Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Veranstaltung

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1 Anlage Stand: 3. Feb Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift Taubenstraße HA Änderung des Flächennutzungsplanes Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Veranstaltung Ort: Zeit: Teilnehmer: Haus der Kulturen (Nordbahnhof) 22. Jan. 2014, Uhr ca. 120 Bürgerinnen und Bürger Herr Leuer, Stadtbaurat Frau Weyde, Abt. Vorbereitende Bauleitplanung, Standortplanung Herr Schmidbauer, Abteilung Stadtplanung Frau Jantos, Abteilung Stadtplanung Zur Information sind folgende Pläne ausgehängt: - Karte Planungsgrundlagen - Flächennutzungsplan (aktuell) sowie die geplante Änderung als Auszug - Luftbild - Pläne der ersten Preisträger aus dem städtebaulichen Wettbewerb Nördliches Ringgebiet einschl. weiterer Pläne mit der jeweiligen Überarbeitung des ersten Bauabschnittes Darüber hinaus wird eine Powerpointpräsentation gezeigt. Herr Leuer eröffnet um Uhr die Veranstaltung. Zunächst gibt Herr Leuer einen Rückblick auf den bisherigen Verlauf der Planungen. Danach erläutert er den Ablauf des Bebauungsplanverfahrens und übergibt das Wort an Herrn Schmidbauer. Dieser nennt die wesentlichen Vorgaben für den Wettbewerb und stellt die Entwürfe der beiden Preisträger des Wettbewerbes vor. Anschließend ergreift Frau Weyde das Wort. Sie erläutert den Flächennutzungsplan und erklärt, warum dieser für das Plangebiet geändert werden muss. Im Anschluss legt Herr Schmidbauer die Planungsgrundlagen für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die sich daraus ergebenden Konflikte dar, die im Bebauungsplan planerischen gelöst werden sollen (detaillierte Ausführungen zu den Vorträgen siehe Protokoll der ersten Veranstaltung). Nachdem die Vorträge beendet sind, werden die anwesenden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich zu der Planung zu äußern und Fragen zu stellen.

2 Kann durch den Bebauungsplan sichergestellt werden, dass exakt der Siegerentwurf umgesetzt wird? Nein, nicht in allen Details. Es sollen einige wichtige Vorgaben gemacht werden, aber es soll den Investoren/ Bauherren auch Spielraum für Individualität gegeben werden. 2. Wäre es nicht besser, die Bahntrasse durch das Gewerbegebiet zu legen? Der Verlauf durch den Nordpark ist zu risikoreich. Das wäre sicher besser. Leider ist die Bahntrasse vorhanden und kann nicht verlegt werden. Geschützte Bereiche für beispielsweise Kleinkinder sind aber wohnungsnah und entfernt von der Bahntrasses vorgesehen. Die bahnnahen Grünbereiche könnten eventuell den Jugendlichen vorbehalten werden. 3. Welche Möglichkeiten wird es geben, um die Bahntrasse queren zu können? Die Bahntrasse wird sicher nicht überall zu queren sein. An welchen Stellen eine Querung geplant werden kann, muss noch mit der DB AG geklärt werden. 4. Wie oft und zu welchen Zeiten wird dort ein Zug fahren? Zurzeit gibt es in den Abendstunden ca. 15 bis 17 Rangierfahrten pro Woche. 5. Wie wird das Verhältnis sein zwischen Geschosswohnungsbau und Stadthäusern? Angestrebt sind ca. 80 % Geschosswohnungsbau und ca. 20 % Stadthäuser. 6. Sind auch andere Wohnformen wie z. B. gemeinschaftliches Wohnen möglich? Wie könnte ein solches Projekt integriert werden? Andere Städte sind da bereits viel weiter. Dort werden explizit Grundstücke für derartige Wohnprojekte angeboten. Diese bestimmte Wohnform kann im Bebauungsplan zwar nicht festgesetzt werden, sie wird jedoch zulässig sein. Man kann davon ausgehen, dass die Nibelungen-Wohnbau-GmbH in Bezug auf ein solches Projekt ein gesprächsbereiter Partner ist. Es wird daher empfohlen, sich direkt mit der Nibelungen-Wohnbau- GmbH in Verbindung zu setzen. Eine Garantie zur Umsetzung eines solchen Projektes kann jedoch nicht gegeben werden. 7. Man sollte dieses neue Wohngebiet zu einem Musterbeispiel für energieeffizientes Bauen machen. Energiesparen ist im Wohnungsbau ohnehin ein ganz aktuelles Thema und wird daher auch bei diesem Projekt eine ganz entscheidende Rolle spielen. 8. Wer genau wird letztendlich dieses Wohngebiet vermarkten? Die Erschließung wird durch die Stadt Braunschweig zusammen mit der Nibelungen-Wohnbau-GmbH erfolgen. Zu der Art der Vermarktung einzelner Grundstücke bzw. Wohnungen können derzeit noch keine belastbaren Angaben gemacht werden. Dazu ist das Projekt nicht weit genug entwickelt.

