Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Veranstaltung
|
|
- Mathilde Siegel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage Stand: 3. Feb Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift Taubenstraße HA Änderung des Flächennutzungsplanes Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Veranstaltung Ort: Zeit: Teilnehmer: Haus der Kulturen (Nordbahnhof) 22. Jan. 2014, Uhr ca. 120 Bürgerinnen und Bürger Herr Leuer, Stadtbaurat Frau Weyde, Abt. Vorbereitende Bauleitplanung, Standortplanung Herr Schmidbauer, Abteilung Stadtplanung Frau Jantos, Abteilung Stadtplanung Zur Information sind folgende Pläne ausgehängt: - Karte Planungsgrundlagen - Flächennutzungsplan (aktuell) sowie die geplante Änderung als Auszug - Luftbild - Pläne der ersten Preisträger aus dem städtebaulichen Wettbewerb Nördliches Ringgebiet einschl. weiterer Pläne mit der jeweiligen Überarbeitung des ersten Bauabschnittes Darüber hinaus wird eine Powerpointpräsentation gezeigt. Herr Leuer eröffnet um Uhr die Veranstaltung. Zunächst gibt Herr Leuer einen Rückblick auf den bisherigen Verlauf der Planungen. Danach erläutert er den Ablauf des Bebauungsplanverfahrens und übergibt das Wort an Herrn Schmidbauer. Dieser nennt die wesentlichen Vorgaben für den Wettbewerb und stellt die Entwürfe der beiden Preisträger des Wettbewerbes vor. Anschließend ergreift Frau Weyde das Wort. Sie erläutert den Flächennutzungsplan und erklärt, warum dieser für das Plangebiet geändert werden muss. Im Anschluss legt Herr Schmidbauer die Planungsgrundlagen für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die sich daraus ergebenden Konflikte dar, die im Bebauungsplan planerischen gelöst werden sollen (detaillierte Ausführungen zu den Vorträgen siehe Protokoll der ersten Veranstaltung). Nachdem die Vorträge beendet sind, werden die anwesenden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich zu der Planung zu äußern und Fragen zu stellen.
2 Kann durch den Bebauungsplan sichergestellt werden, dass exakt der Siegerentwurf umgesetzt wird? Nein, nicht in allen Details. Es sollen einige wichtige Vorgaben gemacht werden, aber es soll den Investoren/ Bauherren auch Spielraum für Individualität gegeben werden. 2. Wäre es nicht besser, die Bahntrasse durch das Gewerbegebiet zu legen? Der Verlauf durch den Nordpark ist zu risikoreich. Das wäre sicher besser. Leider ist die Bahntrasse vorhanden und kann nicht verlegt werden. Geschützte Bereiche für beispielsweise Kleinkinder sind aber wohnungsnah und entfernt von der Bahntrasses vorgesehen. Die bahnnahen Grünbereiche könnten eventuell den Jugendlichen vorbehalten werden. 3. Welche Möglichkeiten wird es geben, um die Bahntrasse queren zu können? Die Bahntrasse wird sicher nicht überall zu queren sein. An welchen Stellen eine Querung geplant werden kann, muss noch mit der DB AG geklärt werden. 4. Wie oft und zu welchen Zeiten wird dort ein Zug fahren? Zurzeit gibt es in den Abendstunden ca. 15 bis 17 Rangierfahrten pro Woche. 5. Wie wird das Verhältnis sein zwischen Geschosswohnungsbau und Stadthäusern? Angestrebt sind ca. 80 % Geschosswohnungsbau und ca. 20 % Stadthäuser. 6. Sind auch andere Wohnformen wie z. B. gemeinschaftliches Wohnen möglich? Wie könnte ein solches Projekt integriert werden? Andere Städte sind da bereits viel weiter. Dort werden explizit Grundstücke für derartige Wohnprojekte angeboten. Diese bestimmte Wohnform kann im Bebauungsplan zwar nicht festgesetzt werden, sie wird jedoch zulässig sein. Man kann davon ausgehen, dass die Nibelungen-Wohnbau-GmbH in Bezug auf ein solches Projekt ein gesprächsbereiter Partner ist. Es wird daher empfohlen, sich direkt mit der Nibelungen-Wohnbau- GmbH in Verbindung zu setzen. Eine Garantie zur Umsetzung eines solchen Projektes kann jedoch nicht gegeben werden. 7. Man sollte dieses neue Wohngebiet zu einem Musterbeispiel für energieeffizientes Bauen machen. Energiesparen ist im Wohnungsbau ohnehin ein ganz aktuelles Thema und wird daher auch bei diesem Projekt eine ganz entscheidende Rolle spielen. 8. Wer genau wird letztendlich dieses Wohngebiet vermarkten? Die Erschließung wird durch die Stadt Braunschweig zusammen mit der Nibelungen-Wohnbau-GmbH erfolgen. Zu der Art der Vermarktung einzelner Grundstücke bzw. Wohnungen können derzeit noch keine belastbaren Angaben gemacht werden. Dazu ist das Projekt nicht weit genug entwickelt.
