Erschliessungsrichtplan 30. September 2016

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1 Erschliessungsrichtplan 30. September 2016 Vom rat am.. erlassen. Vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. vom.. genehmigt.

2 Impressum geänderte / neue Inhalte gegenüber vom Juni 2009 Impressum Auftraggeberin Auftragnehmer Wolhusen Emch+Berger WSB AG Rüeggisingerstrasse 41, Postfach 2143, 6020 Emmenbrücke Telefon +41 (0) Telefax +41 (0) emmenbruecke@ebwsb.ch MWST Nr Datei: T_01_ERP_Wolhusen_2016.doc Index: Lesung rat Vorprüfung Kanton

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 1 Anlass und Inhalt des kommunalen Richtplans 1 2 Rechtliche Wirkung 1 3 Änderungen und Anpassungen 1 4 Ziel und Wirkungsweise 1 5 Grundsätze zu Inhalt, Kosten und Realisierungshorizonten Inhalte Kosten und Realisierungshorizonte 3 6 Erschliessungskonzepte Übersicht Erschliessungskonzepte Kostenübersicht Massnahmenblätter 18 Beilagen Übersichtsplan Teilgebiete Massnahmenplan Teilgebiete

4 Seite 1 1 Anlass und Inhalt des kommunalen Richtplans Die Wolhusen revidiert zurzeit die Ortsplanung nach den neuen gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen. Der Prozess ist bereits weit fortgeschritten und die wesentlichen Eckpunkte definiert. So ist das Siedlungsleitbild mit der generellen räumlichen Ausrichtung und den Entwicklungsvorstellungen bereits verabschiedet. Auf dessen Basis wurde der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement entworfen. Der bestehende Erschliessungsrichtplan aus dem Jahr 2009 ist auf der Basis des Siedlungsleitbilds, des überarbeiteten Zonenplans sowie der Bau- und Zonenordnung in wesentlichen Teilen zu überarbeiten. Zudem ist der aus dem Jahr 2006 gemäss der Wegweisung für die Erarbeitung des kommunalen Erschliessungsrichtplans anzupassen. 2 Rechtliche Wirkung Der ist ein kommunaler Richtplan nach 9 PBG. Er ist für die behörden verbindlich. Er wird durch den rat erlassen und durch den Regierungsrat genehmigt, soweit Interessen des Kantons oder der Nachbargemeinden berührt werden. Während der Auflagefrist von 30 Tagen können sich Interessierte zum Erschliessungsrichtplan äussern. Der rat nimmt zu den Meinungsäusserungen Stellung. 3 Änderungen und Anpassungen Bei geänderten Verhältnissen, bei neuen Aufgaben oder bei besseren Lösungsmöglichkeiten, ist der zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Das Verfahren für die Anpassung richtet sich nach 13 PBG. Wird der nur geringfügig oder aufgrund übergeordneter Planungen angepasst, so ist dafür der rat zuständig, wobei eine Genehmigung des Regierungsrates nicht erforderlich ist. 4 Ziel und Wirkungsweise Gemäss 10a PBG zeigt der kommunale Erschliessungsrichtplan die zur Erschliessung der Bauzonen erforderlichen Anlagen auf. Ziel des Erschliessungsrichtplans ist eine behördenverbindliche Festlegung aller zur Erschliessung der Bauzonen erforderlichen Erschliessungsmassnahmen, soweit für die oder für die von ihr besonders bezeichneten Erschliessungsträger eine Erschliessungspflicht besteht. Mit dem Erschliessungsrichtplan gibt die somit auch eine Abgrenzung zwischen öffentlicher und privater Erschliessung vor.

5 Seite 2 Der Erschliessungsrichtplan ist auf die jeweils geltende Nutzungsplanung abzustimmen. Für die im Erschliessungsrichtplan enthaltenen Massnahmen sind Prioritäten und Realisierungsfristen festzulegen und eine grobe Kostenschätzung anzugeben. Das Instrument des Erschliessungsrichtplans dient demnach auch dazu, die finanziellen Folgen der Zonenplanung hinsichtlich der Erschliessung aufzuzeigen. Dem Erschliessungsrichtplan gemäss 10a PBG kommt auch die Funktion des Bundesgesetzes über die Raumplanung geforderten Erschliessungsprogramms zu (Artikel 19 RPG). Damit soll den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern einerseits Aufschluss über den Zeitpunkt der Erschliessung ihres Baulandes gegeben werden; anderseits erhalten sie einen Anspruch auf Privaterschliessung oder Kostenbevorschussung, falls das Gemeinwesen seiner Erstellungspflicht gemäss Erschliessungsprogramm nicht nachkommt ( 117b PBG). 5 Grundsätze zu Inhalt, Kosten und Realisierungshorizonten 5.1 Inhalte Im Folgenden werden für die ungenügend erschlossenen Gebiete Massnahmen und Kosten für die Groberschliessung aufgezeigt. In den Massnahmenblättern zu den Erschliessungsgebieten werden dazu die ungefähre Lage der Erschliessungsstrassen und Zufahrten sowie die Anschlusspunkte für die Wasser- und Abwasserentsorgung eingetragen. Strasse Neue Wohngebiete sollen so erschlossen werden, dass bestehende Quartiere möglichst wenig betroffen sind. Die Strassenerschliessung wird durch den Grundstückeigentümer realisiert. Nach der Realisierung muss eine Strassengenossenschaft gegründet werden und/oder es muss ein Beitritt zu einer der bestehenden Strassengenossenschaften erfolgen. Für die fallen somit keine Kosten an. Fusswege Die Fusswegerschliessung ist, soweit sie in direktem Zusammenhang mit dem zu erschliessenden Grundstück steht, Aufgabe der Grundeigentümer. Nach der Erstellung werden übergeordnete Erschliessungen an die abgetreten. In der Folge wird darauf ein öffentliches Fusswegrecht errichtet. Energieversorgung Die Stromversorgung ist an die CKW delegiert. Für die entstehen keine Aufwendungen. Bei der Überbauung grösserer Gebiete ist im Rahmen des Gestaltungsplans die Stromversorgung aufzuzeigen. Die Versorgung mit Erdgas erfolgt durch die Erdgas Zentralschweiz AG bzw. über die ewl Energie Wasser Luzern AG. Eine Erweiterung der Erschliessung des Siedlungsgebietes durch Gas wird derzeit nicht angestrebt. Im Gebiet Spital Hiltenberg besteht ein Fernwärmeverbund der Firma easytherm. Mit der Abwärme der Gas-Druckerhöhungsstation werden heute das Tropenhaus, das Spital sowie Landwirtschaftsbetriebe versorgt.

