REGIONALES ARBEITSMARKTPOLITISCHES BEHINDERTENPROGRAMM. RABE Landesstelle Salzburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "REGIONALES ARBEITSMARKTPOLITISCHES BEHINDERTENPROGRAMM. RABE Landesstelle Salzburg"

Transkript

1 REGIONALES ARBEITSMARKTPOLITISCHES BEHINDERTENPROGRAMM RABE Landesstelle Salzburg

2 Inhaltsverzeichnis Grundlage, Ziel und Reichweite... 3 Fördergrundlagen Europa 2020: Österreichisches Reformprogramm Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung... 4 Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderung... 5 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)... 5 Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz... 6 Europäischer Sozialfonds... 6 Politische Zielvorgaben Allgemeine Ziele... 8 Zielvorgaben des Regierungsprogramms... 9 Strategische Ausrichtung zur Realisierung der Zielvorgaben Das Bundessozialamt als Kompetenzzentrum im Bereich Arbeit und Behinderung Übergangsmanagement Weiterentwicklung Unterstützungsstruktur Stärkere Einbindung der Integrativen Betriebe Optimierung der Zusammenarbeit mit Unternehmen Querschnittsziel Gender Mainstreaming Förderschwerpunkte Individualförderungen Begleitende Hilfen Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte Beratungsprojekte Innovation und Neuakzentuierung: Zielgrößen Budget der Beschäftigungsoffensive... 18

3 Grundlage, Ziel und Reichweite Grundlage für den vorliegenden RABEn ist der BABE 2012/2013. Das regionale arbeitsmarktpolitische Programm ist im Wesentlichen die operationale Ausformung der Planung und der strategischen Vorgaben des BABE 2012/2013. Die Einschätzung der Arbeitsmarktentwicklung aus dem Vorprogramm (RABE 2010/2011 in der aktualisierten Fassung) hat sich leider als zutreffend erwiesen. Der Entwicklung und der Einschätzung zum Arbeitsmarkt 2012/2013 ist in der Folge ein eigener Abschnitt gewidmet. Das regionale arbeitsmarktpolitische Planungsdokument richtet sich an ein Fachpublikum. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass die Transformation des eher abstrakt gehaltenen bundesweiten Planungsdokumentes auf die deutlich konkreteren Aussagen im regionalen auf eine gewisse Kenntnis des Kontextes bei Rezipient/Rezipientin bauen kann. Da die Arbeitsmarktpolitik des BSB über den eigenen direkten Wirkungsbereich hinausgeht, resp. von Effekten von Außerhalb mitbestimmt wird, wird sich im vorliegenden Dokument, wo es sinnvoll erscheint, dies auch in groben Zügen behandelt werden (z.b. TEP, BMS). Wie schon beim letzten Planungsdokument geschehen, wird es auch diesmal keine gedruckte Version desselben geben. Wie wohl man sich über die Homepage des BSB über die regionalen Programme bundesweit informieren kann. 3

4 Fördergrundlagen Bei den nachstehenden Fördergrundlagen für das Bundesweite arbeitsmarktpolitische Behindertenprogramm ist zu berücksichtigen, dass einige dieser Dokumente im Zeitraum vor den ersten Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise erstellt wurden. Aufgrund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation sind entsprechende Adaptierungen und Neuakzentuierungen (siehe Kapitel 3 und 4) für das vorliegende BABE 2012/2013 notwendig, die von manchen der unten aufgelisteten Zielsetzungen abweichen können. Europa 2020: Österreichisches Reformprogramm 2011 Die Europa 2020 Strategie sieht vor, dass jedes Mitgliedsland bis spätestens Ende April jeden Jahres ein Nationales Reformprogramm für Wachstum und Beschäftigung zeitgleich mit dem Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramm vorlegt. Im aktuellen österreichischen Reformprogramm 2011 wird vor allem beim Kernziel Verminderung der Armut und sozialen Ausgrenzung auf die Zielgruppe Menschen mit Behinderung eingegangen. Wichtige genannte Maßnahmen sind die Gesundheitsprävention im Arbeitsleben und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderung. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung soll erhöht und der Anteil der Übertritte in die Invaliditätspension gesenkt werden. Zudem soll durch eine Verringerung des Anteils gesundheitlich beeinträchtigter Personen im Erwerbsalter und eine Erhöhung der Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung das Risiko der sozialen Ausgrenzung reduziert werden. Im Rahmen des Integrationsschwerpunktes für Menschen mit Behinderung wurde gemäß der Vereinbarung des Bundes und der Länder die Deckung eines erhöhten Interventionsbedarfs vorgesehen. Zudem werden die Verbesserung der Qualität der Jobs sowie eine Politik angestrebt, die die Beschäftigungsaufnahme und den Verbleib in Beschäftigung attraktiv macht. Mit der Umsetzung der bundesweiten bedarfs-orientierten Mindestsicherung per 1. September 2010 werden zwei Ziele verfolgt: Erstens die Vermeidung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und zweitens die Unterstützung beim Wiedereinstieg in das Erwerbsleben. (Quelle: Österreichisches Reformprogramm 2011, April 2011) Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung Die Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung ist das zentrale nationale Programm zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Dieses wird aus den Mitteln des Ausgleichstaxfonds, des Europäischen Sozialfonds und des Bundeshaushalts finanziert. Die Beschäftigungsoffensive ist auf den ersten Arbeitsmarkt und auf sozialversicherungsrechtlich abgesicherte Arbeitsplätze ausgerichtet. Es werden all jene Menschen mit Behinderungen in die Maßnahmen einbezogen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie mit entsprechender Hilfestellung in den ersten Arbeitsmarkt zumindest mittelfristig eingegliedert bzw. wiedereingegliedert werden können. Ein inhaltlicher Schwerpunkt beim Förderungsangebot liegt in den 4

5 sogenannten Begleitenden Hilfen. Bisher konnte das Spektrum an Maßnahmen kontinuierlich ausgebaut und das Zielgruppenspektrum erweitert werden. Zu den Zielgruppen zählen vorrangig Jugendliche mit Beeinträchtigungen (insbesondere mit Lernbehinderung und sozialer oder emotionaler Beeinträchtigung), ältere Menschen und Personen mit schweren Funktionsbeeinträchtigungen. (Quelle: Sozialbericht 2010) Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderung Der Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderung wird die Leitlinien der österreichischen Behindertenpolitik für die kommenden zehn Jahre beinhalten ( ) und soll im Jahr 2012 vorgelegt werden. Er setzt auf den wesentlichen behindertenpolitischen Herausforderungen auf, die sich aus dem 1. Staatenbericht Österreichs (Fertigstellung Oktober 2010) über die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention ergeben haben. Daneben fungiert auch der Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2008 als Basis für den Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen. Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die die Teilhabe am Arbeitsleben erschwert. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten. Die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Menschen mit Behinderung ist beim Bundessozialamt zu beantragen. Zu den Vorteilen der Begünstigteneigenschaft zählen der Anspruch auf gewissen Förderungen sowie der erhöhte Kündigungsschutz. Im Zuge einer Novellierung des BEinstG kam es Anfang 2011 zu Veränderungen hinsichtlich der Bestimmungen zum Kündigungsschutz sowie zu einer Erhöhung der Ausgleichstaxe für die Nichteinstellung von Menschen mit Behinderung gestaffelt nach Unternehmensgröße. So wurden in Abstimmung mit Sozialpartnern und den Behindertenverbänden mit 1. Jänner 2011 Lockerungen des besonderen Kündigungsschutzes vorgenommen. Seither gilt für neu begründete Arbeitsverhältnisse von begünstigten Menschen mit Behinderung eine längere Probezeit. Statt nach bisher 6 Monaten wird der besondere Kündigungsschutz abgesehen von Ausnahmen (z.b. nach einem Arbeitsunfall) erst nach vier Jahren wirksam. Die zweite wesentliche Veränderung betrifft die Ausgleichstaxe. Unternehmen, die 25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, sind verpflichtet, für jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen (Beschäftigungspflicht). Bestimmte besonders schwer behinderte DienstnehmerInnen (z.b. Blinde, RollstuhlfahrerInnen) werden auf die Pflichtzahl doppelt angerechnet. Wird diese Verpflichtung nicht oder nicht zur Gänze erfüllt, ist eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Deren Höhe ist seit 2011 nach Betriebsgröße gestaffelt: Sie beträgt nun 226,- monatlich für jede Person, die zu beschäftigen wäre. In Betrieben mit 100 oder mehr ArbeitnehmerInnen fallen 316,- pro Monat und offener Pflichtstelle an und bei 400 und mehr Beschäftigten sind es 336,-. Die jährlich eingenommenen Ausgleichstaxen speisen den Ausgleichstaxfonds. Das Vermögen des Fonds wird für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt eingesetzt. Die Einnahmen im Fonds betragen derzeit jährlich rund 90 Millionen Euro. 5