3 Wie wird sich das neue Wohngebiet auf die Verkehrsbelastung der Siegfriedstraße bzw. des Bienroder Weges auswirken? Zur Erschließung des Wohngebietes wird im nördlichen Bereich eine neue Stadtstraße entstehen. Diese wird im ersten Abschnitt zwischen Bienroder Weg und Mittelweg gebaut; später soll sie bis zur Hamburger Straße verlängert werden. Diese Stadtstraße wird keine Nordtangente, sondern wird im Ausbau der Kastanienallee ähnlich sein. Im Endausbau wird eine Entlastung insbesondere der Siegfriedstraße erwartete. Eine Entlastung des Bienroder Weges wird eher nicht eintreten. 10. Was ist mit einer Straßenverbindung zwischen Bienroder Weg und Querum? Der Bau einer solchen Straße ist eher unwahrscheinlich, da sie durch sehr sensible Landschaftsbereiche wie Auen und Bäche führen würde. 11. Befinden sich bereits alle Flächen in öffentlicher Hand? Können alle Bereiche zusammen umgesetzt werden? Die Umsetzung ist in mehreren Abschnitten geplant. Diese sollen kontinuierlich nacheinander entwickelt werden. 12. Sind südlich angrenzend an die Stadtstraße zunächst gemischte Bereiche geplant? Erfolgt die Entwicklung von Norden nach Süden? Südlich angrenzend an die Stadtstraße sind Bereiche mit einer Mischung von Wohnen und wohnverträglichem Gewerbe vorstellbar. Da die Haupterschließung von Norden erfolgen wird, wird sich das Wohngebiet von Norden nach Süden entwickeln. 13. Welche Rolle spielt der nicht verabschiedete Landschaftsrahmenplan? Der Landschaftsrahmenplan dient als Grundlage bei jeder Planung. 14. Wie wird mit den im Gebiet vorkommenden Arten umgegangen? Zur Feststellung von geschützten Arten im Gebiet wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Für die Beeinträchtigung des Lebensraumes von ggf. geschützten Arten muss ein Ausgleich geschaffen werden. Dieser soll gemäß Baugesetzbuch zunächst vor Ort erfolgen. Ist dies nicht möglich, kann der Ausgleich auch auf externen Flächen erfolgen. 15. Gibt es Altlasten im Gebiet? Auch zur Feststellung von Altlasten im Gebiet erfolgt eine Untersuchung. Das Ergebnis steht derzeit noch aus. 16. Wer entscheidet darüber, welcher der beiden sehr unterschiedlichen Siegerentwüfe zur Ausführung kommen soll? Die Verwaltung legt der Politik alle Informationen zu den beiden Entwürfen vor, sodass diese dann eine Entscheidung treffen kann.
