Artenschutzrechtliche Bewertung der Suchräume für die Windenergienutzung in der Region Südhessen

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1 Hamburger Allee 45 D Frankfurt am Main Telefon: Telefax: E Mail: mail@pgnu.de Artenschutzrechtliche Bewertung der Suchräume für die Windenergienutzung in der Region Südhessen Bearbeiter: Christian Dittmann Dr. Benjamin Hill Dorit Thurm Tamara Stang Auftraggeber: Projekt-Nr.: G Frankfurt am Main, März 2013

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Anlass und Zielsetzung Planungsraum Methodik Datengrundlagen Allgemeine Grunddaten Fachdaten - Vögel Fachdaten - Fledermäuse Bewertungskriterien - Vögel Verwendete Bewertungsstufen Bekannte Brutvorkommen Schwarzstorch Uhu Rotmilan Weitere hoch schlaggefährdete oder meideempfindliche Vogelarten Rastgebiete schlaggefährdeter oder meideempfindlicher Vogelarten Suchraumspezifische Überarbeitung der auf ADEBAR-Daten basierenden Messtischblattviertel- Einschätzung in PNL (2012) Bewertungskriterien - Fledermäuse Alte Laub- und Laubmischwälder Größere stehende Gewässer und Fließgewässer Alte Laub- und Laubmischwälder in Kombination mit größeren stehenden Gewässern und Fließgewässern Fledermaus-Massenwinterquartiere Bekannte Fledermaus-Vorkommen Verwendung der Bewertungsstufen bei der Fledermaus-Bewertung Artenschutzrechtliche Gesamtbewertung des Konfliktpotenzials Ergebnisse Suchraumspezifisches Konfliktpotenzial - Vögel Suchraumspezifisches Konfliktpotenzial - Fledermäuse Artenschutzrechtliche Gesamtbewertung des Konfliktpotenzials Gutachterliches Fazit und Empfehlungen für den weiteren Planungsprozess Literaturverzeichnis Anhang März

3 1 ANLASS UND ZIELSETZUNG Im Rahmen der Aufstellung des sachlichen Teilplanes erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 sollen Vorranggebiete für die Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung ausgewiesen werden. Bei der Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung setzt die Rechtsprechung höhere Maßstäbe an die Herleitung, Dokumentation und Prüfung der Vorranggebiete an, als bei anderen Vorranggebieten, die nicht mit Ausschlusswirkung versehen sind. Das Bundesverwaltungsgericht fordert für die planerische Darstellung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung ein abschließend abgewogenes, schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept (Grundsatzentscheidung z.b. BVerwG 4 CN 2/07 vom ). Bei der Erstellung des geforderten Planungskonzeptes für die Region Südhessen sollen insoweit auch die artenschutzrechtlichen Belange angemessen in die Abwägung eingestellt werden, indem vor allem die nachfolgend genannten, speziell für diesen Zweck im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) erstellten faunistischen landesweiten Artgutachten und Daten suchraumspezifisch ausgewertet werden: Abgrenzung relevanter Räume für windkraftempfindliche Vogelarten in Hessen, Version vom (PNL 2012) Gutachten zur landesweiten Bewertung des hessischen Planungsraumes im Hinblick auf gegenüber Windenergienutzung empfindliche Fledermausarten (ITN 2012). Die artenschutzrechtliche Beurteilung soll das Risiko reduzieren, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände einer späteren Verwirklichung der planerischen Ziele entgegenstehen. Zwar können Festsetzungen des Regionalplanes oder Flächennutzungsplanes nicht selbst gegen die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG verstoßen. Jedoch stellt eine planerische Festlegung, bei der erkennbar ist, dass sie wegen entgegenstehender artenschutzrechtlicher Vorgaben nicht umsetzbar ist, eine im Sinne der Rechtsprechung nicht erforderliche Planung dar. Auf der Grundlage der v. g. Gutachten war daher zu prüfen und zu dokumentieren, ob die potenziellen künftigen Vorranggebiete für die Windenergienutzung (im folgenden Suchräume genannt) mit artenschutzrechtlichen Konflikten verbunden sind, und inwieweit diese auf der Planungsebene durch eine veränderte Abgrenzung der Suchräume vermieden werden können. Diese artenschutzrechtliche Beurteilung dient somit der Erfüllung des naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebots, indem anschließend vorrangig die Bereiche mit vergleichsweise geringem Konfliktpotential für die Auswahl und Festlegung als Vorranggebiete für die Windenergienutzung geprüft werden können (vgl. Entwurf des LEP Hessen - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie vom 18. Juni 2012, Grundsatz G 2). Das Ergebnis dieser Beurteilung soll auch im Umweltbericht des sachlichen Teilplans erneuerbare Energien des Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan dokumentiert werden. März

