DPG Deutsche Pfandsystem GmbH

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1 DPG Deutsche Pfandsystem GmbH Prozessdokumentation Stand: 6. Oktober 2008 zu den Teilnahmebedingungen und Zulassungsvereinbarungen

2 Versionsübersicht Version Datum Bearbeiter Änderungen Norbert Röhl Ergebnisse des Joint Workshop Arbeitsteam Infofluss / Datenkommunikation und Stammdaten eingearbeitet Norbert Röhl Rückläufe aus FG Ablauforganisation und Änderung DPG-Pflichtenheft eingearbeitet Klaus Dambacher Änderung DPG-Pflichtenheft und aktuelle Schnittstellen berücksichtigt Klaus Dambacher Glossar aus Dokument entfernt Klaus Dambacher Rückläufe aus FG Ablauforganisation und AT Integrativer Feldtest eingearbeitet Klaus Dambacher Rückläufe aus FG Ablauforganisation und AT Integrativer Feldtest eingearbeitet und Begrifflichkeiten aus Teilnahmebedingungen übernommen Klaus Dambacher Versionsnummern der Schnittstellen angepasst Klaus Dambacher Rückläufe aus Abstimmgesprächen und Beiratsbeschlüsse eingearbeitet und Begrifflichkeiten aus Teilnahmebedingungen übernommen Klaus Dambacher Beiratsbeschlüsse eingearbeitet und Anpassungen aus Teilnahmebedingungen übernommen Klaus Dambacher Rückläufe aus Abstimmgesprächen, Beiratsbeschlüsse eingearbeitet Klaus Dambacher Rückläufe aus Abstimmgesprächen, Beiratsbeschlüsse eingearbeitet Klaus Dambacher Rückläufe aus Abstimmgesprächen, Beiratsbeschlüsse eingearbeitet Status: - abgestimmt - Prozessdokumentation_2008.doc 2 von 44

3 Schnittstellenbeschreibungen Version Datum Name Inhalt DPG ASCII-Schnittstelle Systemteilnehmer DPG ASCII-Schnittstelle (Automaten / Zählzentrum) DPG ASCII-Schnittstelle Artikeldaten DPG Forderungsmel- ASCII-Schnittstelle dung DPG Codelistenverzeichnis DPG DPG DPG DPG DPG DPG XML-Schnittstelle Systemteilnehmer (Partnerstammdaten) XML-Schnittstelle (Automaten / Zählzentrum) XML-Schnittstelle Artikeldaten (Produktstammdaten) EANCOM-Schnittstelle PARTIN (Systemteilnehmer) EANCOM-Schnittstelle PARTIN (Automaten / Zählzentrum) EANCOM-Schnittstelle PRICAT (Artikeldaten) DPG ASCII-Quittierungsmeldung /2005 GS1 Germany EDI-AK-Handel EDI-AK-Handel Empfehlung: ASCII-Schnittstelle Rechnung Empfehlung: EANCOM-Schnittstelle INVOIC Empfehlung: Rechnungsliste Prozessdokumentation_2008.doc 3 von 44

4 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 6 2. Teilnahme am Clearingsystem der DPG 6 3. Beschreibung der Clearingprozesse im DPG-System Stammdatenmanagement Eingabe von Teilnehmerstammdaten in die Stammdatenbank Eingabe der Stammdaten der DPG-Rücknahmevorrichtungen in die Stammdatenbank (Automatenstammdaten) Eingabe von Automatennutzungsdaten in die Stammdatenbank Änderung des öffentlichen Schlüssels einer DPG-Rücknahmevorrichtung Sperrkennzeichen DPG-Rücknahmevorrichtungen Eingabe von Artikelstammdaten in die Stammdatenbank Sonderregelung bei Wechsel des Pfandkontodienstleisters Datenabruf für Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister, Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister Notwendige Maßnahmen bei Kündigung bilateraler Verträge zwischen Pfandkontodienstleistern und Pfandkontoführern Notwendige Maßnahmen bei der Übernahme einer EAN durch einen anderen Pfandkontoführer im DPG-System ( EAN-Wechsel ) Sperrnachricht der Stammdatenbank bei Störungen Austausch clearingrelevanter Informationen zwischen den Systemteilnehmern Vorgelagerte Prozesse 1 bis Prozess 7: Meldung der zurückgenommenen DPG-Verpackungen (Rohdatensatzerzeugung und -verarbeitung) Prozess 8: Pfandabrechnung und Forderungsmeldung Prozess 9: Abwicklung von Einwegpfandzahlungen Akzeptanz von Prozessdaten Vertragsende / Beendigung einer Funktion Pfandkontoführer Prozessdokumentation_2008.doc 4 von 44

5 4.1.1 Vom Pfandkontoführer durchzuführende Änderungen in der Stammdatenbank Von der DPG (kostenfrei) durchzuführende Änderungen in der Stammdatenbank Kündigung eines Pfandkontodienstleistervertrags Rücknehmer Vom Rücknehmer durchzuführende Änderungen in der Stammdatenbank Von der DPG (kostenfrei) durchzuführende Änderungen in der Stammdatenbank Pfandkontodienstleister Vom Pfandkontodienstleister zu erwirkende Änderungen in der Stammdatenbank Von der DPG (kostenfrei) durchzuführende Änderungen in der Stammdatenbank Forderungsstellerdienstleister Überprüfung notwendiger Änderungen in der Stammdatenbank Von der DPG (kostenfrei) durchzuführende Änderungen Forderungssteller Hersteller DPG-Rücknahmevorrichtungen Pflichten des Herstellers DPG-Rücknahmevorrichtungen Von der DPG (kostenfrei) durchzuführende Änderungen Technische Minimalanforderungen zur Nachrichtenübertragung Nachrichtenstandards Prozessdokumentation_2008.doc 5 von 44

6 1. Einleitung Die DPG hat für das Clearing eine zentrale Stammdatenbank aufgebaut. Die Stammdatenbank beinhaltet Informationen (Artikeldaten) über die Einweggetränkeverpackungen, die als DPG- Verpackungen nach den Vorgaben des DPG-Systems vertrieben und zurückgenommen werden. Die Artikeldaten sind für eine Überprüfung der Pfandwerthaltigkeit von Einweggetränkeverpackungen am Ort der Rücknahme notwendig (z.b. EAN, DPG-Markierung). Sie sind in der Stammdatenbank je DPG-Artikel ständig aktuell hinterlegt, damit alle betroffenen Systemteilnehmer auf diese Daten zugreifen können. Darüber hinaus sind Informationen über Systemteilnehmer in der zentralen Stammdatenbank hinterlegt, um den Austausch von Nachrichten zwischen den Teilnehmern zu automatisieren. Die vorliegende Prozessdokumentation beschreibt die clearingrelevanten Teilprozesse im Zusammenhang mit der Nutzung der Stammdatenbank. Die in dieser Prozessdokumentation beschriebenen Verfahren und Abläufe sind für das Clearing verbindlich. Darüber hinaus enthält diese Dokumentation Empfehlungen, deren Berücksichtigung für das Funktionieren des DPG-Systems dienlich sind. Empfehlungen sind als solche jeweils besonders gekennzeichnet. Als Hilfestellung für die Eingabe in die und den Abruf von Daten aus der Stammdatenbank (z.b. Artikeldaten, Automatennutzungsdaten) stellt die DPG den Systemteilnehmern auf ihrer Internetseite unter ergänzend ein Benutzerhandbuch zur Verfügung. 2. Teilnahme am Clearingsystem der DPG Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Clearingsystem der DPG ist der Abschluss eines Vertrags mit der DPG. Mit Unterzeichnung der Teilnahmebedingungen oder einer Zulassungsvereinbarung können die Unternehmen folgende, vertraglich jeweils zu vereinbarende Funktionen im DPG-System wahrnehmen: Erstinverkehrbringer / Pfandkontoführer (im Folgenden in dieser Prozessdokumentation "Pfandkontoführer genannt) Pfandkontodienstleister Rücknehmer / Zählzentrumbetreiber Forderungssteller Forderungsstellerdienstleister Automatenhersteller Mit dem von der DPG und dem jeweiligen Systemteilnehmer gegengezeichneten Vertragsexemplar übersendet die DPG an den Systemteilnehmer, der einen Zugang zur Stammdatenbank benötigt, die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Sollte ein Teilnehmer am DPG- System in mehreren Funktionen teilnehmen, so wird er von der DPG auf Basis des jeweiligen Vertrages für die dort angegebenen Funktionen zugelassen. 3. Beschreibung der Clearingprozesse im DPG-System Die Zielsetzung des im Folgenden beschriebenen DPG-Systems ist die Schaffung der Systemvoraussetzungen für ein bundesweites Pfandsystem, wobei auf mehreren Stufen (z. B. Pfandkontodienstleister, Forderungsstellerdienstleister, Entsorgung) Wettbewerb ermöglicht wird. Das Prozessdokumentation_2008.doc 6 von 44

7 DPG-System bietet einen höchstmöglichen Nutzen für die beteiligten Unternehmen, minimiert den administrativen Aufwand und greift so wenig wie möglich aber soviel wie nötig in etablierte Prozesse ein. Das DPG-System schafft die Rahmenbedingungen und die verbindlichen Vorgaben für das Clearing zwischen den verschiedenen Systembeteiligten. Clearing ist die technische Abwicklung des Ausgleichs von Einwegpfandforderungen. Ein wesentliches Element des DPG-Systems ist die Identifikation der pfanderstattungspflichtigen Pfandkontoführer über die EAN der von ihnen in Verkehr gebrachten DPG-Verpackungen. Die Zuordnung eines zurückgegebenen Gebindes zum jeweiligen Pfandkontoführer erfolgt über diese EAN. Im Folgenden werden zunächst die Teilprozesse des Stammdatenmanagements und sodann die Teilprozesse des Austausches der clearingrelevanten Informationen zwischen den Systemteilnehmern beschrieben. 3.1 Stammdatenmanagement Um die gesetzlichen Anforderung für die Rücknahme zu erfüllen, muss jeder Vertreiber alle pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen der Materialart (Glas, Metalle, PET, Verbundverpackungen mit entsprechenden Hauptmaterialien) zurücknehmen, die er im Sortiment führt. Grundlage des dargestellten Prozessablaufs "Stammdatenmanagement" ist der DPG-Stammdatenpool für DPG-Verpackungen. Die Dateneinstellung erfolgt über die jeweiligen Systemteilnehmer. Die Systemteilnehmer sind für die korrekte Angabe ihrer Stammdaten (Artikelstammdaten, Teilnehmerstammdaten, Automatenstammdaten) verantwortlich. Die Angaben in der Stammdatenbank sind für alle Teilnehmer verbindlich, da sie die einzige Informationsquelle für die clearingrelevanten Stammdaten sind. Pfandkontoführer Abgabe ILN EAN Stammdatenbank EAN ILN KOM ILN EAN = Ar tikelstammdaten Einwegpfand ILN = Teilnehmer stammdaten, Daten AT/ZZ ATD = Automatenstammdaten ATN = Automatennutzungsdaten KOM = Kommunikationsverbindung ATN KOM ILN ATD ILN ATN ILN KOM AT - Hersteller Betreiber AT/ZZ Forderungssteller Rücknahme Abb. 1: Stammdatenmanagement Eingabe von Teilnehmerstammdaten in die Stammdatenbank Teilnehmer am DPG-System müssen zunächst die Teilnahmebedingungen / die jeweilige Zulassungsvereinbarung ausfüllen, unterzeichnen und im Original an die DPG schicken. Die aus- Prozessdokumentation_2008.doc 7 von 44

8 gefüllten Verträge (inklusive Anmeldeformular für die Stammdatenbank) müssen per Post und das Anmeldeformular für die Stammdatenbank zusätzlich per an die DPG versandt werden. Auf der Grundlage des vom Vertragsunternehmen vollständig ausgefüllten "Anmeldeformular Stammdatenbank" werden die Teilnehmerstammdaten 1 auf Basis der Angaben der Systemteilnehmer zunächst durch die DPG eingestellt. Der Teilnehmer erhält eine Übersicht über die Teilnehmerstammdaten, die die DPG eingestellt hat, mit der Aufforderung, deren Richtigkeit durch Unterschrift gegenüber der DPG zu bestätigen. Nachträgliche Änderungen der Teilnehmerstammdaten werden durch die DPG auf Antrag eingepflegt. Abweichend hiervon hat der Teilnehmer nach Erhalt der Zugangsdaten per Web-Portal mittels eines gesonderten Benutzernamens ( ADMIN-Kennung ) folgende Felder eigenverantwortlich mit einem Vorlauf von 1 Kalendertag selbst zu pflegen (Self-Service): Kontoinhaber Kontonummer Bankleitzahl BIC USt-ID Alternative Steuernummer Die Teilnehmerstammdaten werden per Nachricht oder per Web-Portal allen zur Nutzung der Stammdatenbank berechtigten Systemteilnehmern zur Verfügung gestellt. Die notwendigen Informationsprofile sind in den folgenden Kommunikationsformaten dokumentiert: Flatfile (ASCII-Schnittstelle) XML EANCOM 1 Teilnehmerstammdaten Name, Anschrift und Rechtsform des Vertragsunternehmens; Angabe der Funktion(en), in denen das Vertragsunternehmen am DPG-System teilnimmt (Erstinverkehrbringer / Pfandkontoführer, Forderungssteller, Rücknehmer / Zählzentrumbetreiber, Automatenhersteller); ILN des Systemteilnehmers; Ansprechpartner beim Vertragsunternehmen mit Telefonnummer, Faxnummer und -Adresse; Kommunikationskanal: X-400- Adresse; Nachrichtenformat; Bankverbindung; Umsatzsteuer-ID; Gültig_Ab-Datum Prozessdokumentation_2008.doc 8 von 44