6 Das BEinstG beinhaltet auch erweiterte Möglichkeiten für erwerbsmäßig selbstständige Menschen mit Behinderung: Menschen mit Behinderung, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen sowie Kleinstunternehmen, in denen der/die UnternehmerIn mit Behinderung hauptsächlich selbst tätig ist, können künftig nicht nur eine Startförderung erhalten, sondern es können auch anfallende behinderungs-bedingte Mehrkosten nach Maßgabe erlassener Richtlinien pauschal abgegolten werden. Schließlich haben Dienstgeber nach 6 Abs. 1 BEinstG geeignete und im konkreten Fall die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderung den Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden den Dienstgeber unverhältnismäßig belasten. Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz Mit 1. Jänner 2011 trat auch das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz in Kraft. Ziel dieses Bundesgesetzes ist der möglichst langfristige Erhalt der Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit erwerbstätiger und arbeitsloser Personen. Zur Erreichung dieses Ziels ist ein flächendeckendes niederschwelliges Informations-, Beratungs- und Unterstützungs-angebot zu schaffen. Dieses muss zielgerichtete Informationen über gesundheitsfördernde Themen des Arbeitslebens zur Verfügung stellen und möglichst frühzeitige Interventionsmöglichkeiten bei gesundheitlichen Problemen erwerbstätiger und arbeitsloser Personen schaffen. Bei Bedarf sollen mittels Case- Managements Maß-nahmen zur frühzeitigen Bearbeitung gesundheitlicher Probleme entwickelt werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen bei der Entwicklung und Festigung einer gesundheitsförderlichen betrieblichen Arbeitswelt unterstützt werden. Das Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot adressiert insbesondere beschäftigte und arbeitslose Personen, deren gesundheitlicher Zustand eine künftige Erwerbsunfähigkeit erwarten lässt. Es richtet sich aber auch an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit einem diesbezüglichen Informationsbedarf. Weiters soll es zur Bewusstseinsbildung für eine gesundheitsfördernde Arbeitswelt beitragen, was präventive Maßnahmen zur Gesundheitserhaltung einschließt. Für die Schaffung, Koordination und Aufrechterhaltung der organisatorischen Voraussetzungen für dieses Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot ist das Bundessozialamt zuständig. In diesem Zusammenhang wurde das Projekt fit2work konzipiert, das ab 1. September 2011 in der Steiermark startete und bis 2013 stufenweise in ganz Österreich angeboten wird. Europäischer Sozialfonds Menschen mit Behinderung stellen, wie auch in den beiden Vorperioden, eine zentrale Zielgruppe der ESF-Interventionen dar. Im Operationellen Programm sind für die Förderperiode 2007 bis 2013 ESF-Mittel für folgende Zielgruppen vorgesehen: Jugendliche mit einer körperlichen, seelischen, geistigen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung, die nicht ohne Hilfsmaßnahmen einen Arbeitsplatz erlangen oder beibehalten können. Hierzu zählen auch lernbehinderte sowie sozial und emotional beeinträchtigte Jugendliche mit dem Schwerpunkt "Übergang Schule- Beruf". 6

7 Ältere Menschen mit Behinderung, deren Arbeitsplätze gefährdet sind oder die Hilfestellung bei der Wiedereingliederung benötigen. Besonderes Augenmerk wird hier auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Sicherung der Arbeitsplätze, auf Umschulung und Weiterbildung und auf innerbetriebliche Präventionsarbeit gelegt. Menschen mit schweren Beeinträchtigungen, die nicht ohne persönliche Unter-stützung in das Erwerbsleben integriert werden können, eine Berufs- oder Schul-ausbildung bzw. ein Studium absolvieren können sowie blinde, sehbehinderte und gehörlose Personen, die qualifizierte Maßnahmen zur beruflichen Integration benötigen. Durch diese Schwerpunktsetzungen sind aber keinesfalls andere Gruppen von Menschen mit Behinderung von Maßnahmen ausgeschlossen. Im Bereich der Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation werden ESF-Mittel in Zukunft ausschließlich zur Kofinanzierung der sogenannten Begleitende Hilfen im en-geren Sinn (Berufsausbildungsassistenz, Clearing, Arbeitsassistenzen und Jobcoaching) eingesetzt. Durch diese Fokussierung soll in Zukunft ein effizienter und zielorientierter Mitteleinsatz garantiert werden. 7

8 Politische Zielvorgaben Allgemeine Ziele Nach wie vor ist für Menschen mit Behinderung die Eingliederung in den freien Arbeitsmarkt das zentrale Ziel der Arbeitsmarktpolitik und hier primär das des BSB mit seinen Landesstellen. Erlangung von Arbeitsplätzen Bzgl. Erlangung von Arbeitsplätzen sieht man sich einerseits mit einer Verschärfung des Arbeitsmarktes in der Form konfrontiert, dass einfache Tätigkeiten immer noch Rationalisierungsbestrebungen am ehesten ausgesetzt sind, das heißt sukzessive wegfallen. Parallel dazu steigen die Anforderungen, speziell im Bereich der Soft- Skills nach wie vor. Das sind Bedingungen, welche für Menschen mit Behinderung eine deutlich höhere Hürde darstellen, als für die übrigen MitbewerberInnen am Arbeitsmarkt. Das gilt auch für die Jugendlichen, für welche es jetzt gilt nach der Schule über Ausbildung und Beschäftigung in absehbarer Zeit Identität und Existenzsicherung zu schaffen. Auf Seite des Bundessozialamtes begegnet man dieser Situation mit Maßnahmen der Qualifizierung und Begleitung hin in Richtung Arbeitsfähigkeit und Arbeitsplatz, parallel wird den künftigen DienstgeberInnen Aufklärung und Unterstützung zu Teil. Es zeigt sich aber, dass hier für die Maßnahmenträger und deren Organe die Herausforderungen nach wie vor steigen. Der großteils entfallende Kündigungsschutz für Begünstige bei Neuaufnahme eines DVs hat hier bislang keine positiven Effekte gezeigt. Ob die parallel dazu eingeleiteten Schritte im Bereich der Ausgleichtaxregelungen etwas mehr an Bewegung bringen, wird sich mit der anstehenden Vorschreibungsperiode zeigen. Die Neuregelungen bei der Anschubfinanzierung neuer Dienstverhältnisse haben hier den Handlungsspielraum für das BSB eingeschränkt, die Aussicht auf eine Abgeltung von allfällig persistierender Minderleistung unterstützt, ist aber ein eher mildes Argument. Arbeitsplatzsichernde Maßnahmen Sehr wohl ermöglicht aber diese Maßnahme, dass sich Menschen mit Behinderung besser am Arbeitsmarkt halten können, das heißt sie wirkt als Arbeitsplatzsichernde Maßnahme. Da Arbeitslosigkeit und Finden einer neuen Beschäftigung für diese deutlich einschneidender ist, als für die mitbewerbenden ArbeitnehmerInnen ist dies ein wichtiges Instrument der Kompensation von Benachteiligung am Arbeitsmarkt. Parallel dazu wirken die Begleitenden Hilfen hier unterstützend und sind gerade jetzt, da man dem Grunde nach immer noch in unsicheren Gewässern, was die Wirtschaftsentwicklung betrifft, navigiert, in ihrer Bedeutung noch gewachsen. Neu für das Bundessozialamt sind Maßnahmen, welche weniger der Arbeitsplatzsicherung dienen, als der Arbeitsfähigkeit als solcher. 8

9 Heranführung an den Arbeitsmarkt Im Wachsen begriffen ist die Aufgabe der Heranführung an den Arbeitsmarkt, speziell im Bereich der Primärintegration von Jugendlichen. Die Lebenswelt derselben bereitet nur ungenügend auf die Herausforderungen von Ausbildung und Erwerbsarbeit vor, so dass hier die Aufgabe einer, der beruflichen Integration vorgeschalteten institutionalisierten Sozialisation, sowohl in qualitativer wie quantitativer Hinsicht progressiv an Bedeutung gewinnt. Die Maßnahmen, welche auf Landesstellenebene in der Vorperiode (2010/2011) geplant und angelaufen sind, um Gender Mainstreaming entsprechend zu installieren und damit in der Folge zu institutionalisieren, sind abgeschlossen. Bei den Begleitenden Hilfen (NEBA) wird es entsprechende Vorgaben von Seiten des BSB geben (analog Clearing z.zt.). Da dabei auch der Diversity-Ansatz Eingang gefunden hat und man über das damit mögliche Monitoring schon steuern kann, sind dann auch die Grundlagen für ein Gender-Budgeting gegeben. Auf Ebene Landesstelle können Steuernotwendigkeiten und die Wirksamkeit von Steuerimpulsen entsprechend abgelesen werden. Wir gehen des Weiteren davon aus, dass die mit dem Jugendcoaching verbundene Erweiterung der Zielgruppe aus dem vormaligen Clearing und den einschlägigen Erfahrungen aus der bisherigen Erweiterung des Personenkreises ebenda, eine verbesserte Möglichkeit entsteht, junge Damen anzusprechen und in der Folge für Unterstützung bei Ausbildungsplatzsuche und beruflicher Eingliederung zu sorgen. Zielvorgaben des Regierungsprogramms Nicht alle Zielvorgaben des Regierungsprogramms sind an die Adresse des BSB sowie den Rehaabteilungen der Landesstellen gerichtet. Im Zuge der auf dieser Ebene abzuarbeitenden Ziele sind schon Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs arbeitsmarktferner Frauen eingerichtet worden - im Zuge der Programmumsetzung des TEP trägt die Landesstelle entsprechende Projekte strategisch mit. Bzgl. Erhaltung und Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen ist damit zu rechnen, dass noch 2012 eine Maßnahme im Sinne des AGG in Salzburg eingerichtet wird. Die Fortsetzung der Integrativen Berufsausbildung steht im operativen Bereich außer Frage, die dazu nötigen Ressourcen sind planungstechnisch erfasst. Bzgl. Chancengleichheit siehe unter GM. Die ExpertInnenrolle des BSB im Bereich Behinderung und hier primär bezogen auf arbeitsmarktpolitische Fragen - wird mehr und mehr wahrgenommen. So drängt das Systemumfeld darauf, dass bei neuen Vorhaben das Bundessozialamt in dieser Rolle mitwirkt. Parallel dazu ist das BSB im TEP die einzige Institution, die im Bereich Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, speziell aber im Themenkomplex Diskriminierungsverbot und Barrierefreiheit, einschlägige Kompetenz einbringen kann. 9

