Protokoll 224. Sitzung

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1 F l u g l ä r m k o m m i s s i o n F r a n k f u r t Mittwoch, 19. Februar 2014 Protokoll 224. Sitzung Uhrzeit: Ort: 9:00-13:00 Uhr Rathaus Raunheim, Bürgersaal Anwesend: Mitglieder und Stellvertreter: Katrin Brand Landkreis Aschaffenburg Walter Astheimer Landkreis Groß-Gerau Roland Rossa Main-Kinzig-Kreis Volker Franz Main-Taunus-Kreis Claus Schick Landkreis Mainz-Bingen Claudia Jäger Landkreis Offenbach Hans-Joachim Becker Rheingau-Taunus-Kreis Ulrike Steinbach Bischofsheim Andreas Rotzinger Büttelborn Lion Roßbach Darmstadt Michael Antenbrink Flörsheim Christa Michel Frankfurt am Main Bertfried Klanitz Griesheim Stefan Sauer Groß-Gerau Andreas Kowol Hanau Antje Köster Hattersheim Bernd Roth Heusenstamm u. a. Ernst-Willi Hofmann Hochheim Manfred Ockel Kelsterbach Katrin Eder Mainz Franz-Rudolf Urhahn Mörfelden-Walldorf Jan Winkelmann Mühlheim Jan Fischer Nauheim Walter Winter Neu-Isenburg Peter Schneider Offenbach Thomas Jühe Raunheim Patrick Burghardt Rüsselsheim Carsten Sittmann Trebur Ralf Möller Weiterstadt Arno Goßmann Wiesbaden Sven Sänger Arbeitsgemeinschaft Hessischer IHKs Michael Hoppe BARIG e. V. Dirk Treber Bundesvereinigung gegen Fluglärm überörtl. Vertr. Roland Gerls Bundesvereinigung gegen Fluglärm örtl. Vertr. Markus Pauly Deutsche Lufthansa AG Max Philipp Conrady Fraport AG Cornelia Weiner Hessisches Umweltministerium Weitere Sitzungsteilnehmer: Tarek Al-Wazir (HMWEVL), Danielle Beer (Rheingau-Taunus-Kreis), Jens Bergold (DFS), Renate Böttner (HMWEVL), Alexander Braun (UNH), Dr. Wolfgang Eberle ( 32a LuftVG- Ausschuss), Prof. Dr. Nikolaus Herrmann (BAF), Verena Kastlan (BAF), Dr. Lothar Kauf-

2 mann (Rh.-Pf. ISIM), Rainer Köstler (Bayerische Staatsregierung), Marco Kreuter (HMWEVL), Günter Lanz (UNH), Bernhard Maßberg (HMWEVL), Stefan Mauel (Fraport AG), Kurt Müller (Sachverständiger), Dr. Sylvia Pradel (Rh.-Pf. ISIM), Fabio Ramos (DFS), Dr. Martina Schaad (Hessische Staatskanzlei), Sibylle Rau (DFS), Gerold Seefloth (DFS), Dr. Holger Sewering (Hessische Staatskanzlei), Dr. Birgit Simon (Regionalverband FrankfurtRheinMain), Andreas Völckel (DFS), Matthias Wächter (DFS), Anja Wollert (FLK), Christian Zwiener (DFS) Entschuldigt: Doris Hofmann Landkreis Darmstadt-Dieburg Begrüßt wurden als Neumitglied (bisher stellvertretendes Mitglied) für die Stadt Weiterstadt Bürgermeister Ralf Möller sowie die Gäste der Sitzung Staatsminister Tarek Al-Wazir, Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und Prof. Dr. Nikolaus Herrmann, Direktor des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung. Die Tagesordnung wurde insoweit angepasst, das TOP 4 auf die kommende Sitzung verschoben und anstelle dessen unter TOP 4 ein Antrag des Vorstands der Fluglärmkommission zur Einbindung und Beteiligung bei Flugroutenentscheidungen aufgenommen wurde. Die so geänderte Tagesordnung wurde bei zwei Gegenstimmen beschlossen. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. TOP 1 Genehmigung des Protokolls der 223. FLK-Sitzung vom Der mit der Einladung versendete Protokollentwurf der 223. Sitzung wurde dahingehend abgeändert, dass das Abstimmungsverhalten von drei Mitgliedern bezogen auf TOP 2 als Ablehnungen anstelle von Enthaltungen aufgenommen wurde. Insoweit hatte es unterschiedliche Auffassungen bezogen auf die Abstimmung gegeben. Das entsprechend angepasste Protokoll der 223. Sitzung vom mit Stand wurde genehmigt. TOP 2 Besuch von Staatsminister Tarek Al-Wazir Die Mitglieder der Fluglärmkommission begrüßten auf der 224. Sitzung der Fluglärmkommission den neuen hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir zu einem Antrittsbesuch. Der Minister beschrieb die schwierige Ausgangslage zur Erreichung von mehr Schutz vor Fluglärm und warb für eine enge Zusammenarbeit zwischen seinem Ministerium und der Kommission. Er persönlich wolle sich engagiert dafür einsetzen, dass die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten Maßnahmen, zu denen auch Lärmpausen und eine Lärmobergrenze gehören, erfolgreich umgesetzt werden könnten. Darüber hinaus seien ihm eine verbesserte Beteiligung der Bürger bei der Festsetzung von Flugrouten in die Flugroutenfestsetzung sowie die Stärkung der Fluglärmkommission wichtig. Der Vorsitzende verwies darauf, dass die Kommission als parteiunabhängiges Fachgremium ein verlässlicher Partner bei der Ermittlung und Umsetzung von Fluglärmminderungsmaßnahmen sei. Hierfür habe man zusammen mit dem Forum Flughafen und Region objektive Kriterien erarbeitet, die für die Beurteilung von Lärmminderungsmaßnahmen unerlässlich seien. Dazu zähle auch der sogenannte Frankfurter Fluglärmindex. Weiter wurde von den Mitgliedern das Vorhaben des Ministers nach Lärmpausen unterstützt. Hingewiesen wurde darauf, dass die Philosophie von Lärmpausen auch in der Fluglärmkommission immer abverlangt worden sei. Bei der Beurteilung von Fluglärm zähle gerade nicht ausschließlich die rechnerisch ermittelte durchschnittliche Lärmbelastung. Ein wichtiges 2

3 Kriterium sei daneben der erreichbare Erholungseffekt aufgrund von Lärmpausen. Insbesondere in den Nachtrandstunden am Morgen und Abend seien Störungen durch Einzelschallereignisse für die Schlafqualität auch der übrigen Zeit der Nachtruhe von erheblicher Bedeutung. Die Mitglieder begrüßten zudem, dass die neue Landesregierung die seit Langem von der Fluglärmkommission geforderte Festsetzung einer Lärmobergrenze einführen wolle. Die zu klärende Vorfrage nach den Möglichkeiten der rechtlichen Verankerung einer Lärmobergrenze sei bisher bundesweit noch nicht hinreichend geprüft worden. Deshalb sei ein Gutachten beauftragt worden, welches die Frage der rechtlichen Implementierung klären solle (vgl. TOP 5). Auch eine größere Transparenz und Einbindung der Betroffenen bei der Festsetzung von Flugrouten werde von der Fluglärmkommission schon lange gefordert. Hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang auf ein bereits im Jahr 2004 von der Fluglärmkommission erarbeitetes und umgesetztes Beteiligungssystem zur TABUM-Route. Hier seien vor der Beratung alle betroffenen Gebietskörperschaften im Rahmen einer Art Anhörung beteiligt worden. Die Stellungnahmen seien dann in der Beratung berücksichtigt worden. Diese Vorgehensweise sei aufgrund der geltenden Rechtslage jedoch nicht von der Rechtsprechung goutiert worden. Schließlich begrüßten die Mitglieder das Vorhaben der neuen Landesregierung, einen dauerhaften Ausgleich für die Lasten der besonders vom Fluglärm betroffenen Kommunen einzurichten und hierfür den Regionalfonds im Bereich Nachhaltige Kommunalentwicklung anzupassen. Auch diese Forderung sei von der Fluglärmkommission immer wieder vorgetragen, jedoch erst jetzt von der Landespolitik aufgegriffen worden. Auf die Frage zur im Koalitionsvertrag vereinbarten Bedarfsprüfung