9 3.1.2 Eingabe der Stammdaten der DPG-Rücknahmevorrichtungen in die Stammdatenbank (Automatenstammdaten) Stammdaten von DPG-Rücknahmevorrichtungen 2 (Automatenstammdaten), die im Handel oder im Zählzentrum betrieben werden, stellen die jeweiligen Hersteller von DPG-Rücknahmevorrichtungen selbst in die Stammdatenbank ein. Hierbei ist folgende Vorlauffrist zu beachten: Einstellung mindestens 1 Kalendertag vor Gültigkeit oder in Ausnahmefällen rückwirkend für maximal 10 Kalendertage in die Vergangenheit. Hersteller DPG-Rücknahmevorrichtungen Automatenstammdaten 3 Bei der Einstellung hat der Hersteller DPG-Rücknahmevorrichtungen darauf zu achten, dass seine Schlüssel-ID eindeutig ist. Nur dadurch ist gewährleistet, dass die DPG-Rücknahmevorrichtung in der Forderungsmeldung eindeutig identifizierbar ist (siehe Kap ). Die Hersteller der DPG-Rücknahmevorrichtungen sind für die Datenqualität verantwortlich. Die Pflege kann per Web-Editor oder Nachricht erfolgen. Die Datenlieferung für Forderungssteller, Rücknehmer oder Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister kann per Web-Editor / Download oder als Nachricht erfolgen. Die notwendigen Informationsprofile sind in den Kommunikationsformaten Flatfile (ASCII-Schnittstelle) XML EANCOM dokumentiert Eingabe von Automatennutzungsdaten in die Stammdatenbank Automatennutzungsdaten für die Nutzung der DPG-Automaten im Markt oder im Zählzentrum werden durch die Rücknehmer oder den Zählzentrumbetreiber eingestellt. Hierbei ist folgende Vorlauffrist zu beachten: Einstellung mindestens 1 Kalendertag vor Gültigkeit oder in Ausnahmefällen rückwirkend für maximal 10 Kalendertage in die Vergangenheit. Rücknehmer / Zählzentrumbetreiber Automatennutzungsdaten Eine Dereferenzierung (Herausnahme der Rücknehmer-ILN) mit Wirkung für die Vergangenheit ist nicht möglich. 2 DPG- Rücknahmevorrichtungen (DPG-Automat, Großzählautomat oder Zähltisch) 3 DPG-Automatenstammdaten (ILN Hersteller DPG-Rücknahmevorrichtung, Seriennummer DPG-Rücknahmevorrichtung, Schlüssel-ID, öffentlicher Schlüssel, Signaturverfahren, Art der DPG-Rücknahmevorrichtung, Gültig_Ab- Datum sowie ggf. Gültig_Bis-Datum) Prozessdokumentation_2008.doc 9 von 44

10 Bei der Neuanlage muss der Rücknehmer bzw. Zählzentrumbetreiber die ILN des Herstellers DPG-Rücknahmevorrichtungen Seriennummer der jeweiligen DPG-Rücknahmevorrichtung Schlüssel-ID vollständig eingeben. Der DPG-Stammdatenpool gleicht diese Angaben automatisch mit den bereits durch den Hersteller der jeweiligen DPG-Rücknahmevorrichtung eingegebenen Automatenstammdaten ab. Wird die DPG-Rücknahmevorrichtung auf diese Weise gefunden, kann sie für den Rücknehmer aktiviert werden, indem das Gültig_Ab-Datum gesetzt wird (max. 10 Kalendertage rückwirkend). Erst dann können dessen Forderungsmeldungen vom Forderungssteller weiterbelastet werden. Die Rücknehmer sind dafür verantwortlich, dass die Daten korrekt eingegeben sind. Eine über die 10 Kalendertage hinausgehende Rückreferenzierung (maximal bis zum ersten Gültigkeitsdatum der DPG-Rücknahmevorrichtung bzw. bis zum ersten Gültigkeitsdatum des Systemteilnehmers als Rücknehmer) kann auf Antrag durch die DPG vorgenommen werden und ist kostenpflichtig 4. Eine Dereferenzierung (Herausnahme der Rücknehmer-ILN) in die Vergangenheit ist nicht möglich. Die Pflege kann per Web-Editor erfolgen. Eine Datenlieferung für Forderungssteller, Rücknehmer oder Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister kann per Web-Editor / Download als CSV-Datei oder als Nachricht erfolgen. Die notwendigen Informationsprofile sind in den folgenden Kommunikationsformaten dokumentiert: Flatfile (ASCII-Schnittstelle) EANCOM (nur vom DPG-Stammdatenpool an Teilnehmer) XML Änderung des öffentlichen Schlüssels einer DPG-Rücknahmevorrichtung Die DPG-Rücknahmevorrichtung wird in der Stammdatenbank identifiziert über die ILN des Herstellers DPG-Rücknahmevorrichtungen Seriennummer der DPG-Rücknahmevorrichtung Schlüssel-ID Ändert sich der öffentliche Schlüssel einer DPG-Rücknahmevorrichtung, muss der Hersteller DPG-Rücknahmevorrichtungen einen neuen Datensatz für die DPG-Rücknahmevorrichtung einstellen. Der Rücknehmer muss diese neue DPG-Rücknahmevorrichtung mittels Eingabe der oben genannten 3 Angaben aktivieren. Bei der Einstellung muss der Hersteller DPG- Rücknahmevorrichtungen darauf achten, dass seine Schlüssel-ID eindeutig ist, d.h. er muss eine neue vom Hersteller noch nicht vergebene Schlüssel-ID vergeben. Nur dadurch ist ge- 4 Siehe hierzu die Anlage Entgelte zu den Teilnahmebedingungen/Zulassungsvereinbarung Zählzentrumbetreiber Prozessdokumentation_2008.doc 10 von 44

11 währleistet, dass die DPG-Rücknahmevorrichtung in der Forderungsmeldung eindeutig identifizierbar ist. Der Rücknehmer muss den Automatenstammdatensatz der bisher freigeschalteten DPG-Rücknahmevorrichtung durch Herausnahme der Rücknehmer-ILN dereferenzieren. Die DPG-Rücknahmevorrichtung ist dadurch deaktiviert Sperrkennzeichen DPG-Rücknahmevorrichtungen In begründeten Fällen kann die DPG bei einzelnen DPG-Rücknahmevorrichtungen das Sperrkennzeichen setzen bzw. wieder aufheben. Daten aus gesperrten DPG- Rücknahmevorrichtungen sind ab dem Gültigkeitszeitpunkt des Sperrkennzeichens nicht mehr für das Clearing gültig. Sowohl die Sperrung als auch die Entsperrung können nicht auf ein Datum in die Vergangenheit gesetzt werden. Bei Datenlieferungen von der Stammdatenbank wird in den Automatenstammdaten das Sperrkennzeichen mit versendet. Bei Datenlieferungen an die Stammdatenbank muss dieses Kennzeichen nicht übermittelt werden Eingabe von Artikelstammdaten in die Stammdatenbank Die Artikeldaten für DPG-Verpackungen werden durch den Pfandkontoführer eingestellt. Der Pfandkontoführer ist dafür verantwortlich, dass die Daten korrekt eingegeben sind. Die Pflege kann per Web-Editor oder Nachricht erfolgen. Bei der Einstellung von Artikeldaten ist folgende Frist zu beachten: Vorlauf von mindestens 15 Kalendertagen vor Gültigkeit. Pfandkontoführer Artikelstammdaten 5 In begründeten Ausnahmefällen (z.b. Fehler im Aufdruck der DPG-Markierung) kann die DPG mit einem Vorlauf von 2 Werktagen, also abweichend von der 15-tägigen Vorlauffrist, einzelne Artikelstammdaten ändern, um ein weiterhin reibungsloses Clearing dieser Gebinde zu ermöglichen. In solchen Fällen wird die DPG im Rahmen eines Informationsschreibens an die betroffenen Systemteilnehmer über den konkreten Sachverhalt informieren. Die Rücksetzung einer Änderung hängt im Einzelfall vom Umfang der Störung ab. Sie wird ebenfalls von der DPG nunmehr unter Einhaltung der 15-tägigen Vorlauffrist - vorgenommen. Eine Datenlieferung kann per Web-Editor / Download als CSV-Datei oder als Nachricht erfolgen. Die notwendigen Informationsprofile sind in den folgenden Kommunikationsformaten dokumentiert: Flatfile (ASCII-Schnittstelle) EANCOM XML 5 Artikelstammdaten: EAN; Artikellangtext; Kassenbontext; Füllmenge (in Liter); Pfandbetrag in Euro; ILN des Pfandkontoführers; ILN eines ggf. beauftragten Pfandkontodienstleisters; Name des Pfandkontodienstleisters; Gültig_Ab-Clearing; Verpackungsgewicht (in Milligramm); Materialart; Materialfarbe; Verpackungsart; DPG-Markierung; Umsatzsteuersatz; Sperrkennzeichen; Gültig_Ab-Datum Prozessdokumentation_2008.doc 11 von 44

12 Seit dem 1. Februar 2007 werden Alt-Verpackungen 6 (z.b. Insel- oder P-Gebinde) nicht mehr über das DPG-System gecleart. Die entsprechenden DPG-Artikel sind seit dem 1. Februar 2007 in der Stammdatenbank mit einem Sperrkennzeichen versehen Sonderregelung bei Wechsel des Pfandkontodienstleisters Bei einem Wechsel des Pfandkontodienstleisters ist in jedem Fall zunächst das Datum einzugeben, ab dem der neue Pfandkontodienstleister die technische Abwicklung des Pfandclearings übernimmt (Gültig_Ab-Datum). Dieser Eintrag erfolgt unter Beachtung der Vorlauffrist von 15 Kalendertagen im Feld Gültig_Ab-Datum im Bereich Pfandkontodienstleister. Variante 1: Sofern der Pfandkontoführer einen anderen Pfandkontodienstleister mit der technischen Clearingabwicklung beauftragen möchte, wird der neue Pfandkontodienstleister nach der Systematik der Stammdatenbank grundsätzlich erst solchen Rohdatensätzen zugeordnet und kann diese daher clearen, die am und nach dem Gültig_Ab-Datum für seine Eintragung in der Stammdatenbank erzeugt wurden. Für vor diesem Gültig_Ab-Datum erzeugte Rohdatensätze ist der bisherige Pfandkontodienstleister nach der Stammdatenbank zuständig. Er erhält die entsprechenden Forderungsmeldungen und Pfandabrechnungen. Variante 2: Wenn der neue Pfandkontodienstleister dagegen auch für die Abwicklung von Rohdatensätzen zuständig sein soll, die vor dem Wechsel des Pfandkontodienstleisters, d.h. vor dem Gültig_Ab Datum der Eintragung des neuen Pfandkontodienstleisters erzeugt wurden, dann ist folgender Prozess zu beachten: Der Pfandkontoführer hat neben der Befüllung des Feldes Gültig_Ab-Datum in dem ab 2. März 2009 neu eingerichteten Feld Gültig_Ab-Clearing das Datum für die Zuordnung des Pfandkontodienstleisters zu Rohdatensätzen zu hinterlegen, die zwar in der Vergangenheit erzeugt wurden, jedoch in Zukunft über den neuen Pfandkontodienstleister abgerechnet werden sollen. Das Gültig_Ab-Datum dieses Eintrags wird von der Stammdatenbank automatisch auf den 1. Tag des vierten bezogen auf das Gültig_Ab-Datum des Pfandkontodienstleisters - folgenden Monats gesetzt. Dies bedeutet, dass frühestens 3 Monate und spätestens knapp 4 Monate nach dem Gültig_Ab-Datum des neuen Pfandkontodienstleisters dieser die technische Abwicklung auch für die Rohdatensätze übernimmt, die vor dem Dienstleisterwechsel erzeugt wurden. Bitte beachten Sie in Ihrer Planung die entsprechende Vorlaufzeit. Achtung: In dem Übergangszeitraum können keine Änderungen an den Artikelstammdaten vorgenommen werden. Bei Wechsel eines Pfandkontodienstleisters sollte der Pfandkontoführer unbedingt vor Festlegung der gewünschten Vorgehensweise (entweder entsprechend Variante 1 oder Variante 2) die sich aus dem Pfankdontodienstleisterwechsel ergebenden Konsequenzen und Anforderungen mit beiden Pfandkontodienstleistern erörtern: 6 Alt-Verpackungen. Vor dem 1. Mai 2006 pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen, die ohne DPG-Markierung und ohne eine den Vorgaben der Ziffer 2.4 der Teilnahmebedingungen entsprechende EAN in Verkehr gebracht wurden und deren Pfandwerthaltigkeit aus der Verpackung heraus oder durch den Aufdruck eines Pfandlogos erkennbar ist. Prozessdokumentation_2008.doc 12 von 44

