KRITERIEN FÜR DIE VORPRÜFUNG (A-Prüfung) gem. Anlage 3 des UVPG

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1 Vorhaben: Anlage zur zeitweisen Lagerung und Behandlung von Eisen- und Nichteisenschrotten sowie sonstigen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen in Trier Hafenstraße 14 Antragsteller: Hochscheider Eisen- und Schrotthandelsgesellschaft Bruno Gondert Trier mbh, Metallhandel in Trier, Hafenstraße BImSchV: (zeitweise Lagerung) i.v. mit (Behandlung, ga), (Behandlung nga), (zeitweise Lagerung, ga) und (zeitweise Lagerung, nga) UVPG: (zeitweise Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten mit mehr als t), A- Prüfung Die folgenden Angaben basieren auf dem Stand der Antragsunterlagen vom Bemerkungen 1 Merkmale des Vorhabens Die Merkmale eines Vorhabens sind insbesondere hinsichtlich folgender Kriterien zu beurteilen: 1.1 Größe und Ausgestaltung des gesamten Vorhabens und soweit relevant, der Abrissarbeiten Art und Kapazität: Lager für Schrotte Kapazität: t Jahresdurchsatz: t/a Hauptbetriebsgelände m² Parkplatz, Abstellplatz m² Behandlung von gefährlichen Abfällen Durchsatzkapazität: 9 t/d Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen Durchsatzkapazität: 902 t/d Lager für gefährliche Abfälle Kapazität: 48 t Lager sonstiger nicht gefährlicher Abfälle Kapazität: 180 t Merkmale des Vorhabens: Anlage nach zum Lagern von Eisen- und Nichteisenschrotten. Es werden teilweise vorbehandelte und nicht vorbehandelte Eisen- und Nichteisenschrotte sowie metallhaltige Abfälle gelagert. Hierzu gehört auch die Behandlung nach der Schrotte durch Scheren und der Sortierung der Schrotte teilweise mechanisch und auch händisch mit einer Tagesleistung bis 902 t/d. Hierbei anfallende Störstoffe werden abgetrennt und gesondert entsorgt. Anlage nach zur Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Diese werden von Störstoffen und gefährlichen Bauteilen entfrachtet. Die Metallfraktionen wer- Seite 1

2 den dem Zwischenlager zugeführt und an die Stahlwerke oder Metallhütten zum Einschmelzen weitergegeben. Störstoffe werden entsprechend ihrer Eignung zur Wiederverwertung oder zu schadlosen Entsorgung abgegeben. Anlage nach zur zeitweisen Lagerung von gefährlichen Abfällen. Hierzu gehört die Lagerung von ölhaltigen Stahlspänen, Lagerung von gefährlichen Abfällen aus der Elektro- und Elektronikzerlegung und andere weitere gefährlicher Abfälle. Anlage nach Zwischenlager nicht gefährlicher Abfälle. Hierzu gehören die aussortierten Störstoffe, die Zwischenlagerung von angenommenen nicht gefährlichen Abfällen 1.2 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten 1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, und biologische Vielfalt keine Lage: Trier-Pfalzel, Flur 5, Flurstück 260/17 (Haupt-Betriebsgelände) Ostwert: Nordwert: Trier-Pfalzel, Flur 5, Flurstücke 292/5, 292/6, 296/5, 296/7, 296/9, 309/1, 826/298, 835/308 (Abstellplatz für PKW, leere Container, LKW, Tieflader) Ostwert: Nordwert: Der Schrottplatz ist bereits vorhanden. Bauliche Änderung an dem Platz weitere Versiegelungen werden nicht vorgenommen. An der westlichen Grenze wird innerhalb der vorhandenen Befestigung ein überdachtes Spähnelager errichtet. 1.4 Erzeugung von Abfällen im Sinne von 3 Abs. 1 und 8 KrWG Bei den angelieferten Stoffen handelt es sich um Abfälle zur Verwertung. Bei dem Prozess der Aufbereitung fallen hier nicht verwertbare Abfälle an. Diese werden weiteren Verwertungsanlagen zugeführt oder auch entsorgt. Dies sind: Sortierreste AVV Menge ca t/a Sortierreste AVV * Menge ca t/a Kunststoff und Gummi AVV Menge ca. 430 t/a Holz AVV Menge ca t/a Mineralien AVV Menge ca t/a Umweltverschmutzung und Belästigungen - Geruch: Durch den Betrieb der Anlage ist mit relevanten Geruchsfreisetzungen nicht zu rechnen. Metallabfälle sind in der Regel geruchsneutral. Seite 2