4 2 PLANUNGSRAUM Der Planungsraum befindet sich im südlichen Hessen und umfasst den Regierungsbezirk Darmstadt mit dem Gebiet des Regionalverbandes (RV) FrankfurtRheinMain. Insgesamt umfasst der Planungsraum eine Fläche von ca ha, und schneidet 292 Messtischblattviertel. Gemäß der zu Beginn dieses Gutachtens übergebenen Datengrundlage enthält der Planungsraum insgesamt 457 Suchräume, von denen 72 zum Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain gehören. Die Gesamtfläche dieser Suchraumkulisse beträgt ha (ca. 12 % der gesamten Planungsraumfläche). Die Suchräume im Bereich des RV umfassen davon insgesamt ha. 3 METHODIK 3.1 DATENGRUNDLAGEN ALLGEMEINE GRUNDDATEN Die allgemeinen Grunddaten umfassten u. a. Gemeindegrenzen und Messtischblattviertel, topographische Karten im Maßstab 1: , digitale Luftbilder sowie die Suchraumkulissen der Vorranggebiete für Windenergienutzung des RP Darmstadt und des RV FrankfurtRheinMain. Da die Suchräume des RP Darmstadt sowie des RV FrankfurtRheinMain ursprünglich separat vorlagen, wurden diese zur besseren Handhabung zusammengeführt, die originale Suchraumnummer wurde jedoch beibehalten FACHDATEN - VÖGEL Folgende Fachdaten wurden für die suchraumspezifische Beurteilung des Konfliktpotenzials hinsichtlich der Vögel herangezogen: Daten des landesweiten Gutachtens des HMWVL Abgrenzung relevanter Räume für windkraftempfindliche Vogelarten in Hessen (PNL 2012). Es handelt sich um Punktdaten bekannter Brutvorkommen, Flächendaten zu bedeutenden Rastgebieten und tabellarische Daten zum Vorkommen störungsempfindlicher oder schlaggefährdeter Vogelarten auf Messtischblattviertel-Basis. Eine genaue Beschreibung des PNL-Datenbestandes findet sich im Gutachten PNL 2012, S. 8 f. Die bei der Bewertung berücksichtigten störungsempfindlichen oder schlaggefährdeten Vogelarten sind in PNL 2012, Tabelle 1 aufgelistet. März

5 Flächendaten zu sonstigen Vogel-Rastgebieten aus dem Gutachten WALLUS, M. & JANSEN, M. (2003): Die bedeutendsten Rastvogelgebiete in Hessen, soweit die Flächen als Rastgebiete schlaggefährdeter oder meideempfindlicher Vogelarten dienen. Daten aus dem Entwurf des Artgutachtens für den Uhu (Bubo bubo) in Hessen (PGNU 2012) im Auftrag der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, da sie aktuell sind und für den gesamten Planungsraum einheitlich vorliegen FACHDATEN - FLEDERMÄUSE Folgende Fachdaten wurden für die suchraumspezifische Beurteilung des Konfliktpotenzials hinsichtlich der Fledermäuse herangezogen: Aus dem Datenbestand des landesweiten Gutachtens des HMWVL Gutachten zur landesweiten Bewertung des hessischen Planungsraumes im Hinblick auf gegenüber Windenergienutzung empfindliche Fledermausarten (ITN 2012) wurden die konkret verorteten Punktdaten bekannter Fledermaus-Nachweise (ab 1990) sowie die flächenhaften Daten zu Fließgewässern ab einer Breite von 6 m und Stillgewässern > 1,5 ha verwendet. Eine Beschreibung des ITN-Datenbestandes findet sich im Gutachten ITN 2012, S. 62 f. zu den Punktdaten und S. 79 zu den flächenhaften Daten. Daten zu Wochenstuben der Großen Bartfledermaus aus dem Bundesstichprobenmonitoring 2011 und Daten zu Wochenstuben der Mopsfledermaus aus dem Artenschutzprogramm Mopsfledermaus 2008 (INSTITUT FÜR TIERÖKOLOGIE UND NATURBILDUNG 2008). Daten zu Altwaldbeständen: Im Rahmen dieses Gutachtens wurden vom Auftragnehmer durch Luftbildauswertung Altwaldbestände (Laub- und Laubmischwälder > 120 Jahre) von über 5 ha Größe innerhalb der Suchräume ermittelt (vgl. Kapitel 3.3.1). Die Bearbeitung der Daten erfolgte in erster Linie mithilfe von ArcGIS BEWERTUNGSKRITERIEN - VÖGEL VERWENDETE BEWERTUNGSSTUFEN Die hier angewandte Vorgehensweise bei der Auswertung der avifaunistischen Daten basiert im Wesentlichen auf den entsprechenden Angaben des landesweiten Gutachtens PNL Im Gutachten PNL 2012 wird eine vierstufige Skala zur Bewertung des avifaunistischen Konfliktpotenzials verwendet (sehr hohes, hohes, mittleres und geringes Konfliktpotenzial). Das PNL-Gutachten ermittelte die März