3 Wie wird sich das neue Wohngebiet auf die Verkehrsbelastung der Siegfriedstraße bzw. des Bienroder Weges auswirken? Zur Erschließung des Wohngebietes wird im nördlichen Bereich eine neue Stadtstraße entstehen. Diese wird im ersten Abschnitt zwischen Bienroder Weg und Mittelweg gebaut; später soll sie bis zur Hamburger Straße verlängert werden. Diese Stadtstraße wird keine Nordtangente, sondern wird im Ausbau der Kastanienallee ähnlich sein. Im Endausbau wird eine Entlastung insbesondere der Siegfriedstraße erwartete. Eine Entlastung des Bienroder Weges wird eher nicht eintreten. 10. Was ist mit einer Straßenverbindung zwischen Bienroder Weg und Querum? Der Bau einer solchen Straße ist eher unwahrscheinlich, da sie durch sehr sensible Landschaftsbereiche wie Auen und Bäche führen würde. 11. Befinden sich bereits alle Flächen in öffentlicher Hand? Können alle Bereiche zusammen umgesetzt werden? Die Umsetzung ist in mehreren Abschnitten geplant. Diese sollen kontinuierlich nacheinander entwickelt werden. 12. Sind südlich angrenzend an die Stadtstraße zunächst gemischte Bereiche geplant? Erfolgt die Entwicklung von Norden nach Süden? Südlich angrenzend an die Stadtstraße sind Bereiche mit einer Mischung von Wohnen und wohnverträglichem Gewerbe vorstellbar. Da die Haupterschließung von Norden erfolgen wird, wird sich das Wohngebiet von Norden nach Süden entwickeln. 13. Welche Rolle spielt der nicht verabschiedete Landschaftsrahmenplan? Der Landschaftsrahmenplan dient als Grundlage bei jeder Planung. 14. Wie wird mit den im Gebiet vorkommenden Arten umgegangen? Zur Feststellung von geschützten Arten im Gebiet wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Für die Beeinträchtigung des Lebensraumes von ggf. geschützten Arten muss ein Ausgleich geschaffen werden. Dieser soll gemäß Baugesetzbuch zunächst vor Ort erfolgen. Ist dies nicht möglich, kann der Ausgleich auch auf externen Flächen erfolgen. 15. Gibt es Altlasten im Gebiet? Auch zur Feststellung von Altlasten im Gebiet erfolgt eine Untersuchung. Das Ergebnis steht derzeit noch aus. 16. Wer entscheidet darüber, welcher der beiden sehr unterschiedlichen Siegerentwüfe zur Ausführung kommen soll? Die Verwaltung legt der Politik alle Informationen zu den beiden Entwürfen vor, sodass diese dann eine Entscheidung treffen kann.

4 Soll nicht über die vorhandene Bahntrasse die RegioStadtBahn fahren? Das Projekt der RegioStadtBahn wird nicht weiterverfolgt. Trotzdem muss entsprechend dem regionalen Raumordnungsprogramm ein Schienenverkehr auf der vorhandenen Bahntrasse weiterhin ermöglicht werden. Die Trasse muss daher in die Grünplanung integriert werden. Eine Regiobahn mit 80 km/h ist hier jedoch nicht vorgesehen. Man muss sich den Schienenverkehr eher vorstellen wie am Bohlweg. 18. Wie wird die Vergabe der Wohnungen erfolgen? Gibt es eine Liste für Interessenten? Ist sichergestellt, dass auch alle Interessierten eine Rückmeldung erhalten? Über das Vergabeverfahren ist noch keine Entscheidung gefallen, da die Planungen noch nicht weit genug fortgeschritten sind. Die Stadt geht davon aus, dass alle auf einer Liste stehenden Interessenten durch die Nibelungen- Wohnbau-GmbH informiert werden, wenn die Vergabe erfolgen soll. 19. Wird es nur Miet- oder auch Eigentumswohnungen geben? Es ist eine Mischung von beiden Wohnformen vorgesehen. Der Schwerpunkt wird allerdings auf Mietwohnungsbau liegen. 20. Wird jedes Haus einen Gemeinschaftsgarten haben? Das hängt von dem jeweiligen Entwurf ab. 21. Wie wird das Preisniveau sein? Wird sich jeder dort eine Wohnung leistenkönnen oder werden nur hochpreisige Wohnungen entstehen? Von Seiten der Stadt ist es nicht gewollt, dass dort nur hochpreisige Wohnungen entstehen. 22. Wird die Spargelstraße als Geh- und Radweg ausgebaut werden? Wird es einen guten Anschluss an die Innenstadt geben? Es ist angestrebt, in Verlängerung der Spargelstraße Fahrradstraßen als weitere Verbindung in Richtung Innenstadt zu bauen bzw. auszuweisen. 23. Wie soll der Bau von ca. 20 % sozialem Wohnungsbau sichergestellt werden? Grundsätzlich ist es Ziel der Stadt, die Zahl der Sozialwohnungen zu erhöhen. Leider ist derzeit sozialer Wohnungsbau nicht sehr attraktiv für potenzielle Investoren. Allerdings arbeitet die jetzige Landesregierung an einer Reformierung der Förderung, um mehr Investoren für den sozialen Wohnungsbau zu gewinnen. Auch der Rat der Stadt beschäftigt sich aktuell sehr intensiv mit der Frage, wie sozialer Wohnungsbau gefördert werden kann.

