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1 Sonnensteinstraße Linz Bearbeiterin: Fr. AD Alexandra Mayrhofer Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen in Oberösterreich Tel: : 0732 / Fax: 0732 / LSR@lsr-ooe.gv.at Ihr Zeichen vom Unser Zeichen vom B1-7/ Allgemein bildende Pflichtschulen, allgemeine Richtlinien und Hinweise für die Beantragung von Schulversuchen im Schuljahr 2015/2016 Sehr geehrte Damen und Herren! VORBEMERKUNG Viele der in den Schulversuchs-Landeskonzepten der letzten Jahre angeführten Schulversuche konnten aufgrund gesetzlicher Änderungen in das Regelschulwesen übertragen werden. Dies bedeutet aber keineswegs, dass Schulentwicklungen nicht mehr notwendig wären. Die erforderlichen Anpassungen in den jeweiligen Standorten an geänderte Umfeldbedingungen bzw. die Weiterentwicklung sind Aufgabe der Schulentwicklungsprozesse, die durch den Auftrag des Kollegiums des Landesschulrates für O.Ö. "Schulentwicklung mit Qualitätssicherung" angeregt worden sind. Es ist weiterhin das Ziel der Pädagogischen Abteilung für die allgemein bildenden Pflichtschulen, dass möglichst alle Innovationen im Rahmen eines solchen Schulentwicklungsprozesses eingeführt werden, sodass Schulversuche nur mehr für Einzelvorhaben notwendig sind. Auch wenn ein Antrag auf Führung eines Schulversuches erforderlich ist, sollte jedenfalls die Evaluierung des Schulversuchs im Rahmen der Schulentwicklung erfolgen. DVR Parteienverkehr Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

2 Unter Berücksichtigung der allgemeinen und speziellen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Frauen übermittelt der Landesschulrat für Oberösterreich Hinweise zur Beantragung von Schulversuchen für das Schuljahr 2015/ TERMINE: (Endtermine!) bis : Einreichung durch Schulleitung bei der Bildungsregion bis 04. März 2015: Einreichung durch Bildungsregion beim Landesschulrat für OÖ Später eingereichte Schulversuchsanträge können nicht berücksichtigt werden! bis 31. August 2015: Information des Landesschulrates an die Bildungsregionen über Genehmigung, Ablehnung, Auflagen bis 1. Oktober 2015: Meldung der Bildungsregionen über Änderungen (Standorte, Klassen, Kosten,...) ausgenommen Schulversuch "Alternative Formen der Leistungsbeurteilung" Da diese Termine nicht mehr bekannt gegeben werden, wird um verlässliche Vormerkung ersucht! 2. RECHTSGRUNDLAGEN: Die Beantragung von Schulversuchen kann auf der Basis folgender Rechtsgrundlagen vorgenommen werden: 7 Schulorganisationsgesetz, 78 Abs. 1 und 78a Schulunterrichtsgesetz 2.1 Berechnung der Anzahl der fiktiven Klassen: Bei Schulversuchen, die nicht alle Schüler/innen einer Klasse erfassen (z.b. bei unverbindlichen Übungen), ist zur Berechnung der fiktiven Klassenzahl die Zahl der teilnehmenden Schüler/innen durch die durchschnittliche Klassenschülerzahl der jeweiligen Schulart im Bundesland zu teilen. 2.2 Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der Lehrer/innen: Schulversuche dürfen nur eingerichtet werden, wenn die Erziehungsberechtigten von mindestens zwei Dritteln der Schüler/innen und zwei Dritteln der Lehrer/innen der betreffenden Schule dem Schulversuch zustimmen ( 7 Abs. 5a SchOG). Ist ein Schulversuch nur für einzelne Klassen geplant, darf der Schulversuch nur eingerichtet werden, wenn die Erziehungsberechtigten von mindestens zwei Dritteln der Schüler/innen und mindestens zwei Dritteln der Lehrer/innen der jeweiligen Versuchsklassen zustimmen ( 7 Abs. 5a SchOG). Seite 2 von 7

