neuorganisation Funktionen Bhf Schwyz kurzfristig VS 4. Tempo 30 in Unterseewen mittelfristig VS 5. Spange/ Kreisel Mythenblick mittelfristig VS 6. Ausbau Franzosenstraße mittelfristig VS 7. Anpassung in Bhf Straße mittelfristig i i chwasser Hoc HWS 0. Sicherung hydraulisch Gewässerraumhydraulisch kurzfristig HWS 1. Objektschutz kurzfristig HWS 2. Abflachung der Ufer mittelfristig HWS 3. Wasserstollen kurz mittelfristig HWS 4. Aufweitung Seewern auf 20m² mittelfristig LS 1. Sicherung Waldbestand Unterseewen kurzfristig LS 2. Erweiterung Gewässerraum langfristig LS 3. Naherholungsraum NietenbachNietenbach langfristig Mitte SM 1. Umgang mit Bestand Felderboden g kurz langfr. Verkehr VM 1. Erneuerung Seewernstr. bis Brunnen langfristig VM 2. Kreisverkehre Ibach kurzfristig VM 3. Sicherung Raum 3. Gleis kurzfristig VM 4. Verlegung Freiverlad mittelfristig VM 5. Neuer Anschluß A4 Mitte mittelfristig VM 6. Optionen Anbindung Anschl. Mitte mittelfristig VM 7. Umklassierung Seewernstraße mittelfristig VM 8. Neat mittelfristig VM 9. Sanierung A4 mittelfristig VM 10. Verschiebung A4, Anschluss Brunnen mittelfristig Hochwass sser HWM 0. Sicherung hydraulisch Gewässerraum kurzfristig HWM 1. Freihaltung Fläche Überlastfall HW kurzfristig HWM 2. Sanierung Damm, Überströmschutz mittelfristig HWM 3. hydraulische Entkopplung mittelfristig aft Landscha LM 1. Sicherung, Aufwertung Hanglandschaft kurzfristig LM 2. Gestaltung Biotop Steinbruch kurzfristig LM 3. Sicherung Biotop Flachmoor kurzfristig LM 4. Sicherung Flußsaum Muota (Wintersr.) kurzfristig LM 5. Trittsteinlebensraum Zivilschutz kurzfristig LM 6. Trittsteinlebensraum Milchhus kurzfristig LM 7. Wildtierquerung mittelfristig LM 8. Optimierung Fuß und Radwegenetz mittel langfr. LM 9. Aufwertung Fließgewässer mittel langfr. LM 10. Gestaltung Felderboden mittel langfr. Brunnen ng Siedlun SB 1a. 1. BA Herti Plus kurzfristig SB 1b. 1. BA Nova kurzfristig SB 1c. Entwicklung Herti Turm kurzfristig SB 2. Grundnutzung Fläche Genossame mittelfristig SB 3. Entwicklung Areal Fischteiche l i h mittelfristig i i SB 4. Aufwertung Bhf Brunnen mittelfristig SB 5a. weitere BA Herti Plus mittelfristig SB 5b. weitere BA Nova mittelfristig SB 6. Gestaltung Uferzone mittelfristig SB 7. Entwicklung Flächenreserven langfristig Verkehr V VB 1. Knoten Gätzlistraße kurzfristig VB 2. Knoten Bhf Brunnen B kurzfristig VB 3. Provisor. Erschließung Brunnen Nord kurzfristig VB 4. Verlegung Freiverlad (Knierampe) temporär VB 5. Gätzli light ll mittelfristig VB 6. Lärmschutz Bahn/Brunnen Nord mittelfristig VB 7. Neue Kantonsstraße mittelfristig VB 8. Rückklassierung Schwyzerstr. Ingenbohl mittelfristig VB 9. Verkehrslösung Bhf Brunnen mittelfristig VB 10. Ortsteilverbindung Brunnen/Ingenbohl mittelfristig VB 11. Tieferlegung Schwyzerstraße (Neat) langfristig VB 12. Anschluß Mositunnel langfristig Wasser HWB 0. Sicherung hydraulisch Gewässerraum HWB 1. Abgrabung Damm auf Insel HWB 2. Verbreiterung Muota (Brunnen Nord) kurzfristig mittelfristig mittelfristig dschaft Land LB 1. Erhalt Kraftwerk kurzfristig LB 2. öffentlicher Raum in Brunnen Nord mittelfristig LB 3. Landschaftsraum 2 Varianten(Br. Nord) mittelfristig LB 4. Abgrabung Insel (Aue) mittelfristig LB 5. Kompensation Gewässerraum mittelfristig Flächensicherung Planungs und Erstellungsdauer (pauschal) temporäre (zeitl. begrenzte) Maßnahmen

22 4. Anhang 4.1 Ablauf des Testplanungsverfahrens und der Vertiefungsphase Auftrag Zustimmung Gemeinden Aufgabenstellung Mitwirkung Mit Regierungsratsbeschluss Nr vom 4. November 2008 wurde die regierungsrätliche Raumentwicklungsdelegation beauftragt, zusammen mit den Gemeinden Schwyz und Ingenbohl und dem Bezirk Schwyz, als Grundlage für den kantonalen Nutzungsplan, ein Testplanungsverfahren durchzuführen. Mit den Beschlüssen vom 28. November 2008 bzw. vom 1. Dezember 2008 haben die beiden Gemeinderäte Schwyz und Ingenbohl dem Vorgehen zugestimmt. Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 555 vom 19. Mai 2009 nahm der Regierungsrat von der Aufgabenstellung Kenntnis und ermächtigte den Projektausschuss, vier Planungsteams zu einer Testplanung einzuladen sowie ein Begleitgremium unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Bernd Scholl vom Institut für Raum- und Landschaftsentwicklung der ETH Zürich einzurichten. Um dem Wesen einer kooperativen Planung wie auch dem Wunsch der Gemeinden Schwyz und Ingenbohl gerecht zu werden, wurde zudem ein Forum der betroffenen Grundeigentümer sowie eine Echogruppe geschaffen. Die Orientierung der beiden Foren erfolgte anlässlich der konstituierenden Sitzung vom 1. Juli Termine Testplanungsverfahren: Konstituierung Begleitgruppe Start mit Teams Werkstattgespräch Zwischen- Präsentation Schluss- Präsentation Abgabe Pläne und Berichte Schlusstreffen Begleitgruppe / Medienorientierung Vertiefungsphase Am 16. April 2010 wurden die Grundeigentümer und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Testplanung sowie das weitere Vorgehen orientiert. Mit den beiden Beschlüssen Nrn. 555/2010 und 564/2010 ermächtigte der Regierungsrat die sachzuständigen Departemente, ihre Aufträge zur Klärung der offenen Fragen in den Bereichen Siedlung und Verkehr sowie Hochwasserschutz / Gewässer und Landschaft im Rahmen einer Vertiefungsphase zu erteilen. Termine Vertiefungsphase: Start mit Auftragnehmern Zwischenpräsentation Werkstattgespräch Zwischenpräsentation Werkstattgespräch Schlusstreffen Vertiefungsphase / / Verzeichnis der Fachberichte aus der Vertiefungsphase - Bericht Vertiefungsbereich Verkehr Basler & Hofmann November Bericht Teil Hochwasserschutz Beffa Tognacca Dezember Bericht Teil Gewässerraum und Revitalisierung AquaPlus Dezember Konzeptplan mit Massnahmen, Bereich Landschaft Spaargaren+Partner November 2010 Seite 18 13

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