13 Bei Wahl der Variante 1 wäre u.a. zu berücksichtigen: Die Übertragung der technischen Clearingabwicklung an einen neuen Pfandkontodienstleister zu einem Gültig_Ab-Datum (das mindestens 15 Werktage in der Zukunft liegt) bedeutet, dass der neue Pfandkontodienstleister die Abwicklung aller Rohdatensätze übernimmt, die ab diesem Gültig_Ab-Datum erzeugt werden. Daraus folgt, dass der vormalige Pfandkontodienstleister weiterhin mit der Abwicklung alter Rohdatensätze (aller Rohdatensätze, die vor dem Gültig_Ab-Datum erzeugt wurden) bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zuständig bleiben und entsprechend beauftragt werden muss. Bei Wahl der Variante 2 wäre u.a. zu berücksichtigen: Wird der neue Pfandkontodienstleister gemäß Variante 2 auch mit der technischen Abwicklung von Rohdatensätzen beauftragt, die vor dem Gültig_Ab-Datum des Pfandkontodienstleisterwechsels erzeugt wurden, dann sollten unter anderem folgende Aspekte vorab sorgfältig geprüft und mit beiden Pfandkontodienstleistern vereinbart werden: Es sollte eine Übergabe des gesamten Archivs erfolgen, damit der neue Pfandkontodienstleister in die Lage versetzt wird, eingehende Forderungsmeldungen dahingehend zu überprüfen, ob sie Rohdatensätze enthalten, die bereits in der Vergangenheit abgerechnet wurden (Dubletten-Prüfung). Pfandkontoführer sollten bei ihren Vereinbarungen mit den Pfandkontodienstleistern beachten, dass die Übergabe des Archivs Zeit- und Kostenaufwand verursachen kann. Weiterhin muss vorab sichergestellt werden, dass der neue Pfandkontodienstleister das Archiv verarbeiten kann. Hierzu ist eine enge Abstimmung zwischen den Pfandkontodienstleister erforderlich. Schließlich ist eine Vereinbarung über die Abwicklung von Forderungsmeldungen / Pfandabrechnungen sinnvoll, die an den früheren Pfandkontodienstleisters bereits übermittelt wurden, aber aufgrund von Fehlern noch nicht abschließend bearbeitet werden konnten. Prozessdokumentation_2008.doc 13 von 44

14 Variante 1: Der Artikel wurde mit Gültig_Ab-Datum 1. Mai 2006 in der Stammdatenbank hinterlegt: Gültig_Ab-Datum EAN Pfandkontodienstleister Gültig_Ab-Clearing 1. Mai A 1. Mai 2006 Am 10. September 2008 wird ein neuer Pfandkontodienstleister in der Stammdatenbank mit Gültig_Ab-Datum 1. Oktober 2008 hinterlegt. Der neue Pfandkontodienstleister soll die technische Abwicklung von Forderungsmeldungen übernehmen, die Rohdatensätze enthalten, die ab dem 1. Oktober 2008 generiert werden. Gültig_Ab-Datum EAN Pfandkontodienstleister Gültig_Ab-Clearing 1. Mai A 1. Mai Oktober B 1. Oktober 2008 Variante 2: Der Artikel wurde mit Gültig_Ab-Datum 12. Mai 2006 in der Stammdatenbank hinterlegt: Gültig_Ab Datum EAN Pfandkontodienstleister Gültig_Ab-Clearing 12. Mai A 12. Mai 2006 Am 10. September 2008 wird ein neuer Pfandkontodienstleister in der Stammdatenbank mit Gültig_Ab-Datum 26. September 2008 hinterlegt. Der neue Pfandkontodienstleister soll die technische Abwicklung von Forderungsmeldungen übernehmen, die Rohdatensätze enthalten, die ab dem 12. Mai 2006 generiert wurden. Gültig_Ab-Datum EAN Pfandkontodienstleister Gültig_Ab-Clearing 12. Mai A 12. Mai September B 26. September Januar B 12. Mai 2006 Prozessdokumentation_2008.doc 14 von 44

15 3.1.8 Datenabruf für Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister, Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister Für die Zwecke des Pfandclearings benötigen die damit befassten Systemteilnehmer aktuelle und einheitliche Stammdaten. Eine unterschiedliche Vorgehensweise beim Aufbau historischer Datensätze kann zu abweichenden unternehmensinternen Datenbeständen und damit zu Verzögerungen beim Clearing führen. Aus diesem Grund müssen alle Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister und Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister seit dem 1. Juni 2007 einen täglichen Vollabruf mit Historie als Grundlage für das Clearing durchführen. Ab diesem Zeitpunkt bilden die durch den Vollabruf (inklusive Historie) übermittelten Datensätze eine für alle Teilnehmer gleiche Basis für das Pfandclearing. Delta-Abrufe sind für Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister und Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister als Basis für das Pfandclearing somit seit dem 1. Juni 2007 nicht mehr zulässig Notwendige Maßnahmen bei Kündigung bilateraler Verträge zwischen Pfandkontodienstleistern und Pfandkontoführern Endet ein Vertragsverhältnis (siehe hierzu auch Kapitel 4) zwischen einem Pfandkontoführer und seinem Pfandkontodienstleister, muss der Pfandkontoführer folgende Eintragungen in der Stammdatenbank aktualisieren: Artikelstammdaten: Teilnehmerstammdaten: Löschung / Änderung des Pfandkontodienstleisters aus den Artikelstammdaten mit Angabe des Datums, ab wann die Änderung gelten soll; d.h. dass Rohdatensätze, die ab bzw. nach diesem Datum erzeugt wurden, über den neuen Pfandkontodienstleister oder direkt über den Pfandkontoführer abgewickelt werden. Eingabe der neuen Kommunikationsadresse gemäß aktuellem Standard (derzeit X.400), d.h. eine Kommunikationsadresse (X.400) des neuen Pfandkontodienstleisters oder eine eigene Kommunikationsadresse (X.400) des Pfandkontoführers. Nimmt der Pfandkontoführer trotz Aufforderung die notwendigen Änderungen in der Stammdatenbank nicht vor, kommt es zu Störungen im Clearingprozess, da für den Forderungssteller bzw. den Forderungsstellerdienstleister nicht ersichtlich ist, wer mit der technischen Abwicklung des Pfandclearings beauftragt ist (Clearingstau). Verstößt ein Pfandkontoführer gegen seine Verpflichtung zur Aktualisierung der Artikelstammdaten und Teilnehmerstammdaten und beseitigt er diesen Verstoß trotz schriftlicher Aufforderung durch die DPG nicht, ist die DPG berechtigt, nach Ankündigung an den Pfandkontoführer mit angemessener Fristsetzung den Pfandkontodienstleister in dem entsprechenden Feld in der Stammdatenbank zu löschen, und zwar für die Dauer des Verstoßes bei allen DPG-Artikeln des Pfandkontoführers ab dem ersten Gültig_Ab-Datum des DPG-Artikels Prozessdokumentation_2008.doc 15 von 44

16 Sie ist in diesem Fall außerdem berechtigt, eine Ersatz-Kommunikationsvorrichtung gemäß dem jeweils aktuellen Standard (derzeit: Ersatz-X-400-Box) für den säumigen Pfandkontoführer einzusetzen und die entsprechende X-400-Adresse in der Stammdatenbank anzugeben. Die entsprechende Kommunikationsadresse X.400 lautet: Hinweis: C=DE / A=viaT / S=EDIMEDIEN / O=DPG-Clearing Die Verpflichtung des Pfandkontoführers zur Angabe einer eigenen Kommunikationsadresse (Standard: X-400-Adresse) besteht trotz und während des Einsatzes der Ersatz-Kommunikationsadresse (X-400-Box) der DPG fort. Die trotz Aufforderung unterbliebene Korrektur von Teilnehmerstammdaten ist gemäß Ziffer 10.7 der Teilnahmebedingungen vertragsstrafenbewehrt. Sobald der Pfandkontoführer gegenüber der DPG eine gültige Kommunikationsadresse (X.400) angibt, werden die Daten, die bei der DPG aufgelaufen sind, an die neue Adresse des Pfandkontoführers weitergeleitet. Die Löschung des Pfandkontodienstleisters aus den Artikelstammdaten führt dazu, dass die Forderungsmeldungen und Rechnungen künftig direkt an den Pfandkontoführer zu richten sind. Die Kommunikationsadresse X.400 der DPG dient lediglich dazu, die zwingenden Anforderungen der Stammdatenbank an die Stammdatenbankeinträge zu erfüllen, d.h. die technisch zwingende Eintragung einer Kommunikationsadresse (X.400) vornehmen zu können. Daher beschränkt sich die DPG auf diese Maßnahme. Eingehende Forderungsmeldungen werden von der DPG nicht bearbeitet und nur nach schriftlicher Aufforderung an die Pfandkontoführer weitergeleitet. Die DPG erteilt keinerlei Auskünfte zum Inhalt der über die Ersatz- Kommunikationsadresse (X-400-Box) eingegangenen Forderungsmeldungen. Der Pfandkontoführer, der seine eigene Empfangsbereitschaft für Forderungsmeldungen verhindert, kann sich aus Rechtsgründen nicht darauf berufen, dass er keine Forderungsmeldungen erhalten hat. Mit Eingang der Forderungsmeldung in der Ersatz-Kommunikationsadresse (X-400-Box) der DPG gilt der Zugang der Forderungsmeldung im Sinne von Ziffer 2.8 bis 2.10 der Teilnahmedingungen als erfolgt. Der Pfandkontoführer riskiert damit den Verlust von Einwendungen gegen fehlerhafte Forderungsmeldungen. Die DPG ist nach Anlage 3 der DPG-Teilnahmebedingungen berechtigt, dem Pfandkontoführer die Kosten einer nachträglichen Änderung der Stammdatenbank in Rechnung zu stellen, wenn er diese auf Aufforderung hin nicht selbst vorgenommen hat (Änderung der Artikelstammdaten: EUR 100,00 je DPG-Artikel) Notwendige Maßnahmen bei der Übernahme einer EAN durch einen anderen Pfandkontoführer im DPG-System ( EAN-Wechsel ) Die Abbildung der Übernahme einer EAN in der Stammdatenbank durch einen anderen Pfandkontoführer im DPG-System kann bei der DPG beantragt werden. Der Antrag muss schriftlich und durch beide beteiligten Pfandkontoführer erfolgen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die übernommene EAN mit Übernahme mit einer Vorlauffrist von 36 Monaten zum jeweiligen Jahresende zu sperren (entsprechend Ziffer 9.9 der Teilnahmebedingungen). Falls die EAN im Einzelfall nicht gesperrt werden soll, ist Voraussetzung für die Übertragung der EAN in der Stammdatenbank die schriftliche Zustimmung der GS1 Germany für die Weiterver- Prozessdokumentation_2008.doc 16 von 44

17 wendung der EAN durch einen anderen Pfandkontoführer. Die Zustimmung muss von einem der jeweils betroffenen Pfandkontoführer schriftlich gegenüber der DPG nachgewiesen werden. Darüber hinaus muss durch die vertragliche Vereinbarung zwischen den beiden Pfandkontoführern im Einzelfall sichergestellt sein, dass das Clearing der mit der betroffenen EAN gekennzeichneten DPG-Verpackungen trotz der Übernahme der EAN durch einen anderen Pfandkontoführer sichergestellt ist. Die DPG behält sich vor diesem Hintergrund im Einzelfall vor, eine Übernahme der EAN nicht zu gestatten. Bei Fehlen der Zustimmung zur Weiterverwendung durch GS1 Germany darf die EAN nicht weiterverwendet werden: Die EAN wird mit einer Vorlaufzeit von 36 Monaten zum Jahresende gesperrt (Entsprechend Ziffer 9.9. der Teilnahmebedingungen). Produzierte Gebinde mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum <= 18 Monate zum Zeitpunkt der Eintragung der Sperrung des DPG-Artikels dürfen noch abverkauft werden. Die weitere Produktion von DPG-Verpackungen (Abfüllung) mit der alten EAN ist ab dem Zeitpunkt der Sperrung nicht mehr zulässig. Der neue Pfandkontoführer hat eine neue EAN für den betroffenen DPG-Artikel zu vergeben. Die neue EAN ist der DPG zu melden und vor dem Vertrieb in die Stammdatenbank einzutragen. Dabei ist die Vorlaufzeit von 15 Kalendertagen zu beachten Sperrnachricht der Stammdatenbank bei Störungen Bei Störungen der Stammdatenbank, die zur Folge haben, dass eine Datenlieferung für Forderungssteller, Forderungsstellerdienstleister, Rücknehmer, Zählzentrumbetreiber oder Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister nicht erfolgen kann, erhalten diese Systemteilnehmer an dem entsprechenden Tag bis 18:00 Uhr zentral durch die DPG-Stammdatenbank eine Sperrnachricht auf dem in der Datenbank hinterlegten Kommunikationsweg. Die Sperrnachricht besagt, dass der alte Datenbestand weitere 24 Stunden Gültigkeit hat. Die Teilnehmer haben sicherzustellen, dass die Sperrnachricht zeitnah zur Kenntnis genommen wird und der alte Datenbestand bis zur nächstmöglichen Selektion beibehalten bleibt. Die notwendigen Informationsprofile sind in dem folgenden Kommunikationsformat dokumentiert: Flatfile (ASCII-Schnittstelle) Prozessdokumentation_2008.doc 17 von 44