3 Vor der Einführung eines Schulversuches an einer Schule ist das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss zu hören ( 7 Abs. 5a SchOG). 2.3 Projektbeschreibungen - Schulversuchspläne: Bei Neuanträgen (= erstmals entwickelte Schulversuchsbeschreibungen!) ist dem Versuchsantrag eine ausführliche Projektbeschreibung/ein ausführlicher Schulversuchsplan (zweifach) beizulegen, falls keine Bundes- oder Landesprojektbeschreibungen vorliegen. Aus der Projektbeschreibung/dem Schulversuchsplan muss das Ziel des Schulversuches, die Einzelheiten der Durchführung und die Dauer hervorgehen. Schulversuchsanträgen (unabhängig davon, ob Neu- oder Wiederbeantragung) mit den Kennzahlen 1.1.3; 1.3.2; 1.3.3; 2.2.0; 2.4.0; 2.5.0; 3.1.0; und ist eine aktualisierte Projektbeschreibung beizulegen. Standort (Schulstandort, Bildungsregion) Bezeichnung des Schulversuches Schulversuchskennzahl Dauer: Der Versuchszeitraum endet mit dem Zeitpunkt, an dem voraussichtlich Ergebnisse vorliegen Ausgangslage (Motive) Ziele/Hypothesen Projektbeschreibung Schulversuchsplan a) ausführlich (Versuchslehrplan, Abweichungen von Gruppengrößen, UÜ, meth.did. Angaben,...) b) Kurzfassung für BMBF (max. 100 Wörter) Evaluationsmaßnahmen und Betreuung (z.b. Fragebogenerhebung, Erfahrungs-berichte) Kosten (zusätzliche Lehrerwochenstunden) Bei der Entwicklung neuer Versuchsprojekte ist zu prüfen: - Ist die Realisierung auch ohne Schulversuch möglich? (Ausschöpfung der Möglichkeiten innerhalb des Regelschulwesens!) - Ist eine Generalisierbarkeit möglich? - Stundenbelastung der Schüler/innen? - Finanzierbarkeit bei Übertragung ins Regelschulwesen? - Evaluationsmöglichkeit? - Lehrplanänderungen erfordern einen Versuchslehrplan! Bei Neubeantragungen darf die Genehmigung mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 nicht grundsätzlich als gegeben angesehen werden (BMBF)! Ein Schulversuch darf nur dann durchgeführt werden, wenn die Genehmigung erteilt wurde! Die Projektbeschreibungen - Schulversuchspläne sind in der jeweiligen Schule durch Anschlag während eines Monats kundzumachen und anschließend bei der Schulleitung zu hin- Seite 3 von 7

4 terlegen. Auf Verlangen ist Schülern/innen und Erziehungsberechtigten Einsicht zu gewähren. Sofern es sich um Schulversuche zum Lehrplan handelt, ist ein Versuchslehrplan bzw. eine Lehrplanskizze sowie eine vorläufige Jahresplanung der Schulbehörde erster Instanz vorzulegen. Hinweis für Bildungsregionen: Neue Standorte, die die Führung eines bereits bestehenden Schulversuches beantragen, sind ebenfalls Wiederholungsanträge. Sie sind aber mit "*" zu kennzeichnen. (SV-Datei: "*" in Spalte "Anmerkung") 3. BERECHNUNG VON STUNDENZUSCHLÄGEN (zusätzl. LEHRER-WStd.) Bei der Berechnung des Wochenstundenbedarfes (Lehrerstunden) für Schulversuche sind nur jene Stunden zu berücksichtigen, die durch die Führung des Schulversuches zusätzlich entstehen. Bei einem profilbildenden erweiternden Angebot im Bereich der Neuen Mittelschule/Hauptschule ist der sonst übliche Aufwand für unverbindliche Übungen und Freigegenstände in Abzug zu bringen. Im Formblatt 2 (Gemeinsamer Unterricht) ist die Zahl der erforderlichen Lehrerwochenstunden für die Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf anzugeben. 4. SPEZIELLE HINWEISE ZU EINZELNEN SCHULVERSUCHEN 4.1 SPEZIELLE HINWEISE ZU SCHULVERSUCHEN in den VOLKSSCHULEN Spezielle Richtlinien und Informationen für die Beantragung von Schulversuchen im Bereich der Volksschulen für das Schuljahr 2015/16 werden gegebenenfalls nachgereicht Alternative Formen der Leistungsbeurteilung Die Schulversuche werden auf der Grundlage der überarbeiteten landesweiten Projektbeschreibung (B1-7/ v ) weitergeführt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass aufgrund der neuen Aufnahmeverordnung von manchen allgemein bildenden höheren Schulen ein Zeugnis der 3. Schulstufe mit Ziffernbeurteilung verlangt wird. 4.2 SPEZIELLE HINWEISE ZU SCHULVERSUCHEN an den NEUEN MITTELSCHU- LEN/HAUPTSCHULEN Spezielle Richtlinien und Informationen für die Beantragung von Schulversuchen im Bereich der Hauptschulen für das Schuljahr 2015/16 werden gegebenenfalls nachgereicht. Schulversuche zur Differenzierung an Hauptschulen sind wie im vergangenen Jahr mit der Kennzahl (sonstige SV an HS) zu beantragen. Seite 4 von 7