4 Soll nicht über die vorhandene Bahntrasse die RegioStadtBahn fahren? Das Projekt der RegioStadtBahn wird nicht weiterverfolgt. Trotzdem muss entsprechend dem regionalen Raumordnungsprogramm ein Schienenverkehr auf der vorhandenen Bahntrasse weiterhin ermöglicht werden. Die Trasse muss daher in die Grünplanung integriert werden. Eine Regiobahn mit 80 km/h ist hier jedoch nicht vorgesehen. Man muss sich den Schienenverkehr eher vorstellen wie am Bohlweg. 18. Wie wird die Vergabe der Wohnungen erfolgen? Gibt es eine Liste für Interessenten? Ist sichergestellt, dass auch alle Interessierten eine Rückmeldung erhalten? Über das Vergabeverfahren ist noch keine Entscheidung gefallen, da die Planungen noch nicht weit genug fortgeschritten sind. Die Stadt geht davon aus, dass alle auf einer Liste stehenden Interessenten durch die Nibelungen- Wohnbau-GmbH informiert werden, wenn die Vergabe erfolgen soll. 19. Wird es nur Miet- oder auch Eigentumswohnungen geben? Es ist eine Mischung von beiden Wohnformen vorgesehen. Der Schwerpunkt wird allerdings auf Mietwohnungsbau liegen. 20. Wird jedes Haus einen Gemeinschaftsgarten haben? Das hängt von dem jeweiligen Entwurf ab. 21. Wie wird das Preisniveau sein? Wird sich jeder dort eine Wohnung leistenkönnen oder werden nur hochpreisige Wohnungen entstehen? Von Seiten der Stadt ist es nicht gewollt, dass dort nur hochpreisige Wohnungen entstehen. 22. Wird die Spargelstraße als Geh- und Radweg ausgebaut werden? Wird es einen guten Anschluss an die Innenstadt geben? Es ist angestrebt, in Verlängerung der Spargelstraße Fahrradstraßen als weitere Verbindung in Richtung Innenstadt zu bauen bzw. auszuweisen. 23. Wie soll der Bau von ca. 20 % sozialem Wohnungsbau sichergestellt werden? Grundsätzlich ist es Ziel der Stadt, die Zahl der Sozialwohnungen zu erhöhen. Leider ist derzeit sozialer Wohnungsbau nicht sehr attraktiv für potenzielle Investoren. Allerdings arbeitet die jetzige Landesregierung an einer Reformierung der Förderung, um mehr Investoren für den sozialen Wohnungsbau zu gewinnen. Auch der Rat der Stadt beschäftigt sich aktuell sehr intensiv mit der Frage, wie sozialer Wohnungsbau gefördert werden kann.
5 Im Gebiet gibt es ein Grundstück, welches derzeit von der Lebenshilfe für integrative Projekte genutzt wird. Werden dieser Initiative Ersatzflächen zur Fortführung des Projektes zur Verfügung gestellt? Die Stadt bemüht sich intensiv um weitere Gespräche mit der Initiative, um eine gute Lösung zu finden. Ersatzflächen sollen gesucht und nach Möglichkeit gefunden werden. 25. Die Wodanstraße soll als Teil der neuen Stadtstraße ausgebaut werden. Fallen für die Anlieger Erschließungsbeiträge an? Wenn beim Ausbau städtische Mittel eingesetzt werden, kann es zu Erschließungskosten kommen. 26. Reichen die Kapazitäten der vorhandenen Kitas und Schulen aus? Im neuen Wohngebiet sind zwei neue Kitas vorgesehen. Auch die vorhandenen Schulen müssen eventuell erweitert werden. Dies wird im weiteren Verfahren geprüft. 27. Gibt es ein Enddatum, bis zu dem das gesamte Projekt umgesetzt sein soll? Nein. Das Projekt wird in mehreren Abschnitten umgesetzt. In 2015 soll die Erschließung des ersten Bauabschnittes erfolgen. Um Prognosen zu den weiteren Bauabschnitten abzugeben, ist es derzeit noch zu früh. 28. Im Gebiet gibt es eine Vielzahl von frei lebenden Katzen. Wie können diese berücksichtigt werden. Die Planungen beinhalten auch großzügige Grünbereiche. Es wird davon ausgegangen, dass sich frei lebende Katzen dort neue Unterschlupfmöglichkeiten suchen und solche auch finden werden. 29. Wie kam es zu den beiden so unterschiedlichen Entwürfen? Es gab ein Preisgericht in gemischter Besetzung, welches die anonymisierten Entwürfe zu beurteilen hatte. Bei beiden Entwürfen hat das Preisgericht Qualitäten gesehen, wenn auch sehr unterschiedlicher Art. 30. Muss auf Bültenweg und Mittelweg mit Verstärkung des Verkehrs gerechnet werden? Es wird davon ausgegangen, dass der Bültenweg nicht höher belastet wird als bisher. Der Mittelweg jedoch könnte vorübergehend mehr belastet werden, solange nur der erste Abschnitt der Stadtstraße zwischen Mittelweg und Bültenweg realisiert ist. Wenn die Stadtstraße in ihrer Gesamtlänge umgesetzt ist, wird sich die Belastung des Mittelweges wieder auf das jetzige Maß reduzieren. 31. Wird es einen Supermarkt geben oder ein Café? Wann kann frühestens der Einzug erfolgen? Es wird im Gebiet einen zentralen Bereich geben, wo sich zum Beispiel Gastronomie ansiedeln kann. Die Ansiedlung eines Supermarktes direkt im Gebiet wird
6 - 6 - eher nicht erwartet, da es im direkten Umfeld mehrere Nahversorger gibt, die auf kurzem Weg erreichbar sind. Die ersten Bautätigkeiten sind für 2015 geplant. Es besteht daher die berechtigte Hoffnung auf einen Ersteinzug in Wird der Kostenfaktor ein Entscheidungskriterium zwischen den beiden Entwürfen sein? Das Geld wird hier keine große Rolle spielen, da beide Entwürfe eine hohe Dichte aufweisen und somit beide gleich wirtschaftlich sind. Ausschlaggebend wird in der Hauptsache der städtebauliche Aspekt sein. Da keine weiteren Fragen mehr gestellt werden, beendet Herr Leuer gegen Uhr die Veranstaltung. I. A. gez. Jantos