10 Strategische Ausrichtung zur Realisierung der Zielvorgaben Im Regierungsprogramm wird einer Weiterführung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Verbesserung des Zugangs von Menschen mit Behinderung zum Arbeitsmarkt Priorität eingeräumt und zwar in den Schwerpunkten: - Erlangung von Arbeitsplätzen - Sicherung von Arbeitsplätzen - Heranführung an den Arbeitsmarkt, akzentuiert - junge Menschen - Querschnittsmaterie Gender Mainstreaming Mit der neuen Programmlaufzeit läuft parallel eine Erweiterung des Aufgabenspektrums des BSB, zum einen die Zielgruppe betreffend (auf den Arbeitsmarkt bezogen) im Sinne von ausgrenzungsgefährdete Personengruppen, zum anderen findet damit das Thema Prävention explizit Eingang in den Aufgabenkanon des BSB. Hier sind speziell zwei Projekttypen zu nennen, das ist einerseits das Jugendcoaching, das ist zum anderen eine Maßnahme im Rahmen des AGG mit dem Titel fit2work. Mit neuen Interventionsansätzen, mit denen man dem komplexen Feld im Bereich der beruflichen Prävention und Integration begegnen will, verschiebt sich auch das Anforderungsprofil bei Schlüsselkräften, mit dem Ansatz des Case Managements kommt vermehrt ein komplexeres Anforderungsprofil zum Tragen. Das Bundessozialamt als Kompetenzzentrum im Bereich Arbeit und Behinderung Die Kompetenz des Bundessozialamts fußt auf eine sehr lange Erfahrung in diesem Feld. Ausgehend von einem Modell von Behinderung, welches kausal auf militärische Auseinandersetzungen zurückgeführt von Beschädigung spricht, zu Modellen welche Behinderung in der Form definieren, dass Eigenschaften, die in der Person liegen, eine Benachteiligung gegenüber anderen in Schule und in der Folge am Arbeitsmarkt nach sich zögen. Über diese Spannweite hat das BSB resp. deren Vorgängerinstitutionen Maßnahmen umgesetzt resp. in der Folge dann selbst entwickelt. Durchgängig war die Unterstützung bei Erlangung und Erhalt von Beschäftigung als Basis für Existenzsicherung und damit gesellschaftlicher Beteiligung handlungsleitend. Diese Zielsetzung verfolgen auch die neuen Maßnahmen im Bereich Jugendliche und Beschäftigte mit Ausgrenzungsrisiko. Im Sinne von nachgeordnete Dienststelle des BMASK findet sich die neue Rolle und die damit verbundenen Aufgaben auch in der Form, dass z.b. für die Umsetzung des Jugendcoachings auf Länderebene bei Koordination und Steuerung auf die TEP- Struktur aufgebaut wird und damit dem BSB auch im Bereich der Stakeholder auf dieser Ebene eine neue Rolle zukommt. 10

11 Dies ermöglicht es dem BSB, seine Kompetenz im Bereich - zum Beispiel der Primärintegration von Jugendlichen mit in der Person gelegenen Eingliederungshemmnissen auf dieser Ebene zu verdeutlichen. Bislang war die Rolle des BSB im Pakt für Salzburg die der kompetenten Institution bzgl. Jugendlichen mit Behinderung im engeren Sinn welchen in der öffentlichen Wahrnehmung im Sinne gleichzustellender Mitbürger in der Regel eher marginale Aufmerksamkeit zuteilwird -, parallel stand und steht das BSB für Diskriminierungsverbot und Barrierefreiheit. Die neue Rolle wird nun aber sehr schnell im Feld akzeptiert, speziell im Rahmen Jugendcoaching. Des Weiteren steht das BSB im Landeskontext als die Einrichtung, welche für spezielle Formen von Behinderung resp. Ausprägung, welchen Standardmaßnahmen der Arbeitsmarktpolitik nicht gerecht werden können, angepasste Maßnahmen der beruflichen Förderung anbietet resp. finanziert. Dazu zählen insbesondere die begleitenden Hilfen, das sind aber auch Maßnahmen zur Heranführung von Jugendlichen an Niveaus der formalen Ausbildung, das sind solche für Menschen bei denen die Qualifikationsbedarfe auf die Anforderungen, welche durch die spezielle Behinderung (Psyche, Sinnesbehinderung u.a.).fußen und denen ebenfalls in Standardqualifizierungsmaßnahmen nicht entsprochen werden kann. Übergangsmanagement Übergänge sind entweder Naht- Schnitt- oder Bruchstellen. Wie das konkret erlebt wird, hängt stark von gegebenen Rahmenbedingungen ab. In jedem Fall wird eine bislang gelebte Identität obsolet und muss an die bisherige eine andere treten. Damit sich die Bedingungen für eine Krise vorhanden, die institutionell aufgefangen werden muss, einerseits durch Institutionen, andererseits durch Rituale und Übergangsobjekte. Das Bundessozialamt hat diese Thematik schon vor nachgerade über 10 Jahren aufgegriffen und entsprechende Maßnahmen für Jugendliche mit Vermittlungshandicaps geschaffen. Die dann als Clearing firmierende Maßnahme hat so gut funktioniert, dass sie in größerem Umfang nicht aufgefallen ist, mittlerweile bundesweit institutionalisiert ist, so dass deren Wegfall ohne entsprechenden Ersatz sicher zu einem größeren Problem würde. Mit der neuen Maßnahme Jugendcoaching es löst gewissermaßen das Clearing ab wird es eine durchaus ähnliche Maßnahme geben, der anzusprechende Personenkreis ist deutlich größer, neben dem Übergang Schule/Beruf wird damit auch der Personenkreis umfasst, der nicht mehr in die Kompetenz der Pflichtschulaufsicht fällt, aber ein (zum Teil hohes) generelles Ausgrenzungs-, Ausstiegspotential (aus dem normalen gesellschaftlichen Kanon) hat. Im Bereich Erwachse liegt die Sache etwas anders, hier wurde die Thematik über Beratungsprojekte an die Landesstelle herangetragen, erst im Zuge der Innovationsimpulse aus dem ESF wurden hier Möglichkeiten geschaffen, in Salzburg ist der Umsetzung das neue Gesetz (AGG) zuvorgekommen. Die Maßnahme fit2work setzt allerdings früher an, als übliche Beratungs- und Unterstützungsangebote nämlich bei Auffälligkeiten im Krankengeschehen, welche hohen Indikationswert bzgl. Weg in die Frühberentung haben. Die Maßnahme ist für das ganze System neu, basiert auf freiwilliger Inanspruchnahme und wird bzgl. Etablierung sicher ein paar Jahre brauchen. War bisher bei Überlastung das einzig mögliche Ziel aus dem Erwerbsleben baldmöglichst auszuscheiden, so ergibt der 11

12 Paradigmenwechsel nun eine Ausrichtung auf eine möglichst lange Erwerbskarriere. Solcherart sind dann Ansprüche aus dem Sozialversicherungssystem in entsprechender Höhe zu erwirken, eine Arbeitssituation, die längeres Arbeiten zulässt, wird vermehrt Thema werden. Die Prävention in Form von fit2work ist hier ein erstes Modul, dem in der zweiten Hälfte des gerade angebrochenen Jahrzehnts weitere folgen werden. Zur Zeit ist speziell bei Frauen der frühzeitige Ausstieg aus dem Erwerbsleben oft der Einstieg in Altersarmut. Das Problem wird in seiner längerfristigen Wirksamkeit heute, vor dem Hintergrund des Drängens in den Ruhestand, nicht wirklich gesehen. Hier am Beginn einer neuen Ausrichtung von Erwerbsarbeit mit wichtigen Aufgaben betraut zu werden, ist neben Herausforderung auch eine bedeutende Weichenstellung für das BSB und den diesem nachgeordneten Dienststellen. Weiterentwicklung Unterstützungsstruktur Das BSB hat, seit es sich mit Mitte der 90er Jahre als aktive arbeitsmarktpolitische Kraft im Sinne der Menschen mit Behinderung definiert hat, in der Folge eine breite Palette an Maßnahmen entwickelt, nachgesteuert, eingestellt oder den Anforderungen des Arbeitsmarkts entsprechend ausgeweitet und ausgebaut und sich damit einen maßgeblichen Erfahrungshintergrund geschaffen. Neben neuen Anforderungen an das BSB und damit verbunden neuen Ansätzen gibt es damit eine Vielzahl an Maßnahmen, die unter anderem erst durch deren Zusammenwirken die Erfolge der letzten Jahre bei aller Anspannung und strukturellen Benachteiligung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt ermöglicht haben. Auf diese Basis wird 2012/13 aufzubauen sein. Neben den Individualförderungen haben die Maßnahmen der Begleitenden Hilfen sowie Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Vor dem Hintergrund der Krise und wachsender Herausforderungen am Arbeitsplatz hat speziell die Arbeitsassistenz als arbeitsplatzerhaltendes Instrument in ihrer Bedeutung gewonnen. Speziell die psychischen Probleme, verbunden mit Arbeitsbelastung haben die letzten Jahre stark zugelegt. Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist wichtiges Instrument, um schwer behinderten Menschen überhaupt die Ausübung von Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte haben ebenfalls an Bedeutung gewonnen, den gestiegenen Anforderungen am Arbeitsmarkt können Menschen mit Behinderung nur durch gezieltes Vorbereiten im Rahmen von Maßnahmen entsprechen. Clearing ist als Maßnahme etabliert und aus der Versorgungslandschaft nicht mehr wegzudenken. Im Laufe des kommenden Jahres wird diese Maßnahme durch das Jugendcoaching ersetzt, die Ausformung eines funktionalen Netzwerkes in dessen Umfeld im Zusammenwirken mit Einrichtungen, welche den anderen TEP-Partnern zuzuordnen sind, wird Aufgabe der nächsten 2 bis 3 Jahre sein. Ebenfalls schon etabliert ist die integrative Berufsausbildung und damit die Berufsausbildungsassistenz. Projekte im Bereich Beratung und Sensibilisierung sind in der Priorität den anderen Maßnahmen nachgereiht, sie hätten grundsätzlich Potential im Bereich von Unschärfen bei der Zuständigkeit der Verortung im Sinne von medizinischer, sozialer oder beruflicher Rehabilitation als Unterstützungsstruktur für die anderen Maßnahmen des BSB zu wirken. Eine gute Ausformung einer solchen Rolle ist aber auf Grund der konkreten Projektstruktur schwierig. Bundesweite Projekte im Bereich Beratung und Sensibilisierung werden im Kontext NAP auch in den westlichen Bundesländern an Bedeutung gewinnen. 12