5 Obige Schulversuche sind auf folgende Modelle beschränkt: Modell A1: Differenzierung an Hauptschulen - heterogener Unterricht aller Stammklassen in D/E/M in der 6. Schst. Modell A2: Differenzierung an Hauptschulen - heterogener Unterricht aller Stammklassen in D/E/M in der 6. bis 7. Schst. Modell A3: Differenzierung an Hauptschulen - heterogener Unterricht aller Stammklassen in D/E/M in der 6. bis 8. Schst., wobei die Zuordnung zu den Leistungsgruppen spätestens zum Halbjahr der 8. Schulstufe erfolgen muss. Modell B: Differenzierung an Hauptschulen - heterogener Unterricht ohne Leistungsgruppen (D/E/M) ausschließlich in Klassen mit Schülerinnen und Schülern mit SPF Die Führung von Schulversuchen in Klassen der NMS erscheint derzeit wenig begründet. Im Sinne der anlaufenden Entwicklungsarbeit am Standort sollen die neuen Möglichkeiten im gesetzlich festgeschriebenen bzw. verordneten Rahmen bewusst genutzt werden. Schulversuche zu "Alternative Formen der Leistungsbeurteilung" sind an NMS-Standorten NICHT möglich. Für die Weiterführung von zusätzlichen Schulversuchen an NMS-Standorten gilt, dass diese ausnahmslos nur auslaufend in jenen Klassen geführt werden dürfen, die nicht in die NMS- Entwicklungsarbeit eingebunden sind. 4.3 SPEZIELLE HINWEISE ZU SCHULVERSUCHEN in den POLYTECHNISCHEN SCHULEN Spezielle Richtlinien und Informationen für die Beantragung von Schulversuchen im Bereich der Polytechnischen Schulen für das Schuljahr 2015/16 werden gegebenenfalls nachgereicht. PTS-Standorte, die im Rahmen der Leistungsbeurteilung einen Schulversuch beantragen wollen, der eine Beurteilung in den Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik nach "vertiefter Allgemeinbildung" und "grundlegender Allgemeinbildung" vorsieht, werden ersucht, die Textvorlage des Landesschulrates für OÖ (ergeht gesondert an die PTS- Standorte) bei der Antragsstellung zu verwenden. Dieser Schulversuch "Leistungsbeurteilung nach "vertiefter Allgemeinbildung" und "grundlegender Allgemeinbildung"" ist mit der Kennzahl (sonstige SV an PTS) zu beantragen. 4.4 SPEZIELLE HINWEISE ZU SCHULVERSUCHEN im SONDERPÄDAGOGISCHEN BEREICH Grundsätzlich können nur Schulversuche mit den Kennzahlen 4.1.5, und beantragt werden. Sonstige Projekte etc. sind im gesetzlichen Rahmen der Schulautonomie durchzuführen. Seite 5 von 7

6 Für den Schulversuch Kennzahl ist die Bezeichnung "Inklusive Klassen an Sonderschulen" zu verwenden. 4.5 PRIVATSCHULEN Hinweis für private allgemein bildende Pflichtschulen (konfessionelle Privatschulen und Statutschulen): WICHTIG!: Die Schulversuchsanträge sind vom Schulerhalter zu unterschreiben. 5. FORMBLÄTTER ZUR BEANTRAGUNG VON SCHULVERSUCHEN Zwecks Vereinfachung der Administration von Schulversuchen ist jeder Schulversuch der entsprechenden Kennzahl (siehe Beilage) zuzuordnen. Vollständig und richtig ausgefüllte Formblätter sind Voraussetzung für eine Weiterleitung an das Bundesministerium für Bildung und Frauen zwecks Genehmigung. WICHTIG! NEUE FORMBLÄTTER!!! Für die Beantragung von Schulversuchen für das Schuljahr 2015/16 dürfen nur die neuen und ergänzten Formblätter verwendet werden. Die Antragsformulare sind vollständig und gewissenhaft auszufüllen. FORMBLATT 1: Für alle Schulversuche ausgenommen Kennzahl 415 FORMBLATT 2: Nur für Schulversuche mit der Kennzahl 415 Ergänzung: Die Bildungsregionen werden gebeten, die Anträge zu prüfen und zu den einzelnen Schulversuchsanträgen die Bezirkslisten (Excel) von den Schulversuchen 2014/2015 für das Schuljahr 2015/2016 zu korrigieren bzw. zu ergänzen und dem Landesschulrat für OÖ per Mail zu übermitteln. Änderungen bei Format sowie bei den Kurznamen der Schulversuche dürfen nicht vorgenommen werden. Um genaue Angaben (korrekte Zuweisung der Schulversuche zu einer Kennzahl, Schulstufe, Anzahl der Klassen und Schüler/innen im Schulversuch (ganze Zahlen, nicht "ca." oder "5-10", da dies vom Programm nicht gerechnet werden kann),...) wird ersucht. Die Schulversuchsanträge sind ausnahmslos im Dienstweg einzureichen (Termine siehe Punkt 1!). Zu spät eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet und retourniert. Seite 6 von 7

