Bildung von Genossenschaften und Contracting Möglichkeiten der Projektfinanzierung in Städten und Gemeinden. Nico Storz, fesa
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- Silvia Peters
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1 Bildung von Genossenschaften und Contracting Möglichkeiten der Projektfinanzierung in Städten und Gemeinden Nico Storz, fesa
2 1. Warum brauchen wir die Bürger? 2. Exkurs: Contracting für Energiesparprojekte 3. Die richtige Rechtsform
3
4 Die Ziele, 80% der Treibhausgase zu minimieren, werden bei derzeitigem Tempo 2180 erreicht Beschleunigung um Faktor 3 ist notwendig Anteile der CO2-Minderung an der nationalen CO2-Minderung (eigene Darstellung nach Länderarbeitskreis Energiebilanzen 2011)
5
6 Die Bürger sind die treibende Kraft für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutz Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung für Globale Umweltfragen (WBGU) - März 2011
7 Die Energiegewinnung ist bereits heute eine zu wichtige Angelegenheit, um sie nur großen Konzernen zu überlassen. Johannes Remmel, Umwelt- und Landwirtschaftsminister NRW in: Klimaschutz mit Bürgerenergieanlagen, Energieagentur.NRW, 2011
8 Jahr der Installation Betriebsjahr Externer Investor Bürgerbeteiligung/ lokaler Investor Differenz (+ 25%) (+ 225%) Beispielrechnung kommunale Wertschöpfung 300 KW Solarstromanlage Anfang 2012 Mit und ohne lokaler Bürgerbeteiligung nach
9 Exkurs: Energieeinsparcontracting Finanzierung von Einsparprojekten durch Bürgerbeteiligung
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11 Stichpunkte Eco-Watt Projekt Ziel: -20% Strom, -30% Wärme, - 36% Wasser Kapitalbedarf: Einsparvertrag mit der Stadt über 8 Jahre: Die eingesparten Energiekosten werden an die Investoren rücküberwiesen
12 Stichpunkte Eco-Watt Projekt Januar 1999: Eröffnung des ersten deutschen Einsparkraftwerks Gesellschaftsform: GmbH & Co KG Kapital wurde durch stille Beteiligungen von Lehrern und Eltern eingeworben. Eco-Watt GmbH&Co KG führte die Maßnahmen durch fesa e.v. als Treuhänder der Investoren
13 Stichpunkte Eco-Watt Projekt Maßnahmen Beleuchtung: neue Leuchtmittel, Bewegungsmelder Invest: Amortisationszeit: 8 Jahre (wurde übertroffen) Wärmeeinsparung: Bessere Regelung, neue Ventile, Solaranlage, Versetzen von Wärmekörpern, verbesserte Abschaltung an nutzungsfreien Tagen, weitere kleine Maßnahmen (Ziel von 30% knapp verfehlt) Wassereinsparung: Optimierung WC-Spülung, Duschen, Waschbecken Invest: Amortisationszeit: ½ Jahr (wurde deutlich übertroffen: 9 Mio. Liter Wassereinsparung/Jahr) Umwälzpumpen: neue Steuerung Verbessertes Lastmanagement PV-Anlage (8KW) Energiesparfüchse (pädagogisches Begleitprojekt)
14 Stichpunkte Eco-Watt Projekt Nach 8 Jahren hatten sich alle Maßnahmen amortisiert. Der fesa als Treuhänder konnte die Kredite mit 6% Vergütung p.a. zurückzahlen. Die Schule wurde mit am Erfolg beteiligt. Die Stadt spart seitdem bares Geld Prognose: 1 Mio. in 10 Jahren.
15 Die richtige Rechtsform
16 Die richtige Rechtsform Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) Eigenschaften Stimmrecht Haftung Aufwand Mittelbeschaffung Pro Kopf Unbeschränkte Privathaftung Gering (keine notarielle Beurkundung, kein Eintrag ins Handelsregister, Individuelle Vereinbarungen ersetzen gesetzliche Regelungen) Kreditbeschaffung einfach
17 Die richtige Rechtsform Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) Bis 2005 gängige Rechtsform für Bürgersolaranlagen Eignet sich heute noch vor allem bei kleineren Projekten, da: Prospektpflichtbefreit z.b. bei unter 20 zum Verkauf angebotenen Anteilen oder wenn diese insgesamt nicht übersteigen Bsp.: RegioWasser GbR Freiburg (Anlage mit wenigen Beteiligten) Keltern Solar GbR 1-5 Nachbarschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften
18 Exkurs: Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) Seit 1. Juli 2005: Prospektpflicht mit BaFin-Prüfung für Bürgerbeteiligungsprojekte Erhöhte Transparenz, jedoch: erheblicher zeitlicher und finanzieller Mehraufwand für den Anbieter Strafen bis bei Nichteinhaltung Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) regelt Ausnahmen, z.b. Bagatellgrenzen (z.b. Anlagen unter 20 Anteilen) Genossenschaftsanteile Geschlossener Personenkreis Je nach Projekt ist deshalb die Auswahl des Betreibermodells und die richtige Dimensionierung des Projekts wichtig Vorab Bafin-Veröffentlichungen und VermAnlG genau anschauen!