18 3.2 Austausch clearingrelevanter Informationen zwischen den Systemteilnehmern Die Informationsaustauschbeziehungen im Gebindelebenszyklus regeln die Erstattung des Einwegpfandes für DPG-Verpackungen. Im Regelfall wird auf bereits etablierte Strukturen und Teilprozesse zurückgegriffen. Abb. 2: Gebindelebenszyklus Vorgelagerte Prozesse 1 bis 6 Die Prozesse 1 bis 6 für bepfandete Einweggetränkeverpackungen unterscheiden sich nicht von den bereits etablierten Prozessabläufen in der Getränkewirtschaft. Für die Weiterbelastung des Einwegpfandes wird von allen Systemteilnehmern einheitlich die EAN der DPG verwendet Prozess 7: Meldung der zurückgenommenen DPG-Verpackungen (Rohdatensatzerzeugung und -verarbeitung) Dieser Abschnitt beschreibt den Teilprozess, bei dem die DPG-Rücknahmevorrichtung im Handel bzw. im Zählzentrum Informationen über die zurückgenommene Menge an den Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister übermittelt. Die Weitergabe der Rücknahmedaten erfolgt auf Basis einzelner Rohdatensätze. Prozessdokumentation_2008.doc 18 von 44

19 Der Rohdatensatz hat folgenden Aufbau: Bezeichner Status Format Name 01 SATZARTKENNUNG M a3 POS 02 AUTOMATENHERSTELLER M n13 ILN des Herstellers DPG-Rücknahmevorrichtungen 03 SCHLÜSSEL-ID M an..28 Schlüssel-ID des Sicherheitsmoduls der DPG-Rücknahmevorrichtung 04 ARTIKELNUMMER M n..14 EAN EAN Internationale Artikelnummer 05 DATUM / UHRZEIT M n17 Datum und Uhrzeit Rücknahmedatum des DPG-Artikels in der DPG- Rücknahmevorrichtung. Format "JJJJMMTTHHMMSSSSS" (inklusive Millisekunden) 06 SIGNATUR M an.512 Signatur Format BASE64 des Signaturmoduls der Zählstelle Achtung: Die Signatur erfolgt über die Felder inklusive der Trennzeichen vor, zwischen und nach diesen Feldern. 07 Ggf. RÜCKNAHMESTELLE C n..13 Identifikation der Rücknahmestelle (z.b. ILN der Filiale) 08 Ggf. SACKNUMMER C an..35 Sacknummer Die Sacknummer ist nur bei Rücknahme über Zählzentren relevant. Abb. 3: Aufbau Rohdatensatz Sofern die von der DPG veröffentlichte Schnittstellenbeschreibung für die Forderungsmeldung Anwendung findet, muss die korrekte Version im Header mit übertragen werden. Bei Abweichungen hiervon müssen das Format und die Art der Weitergabe für die Rohdatensätze bilateral vereinbart werden. Der Rohdatensatz dokumentiert im Verhältnis der am Pfandclearing beteiligten Systemteilnehmer untereinander die erfolgte Rücknahme und Zerstörung / Entwertung einer spezifischen DPG-Verpackung. Die Rohdaten werden bei den DPG-Rücknahmevorrichtungen abgerufen. Der Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister übermittelt die Rohdatensätze der DPG- Rücknahmevorrichtung als präzise Information über die erfolgte Rücknahme und Zerstörung / Entwertung einer spezifischen DPG-Verpackung an den Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister. Zur Sicherstellung der Integrität der Rohdatensätze wird ein asymmetrisches Public- / Private-Key-Verfahren zur Erzeugung von digitalen Signaturen eingesetzt. Prozessdokumentation_2008.doc 19 von 44

20 Jeder von DPG-Rücknahmevorrichtungen erzeugte Rohdatensatz wird mit dem Private Key der jeweiligen DPG-Rücknahmevorrichtung digital signiert und zum Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister übertragen. Hierfür ist es erforderlich, die öffentlichen Schlüssel der DPG-Rücknahmevorrichtungen den Systemteilnehmern, die die technische Abwicklung des Clearings vornehmen, bekannt zu machen (siehe 3.1.2). Die Angaben über den Ort der Rücknahme sind nicht Bestandteil des signierten Rohdatensatzes und werden bei der Erstellung der Forderungsmeldung entfernt. Der Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister übermittelt an den Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister die Pfandrechnung (Papier- oder Sammelabrechnungsverfahren) mit der die Pfandabrechung belegenden Forderungsmeldung, welche die entsprechenden Rohdatensätze umfasst. Auch hier ist unbedingt zu beachten, dass eine Verdichtung oder sonstige Manipulation der Rohdatensätze nicht zulässig ist. Die Forderungsmeldungen werden vom Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister an den Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister grundsätzlich per X.400 übertragen. Bei diesem Übertragungsweg wird systemseitig ein Nachweisprotokoll über den Zugang der Forderungsmeldung beim Empfänger erstellt. Andere gleichwertige Kommunikationswege sind zugelassen und im Vorfeld bilateral zu vereinbaren. Hierbei haben die Parteien eine entsprechende Protokollführung schriftlich zu vereinbaren. Achtung: Ein Versand der Forderungsmeldungen ohne Möglichkeit der Nachweisführung ist nicht zulässig (siehe Kap ). Ausschließlich der Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister verarbeitet Forderungsmeldungen (Entfernen der Rücknahmestellen-Information, Prüfung der Gültigkeit der DPG-Rücknahmevorrichtung, Prüfung des Rohdatensatzes auf Korrektheit, Prüfung der Signatur, Gruppieren der Rohdatensätze bezogen auf den jeweiligen Pfandkontoführer / Pfandkontodienstleister, Verdichtung zu Rechnungen / Gutschriften). Für die Prüfung der Forderungsmeldung und die weitere Verarbeitung der Artikel- und Automatendaten ist der Datumseintrag im Rohdatensatz und das Nachrichtendatum maßgeblich. Für die Prüfung der Teilnehmerdaten auf Korrektheit (z.b. Ust-ID) ist der aktuelle Stammdatenbankeintrag maßgeblich. Konsument Händler (Rücknahme) Rohdatensätze werden entweder in DPG-Automaten am POS oder in Zählzentren durch Großzählautomaten / Zähltische erzeugt Manuelle Rücknahme Zählzentrum Abb. 4: Rohdatensätze als Grundlage für das Pfandclearing Prozessdokumentation_2008.doc 20 von 44

21 Fristen zur Aufbewahrung von Rohdatensätzen Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister müssen die Einzeldatensätze (Rohdatensatz und Rücknahmestellen-Information) gemäß der derzeit gültigen gesetzlichen Verjährungsfrist (Faustformel: gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie erzeugt wurden, für mindestens 36 weitere Monate) für Prüfungszwecke verfügbar halten. 7 Eine Verdichtung der Rohdatensätze ist auch bei der Speicherung nicht zulässig. Die Speicherung der Rohdatensätze dient dazu, begründete Zweifel im Einzelfall an der Validität der auf Basis der Rohdatensätze generierten Forderungsmeldungen auszuräumen. Wenn vor Ablauf des Speicherzeitraumes ein Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister oder die DPG den Wunsch nach Einsichtnahme äußert ( Einspruch ) (ggf. Einsichtnahme durch einen Wirtschaftsprüfer), hat der Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister innerhalb von spätestens 2 Wochen auf das Verlangen nach Einsichtnahme sachlich zu antworten Manipulationssicherheit der Forderungsmeldung Um ein Höchstmaß an Manipulationssicherheit zu gewährleisten, ist eine Zertifizierung der DPG-Automaten und Zählzentren notwendig. Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister dürfen nur Rohdatensätze aus zertifizierten und einem Rücknehmer korrekt zugeordneten (referenzierten) DPG-Rücknahmevorrichtungen zur Forderungsstellung verwenden. EIV Faustformel: Mindestens 36 Monate ab Jahresende nach Entstehung des Rohdatensatzes PKDL FOSDL RÜN Abb. 6: Sicherung des Gesamtsystems 7 Die allgemeinen gesetzlichen, z.b. steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen und -modalitäten bleiben hiervon unberührt. Prozessdokumentation_2008.doc 21 von 44

22 Teilprozesse Zur Vereinfachung der technischen Umsetzung wurde eine einheitliche Schnittstelle für die Forderungsmeldung zwischen DPG-Rücknahmevorrichtung und Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister bzw. Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister und Pfandkontoführer / Pfandkontodienstleister definiert. Dies hat Auswirkungen auf die Inhalte der Forderungsmeldung, die in den folgenden Teilprozessen beschrieben sind. Die notwendigen Informationsprofile sind im folgenden Kommunikationsformat dokumentiert: Flatfile (ASCII-Schnittstelle) Zentrale 3 Forderungssteller/ -dienstleister 2 Pfandkontoführer / 3 Region A B C 4 Zählzentrum 3 Filiale 1 4a 4b 4c 1 ZT ZT AT GZ GZ AT AT AT = Automat GZ = Großzählautomat ZT = Zähltisch Abb. 7: Datenfluss Rohdatensätze Teil-Prozess 1: Rohdatensatz durch eine DPG-Rücknahmevorrichtung In dem durch eine DPG-Rücknahmevorrichtung generierten Rohdatensatz sind Angaben über die Rücknahmestelle / ggfs. Sacknummer enthalten. Im Positionsteil einer Information aus einer DPG-Rücknahmevorrichtung werden der Rohdatensatz (Automaten-ID, EAN, Zeitstempel, Signatur) und Angaben über die Rücknahmestelle / die Sacknummer übermittelt. Achtung: Ein Rohdatensatz entspricht immer der Information über die Rücknahme einer DPG-Verpackung. Prozessdokumentation_2008.doc 22 von 44

23 Teil-Prozess 2: Forderungsmeldung an den Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister Bei der Forderungsmeldung an den Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister wird nur noch der Rohdatensatz (Automaten-ID, EAN, Zeitstempel, Signatur) übermittelt. Die Rohdatensätze werden zur Erstellung der Forderungsmeldung in Bezug auf den jeweiligen Pfandkontoführer und ggf. den zum Zeitpunkt der Rücknahme (Datumseintrag im Rohdatensatz) in Verbindung mit dem Nachrichtendatum jeweils gültigen Pfandkontodienstleister gruppiert. Eine Verdichtung von Rohdatensätzen ist nicht zulässig. Für die Ermittlung des korrekten Pfandkontoführers bzw. des zuständigen Pfandkontodienstleisters ist folgende Prozesslogik zu beachten: lese Artikelsatz anhand Rohdatensatz-Datum (Zeitstempel im Rohdatensatz) wenn Gültig_Bis-Datum gefüllt, dann lese Nachfolgesätze bis zum Datum der Forderungsmeldung (Nachrichtendatum) und merke ILN Pfandkontodienstleister/Pfandkontoführer, die zum Rücknahmezeitpunkt passt. Beispiel 1: Eintrag eines Artikels in der Stammdatenbank mit Gültig_Ab-Datum 1. Mai 2006 Satz EAN Gültig_Ab-Datum Gültig_Bis-Datum Pfandkontodienstleister Gültig_Ab-Clearing Mai Mai 2006 Die Überprüfung einer Forderungsmeldung z.b. mit Rohdatensätzen - Zeitstempel 10. Juni 2006 und Nachrichtendatum 12. Juni 2006 kommt zu folgendem Ergebnis: Es ist ein Datensatz zu lesen; die Forderungsmeldung wird an den Pfandkontoführer übermittelt, da kein Pfandkontodienstleister eingetragen ist. Beispiel 2: Änderung des Pfandkontodienstleisters bei einem Artikel am 1. Mai 2006 mit Gültig_Ab-Datum 15. Januar 2007, wobei der Pfandkontodienstleister für alle ab dem 1. Mai 2006 erzeugten Rohdatensätze zuständig sein soll. Satz EAN Gültig_Ab-Datum Gültig_Bis-Datum Pfandkontodienstleister Gültig_Ab-Clearing Mai Januar Mai Januar April Januar Mai Mai 2006 Prozessdokumentation_2008.doc 23 von 44

