Beginn der konstituierenden Sitzung um 13:20 Uhr

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1 Beginn der konstituierenden Sitzung um 13:20 Uhr Anwesende Fachpreisrichter Bmst. Manfred Steinlechner, Bauamt der Erzdiözese, Kapitelplatz 2, 5020 Salzburg, Tel.: Mag. Arch. Heinz Tesar Esteplatz 6/II/7, 1030 Wien, Tel.: 01/ Arch. DI Karl Meinhart Hellbrunnerstraße 3, Atelier 5, 5020 Salzburg, Tel Anwesende Sachpreisrichter Bgm. Herbert Reisinger Vzbgm. Josef Ebner Pfarrer Dr. Winfried Weihrauch Kameradschaftsobmann Andexer Albin OFK Gerhard Grünwald Entschuldigter Sachpreisrichter Ing. Hermann Holleis Beratende Jurymitglieder Robert Proske (designierter Kapellmeister) Frieda Plaickner Peter Hutter (Kapellmeister) Walter Seidl Rupert Lengauer Weitere Anwesende DI Robert Krasser Gemeindeentwicklung (Berater des Auslobers) Monika Musil Gemeindeentwicklung Claudia Eder Gemeinde Bruck Einleitung Begrüßung Bürgermeister Reisinger begrüßt die Anwesenden. Er gibt bekannt, dass Herr Lengauer später erscheinen wird, ebenso der Pfarrer. Robert Krasser begrüßt die Anwesenden und dankt für das Kommen. 13:30 Uhr: Pfarrer Weihrauch erscheint Salzburg, am Seite 1 von 7

2 Wahl des Vorsitzenden und des Schriftführers Bürgermeister Reisinger schlägt vor, als Vorsitzenden Herrn Arch. Tesar zu ernennen, dies wird einstimmig beschlossen. Herr Arch. Tesar schlägt als Vorsitzenden-Stellvertreter als Schriftführer Herrn Arch. Meinhart Herrn Baumeister Steinlechner vor. Dies wird einstimmig beschlossen. Der Vorsitzende stellt die Frage der Befangenheit der Fach- und Sachpreisrichter. Auch weist der Juryvorsitzende auf die Verschwiegenheitspflicht während des Wettbewerbs hin. Die Fach- und Sachpreisrichter nehmen die zur Kenntnis. Der Berater des Auslobers weist darauf hin, dass die Architektenkammer Anonymität des Wettbewerbs gefordert hat, es wird die Frage gestellt, ob der Wettbewerb anonymisiert werden soll. Dies würde bedeuten, dass die Architekten ihre Werke nicht persönlich präsentieren können. Der Vorsitzende merkt an, dass die Anonymität den Vorteil hat, dass dann ausschließlich die Arbeit bewertet wird, ohne die Persönlichkeit des Einreichers in Betracht zu ziehen. Somit wird beschlossen, den Wettbewerb gemäß Anregung der Kammer anonym durchzuführen. Es handelt sich um einen Realisierungswettbewerb, die Gemeinde hat einen Vertrag mit der Kirche. Vbgm. Ebner stellt die Frage nach der Realisierbarkeit des Siegerprojektes, Tesar und Meinhart weisen drauf hin, dass dieser Punkt noch besprochen wird. Der Berater des Auslobers merkt an, dass, wenn ein oder zwei Einreicher ausfallen, man sich an die Kammer wenden wird und eine Nachnennung eines neuen Teilnehmers veranlassen kann, in den ersten Wochen ist dies möglich. 13:50 Uhr: Hinzu kommt Herr Lengauer. Arch. Tesar merkt an, dass die Aufwandsentschädigungen von 2.000,- sehr niedrig angesetzt sind, der Berater berichtet, dass die Teilnehmer telefonisch auf die Summe hingewiesen wurden und alle ihr Einverständnis bekannt gegeben haben. Das Budget der Gemeinde ist knapp. Der Berater merkt an, dass beim anonymen Wettbewerb mehr Zeichnungen und Vorbereitungsaufwand nötig sein können, und auch die Künstler ihr Werk mehr ausarbeiten werden. Es wird besprochen, den Künstlern auch ein Honorar in Höhe von 1.000,- zuzuerkennen. Der Bürgermeister stimmt dem zu. Arch. Meinhart merkt an, dass die Vorprüfung auch die Kostenschätzung des Einreichers prüfen sollte, weil dies bei der Jurysitzung nicht mehr erfolgen kann. Baumeister Steinlechner schlägt vor eine Deckelung des Quadratmeterpreises einzuführen anstatt einer Gesamtkostenhöhe. Erfahrungswerte für Fußgängerzonen im dörflichen Bereich liegen vor, die Kosten belaufen sich inkl. Unterbau, ohne Kanal und Beleuchtung, auf 300 Euro netto pro m² Baukosten inklusive Unterbau. Den Wettbewerbsunterlagen ist eine nachvollziehbare Auflistung nach einem Formular, das der Berater des Auslobers noch versenden wird, nach m² Grünflächen, befestigte Flächen, beizulegen. Der m²-preis ergibt sich als Salzburg, am Seite 2 von 7

