Finanzierung durch Bürgerbeteiligung

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1 Finanzierung durch Bürgerbeteiligung Nico Storz, fesa Qualifizierungsworkshop Bürgerenergieanlagen, , Ulm

2 1. Bürgerenergie am Oberrhein - Rückblick 2. Gute Gründe für Bürgerbeteiligung 3. Die richtige Rechtsform

3 Bürgerenergie am Oberrhein - Rückblick - Sensibilisierung der Menschen durch das geplante AKW Wyhl 70er/80er Jahre - Erforschung und Verbreitung Erneuerbarer Energien durch Wissenschaftler, Techniker, Architekten, Unternehmer und Bürger

4 Bürgerenergie am Oberrhein - Rückblick Der Wille: Abschaffung der Atomkraft durch alternative, erneuerbare Energieproduktion Das Problem: Keine klassischen Investoren/Banken investierten in diese Experimente Die Lösung: Bürger investieren selbst in die erneuerbare Energieerzeugung

5 Der Weg zur Bürgerbeteiligung Zweites Projekt: Südtribüne SC Freiburg Leistung: 93,7 KWp 189 Anteile à DM, Gesamtinvestition: DM

6 Der Weg zur Bürgerbeteiligung Weitere Projekte im Solar-, Wasser-, Wind- und Einsparbereich fesa e.v. und GmbH konnten bis heute mit Beteiligung von über 1000 Einzelpersonen Investitionen über 50 Mio. auslösen

7 Der Weg zur Bürgerbeteiligung 20 Jahre Erfahrung im Bereich Bürgerbeteiligung Förderung bürgerschaftlichen Engagements in der Region Workshops Vernetzung Politische Arbeit Öffentlichkeitsarbeit Förderung konkreter Bürgerbeteiligungsprojekte Know-How Infrastruktur Netzwerk Kampagne Energieautonome Kommunen Kongress 2013: 15. bis 17. April Fortbildung Kommunales Energie- und Klimaschutzmanagement

8 GUTE GRÜNDE FÜR BÜRGERBETEILIGUNG

9 Vorteile der Bürgerbeteiligung Bürgerbeteiligung diente ursprünglich primär der schwierigen Finanzierung von EE-Projekten Die Finanzierung stellt heute so gut wie kein Problem mehr dar, die Bürgerbeteiligung bringt jedoch zahlreiche weitere Vorteile mit sich

10 Vorteile der Bürgerbeteiligung Bürger sind die treibende Kraft für die Energiewende!

11 Vorteile der Bürgerbeteiligung Öffentlichkeitswirksamkeit Hohe Akzeptanz der Bevölkerung Hohe Identifikation mit dem Projekt Bewusstseinsbildung für Energiefragen Ansporn zur Realisierung eigener Projekte Demokratisierung & Dezentralisierung der Energieversorgung Kommunale Wertschöpfung

12 Vorteile der Bürgerbeteiligung Die Ziele, 80% der Treibhausgase zu minimieren, werden bei derzeitigem Tempo 2180 erreicht Beschleunigung um Faktor 3 ist notwendig Anteile der CO2-Minderung an der nationalen CO2-Minderung (eigene Darstellung nach Länderarbeitskreis Energiebilanzen 2011)

13 Vorteile der Bürgerbeteiligung Die Kommunen selbst haben nur geringe Möglichkeiten, im eigenen Bestand aktiv zu werden Bürger müssen von Anfang an umfänglich am Klimaschutz und der Energiewende beteiligt werden

14 Vorteile der Bürgerbeteiligung Die Bürger sind die treibende Kraft für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutz Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung für Globale Umweltfragen (WBGU) - März 2011

15 Vorteile der Bürgerbeteiligung Vorteile einer Bürgerbeteiligungsgesellschaft gegenüber externem Investor Bsp. 1: - Ehrenkirchen, 7500 EW KWp Solarstromanlage - 0% lokale Bürgerbeteiligung (100% externe Finanzierung) - 100% lokaler Installateur - 100% lokale Wartung und Betrieb - 100% lokaler Betreiber - 0% lokale Komponenten

16 Vorteile der Bürgerbeteiligung Kommunale Wertschöpfung im Jahr der Installation =

17 Vorteile der Bürgerbeteiligung Kommunale Wertschöpfung in einem Betriebsjahr = 6.422

18 Vorteile der Bürgerbeteiligung Vorteile einer Bürgerbeteiligungsgesellschaft gegenüber externem Investor Bsp. 2: - Ehrenkirchen, 7500 EW KWp Solarstromanlage - 100% lokale Bürgerbeteiligung - 100% lokaler Installateur - 100% lokale Wartung und Betrieb - 100% lokaler Betreiber - 0% lokale Komponenten

19 Vorteile der Bürgerbeteiligung Kommunale Wertschöpfung im Jahr der Installation =

20 Vorteile der Bürgerbeteiligung Kommunale Wertschöpfung in einem Betriebsjahr =

21 Vorteile der Bürgerbeteiligung Jahr der Installation Betriebsjahr Externer Investor Bürgerbeteiligung/ lokaler Investor Differenz (+ 25%) (+ 225%) Quelle:

22 Vorteile der Bürgerbeteiligung Ich würde mein Geld auf die Sonne und die Solartechnik setzen. Was für eine Energiequelle! Ich hoffe, wir müssen nicht erst die Erschöpfung von Erdöl und Kohle abwarten, bevor wir das angehen Thomas Edison, 1931

23 DIE RICHTIGE RECHTSFORM

24 Die richtige Rechtsform Entscheidungskriterien Gesetzliche Rahmenbedingungen (seit 1. Juni 2012: VermAnlG) Investitionsvolumen und Finanzierung Anzahl der beteiligten Personen Akzeptanz des Projekts in der Bevölkerung Haftung Aufwand und Flexibilität Grad der Professionalität Langfristige Strategie