im Hinblick auf den Bau eines Terminal 3 bittet Minister Al-Wazir um etwas Geduld. Drei Wochen nach Amtsantritt stünde noch nicht fest, auf welche Weise diese Bedarfsprüfung konkret vorgenommen werden solle. Zur Frage der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf andere Verkehrsträger wie die Deutsche Bahn verwies der Minister darauf, dass die Genehmigungsbehörde keine Möglichkeit habe, einzelne Flüge zu verbieten. Seines Erachtens müsse an anderer Stelle angesetzt werden. Auch die Fluggesellschaften hätten z. T. kein wirtschaftliches Interesse an solchen Flügen. Beispielsweise gebe es täglich sechs Hin- und Rückflüge der Lufthansa zwischen Frankfurt und Stuttgart. Flüge dieser Art würden von den Fluggesellschaften gleichwohl vorgehalten, weil Kunden andernfalls für Fernflüge das Drehkreuz Paris nutzen würden. Die Frage, wie hier zu Ergebnissen gelangt werden könne, werde Aufgabe der Zukunft sein. Ein Mitglied erklärte hierzu, dass die Lufthansa im Segment der Ultrakurzstrecke die Erweiterung des Angebots der Bahn engagiert an mehreren Stellen bearbeite. Bezogen auf den Beispielsfall Frankfurt-Stuttgart sei die Lufthansa in Zusammenarbeit mit der Bahn dabei, eine der sechs täglichen Frequenzen herauszunehmen. Das grundsätzliche Problem liege jedoch darin, dass das Gepäck nicht bereits in Stuttgart durchgecheckt werden könne. Insoweit werde die Politik um Hilfe gebeten. Das Thema wird auf einer der nächsten Sitzungen noch einmal umfassend aufbereitet und dargestellt. Einige Mitglieder forderten, dass die neue Landesregierung sich auch der Fluglärmbelastung im Süden des Flughafens Frankfurt annehmen solle. Diese könne mit den aktuellen Vorschlägen aus dem Koalitionsvertrag nicht verbessert werden. Hingewiesen wurde darauf, dass die Inbetriebnahme der Startbahn West am bereits 30 Jahre zurückliege. In dieser Zeit habe die Fluglärmbelastung im Süden kontinuierlich zugenommen. Wenn wie mit dem Ausbau beschlossen die Kapazität weiter gesteigert werde, werde auch die Lärmbelas- 3

4 tung im Süden noch weiter ansteigen. Hinzu komme, dass die mit einem Anteil von über 60 Prozent am Standort vertretene Lufthansa auf der Startbahn West das sog. Flachstartverfahren erprobe. Gefordert wurde, dass sich die neue Landesregierung nicht lediglich der Lärmentlastung der Neubetroffenen annehmen dürfe. Minister Al-Wazir verwies darauf, dass die zu erwartenden Auswirkungen des Flachstartverfahrens der Lufthansa bisher umstritten seien. Aus diesem Grund werde der einjährige Probebetrieb mit einem Monitoring durch das Forum Flughafen und Region begleitet. Der Minister unterstrich, dass die Hessische Landesregierung kein Verfahren unterstützen werde, welches zu einer Vergrößerung der Lärmbelastung führe. Im Hinblick auf die Schadstoffbelastung erklärte der Minister, dass zunächst die Erkenntnislage der Messpunkte des HLUG verbessert werden sollen. TOP 3 Südumfliegung a) Begründung des Urteils des Hessischen VGH Die Geschäftsführerin der Fluglärmkommission stellte die Urteilsgründe des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Entscheidung über die Südumfliegung vom vor. b) Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BVerwG Der Vertreter des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) erläuterte die Gründe für die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Im Wesentlichen seien dies: 1. Ausschöpfung der Verkehrskapazität durch ein Flugverfahren als Rügerecht der Lärmbetroffenen? Vor dem Hintergrund, dass der VGH Kassel ausdrücklich ausgeführt habe, dass die Lärmerwägungen umfassend und ohne Rechtsfehler vorgenommen wurden, sei fraglich, ob den Klägern tatsächlich ein Rügerecht im Hinblick auf Belange Dritter wie der Ausschöpfung der Verkehrskapazität zustehe. Nach Auffassung des BAF ergebe sich aus dem Abwägungsgebot lediglich ein Anspruch auf ordnungsgemäße Abwägung der eigenen Belange. 