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Veranstaltung
Anlage Stand: 29. Jan. 2014 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift Taubenstraße HA 135 118. Änderung des Flächennutzungsplanes Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Veranstaltung
MehrBürgerversammlung. Bebauungsplan Nr. 2103, Ehemaliges Diamaltgelände in München-Allach
Bebauungsplan Nr. 2103, Ehemaliges Diamaltgelände in München-Allach Bürgerversammlung für den Stadtbezirk 23, Allach-Untermenzing am 28.06.2016 Themengruppe Stadtplanung Bebauungsplan Nr. 2103 Ehemaliges
MehrVom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan
Vom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan Ein Beispiel aus Freiburg im Breisgau Aachen, den 16.11.2006 Hanno Ehrbeck Übersicht Bauleitplanung im Gesetz Bauleitplanung in der Praxis Innere Elben, Freiburg
MehrBezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND
MehrAbgleich. Prüfsteine mit Städtebaulichem Vertrag
KG-Mitte Altona Mitte Altona Abgleich Prüfsteine mit Städtebaulichem Vertrag KG-Mitte Altona Frage an die Politik: Warum wird das Gebiet nicht kleinteilig strukturiert? Mitte Altona Kleinteiligkeit Wohn-
MehrNeues Wohnen am Stadtanger. Nördliches Ringgebiet
Neues Wohnen am Stadtanger Nördliches Ringgebiet Quartiersmarke Vernetzt Das Quartier vernetzt sich aufgrund der städtebaulichen Grundstruktur mit seiner Umgebung, frühzeitige Anbindung an das öffentliche
MehrWohnungsneubaugebiet Wohnen am Stadtanger
Die Nibelungen-Wohnbau-GmbH ist eines der größten Wohnungsunternehmen in Braunschweig und gestaltet seit 1926 Leben und Raum für viele zufriedene Kunden. Bis 2020 wird die Nibelungen-Wohnbau in der Braunschweiger
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrBebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Keltersiedlung im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 258)
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Städtebau und Umwelt GZ: StU GRDrs 940/2016 Stuttgart, 02.01.2017 Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Keltersiedlung im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung
Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-
MehrPartizipative Planung und Liegenschaftspolitik am Beispiel des Baugebiets Allmendäcker II. Wohnbau-Forum des Verbands Region Stuttgart
Partizipative Planung und Liegenschaftspolitik am Beispiel des Baugebiets Allmendäcker II Wohnbau-Forum des Verbands Region Stuttgart 25.10.2017 1 Entwicklung Allmendäcker II / Übersicht Kontext Ziele
MehrDas Johannes-Kepler-Quartier Ein Projekt der KWL GmbH im Auftrag der Hansestadt Lübeck
Das Johannes-Kepler-Quartier Ein Projekt der KWL GmbH im Auftrag der Hansestadt Lübeck Stand: Janaur 2019 Mehr Informationen unter: www.kwl-luebeck.de Das Plangebiet Das geplante Wohngebiet liegt im Lübecker
Mehr5. Änderung des Bebauungsplans Egelsee- Süd (östlicher Teil)
5. Änderung des Bebauungsplans Egelsee- Süd (östlicher Teil) im vereinfachten Verfahren gem. 13 Abs.6 Nr.11 BauGB Entwurf vom 06.11.2014 Stadt Schwandorf Stadt im Seenland Region Oberpfalz-Nord (6) Regierungsbezirk
MehrBegründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde
Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies
MehrKurstadt Bad Nenndorf
Kurstadt Bad Nenndorf Bad Nenndorf ist ein Mittelzentrum im Landkreis Schaumburg. Die Stadt ist geprägt durch Kureinrichtungen und Fremdenverkehrsangebote. Wegen ihrer reizvollen Lage am nordwestlichen
MehrVorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin. Einbringung Beratung Beschlussfassung
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Städtebau und Umwelt GZ: StU GRDrs 640/2016 Stuttgart, 06.09.2016 Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Wohnquartier mit Pflegeeinrichtung in Steckfeld,
MehrGünthersburghöfe. Bestandsaufnahme, Ziele und nächste Schritte. Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.v. Themenabend,
Günthersburghöfe Bestandsaufnahme, Ziele und nächste Schritte Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.v. Themenabend, 21.03.2018 1 Überblick Aktueller Stand des Verfahrens Was ist zurzeit die
MehrBebauungsplan Nr. 75 der Gemeinde Rellingen Lohacker (Baumschule Steffen)
Bebauungsplan Nr. 75 der Gemeinde Rellingen Lohacker (Baumschule Steffen) Einwohnerversammlung hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB 27.06.2018 Quelle: Google Maps Lage im Raum
MehrFlächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg
Flächennutzungsplan Potsdam 25. Änderung Medienstadt Babelsberg Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Stadtentwicklung - Verkehrsentwicklung Flächennutzungsplan Potsdam - Begründung Seite 1 25. Änderung Anlass
MehrDer Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?
Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung - zu ihr gehören der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan - hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
MehrBeratungsfolge Sitzungstermin Status Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach Ö
Stadt Braunschweig Der Oberbürgermeister 18-07657 Beschlussvorlage öffentlich Betreff: 143. Änderung des Flächennutzungsplanes "Feuerwache-Nord" Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Feuerwache-Nord",
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrAm Ochtmisser Kirchsteig
Hansestadt Lüneburg Bebauungsplan Nr. 176 Begründung Quelle Luftbild: bing maps Inhalt: 1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes... 1 2 Anlass, allgemeine Ziele und Zwecke der Planung... 1 3 Räumliche und
MehrN I E D E R S C H R I F T
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister N I E D E R S C H R I F T über die Durchführung der Anhörungsveranstaltung zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß 3 Abs. 1
MehrBebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung
Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung Maßnahme der Innenentwicklung ( 13a BauGB) B e g r ü n d u n g aufgestellt: 03.07.2014 Entwurfsverfasser: Inhalt 1 Anlass und Ziel der Planung 3 2 Planungserfordernis
Mehr"Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen
Bebauungsplan Nr. 486 "Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3
MehrDie Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergisch Gladbach Bürgerversammlung am 10.09.2016 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ( 3 Abs. 1 BauGB) 1 Anlass Warum ein neuer
MehrBebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße - Begründung - (Vorentwurf) Begründung mit örtlichen Bauvorschriften gemäß 9 (8) BauGB
MehrBebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung
Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Planbereich 20 Begründung Entwurf - Aufstellungsbeschluss - STADTPLANUNGSAMT, 03.07.2012 Entwurf zum Aufstellungsbeschluss Begründung zum Bebauungsplan
MehrBebauungsplan Berg-Bürg II Planbereich 25, Gemarkung Bittenfeld
Bebauungsplan Berg-Bürg II Planbereich 25, Gemarkung Bittenfeld Infoveranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3.1 Baugesetzbuch am 20.01.2014 in der Zehntscheuer in Bittenfeld Öffentlichkeitsbeteiligung
MehrBEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus
BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des
MehrDeputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S)
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 31. Oktober 2012 Tel.: 361-79477 (Frau Wiedau) 361-10859 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage
MehrGemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~
4. Änderung Bebauungsplan 11 1m neuen Feld~~ im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne Umweltbericht Satzung in der Fassung vom 10.01.2014 bestehend aus: Satzungstext Übersichtskarte mit Geltungsbereich
MehrSANIERUNG FEUERBACH Stadterneuerung - Wiener Platz
INFOBROSCHÜRE SANIERUNG FEUERBACH Stadterneuerung - Wiener Platz VOM SCHOCH AREAL ZUM QUARTIER AM WIENER PLATZ Die ca. 2,8 ha große Fläche liegt in zentraler Lage zwischen dem Bahnhof Feuerbach und dem
MehrBegründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße
zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße Der Bürgermeister -Fachbereich Stadtplanung- Nettetal, INHALT: 1. Anlass sowie Ziel und Zweck der Planung 3 2. Planerische Ausgangssituation und Rahmenbedingungen
MehrBebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung
Bebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung Planungsamt der Stadt Jülich Inhaltsverzeichnis Seite Städtebauliche Begründung 1. Anlass und Ziel der Planaufstellung 2 2. Beschreibung
Mehr7. VORHABENBEZOGENE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 79 DER STADT BAD SEGEBERG LANDSCHAFTSPLANERISCHE STELLUNGNAHME