6 Bereiche mit sehr hohem avifaunistischen Konfliktpotenzial aufgrund von Schwerpunktvorkommen mit hoher Dichte oder seltenen Vorkommen von Arten mit hoher Kollisions- und Störungsempfindlichkeit (vgl. PNL 2012, S.30) und grenzte diese Bereiche in der Karte des Gutachtens abschließend räumlich konkret ab. Da innerhalb dieser Bereiche das Gefährdungspotenzial für windkraftempfindliche Arten sehr hoch ist und das Entgegenstehen artenschutzrechtlicher Verbote sehr wahrscheinlich ist, wurden sie auf regionaler Ebene nicht nochmals artenschutzrechtlich bewertet, sondern in einem vorgelagerten Arbeitsschritt vom Auftraggeber bereits ausgegrenzt. Da folglich in der zu beurteilenden Suchraumkulisse keine mit einem sehr hohen avifaunistischen Konfliktpotenzial beurteilten Räume mehr enthalten waren, wurden für die Bewertung nur noch die drei Konfliktstufen hoch, mittel und gering verwendet. Trafen mehrere der nachfolgend beschriebenen Bewertungskriterien für dieselbe Fläche zu, wurde für die Gesamtbewertung der Fläche jeweils die für die Einzelkriterien vergebene höchste Konfliktstufe angenommen BEKANNTE BRUTVORKOMMEN SCHWARZSTORCH Die Bewertung der Schwarzstorch-Punktdaten wurde aus dem landesweiten Gutachten PNL 2012 übernommen (PNL 2012, S. 43 und Anhang 4); aufgrund der besonderen Bedeutung des Schwarzstorchs wurden Suchräume, die 3000 m oder näher an einem Horst lagen, mit einem hohen Konfliktpotenzial bewertet (i. e. im Planungsraum: 38 Vorkommen) UHU Wie bereits zuvor erwähnt, wurden im Falle des Uhu neben jenen Punktdaten bekannter Brutvorkommen, die auch bereits dem entsprechenden landesweiten Gutachten (PNL 2012) zugrunde lagen, zusätzlich die inzwischen bei der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland vorliegenden aktuellen Daten des landesweiten Artgutachtens für den Uhu (Bubo bubo) in Hessen (PGNU 2012) berücksichtigt. Diese im Planungsraum insgesamt 68 Punktdaten gingen analog zur Vorgehensweise bei den übrigen hoch empfindlichen Vogelarten (s. Kap ) mit einem Puffer von jeweils m und einem hohen Konfliktpotenzial in die suchraumspezifische Bewertung ein. März

7 ROTMILAN Punktdaten bekannter Brutvorkommen (im Planungsraum: 333) wurden mit 1000 m gepuffert und bei der Bewertung der Suchräume mit einem hohen Konfliktpotenzial berücksichtigt. Darüber hinaus wurden auch diejenigen Suchraum(teil-)flächen mit einem hohen Konfliktpotenzial berücksichtigt, die sich mit Messtischblattvierteln überschnitten, welche gemäß PNL (2012) eine hohe Dichte des Rotmilans aufweisen (i. e. im Planungsraum: 14 MTB-Viertel). Die Berücksichtigung auch dieser (nur) raumbezogenen Informationen erfolgt in Analogie zu der in PNL 2012 getroffenen Bewertung. Diese Vorgehensweise liegt darin begründet, dass trotz guter Datenlage nicht alle Brutvorkommen des Rotmilans in Hessen (punktgenau) bekannt sind (vgl. PNL 2012, S. 46 f.), und soll der hohen Bedeutung des Rotmilans insbesondere in den Dichtezentren Rechnung tragen WEITERE HOCH SCHLAGGEFÄHRDETE ODER MEIDEEMPFINDLICHE VOGELARTEN Neben den Daten zu Schwarzstorch, Uhu und Rotmilan wurden die weiteren insgesamt 1173 Punktdaten zu Brutvorkommen der in PNL 2012 aufgeführten hoch schlaggefährdeten bzw. hoch meideempfindlichen Vogelarten im Planungsraum zuzüglich eines Umkreises von jeweils m Radius berücksichtigt und mit einem hohen Konfliktpotenzial bewertet. Für folgende weitere Arten lagen Brutvogel-Punktdaten vor: Baumfalke Bekassine Graugans Graureiher Großer Brachvogel Kiebitz Kormoran Schwarzmilan Wachtelkönig Weißstorch. März

8 3.2.3 RASTGEBIETE SCHLAGGEFÄHRDETER ODER MEIDEEMPFINDLICHER VOGELARTEN Die 30 sonstigen Rastvogelgebiete nach WALLUS & JANSEN (2003) im Planungsraum, die nicht bereits in PNL (2012) Kap mit einem sehr hohen Konfliktpotenzial eingestuft wurden, sind hier basierend auf der Vorgehensweise der PNL (2012) mit einem Puffer von jeweils 500 m und einem hohen Konfliktpotenzial in die suchraumspezifische Bewertung eingegangen SUCHRAUMSPEZIFISCHE ÜBERARBEITUNG DER AUF ADEBAR-DATEN BASIEREN- DEN MESSTISCHBLATTVIERTEL-EINSCHÄTZUNG IN PNL (2012) Die Auswertung der Brutvogel-Punktdaten und Rastgebietsdaten gemäß den vorgenannten Kriterien führte zu einer Bewertung von 27 % der Suchraumflächen. Für die übrigen Suchräume lagen keine Punktdaten, sondern nur messtischblattviertelweise Daten aus dem Atlas deutscher Brutvogelarten in Hessen vor (ADEBAR-Daten, vgl. PNL 2012, S. 9.). Die Auswertung dieser Daten erfolgte in enger Anlehnung an die messtischblattviertelweise Darstellung der Daten in PNL 2012 (S. 38 f und Karte im Anhang 4). Die PNL-Bewertung für ganz Hessen wurde dafür fachlich überprüft und in folgender Weise auf die Suchräume für Windenergie in der Region Südhessen übertragen: Für jeden Suchraum wurde zunächst überprüft, welche der für die messtischblattweise vorliegende Bewertung relevanten Arten im Suchraum potenziell vorkommen. Soweit der Suchraum in mehreren MTB-Vierteln lag, wurden die Artangaben aus allen betroffenen MTB-Vierteln überprüft. Im Einzelnen wurde jeweils per Luftbild-Auswertung fachgutachterlich beurteilt, welche der bewertungsrelevanten Vogelarten aufgrund ihrer Lebensraumansprüche tatsächlich im jeweiligen Suchraum vorkommen könnten und welche ggf. für den Suchraum ausgeschlossen werden können. Soweit sich aufgrund landschaftlicher Verhältnisse eine Unterteilung eines Suchraums aufdrängte, wurde diese vorgenommen und die Betrachtung der Vogelarten für die entsprechenden Teilflächen fortgeführt. Die Bewertung der Suchräume bzw. Teilflächen aufgrund des ermittelten potenziellen Artenspektrums wurde in enger Anlehnung an die Bewertungsvorschrift in PNL 2012, Anhang 2, durchgeführt. Die bewertungsrelevanten Vogelarten wurden dabei unterschiedlich stark gewichtet: März