13 Stärkere Einbindung der Integrativen Betriebe Salzburg ist die kleinste Landesstelle mit einem Integrativen Betrieb, der zugleich der größte bundesweit ist. Dies ergibt eine etwas anders gelagerte Situation als in anderen Bundesländern. Der IB ist bzgl. Arbeitsmarktpolitik keinem, z.b. im TEP vertretenden Organ direkt zuzuordnen, weshalb als einziges Steuerorgan der Aufsichtsrat wirken kann. Aus diesem Grund gibt es eine arbeitsmarktpolitisch im Bereich Menschen mit Behinderung durchaus relevante Größe, die im Gegensatz zu allen anderen Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik nicht von der landesweiten Abstimmung und Steuerung umfasst ist. Aufgrund der Wirtschaftsstruktur im Bundesland und potentiellen Beschäftigungsfeldern für Menschen mit Behinderung auch auf einem zweiten oder dritten Arbeitsmarkt ist bei der gegebenen Struktur in Salzburg die Steuerung und noch mehr eine Neuausrichtung des IB eine große Herausforderung. Vor diesem Hintergrund würden wir nicht davon ausgehen, dass arbeitsmarktpolitisch wirksame Änderungen in dem Zeitraum passieren, welchen das vorliegende Programm behandelt. Bei den derzeitigen Rahmenbedingungen ist eher davon auszugehen, dass der IB in Salzburg das Creaming bei der Neuaufnahme von MitarbeiterInnen forciert und sich damit die Beschäftigungschancen von schwerer behinderten Personen nicht eben verbessern. Optimierung der Zusammenarbeit mit Unternehmen 2009 ist das Unternehmensservice alten Zuschnitts ausgelaufen, die mit dieser Maßnahme gewonnen Erfahrungen sollten im Sinne des BEinstG ab 2011 in eine neue Projektstruktur einfließen. Mit der Installierung von fit2work in der Konzeption als Leistung für Unternehmen steht die Kooperation mit denselben unter der Zielsetzung den Verbleib von MitarbeiterInnen in welche das Unternehmen möglicherweise schon länger investiert hat am Arbeitsplatz zu halten resp. deren Know-How für das Unternehmen zu erhalten. Mit einher mit der Einbindung von dieser Form der Leistung für Unternehmen ergeht das Signal an die MitarbeiterInnenschaft, dass Arbeitsklima und die einzelne Arbeitskraft für das Unternehmen ein Anliegen darstellt, was im Regelfall bessere Betriebsergebnisse nach sich zieht. Im Sinne der Serviceorientierung der Landesstelle Salzburg wurden bislang zwei Mitarbeiter im Rahmen von Außendiensten als erste Anlaufstelle für Unternehmen in Bezug auf Förderung und Beratung eingestellt. Durch Straffung von internen Abläufen wird auch für die Jahre 2012/2013 dieser Service der Rehabilitationsabteilung weiterhin aufrecht bleiben können. Querschnittsziel Gender Mainstreaming Die Umsetzung von Gender Mainstreaming also die Berücksichtigung von geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Situationen, Problemlagen und Bedarfen ist eine allgemeine arbeitsmarktpolitische Zielvorgabe und 2011 wurde neben der Formalvorgabe Clearing betreffend eine landesstellenspezifische Strategie zu nachhaltigeren Thematisierung von Gender Mainstreaming gefahren (Kick-Off Workshop, Coaching bei der Konzepterstellung, Schulung von ProjektmitarbeiterInnen). Diese Strategie ist weitestgehend abgearbeitet. Sie wird 2013 auf deren Nachhaltigkeit zu prüfen sein. Für 2012 wird der Themenkomplex Barrierefreiheit wieder zu thematisieren sein. 13

14 Förderschwerpunkte Individualförderungen Bei den Individualförderungen ist mit dem Jahreswechsel als einschneidende Änderung der Wegfall der Integrationsbeihilfe als Förderinstrument des BSB zu verzeichnen. Sie war in der Grundstruktur der Eingliederungsbeihilfe des AMS vergleichbar, hat aber in der Verwaltung des BSB eine Anreizstruktur zur Einstellung von Menschen mit Behinderung für Betriebe geschaffen, welche die subjektive Schwelle reduzieren half und wo dieser Effekt bei der Eingliederungsbeihilfe des AMS wahrscheinlich nicht mehr so nachhaltig wirken kann. Es ist auch davon auszugehen, dass es von Seiten des AMS mit der Änderung Unsicherheit, sowohl inhaltlicher, wie auch finanztechnischer Natur gibt und eine gute Einschätzung der Effekte erst nach einem Jahr oder mehr möglich ist. Bezüglich Arbeitsplatzerhalts ist ein langjährig bewährtes Instrument die Entgeltsicherung. Es tut sich mehr und mehr das Problem auf, dass Personengruppen eine Minderleistung haben, auf Grund der Rahmenbedingungen keine Dauerförderung möglich ist, die Betriebe aber die mangelnde Produktivität nicht mehr tragen wollen resp. im verschärften Wettbewerb können. Für das Kernklientel des BSB ist diese Maßnahme nach wie vor wirksam und sinnvoll. Bezüglich Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe wird man den bisher eingeschlagenen Weg weiter beschreiten in der Form, dass diese nur dann zum Einsatz kommt, wenn eine effektive Gefährdung des Arbeitsplatzes und ein Rehabilitationsplan gegeben sind. Das heißt konkret, man geht an dieser Stelle nicht davon aus, dass es hier zahlenmäßig zu großen Änderungen gegenüber den Vorjahren kommen wird. Begleitende Hilfen in der Prioritätenliste: Clearing ist in Salzburg im Rahmen von zwei Kombinationsprojekten organisiert, einmal beim Übergang Schule/Beruf, das andere Projekt ist im Vorfeld von Maßnahmen des BSB angesiedelt und mit der Berufsausbildungsassistenz gekoppelt. Speziell beim Übergang Schule/Beruf wird im Vorfeld und in Vorbereitung darauf das Clearing wie schon in den Vorjahren, hier speziell beim erweiterten Personenkreis, speziell forciert 2011 ausgebaut. Vorfeld und Vorbereitung ist hier so zu verstehen, dass mit dem neuen Schuljahr 2012/13 das Clearing in Salzburg durch das Jobcoaching abgelöst wird. Damit verbunden ist, dass die Kombinationsprojekte in der Form neu zu strukturieren sind, als dass entsprechend den Vorgaben mit Jobcoaching keine Projektkombination möglich ist. Da sich aber die Situation von einschlägigen Jugendlichen speziell in Kontext Arbeitsassistenz nicht verschlechtern sollte sind hier projekttechnische Maßnahmen erforderlich. Des Weiteren ist 2012 die Einbindung einer, über den territorialen Pakt organisiert und finanzierten Steuergruppe, entsprechend in den Ablauf der Implementierung einzubinden und bei potentiell strategischen Entscheidungen, die über die Formalvorgaben nicht abgedeckt werden (primär bei durch den Budgetrahmen notwenigen Akzentuierungen im Bereich der Out-Of-School-Jugendlichen) bzgl. Entscheidungsfindung (analog ähnlicher Problemstellungen im TEP) zu befassen. 14

15 Entsprechend der Umsetzungsvorgabe wird eine Koordinationsstelle einzurichten sein, die eng mit dem BSB kooperiert, parallel dazu Entscheidungsgrundlagen aufbereitet und die Steuergruppenarbeit unterstützt. In der Folge resp. teilweise parallel dazu wird mit den Partnerorganisationen ein entsprechendes gut funktionierendes das heißt abgestimmtes Netz an flankierenden Maßnahmen zu entwickeln resp. in Bestehendes zu integrieren sein. Neben der steigenden Bedeutung von Jugendlichen, welche im Vergleich zur Eltern- und noch mehr zur Großelterngeneration nach völlig anderen Sozialisationsmustern aufwachsen, die Anforderungen am Arbeitsmarkt nach wie vor steigen, können Maßnahmen, welche hier nach der Schule ansetzen und schwierigen Laufbahnentwicklungen entgegenarbeiten kaum in ihrer Relevanz überschätzt werden. Im Bereich der Berufsausbildungsassistenz wird sich nur in der Projektstruktur eine Änderung ergeben, die Arbeitsmarktentwicklung führt zu der Annahme, dass sich bzgl. der Anfallszahlen im Bereich BAS keine maßgebliche Änderung zu den Vorjahren ergeben wird. Dies vor dem Hintergrund, dass mit den Partnerorganisationen vereinbart ist, dass das BSB die Abdeckung der Berufsassistenzleistung für den freien Arbeitsmarkt trägt. Wie schon oben kurz angeklungen, wird man im Rahmen der Arbeitsassistenz einen Teil nämlich der welcher zum Personenkreis für diese Maßnahme passt und wo entsprechender Bedarf deutlich wird für Jugendliche, welche vormals über die Integrationsassistenz betreut wurden ein entsprechendes Angebot im Bereich der Arbeitsassistenz einrichten müssen. Hier ergibt sich zur bisherigen Konstruktion eine weitere Schnittstelle mit allfällig damit verbunden Problemen, sowohl im Übergang im Rahmen der Projektumgestaltung, wie auch in hoffentlich überschaubaren Ausmaß auch auf Dauer. Die Arbeitsassistenz im bisherigen Zuschnitt sieht sich vor allem vermehrt mit psychischen Problemlagen z.t. in der Eingangsphase der Begleitung nicht als primärer Einstiegsgrund konfrontiert. Der Warteliste soll in der Form begegnet werden, dass die Maßnahme dem zu erwartenden und teilweise nachgewiesenen Bedarf (Warteliste/Wartezeiten) entsprechend ausgebaut wird. Im Zuge von Vereinfachungen in der Abwicklung hat das BSB den Kofinanzierungsanteil des AMS übernommen, was für 2012 eine Vereinfachung des Dokumentations- und Verwaltungsaufwandes bringen wird. Bei der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz ist ein maßvoller aber kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen. Da es sich bei der Zielgruppe um relativ junge Menschen handelt gehen wir davon aus, dass dieser Trend vorhält. Für den betroffenen Personenkreis ist die Maßnahme oft der bestimmende Faktor im Bereich der Berufsvor- und Ausbildung sowie um in (qualifizierten) Berufsfeldern tätig werden zu können. Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte Die Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte sind in den letzten Jahren in ihrer Organisation und Passung großteils nachjustiert worden, sie bilden einen essentiellen Baustein in der Versorgungslandschaft der beruflichen Qualifikation von Menschen mit Behinderung in Salzburg. Die Ausrichtung auf Menschen, bei denen einerseits Begleitende Hilfen zu kurz greifen würden, bei denen nach gelungener Eingliederung zum Erhalt des Arbeitsplatzes Dauerförderungen grundsätzlich möglich sind bedingen, dass sich TeilnehmenrInnen nach gelungener (Re)Integration potentiell gut am Arbeitsplatz halten können. Mit diesem Vorgehen ist eine deutliche 15