3 Durchschnittspreis aus allen Flächen. Das Planungsgebiet bleibt wie definiert bestehen. Die Baukosten beziehen sich auf die erste Etappe. Die erste Etappe soll mit der angegebenen Summe gedeckt werden. Bei diesem Baukostenvolumen von ,- netto ( brutto) des Kristallisationspunktes / der ersten Etappe ist das Kunstwerk enthalten. Die erste Bauetappe hat ein Baukostenvolumen von ,- netto ( brutto). Das Künstlerhonorar muss mit der Gemeinde separiert verhandelt werden. Der Pfarrer äußert den Wunsch, dass weiterhin beim Kunstwerk / Kriegerdenkmal ein Sockel (40 cm tief, 90 cm hoch) als Altar nutzbar sein sollte. Das große Kreuz im Zentrum des Denkmals sei ein schönes Signal und es soll weiterhin beachtet werden, dass der Platz früher Friedhof war. Es wird die Frage gestellt, wie weit eine Abtiefung gemacht werden kann. Es wird seitens Gemeinde damit gerechnet, dass die Gebeine exhumiert werden und neu beerdigt. Es wird seitens Gemeinde damit gerechnet bzw. gewünscht, das Gesamtplatzniveau auf Straßenniveau abzusenken. Die Straße kann auf Straßengrund leicht verschwenkt werden, nicht auf Kirchengrund, es soll weiterhin eine Asphaltfläche bleiben. Es soll eine genaue Anforderungsaufstellung betreffend Flächen für die Infotafeln definiert werden, ebenso wird der Kapellmeister eine Anforderungsliste für die Aufführungsbühne übermitteln, diese Angaben werden ins Protokoll aufgenommen. Spezielle Wünsche und Platzbedarf beim Musikpavillon, sowohl für Musiker als auch Publikum, werden vom Kapellmeister Hutter erhoben und via dem Berater übermittelt und bekannt Beginn des Kolloquiums um 14:30 Uhr Hinzukommen die Geladenen Teilnehmer Anwesende Teilnehmer: Arch. DI Andreas Knittel Arch. DI Heinz Hochhäusl Arch. DI Edgar Spraiter Arch. Andreas Volker Arch. Andreas Schmid und E. Brücke-Schmid Arch. DI Cora Martinek Hans Schmidt Siegfried Tscholl Mag. art Peter Hartl Zoltan Pap Mag. art Cornelia Moinat Mag. art Alexander Steinwendtner Bürgermeister Reisinger begrüßt die Anwesenden und übergibt dem Vorsitzenden das Wort. Dieser erklärt den Ablauf der konstiuierenden Sitzung. Dann übergibt er dem Berater des Auslobers das Wort. Dieser erläutert die erfolgten Modifizierungen gemäß dem Schreiben der Architektenkammer, die Anonymisierung des Wettbewerbs wird beschlossen, damit entfällt eine Präsentation der Arbeit bei der Jurysitzung. Salzburg, am Seite 3 von 7