24 Die Überprüfung einer Forderungsmeldung z.b. mit Rohdatensätzen - Zeitstempel 10. Juni 2006 und Nachrichtendatum 12. Juni 2006 kommt zu folgendem Ergebnis: Es ist ein Satz (Satz 1) zu lesen; die Forderungsmeldung geht an den Pfandkontoführer, da noch kein Pfandkontodienstleister eingetragen ist. Die Überprüfung einer Forderungsmeldung z.b. mit Rohdatensätzen - Zeitstempel 10. Juni 2006 und Nachrichtendatum 26. Januar 2007 kommt zu folgendem Ergebnis: Es sind zwei Sätze (Satz 1 und 2) zu lesen; die Forderungsmeldung wird an den Pfandkontoführer übermittelt, da zum Zeitpunkt des Nachrichtendatums der eingetragene Pfandkontodienstleister noch nicht für alte Rohdatensätze, d.h. für Rohdatensätze, die vor dem Datum Gültig_Ab-Clearing liegen, zuständig ist. Die Überprüfung einer Forderungsmeldung mit Rohdatensätzen - Zeitstempel 2. Mai 2007 und Nachrichtendatum 4. Mai 2007 kommt zu folgendem Ergebnis: Es ist ein Satz (Satz 3) zu lesen; die Forderungsmeldung wird an den Pfandkontodienstleister 888 übermittelt, da der Rohdatensatz nach dem Gültig_Ab-Datum des Pfandkontodienstleisters am 1. Mai 2007 erzeugt wurde und der Satz ohne zeitliche Beschränkung (kein Eintrag im Gültig_Bis-Datum) gültig ist. Die Überprüfung einer Forderungsmeldung z.b. mit Rohdatensätzen - Zeitstempel 14. Juni 2006 und 8 Nachrichtendatum 26. Mai 2007 kommt zu folgendem Ergebnis: Es sind drei Sätze (Satz 1, 2 und 3) zu lesen; die Forderungsmeldung geht an den Pfandkontodienstleister 888, da entsprechend Stammdatenbankeintrag ab dem 1. Mai 2007 der Pfandkontodienstleister auch für alte Rohdatensätze gültig hinterlegt ist. 8 Dieses Beispiel dient vor allem der Erläuterung. Es sollte aus Sicht der DPG der Ausnahmefall sein, dass Rohdatensätze erst mit großer Verzögerung zu Forderungsmeldungen verarbeitet und übermittelt werden. Prozessdokumentation_2008.doc 24 von 44

25 Beispiel 3: Am 30. November 2007 wird ein erneuter Wechsel beim Pfandkontodienstleister vorgenommen 9. Ab dem 1. Januar 2008 soll der Pfandkontodienstleister 999 die Clearingabwicklung für alle ab diesem Zeitpunkt erzeugten Rohdatensätze vornehmen. Satz EAN Gültig_Ab-Datum Gültig_Bis-Datum Pfandkontodienstleister Gültig_Ab-Clearing Mai Januar Mai Januar April Januar Mai Dezember Mai Januar Januar 2008 Die Überprüfung einer Forderungsmeldung z.b. mit Rohdatensätzen - Zeitstempel 30. Dezember 2007 und Nachrichtendatum 31. Dezember 2007 kommt zu folgendem Ergebnis: Es ist ein Satz (Satz 3) zu lesen; die Forderungsmeldung wird an den Pfandkontodienstleister 888 übermittelt, da dieser ab einschließlich 1. Mai 2007 bis einschließlich zum Gültig_Bis- Datum 31. Dezember 2007 für alle ab dem 1. Mai 2006 erzeugten Rohdatensätze zuständig ist. Die Überprüfung einer Forderungsmeldung mit Datum Rohdatensätze 30. Dezember 2007 und Nachrichtendatum 2. Februar 2008 kommt zu folgendem Ergebnis: Es sind zwei Sätze (Satz 3 und 4) zu lesen; die Forderungsmeldung wird an den Pfandkontodienstleister 888 übermittelt, da dieser ab dem 1. Mai 2007 bis einschließlich 31. Dezember 2007 für alle erzeugten Rohdatensätze zuständig ist und der zum Zeitpunkt des Nachrichtendatums hinterlegte Pfandkontodienstleister erst für Rohdatensätze verantwortlich ist, die ab dem 1. Januar 2008 erzeugt wurden. Teil-Prozess 3: Durch einen DPG-Automaten erzeugter Rohdatensatz Da die vom DPG-Automaten signierten Rohdatensätze nicht verändert werden dürfen, müssen die Daten 1:1 an den Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister weitergegeben werden. 9 Dieses Beispiel dient vor allem der Erläuterung. Die DPG geht davon aus, dass ein häufiger und kurzfristiger Wechsel des Pfandkontodienstleisters der Ausnahmefall sein wird. Prozessdokumentation_2008.doc 25 von 44

26 Teil-Prozess 4: Im Zählzentrum generierte Rohdatensätze Bei den in DPG-Rücknahmevorrichtungen in einem Zählzentrum erzeugten Rohdatensätzen gelten dieselben Maßstäbe wie bei DPG-Automaten. In beiden Fällen werden die Rohdatensätze durch zertifizierte DPG-Rücknahmevorrichtungen erstellt (s.o. Teilprozesse 1-3) Prozess 8: Pfandabrechnung und Forderungsmeldung Bevor auf der Basis einer Forderungsmeldung eine Pfandabrechnung vorgenommen werden kann, sind Plausibilitätsprüfungen anhand der DPG-Stammdatenbank durchzuführen. Ist die DPG-Rücknahmevorrichtung zum Zeitpunkt der Rücknahme gültig? Ist die DPG-Rücknahmevorrichtung zum Zeitpunkt der Rücknahme einem Rücknehmer / Zählzentrum zugeordnet (referenziert)? Ist der Rohdatensatz korrekt? Ist die Signatur des Rohdatensatzes korrekt? Ist der Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister für den Abrechnungszeitraum für die Teilnahme am DPG-System autorisiert? Ist der Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister zum heutigen Tag Teilnehmer am DPG-System? Ist der Rücknehmer / das Zählzentrum für den Abrechnungszeitraum für die Teilnahme am DPG-System autorisiert? Dagegen hat eine Plausibilitätsprüfung anhand der DPG-Stammdatenbank, ob der Hersteller der DPG-Rücknahmevorrichtungen zum Zeitpunkt der Rücknahme noch gültiger Teilnehmer am DPG-System ist, nicht zu erfolgen Bilateral zu regelnde Abrechnung zwischen Systemteilnehmern und Dienstleistern sowie Rücknahmestellen Für die in diesem Abschnitt beschriebenen Rechtsverhältnisse macht die DPG keine Vorgaben. Leistungen zwischen den Beteiligten sind bilateral zu regeln. Verhältnis zwischen einem Rücknehmer und einem Forderungssteller, der Einwegpfandforderungen für die von dem Rücknehmer zurückgenommenen DPG-Verpackungen gegenüber Pfandkontoführern geltend macht; Verhältnis zwischen einem Zählzentrum (Erfüllungsgehilfe) und dem Rücknehmer / Forderungsteller, der das Zählzentrum mit der technischen Erzeugung von Forderungsmeldungen beauftragt hat; Verhältnis zwischen einem Forderungssteller und dem von ihm beauftragten Forderungsstellerdienstleister (Erfüllungsgehilfe); Verhältnis zwischen einem Pfandkontoführer und dem von ihm beauftragten Pfandkontodienstleister (Erfüllungsgehilfe); Verhältnis zwischen Rücknahmestellen und Rücknehmern. Prozessdokumentation_2008.doc 26 von 44

27 Geltendmachung einer Forderung zwischen einem Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister und einem Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister Hier ist der Teilprozess beschrieben, in dem der Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister die Forderung gegenüber einem Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister in Form einer Pfandabrechnung geltend macht. Die Pfandabrechnung muss alle nach dem Umsatzsteuergesetz notwendigen Angaben enthalten. Mindeststandard ist die Papierform. Zusätzlich übermittelt der Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister die in dieser Pfandabrechnung abgerechnete Forderungsmeldung, die aus unverdichteten Rohdatensätzen besteht. Die Forderungsmeldung übernimmt die Funktion eines Lieferscheins. Die Übermittlung der Forderungsmeldung erfolgt per X.400 oder über ein alternatives, im Vorfeld bilateral abgestimmtes Kommunikationsprotokoll (s.o ). Empfehlungen: In der Pfandabrechnung kann eine Zusammenfassung der Forderungsmeldungen auf EAN und den Abrechnungszeitraum erfolgen. Die Pfandabrechnung kann in allen umsatzsteuerrechtlich zulässigen Formen übermittelt werden. Die Forderungsmeldung und die Automatennutzungsdaten der DPG-Stammdatenbank ermöglichen dem Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister, eine Rechnungsprüfung vor der Regulierung durchzuführen Protokollierung Datenaustausch-Prozess über SFTP oder X-400 Für die Protokollierung des Datenaustausch-Prozesses ist es erforderlich, dass gegenüber dem jeweiligen Kommunikationspartner ein Nachweis sowohl über den Versand als auch über die Verarbeitung geführt wird Datenaustausch mittels SFTP-Protokolls Da das in vielen Fällen bilateral vereinbarte SFTP-Verfahren kein Nachweisprotokoll über den Zugang der Forderungsmeldung beim Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister erstellt, gelten ab dem 1. Juni 2007 folgende Vorgaben für eine SFTP-Verarbeitung: Der Absender sendet seine Daten (Push-Verfahren). Der Empfänger legt ein Eingangsverzeichnis an. Die Kommunikationspartner tauschen IP-Adresse(n) zur Firewall-Freischaltung aus. Die Kommunikationspartner verwenden eine IP-Adresse oder einen Namen für Datenübertragung (User+Passwort). Die Kommunikationspartner stellen sicher, dass Unberechtigte keinen Zugriff auf die Kommunikationsdaten erhalten (insbesondere beim Austausch der Kommunikationsdaten). Prozessdokumentation_2008.doc 27 von 44

28 Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister Pfandkontoführer / Pfandkontodienstleister 1a) ILN-FOS_Referenz.txt 2a) ILN-FOS_Referenz.txt.ok (Leerdatei) 1b) ILN-FOS_Referenz.zip (ILN-FOS_Referenz.txt/ohne Pfadangabe) 2b) ILN-FOS_Referenz.zip.ok (Leerdatei) Meldung <= 24 h Ankunft Erfolgreiche Verarbeitung Erfolglose Verarbeitung 3a) ILN-FOS_Referenz.txt.ack (Leerdatei) 4a) ILN-FOS_Referenz.txt.ack.ok (Leerdatei) 3b) ILN-FOS_Referenz.zip.ack (Leerdatei) 2b) ILN-FOS_Referenz.zip.ack.ok (Leerdatei) 5a) ILN-FOS_Referenz.txt.quit (Datei-Header + SUM) 6a) ILN-FOS_Referenz.txt.quit.ok (Leerdatei) 5b) ILN-FOS_Referenz.zip.quit (ILN-FOS_Referenz.txt.quit/ohne Pfadangabe) 6b) ILN-FOS_Referenz.zip.quit.ok (Leerdatei) 7a) ILN-FOS_Referenz.txt.quit.ack (Leerdatei) 8a) ILN-FOS_Referenz.txt.quit.ack.ok (Leerdatei) 7b) ILN-FOS_Referenz.zip.quit.ack (Leerdatei) 8b) ILN-FOS_Referenz.zip.quit.ack.ok (Leerdatei) Meldung <= 24 h Ankunft 9a) ILN-FOS_Referenz.txt.quit (Datei-Header + Fehlercodeliste) 10a) ILN-FOS_Referenz.txt.quit.ok (Leerdatei) 9b) ILN-FOS_Referenz.zip.quit (ILN-FOS_Referenz.txt.quit/ohne Pfadangabe) 10b) ILN-FOS_Referenz.zip.quit.ok (Leerdatei) 11a) ILN-FOS_Referenz.txt.quit.ack (Leerdatei) 12a) ILN-FOS_Referenz.txt.quit.ack.ok (Leerdatei) 11b) ILN-FOS_Referenz.zip.quit.ack (Leerdatei)) 12b) ILN-FOS_Referenz.zip.quit.ack.ok (Leerdatei) Meldung <= 24 h Ankunft Abb. 8: Ablaufdarstellung für die Kommunikation via SFTP zwischen Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister und Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister Das Schaubild zeigt den Ablauf der Kommunikation via SFTP zwischen Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister und Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister. Dieser Ablauf wird im Folgenden erläutert. Der Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister übermittelt seine Forderungsmeldung mit dem Namenmuster ILN-FOS_Referenz.txt [1a)] bzw. ILN-FOS_Referenz.zip [1b)] via SFTP an den Pfandkontoführer / Pfandkontodienstleister. Bei vollständigem Versand Erstellung einer Datei im gleichen Verzeichnis (ILN-FOS_Referenz.txt.ok [2a)] bzw. ILN-FOS_Referenz.zip.ok [2b)]). Das Verzeichnis wird vom Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister mindestens täglich ausgelesen und dann sofort der Eingang quittiert. (ILN-FOS_Referenz.txt.ack [3a)] bzw. ILN-FOS_Referenz.zip.ack [3b)] (leere Datei). Bei vollständigem Versand Erstellung einer Datei im gleichen Verzeichnis (ILN-FOS_Referenz.txt.ack.ok [4a)] bzw. ILN-FOS_Referenz.zip.ack.ok [4b)]). Prozessdokumentation_2008.doc 28 von 44