5 Im Gebiet gibt es ein Grundstück, welches derzeit von der Lebenshilfe für integrative Projekte genutzt wird. Werden dieser Initiative Ersatzflächen zur Fortführung des Projektes zur Verfügung gestellt? Die Stadt bemüht sich intensiv um weitere Gespräche mit der Initiative, um eine gute Lösung zu finden. Ersatzflächen sollen gesucht und nach Möglichkeit gefunden werden. 25. Die Wodanstraße soll als Teil der neuen Stadtstraße ausgebaut werden. Fallen für die Anlieger Erschließungsbeiträge an? Wenn beim Ausbau städtische Mittel eingesetzt werden, kann es zu Erschließungskosten kommen. 26. Reichen die Kapazitäten der vorhandenen Kitas und Schulen aus? Im neuen Wohngebiet sind zwei neue Kitas vorgesehen. Auch die vorhandenen Schulen müssen eventuell erweitert werden. Dies wird im weiteren Verfahren geprüft. 27. Gibt es ein Enddatum, bis zu dem das gesamte Projekt umgesetzt sein soll? Nein. Das Projekt wird in mehreren Abschnitten umgesetzt. In 2015 soll die Erschließung des ersten Bauabschnittes erfolgen. Um Prognosen zu den weiteren Bauabschnitten abzugeben, ist es derzeit noch zu früh. 28. Im Gebiet gibt es eine Vielzahl von frei lebenden Katzen. Wie können diese berücksichtigt werden. Die Planungen beinhalten auch großzügige Grünbereiche. Es wird davon ausgegangen, dass sich frei lebende Katzen dort neue Unterschlupfmöglichkeiten suchen und solche auch finden werden. 29. Wie kam es zu den beiden so unterschiedlichen Entwürfen? Es gab ein Preisgericht in gemischter Besetzung, welches die anonymisierten Entwürfe zu beurteilen hatte. Bei beiden Entwürfen hat das Preisgericht Qualitäten gesehen, wenn auch sehr unterschiedlicher Art. 30. Muss auf Bültenweg und Mittelweg mit Verstärkung des Verkehrs gerechnet werden? Es wird davon ausgegangen, dass der Bültenweg nicht höher belastet wird als bisher. Der Mittelweg jedoch könnte vorübergehend mehr belastet werden, solange nur der erste Abschnitt der Stadtstraße zwischen Mittelweg und Bültenweg realisiert ist. Wenn die Stadtstraße in ihrer Gesamtlänge umgesetzt ist, wird sich die Belastung des Mittelweges wieder auf das jetzige Maß reduzieren. 31. Wird es einen Supermarkt geben oder ein Café? Wann kann frühestens der Einzug erfolgen? Es wird im Gebiet einen zentralen Bereich geben, wo sich zum Beispiel Gastronomie ansiedeln kann. Die Ansiedlung eines Supermarktes direkt im Gebiet wird

6 - 6 - eher nicht erwartet, da es im direkten Umfeld mehrere Nahversorger gibt, die auf kurzem Weg erreichbar sind. Die ersten Bautätigkeiten sind für 2015 geplant. Es besteht daher die berechtigte Hoffnung auf einen Ersteinzug in Wird der Kostenfaktor ein Entscheidungskriterium zwischen den beiden Entwürfen sein? Das Geld wird hier keine große Rolle spielen, da beide Entwürfe eine hohe Dichte aufweisen und somit beide gleich wirtschaftlich sind. Ausschlaggebend wird in der Hauptsache der städtebauliche Aspekt sein. Da keine weiteren Fragen mehr gestellt werden, beendet Herr Leuer gegen Uhr die Veranstaltung. I. A. gez. Jantos

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