Botschaft und Einladung zur Gemeindeversammlung
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- Ernst Diefenbach
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1 GEMEINDE MALADERS Hinder der Chilcha 81, 7026 Maladers Telefon: / Fax: / Mail: gemeinde@maladers.ch Botschaft und Einladung zur Gemeindeversammlung Datum: Mittwoch, 7. März 2018 Zeit: Uhr Ort: Turnhalle Traktanden 1. Schule; Anschaffung Informatik für LP21; Kreditbeschluss 2. Sanierung Wasserversorgungsanlagen; Kreditbeschluss 3. Neuer Deckbelag für Erschliessungsstrasse Molla Wingert; Kreditbeschluss 4. Instandstellung/Ausbau Alpweg First durch die Alpgenossenschaft Maladers; Kostenbeitrag 5. Wasserableitung Tumma Waldheim; Kreditbeschluss 6. Mitteilungen und Umfrage Eine Botschaft mit Erläuterungen zu den einzelnen Vorlagen wird an alle Haushalte zugestellt. Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Bürger und niedergelassenen Schweizerbürger beiderlei Geschlechts, die das 18. Altersjahr erfüllt haben und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde seit Abgabe des Heimatscheines wohnhaft sind
2 1. Schule; Anschaffung Informatik für LP21; Kreditbeschluss Ausgangslage: Lehrplan 21 (LP 21) Erstmals ist mit dem Lehrplan 21 ein Lehrplan für die gesamte Deutschschweiz erarbeitet worden. Damit wird Artikel 62 der Bundesverfassung umgesetzt, wonach die Ziele der Schule zu harmonisieren sind. Der Lehrplan 21 zeigt, wie die einzelnen Kompetenzen über die ganze Volksschulzeit aufgebaut werden. Am 15. März 2016 wurde der Lehrplan 21 GR von der Bündner Regierung genehmigt. Dieser wird für den Kindergarten bis zur 2. Klasse der Sekundarstufe I auf das Schuljahr 2018/19 und für die 3. Klasse der Sekundarstufe I auf das Schuljahr 2019/20 in Kraft gesetzt. Medien und Informatik im neuen LP 21 Mit der Einführung des Lehrplan 21 bekommen «Medien und Informatik» eine grössere Bedeutung an den Volksschulen. Der Lehrplan 21 schafft mit dem Modul Medien und Informatik (MI) die Grundlage für dieses neue Schulfach. Dabei geht es zum einen darum, den Mediengebrauch ausserhalb der Schule aufzugreifen und zu reflektieren. Zum anderen sollen Schüler mit Anwendungskompetenzen und grundlegenden Informatikkenntnissen auf die Berufswelt vorbereitet werden. Die Umsetzung des Lehrplans 21 GR erfolgt gemäss Regierungsbeschluss mit verschiedenen Massnahmen, die auf dem Bericht Umsetzung Lehrplan 21 Graubünden basieren. In diesem Bericht wird dargelegt, dass die Lektionen im Fach Medien und Informatik mit der Inkraftsetzung des Lehrplans 21 GR per Schuljahr 2018/19 ausgebaut und auf die Primarstufe ausgedehnt werden. Umsetzungskosten für das neue Fach Medien und Informatik Der Kanton hat Empfehlungen für die Bereitstellung der notwendigen Minimalstandards betreffend die technische Grundausstattung der Schulen für den Unterricht in Medien und Informatik erlassen. Die Umsetzung bedarf verschiedener Anschaffungen für die Informatikinfrastruktur. Der Schulrat hat aufgrund dieser Vorgaben ein Konzept erstellt, verschiedene Offerten eingeholt und dem Gemeindevorstand die Variante einer Zusammenarbeit mit der Informatik der Stadt Chur beantragt. Bei diesem Angebot erfolgt ein Anschluss an das Rechenzentrum der Stadt Chur. Die Geräte inklusive Netzwerk und Telefonie werden nicht einmalig angeschafft, sondern nach Bedarf (z.b. abhängig von Schülerzahlen) zur Verfügung gestellt bzw. gemietet. Dadurch ergeben sich jährlich wiederkehrende Kosten im Sinne einer Betriebs- und Benützungsgebühr. In diesen Kosten eingeschlossen sind alle Programme und Betriebssystem (immer die aktuellsten Versionen), Updates, Virenschutz, Datensicherung und allgemeiner Support. Ebenfalls werden alle Geräte grundsätzlich nach fünf Jahren ersetzt. Dieses Konzept hat den Vorteil, dass die Kosten über den gesamten Lebenszyklus der Informatik bekannt sind. Das vorliegende Angebot stellt sicher, dass die Schule Maladers eine vollständig gepflegte IT erhält (vom PC am Arbeitsplatz bis zu den Servern im Rechenzentrum) und dabei im IT-Betrieb nur einen Ansprechpartner hat. Die Werterhaltung und Aktualität des Gesamtsystems (Netzwerke, Sicherheit, Hardware und Software) ist jederzeit und ohne Sprungkosten wie es bei einer kompletten einmaligen Anschaffung der Fall wäre sichergestellt