29 a) Erfolgreiche Verarbeitung: Bei erfolgreicher Verarbeitung sendet der Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister eine Nachricht (siehe Kap ) an den Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister (ILN-FOS_Referenz.txt.quit [5a)] bzw. ILN-FOS_Referenz.zip.quit [5b)]. Bei vollständigem Versand Erstellung einer Datei im gleichen Verzeichnis (ILN-FOS_Referenz.txt.quit.ok [6a)] bzw. ILN-FOS_Referenz.zip.quit.ok [6b)]). Das Verzeichnis wird vom Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister mindestens täglich ausgelesen und dann sofort der Eingang quittiert. (ILN-FOS_Referenz.txt.quit.ack [7a)] bzw. ILN-FOS_Referenz.zip.quit.ack [7b)] (leere Datei). Bei vollständigem Versand Erstellung einer Datei im gleichen Verzeichnis (ILN-FOS_Referenz.txt.quit.ack.ok [8a)] bzw. ILN-FOS_Referenz.zip.quit.ack.ok [8b)]). b) Erfolglose Verarbeitung: Bei erfolgloser Verarbeitung sendet der Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister eine Nachricht (siehe Kap ) an den Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister (ILN-FOS_Referenz.txt.quit [9a)] bzw. ILN-FOS_Referenz.zip.quit [9b)]. Bei vollständigem Versand Erstellung einer Datei im gleichen Verzeichnis (ILN-FOS_Referenz.txt.quit.ok [10a)] bzw. ILN-FOS_Referenz.zip.quit.ok [10b)]). Das Verzeichnis wird vom Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister mindestens täglich ausgelesen und dann sofort der Eingang quittiert. (ILN-FOS_Referenz.txt.quit.ack [11a)] bzw. ILN-FOS_Referenz.zip.quit.ack [11b)] (leere Datei). Bei vollständigem Versand Erstellung einer Datei im gleichen Verzeichnis (ILN-FOS_Referenz.txt.quit.ack.ok [12a)] bzw. ILN-FOS_Referenz.zip.quit.ack.ok [12b)]) Datenaustausch mittels X.400-Protokolls Bei diesem Übertragungsweg wird automatisch ein Nachweisprotokoll über den Zugang der Forderungsmeldung beim Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister erstellt. Ab dem 1. Juni 2007 gelten folgende Vorgaben für die Datenübertragung mittels X-400-Protokolls: Achtung: Groß-Kleinschreibung ist zu beachten: Alle Dateierweiterungen sind in Kleinschreibung vorzunehmen. Prozessdokumentation_2008.doc 29 von 44

30 Forderungsteller / Forderunsgstellerdienstleister Pfandkontoführer / Pfandkontodienstleister 1a) ILN - FOS_Referenz.txt 1b) ILN - FOS_Referenz.zip (ILN - FOS_Referenz.txt /ohne Pfadangabe) Erfolgreiche - Verarbeitung 2a) ILN - FOS_Referenz.txt.quit ( Datei - Header + SUM) 2b) ILN - FOS_Referenz.zip.quit ( ILN - FOS_Referenz.txt.quit /ohne Pfadangabe) Erfolglose - Verarbeitung 3a) ILN - FOS_Referenz.txt.quit ( Datei - Header+Fehlercodeliste ) 3b) ILN - FOS_Referenz.zip.quit ( ILN - FOS_Referenz.txt.quit /ohne Pfadangabe) Abb. 9: Ablaufdarstellung für die Kommunikation via X.400 zwischen Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister und Pfandkontoführer / Pfandkontodienstleister Das Schaubild zeigt den Ablauf der Kommunikation via X.400 zwischen Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister und Pfandkontoführer. Dieser Ablauf wird im Folgenden erläutert. Der Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister übermittelt seine Forderungsmeldung mit dem Namenmuster ILN-FOS_Referenz.txt [1a)] bzw. ILN-FOS_Referenz.zip [1b)] via X.400 an den Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister. a) Erfolgreiche Verarbeitung: Bei erfolgreicher Verarbeitung sendet der Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister eine Nachricht (siehe Kap ) an den Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister (ILN-FOS_Referenz.txt.quit [2a)] bzw. ILN-FOS_Referenz.zip.quit [2b)]. b) Erfolglose Verarbeitung: Bei erfolgloser Verarbeitung sendet der Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister eine Nachricht (siehe Kap ) an den Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister (ILN-FOS_Referenz.txt.quit [3a)] bzw. ILN-FOS_Referenz.zip.quit [3b)]. Prozessdokumentation_2008.doc 30 von 44

31 Überblick über das Zusammenspiel zwischen Forderungsmeldung, Stammdatenbank und Pfandabrechnung Ziel der im Folgenden beschriebenen Prozesse ist die Gewährleistung einer automatisierten, zuverlässigen Verarbeitung der Forderungsmeldungen im Interesse aller Systemteilnehmer. Grundlegend ist dabei das synchrone Zusammenarbeiten von Forderungsmeldung, Pfandabrechnung und Stammdatenbank: Forderungsmeldung: Kopfsatz Referenznummer Forderungssteller-ILN Sender-ILN (entweder Forderungssteller oder Forderungstellerdienstleister) Rechnung Referenznummer Teilnehmer-ILN Rechnungspositionen Angaben nach 14 Abs. 1-4 USTG Pfandkontoführer-ILN Empfänger-ILN (entweder Pfandkontoführer oder Pfandkontodienstleister) DPG - Stammdatenbank Teilnehmer-ILN Bankverbindung Abb. 10: Schematische Darstellung für das Zusammenspiel von Forderungsmeldung, Rechnung und DPG- Stammdatenbank Das Schaubild zeigt schematisch das Zusammenspiel von Forderungsmeldung (in der Grafik sind die Feldnamen dargestellt), Rechnung und DPG-Stammdatenbank. Dieses Zusammenspiel wird im Folgenden erläutert. Dem Zusammenspiel von Forderungsmeldung, Pfandabrechnung und DPG-Stammdatenbank kommt erhebliche Bedeutung zu. Die Datenversorgung aus der DPG-Stammdatenbank als Basis für das Clearing erfolgt ausschließlich über Vollabruf (inklusive Historie). Delta-Abrufe als Basis für das Clearing sind nicht zulässig (siehe dazu Kap ). Ohne das synchrone Zusammenspiel ist eine Automatisierung der Pfandclearingprozesse und eine Überprüfung von Forderungsmeldungen bzw. Pfandabrechnungen nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Für die Prüfung der Forderungsmeldung und die weitere Verarbeitung der Artikel- und Automatendaten ist der Datumseintrag gemäß Zeitstempel im Rohdatensatz maßgeblich. Für die Prüfung der Teilnehmerdaten auf Korrektheit (z.b. Ust-ID) sind der aktuelle Stammdatenbankeintrag sowie zur Ermittlung des aktuellen Pfandkontodienstleisters das Nachrichtendatum maßgeblich. Die Referenzierung wird über die ILN und die Nachrichtenreferenznummer gewährleistet. Die Nachrichtenreferenz (vom Sender vergebene Referenznummer) allein reicht nicht aus, um eindeutig eine Zuordnung zwischen Forderungsmeldung und Pfandabrechnung zu gewährleisten, Prozessdokumentation_2008.doc 31 von 44

32 da die Vergabe zwar bezogen auf einen Systemteilnehmer eindeutig sein muss, nicht jedoch zwischen den Systemteilnehmern. Vorgaben zur Forderungsmeldung: Forderungsmeldungsdatei:Eine "Forderungsmeldung" ist die Meldung über in DPG- Rücknahmevorrichtungen des Handels oder in Zählzentren zurückgenommene Einweggetränkeverpackungen. Sie basiert technisch auf einem oder mehreren Rohdatensätzen. Forderungsmeldungen werden nach den Spezifikationen der DPG erstellt. Die maßgeblichen Vorgaben finden sich in der Schnittstellenbeschreibung für Forderungsmeldungen in der jeweils aktuellen Version. Eine Forderungsmeldungsdatei enthält ausschließlich Rohdatensätze nach der gültigen DPG-Spezifikation. Die Datei wird nach folgender Nomenklatur benannt: ILN-Forderungssteller_Referenz.txt Die Datei kann nach dem ZIP-Verfahren komprimiert werden. Dabei ist die Datei ausschließlich ohne Verzeichnisinformationen zu komprimieren. In einer komprimierten Datei befindet sich genau eine Forderungsmeldungsdatei. Die Endung der Datei lautet dann.zip statt.txt. X.400-Mail: Pro X.400-Mail darf nur eine Forderungsmeldungsdatei geschickt werden. Andere Dateien als Forderungsmeldungen dürfen nicht geschickt werden, insbesondere keine Rechnungsdateien (es sei denn, dies wird bilateral zwischen zwei Systemteilnehmern vereinbart). Als Betreff der X.400-Mail wird der Dateiname angegeben. Angaben im Kopfsatz (HDR) der Forderungsmeldung: Forderungssteller: Pfandkontoführer: Nachrichten_Sender: Hier wird die ILN des Forderungsstellers eingetragen. Es ist wichtig, dass diese ILN mit der ILN in der Pfandabrechnung übereinstimmt, die durch die Forderungsmeldung belegt werden soll. Nur so kann eine Zuordnung der Pfandabrechnung zur Forderungsmeldung sichergestellt werden. Darüber hinaus muss die ILN, die hier eingetragen ist, in der Stammdatenbank gültig hinterlegt sein. Es darf nicht die ILN eines anderen Systemteilnehmers eingetragen sein. Hier wird die ILN des Pfandkontoführers eingetragen. Die ILN muss in der Stammdatenbank hinterlegt sein. Es darf nicht die ILN eines anderen Systemteilnehmers eingetragen sein. Hier wird die ILN des physischen Senders der Nachricht eingetragen. Dies ist entweder der Forderungssteller oder der Forderungsstellerdienstleister. Die ILN, die hier eingetragen ist, muss in der Stammdatenbank gültig hinterlegt sein. Es darf nicht die ILN eines anderen Systemteilnehmers eingetragen werden. Prozessdokumentation_2008.doc 32 von 44

33 Nachrichten_Empfänger: Hier wird die ILN des physischen Empfängers der Nachricht eingetragen. Dies ist entweder der Pfandkontoführer oder der Pfandkontodienstleister. Die ILN muss in der Stammdatenbank hinterlegt sein. Es darf nicht die ILN eines anderen Systemteilnehmers eingetragen werden. Nachrichtendatum: Hier wird nach Abschluss der Forderungsmeldung das Datum der Forderungsmeldungsdatei eingetragen. Das Nachrichtendatum sollte in zeitlicher Nähe zum Sendedatum liegen Empfehlungen für die Erstellung von Pfandabrechnungen Um eine effiziente Rechnungsstellung und Prüfung zu ermöglichen, empfiehlt die DPG die Einhaltung der nachfolgend beschriebenen Formvorgaben. Diese Empfehlungen ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Die DPG schließt jede Haftung für eine abweichende Rechtsauffassung einzelner Finanzämter ausdrücklich aus. Im Sinne der Beachtung der umsatzsteuerrechtlichen Einzelheiten empfiehlt die DPG Systemteilnehmern, die Rechnungsstellung mit ihren Steuerberatern abzustimmen. Darüber hinaus empfiehlt die DPG im Einzelfall die Aufnahme direkten Kontaktes zwischen den am Clearing beteiligten Parteien. Vorgehen: Eine Rechnung kann sowohl durch einen Forderungssteller (A) direkt erstellt werden als auch über einen Forderungsstellerdienstleister (B), der im Namen des Forderungsstellers die operative Abwicklung der Rechnungserstellung übernimmt. Fall 1 - Der Forderungssteller erstellt die Rechnung selbst Der Forderungssteller erstellt die Rechnung selbst: Er prüft, ob er selbst als Forderungssteller in der DPG-Stammdatenbank angelegt ist. Inhalt der Rechnung: ILN des Forderungsstellers. Diese ILN ist identisch mit der ILN des Nachrichtensenders der zugehörigen Forderungsmeldung. Rechnungsreferenz, die auf die Nachrichtenreferenz der zugehörigen Forderungsmeldung referenziert. Alle notwendigen Angaben nach 14 Abs. 1-4 UStG. Die Kontonummer für die Zahlung muss die in der DPG-Stammdatenbank hinterlegte Nummer sein. (Die Bankverbindung ist nach Erstanlage durch die DPG vom Forderungssteller eigenverantwortlich selbst zu pflegen (siehe dazu Kap ). Er prüft, ob die Rechnung in zulässiger Form übergeben wird ( 14 UStG). Fall 2 - Der Forderungsstellerdienstleister erstellt die Rechnung im Namen des Forderungsstellers Der Forderungssteller bedient sich eines Forderungsstellerdienstleisters bei Erstellung der Rechnung: Prozessdokumentation_2008.doc 33 von 44