2. Gehören die vom Gericht festgestellten Ermittlungsfehler zum entscheidungserheblichen Sachverhalt? Der Abwägungsvermerk habe zwar keine Aussagen zu Signalverfälschungen oder Signalstärkereduzierungen enthalten. Allerdings habe hierzu zum damaligen Zeitpunkt auch kein Anlass bestanden. Die Forderung, auch zum Abwägungszeitpunkt nicht ersichtliche und damit für die Abwägungsentscheidung auch nicht relevante Punkte aufzugreifen, würde zu einer Begründungspflicht für Nichtrelevanz und in der Folge zu einer deutlichen Aufblähung des Abwägungsvermerkes führen. 3. Kapazitätsfrage Wenn die Unabhängigkeit bestimmter Bahnen zur Erreichung der Zielkapazität zum wesentlichen Teil des Planfeststellungsbeschlusses und damit zum Entscheidungsprogramm des BAF gehört, stelle sich die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt ein Komplettsystem vorgelegt werden müsse, oder ob es ausreiche, eine Planung vorzulegen, welche die Entscheidung nicht konterkariere oder jedenfalls nicht unmöglich mache. 4

5 Aus Sicht des BAF sei es wichtig, dass das Prüf- und Entscheidungsprogramm bei der Festsetzung von Flugrouten bundesweit einheitlich umgesetzt werde. Die Frage, zu welchem Zeitpunkt mit einer Entscheidung des BVerwG zu rechnen sei, sei schwer prognostizierbar. Als frühestmöglicher Zeitpunkt einer Entscheidung des BVerwG über die Annahme der Nichtzulassungsbeschwerde werde April 2014 angenommen. Ab dem Zeitpunkt der Annahme der Nichtzulassungsbeschwerde werde von mindestens einem Jahr bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache ausgegangen. c) Interimsverfahren Eine Vertreterin der Deutschen Flugsicherung informierte die Mitglieder über das weitere Vorgehen zur Südumfliegung. Grundsätzlich strebe die DFS die Beibehaltung der Südumfliegung im Rahmen einer Neufestsetzung an. Die DFS unterstütze daher die Nichtzulassungsbeschwerde des BAF und eine mögliche Revision beim BVerwG. Sollte das BVerwG die Beschwerde des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung zurückweisen, würde das Urteil des Hessischen VGH zur Rechtswidrigkeit der Südumfliegung unmittelbar rechtskräftig. In diesem Fall würden bis zur Festlegung eines neuen Abflugverfahrens Interimsverfahren angewendet. In der ersten Stufe dieser Interimsverfahren würde für voraussichtlich drei Monate die Südumfliegung vorübergehend weiterhin genutzt. Dies sei auf der Basis einer Allgemeinverfügung gemäß LuftVO zulässig und aus Sicherheitsgründen notwendig, da sich Fluggesellschaften und Flugsicherung in einer angemessenen Übergangsfrist auf neue Flugverfahren einstellen müssten. Die Allgemeinverfügung werde vom BAF in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht, verbunden mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung und einer Rechtschutzbelehrung. Da die Neufestsetzung von Abflugverfahren inklusive der Einbindung der Fluglärmkommission, des Umweltbundesamtes, des Justizministeriums etc. erfahrungsgemäß mehr als ein Jahr