3 Einmalige Kosten entstehen für die Anschaffung der Präsentationstechnik (2 Beamer) und den Wandtafel-Umbau sowie für eine einwandfrei funktionierende Gebäudeverkabelung und einen leistungsfähigen Hausanschluss an das Glasfasernetz in der Gemeinde. Die Kosten für die Erstellung der neuen IT-Infrastruktur setzen sich wie folgt zusammen: Jährlich wiederkehrende Kosten: o Pauschalpreis IT Stadt Chur für Full-Service-Lösung ca. CHF 15' Total wiederkehrende Kosten ca. CHF Einmalige Anschaffungs- und Baukosten: o Präsentationstechnik CHF o Gebäudeinstallationen CHF o Anschluss an das Glasfasernetz CHF o Unvorhergesehenes, Diverses CHF Total einmalige Anschaffungs- und Baukosten CHF Für die Anschaffungs- und Baukosten wird ein Verpflichtungskredit benötigt. Da der Gemeindevorstand für wiederkehrende Ausgaben nur eine Kompetenz bis zu CHF 3' hat, ist eine grundsätzliche Genehmigung für diese neuen Ausgaben von der Gemeindeversammlung notwendig. Eine solche Zustimmung ermächtigt den Gemeindevorstand, künftig die jährlich wiederkehrenden Kosten in den Voranschlag zu stellen und kommt einem Nachtragskredit für die anfallenden Betriebskosten bei der Informatik der Stadt Chur nach Inbetriebnahme bis Ende Jahr gleich. Der Gemeindevorstand beantragt den Stimmberechtigten, der Anschaffung für Informatik mit der Full-Service-Lösung bei der Informatik der Stadt Chur mit einmaligen Anschaffungs- und Baukosten über CHF 30' und jährlich wiederkehrenden Kosten von rund CHF 15' zuzustimmen. * * * * * 2. Sanierung Wasserversorgungsanlagen; Kreditbeschluss Einleitung / Ist-Zustand Die Gemeinde Maladers wird heute mit Trinkwasser aus den Quellen Sieben Brünnen, Blau Rüfi und Stoggwald versorgt. Das Trinkwasser wird über verschiedene Bauwerke wie Reservoire und Druckbrecherschächte geleitet und in das Dorf geführt. Die meisten Bauwerke und Wasserleitungen wurden in den 70er- und 80er-Jahren erstellt. Einige dieser Anlagen entsprechen nicht mehr den Anforderungen der heutigen Lebensmittelverordnung. Einige Mängel wurden durch das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden aufgezeigt und klar definiert. Der Gemeindevorstand hat deshalb Placi Lutz vom ehemaligen Ingenieurbüro Lutz & Schmid, welches vom Ingenieurbüro Donatsch + Partner AG in Landquart übernommen wurde, mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes und der Erstellung eines Kostenvoranschlags beauftragt. Herr Lutz kennt unsere Wasserversorgung von vielen Bauprojekten bestens
4 Sanierungskonzept Die vorgesehenen Massnahmen umfassen folgende hauptsächlichen Arbeiten: 1. Quellschacht Sieben Brünnen : Siphonierung für Ablaufleitung montieren 2. Quellschächte Blau Rüfi : Rückbau der Quellschächte auf bzw. neben dem Wanderweg 3. Brunnenstube Blau Rüfi : Objektschutztüre aus Edelstahl 4. Reservoir Sax : Innensanierung (Auskleidung der Wassereinlaufbecken mit PE-Platten, Abdeckung, neue Armaturen, Be- und Entlüftung), Objektschutztüre aus Edelstahl, Blocksteinmauer im Eingangsbereich, Auszäunung etc. 5. Überlaufschacht Müli : verbesserter Zugang zu den Armaturen und Rohrleitungen, Ersetzen verrosteter Armaturen; zudem wird die alte Leitung, die mit dem Überlauf zusammengeschlossen wurde, im Bauwerk getrennt. Der Zusammenschluss erfolgt neu ausserhalb der Anlage. 6. Schiebergruppe Auf dem Boden : Funktionsüberprüfung. Es sind Sondagearbeiten und allenfalls Aus- oder Rückbauten vorgesehen. 