9 Art WKA - Schlaggefährdung oder Meideempfindlichkeit gemäß PNL (2012) Bewertungspunktzahl Baumfalke hoch 1 Bekassine hoch 1 Graugans hoch 1 Graureiher hoch 1 Großer Brachvogel hoch 1 Kiebitz hoch 1 Kormoran hoch 1 Lachmöwe mittel 0,5 Mittelmeermöwe mittel 0,5 Rohrweihe mittel 0,5 Rotmilan hoch 1 Schwarzmilan hoch 1 Schwarzstorch hoch 1 Uferschnepfe hoch 1 Uhu hoch 1 Wachtelkönig hoch 1 Wanderfalke mittel 0,5 Weißstorch hoch 1 Wiesenweihe mittel 0,5 Zwergdommel gering 0,25 Die abschließende Einstufung des jeweiligen avifaunistischen Konfliktpotenzials einer Fläche erfolgte in Absprache mit den Auftraggebern und in enger Anlehnung an die von der PNL 2012 definierten Bewertungsstufen wie folgt (vgl. Anhang III): mindestens 5,25 Konfliktpunkte -> Hohes suchraumspezifisches Konfliktpotenzial also z. B. nicht auszuschließende Vorkommen von mind. 5 hoch schlaggefährdeten oder hoch meideempfindlichen Arten plus eine mittel oder gering schlaggefährdete/meideempfindliche Art pro Suchraum / Teilfläche des Suchraums mindestens 2,75 Konfliktpunkte -> Mittleres suchraumspezifisches Konfliktpotenzial, also z. B. nicht auszuschließende Vorkommen von mind. 3 hoch schlaggefährdeten oder hoch meideempfindlichen Arten pro Suchraum / Teilfläche des Suchraums alle sonstigen Fälle -> Geringes suchraumspezifisches Konfliktpotenzial Dieser gesamte Bewertungsschritt ist im Anhang III dieses Gutachtens dokumentiert. März

10 3.3 BEWERTUNGSKRITERIEN - FLEDERMÄUSE Folgende Kriterien wurden für die Bewertung der Suchräume hinsichtlich der Fledermäuse verwendet: ALTE LAUB- UND LAUBMISCHWÄLDER Das landesweite Fledermaus-Gutachten (ITN 2012) empfiehlt, die Inanspruchnahme von Waldflächen, in jedem Falle aber die Inanspruchnahme und Zerschneidung von Laub- und Laubmischwäldern ab einem Alter von ca. > 120 Jahren zu vermeiden, da sie zum einen die höchsten Artendichten von Fledermäusen aufweisen, und zum anderen die Standorte der meisten Wochenstuben der Waldfledermausarten nicht bekannt sind, so dass diese indirekt über die Berücksichtigung alter Laub- und Laubmischwälder Eingang in die Bewertung finden sollten. Um solche Altwald-Flächen im vorliegenden Gutachten bei der Bewertung des suchraumspezifischen Konfliktpotentials hinsichtlich der Fledermäuse berücksichtigen zu können, wurden diese wie im Folgenden beschrieben von der PGNU ermittelt. Die Abgrenzung von Altwaldbeständen innerhalb der Suchraumkulisse erfolgte bestmöglich anhand von digitalen Luftbildern. Für die Identifizierung wurden im Wesentlichen die folgenden Merkmale herangezogen: Mindestens 10 m Kronendurchmesser Schüttere Verteilung der einzeln abgrenzbaren Baumkronen mit einem Bedeckungsgrad > 70 % Mindestflächengröße 5 ha bzw. bei Suchräumen unter 10 ha Gesamtgröße: mindestens 50 % der Suchraumfläche. Diese Methodik wurde durch einige Geländebegehungen verifiziert. Trotz aller angewandten Sorgfalt ist hier jedoch darauf hinzuweisen, dass die so ermittelten und berücksichtigten Altwaldbestände ggf. nicht alle tatsächlich vorhandenen Altwaldbestände umfassen, sondern nur diejenigen, die bei der Luftbildauswertung als solche zu erkennen waren. Beispielsweise bei Alteichenbeständen gestaltet sich eine Identifizierung per Luftbild als in Teilen nicht möglich, zum einen aufgrund der eichenspezifischen Wuchsform, die einzelne Kronen nicht gut erkennen lässt, zum anderen weil Eichen oft auf Sonderstandorten mit ungünstigen ökologischen Standortverhältnissen stocken, auf denen auch Altbäume keine breiten Kronen ausbilden können. Unmittelbar benachbarte Flächen, welche das Mindestgrößenkriterium für sich alleine betrachtet nicht erfüllten, jedoch in einer Maximalentfernung von 100 m zueinander lagen, wurden in einigen Fällen nachträglich zu einem Gesamtbestand verbunden. März