beanspruche, sei nach Ablauf der vorgenannten drei Monate bis zu einer endgültigen Neufestsetzung eine zweite Stufe Interims-Stufe vorgesehen. In dieser zweiten Stufe würde die auch bisher schon bestehende Nacht-Abflugstrecke (N-SID) anstelle der Südumfliegung beflogen. Da diese aufgrund der geographischen Lage (nochmals näher an der Startbahn West gelegen als die Südumfliegung) nur beschränkte Kapazitäten zulasse, werde es erforderlich, in Verkehrsspitzenzeiten einzelne Flugbewegungen über die bestehenden Nordwestabflugstrecken zu führen. Auf Grundlage des Urteils des VGH Kassel würden dann in der dritten Stufe Verfahren erarbeitet, die zeitnah in der Fluglärmkommission beraten würden. Die DFS arbeite bereits mit Hochdruck und unter Einsatz aller verfügbaren Ressourcen an Verfahren für die dritte Stufe. Hierfür würden aktuell Schnellzeit- und Realzeitsimulationen vorgenommen. Nach Beratung der Fluglärmkommission und endgültiger Abwägung könne das BAF die Verfahren festlegen und per Durchführungsverordnung veröffentlichen. Einzelne Teilnehmer kritisierten die Interimslösungen, da sich die Fluglärmbelastung unterhalb der Routen entsprechend erhöhen werde. Es wurde darum gebeten, die Nachtabflugroute möglichst kurzfristig zu nutzen. Darüber hinaus wurde angeregt, auch für die Interimsvarianten verschiedene Flugroutenverläufe auf ihre Lärmbelastung hin zu prüfen. Der Vertreter des BAF erklärte hierauf, dass mit einer Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das BVerwG die aktuelle Südumfliegung unmittelbar rechtswidrig würde. Der VGH Kassel habe keine Übergangszeit festgelegt, in welcher Alternativen hätten geprüft werden können. Um gleichwohl eine gesicherte und geordnete Abwicklung des Flugverkehrs gewährleisten zu können, müsse für einen Übergangszeitraum auf bereits veröffentlichte und in 5

6 den Flight Management Systemen programmierte Flugverfahren zurück gegriffen werden. Die sofortige Wirkung der Rechtswidrigkeit würde andernfalls zu erheblichen Sicherheitsproblemen führen. Für die Routen der zweiten Stufe (Nachtabflugrouten ergänzt um Nordwestabflugrouten) gelte die Besonderheit, dass bestimmte Flugverbindungen nicht in der Nachtzeit angeboten werden und die Route deshalb auch bisher zum Teil noch nicht allen Flight Management Systemen (FMS) kodiert worden sei. Im Hinblick auf diese noch fehlenden Kodierungen einzelner FMS habe man die üblichen Aktualisierungszyklen berücksichtigt. Die zweite Stufe sei deshalb nach einem Übergangszeitraum grundsätzlich auch technisch umsetzbar. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist sei in bestimmten Situationen aus Sicherheitsgesichtspunkten möglich und dann vorzugswürdig, wenn andernfalls jedes viertel Jahr ein anderes Flugroutenregime gelten würde. Die Vertreterin der DFS ergänzte, dass die konkrete Auswahl der Nachtabflugroute für die zweite Stufe auch auf der Grundlage der bisherigen Beratungen der Fluglärmkommission vorgenommen worden sei. Danach sei die aktuelle Südumfliegung bezogen auf alle unabhängigen Varianten nach ausführlicher Lärmermittlung als die im Vergleich lärmärmste Variante vorgeschlagen worden. Bezogen auf den abhängigen Betrieb habe die Fluglärmkommission auf der Grundlage von Lärmberechnungen stets die Nachtabflugroute im Vergleich zur aktuellen Südumfliegung präferiert, da diese mit deutlich geringeren Lärmbelastungen verbunden sei. Der Sorge, dass die Nachtabflugroute