7. Reservoir Fassa : Innensanierung (Auskleidung des Einlaufbeckens mit PE-Platten, Be- und Entlüftung im Vorraum, Abdeckung zur Wasserkammer, Massnahmen zur Verbesserung der Wasserzirkulation etc.), Objektschutztüre aus Edelstahl, Auszäunung des Areals 8. Erarbeitung eines Qualitätssicherungs-Konzeptes: Kenndaten, Unterhaltsbestimmungen und dokumentation zur Gewährleistung einer reibungslosen Organisation der Wasserversorgung Kosten und Etappierung Bauausführung inkl. Projektierung, Bauleitung, Unvorhergesehenes CHF Qualitätssicherungskonzept CHF Total Anschaffungskosten CHF Es ist geplant die Sanierung in zwei Etappen auszuführen. In diesem Jahr sollen die Teilprojekte 1 6 und das QS-Konzept ausgeführt bzw. erstellt werden. Im nächsten Jahr soll noch das Reservoir Fassa saniert werden. Für die geplante Sanierung wurde beim Amt für Natur und Umwelt ein Beitragsgesuch eingereicht. Das Amt für Natur und Umwelt hat kürzlich mitgeteilt, dass das Bundesamt für Landwirtschaft die Sanierung im Rahmen der Strukturverbesserungsverordnung unterstützen kann. Es wird ein Beitrag von rund CHF in Aussicht gestellt. Der Beitrag des Kantons beträgt voraussichtlich rund CHF Zudem hat die Gebäudeversicherung Graubünden einen Pauschalbeitrag von CHF zugesichert. Somit dürften sich die Restkosten für die Gemeinde noch auf rund CHF belaufen. Zu beschliessen ist aber der Bruttokredit ohne Beiträge. Der Gemeindevorstand beantragt den Stimmberechtigten, dem Bau- und Kreditbeschluss für die Sanierung der Wasserversorgungsanlagen über CHF zuzustimmen. * * * * * - 4 -
5 3. Neuer Deckbelag für Erschliessungsstrasse Molla Wingert; Kreditbeschluss Ist-Zustand / Massnahmen Die Erschliessungsstrasse ist nicht mehr in einem guten Zustand. Ein erstes Angebot für eine komplette Instandstellung mit neuen Berandungen wurde aufgrund der zu hohen Kosten verworfen. Der Gemeindevorstand hat sich dafür entschieden, den bestehenden Deckbelag nur auf eine Tiefe von ca. 3 cm abzufräsen, die Fahrrinnen und Unebenheiten aufzuprofilieren, bestehende Schachtabdeckungen wo nötig in der Höhe anzupassen und einen neuen Deckbelag einzubringen. Mit diesen Massnahmen können die Baukosten mehr als halbiert werden. Die Strasse soll bis zum Haus von Walter Schällibaum, Wingert 5B, einen neuen Deckbelag erhalten. Kosten / Ausführung Aufgrund eingegangener Offerten ist mit Baukosten rund CHF inkl. Mwst. zu rechnen. In diesen Kosten sind CHF für den bereits eingebauten Belag im Bereich der neuen Parkplätze eingerechnet. Die Projekt- und Bauleitung wurde als Folgeauftrag (nach der Sanierung der Dorfstrasse) an die Firma Schneider Ingenieure AG, Chur, vergeben. Der Gemeindevorstand beantragt den Stimmberechtigten, dem Bau- und Kreditbeschluss für den Einbau eines neuen Deckbelages für die Erschliesssungsstrasse Molla Hinder Selias über CHF zuzustimmen. * * * * * - 5 -
6 4. Instandstellung/Ausbau Alpweg First durch die Alpgenossenschaft Maladers; Kostenbeitrag Ausgangslage / Ist-Zustand Die Alp First ist im Eigentum der Gemeinde Maladers und liegt auf Territorium der Gemeinde Arosa im Sapün-Tal, östlich von Langwies. Die Alp wird von der Alpgenossenschaft Maladers betrieben und gegenwärtig von einem Ehepaar behirtet. Der Obersäss liegt auf ca m und besteht aus einer Hütte und einem kleinen Viehstall für Notfälle. Der Untersäss liegt auf m und besteht aus einer Hirtenhütte, einem Viehstall (Schermen) mit Platz für 100 Stück Vieh sowie einer Heubarge und einer Jagdhütte. Die Alp First weist eine Weidefläche von 28.5 ha auf. Dazu kommen noch einige Hektaren Wald. Während der durchschnittlich 100 Tage dauernden Alpzeit werden rund 100 Tiere gealpt. Der Alpweg führt im unteren Teil durch die sog. Birenschluocht über den Firstwald auf die Alp. Der Weg ist grösstenteils schmal, steil und in sehr schlechtem Zustand. Ein Rutsch in letztem Jahr hat einen Teil des Weges vernichtet. Die Sanierung und Verbreiterung des Weges sowie einiger Kurvenausbauten drängen sich raschmöglichst auf. Von der Rutschfläche an aufwärts bis zum Stafel wird auf eine