34 Der Forderungsstellerdienstleister prüft, ob er selbst und der Forderungssteller jeweils als Forderungssteller in der DPG-Stammdatenbank gültig registriert sind. Inhalt der Rechnung: Rechnungsabsender: ILN des Forderungsstellerdienstleisters. Rechnungsreferenz, die auf die Nachrichtenreferenz der zugehörigen Forderungsmeldung referenziert. Alle notwendigen Angaben nach 14 Abs. 1-4 UStG. Sollte der Forderungssteller mit mehreren Dienstleistern arbeiten und / oder verschiedene Konten bedienen, ermöglicht die Stammdatenbank es dem Forderungssteller, verschiedene Bankverbindungen (z.b. neben seiner Kontonummer die seines Forderungsstellerdienstleisters) in der Stammdatenbank anzulegen, die jeweils mit einer separaten, eindeutigen ILN registriert sind. (Die Bankverbindung ist nach Erstanlage durch die DPG vom Forderungssteller eigenverantwortlich selbst zu pflegen [s. Kap ]). Der Forderungsstellerdienstleister prüft, ob die Bankverbindung für die Zahlung, die er auf der Pfandabrechnung angibt, die in der Stammdatenbank hinterlegte Bankverbindung des Forderungsstellers ist. Der Forderungsstellerdienstleister prüft ob die Rechnung Angaben zum Forderungssteller enthält, die nach dem UStG oder der operativen Rechnungsprüfung erforderlich sind: Name, Adresse, USt-ID und ILN des Forderungsstellers. ILN des Forderungsstellers. Unter dieser ILN ist der Forderungssteller in der Stammdatenbank registriert. Prozessdokumentation_2008.doc 34 von 44

35 Beispiele zur Illustration der Empfehlungen: Beispiel Forderungssteller erstellt Forderungsmeldung und ist auch Rechnungssteller: Forderungsstellerdienstleister erstellt Forderungsmeldung und ist auch Rechnungssteller im Auftrag des Forderungsstellers: Forderungsstellerdienstleister erstellt Forderungsmeldung, die Rechnungsstellung erfolgt durch den Forderungssteller: ILN Forderungssteller in der Forderungsmeldung ILN Forderungssteller ILN Forderungssteller ILN Forderungssteller Absenderangaben in der Forderungsmeldung ILN Forderungssteller ILN Forderungsstellerdienstleister ILN Forderungsstellerdienstleister Forderungsstel- ILN ler_referenz.txt Dateiname der Forderungsmeldung Forderungsstel- ILN ler_referenz.txt ILN Forderungssteller_Referenz.txt Angaben in der Rechnung Rechungsabsender Forderungssteller Forde- Rechnungsabsender rungsstellerdienstleister Rechnungsabsender Forderungssteller Bankverbindung, die in der Stammdatenbank beim Forderungssteller (Rechnungssteller) hinterlegt ist, wird für die Überweisung genutzt Rechnung im Namen und Auftrag des Forderungsstellers Bankverbindung, die in der Stammdatenbank beim Forderungssteller hinterlegt ist, wird für die Überweisung genutzt Bankverbindung, die in der Stammdatenbank beim Forderungssteller (Rechnungssteller) hinterlegt ist, wird für die Überweisung genutzt Prozessdokumentation_2008.doc 35 von 44

36 Dokumentation der Übergabe rechnungsrelevanter Informationen Bei der Pfandabrechnung ist für die Dokumentation des Zugangs das Datum des Rechnungseingangsstempels des Pfandkontoführers bzw. Pfandkontodienstleisters, wenn die Rechnung an diesen gesandt wird, maßgeblich. Bei den Forderungsmeldungen zählt als Nachweis, dass der Forderungssteller die Forderungsmeldung versandt hat, das Ausgangsprotokoll des Forderungsstellers / Forderungsstellerdienstleisters. Bei der Kommunikation über X.400 ist dies das systemseitig erstellte Protokoll. Bei bilateraler Vereinbarung alternativer Übertragungswege müssen die Parteien eine entsprechende Protokollführung schriftlich vereinbaren. Ein Versand der Forderungsmeldungen ohne Möglichkeit zur Nachweisführung ist nicht zulässig (siehe dazu Kap und ) Meldung fehlender Forderungsmeldungen / Pfandabrechnungen, Prüffrist und Zahlungsfrist Erhält ein Pfandkontoführer eine Forderungsmeldung ohne zugehörige Pfandabrechnung oder umgekehrt, so muss er dem jeweiligen Absender (dem Forderungssteller oder dessen Forderungsstellerdienstleister) das Fehlen der Pfandabrechnung oder der Forderungsmeldung spätestens nach Ablauf von 6 Werktagen mitteilen. Mit Zugang der Forderungsmeldung und der Pfandabrechnung beginnt eine Prüffrist von 6 Werktagen ("Prüffrist"), innerhalb welcher der Pfandkontoführer bzw. sein Pfandkontodienstleister für ihn die Forderungsmeldung auf ihre Richtigkeit nach Maßgabe der technischen Vorgaben der DPG für die Erstellung von Forderungsmeldungen / Rohdatensätzen und die Pfandabrechnung auf ihre Übereinstimmung mit der entsprechenden Forderungsmeldung sowie die Einhaltung allgemeiner gesetzlicher Anforderungen an die Rechnungsstellung zu überprüfen hat. Hierzu gehören insbesondere umsatzsteuerrechtliche Anforderungen an die Rechnungsstellung. Der Tag, an dem die Pfandabrechnung bzw. die Forderungsmeldung eingeht, wird bei der Berechnung der Prüffrist mitgerechnet. Hat der Pfandkontoführer bzw. sein Pfandkontodienstleister für ihn objektiv erkennbare Mängel der Pfandabrechnung bzw. anhand der Fehlercodeliste (die Codes für die Fehler-Typen sind Bestandteil der jeweils aktuellen Dokumentation für die Codelisten) objektiv erkennbare Mängel der Forderungsmeldung nicht innerhalb der Prüffrist gegenüber dem Forderungssteller oder dessen insoweit als empfangsbevollmächtigt geltenden Forderungsstellerdienstleister gerügt, so beginnt eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen, höchstens jedoch 12 Kalendertagen ("Zahlungsfrist"), innerhalb welcher der Pfandausgleich entsprechend der Pfandabrechnung erfolgen muss. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist die Wertstellung des Einwegpfandes auf dem auf der Rechnung angegebenen Konto. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Pfandkontoführer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug. Die Verzugsfolgen richten sich nach den allgemeinen Regelungen Mängelrügen Pfandabrechnung Sollte eine Pfandabrechnung nicht akzeptiert werden, muss die Pfandabrechnung innerhalb der Prüffrist mit einer eindeutigen Angabe der Gründe, die zur Rückgabe geführt haben, gegenüber dem Rechnungsabsender gerügt werden. Die gerügte Rechnung muss in der Folge unverzüglich an den Rechnungsabsender zurückgesandt werden. Prozessdokumentation_2008.doc 36 von 44

37 Die Gründe für die Mängelrüge müssen zwingend einen direkten Zusammenhang mit der gerügten Pfandabrechnung unter Angabe der Rechnungsnummer haben und auf die entsprechende Stelle in der Pfandabrechnung verweisen. Allgemeine Mängelrügen ohne Angabe von Gründen sind nicht zulässig. Achtung: Sollte innerhalb der Prüffrist keine Mängelrüge beim Rechnungsabsender und auch keine Mängelrüge hinsichtlich der Forderungsmeldung (s. Kapitel ) eingegangen sein, beginnt die Zahlungsfrist zu laufen. Gegebenenfalls muss vom Absender eine neue Pfandabrechnung ausgestellt werden, wenn die übersandte Pfandabrechnung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht Mängelrügen Forderungsmeldung Sollten Forderungsmeldungen nicht akzeptiert werden, dann müssen die abgelehnten Rohdatensätze unter Verwendung der Fehlercodeliste mit einer eindeutigen Fehlerbeschreibung versehen sein und das Fehlerprotokoll innerhalb der Prüffrist dem Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister zugesandt werden (Mängelrüge). Der Fehlerbericht umfasst, welcher Rohdatensatz an welcher Stelle nach welchen Kriterien als fehlerhaft erkannt worden ist. Zu prüfen ist der Zeitstempel des Rohdatensatzes. Zu prüfen sind alle Datensätze einer Forderungsmeldung. Die Beweislast liegt beim rügenden Empfänger. Für die Darstellung der Fehler wird die Fehlercodeliste herangezogen. Seit dem 1. Februar 2007 ist der Einsatz der Quittierungsmeldung für das Fehlerprotokoll bindend vorgeschrieben. Sowohl Forderungsmeldungen, die nicht akzeptiert werden, als auch akzeptierte Forderungsmeldungen müssen quittiert werden. Das notwendige Informationsprofil ist im folgenden Kommunikationsformat dokumentiert: Flatfile (ASCII-Schnittstelle) Mit Ablauf der Prüffrist sind Einwendungen gegen die Höhe des in einer Pfandabrechnung aufgeführten Einwegpfandbetrages insoweit ausgeschlossen, als dieser Betrag durch eine nicht rechtzeitig gerügte Forderungsmeldung der Höhe nach belegt ist Empfehlungen für den Umgang mit Kleinstbeträgen Um das Belegvolumen bei Rechnungen nicht unnötig zu erhöhen, sollen Rechnungen erst ab einem Mindestbetrag von 100,-- erstellt und versandt werden. Kleinere Volumen sollen bis zu dieser Grenze (100,--, ggf. auch kaufmännisch sinnvoller Zeitpunkt, z. B. Monatsende, Quartals- oder Jahresende) beim Forderungssteller gesammelt und Forderungsmeldungen nebst zugehöriger Pfandabrechnungen erst bei Erreichen der jeweiligen Grenze erzeugt und versandt werden Ansprechpartner für Reklamationen Für den Fall, dass fehlerhafte Forderungsmeldungen / Pfandabrechnungen reklamiert werden müssen, ist der Ansprechpartner immer der Rechnungsabsender. Prozessdokumentation_2008.doc 37 von 44

38 3.2.4 Prozess 9: Abwicklung von Einwegpfandzahlungen Mit der Zahlung der Einwegpfandforderung wird die Forderung des Forderungsstellers gegenüber dem Pfandkontoführer ausgeglichen (siehe Kap ). 3.3 Akzeptanz von Prozessdaten Ein Forderungssteller hat ausnahmsweise auch dann gegenüber einem Pfandkontoführer einen Anspruch auf Zahlung des Einwegpfandes für die Rücknahme der von dem Pfandkontoführer in Verkehr gebrachten DPG-Verpackungen, wenn deren EAN zum Zeitpunkt der Rücknahme gar nicht, nicht fristgerecht oder fehlerhaft in die Stammdatenbank eingetragen war und deswegen die generierten Prozessdaten nicht im Sinne der Vorgaben von Ziffer signiert werden konnten. Der Anspruch entsteht mit Erzeugung von Prozessdaten als Zählbericht. Prozessdaten: Positionsnummer Hersteller DPG-Rücknahmevorrichtungen Seriennummer DPG-Rücknahmevorrichtung EAN Zeitstempel (Datum/Uhrzeit) ggf. Rücknahmestelle ggf. Sacknummer. 4. Vertragsende / Beendigung einer Funktion Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen einem Systemteilnehmer und der DPG oder auch nur der Beendigung einer Funktion eines Systemteilnehmers müssen die Eintragungen in der Stammdatenbank aktualisiert werden. Alle notwendigen Änderungen der von der bisherigen Funktion des Systemteilnehmers abhängigen Daten sind durch den Teilnehmer bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bzw. bis zum Ende einer Funktion selbst vorzunehmen. Änderungen, die durch die DPG erfolgen müssen, weil sie der Systemteilnehmer selbst nicht vorgenommen hat, sind kostenpflichtig. 10 Je nach Funktion sind unterschiedliche Änderungen durchzuführen. Nachfolgend werden je Funktion die spezifischen Prozessschritte beschrieben. 4.1 Pfandkontoführer Vom Pfandkontoführer durchzuführende Änderungen in der Stammdatenbank Ein Pfandkontoführer darf zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Funktion keine 'aktiven' d.h. nicht-gesperrten DPG-Artikel im System haben. Dies bedeutet, dass der Pfandkontoführer unter Berücksichtigung der Vorlauffrist für Artikeländerungen (15 Kalendertage) zum Funktions- / Ver- 10 Siehe hierzu die Anlage Entgelte zu den Teilnahmebedingungen bzw. den Zulassungsvereinbarungen. Prozessdokumentation_2008.doc 38 von 44