3 - Verkehrsbelastung: Der straßenseitige Anschluss des Betriebsgeländes erfolgt über die Bundesstraße B 53 und die Hafenstraße. Desweiteren erfolgen Anlieferungen und Abtransporte mit der Bahn. Hierzu steht auf dem Gelände ein Gleisanschluss zur Verfügung. - Lärm: Durch die Lagerung, die Behandlung und die Ladevorgänge entsteht Lärm. Hierzu wurde eine entsprechende Lärmprognose erstellt. - Abgasemissionen: Abgasemissionen entstehen durch auf dem Betriebsgelände eingesetzte Maschinen und Transportgeräte (LKW s und PKW s) Die eingesetzten ortsfesten Maschinen und ortsfestbetriebenen Bagger werden elektrisch betrieben. Hiervon gehen örtlich keine Abgasemissionen aus. - Staub: Bei dem Umschlag und der Behandlung der Stoffe entstehen Staubemissionen. Hierzu wurde ein entsprechendes Gutachten vorgelegt. - Keime Da keine biologisch aktiven Stoffe eingesetzt werden, ist nicht von einer Keimbelastung auszugehen. - Abwasser - Häusliches Abwasser wird in zwei geschlossenen Sammelgruben aufgefangen und mittels Sammelfahrzeug in regelmäßigen Abständen zur örtlichen Kläranlage gebracht. - Niederschlagswasser Wird je nach Anfallstelle vorbehandelt und einer Versickerung zugeleitet. Hierzu ist ein entsprechender Antrag gestellt. - Wassergefährdende Stoffe Metallabfälle aus Eisen und Stahl sowie Nichteisenmetalle sind gemäß der Definitionen der AwSV als nicht wassergefährdend anzusehen. Verwendet werden wassergefährdende Stoffe als Schmiermittel in geringen Mengen in zugelassenen Gebinden. In der Betriebstankstelle werden insgesamt max Liter Diesel gelagert. Die vorhanden Tanks und die Tankstelle entsprechen der AwSV. - Erschütterungen Negativauswirkungen durch Erschütterungen durch die verwendete Maschinentechnik sind nicht zu erwarten. Seite 3

4 - Ionisierende Strahlungen Entsprechende Stoffe oder verunreinigte Stoffe werden nicht eingesetzt. Zum Schutz vor diesen Stoffen ist an der Waage ein entsprechender Strahlendetektor installiert. 1.6 Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen, die für das Vorhaben von Bedeutung sind, einschließlich Störfälle, Unfälle und Katastrophen, die wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge durch den Klimawandel bedingt sind, insbesondere mit Blick auf: verwendete Stoffe und Technologien - In der Anlage werden keine Stoffe eingesetzt oder behandelt die der Störfallverordnung (12. BImSchV) unterliegen. - Der Schrottplatz wird entsprechend den Regeln der Technik betrieben. Es werden nur Maschinen- und Geräte eingesetzt, die dem Stand der Technik entsprechen. - Arbeitsschutz Zum Schutz der Mitarbeiter sind entsprechende Arbeits- und Verfahrensanweisungen vorhanden. Den Arbeitern werden entsprechende PSA zur Verfügung gestellt. - Brandschutz Die hauptsächlich eingesetzten Eisen- und Nichteisenmetalle sind grds. nicht brennbar. Brennbare Stoffe werden in geschlossenen Containern oder in Lagerboxen mit entsprechenden Abständen zu einander gelagert. Zur Erstbekämpfung stehen entsprechende Feuerlöscher zur Verfügung die Anfälligkeit des Vorhabens für Störfälle i.s. des 2 Nr. 7 der StörfallV, insbesondere aufgrund seiner Verwirklichung innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands zu Betriebsbereichen in Sinne des 3 Abs. 5a des BImSchG 1.7 Risiken für die menschliche Gesundheit, z.b. durch Verunreinigung von Wasser oder Luft Vorsorge gegen umgebungsbedingte Gefahren: - Anlage befindet sich nicht in einem ÜSG - Die Anlage liegt in keiner Erdbebenzone - Bergwerke oder andere Hohlräume im Boden sind nicht bekannt. - Im Umkreis sind keine Betriebsbereiche nach 12. BImSchV vorhanden - Beschädigung der Tankanlage durch Maschinen oder herabfallende schwere Schrottteile beim Hantieren möglich. Freisetzen von Stäuben beim Bearbeiten von Schrott. 2 Standort des Vorhabens Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen: 2.1 Bestehende Nutzung des Gebietes, insbes. als Fläche für Siedlung u. Erholung, für land-, forst- und fischereiwirtschaftl. Nutzungen, für sonstige wirtschaftl. und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung (Nutzungskriterien) - Der Betrieb befindet sich im Innenbereich, in dem im Bebauungsplan festgesetzten Teilgebiet BP 5 Zwischen Bahngelände, Hafenstraße, Hafenbahnbogen und südliche Eltzstraße. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig. - Das Hauptbetriebsgelände ist als Industriegebiet Fläche GI 1 und GI 1.1 ausgewiesen. Seite 4