zu einem stärkeren Tiefhalten des abfliegenden Verkehrs im Hinblick auf den kreuzenden nördlichen Gegenanflug führen könne, widersprach ein Vertreter der DFS. Auch heute würde bereits der ganz überwiegende Teil (teilweise über 80%) des Abflugverkehrs den kontinuierlichen Steigflug (Continuous Climb Operations, CCO) nutzen und hierdurch den nördlichen Gegenanflug überfliegen. Durch den Wechsel auf die Nachtabflugroute ergäben sich insoweit keine Änderungen. Die Verläufe der beiden Routen seien in weiten Teilen sehr ähnlich. Aufgrund der größeren Abhängigkeit der Nachtabflugroute zur Startbahn West werde sich allenfalls der Überlauf auf die alten Nordwestabflugstrecken quantitativ etwas erhöhen. Allerdings habe die seit September 2013 mögliche Abflugoptimierung, also die Verlagerung von Abflügen auf die Nordwestabflüge, bisher keine wesentlichen Verlagerungen erforderlich gemacht. Im Januar 2014 sei beispielsweise kein Flugzeug auf die alten Nordwestabflugstrecken verlagert worden. Auf die Frage einiger Mitglieder, mit wie viel Mehrverkehr auf den bisherigen Nordwestabflugstrecken zu rechnen sei, ob es insoweit einen Schwellenwert o. ä. gebe, erklärte ein Vertreter der DFS, dass insoweit keine genauen Angaben gemacht werden könnten. Die Entscheidung liege im Ermessen des Towerlotsen, der den Überlauf in Verkehrsspitzenzeiten immer dann aktivieren werde, wenn der Koordinationsaufwand aufgrund der bestehenden Abhängigkeit zu groß werde. Verkehrsspitzenzeiten gebe es in den sog. Rushhours etwa vier Mal am Tag. Sollte ein das sog. Umrouten (Verlagern) vom Towerlotsen entschieden werden, würde etwa 1/3 der Flugzeuge auf die Nordwestabflugstrecken geführt. Bei den aktuellen Flugbewegungszahlen von stelle sich diese Frage jedoch in der Praxis noch nicht, wie der Januar gezeigt habe. Im Hinblick auf den Sommerflugplan mit Flugbewegungen müssten zunächst die konkreten Flugpläne und die Verkehrszusammensetzung abgewartet werden. Auf Vorschlag eines Mitglieds wird die DFS die Entwicklung der tatsächlichen Belegung und Verlagerung von Flugbewegungen auf die Nordwestabflugstrecken, sowie der Höhenprofile im Nachgang auswerten und nach etwa 3-4 Monaten der Fluglärmkommission vorstellen. 6

7 Der Vertreter der DFS erklärte kurz die Bedeutung der + 2 Flüge. Es handele sich dabei um 2 Ad-Hoc-Flüge für die General Aviation (z. B. Geschäftsflieger), die von der DFS jederzeit vorgehalten werden müssen. Nachgefragt wurde weiter, ob über die vorgetragenen Interimsrouten die Kapazität von 126 Flugbewegungen in der Stunde für den Endausbauzustand abgewickelt werden könnten. Der Vertreter des BAF erwiderte hierauf, dass sich zusätzliche Varianten technisch nicht kurzfristig umsetzen ließen. Deshalb würde für den Übergangszeitraum auf bestehende Routen zurückgegriffen. Zusätzliche Varianten würden dann für die dritte und endgültige Stufe einer sorgfältigen Lärmbeurteilung unterzogen. Die Entscheidung des VGH Kassel sei seinem Verständnis nach nicht so zu verstehen, dass mit den vorhandenen Flugverfahren 126 Flugbewegungen pro Stunde erreicht werden müssten. Es sei vielmehr in der Begründung darzustellen, wie das Kapazitätsziel unter Einbeziehung des gesamten Flugroutensystems bezogen auf alle Start- und Landebahnen erreichbar sei. In Bezug auf Folie 8 der Präsentation der DFS und des hier dargestellten Mindeststaffelungsabstandes von > 5.0 NM wurde nachgefragt, ob dieser Abstand nicht heute