11 Insgesamt ergaben sich so 336 einzelne Altwaldflächen, die eine Gesamtfläche von ca ha einnehmen, also ca. 4,6 % der Gesamtsuchraumfläche. Die identifizierten Altwaldflächen wurden bei der suchraumspezifischen Bewertung mit einem hohen Konfliktpotenzial berücksichtigt GRÖßERE STEHENDE GEWÄSSER UND FLIEßGEWÄSSER Gewässer sind attraktive Nahrungshabitate insbesondere der besonders schlaggefährdeten Fledermausarten (beide Abendsegler-Arten, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus). An Gewässern sind Konzentrationseffekte von Fledermäusen vorhanden und damit ist eine erhöhte Schlaggefährdung anzunehmen. Neben der Attraktivität als Nahrungsraum sind Flusstallagen intensiv genutzte Migrationswege, so dass grundsätzlich ein hohes Kollisionsrisiko für wandernde Fledermausarten besteht. Das Gutachten ITN 2012 empfiehlt daher für Windkraftanlagen die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1000 m zu solchen Gewässern. Die im Gutachten enthaltenen Daten zu Flächen von stehenden Gewässern > 1,5 ha und Fließgewässern von > 6 m Breite wurden entsprechend der gutachterlichen Empfehlung mit einem Abstandsbereich von m berücksichtigt und bei der suchraumspezifischen Bewertung hinsichtlich der Fledermäuse mit einem hohen Konfliktpotenzial bewertet ALTE LAUB- UND LAUBMISCHWÄLDER IN KOMBINATION MIT GRÖßEREN STE- HENDEN GEWÄSSERN UND FLIEßGEWÄSSERN Soweit alte Laub- und Laubmischwälder zugleich im 1000 m - Abstand eines größeren stehenden Gewässers oder Fließgewässers festgestellt wurden, wurde aufgrund der Kombination mehrerer Gefährdungsfaktoren (höchste Artendichten in Altwäldern in Verbindung mit Konzentrationseffekten schlaggefährdeter Arten an Gewässern) ein sehr hohes Konfliktpotenzial angenommen und bei der suchraumspezifischen Bewertung für Fledermäuse berücksichtigt FLEDERMAUS-MASSENWINTERQUARTIERE Das Gutachten ITN 2012 empfiehlt, Fledermaus-Massenwinterquartiere bei der Beurteilung des Konfliktrisikos besonders zu berücksichtigen. Fledermaus-Massenwinterquartiere sind im Planungsraum Südhessen jedoch nicht bekannt (DIETZ 2013a). Somit war dieses Kriterium für die vorliegende Bewertung nicht relevant. März

12 3.3.5 BEKANNTE FLEDERMAUS-VORKOMMEN Die Bewertungsvorschrift für die verwendeten Fledermaus-Punktdaten ist Tabelle 1 zu entnehmen. In der Tabelle ist angegeben, welches Konfliktpotenzial (sehr hoch, hoch, mittel, gering) den Daten jeweils zugeordnet wurde. Hinsichtlich der besonders gefährdeten und seltenen Fledermausarten Große Bartfledermaus und Mopsfledermaus wurden nicht nur die punktgenau verorteten Wochenstuben der o.g. Arten selbst mit sehr hohem Konfliktpotenzial bewertet, sondern - wie von ITN 2012 empfohlen - auch eine Fläche im Radius von 5 km um die Wochenstuben. Die sonstigen, aus dem Gutachten von ITN 2012 übernommenen Fledermaus-Datensätze wurden gepuffert, da diese Datensätze oftmals keine genauen Fundpunkte kennzeichnen, sondern größere Bereiche, in denen relevante Fledermausarten mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit vorkommen. In Anlehnung an die durchschnittlich für die Datensätze angegebenen Unschärfen (ca % der Datensätze der zugehörigen Natis-Daten sind mit Unschärfen von Metern verortet) wurde die Pufferung dieser Daten mit einem 2 km-radius vorgenommen. Um der geringeren Aussagekraft der Fledermausdaten mit unscharfen Fundortangaben Rechnung zu tragen, wurden nur die Konfliktstufen mittel oder gering bei der Bewertung verwendet. Tabelle 1: Bewertungskriterien hinsichtlich der Fledermaus-Punktdaten Schlagrisiko gem. ITN 2012 Konflikt sehr hoch hoch mittel gering Anmerkungen / Quellenangabe Langstreckenwanderer Großer Abendsegler Nyctalus noctula hoch ITN 2012, S. 59 alle Statusangaben + 2 km Radius Kl. Abendsegler Nyctalus leisleri hoch ITN 2012, S. 59 alle Statusangaben + 2 km Radius März

13 Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii hoch ITN 2012, S. 59 alle Statusangaben + 2 km Radius Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus hoch ITN 2012, S. 59 alle Statusangaben + 2 km Radius Eptesicus serotinus hoch ITN 2012, S. 15, 57 und 70 Mittelstreckenwanderer Breitflügelfledermaus alle Winter quartiere, Schwärmquartiere und Wochenstuben + 2 km Radius alle sonstigen Statusangaben+ 2 km Radius Bewertung für Mittelstreckenwanderer lt. ITN 2012, S. 60 Große Bartfleder- möglich; lt. Wochen- Vorsorgemaßnah- maus aktueller stube + 5 me lt. ITN 2012, S. Myotis brandtii ( ) Information von H. Dr. Dietz ist Schlagrisiko gegeben km-radius, alle Winter quartiere, Schwärmquartiere + 2 km Radius 72 Bewertung für Mittelstreckenwanderer lt. ITN 2012, S. 60 alle sonstigen Statusangaben+ 2 km Radius Bewertung für Mittelstreckenwanderer lt. ITN 2012, S. 60 Gr. Mausohr Myotis myotis gering (ITN 2012, S. 13, S. 37, S. 57) Alle Statusangaben+ 2 km Radius Mopsfledermaus möglich Wochenstube + 5 Vorsorgemaßnahme lt. ITN 2012, S. März