Sanierung verzichtet. Projekt / Massnahmen Es sind folgende Massnahmen vorgesehen: Rutschfläche Der Fuss der Rutschfläche soll mit einem doppelwandigen Holzkasten (ca. 40 m lang und 1.50 m hoch) gesichert werden. Über diesen Holzkasten wird der Alpweg mit einer Breite von 1.50 m geführt. Zur Sicherung des Hanges wird ein Rost verbaut. Weginstandstellungen Der Alpweg wird vom Holzkasten/Hangrost talwärts auf einer Länge von rund m etwas ausgebaut. Der Weg soll 1.50 m breit werden. Das anfallende Material wird berg- und talseits in bestehende Löcher und zum Teil im Weg eingebracht. An schwierigen Stellen werden ganze Baumstämme talseits entlang des Weges verlegt und mit überschüssigem Material hinterfüllt. Kurvenausbau Eine sehr enge und steile Kurve soll ausgebaut werden. Dazu müssen einige Fichten gefällt werden. Diese Bäume werden talseits der Kurve dem Weg entlang zum Schutz gegen abrollende Steine verbaut
7 Kurvenausbau und Neubau Im oberen Teil der Birenschluocht soll der Weg auf einer kurzen Strecke neu angelegt werden. Durch den Bau von drei Kurven kann die Steilheit des Weges in diesem Bereich wesentlich verbessert werden. Kostenvoranschlag / Ausführung Für die geplanten Arbeiten wird mit Kosten von rund CHF gerechnet. Für das Alpwegprojekt tritt die Alpgenossenschaft als Bauherrin auf. Es wurde ein Beitragsgesuch bei der Schweizer Berghilfe eingereicht. Diese Organisation unterstützt aber nur private Personen. Die Alpgenossenschaft hat deshalb ein Beitragsgesuch bei der Schweizerischen Patenschaft für Berggemeinden eingereicht. Um die Finanzierung für das geplante Projekt sicherstellen zu können, müsste diese Institution Beiträge von rund CHF sprechen. Die Alpgenossenschaft selbst übernimmt den Betrag von CHF Der Gemeindevorstand ist der Ansicht, dass die Gemeinde als Eigentümerin der Alp ebenfalls einen Baubeitrag leisten sollte. Dieser wurde auf maximal CHF festgelegt. Das Projekt wurde dem Amt für Militär und Zivilschutz für einen ZS-Einsatz angemeldet. Sollte die Patenschaft für Berggemeinden das Projekt nicht im erhofften Ausmass unterstützen, müsste es entsprechend redimensioniert werden oder es müssten weitere Möglichkeiten für Freiwilligenarbeits-Projekte oder für eine finanzielle Unterstützung geprüft werden. Der Gemeindevorstand beantragt den Stimmberechtigten, das Alpwegprojekt der Alpgenossenschaft mit einem Gemeindebeitrag von maximal CHF zu unterstützen. * * * * * 5. Wasserableitung Tumma Waldheim; Kreditbeschluss Vorgeschichte / Sachverhalt Im Sommer 2016 konnte nach Starkniederschlägen das aus der Runse Inner Nesslenris im Gebiet Tumma ablaufende Wasser nicht versickern und führte zu einem grösseren Schaden bei der Liegenschaft Waldheim 119B. Wasser und Schlamm überschwemmten auch auf die Kantonsstrasse, was zu Verkehrsbehinderungen führte. Die Feuerwehr Maladers leistete einen mehrstündigen Schadenwehr-Einsatz mit mehreren Pumpen. Ein erstes Projekt für eine gesicherte Wasserableitung wurde vom Amt für Wald und Naturgefahren als zu gross eingestuft. Eine Subventionierung wurde deshalb ausgeschlossen. In der Folge wurde das Projekt deutlich redimensioniert, was vom kantonalen Amt aber immer noch als zu teuer beurteilt wurde. Eine dritte Version fand schliesslich die Zustimmung. Dieses stark verkleinerte Projekt wird mit 70 % subventioniert. Die für einen Beitrag maximal anrechenbaren Baukosten wurden vom Kanton auf CHF festgelegt
8 Bereich baulicher Massnahmen für Wasserableitung Rückhaltebecken Inner Nesslenriss Tumma Projekt / Kosten Baumeisterarbeiten (offene Gräben, Einlaufbauwerk, Wasserableitung) Kosten Vorprojekt (ausgearbeitet von Enzler Bauleitungen AG, Jürg Brunold) Sofortmassnahmen (Kosten für Feuerwehreinsatz) Der Gemeindevorstand beantragt den Stimmberechtigten, dem Bau- und Kreditbeschluss für eine Wasserableitung Tuma - Waldheim über CHF zuzustimmen
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