5 Links der Zufahrt ist das Gewerbegebiet GE 7 ausgewiesen. In einem Teilbereich dieser Fläche befindet sich der Mitarbeiterparkplatz sowie die Abstellfläche für leere Container, LKW, Tieflader usw. Durch die festgelegten Nutzungen ist das Gelände einer Nutzung für Siedlung und Erholung, für land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzungen oder für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung (Nutzungskriterien) nicht geeignet. 2.2 Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, des Gebietes und seines Untergrunds (Qualitätskriterien) Wasser: Es ist kein fließendes Gewässer betroffen. Boden: Das Hauptbetriebsgelände hat eine Fläche von m². Hiervon sind ca m2 versiegelt. Die Fläche von m² besteht aus Grünflächen und wird zur Versickerung von nicht verschmutztem Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone genutzt. Der Park- und Abstellplatz hat eine Fläche von m² Hiervon sind ca.900 m² asphaltiert und ca m² geschottert. Die restliche Fläche von m² ist unbefestigt. Laut Bebauungsplan ist das anfallende Niederschlagswasser über den Regenwasserkanal abzuführen. Weitere Versiegelungen des Betriebsgeländes sind nicht vorgesehen. Es kommt damit nicht zu einem weiteren Flächenverbrauch. Natur und Landschaft: Nutzung des Geländes als Industriegebiet. 2.3 Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien): Natura 2000-Gebiete nach 7 Abs. 1 Nr. 8 des BNatG, - Betriebsgelände liegt nicht einem Vogelschutzgebiet bzw. Natura 2000-Gebiet. - Westlich und Südlich des Anlagengrundstückes befindet sich in ca m das FFH- Gebiet mit der Bezeichnung Mosel (FFH ) Aufgrund der Entfernung sind keine Auswirkungen zu erwarten Naturschutzgebiete gemäß 23 des BNatG, soweit nicht bereits von Ziffer erfasst, Nationalparke und Nationale Naturmonumente gemäß 24 des BNatG, soweit nicht bereits von Ziffer erfasst, Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete nach den 25 und 26 des BNatG - Sind in der näheren Umgebung nicht vorhanden. - Im Planungsgebiet gibt es keinen Nationalpark - Es sind keine Biosphärenreservate und Landschafsschutzgebiete betroffen Naturdenkmäler nach 28 des BNatG - Naturdenkmäler sind im Bereich der Anlage nicht vorhanden Geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, nach - Geschützte Landschaftsbestandteile sind nicht vorhanden Seite 5

6 29 des BNatG gesetzlich geschützte Biotope gemäß 30 des BNatG - Westlich des Anlagengrundstückes befindet sich in ca. 50 m Entfernung (Bezogen auf die Außengrenzen des Anlagengrundstückes ) das Biotop mit der Bezeichnung Baggersee am Umspannwerk (BT ). Als Biotoptyp ist ein natürlicher eutropher See angegeben. Negative Auswirkungen durch den Betrieb der Anlage sind nicht zu erwarten Wasserschutzgebiete gemäß 51 WHG, Heilquellenschutzgebiete nach 53 Abs. 4 des WHG, Risikogebiete nach 73 Abs. 1 WHG, sowie Überschwemmungsgebiete gemäß 76 WHG Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind. - Plangebiet liegt nicht in einem Wasserschutz- oder Heilquellenschutzgebiet bzw. in einem Risikogebiet für Hochwasser oder einem Überschwemmungsgebiet - Im Umfeld gibt es keine derartigen Gebiete - Das tangierte Gebiet hat eine hohe Bevölkerungsdichte im Sinne des ROG. - Gemäß dem Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) vom ist die Stadt Trier einschl. ihrer Ortsteile als hochverdichteter Raum mit 885 E/km² eingestuft. - Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes muss mit archäologischen Bodendenkmälern gerechnet werden. Erdbewegungen sind mit entsprechender Aufmerksamkeit durchzuführen. 3 Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen Die möglichen erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter sind anhand der unter den Nummern 1 und 2 aufgeführten Kriterien zu beurteilen; dabei ist insbesondere folgenden Gesichtspunkten Rechnung zu tragen: 3.1 der Art und dem Ausmaß der Auswirkungen, insbesondere welches geographisches Gebiet betroffen ist und wie viele Personen von den Auswirkungen voraussichtlich betroffen sind Entfernung zu den nächsten Siedlungen: - Das Betriebsgelände liegt östlich des ehemaligen Rangierbahnhofs Ehrang und westlich weiterer Gewerbeflächen. - Ortslage Pfalzel ca. 300 m südlich - Ortslage Ehrang ca, 220 m nordwestlich - Schule Am Mäuseckerweg ca. 375 m westlich - Bewertung: Aufgrund der vorgelegten Gutachten sind auf die benachbarten Nutzungen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. - Verkehrsströme: Anbindung über die Bundesstraße B 53 und die Hafenstraße. Des weiteren erfolgen Anlieferungen und Abtransporte mit der Bahn. Hierzu steht auf dem Gelände ein Gleisanschluss zur Verfügung. Bewertung: Durch die Anlieferungen und Abtransporte werden die Ortschaften nicht beeinflusst. Es sind hierdurch keine Belästigungen in den Ortschaften bzw. der Stadt Trier zu erwarten Seite 6