14 Barbastella barbastellus lt. aktueller ( ) Information von H. Dr. Dietz ist Schlagrisiko gegeben km-radius 43 alle Winter Bewertung für quartiere u. Mittelstreckenwanderer lt. ITN Schwärmquartiere + 2 km 2012, S. 60 Radius alle sonstigen Statusangaben+ 2 km Radius Bewertung für Mittelstreckenwanderer lt. ITN 2012, S. 60 Nordfledermaus Eptesicus nilssonii hoch (ITN 2012, S. 57) alle Winter quartiere, Schwärmquartiere und Wochenstuben + 2 km Radius alle sonstigen Statusangaben+ 2 km Radius Bewertung für Mittelstreckenwanderer lt. ITN 2012, S. 60 Teichfledermaus Myotis dasycneme gering ITN 2012, S. 45 alle Status angaben+ 2 km Radius Wasserfledermaus Myotis daubentonii gering (ITN 2012, S. 44) alle Statusangaben+ 2 km Radius Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus hoch (ITN 2012, S. 41, S. 70) alle Winter quartiere, Schwärmquartiere und Wochenstuben + 2 km Radius alle sonstigen Statusangaben+ 2 km Radius Bewertung für Mittelstreckenwanderer lt. ITN 2012, S. 60 März

15 Kurzstreckenwanderer Bechsteinflederma gering (ITN Alle Status- Bewertung für us 2012, S angaben+ 2 Kurzstreckenwan- Myotis bechsteinii 51, S. 57) km Radius derer lt. ITN 2012, S. 60 Braunes Langohr gering (ITN Plecotus auritus 2012, S , S. 57) Fransenfledermaus gering (ITN Myotis nattereri 2012, S , S. 57) Graues Langohr gering (ITN Plecotus austriacus 2012, S , S. 57) Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus möglich Schlagrisiko vergleichbar Zwergfledermaus, ITN 2012, S. 53 alle Winter quartiere, Schwärmquartiere und Wochenstuben + 2 km Radius alle sonsti- Bewertung für gen Status- Kurzstreckenwan- angaben+ 2 derer lt. ITN 2012, km Radius S. 60 Kleine Hufeisenna- gering Alle Status- Bewertung für se Rhinolopus hipposideros ITN 2012, S. 54, S. 57 angaben+ 2 km Radius Kurzstreckenwanderer lt. ITN 2012, S. 60 Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus hoch ITN 2012, S. 70 alle Winter quartiere, Schwärmquartiere und Wochenstuben + 2 km Radius März

16 Alle sonstigen Statusangaben+ 2 km Radius Bewertung für Kurzstreckenwanderer lt. ITN 2012, S VERWENDUNG DER BEWERTUNGSSTUFEN BEI DER FLEDERMAUS-BEWERTUNG Die Verwendung der Bewertungsstufen bei der Fledermaus-Bewertung stellt sich demnach zusammenfassend wie folgt dar: Sehr hohes suchraumspezifisches Konfliktpotenzial: Altwald-Bestände in Kombination mit gewässernahen Bereichen sowie die mit 5 km gepufferten Wochenstuben von Mopsfledermaus und Großer Bartfledermaus Hohes suchraumspezifisches Konfliktpotenzial: übrige Altwald-Bestände und gewässernahe Bereiche Mittleres suchraumspezifisches Konfliktpotenzial: alle sonstigen Fundpunkte (einschl m - Puffer) der hoch schlaggefährdeten Langstreckenwanderer; Winterquartiere, Wochenstuben und Schwärmquartiere der hoch schlaggefährdeten Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Nordfledermaus, Kleine Bartfledermaus und Mückenfledermaus (einschl m - Puffer); Winterquartiere und Schwärmquartiere der sehr seltenen Arten Mopsfledermaus und Große Bartfledermaus (einschl m - Puffer). Geringes suchraumspezifisches Konfliktpotenzial: alle sonstigen Fledermaus-Nachweise (einschl m - Puffer). Als unbekannt (keine Daten) wurden all diejenigen Suchraum(-teil-)flächen eingestuft, für die keine der o.g. Daten vorlagen. Trafen mehrere Kriterien für dieselbe (Teil-)Fläche zu, wurde die jeweils höchste Konfliktstufe angenommen. März

17 3.4 ARTENSCHUTZRECHTLICHE GESAMTBEWERTUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS Um die Artenschutzrechtliche Gesamtbewertung des Konfliktpotenzials für die einzelnen Suchraum(- teil-)flächen der Suchraumkulisse zu ermitteln, wurden die jeweiligen suchraumspezifischen Konfliktpotentiale hinsichtlich der Vögel und der Fledermäuse räumlich miteinander verknüpft. Aufgrund dieser räumlichen Kombination ergaben sich für die 457 Suchräume (davon 72 im RV FRM) insgesamt 1090 Bewertungsflächen (davon 207 im RV FRM) [vgl. Anhänge I und II]. Im Falle einer räumlichen Überlagerung von zwei unterschiedlichen Bewertungsstufen wurde für die entsprechende Gesamtbewertung der einzelnen Bewertungsfläche das jeweils höhere Konfliktpotenzial angenommen. Falls die Bewertungsstufen der Fledermaus- und der Vogelbewertung gleich waren, blieb es bei der gleichen Bewertungsstufe. Falls eine Bewertung hinsichtlich der Fledermäuse nicht erfolgen konnte [Kategorie unbekannt (keine Daten) ], war für die artenschutzrechtliche Gesamtbewertung des Konfliktpotenzials ausschließlich die Bewertung hinsichtlich der Vögel maßgeblich. Diese Flächen sind in Karte 3 entsprechend gekennzeichnet. März