16 Abhebung von Standardmaßnahmen für Arbeitssuchende generell, gegeben. Aus diesem Grund ist aus Landesstellensicht, für den Zeitraum für den das vorliegende Dokument gilt an keine grundsätzlichen Änderungen bzgl. Bestand, Dimension und grundsätzlicher Ausrichtung gedacht. Auf die Praxis, auf Grund von Erfahrungen (Projektbegleitung, Berichtswesen etc.) Nachjustierungen vorzunehmen wird aber auch 2012/2013 im Sinne der Wahrung von Effizienz und Wirkung nicht zu verzichten sein. Bzgl. der Zuweisung zu Maßnahmen im Jugendbereich sollte das Jugendcoaching eine Verbesserung bei der Identifikation der richtigen Maßnahme und damit einen Qualitätszuwachs im Sinne von Dropouts und Fehlbelegungen bringen. Beratungsprojekte Beratungsprojekte haben in den letzten Planungsabschnitten keine maßgebliche Bedeutung gehabt. Dies gilt auch für 2012/2013. Zurzeit werden vor dieser Entwicklung nur mehr zwei Projekte dieser Kategorie gefahren. Die Einbindung in die generelle Arbeitsmarktstrategie der Landesstelle ist bei einem der zwei Projekte auf Grund von Struktur und Rahmenbedingungen schwierig, wird aber weiterhin verfolgt. Erste zaghafte Erfolge sind zu vermerken, wie sich die Sache weiterentwickelt ist unklar, bei den derzeitigen Vorgaben wird man in gehabter Weise das Projekt weiterbetreiben. Das zweite Projekt ist fixer Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik der Landesstelle, speziell vor dem Hintergrund der Einführung von Jugendcoaching wird die Bedeutung eher noch ansteigen (es richtet sich an Jugendliche und einschlägige MultiplikatorInnen) Innovation und Neuakzentuierung: Im laufenden Text immer wieder angesprochen ist die Neuausrichtung des BSB im Bereich Übergänge, dabei auch die Maßnahme fit2work. Details dazu können schon auf der Homepage des BSB unter NEBA nachgelesen werden, für Salzburg gilt, dass dieses Projekt mit Sommer 2012 auch in Salzburg eingerichtet wird. In Zielsetzung und Ausrichtung neu, würden wir davon ausgehen, dass es einiger Anlaufzeit bis zur Institutionalisierung bedarf, nichts desto trotz für das Bundessozialamt einen wichtigen Schritt in Richtung neuer Akzente im Bereich Beschäftigung und Beruf darstellt. 16

17 Zielgrößen Als Orientierung für mögen die unten dargestellten Zahlen für 2010/2011 dienen, wobei es 2012 und 2013 bei der Umsetzung der Beschäftigungsoffensive insgesamt zu einem leichten Rückgang der Förderfälle kommen wird. Ein wesentlicher Grund dafür liegt darin, dass in Zukunft die Integrationsbeihilfe nicht mehr zu den Agenden des Bundessozialamtes zählt, sondern über das AMS abgewickelt wird. So sind beispielsweise 199 Förderfälle der 765 Lohnförderungen aus dem Jahr 2010 der Integrationsbeihilfe zuzuordnen. Zugleich werden jedoch die Zahlen der Förderfälle im Bereich der Jugendlichen steigen, da hier mit dem Projekt Jugendcoaching eine neue Zielgruppe angesprochen wird. Entwicklung bei einzelnen Instrumenten 2010 FF 2011 FF Lohnförderungen Existenzgründung 2 8 Arbeitsplatz Mobilität Ind.Förd. 1 BA - Berufsausbildungsassistenz SQ - Qualifizierungsprojekt BP - Beschäftigungsprojekt 4 3 Arbeitsassistenz SL - Persönliche Assistenz - selbstbestimmt Leben JC - Jobcoaching SN - Sonstige Unterstützungsstrukt. mit TNunmittelb.Integr CR - Clearing SM - Sonstige Unterstützungsstrukt. mit TNmittelb.Integr. 6 ST - Beratung durch Selbsthilfeeinrichtungen mit TN Berufl. Reha mit Wirkungsausw Ausbildung & Arbeit Mobilität sonstige BU - Beratungsleistungen für Unternehmen 1 IM - Investive Maßnahmen - bessere Zugänglichkeit 12 4 Umfeld - Begleitung 4 4 All Maßnahme Begleitende Hilfen CR BA AAss JC)

18 Budget der Beschäftigungsoffensive Mit dem Förderjahr 2012 ist ein leichter Budgetzuwachs zum Vorjahr verbunden, für 2013 ist mit einem dem Jahr 2012 vergleichbaren Budgetvolumen zu rechnen. 18

Supported Employment/NEBA als Erfolgsmodell in der beruflichen Integration.

Supported Employment/NEBA als Erfolgsmodell in der beruflichen Integration. Supported Employment/NEBA als Erfolgsmodell in der beruflichen Integration. Seite 1 Supported Employment in Österreich - Historik Erste Einrichtungen nach dem Prinzip der unterstützen Beschäftigung entstanden

Mehr

BABE Tirol Behinderung Ausbildung Beschäftigung. Bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm Tirol

BABE Tirol Behinderung Ausbildung Beschäftigung. Bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm Tirol BABE Tirol 2014-2017 Behinderung Ausbildung Beschäftigung Bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm Tirol Übersicht 1 Vorwort der Landesstellenleiterin... 3 2 Arbeitsmarktlage... 4 3 Grundlage

Mehr

Behinderung Ausbildung - Beschäftigung Vorarlberg. Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm

Behinderung Ausbildung - Beschäftigung Vorarlberg. Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm Behinderung Ausbildung - Beschäftigung Vorarlberg Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm Bregenz, im April 2014 Liebe Leserinnen und Leser, Neue Zeiten erfordern neue Instrumente. Die Entwicklung

Mehr

Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm

Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm RABE 2012-2013 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 1 Einleitung 4 2 Positionierung und Handlungsgrundsätze 5 3 Ausgangslage 7 3.1 Arbeitsmarktlage für Menschen

Mehr

Bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm BABE und 2013

Bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm BABE und 2013 Bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm BABE 2012 und 2013 Version 3.2 6. Dezember 2011 Inhalt 1 Ausgangslange 3 1.1 Arbeitsmarktlage für Menschen mit Behinderung 3 1.2 Fördergrundlagen

Mehr

Europäische Union Investition in Bremens Zukunft Europäischer Sozialfonds. im Land Bremen ESF. Der Europäische Sozialfonds.

Europäische Union Investition in Bremens Zukunft Europäischer Sozialfonds. im Land Bremen ESF. Der Europäische Sozialfonds. Europäische Union Investition in Bremens Zukunft Europäischer Sozialfonds im Land Bremen ESF Der Europäische Sozialfonds im Land Bremen Der strategische Rahmen Anfang 2014 hat die EU-Förderperiode 2014-2020

Mehr

Übergang Schule - Beruf

Übergang Schule - Beruf Übergang Schule - Beruf Die Beschäftigungsoffensive für Österreich Menschen mit Behinderung Uli Rebhandl Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Ausbildungsgarantie Programm für Jugendliche

Mehr

Invaliditätspension Neu Innovative Wege sind gefragt! GL Dr. Christian Operschall Wien, 19. Juni 2013

Invaliditätspension Neu Innovative Wege sind gefragt! GL Dr. Christian Operschall Wien, 19. Juni 2013 Invaliditätspension Neu Innovative Wege sind gefragt! GL Wien, 19. Zielsetzung Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen länger gesund im Erwerbsleben zu halten und krankheitsbedingte Pensionierungen

Mehr

Entwicklung des Arbeitsmarkts für Ältere

Entwicklung des Arbeitsmarkts für Ältere Arbeitsmarktservice Salzburg Landesgeschäftsstelle Medieninformation Salzburg, 29. April 2015 50plus: Programme für ältere Arbeitslose Entwicklung des Arbeitsmarkts für Ältere 2008-2014 Unselbständige

Mehr

IP Neu - Berufliche Rehabilitation. SC Mag. Roland Sauer November 2014

IP Neu - Berufliche Rehabilitation. SC Mag. Roland Sauer November 2014 IP Neu - Berufliche Rehabilitation SC Mag. Roland Sauer November 2014 Zielsetzungen der IP Neu Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen länger gesund im Erwerbsleben zu halten und krankheitsbedingte

Mehr

Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm

Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm Regionaler BABE 2014-2017 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren! Das Regionale Arbeitsmarktpolitische Behindertenprogramm in OÖ basiert auf dem Bundesweiten

Mehr

BABE KÄRNTEN 2014 2017

BABE KÄRNTEN 2014 2017 BABE KÄRNTEN 2014 2017 BEHINDERUNG AUSBILDUNG BESCHÄFTIGUNG REGIONALES ARBEITSMARKTPOLITISCHES BEHINDERTENPROGRAMM 2 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT 3 BUNDESSOZIALAMT, LANDESSTELLE KÄRNTEN 4 ARBEITSMARKTLAGE

Mehr

Beurteilung der Möglichkeit auf Arbeit und Beschäftigung

Beurteilung der Möglichkeit auf Arbeit und Beschäftigung 27. Juni 2011 Beurteilung der Möglichkeit auf Arbeit und Beschäftigung Der Monitoring-Ausschuss überwacht, ob die UNO-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen in Österreich eingehalten

Mehr

Bundes KOST Bundesweite Koordinationsstelle Übergang Schule Beruf

Bundes KOST Bundesweite Koordinationsstelle Übergang Schule Beruf Übergang Schule Beruf www.bundeskost.at Bundes KOST Mag. Thomas Eglseer, Bundes KOST Berufsorientierung und Berufswahl in Österreich und der Republik Moldau, 2.-5. September 2013, Chişinău Inhalt Hintergrund

Mehr

Leistungen und Herausforderungen der Wiener Ausbildungsgarantie

Leistungen und Herausforderungen der Wiener Ausbildungsgarantie Leistungen und Herausforderungen der Wiener Ausbildungsgarantie 02. Mai 2017 Ingrid Hofer Koordinationsstelle Jugend Bildung Beschäftigung Was ist die Wiener Ausbildungsgarantie? Es ist die politische