bereits 6 NM betrage. Ein Vertreter der DFS erklärte hierzu, dass die sog. No-Fly-Zone von der Schwelle ausgehend 4 NM betrage. Unter Berücksichtigung eines weiteren Puffers von 1 NM, der den Centerlotsen die Möglichkeit geben solle, rechtzeitig eine Startfreigabe zu erteilen, sei dieser Abstand auf mind. 5 NM angehoben worden. Auf die Frage, ob im Rahmen der Interimsvarianten mit einer höheren Belegung der Startbahn-18-West zu rechnen sei, erklärte ein Vertreter der DFS, dass die Startbahn-18-West bereits jetzt voll ausgelastet sei und deshalb keine zusätzlichen Flugbewegungen mehr aufnehmen könne. Beratungsergebnis: Die Mitglieder der Fluglärmkommission nahmen die Vorschläge der DFS für eine Interimsvariante (Stufen 1 und 2) zur Kenntnis. Sollte Stufe 2 aktiviert werden, wird die Deutsche Flugsicherung die Fluglärmkommission zeitnah (in der darauffolgenden Sitzung) über die tatsächlichen Wirkungen (Verlagerung auf die Nordwestabflugstrecken, Flughöhen) im Vergleich zur bisherigen Nutzung informieren. Einen Beschluss hielten die Mitglieder deshalb nicht für erforderlich, weil es sich lediglich um eine Übergangslösung handelt, die zudem über bereits bestehende Strecken geführt werden wird. TOP 4 Beschlussvorschlag zur Einbindung und Beteiligung bei Flugroutenentscheidungen Ein weiterer Beratungspunkt war ein Antrag des Vorstandes, der darauf zielte, dass stets sichergestellt werden müsse, dass die Kommission durch die Deutsche Flugsicherung frühzeitig und umfänglich genug informiert werden müsse, wenn sich Änderungen bei Flugverfahren/Flugrouten ergäben. Der Kommissionsvorstand wird hierzu einen Kriterienkatalog erarbeiten. Hintergrund für erforderliche Anpassungen der Anforderungen sei, dass die Fluglärmkommission in den letzten Jahren zunehmend mit umfangreichen Verfahrensplanungen, die im Forum Flughafen und Region erarbeitet wurden, befasst worden sei. Der Beschlussvorschlag des Vorstands wurde ohne Änderungen bei 3 Enthaltungen ohne Gegenstimmung angenommen. 7

8 TOP 5 Information über Gutachtenaufträge zu Rechtlichen Möglichkeiten der Einführung einer Lärmobergrenze sowie Realisierungschancen der Vorschläge der FLK zu Maßnahmen des aktiven Schallschutzes Der Vorsitzende informierte darüber, dass zwei Gutachten beauftragt worden seien. Ein Gutachten setze sich mit der Frage auseinander, wie eine Lärmobergrenzenregelung für den Frankfurter Flughafen rechtssicher festgesetzt werden könne. Das Gutachten werde keine Aussage über die Präferenz eines bestimmten Modells enthalten, sondern lediglich die bisher umstrittene Frage klären, ob und wie verschiedene denkbare Komponenten einer Lärmobergrenze rechtlich implementiert werden können. Die zweite Untersuchung ziele auf einen umfänglichen Sachstandsbericht zum Prüf- bzw. Umsetzungsstand der verschiedenen Maßnahmen des aktiven Schallschutzes die seitens der Kommission in den letzten Jahren gesammelt und zum Teil zur Prüfung an das Forum Flughafen und Region weitergeleitet worden waren. Die Ergebnisse der Gutachten werden voraussichtlich auf der 225. Sitzung am 7. Mai 2014 vorgestellt. TOP 6 Berichte und Beratungen a) HMWEVL Der schriftliche Bericht lag zur Sitzung vor. Bezogen auf die Neubesetzung der Stelle des Fluglärmschutzbeauftragten erklärte ein Vertreter des HMWEVL, dass das Ausschreibungsverfahren bislang noch nicht begonnen habe. Aktuell werde noch die Struktur der Stelle des Fluglärmschutzbeauftragten im