4 Die Ausschreibungsunterlagen werden nun mit den Teilnehmern Punkt für Punkt durchgesehen und alle Änderungen in der Ausschreibung erläutert. Siehe Anhang. Um16:00 Uhr erfolgt die Begehung und Besichtigung des Planungsgebietes. Im Anschluss: Verabschiedung durch Vorsitzenden Tesar und Bürgermeister Reisinger, den Teilnehmern wird für ihr Engagement und Kommen gedankt. Ende des Kolloquiums Uhr Salzburg, am Seite 4 von 7

5 Folgende Änderungen wurden beschlossen und sind somit Teil der Ausschreibung Ad A2 ART DES WETTBEWERBES Für den geladenen Wettbewerb werden gem. 69 bis 77 BVergG 2006 befugte, leistungsfähige und zuverlässige Planer eingeladen, hinsichtlich des auslobungsgegenständlichen Objektes planerische Lösungsvorschläge, entsprechend dem beiliegenden Anforderungsprofil sowie den bindenden Vorgaben dieser Wettbewerbsauslobung, einer unabhängigen Fachjury in nicht anonymisierter Form zur Beurteilung zu präsentieren. Das Wort nicht wird gestrichen, es wird beschlossen, den Wettbewerb anonymisiert durchzuführen Ad A4 BESONDERE VERFAHRENSBESTIMMUNGEN Aufgrund der beschlossenen Anonymität wird folgender Absatz ersetzt Kennzeichnung der Unterlagen: Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind mit dem Namen des Planers in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben zu versehen. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift Architekturwettbewerb Dorfplatz Bruck zu enthalten. Die Wettbewerbsarbeit ist wie folgt zu präsentieren: durch die für die anonyme Einreichung erforderlichen Kriterien und lautet nun Einreichung: Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten muss anonym erfolgen. Kennzeichnung der Unterlagen: Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift Architekturwettbewerb Dorfplatz Bruck zu enthalten. Die Wettbewerbsarbeit ist wie folgt anonym vorzulegen: Ausarbeitung des Wettbewerbes/Leistungsumfang: Pläne: Perspektive M 1:200. Diese sind in solcher Weise darzustellen, dass es dem Preisgericht möglich ist, die Gestaltungsabsicht beurteilen zu können. Standort wird beim Kolloquium festgelegt. Perspektive M 1:200 wird gestrichen, die Wahl des Standortes ist freigestellt. Die Bauetappen - insbesondere die erste, welche um max ,- netto ausgeführt werden soll - sind im Lageplan darzustellen. Baubeschreibung (max 10 DIN A4 Seiten) Salzburg, am Seite 5 von 7