Mehr

Angebote des Sozialministeriumservice (SMS) in der (Re-)Integration in den und Verbleib im (Aus-)Bildungs-und Arbeitsmarkt

Angebote des Sozialministeriumservice (SMS) in der (Re-)Integration in den und Verbleib im (Aus-)Bildungs-und Arbeitsmarkt Angebote des Sozialministeriumservice (SMS) in der (Re-)Integration in den und Verbleib im (Aus-)Bildungs-und Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen Jugendliche

Mehr

Es reicht noch lange nicht! Rechte und Forderungen von Frauen mit Behinderungen Teresa Lugstein

Es reicht noch lange nicht! Rechte und Forderungen von Frauen mit Behinderungen Teresa Lugstein Es reicht noch lange nicht! Rechte und Forderungen von Frauen mit Behinderungen Teresa Lugstein Allgemein Zahlen und Fakten Rund 20,5 aller Befragten gaben eine dauerhafte Beeinträchtigung an, das sind

Mehr

Mag. Heinrich Ostermann, Stellvertretender Leiter der Arbeitsassistenz, Jugend am Werk, NEBA-Netzwerk

Mag. Heinrich Ostermann, Stellvertretender Leiter der Arbeitsassistenz, Jugend am Werk, NEBA-Netzwerk Mag. Heinrich Ostermann, Stellvertretender Leiter der Arbeitsassistenz, Jugend am Werk, NEBA-Netzwerk Wir unterstützen Unternehmen bei der Personalbesetzung von Menschen mit Behinderung. fokus-wirtschaft.at

Mehr

Teilhabechancen für erwerbslose Suchtkranke? Arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen und Instrumente

Teilhabechancen für erwerbslose Suchtkranke? Arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen und Instrumente Teilhabechancen für erwerbslose Suchtkranke? Arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen und Instrumente 1 Teilhabechancen für erwerbslose Suchtkranke? Arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen und Instrumente

Mehr

Frankfurt am Main. Die Maßnahmen sind grundsätzlich genderadäquat und inklusiv angelegt

Frankfurt am Main. Die Maßnahmen sind grundsätzlich genderadäquat und inklusiv angelegt HESSEN IF ARBEITSWELT HESSEN innovativ s ozial na chhaltig Zielvereinbarung 2018 zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und der Stadt Frankfurt am Main zur Umsetzung des hessischen

Mehr

Arbeitsmarktpolitik an der Schnittstelle von aus und Weiterbildung

Arbeitsmarktpolitik an der Schnittstelle von aus und Weiterbildung Arbeitsmarktpolitik an der Schnittstelle von aus und Weiterbildung Dr. Christian Operschall Wien, 17. Februar 2011 Bildung ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit Aktuelle

Mehr

Richtlinie Qualifizierung und Beschäftigung des Bundesministers für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zur Durchführung von Maßnahmen

Richtlinie Qualifizierung und Beschäftigung des Bundesministers für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zur Durchführung von Maßnahmen Richtlinie Qualifizierung und Beschäftigung des Bundesministers für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zur Durchführung von Maßnahmen der Qualifizierung und zur Vorbereitung einer Beschäftigung

Mehr

Angebot: Technische Assistenz. Umsetzungsregelungen

Angebot: Technische Assistenz. Umsetzungsregelungen Angebot: Technische Assistenz Umsetzungsregelungen Version 1.2.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele... 3 2. Zielgruppe... 3 3. Organisation... 4 4.1 Beratung... 4 4.2 Begleitung... 4 5. Gender Mainstreaming/Diversity

Mehr

Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Anspruch und Wirklichkeit

Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Anspruch und Wirklichkeit Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Anspruch und Wirklichkeit Dachverband berufliche Integration Wien, 11.10.2016

Mehr

Richtlinie Sonstige Unterstützungsstruktur

Richtlinie Sonstige Unterstützungsstruktur Richtlinie Sonstige Unterstützungsstruktur des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Durchführung von flankierenden Maßnahmen für Menschen mit Behinderung in beruflichen Belangen

Mehr

regionale Handlungs- und Entscheidungsspielräume eröffnen und vereinbart dazu Ziele mit

regionale Handlungs- und Entscheidungsspielräume eröffnen und vereinbart dazu Ziele mit n HESSEN Zielvereinbarung 2018 zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und dem Landkreis Limburg - Weilburg zur Umsetzung des hessischen Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets

Mehr

Kooperationsvereinbarung für eine strategische Partnerschaft

Kooperationsvereinbarung für eine strategische Partnerschaft Kooperationsvereinbarung für eine strategische Partnerschaft im Rahmen des ESF-Bundesprogramms Stark im Beruf Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren,

Mehr

Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Förderperiode in Baden-Württemberg

Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Förderperiode in Baden-Württemberg Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Förderperiode in Baden-Württemberg 2014-2020 Beschlossen vom ESF-Begleitausschuss am 26. 11. 2014 Für die Auswahl von Vorhaben sind

Mehr

Schwerpunkte für die künftige Arbeit der Allianz Arbeit + Behinderung

Schwerpunkte für die künftige Arbeit der Allianz Arbeit + Behinderung Schwerpunkte für die künftige Arbeit der Allianz Arbeit + Behinderung Wir anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt

Mehr

Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben

Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben Aufgaben und Leistungen der Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Mainz, Team 261 (Reha), Janine Sangermann Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben Rechtliche Grundlagen

Mehr

Voraussetzung einer erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik ist es, dass die regionalen Akteure des

Voraussetzung einer erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik ist es, dass die regionalen Akteure des Iff I f i ARBEITSWELT HESSEN HESSEN innovativ so zial n achhaltig Zielvereinbarung 2018 zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg zur Umsetzung

Mehr

Querschnittsziele in der ESF-Förderung Beitrag von Christel Langhoff. Auftakt-Workshop Türöffner: Zukunft Beruf 14. September 2017

Querschnittsziele in der ESF-Förderung Beitrag von Christel Langhoff. Auftakt-Workshop Türöffner: Zukunft Beruf 14. September 2017 Querschnittsziele in der ESF-Förderung Beitrag von Christel Langhoff (ESF-Verwaltungsbehörde, MASGF) Auftakt-Workshop Türöffner: Zukunft Beruf 14. September 2017 Grundlagen EU Die Querschnittsziele (bereichsübergreifende

Mehr

Das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) schafft Chancen

Das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) schafft Chancen Das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) schafft Chancen Universität Wien, Lehrveranstaltung: Differenzkonstruktionen in Bildungsübergängen 6.4.2017 Dr. in Katrin Fliegenschnee BundesKOST Bundesweite Koordinierungsstelle

Mehr

Zielvereinbarung 2017

Zielvereinbarung 2017 Zielvereinbarung 2017 zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und dem Landkreis Limburg - Weilburg zur Umsetzung des hessischen Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets und des

Mehr

Aktivitäten und Erfahrungen in Österreich

Aktivitäten und Erfahrungen in Österreich Workshop 2: HiaP im arbeitsmarktpolitischen Setting Aktivitäten und Erfahrungen in Österreich 17. Österreichische Gesundheitsförderungskonferenz Salzburg, Gesundheit und Arbeitsmarkt Gesundheitsthematik

Mehr

Ein Modell für einen erweiterten und integrativen, den sogenannten 3. Arbeitsmarkt

Ein Modell für einen erweiterten und integrativen, den sogenannten 3. Arbeitsmarkt Ein Modell für einen erweiterten und integrativen, den sogenannten 3. Arbeitsmarkt Analyse der IST-Situation I Derzeit gibt es eine Zielgruppenlogik in der aktiven Arbeitsmarktpolitik: geförderte Beschäftigungsmöglichkeiten

Mehr

IP Neu - Berufliche Rehabilitation Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen. SC Mag. Roland Sauer März 2014

IP Neu - Berufliche Rehabilitation Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen. SC Mag. Roland Sauer März 2014 IP Neu - Berufliche Rehabilitation Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen SC Mag. Roland Sauer März 2014 Zielsetzungen der IP Neu Die Bundesregierung hat sich zum

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Wirtschafts-Landesrat KommR Viktor SIGL und Dr. Roman Obrovski Leiter des AMS Oberösterreich am 15. Februar 2010 zum Thema "Neue Jobchancen durch praxisnahe

Mehr

Aktueller Stand der Erstellung des Bundes-OP für die ESF-Förderperiode 2014 bis 2020

Aktueller Stand der Erstellung des Bundes-OP für die ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 Aktueller Stand der Erstellung des Bundes-OP für die ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 Sitzung des ESF-Begleitausschusses am 07. November 2013 Nora Farik, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Jürgen

Mehr

Kurzfassung. Operationelles Programm für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen in den Jahren 2007 bis 2013

Kurzfassung. Operationelles Programm für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen in den Jahren 2007 bis 2013 Kurzfassung Operationelles Programm für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen in den Jahren 2007 bis 2013 Stand: 26. September 2007 EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds

Mehr

Zielvereinbarung. Präambel

Zielvereinbarung. Präambel HESSEN Zielvereinbarung 2017 zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg zur Umsetzung des hessischen Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets und

Mehr

Dienstleistungen& Förderungen

Dienstleistungen& Förderungen Dienstleistungen& Förderungen Michael Peter Fokus Wirtschaft am 8.11.2016 in Dornbirn Dafür gem. GmbH Arbeitsassistenz Jugendcoaching Jobcoaching Markus-Sittikus-Straße 20 A-6845 Hohenems T: 05576 20770

Mehr

mit vereinten Kräften gemeinsam ans Ziel

mit vereinten Kräften gemeinsam ans Ziel mit vereinten Kräften gemeinsam ans Ziel Gesetzliche Grundlage Im Zuge der Erstellung des Budgetbegleitgesetzes 2011 wurde das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz (AGG), BGBl. I/111/2010 und BGBl. I/3/2013 beschlossen.