Hinblick auf die neu zu schaffende Stabsstelle Fluglärmreduzierung geprüft. Der Vorsitzende regte eine Einbindung des Vorstands in die Entscheidung an. b) FRAPORT AG Der schriftliche Bericht lag zur Sitzung vor. Es wurde angeregt, bei der Darstellung der zukünftigen Standorte der mobilen Messstationen auch die perspektivischen Zeiträume mit aufzunehmen. Der Vertreter der Fraport AG nahm diesen Vorschlag unter Hinweis auf bestehende zeitliche Unsicherheiten, da zunächst geeignete Messstandorte gemeinsam mit den Kommunen gefunden werden müssten, an. Im Hinblick auf kurzfristig eingereichte Fragen eines Mitglieds zum Thema Incentive- Programm der Fraport AG wurde ein Antwortschreiben der Fraport AG vorgetragen, welches dem Protokoll beigefügt ist. Inhaltlich wurde darauf verwiesen, dass das Programm erst rückwirkend Erstattungen vornehme und deshalb zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Angaben über die konkrete Inanspruchnahme im Sommerflugplan gemacht werden könnten. Die Mitglieder der Fluglärmkommission drückten ihr Bedauern darüber aus, dass beim genehmigten Incentive-Programm der Fraport AG nicht der Beratung durch die Fluglärmkommission gefolgt wurde. Gleichzeitig wurde gefordert, der Beratung der Fluglärmkommission in der Abwägung zukünftig stärkeres Gewicht beizumessen. 8

9 c) DFS Der schriftliche Bericht lag zur Sitzung vor. Inhaltlich wurden vor allem ergänzende Auswertungen zum Thema Verlegung PSA (Süd-) Transitions eingereicht. Auf Nachfrage erklärte ein Vertreter der DFS, dass der Anflug bei Betriebsrichtung 07 mit in der Abwägung berücksichtigt worden sei. Dies führe zu keiner Änderung der Einschätzung im Hinblick auf die vor allem betrieblich motivierte Änderung der Transitions (Vermeidung von Überschießern auf die Südbahn). TOP 7 Verschiedenes Berichtet wurde über den von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) und der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) gemeinsam am in Berlin veranstalteten Parlamentarischen Abend zum Thema Fluglärmschutz. Weiter berichtet wurde zum aktuellen Sachstand eines Nationalen Luftverkehrskonzepts und die zwischenzeitlich von der sog. Posch-Kommission sowie dem BDL vorgelegten Vorschläge. Die Erarbeitung eines Konzepts stehe im Bundes-Koalitionsvertrag, aktuell berate der 32a-LuftVG-Ausschuss über eine Stellungnahme hierzu. Auch die ADF werde sich mit dem Thema auf der kommenden Sitzung befassen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Beratungsunterlagen vor den Sitzungen vertraulich zu behandeln sind. Alle Unterlagen werden unmittelbar im Anschluss an die Sitzungen auf der Internetseite der Fluglärmkommission unter veröffentlicht. Frankfurt, Anlagen - Tagesordnung - TOP 3 Präs. Fr. Wollert, Schriftliche Urteilsbegründung des VGH Kassel zur Südumfliegung - TOP 3 Präs. DFS, Interimsverfahren - TOP 4 Beschluss der FLK zur Einbindung und Beteiligung bei Flugroutenentscheidungen - TOP 4 (alt) Antrag der BVF, Lärmberechnung Sigma - TOP 6 Bericht des FSB zur 224. Sitzung - TOP 6 Bericht des HMWEVL zur 224. Sitzung - TOP 6 Bericht der Fraport AG zur 224. Sitzung - TOP 6 Bericht der DFS zur 224. Sitzung, PSA Transitions - TOP 6 Bericht der Fraport AG zur 224. Sitzung - TOP 6 Schr. LK Groß-Gerau, Fragen zu Incentive-Programm - TOP 6 Schr. Fraport AG, Antwort auf Schr. LK GG zum Incentive-Programm - PM zur 224. Sitzung am

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