6 Baubeschreibung Material- und Farbkonzept, Angaben über Beläge Berechnungsblatt Kostenbericht /Schätzung der Baukosten nach ÖNORM B Honorarangebot Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Verfasserbrief (bitte ID Nummer nicht vergessen) Ein Excel Formalur zur Kostenschätzung wird bereitgestellt Ad A5 TERMINPLAN Terminübersicht Do. 18. Oktober 2007 Versendung Unterlagen an die Planer. Fr. 25. Oktober 2007, 17 Uhr Nennung des Bildenden Künstlers Do. 8. Nov. 2007, 13 Uhr* Konstituierende Jurysitzung Do. 8. Nov. 2007, 14:30 Uhr* Kolloquium Jurymitglieder und Planer² Fr. 23. Nov. (Poststempel o. ) Einsendung der Fragen Fr. 7. Dez Beantwortung der Fragen per Do. 17. Januar 2008, 17:00 Uhr Abgabe Arbeiten in der GE Do. 31. Januar 2008 ab 9:00 Uhr* Jurysitzung in Bruck³ 1) Arch. DI Andreas Volker 09:15-09:45 Uhr 2) Arch. DI Heinz Hochhäusl 10:00-10:30 Uhr 3) Arch. DI Edgar Spraiter 10:45-11:15 Uhr 4) Arch. DI Andreas Knittel 11:30-12:00 Uhr 5) Arch. Andreas Schmid 12:15-12:45 Uhr 6) Arch. Cora Martinek 13:00-13:30 Uhr Es wird beschlossen, die Jurysitzung vom auf den zu verlegen, Anwesenheit der Teilnehmer ist aufgrund Anonymität nicht erforderlich. Der Abgabetermin wird ebenso verschoben, vom auf den Die Passage muss nunmehr lauten Do. 18. Oktober 2007 Versendung Unterlagen an die Planer. Fr. 25. Oktober 2007, 17 Uhr Nennung des Bildenden Künstlers Do. 8. Nov. 2007, 13 Uhr Konstituierende Jurysitzung Do. 8. Nov. 2007, 14:30 Uhr Kolloquium Jurymitglieder und Planer² Fr. 23. Nov. (Poststempel o. ) Einsendung der Fragen Fr. 7. Dez Beantwortung der Fragen per Do. 31. Januar 2008, 17:00 Uhr Abgabe Arbeiten in der GE Mo. 18. Februar 2008 ab 9:00 Uhr Jurysitzung in Bruck Somit muss der Passus über den Abgabetermin nunmehr lauten Abgabe Die geforderten Beiträge und das Modell müssen bis spätestens Donnerstag, 31. Januar 2007, um 17:00 Uhr in der Gemeindeentwicklung Salzburg im Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen Alpenstraße 47 / 1. Stock, 5020 Salzburg eingelangt sein. Salzburg, am Seite 6 von 7

7 Ad A6 AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG Es wird beschlossen, den Künstlern auch ein Honorar in Höhe von 1.000,- zuzuerkennen. Somit wird ergänzt Jeder Teilnehmer erhält eine Aufwandsentschädigung von netto (2.400 brutto), jeder Künstler darüber hinaus eine Summe von netto. Darüber hinaus werden keine Aufwandsentschädigungen oder Preisgelder geleistet. Im Falle des Zustandekommens eines Dienstleistungsauftrages wird das Preisgeld vom Honorar für Vorentwurfsleistungen in Abzug gebracht. Ad A9 JURY PREISGERICHT Es wird zur Stimmenstärke der Sachpreisrichter ergänzt Sachpreisrichter (je ½ Stimme) 1. Bgm. Herbert Reisinger 2. Vzbgm. Ebner 3. Pfarrer Dr. Wienfried Weihrauch 4. Kameradschaftsobmann Andexer Albin 5. Ing. Hermann Holleis 6. OFK Gerhard Grünwald Ersatz Sachpreisrichter (je ½ Stimme) Als Ersatz rücken die beratenden Mitglieder in der o.a. Reihenfolge nach. Ad B1 BESONDERER TEIL Folgende Ergänzungen werden vorgenommen. B2 Planungswünsche: eine Absenkung des Platzes auf Straßenniveau ist möglich bzw. wünschenswert. Hierbei entdeckte Gebeine aus dem alten früheren Friedhof werden gegebenenfalls exhumiert und würdig bestattet. das neue Kunstwerk sollte wieder einen Sockel aufweisen mit den Massen 40 x 90, der zu Fronleichnam als Altar genutzt werden kann. eine leichte Verschwenkung der Straße auf Gemeindegrund ist möglich, nicht jedoch auf Kirchengrund - Planungswünsche betreffend den Musikpavillon bzw. eine Art Aufführungsbühne werden vom Kapellmeister via an den Berater des Auslobers übermittelt und den Teilnehmern bekannt gegeben. - Der tatsächliche Flächenbedarf auf den zu planenden, neuen Infotafeln wird mit den Vereinen ermittelt und den Teilnehmern bekannt gegeben. Salzburg, am Seite 7 von 7

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