7. VORHABENBEZOGENE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 79 DER STADT BAD SEGEBERG LANDSCHAFTSPLANERISCHE STELLUNGNAHME Auftraggeber: Stadt Bad Segeberg Lübecker Straße 9 23795 Bad Segeberg Verfasser: PLANUNG
MehrVorlage Beratungsfolge Sitzung Beschluss
Stadt Braunschweig TOP Der Oberbürgermeister Drucksache Datum FB Stadtplanung und Umweltschutz 8598/04 9. März 04 61.12-312/IN 220-B 3 Vorlage Beratungsfolge Sitzung Beschluss Stadtbezirksrat 221 Innenstadt
MehrFlächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee
Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Offenlage (21.11.2014)
MehrInteressenbekundungsverfahren für die Bebauung des Grundstückes Ecke Kirchgasse/Kelterstraße mit seniorengerechten und barrierefreien Wohnungen
Gemeinde Pfedelbach Hohenlohekreis Interessenbekundungsverfahren für die Bebauung des Grundstückes Ecke Kirchgasse/Kelterstraße mit seniorengerechten und barrierefreien Wohnungen Interessenbekundungsverfahren
MehrGemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung
MehrGemeinderats-Sitzung Geroldshausen am
Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am 23.02.2011 TOP 1: Bebauung des gemeindlichen Grundstücks neben der Kath. Kirche in Geroldshausen 3. Änderung des Bebauungsplans Ziegelwende a) Aufstellungsbeschluss
MehrBebauungsplan. Auf Haardt
Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen
MehrBEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I
STADT OBERKOCHEN OSTALBKREIS BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I Aufgestellt: Adelmannsfelden, 25.05.2011 / 21.09.2011 Ausfertigung: Die Übereinstimmung der Teilaufhebung
MehrDer Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?
Stadt Pfungstadt Bauamt Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) und dem Bebauungsplan.
MehrANHÖREN UND MITREDEN WOHNUNGSBAU AM BUCHENKAMP
Öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Volksdorf 46 ANHÖREN UND MITREDEN WOHNUNGSBAU AM BUCHENKAMP LGV Hamburg 10. Oktober 2016, 18 Uhr, Aula des Walddörfer-Gymnasiums, Im Allhorn 45, 22359
MehrFlecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:
Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-
MehrK r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur
Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017
Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
MehrGroße Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -
Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB
MehrEinwohnerversammlung der Gemeinde Osterby
Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereiche 1 bis 3) und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1)
MehrEntwicklung Stellingen Bürgerbeteiligungsverfahren zu Stellingen 61 und 62
Entwicklung Stellingen Bürgerbeteiligungsverfahren zu Stellingen 61 und 62 Auftaktveranstaltung 26.03.2013 Entwicklung Stellingen Historie ca.1910 ca.1950 Entwicklung Stellingen Lage im Stadtteil Entwicklung
MehrB e g r ü n d u n g. zur 171. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf) - Südwestlich Witzelstraße -
B e g r ü n d u n g zur 171. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf) - Südwestlich Witzelstraße - Stadtbezirk 3 Stadtteil Bilk 1. Lage des Plangebietes, örtliche Verhältnisse Das Plangebiet umfasst
MehrBebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof
Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat
MehrTOP ös/nös Gremium. 1 ös Ausschuss für Umwelt und Technik
TOP ös/nös Gremium Datum ös Ausschuss für Umwelt und Technik 9.05.07 Bebauungsplan Beim Pfändle und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Waldsee Aufstellungsbeschluss und Vorstellung des städtebaulichen
MehrAbgleich. Prüfsteine mit Städtebaulichem Vertrag
KG-Mitte Altona Mitte Altona Abgleich Prüfsteine mit Städtebaulichem Vertrag KG-Mitte Altona Prüfstein 0 (Gundlagen der Planung) Vor Abschluss der Abwendungsvereinbarungen muss mit der DB die Verlagerung
MehrBEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.
MehrGemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung
Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße
MehrENTWURF Rahmenplan Wohnbauflächen Harckesheyde-Mühlenweg
ENTWURF Rahmenplan Wohnbauflächen Harckesheyde-Mühlenweg Informationsveranstaltung Herzlich Willkommen 6013/ Kroker Team Stadtplanung 1 Wir erarbeiten gerade den Rahmenplan, d.h.: Wir sind ganz am Anfang
MehrC4C competence for competitions
Protokoll zur Bürgerinformation 1 Seite 1 5 Nikolausberger Weg Wohnungsbau in Göttingen Protokoll zur Bürgerinformation 1 Datum Mittwoch, 18. Januar 2017 Zeit 18:00 20:15 Uhr Ort Theodor-Heuss-Gymnasium
MehrPräsentation Konferenz Alter und Pflege, Kreis Borken
Präsentation Konferenz Alter und Pflege, Kreis Borken 10.05.2017 Bauort: Ramsdorfer Straße, 46342 Velen Bauherr: Landsberg sche Verwaltung Landsbergallee 2 46342 Velen Betreiber: Klinikum Westmünsterland
MehrBegründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke
MehrAMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite
166 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 18. Mai 2017 Nr. 21/2017 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 97 11.05.2017 Öffentliche Bekanntmachung der 34. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012 Teil A Begründung Teil B Umweltbericht Bearbeitung durch das Stadtplanungsamt der Stadt Fulda: Ulrike Schneider,
MehrÜberarbeitung des Entwicklungskonzepts. Ortskern von Brinkum. 4. September 2018 Dipl. Ing. Dominik Geyer
Herzlich willkommen Überarbeitung des Entwicklungskonzepts für den Ortskern von Brinkum 4. September 2018 Dipl. Ing. Dominik Geyer Agenda Das möchten wir heute vorstellen Eine neue Mitte für Brinkum: Leitgedanken
Mehr27. Jahrgang 03. Juli 2018 Nr.: 30 Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 03. Juli 2018 Nr.: 30 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Öffentliche Bekanntmachung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigsfelde (Änderungsbeschluss)
MehrRichtericher Dell. Sachstand Planungsausschuss am Annika Kubbilun Stadt Aachen, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Richtericher Dell Sachstand Planungsausschuss am 05.12.2013 Annika Kubbilun Stadt Aachen, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Sachstandsbericht Inhalte Haupterschließung/Ortsumgehung - Verfahrensstand
MehrBebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung
Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des
MehrBebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"
Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
MehrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann
Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 06/2010 20. Jahrgang 05. März 2010 Inhaltsverzeichnis 26 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Genehmigung
MehrAMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Nummer 27 Datum 18.09.2009 Amtliche der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 53 Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
MehrMarkt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch
Markt Sulzbach a. Main Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Grüne Lunge Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Planverfasser Stand 01.03.2016 STADTPLANUNG ENERGIEBERATUNG Mühlstraße 43 63741
MehrPressemitteilung Nr.:
DER MAGISTRAT Pressemitteilung Nr.: Datum: 19. Januar 2018 Bebauungsplanverfahren für SEWO- Grundstücke am Bahnhof Wohn- und Geschäftshäuser geplant 2,1 Hektar Fläche am Bahnhof Oberursel sind im Eigentum
MehrBürgerinformation zur städtebaulichen Entwicklung Rheinweg Süd
Bürgerinformation zur städtebaulichen Entwicklung Rheinweg Süd, Aula der Gesamtschule Bonns Fünfte Herzlich Willkommen! Präsentation Begrüßung + Vorstellung des Podiums Ablauf Beschreibung der Planung
MehrBegründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg
Begründung 4 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln für den Bereich der Tennisanlage am Krützboomweg sowie der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.
MehrORTSGEMEINDE FREISBACH
ORTSGEMEINDE FREISBACH Quelle: LANIS, Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz BEBAUUNGSPLAN IN DEN STRASSGÄRTEN II, TEIL B ÄNDERUNG 1. P L A N Z E I C H N U N G 2. T E X
Mehr26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 Preußenpark Gasturbinen-Prüfstand
MehrEuropacity / Heidestraße. Bebauungspläne 1-62 und Bebauungspläne II-201c, 1-62/ 1-63
Europacity / Heidestraße Bebauungspläne 1-62 und 1-63 Bebauungspläne II-201c, 1-62/ 1-63 Beschluss Masterplan Heidestraße 5.5.2009 (BA Mitte, SenStadt) Aufstellungsbeschluss 1-62 18.8.2009 (BA Mitte) Aufstellungsbeschluss
MehrBebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung
Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte
MehrÖffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom
Öffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom 04.06.2018 Beschluss Nr. 749 Abstimmungsergebnis 16 : 0 Amtsverlust als Marktgemeinderätin von Frau Manuela Obert Der Marktgemeinderat
MehrSTADT GLÜCKSTADT BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR Gewerbegebiet/ Industriegebiet Stadtstraße
STADT GLÜCKSTADT BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4.16 Gewerbegebiet/ Industriegebiet Stadtstraße Satzungsbeschluss Stand: November 2006 Inhaltsverzeichnis Seite Rechtsgrundlagen 3 Räumlicher
MehrVorlage Beratungsfolge Sitzung Beschluss
Stadt Braunschweig TOP Der Oberbürgermeister Drucksache Datum FB Stadtplanung und Umweltschutz 14358/11 25. Mai 2011 61.12-B 2/61.5-F 1 Vorlage Beratungsfolge Sitzung Beschluss Tag Ö N angenommen StBezRat
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Aus fachlicher Sicht beurteilt die Verwaltung dies äußerst kritisch und beabsichtigt die federführende Behörde für Stadtentwicklung und Wohnungsbau aufzufordern, den Planungen der Gezu TOP 7.1 Freie und
MehrBauleitplanung Güterbahnhof Bürgergespräch
Bauleitplanung Güterbahnhof Bürgergespräch zum Bebauungsplan Nr. 313 Jakob-Koenen-Straße und zur 180. Flächennutzungsplanänderung am 29.06.2017 Inhalt 1. Darstellung Beschlusslage 2. Planerisches Konzept
MehrBürgerbeteiligung in der Bauleitplanung und Stadtentwicklung
Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung und Stadtentwicklung Dipl.-Ing. Kristian Dahlgaard konsalt GmbH Dipl. Soz. Margit Bonacker DASL Geschäftsführende Gesellschafterin konsalt GmbH Über uns Wir verstehen
MehrIm Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Bebauungsplan Im Feuerhägle/Primus-Truber-Straße 1. Bebauungsplan Im Feuerhägle / Primus-Truber-Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich
MehrUniversitätsstadt Tübingen Vorlage 342 / 08 FAB Projektentwicklung Datum Markus Staedt, Telefon: Gregor Schneider, Telefon: -2627
Universitätsstadt Tübingen Vorlage 342 / 08 FAB Projektentwicklung Datum 08.09.2008 Markus Staedt, Telefon: -2624 Gregor Schneider, Telefon: -2627 Beschlussvorlage zur Behandlung im: Vorberatung im: Gemeinderat
MehrBezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin.12.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 31 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 10.01.2017 1. Gegenstand
MehrANHÖREN UND MITREDEN WOHNUNGSBAU AM MÜTZENDORPSTEED
Öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Bramfeld 70 02. März 2017, 18 Uhr, Schule Fahrenkrön, Fahrenkrön 115, 22179 Hamburg ANHÖREN UND MITREDEN WOHNUNGSBAU AM MÜTZENDORPSTEED Kartengrundlage:
MehrBAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-
MehrBericht aus der Idsteiner Praxis
Bericht aus der Idsteiner Praxis KRISTINA OLDENBURG KOKONSULT KRISTINA OLDENBURG KOKONSULT Entwicklung des öffentlich geförderten Wohnungsbau in Idstein Wohnungen mit Belegungsrecht für die Stadt Idstein
MehrBürgerbeteiligung vor Ort am 22. Mai und 4. Juni 2012
Bramfeld 64 Öffentliche Plandiskussion am 23. April 2012 Bebauungsplan-Entwürfe Bramfeld 69 und Bramfeld 64 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bürgerbeteiligung vor Ort am 22. Mai und 4.
MehrDie Be(Ver)bauung des nördlichen Ostviertels Bürgerversammlung am im Albertinum
Die Be(Ver)bauung des nördlichen Ostviertels Bürgerversammlung am im Albertinum Folie 1 Bebauungsplanverfahren Südlich Nonnenstieg auf IWF-Gelände seit 2012 Nikolausberger Weg (Wohnungsgenossenschaft)
MehrEntwurf. Bebauungsplan. Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern. - Begründung -
Bebauungsplan Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern - Begründung - Gemeinde Benediktbeuern Prälatenstraße 7 83671 Benediktbeuern Tel. 08857/69130 Fax 08857/691313 E-Mail: info@benediktbeuern.de
MehrDer Bebauungsplan STADT ESSLINGEN AM NECKAR STADTPLANUNGS- UND STADTMESSUNGSAMT
STADT ESSLINGEN AM NECKAR STADTPLANUNGS- UND STADTMESSUNGSAMT Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens Aufstellungsbeschluss Beschluss durch den Ausschuss für Technik und Umwelt des Gemeinderates (ATU) Amtliche
MehrStadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße
Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.
MehrBegründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)
Anlage 3 zur Drucksache TU 009 / 2014 Stadt Heidenheim an der Brenz Baubereichsplan 01.00 Begründung vom 24.01.2014 gemäß 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit 2a Nr. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nördlich der
Mehr