39 tragsende-datum für alle DPG-Artikel das Sperrkennzeichen setzen muss, wobei das Datum der Sperrung systemseitig gemäß den Teilnahmebedingungen automatisch auf Jahresende + 36 Monate in die Zukunft gesetzt wird (Abwicklungszeitraum). Nimmt der Pfandkontoführer die Anpassungen der Artikelstammdaten nicht fristgerecht vor, wird die DPG unter Beachtung der Vorlaufzeit von 15 Kalendertagen die nicht gesperrten DPG- Artikel zum Funktionsende-Datum kostenpflichtig sperren. 11 Weiterhin ist der Pfandkontoführer verpflichtet, sonstige Angaben in der Stammdatenbank (z.b. Teilnehmerdaten die X.400-Adresse bzw. Bankverbindung oder bei Artikeldaten der Pfandkontodienstleister) während des Abwicklungszeitraums aktuell und auf korrektem Stand zu halten. Dabei sind Änderungen jeglicher Art (z.b. bei Teilnehmerdaten die X.400-Adresse bzw. Bankverbindung oder bei Artikeldaten der Pfandkontodienstleister) in dem Abwicklungszeitraum nur über die DPG möglich Von der DPG (kostenfrei) durchzuführende Änderungen in der Stammdatenbank Die DPG nimmt folgende Änderungen in der Stammdatenbank vor: Zum Funktionsende-Datum: Das Funktionskennzeichen wird zum Funktionsende-Datum auf Nein gesetzt. Bei Erreichung des Funktionsende-Datums wird der Zugang zur Stammdatenbank für diese Funktion eingeschränkt. Es sind nur noch Anlage, Pflege und Löschung von Selektionen möglich. Zum Ablauf des Abwicklungszeitraums: Der Zugang zur Stammdatenbank wird für die Funktion als Pfandkontoführer bzw. komplett wenn der Pfandkontoführer keine weiteren Funktionen im DPG-System wahrnimmt gesperrt; auch Selektionen sind nicht mehr möglich. Er bleibt für die Teilnehmer sichtbar, ist jedoch als inaktiv gekennzeichnet Kündigung eines Pfandkontodienstleistervertrags Kündigt ein Pfandkontodienstleister den mit einem Pfandkontoführer abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag, hat der Pfandkontoführer seine Teilnehmer- und Artikelstammdaten entsprechend anzupassen. Nimmt der Pfandkontoführer diese Änderungen trotz Aufforderung durch die DPG und unter Beachtung der Vorlauffristen nicht selbst vor, wird die DPG die erforderlichen Anpassungen vornehmen (Eintrag der X.400-Adresse der DPG in den Teilnahmebedingungen und Löschung des Pfandkontodienstleisters aus allen Artikelstammdaten bis zum ersten Gültig_Ab-Datum der DPG-Artikel) (siehe dazu Kap ). 4.2 Rücknehmer Vom Rücknehmer durchzuführende Änderungen in der Stammdatenbank Ein Rücknehmer darf mit Beendigung seiner Funktion als Rücknehmer bzw. zum Vertragsende keine aktiven, d.h. referenzierten DPG-Rücknahmevorrichtungen mehr im System haben. Un- 11 Siehe hierzu die Anlage Entgelte zu den Teilnahmebedingungen. Prozessdokumentation_2008.doc 39 von 44

40 ter Berücksichtigung der Vorlaufzeit von 1 Tag müssen bei Erreichung des Funktionsende- Datums alle noch referenzierten Automaten des Teilnehmers dereferenziert werden. Die Funktion wird frühestens zum nächsten Gültigkeitsdatum gesperrt. Entsprechende Änderungen, die durch die DPG erfolgen müssen, weil sie der Systemteilnehmer selbst nicht rechtzeitig vorgenommen hat, sind kostenpflichtig Von der DPG (kostenfrei) durchzuführende Änderungen in der Stammdatenbank Die DPG nimmt folgende Änderungen vor: Das Funktionskennzeichen wird zum Funktionsende-Datum auf Nein gesetzt. Bei Erreichung des Funktionsende-Datums wird der Zugang zur Stammdatenbank für diese Funktion gesperrt. Nimmt der Rücknehmer keine weitere Funktion im DPG-System wahr, wird bei Erreichung des Vertragsendedatums sein Zugang zur Stammdatenbank komplett gesperrt. 4.3 Pfandkontodienstleister Vom Pfandkontodienstleister zu erwirkende Änderungen in der Stammdatenbank Ein Pfandkontodienstleister darf zum Funktions- / Vertragsende bei keinem aktiven d.h. gültigen DPG-Artikel im System hinterlegt sein. Der Pfandkontodienstleister hat die betroffenen Pfandkontoführer zu informieren und darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Pfandkontoführer die Anpassungen bei den Artikeldaten und ggf. bei den Teilnehmerdaten (z.b. X.400-Adresse, Bankverbindung) vornehmen. Dabei ist die Vorlaufzeit für Artikeländerungen (15 Kalendertage) zu berücksichtigen. Werden die Änderungen vom Pfandkontoführer nicht fristgerecht vorgenommen, hat der Pfandkontodienstleister die DPG unverzüglich zu informieren. Die DPG wird in diesem Fall unter Beachtung der Vorlaufzeit von 15 Kalendertagen die notwendigen Anpassungen der Artikelstammdaten zum Funktionsende- / Vertragsende-Datum kostenpflichtig zu Lasten des Pfandkontoführers vornehmen Von der DPG (kostenfrei) durchzuführende Änderungen in der Stammdatenbank Die DPG führt innerhalb der Stammdatenbank folgende Änderungen durch: Das Funktions-Kennzeichen wird zum Funktionsende-Datum auf Nein gesetzt. Bei Erreichung des Funktionsende-Datums wird der Zugang zur Stammdatenbank für diese Funktion gesperrt. Nimmt der Pfandkontodienstleister keine weitere Funktion im DPG-System wahr, wird bei Erreichung des Datums der Vertragsbeendigung sein Zugang zur Stammdatenbank komplett gesperrt. Er bleibt für die Teilnehmer als inaktiv sichtbar. 12 Siehe hierzu die Anlage Entgelte zu den Teilnahmebedingungen bzw. den Zulassungsvereinbarungen. 13 Siehe hierzu die Anlage Entgelte zu den Teilnahmebedingungen Prozessdokumentation_2008.doc 40 von 44

41 4.4 Forderungsstellerdienstleister Überprüfung notwendiger Änderungen in der Stammdatenbank Die Funktion Forderungsstellerdienstleister wird frühestens zum nächsten Gültigkeitsdatum gesperrt. Der Forderungsstellerdienstleister hat die betroffenen Forderungssteller zu informieren. Der Forderungsstellerdienstleister hat gegenüber dem Forderungssteller auf die erforderlichen Anpassungen bei den Teilnehmerstammdaten (z.b. Änderung X.400-Adresse, Änderung Bankverbindung) hinzuwirken. Werden die Änderungen nicht fristgerecht durchgeführt, hat das Unternehmen die DPG unverzüglich zu informieren Von der DPG (kostenfrei) durchzuführende Änderungen Die DPG führt innerhalb der Stammdatenbank folgende Änderungen durch: Das Funktions-Kennzeichen wird zum Funktionsende-Datum auf Nein gesetzt. Bei Erreichung des Funktionsende-Datums wird der Zugang zur Stammdatenbank für die Funktion Forderungsstellerdienstleister gesperrt. Nimmt der Forderungsstellerdienstleister keine weitere Funktion im DPG-System wahr, wird bei Erreichung des Datums der Vertragsbeendigung sein Zugang zur Stammdatenbank komplett gesperrt. Er bleibt für die Teilnehmer als inaktiv sichtbar. 4.5 Forderungssteller Die Funktion wird frühestens zum nächsten Gültigkeitsdatum gesperrt. Die DPG führt innerhalb der Stammdatenbank folgende Aktionen durch: Das Funktions-Kennzeichen wird zum Funktionsende-Datum auf Nein gesetzt. Bei Erreichung des Funktionsende-Datums wird für den Forderungssteller der Zugang zur Stammdatenbank für die Wahrnehmung der Funktion als Forderungssteller gesperrt. Nimmt der Forderungssteller keine weitere Funktion im DPG-System wahr, wird bei Erreichung des Datums der Vertragsbeendigung sein Zugang zur Stammdatenbank komplett gesperrt. Er bleibt für die Teilnehmer als inaktiv sichtbar. 4.6 Hersteller DPG-Rücknahmevorrichtungen Pflichten des Herstellers DPG-Rücknahmevorrichtungen Der Hersteller DPG-Rücknahmevorrichtungen hat alle betroffenen Rücknehmer zu informieren, da diese die Verantwortung für Zertifizierung und Wartung tragen. Die Funktion wird frühestens zum nächsten Gültigkeitsdatum gesperrt. Prozessdokumentation_2008.doc 41 von 44

42 4.6.2 Von der DPG (kostenfrei) durchzuführende Änderungen Die DPG führt innerhalb der Stammdatenbank folgende Aktionen durch: Das Funktions-Kennzeichen wird zum Funktionsende-Datum auf Nein gesetzt. Bei Erreichung des Funktionsende-Datums wird der Zugang zur Stammdatenbank für die Wahrnehmung der Funktion Hersteller DPG-Rücknahmevorrichtungen gesperrt. Bei Erreichung des Funktionsende-Datums werden alle zu keinem Zeitpunkt referenzierten Automaten des Herstellers DPG-Rücknahmevorrichtungen gesperrt. Nimmt der Hersteller für Rücknahmevorrichtungen keine weitere Funktion im DPG-System wahr, wird bei Erreichung des Datums der Vertragsbeendigung sein Zugang zur Stammdatenbank komplett gesperrt. 5. Technische Minimalanforderungen zur Nachrichtenübertragung Minimalanforderung zur Übertragung von elektronischen Nachrichten zwischen Forderungssteller / Forderungsstellerdienstleister und Pfandkontoführer bzw. Pfandkontodienstleister ist die Nutzung des Kommunikationsstandards X.400. Die Kommunikationsstandards aller weiteren Datenübertragungen können bilateral zwischen Sender und Empfänger festgelegt werden. Für diesen Fall haben die Parteien eine entsprechende Protokollführung schriftlich zu vereinbaren. Ein Versand der Forderungsmeldungen ohne Möglichkeit zur Nachweisführung (siehe dazu Kap ) ist nicht zulässig. 5.1 Nachrichtenstandards Neben der Auswahl eines geeigneten Nachrichtenstandards (hier X.400) ist für die Kommunikation eine weitere Anforderung zu erfüllen: Die in einer Nachricht enthaltenen Informationen müssen physisch vom Sender zum Empfänger übertragen werden. Hilfestellung: Value Added Network (VAN 14 ) Die Nutzung von Mehrwertdienstnetzen ist die mit Abstand am weitesten verbreitete Form der EDI 15 -Datenübertragung. Bei dieser auch als Store-and-Forward 16 -Übertragung bezeichneten Form fungieren VANs als zentrale Vermittlungsstelle beim Austausch von Nachrichtendateien zwischen den beteiligten Partnern und bieten einen Service für den Versand und den Empfang von Nachrichten vor deren Weiterleitung. Jedem Partner wird eine spezifische Mailbox im VAN zugewiesen. 14 VAN Value Added Network Mehrwertnetzwerk. 15 EDI - Electronic Data Interchange Elektronischer Datenaustausch. 16 Store and Forward ist eine Technik der Datenübertragung, bei der Informationen über eine Zwischenstation gesendet werden, welche die Daten speichert und an das finale Ziel oder eine weitere Zwischenstation weiterleitet. Die Zwischenstation überprüft die Integrität der Daten. Prozessdokumentation_2008.doc 42 von 44

43 Abb. 11: Datenaustausch mit Mehrwertdienstleister Der Sender übermittelt seine EDI-Datei zeitunabhängig an seine Mailboxadresse im VAN, ohne eine direkte Verbindung zum Endempfänger zu haben. Die zentrale Vermittlungsstelle leitet anhand der Empfänger-Adressinformation die Nachricht in die Mailbox des Empfängers, von der diese wiederum völlig zeitunabhängig abgeholt werden kann. Sender und Empfänger können in einem einzigen Verbindungsaufbau zum VAN beliebig viele Übertragungsdateien versenden bzw. abziehen. Sie benötigen keine ständige (kostenintensive) Verbindung, sondern wählen sich nur bei Bedarf ein, um Dateien zu versenden oder zu empfangen. Daher eignet sich das Store-and-Forward-Konzept besonders für gelegentliche Datenübertragungen mit mittleren bis hohen Datenvolumen. Weitere Hilfestellung: BusinessMail Der Datenmehrwertdienst BusinessMail stellt ein Nachrichtenübermittlungssystem der Deutschen Telekom AG dar. Eine angebotene Dienstleistung der BusinessMail ist Message Transfer (MT) für den weltweiten Nachrichtenaustausch gemäß X.400. Durch die Nutzung des X.400-Standards wird eine Unabhängigkeit von den Betriebssystemen, Zugangsnetzen und Kommunikationsdiensten der Empfänger erreicht. Das Prinzip von BusinessMail ist mit dem eines Postfachs vergleichbar. Nachrichten und Mitteilungen werden in einer sog. Box hinterlegt, die in einem der Zentralrechnersysteme der Deutschen Telekom AG eingerichtet wird. Der Informationsaustausch erfolgt zwischen den einzelnen Boxen und nicht zwischen den Empfängern, was zu einer jederzeitigen Erreichbarkeit der Geschäftspartner führt. Prozessdokumentation_2008.doc 43 von 44

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