7 3.2 dem etwaigen grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen - Nicht vorhanden 3.3 der Schwere und der Komplexität der Auswirkungen Eingriff Flora/Fauna - Durch die beantragte Änderung ergeben sich keine zusätzlichen Versiegelungen bzw. baulichen Veränderungen. - Bewertung: Erhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Eingriff Klima: - Klimawirksame Gase (globales Klima) Bewertung: lokalklimatische Wirkung vernachlässigbar Eingriff Boden: - Keine zusätzlichen Versiegelungen von Boden. Bewertung: Flächen sind in dem vorliegenden Bebauungsplan als Industrie- bzw. als Gewerbegebiet ausgewiesen. Eingriff Gewässer: - Für die Entwässerung wird für die Anlage eine wasserrechtliche Genehmigung beantragt. Auswirkungen auf das Wasser (Grundwasser) werden innerhalb dieses Verfahrens geprüft. Bewertung: keine erheblichen Auswirkungen. Eingriff Landschaftsbild/Erholung: - Durch die beantragte Änderungen wird das bestendende Landschaftsbild nicht verändert. Die Fläche ist als Industriegebiet und Gewerbegebiet für die beabsichtigte Nutzung ausgewiesen. Die Anlage liegt auf einer Geländehöhe von ca mnn. - Bewertung: siehe auch Ziffer 2.1 Durch die Anlage sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten. Eingriff Mensch: - Geruch, - Luft - Lärm - Staub Bewertung: Geruch: Durch den Betrieb des Schrottplatzes ist nicht mit relevanten Gerüchen zu rechnen. Die verwendeten Abfälle sind nicht geruchsrelevant. Lärm: Durch die Schallquellen ist nicht mit einer unzulässigen Lärmbelastung zu rechnen. Durch das beiliegende Gutachten ist nachgewiesen, dass die flächenbezogenen Lärm- Seite 7

8 kontingente sowie die Lärmwerte an den relevanten Immissionsorten eingehalten werden. Die Betriebszeiten der Anlage liegen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr. Damit findet in der Nachtzeit sowie in den Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit kein Anlagenbetrieb statt. Staub: Erfahrungsgemäß wird bei Schrottplätzen insbesondere Rost als Staub freigesetzt. Durch das vorliegende Gutachten ist nachgewiesen, dass mit einer relevanten Staubbelastung außerhalb des Betriebsgeländes nicht zu rechnen ist. Durch den Betrieb der Anlage ist nicht mit unzulässigen Staubbelastung zu rechnen. 3.4 der Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen Bei bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. 3.5 dem voraussichtlichen Zeitpunkt des Eintretens sowie der Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen 3.6 dem Zusammenwirken der Auswirkungen mit den Auswirkungen anderer bestehender oder zugelassenen Vorhaben 3.7 der Möglichkeiten, die Auswirkungen wirksam zu vermindern Die Möglichkeiten sind ausgeschöpft Die v.g. nicht erheblichen nachteiligen Auswirkungen treten bei dem Betrieb der Anlage auf und bleiben für die Dauer des Betriebs bestehen. Nach einer Betriebseinstellung sollen die baulichen Anlagen anderweitig genutzt werden bzw. soll der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden. Unumkehrbare Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft sind daher nicht anzunehmen. Im Umkreis der Anlage sind keine weiteren derartigen Anlagen vorhanden. Wechselwirkungen mit weiteren emittierenden Anlagen sind daher nicht möglich. 4. Zusammenfassende Bewertung Durch den Betrieb des Schrottplatzes ist eine erhebliche nachteilige Beeinträchtigung der Schutzgüter nicht zu erwarten. Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann verzichtet werden. Seite 8

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