25 Die richtige Rechtsform Bruchteilsgemeinschaft Eigenschaften Stimmrecht Haftung Mittelbeschaffung Mehrheitsbeschluss Privat Nur Privat Weitere Aspekte Jeder Teilhaber kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen Schwierige Abrechnung der Einkommen Wird heute vom Finanzamt kaum mehr zugelassen und inzwischen wie GbR behandelt

26 Die richtige Rechtsform Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) Eigenschaften Stimmrecht Haftung Aufwand Mittelbeschaffung Pro Kopf Unbeschränkte Privathaftung Gering (keine notarielle Beurkundung, kein Eintrag ins Handelsregister, Individuelle Vereinbarungen ersetzen gesetzliche Regelungen) Kreditbeschaffung einfach

27 Die richtige Rechtsform Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) Bis 2005 gängige Rechtsform für Bürgersolaranlagen Eignet sich heute noch vor allem bei kleineren Projekten, da: Prospektpflichtbefreit z.b. bei unter 20 zum Verkauf angebotenen Anteilen oder wenn diese insgesamt nicht übersteigen Bsp.: RegioWasser GbR Freiburg (Anlage mit wenigen Beteiligten) Keltern Solar GbR 1-5 Nachbarschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften

28 Die richtige Rechtsform Seit 1. Juli 2005: Prospektpflicht mit BaFin-Prüfung für Bürgerbeteiligungsprojekte Erhöhte Transparenz, jedoch: erheblicher zeitlicher und finanzieller Mehraufwand für den Anbieter Strafen bis bei Nichteinhaltung Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) regelt Ausnahmen, z.b. Bagatellgrenzen (z.b. Anlagen unter 20 Anteilen) Genossenschaftsanteile Geschlossener Personenkreis Je nach Projekt ist deshalb die Auswahl des Betreibermodells und die richtige Dimensionierung des Projekts wichtig Vorab Bafin-Veröffentlichungen und VermAnlG genau anschauen!

29 Die richtige Rechtsform GmbH & Co KG Eigenschaften Stimmrecht Haftung Aufwand Mittelbeschaffung Individuell regelbar Auf Höhe der Einlage begrenzt Hoch Kreditbeschaffung möglich

30 Die richtige Rechtsform GmbH & Co KG GmbH stellt als Komplementär die Geschäftsführung Flexible und einfache Entscheidungsfindung Professionelle Strukturen Komplementär ist Haftungsbeschränkt Kommanditisten beteiligen sich rein finanziell, ihr Mitspracherecht ist stark eingeschränkt Prospektpflicht identisch wie GbR Eignet sich insbesondere bei größeren Projekten Bsp.: Freiamt GmbH & Co. Wind und Sonne KG Wasserkraft Tumringer Wehr Lörrach GmbH & Co. KG Bioenergie Steinfurt GmbH & Co. KG

31 Die richtige Rechtsform Aktiengesellschaft Eigenschaften Stimmrecht Haftung Aufwand/Komplexität Mittelbeschaffung Nach Höhe der Einlage In Höhe der Einlage Sehr hoch Über Aktienanteile, Kreditbeschaffung möglich

32 Die richtige Rechtsform Aktiengesellschaft Eignet sich insbesondere, wenn zahlreiche große, komplexe Projekte realisiert werden sollen Wirkungsgebiet und Beteiligung kann regional eingeschränkt werden Bsp.: Solarcomplex AG (Region Hegau) Green City Energy AG (München/international)

33 Die richtige Rechtsform Genossenschaft Eigenschaften Stimmrecht Haftung Aufwand Mittelbeschaffung idr. Pro Kopf Nachschusspflicht kann ausgeschlossen werden (-> keine Privathaftung) Hoch Genossenschaftsanteile, Nachrangdarlehen, Kreditbeschaffung möglich

34 Die richtige Rechtsform Genossenschaft Hohes Maß an Eigenleistung/Ehrenamt möglich (und nötig) Hohe Bürgerbeteiligung, gleichberechtigte Teilhabe Sehr demokratische Rechtsform Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung Nicht Prospektpflichtig (VermAnlG 2 Abs. 1 & 6 ) Bei starker Konkurrenz: Professionelle Unterstützung hinzuziehen (z.b. Windparks) Eignet sich insbesondere bei langfristiger Strategie und wenn mehrere Projekte realisiert werden sollen, aber auch für Einkaufsgemeinschaften, Netzbetrieb, Stromtrassen, Nahwärmenetze...

35 Energiegenossenschaften BaFin-Pflicht für klassische Beteiligungsprojekte 2005 Änderung GenG 2006 Boom von Energiegenossenschaften

36 Die richtige Rechtsform Weitere Möglichkeiten Stiftung (z.b. Ökologisch-Soziale Stiftung Zschadraß) Verein (z.b. Solidarenergie e.v.) Kommanditgesellschaft Fonds (z.b. Der Erneuerbare) Für Kommunen: Anstalt öffentlichen Rechts (z.b. AöR Solarpark Börrstadt) Häufig kommen Mischformen vor

37 Nützliches BaFinJournal, Ausgabe Mai 2009, S.4 (PDF) Vermögensanlagegestz (VermAnlG) Wissensdatenbank Alle rechtlichen Angaben in dieser Präsentation sind ohne Garantie, eine individuelle Beratung mit einem Experten ist unumgänglich

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nico Storz Fesa e.v. Gerberau Freiburg storz@fesa.de Qualifizierungsworkshop Bürgerenergieanlagen, , Ulm

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