Mehr

Das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA)

Das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) Das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) Podgorica, Montenegro: Workshop Herausforderungen des Übergangs aus dem Schulwesen zum Arbeitsmarkt: Individueller Transitionsplan II, 30.10.2017 Michael Eckl,

Mehr

Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Inklusion in der Arbeitswelt gefordert

Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Inklusion in der Arbeitswelt gefordert Pressegespräch Behindertenanwalt Hansjörg Hofer und Vertreter BAG Die., 31. Juli 2018, Sozialministeriumsservice Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Inklusion in der Arbeitswelt gefordert Utl.: Zusätzlich

Mehr

Projekt Beschäftigungsfähigkeit im Betrieb (BiB)

Projekt Beschäftigungsfähigkeit im Betrieb (BiB) Projekt Beschäftigungsfähigkeit im Betrieb (BiB) Ziele und Fragestellungen Mit finanzieller Unterstützung von: Ausgangssituation Arbeitsmarkt und Beschäftigungsstrukturen sind im Umbruch: Berufsbilder

Mehr

Verpflichtungen der Vereinbarungspartner

Verpflichtungen der Vereinbarungspartner K HESSEN ARBEITSWELT HESSEN innovativ sozial na chhaltig Zielvereinbarung 2018 zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und der Landeshauptstadt Wiesbaden zur Umsetzung des hessischen

Mehr

Welche Veränderungen bringt das Jugendcoaching für die Bildungsberatung

Welche Veränderungen bringt das Jugendcoaching für die Bildungsberatung Welche Veränderungen bringt das Jugendcoaching für die Bildungsberatung 03.06.2013 Mag. a Katrin Fliegenschnee Bundesweite Koordinationsstelle Übergang Schule und Beruf Gefördert von: Ausgangsposition

Mehr

Zielvereinbarung 2017

Zielvereinbarung 2017 HESSEN Zielvereinbarung 2017 zwischen. *** dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und der documenta Stadt Kassel zur Umsetzung des hessischen Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets und

Mehr

Informationsveranstaltung der LAG der Freien Wohlfahrt zur EU-Förderung. am in Hannover

Informationsveranstaltung der LAG der Freien Wohlfahrt zur EU-Förderung. am in Hannover Informationsveranstaltung der LAG der Freien Wohlfahrt zur EU-Förderung am 8.9.2015 in Hannover 1 Marlis Janovsky Referat 13 Arbeits- und Beschäftigungsförderung, Berufliche Qualifizierung 2 Herausforderungen

Mehr

Vereinheitlichung der öffentlich geförderten Beschäftigung für behinderte und nicht behinderte Menschen?

Vereinheitlichung der öffentlich geförderten Beschäftigung für behinderte und nicht behinderte Menschen? Inklusiver Arbeitsmarkt Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit Vereinheitlichung der öffentlich geförderten Beschäftigung für behinderte und nicht behinderte Menschen? Vorstellung des Gutachten für die

Mehr

Zukunft in Bayern Europäischer Sozialfonds. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Zukunft in Bayern Europäischer Sozialfonds. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Zukunft in Bayern Europäischer Sozialfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007-2013 Inhalt 1. Hintergründe und Fakten zum ESF 2. Das bayerische ESF Programm 3. So funktioniert der ESF

Mehr

Europäischer Sozialfonds CDS Innovation&Funding GmbH

Europäischer Sozialfonds CDS Innovation&Funding GmbH Europäischer Sozialfonds 14.11.2013 CDS Innovation&Funding GmbH Themen Europa 2020 Fünf Kernziele, drei Pioritäten und sieben Leitinitativen Die EU-Struktur am Beispiel des ESF Aussichten der nächsten

Mehr

Persönliche Assistenz. am Arbeitsplatz. sozialministeriumservice.at. MMag. Martin H. Staudinger Leiter Sozialministeriumservice Vorarlberg

Persönliche Assistenz. am Arbeitsplatz. sozialministeriumservice.at. MMag. Martin H. Staudinger Leiter Sozialministeriumservice Vorarlberg Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz Seite 1 Persönliche Assistenz(en) Persönliche Assistenz für Freizeit und Alltag außerhalb der Arbeit, die in der Kompetenz der Landesregierungen liegt. Persönlicher

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2805 5. Wahlperiode 05.10.2009 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Irene Müller, Fraktion DIE LINKE Beschäftigte in Werkstätten und Abteilungen für Menschen mit

Mehr

B e a n t w 0. Frage: 1) "Wie beurteilen Sie die Auswirkungen des BEinstG auf die arbeitssuchenden Behinderten?"

B e a n t w 0. Frage: 1) Wie beurteilen Sie die Auswirkungen des BEinstG auf die arbeitssuchenden Behinderten? 5278/AB XVII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 1 von 5 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES 11-11308 der Beilagen zu den Stcnographischen Protokollen des Nationalrates

Mehr

Richtlinie Inklusionsförderung und InklusionsförderungPlus. der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

Richtlinie Inklusionsförderung und InklusionsförderungPlus. der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Richtlinie Inklusionsförderung und InklusionsförderungPlus der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Inhalt Richtlinie Inklusionsförderung und InklusionsförderungPlus...

Mehr

Operationelles Programm des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds

Operationelles Programm des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds Operationelles Programm des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Informationsveranstaltungen 2014

Mehr

/Gabriele Busse/Übergang Schule-Beruf durch Unterstützte Beschäftigung

/Gabriele Busse/Übergang Schule-Beruf durch Unterstützte Beschäftigung 11.10.2014/Gabriele Busse/Übergang Schule-Beruf durch Unterstützte Beschäftigung Arbeitskreis 2: Übergang Schule-Beruf am Beispiel der Unterstützte Beschäftigung 38a SGB IX Unterstützte Beschäftigung (UB)

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu den 27. Verbändekonsultationen der Monitoring-Stelle UN-BRK mit den behindertenpolitischen

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu den 27. Verbändekonsultationen der Monitoring-Stelle UN-BRK mit den behindertenpolitischen stellungnahme Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu den 27. Verbändekonsultationen der Monitoring-Stelle UN-BRK mit den behindertenpolitischen Verbänden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Mehr

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen

Mehr

und inklusiv angelegt und den Leitlinien der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet.

und inklusiv angelegt und den Leitlinien der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. if HESSEN ARBEITSWELT HESSEN innovativ so zial nachhaltig Zielvereinbarung 2018 zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und dem Landkreis Kassel zur Umsetzung des hessischen Ausbildungs-

Mehr

THEMA: BEHINDERUNG UND ARBEITSWELT

THEMA: BEHINDERUNG UND ARBEITSWELT THEMA: BEHINDERUNG UND ARBEITSWELT 1. ALLGEMEINES Menschen mit Behinderung haben besondere Bedürfnisse, wodurch ihnen der Eintritt in die Berufs- und Arbeitswelt häufig erschwert wird. Es gibt inzwischen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Umsetzung der Ziele des ESF 2014 bis 2020 und Arbeit der Regionalbeiräte

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Umsetzung der Ziele des ESF 2014 bis 2020 und Arbeit der Regionalbeiräte LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4435 6. Wahlperiode 30.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Umsetzung der Ziele des ESF 2014 bis 2020 und Arbeit der

Mehr

Strukturübersicht. Chancen fördern. Operationelles Programm des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg

Strukturübersicht. Chancen fördern. Operationelles Programm des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg Strukturübersicht Chancen fördern Operationelles Programm des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg 2014-2020 Beschluss der EU-Kommission vom 1. September 2014 Prioritätsachse A: Förderung nachhaltiger

Mehr

Die berufliche Eingliederung von Menschen

Die berufliche Eingliederung von Menschen Die berufliche Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigung in Österreich Werkstätten:Messe 2008 in Nürnberg 06. bis 09. März 2008 Inhalte der Präsentation Österreichische Behindertenpolitik Zuständigkeiten

Mehr

Inklusion braucht Information und Beratung

Inklusion braucht Information und Beratung Wiebke Rehr Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Hamburg Inklusion braucht Information und Beratung Chefsache Inklusion am 05.04.2016 Agenda Herausforderungen am Arbeitsmarkt Rechtliche Grundlagen

Mehr

Bedarfsanalyse der Leistungen zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung

Bedarfsanalyse der Leistungen zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft medizinisch-berufliche Rehabilitation (Phase II) Bedarfsanalyse der Leistungen zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation aus der Sicht der gesetzlichen Thomas

Mehr

Arbeitsplätze gestalten, Gesundheit erhalten: Ältere Arbeitnehmer brauchen Perspektiven

Arbeitsplätze gestalten, Gesundheit erhalten: Ältere Arbeitnehmer brauchen Perspektiven Ihre Gesprächspartner: Alois Stöger Dr. Johann Kalliauer Sozialminister der Republik Österreich Präsident der AK Oberösterreich Arbeitsplätze gestalten, Gesundheit erhalten: Ältere Arbeitnehmer brauchen

Mehr

Bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm BABE und 2011

Bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm BABE und 2011 Bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm BABE 2010 und 2011 23. Juli 2009 1 Inhalt 1 Ausgangslange 3 1.1 Arbeitsmarktlage für Menschen mit Behinderung 3 1.2 Fördergrundlagen 5 2 Arbeitsmarktpolitische

Mehr

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf Informationen für Arbeitgeber Menschen mit Behinderung im Beruf MENSCHEN MIT BEHINDERUNG IN IHRER FIRMA? EINE GUTE IDEE! Sinkende Geburtenraten und hoher Bedarf an qualifizierten Fachkräften stellen Arbeitgeber

Mehr

GRUSSWORT DER EUROPÄ ISCHEN KOMMISSION

GRUSSWORT DER EUROPÄ ISCHEN KOMMISSION GRUSSWORT DER EUROPÄ ISCHEN KOMMISSION Cristina Asturias, stv. Referatsleiterin Generaldirektion Beschäftigung Europäische Kommission ESF Jahresveranstaltung 2016 17. Februar 2016 (Es gilt das gesprochene

Mehr

Karin Linde. Iserlohn

Karin Linde. Iserlohn Der europäische Arbeitsmarkt und die Möglichkeiten Neue Chancen für Frauen? Prinzip Nachhaltigkeit am Beispiel der Initiative Regionen Stärken Frauen 2004-2008 Iserlohn 26.05.2009 Karin Linde Europäischer

Mehr

ESF-Jahrestagung ESF : Ressourcen bündeln, Zukunft gestalten. Dialogrunde 4:

ESF-Jahrestagung ESF : Ressourcen bündeln, Zukunft gestalten. Dialogrunde 4: Dialogrunde 4: Bildung nach der Schule: Förderung des lebenslangen Lernens ESF-Jahrestagung 2013 ESF 2014-2020: Ressourcen bündeln, Zukunft gestalten 11. November 2013, Cottbus Bildung nach der Schule:

Mehr

INFOSNACKS ZU LEHRE. VIELFALT FÖRDERN. Ausbildungspflicht bis 18 Fokus auf Lehre. Wo stehen wir?