19 Die richtige Rechtsform Alternative I: GmbH & Co KG Eigenschaften Stimmrecht Haftung Aufwand Mittelbeschaffung Individuell regelbar Auf Höhe der Einlage begrenzt Hoch Kreditbeschaffung möglich
20 Die richtige Rechtsform GmbH & Co KG GmbH stellt als Komplementär die Geschäftsführung Flexible und einfache Entscheidungsfindung Professionelle Strukturen Komplementär ist Haftungsbeschränkt Kommanditisten beteiligen sich rein finanziell, ihr Mitspracherecht ist stark eingeschränkt Prospektpflicht identisch wie GbR Eignet sich insbesondere bei größeren Projekten Bsp.: Freiamt GmbH & Co. Wind und Sonne KG Wasserkraft Tumringer Wehr Lörrach GmbH & Co. KG Bioenergie Steinfurt GmbH & Co. KG
21 Die richtige Rechtsform Alternative II: Genossenschaft Eigenschaften Stimmrecht Haftung Aufwand Mittelbeschaffung idr. Pro Kopf Nachschusspflicht kann ausgeschlossen werden (-> keine Privathaftung) Hoch Genossenschaftsanteile, Nachrangdarlehen, Kreditbeschaffung möglich
22 Die richtige Rechtsform Genossenschaft Hohes Maß an Eigenleistung/Ehrenamt möglich Hohe Bürgerbeteiligung, gleichberechtigte Teilhabe Sehr demokratische Rechtsform Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung Nicht Prospektpflichtig (VermAnlG 2 Abs. 1 & 6 ) Bei starker Konkurrenz: Professionelle Unterstützung hinzuziehen (z.b. Windparks) Eignet sich insbesondere bei langfristiger Strategie wenn mehrere Projekte realisiert werden sollen für Stromproduktion, Effizienzmaßnahmen, Einkaufsgemeinschaften, Netzbetrieb, Stromtrassen, Nahwärmenetze...
23
24 BaFin-Pflicht für Beteiligungsprojekte 2005
25 BaFin-Pflicht für Beteiligungsprojekte 2005 Änderung GenG 2006
26 Was dem einzelnen nicht Möglich ist, das vermögen viele - Raiffeisen - Förderprinzip: Der Nutzen für die Mitglieder, nicht die Gewinnmaximierung steht im Mittelpunkt der Genossenschaft - Identitätsprinzip: Der Gegensatz zwischen Konsument und Anbieter wird aufgehoben der Mieter ist gleichzeitig Immobilieneigentümer - Solidaritätsprinzip: Die individuellen Interessen treten in der Genossenschaft hinter die Interessen der Gemeinschaft zurück, in Aufbau- und Krisenzeiten ist persönliches, auch ehrenamtliches Engagement nötig - Demokratieprinzip: Ein Kopf eine Stimme, unabhängig von der Einlage.
27 Energiegenossenschaften Bürgerinitiativen (Laissez-Faire) Bürger treiben die Energiewende auf eigene Initiative voran, zu Beginn meist ehrenamtliche Strukturen, Gemeinde unterstützt ideel Bürgermeisterinitiativen Energiegenossenschaften auf Initiative des Bürgermeisters, der lokalen Bank oder der Stadtwerke, Vorstand idr. bereits in der Branche beschäftigt Wirtschaftsinitiativen Genossenschaft zur reinen Finanzierung von Projekten
28 Voraussetzungen für erfolgreiche Gründung und Betrieb einer lokalen Energiegenossenschaft - Fördern Sie Bürgerengagement! Bereits in der Gründungsphase sollten die Bürger aktiv eingebunden werden (Arbeitskreise, Umweltvereine ). - Lassen Sie sich unabhängig beraten: Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, Informationen von verschiedenen Verbänden und Beratern einzuholen - Starten Sie mit einem kleinen Projekt: Ein schnell realisiertes Solardach ist zu Beginn mehr wert als ferne, zu große Ziele - Formulieren Sie Ihre Ziele ausführlich in die Satzung, packen Sie alles andere, was nicht zwingen hineinmuss, in die Geschäftsordnung - Stellen Sie sich der Wahl! Geborene Vorstände sind Gift für das Demokratieprinzip
29 Zusammenfasung: Vorteile der Genossenschaft - Eine Rechtsform für alle: Anders als bei GbR und GmbH&Co KG (eingeschränkt) müssen nicht für jedes Projekt neue Gesellschaften gegründet werden - Einbindung der Bürger: In Arbeitsgruppen können die Mitglieder neue Themengebiete erschließen und Projekte vorantreiben - Umfassende Energiewende: Genossenschaften können verschiedene Projekte unter einem Dach zusammenfassen und mit Gewinnen aus einem Projekt andere sinnvolle Maßnahmen, die dem Satzungszweck dienen (Klimaschutz, Dorfentwicklung), umsetzen.
30 Ich finde, der Gedanke der Erneuerbaren Energien ruft geradezu nach Genossenschaften. Man wundert sich, dass noch nicht mehr Leute darauf gekommen sind. Angela Merkel zum Internationalen Jahr der Genossenschaften Deutscher Bundestag,
31 Nützliches
32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nico Storz Fesa e.v. Gerberau Freiburg storz@fesa.de
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