18 4 ERGEBNISSE Die gesamten Ergebnisse dieses Gutachtens sind in den zugehörigen Anhängen I (Kartenteil) und II (Datenblätter der einzelnen Bewertungsflächen) detailliert dargestellt. Hinsichtlich der Abgrenzung der einzelnen Bewertungsflächen wurde die sich rein aus den GIStechnischen Verschnitten ergebende Flächenkulisse abschließend entsprechend der Vorgabe der Auftraggeber i.d.r. von Flächen < 5 ha bereinigt, mit Ausnahme von 8 Flächen mit einem sehr hohen Konfliktpotenzial. Diese Bereinigung der Flächenkulisse erfolgte i.d.r. durch einen automatisierten Prozess, bei dem diese Kleinstflächen jeweils der Nachbarfläche mit der größten gemeinsamen suchrauminternen Flächengrenze zugeschlagen wurden. Falls eine solche Kleinstfläche isoliert vorlang, wurde diese einer suchrauminternen Fläche mit gleicher Bewertung oder sonst der nächstgelegenen Fläche zugeordnet. 4.1 SUCHRAUMSPEZIFISCHES KONFLIKTPOTENZIAL - VÖGEL Die - entsprechend der in Kap. 3.2 beschriebenen Methodik - durchgeführte Auswertung der zur Verfügung gestellten Daten bezüglich der Avifauna kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen: Konfliktpotenzial Vögel Suchräume RP DA Suchräume RV Gesamt Fläche [ha] Anteil [%] Fläche [ha] Anteil [%] Fläche [ha] Anteil [%] hoch , , ,8 mittel , , ,3 gering , , , , , ,0 März

19 Die räumliche Verteilung der unterschiedlichen Konfliktpotenziale ist im Einzelnen der Karte 1 im Anhang I zu entnehmen (Übersichtskarte + 77 Kartenblätter im Maßstab 1 : ). Die für die jeweilige Einstufung des Konfliktpotenzials relevanten Faktoren/Arten sind in den entsprechenden Suchraum-Datenblättern im Anhang II aufgeführt. 4.2 SUCHRAUMSPEZIFISCHES KONFLIKTPOTENZIAL - FLEDERMÄUSE Die - entsprechend der in Kap. 3.3 beschriebenen Methodik - durchgeführte Auswertung der zur Verfügung gestellten Daten bezüglich der Fledermausfauna kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen: Konfliktpotenzial Fledermäuse Suchräume RP DA Suchräume RV Gesamt Fläche [ha] Anteil [%] Fläche [ha] Anteil [%] Fläche [ha] Anteil [%] sehr hoch , , ,7 hoch , , ,0 mittel , , ,5 gering , , ,4 unbekannt (keine Daten) , , , , , ,0 Die räumliche Verteilung der unterschiedlichen Konfliktpotenziale ist im Einzelnen der Karte 2 im Anhang I zu entnehmen (Übersichtskarte + 77 Kartenblätter im Maßstab 1 : ). März

20 Die für die jeweilige Einstufung des Konfliktpotenzials relevanten Faktoren/Arten sind in den entsprechenden Suchraum-Datenblättern im Anhang II aufgeführt. 4.3 ARTENSCHUTZRECHTLICHE GESAMTBEWERTUNG DES KONFLIKTPOTENZIALS Die Zusammenführung der Vogel- und Fledermausbewertung entsprechend der in Kap. 3.4 beschriebenen Methodik kommt insgesamt zu folgenden Ergebnissen: Gesamtbewertung Konfliktpotenzial Suchräume RP DA Suchräume RV Gesamt Fläche [ha] Anteil [%] Fläche [ha] Anteil [%] Fläche [ha] Anteil [%] sehr hoch , , ,7 hoch , , ,5 mittel , , ,0 gering , , , , , ,0 Die räumliche Verteilung der unterschiedlichen Konfliktpotenziale ist im Einzelnen der Karte 3 im Anhang I zu entnehmen (Übersichtskarte + 77 Kartenblätter im Maßstab 1 : ). Die der jeweiligen Einstufung des Konfliktpotenzials zugrundeliegenden Einzelbewertungen/-faktoren sind in den entsprechenden Suchraum-Datenblättern im Anhang II aufgeführt. März