INFOSNACKS ZU LEHRE. VIELFALT FÖRDERN. Ausbildungspflicht bis 18 Fokus auf Lehre. Wo stehen wir? INFOSNACKS ZU LEHRE. VIELFALT FÖRDERN. Ausbildungspflicht bis 18 Fokus auf Lehre. Wo stehen wir? 30.05.2017 Landesstelle Salzburg sozialministeriumservice.at AusBildung bis 18 Aktuelles Regierungsprogramm

Mehr

QUALIFIKATIONSPLAN WIEN Eine gemeinsame Strategie zur Verringerung des Anteils formal gering qualifi zierter Personen in Wien

QUALIFIKATIONSPLAN WIEN Eine gemeinsame Strategie zur Verringerung des Anteils formal gering qualifi zierter Personen in Wien QUALIFIKATIONSPLAN WIEN 2020 Eine gemeinsame Strategie zur Verringerung des Anteils formal gering qualifi zierter Personen in Wien Eine Initiative von Vizebürgermeisterin Renate Brauner Qualifi kationsplan

Mehr

Markt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss

Markt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss Jobcenter LK Harburg Stand: Februar 2015 Gesetzestext 88 SGB III Eingliederungszuschuss Arbeitgeber

Mehr

Arbeitsmarkt in Deutschland Chancen für alle?

Arbeitsmarkt in Deutschland Chancen für alle? Raimund Becker, Vorstand Regionen 6. November 2018 Arbeitsmarkt in Deutschland Chancen für alle? DVfR-Kongress: Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben Herausforderung für Menschen, Systeme und Gesellschaft

Mehr

Diskriminierung aufgrund von Behinderung

Diskriminierung aufgrund von Behinderung Diskriminierung aufgrund von Behinderung Dr. Shivaun Quinlivan Direktorin des LL.M.-Programms Internationales und vergleichendes Behindertenrecht und Behindertenpolitik Vortrag Der Begriff Behinderung

Mehr

Mehr Chancen für gesundes

Mehr Chancen für gesundes Mehr Chancen für gesundes Aufwachsen Bietet der 13. Kinder und Jugendbericht neue Orientierung Statement aus Sicht der Praxis: Gesundes Aufwachsen in Niedersachsen möglich machen Anmerkungen der Lebenshilfe

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 6 Vorblatt Ziel(e) - Längerer Verbleib von Arbeitnehmer/innen im Erwerbsleben Zu den Maßnahmen, um das Ziel der langfristigen Sicherung des gesetzlichen Pensionssystems durch Anhebung des faktischen

Mehr

Qualifizierung mit Perspektive für Menschen mit Behinderung

Qualifizierung mit Perspektive für Menschen mit Behinderung Qualifizierung mit Perspektive für Menschen mit Behinderung Unterstützte Beschäftigung Informationen für Arbeitgeber Unterstützte Beschäftigung NEUE WEGE FÜR IHR UNTER NEHMEN Ihr Unternehmen -Führung,

Mehr

Arbeit und psychische Erkrankung- Chancen und Grenzen betrieblicher Prävention und Intervention. Eva Höltl Gesundheitszentrum Erste Bank

Arbeit und psychische Erkrankung- Chancen und Grenzen betrieblicher Prävention und Intervention. Eva Höltl Gesundheitszentrum Erste Bank Arbeit und psychische Erkrankung- Chancen und Grenzen betrieblicher Prävention und Intervention Eva Höltl Gesundheitszentrum Erste Bank Warum thematisieren wir psychische Erkrankungen? 27.04.2015 - Seite

Mehr

Informationen. zur Demografieberatung für Beschäftigte + Betriebe. Demografieberatung für Beschäftigte + Betriebe

Informationen. zur Demografieberatung für Beschäftigte + Betriebe. Demografieberatung für Beschäftigte + Betriebe Demografieberatung für Beschäftigte + Betriebe Informationen zur Demografieberatung für Beschäftigte + Betriebe Ein Beratungsangebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)

Mehr

Fachtage Jugendcoaching

Fachtage Jugendcoaching Fachtage Jugendcoaching AusBildung bis 18 Gabriele Krainz, 20. April 2016 Hintergrund Politischer Auftrag: Abstimmung AMS & SMS hinsichtlich Rolle und Instrumente SMS Aufbau Jugendcoaching Netzwerk berufliche

Mehr

Würde, Erwerbsarbeit und BMS: Warum nicht alle müssen sollen, was die meisten können

Würde, Erwerbsarbeit und BMS: Warum nicht alle müssen sollen, was die meisten können Würde, Erwerbsarbeit und BMS: Warum nicht alle müssen sollen, was die meisten können Gottfried Schweiger 23. April 2015 Erwerbsarbeit im Sozialsystem Erwerbsarbeit erfüllt für den Einzelnen zumindest vier

Mehr

Qualifizierung mit Perspektive für Menschen mit Behinderungen

Qualifizierung mit Perspektive für Menschen mit Behinderungen Unterstützte Beschäftigung Qualifizierung mit Perspektive für Menschen mit Behinderungen Informationen für Arbeitnehmer Unterstützte Beschäftigung Neue Perspektiven Unterstützte Beschäftigung bietet Menschen

Mehr

Zielvereinbarung Präambel

Zielvereinbarung Präambel HESSEN Zielvereinbarung 2017 zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales Integration dem Landkreis Gießen zur Umsetzung des hessischen Ausbildungs- Qualifizierungsbudgets des Arbeitsmarktbudgets Präambel

Mehr

Return-to-work. EU Strategie - Ansätze in Europa Wien, Dr.in Irene Kloimüller MBA Wert: Arbeit

Return-to-work. EU Strategie - Ansätze in Europa Wien, Dr.in Irene Kloimüller MBA Wert: Arbeit Return-to-work EU Strategie - Ansätze in Europa Wien, 26.11.2015 Dr.in Irene Kloimüller MBA Wert: Arbeit www.wertarbeit.at www.fit2work.at Return-to-work Alle Initiativen, Abläufe, welche die Wiedereingliederung

Mehr

Begleitende Evaluierung des ESF

Begleitende Evaluierung des ESF STRAT.EVA Workshop Evaluierung: Ergebnisse, Einschätzungen, Ausblick Gottfried Wetzel, BMASK VI/3 Wien, am 13.10.2009 INHALT Basis Grundsätzliche Überlegungen Evaluierungsschwerpunkte Arbeitspakete Ablauf

Mehr

Vorgeschlagene Diskussionspunkte

Vorgeschlagene Diskussionspunkte INTERNATIONALE ARBEITSKONFERENZ 99. Tagung, Genf, Juni 2010 Ausschuss für die wiederkehrende Diskussion über Beschäftigung C.E./D.1 Vorgeschlagene Diskussionspunkte Auf ihrer 97. Tagung (2008) nahm die

Mehr

PV RehaJET. Das neue arbeitsplatzbezogene Rehabilitationskonzept der PVA. Dr. Martin Skoumal

PV RehaJET. Das neue arbeitsplatzbezogene Rehabilitationskonzept der PVA. Dr. Martin Skoumal PV RehaJET Das neue arbeitsplatzbezogene Rehabilitationskonzept der PVA Dr. Martin Skoumal Masterplan Rehabilitation Rehabilitation für Job, Erwerbsfähigkeit und Teilhabe ICF biopsychosoziales Modell Ätiologie,

Mehr

Zielvereinbarung. Präambel

Zielvereinbarung. Präambel HESSEN Zielvereinbarung 2017 zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und dem Landkreis Waldeck - Frankenberg zur Umsetzung des hessischen Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets

Mehr

ARMUTSBEKÄMPFUNG DURCH BILDUNG UND ARBEITSMARKTINTEGRATION SILVIA HOFBAUER I SOZIALE STADT

ARMUTSBEKÄMPFUNG DURCH BILDUNG UND ARBEITSMARKTINTEGRATION SILVIA HOFBAUER I SOZIALE STADT ARMUTSBEKÄMPFUNG DURCH BILDUNG UND ARBEITSMARKTINTEGRATION SILVIA HOFBAUER I SOZIALE STADT 16.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS JUGENDLICHE UND JUNGE ERWACHSENE FLÜCHTLINGE UND INTEGRATION LANGZEITARBEITSLOSIGKEIT

Mehr

Das Operationelle Programm des Bundes für den ESF in der Förderperiode Alexandra Michaeli Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Das Operationelle Programm des Bundes für den ESF in der Förderperiode Alexandra Michaeli Bundesministerium für Arbeit und Soziales Das Operationelle Programm des Bundes für den ESF in der Förderperiode 2007-2013 Alexandra Michaeli Bundesministerium für Arbeit und Soziales Das ESF-Bundesprogramm Die Strategie Ausgerichtet auf die Ziele

Mehr

Menschen mit Behinderung im Beruf

Menschen mit Behinderung im Beruf weisses Feld Einklinker Flyer DIN lang rot Mitarbeiterbesprechung_2 weisses Feld Menschen mit Behinderung im Beruf INFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER Logo Fakten, die Sie wissen sollten DEFINITIONEN Behindert"

Mehr

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt. Förderprogramm des Landkreises Konstanz ergänzende Eingliederungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen im Sinne des 53 Abs. 3 SGB XII Präambel Der KVJS und

Mehr

HESSEN. Zielvereinbarung. zwischen. dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. und. dem Landkreis Darmstadt - Dieburg

HESSEN. Zielvereinbarung. zwischen. dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. und. dem Landkreis Darmstadt - Dieburg HESSEN Zielvereinbarung 2017 zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und dem Landkreis Darmstadt - Dieburg zur Umsetzung des hessischen Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets

Mehr