7 Mit freundlichen Grüßen Für den Amtsführenden Präsidenten Franz Payrhuber Anlage: Schulversuchskennzahlen 2015/2016 Formblätter 1 2 Seite 7 von 7

8 LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH Schulversuchskennzahlen 2015/ VOLKSSCHULE SchOG Volksschule/-klasse mit musikal. Schwerpunkt* Z SchOG Sonstige Schulversuche an VS gem.schog Z Alternative Formen der Leistungsbeurteilung an der Grundschule einschließlich der Klassen mit Kindern mit SPF a SchUG auf der Grundst. I (ohne Klassen mit SPF-Kindern) * Z a SchUG auf der Grundst. II (ohne Klassen mit SPF-Kindern) * Z a SchUG in Klassen mit SPF-Kindern (alle Schulstufen) * Z SchUG Eigene Klassen zum Erlernen der deutschen Sprache Z SchUG Sonstige Schulversuche an VS gem. SchUG Z 2. HAUPTSCHULE SchOG Sonstige Schulversuche an HS gem. SchOG Z SchUG Alternative Formen der Leistungsbeurteilung in HS-Klassen mit SPF-Kindern * Z SchUG Eigene Klassen zum Erlernen der deutschen Sprache Z SchUG Sonstige Schulversuche an HS gem. SchUG Z 3. POLYTECHNISCHE SCHULE SchOG Sonstige Schulversuche an PTS gem. SchOG Z SchUG Eigene Klassen zum Erlernen der deutschen Sprache Z SchUG Sonstige Schulversuche an PTS gem. SchUG Z 4. SONDERSCHULEN/SONDERPÄDAGOGIK SchOG Inklusive Klassen an Sonderschulen" (1.-8.Schst.) * Z SchUG Alternative Formen d. Leistungsbeurteilung in Sonderschulklassen (1.-8.Schst.) * Z SchUG Alternative Formen d. Leistungsbeurteilung in I-Klassen an Sonderschulen * LSI Franz Payrhuber eh. * Für diese Schulversuche sind keine Projektbeschreibungen erforderlich! Z Für diesen Schulversuch ist auf den Jahreszeugnissen an geeigneter Stelle ein entsprechender Schulversuchsvermerk anzubringen.

9 Beantragung von Schulversuchen gemäß Schulversuchskennzahl LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH Schulversuche 2015/ SchOG 1) 0 SchUG 1) 0 Neubeantragung 1) 0 Wiederbeantragung 1) Formblatt 1 Titel: Kurze Projektdarstellung Abweichungen vom Lehrplan, Klassenschülerzahlen, Gruppengröße,... 0 ausführliche Projektbeschreibung ist fach angeschlossen 1) Dauer: Betreuung, Kontrolle: Datum der Erstgenehmigung des Schulversuches am Standort: 2) Bezirk: SKZ Schulart, Standort Schulstufe Zahl Zahl Ev.zusätzl. Neue Standorte mit *) kennzeichnen! Kl. Gr. teiln.schüler L- Wstd. Datum Schulleiter/in

10 LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH 1) Bitte Zutreffendes ergänzen/ankreuzen! 2) Wann wurde der SV am Standort zum ersten Mal beantragt und durchgeführt?

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12 LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH Schulversuche 2015/2016 Formblatt 2 Beantragung von Schulversuchen gemäß SchOG 7 0 Neubeantragung 1) 0 Wiederbeantragung 1) Schulversuchskennzahl Titel: "Inklusive Klassen an Sonderschulen" Kurze Projektdarstellung Abweichungen vom Lehrplan, Klassenschülerzahlen, Gruppengröße,... 0 ausführliche Projektbeschreibung ist fach angeschlossen 1) Dauer: Betreuung, Kontrolle: Datum der Erstgenehmigung des Schulversuches am Standort: 2) Bezirk: Zahl der SKZ Schulart, Standort Schulstufe Zahl der Zahl der L-Wstd. für Neue Standorte mit *) kennzeichnen! Klassen beh. Kinder nichtbeh. Kinder beh. Kinder Datum Schulleiter/in 1) Bitte Zutreffendes ergänzen! 2) Wann wurde der SV am Standort zum ersten Mal beantragt und durchgeführt?

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