21 5 GUTACHTERLICHES FAZIT UND EMPFEHLUNGEN FÜR DEN WEITEREN PLANUNGSPROZESS Aus gutachterlicher Sicht wird sowohl dem Regierungspräsidium Darmstadt als auch dem Regionalverband FrankfurtRheinMain empfohlen, mindestens diejenigen (Teil-)Flächen der Suchräume, für die sich im Gutachten ein sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial ergeben hat, nicht als Vorrangflächen für die Windenergienutzung in den aufzustellenden sachlichen Teilplan erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplanes zu übernehmen. Von einer regionalplanerischen Lenkung in diejenigen (Teil-)Flächen der Suchräume, für die sich im Gutachten ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial ergeben hat, wird in der Regel - zur Umsetzung des Vermeidungs- bzw. Verminderungsgebots - aus rein fachlicher Sicht nach derzeitigem Kenntnisstand ebenfalls abgeraten. An dieser Stelle ist jedoch ebenfalls darauf hinzuweisen, dass beispielsweise auch bei einem mittleren Fledermaus-Konfliktpotenzial die Fledermausfauna in einem ggf. nachfolgenden Zulassungsverfahren sorgfältig untersucht werden muss, da Hinweise auf ein erhöhtes Konfliktrisiko vorliegen. Auch in den zahlreichen Suchräumen, für die keinerlei Fledermaus-Daten vorlagen, wären entsprechend sorgfältige Untersuchungen auf der Zulassungsebene geboten. Im weiteren Planungsprozess können die Ergebnisse dieses Gutachtens, insbesondere die suchraumspezifisch abgestufte Bewertung des jeweiligen Konfliktpotenzials, interessierten Planungsträgern bzw. den einzelnen Kreisen, Städten und Gemeinden auch wichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Lenkung bzw. Prioritätensetzung bei der zukünftigen Entwicklung der Windkraft in zunächst möglichst konfliktarme Bereiche liefern. In jedem Fall ist es empfehlenswert, den Datenbestand der im Hinblick auf die Genehmigung von Windkraftanlagen relevanten Parameter möglichst frühzeitig durch aktuelle Erhebungen vor Ort - insbesondere bezüglich des Artenschutzes - zu aktualisieren, da die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 & 5 BNatSchG erst im jeweils spezifischen immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren auf Basis aktueller Daten nachzuweisen ist. Die möglichst umfassende Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bereits auf der Ebene der Regionalplanung kann zwar das Risiko, dass eine regionalplanerische Festlegung wegen entgegenstehender artenschutzrechtlicher Verbote nicht vollzogen bzw. umgesetzt werden kann und daher unwirksam ist, deutlich reduzieren - und so auch dazu beitragen, überflüssige Planungskosten zu vermeiden - vollständig ausschließen kann sie dies jedoch nicht [vgl. Leitfaden Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen (HMUELV & HMWVL 2012)]. März

22 LITERATURVERZEICHNIS BNATSCHG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli Bundesstichprobenmonitoring Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) in Hessen. Übersandt vom HMUELV am ( ). DIETZ, MARKUS (2013A): Hinweise zur Schlaggefährdung von Mopsfledermaus und Großer Bartfledermaus und zur Verwendbarkeit von Fledermaus-Daten aus dem Gutachten ITN 2012 des HMWVL für die Bewertung von Suchräumen für Windenergienutzung. Schriftliche Mitteilung ( ) vom DIETZ, MARKUS (2013B): Massenwinterquartiere von Fledermäusen im Regionalplan Südhessen. Schriftliche Mitteilung ( ) vom HAGBNATSCHG: Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) vom 20. Dezember HGON - HESSISCHE GESELLSCHAFT FÜR ORNITHOLOGIE & NATURSCHUTZ (HRSG.) (2010): Vögel in Hessen. Die Brutvögel Hessens in Raum und Zeit, Brutvogelatlas. - Echzell. HMUELV - HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ & HMWVL - HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG (2012): Leitfaden Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen. HMWVL - HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG (2012): Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 nach 8 Abs. 7 HLPG - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie. Beschluss der Hessischen Landesregierung nach 8 Abs. 3 HLPG vom 18. Juni Entwurf. ITN - INSTITUT FÜR TIERÖKOLOGIE UND NATURBILDUNG (2012): Gutachten zur landesweiten Bewertung des hessischen Planungsraumes im Hinblick auf gegenüber Windenergienutzung empfindliche Fledermausarten. Auftraggeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Gonterskirchen, Juni 2012 ( ITN - INSTITUT FÜR TIERÖKOLOGIE UND NATURBILDUNG (2008): Artenschutzprogramm Mopsfledermaus Barbastella barbastellus. Auftraggeber: Hessen-Forst FENA Naturschutz. Überarbeitete Fassung Juli PGNU - PLANUNGSGRUPPE NATUR & UMWELT (2012): Artgutachten für den Uhu (Bubo bubo) in Hessen. Gutachten im Auftrag der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Prüfexemplar - Stand November PNL - PLANUNGSGRUPPE FÜR NATUR UND LANDSCHAFT (2012): Abgrenzung relevanter Räume für windkraftempfindliche Vogelarten in Hessen. Auftraggeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Frankfurt, Hungen. Stand vom ( März

23 WALLUS, M. & JANSEN, M. (2003): Die bedeutendsten Rastvogelgebiete in Hessen. Auswertung einer Datensammlung unter Verwendung ehrenamtlich erhobenen Datenmaterials der ornithologisch tätigen Fachverbände (HGON, NABU) und den Beauftragten für Vogelschutz. März

24 ANHANG I. Kartenteil (jeweils 77 Kartenblätter plus Übersichtskarte) Karte 1 Karte 2 Karte 3 Suchraumspezifisches Konfliktpotenzial - Vögel Suchraumspezifisches Konfliktpotenzial - Fledermäuse Artenschutzrechtliche Gesamtbewertung des Konfliktpotenzials II. Suchraum - Datenblätter a) Planungsgebiet des Regierungspräsidiums Darmstadt b) Planungsgebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain III. Tabellarische Dokumentation der suchraumspezifischen Überarbeitung der auf ADEBAR-Daten basierenden Messtischblattviertel-Einschätzung in PNL (2012) März

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