6 Seite 3 Ein weiterer Fernwärmeverbund ist im Gebiet Berghof im Entstehen. Wasserversorgung Wasser ist in genügender Menge zur Versorgung des Siedlungsgebietes vorhanden. Die Groberschliessung der neuen Bauzonen wird durch die Wasserversorgung Werthenstein getragen und ausgeführt. Abwasserentsorgung Für die Projektierung und Ausführung der Abwasseranlagen ist der Generelle Entwässerungsplan (GEP) massgebend. Das Entwässerungskonzept wurde vom kantonalen Amt für Umweltschutz Luzern am 12. Oktober 2006 genehmigt. Der GEP zeigt neben den bestehenden Leitungen auch die Versickerungsfähigkeit auf. Wo eine Versickerung von unverschmutztem Abwasser möglich ist, ist diese anzustreben. Dazu sind die Vorschriften gemäss Art. 6 Siedlungsentwässerungs-Reglement der Einwohnergemeinde Wolhusen zu beachten. Die Versickerungen und Retentionsmassnahmen gehen zu Lasten der Grundeigentümer. Die flächige Versickerung von Plätzen ist grundsätzlich immer möglich. 5.2 Kosten und Realisierungshorizonte Kosten, die der aufgrund ihrer Erschliessungspflicht für die Realisierung der Groberschliessung entstehen werden im Erschliessungsrichtplan grob abgeschätzt. Die Feinerschliessung der Bauzonen ist Aufgabe der Grundeigentümer. Die Kosten der Feinerschliessung können nicht ausgewiesen werden, da die Überbauung der Gebiete nicht definiert ist. Zu den Erschliessungsmassnahmen wird grundsätzlich ein Realisierungszeitpunkt angegeben. Wo jedoch keine Leistungen durch die zu erbringen sind, erfolgt die Realisierung im Rahmen der Überbauung. Somit wird der Realisierungszeitpunkt durch den Grundeigentümer bestimmt. Nachfolgend werden folgende Realisierungshorizonte unterschieden: kurzfristig Realisierung innert 5 Jahren mittelfristig Realisierung in 6 bis 10 Jahren langfristig Realisierung in mehr als 10 Jahren

7 Seite 4 6 Erschliessungskonzepte 6.1 Übersicht Zu den unten aufgeführten Gebieten werden auf den folgenden Seiten jeweils die Ausgangslage und die Massnahmen zur Erschliessung beschrieben. Eine Übersichtskarte befindet sich auf der nachfolgenden Seite. Teilgebiete E 1 Hiltenberg, Parzelle 232, Zone für Sport und Freizeit (ES III), übriges gebiet 9'688 m 2, langfristig E 2 Erschliessung Gebiet Sedelweg, Parzellen 1099 / 1100, Wohnzone C (ES II), m 2, langfristig E 3 Erschliessung Sanierungsgebiet Weidhalde, Weidring, Wohnzone C (ES II), 21'353 m 2, langfristig E 4 Erschliessung Gebiet Weid, Parzelle 297, Übriges gebiet, 17'572 m 2, langfristig E 5 Erschliessung Sädel, Parzellen 287 / 1214 / 1215, Wohnzone C (ES II), 4'891 m 2, langfristig E 6 Erschliessung Spital, Zone für öffentliche Zwecke (ES III), 59'536 m 2, langfristig Gebietsübergreifende Massnahmen E 7 Ergänzung Fusswegnetz Spitalstrasse

8 Seite 5 E5 E7 E4 E2 E3 E6 E1

9 Seite Erschliessungskonzepte E 1 Erschliessung Hiltenberg, Parzelle 232 Zone für Sport und Freizeit (ES III), übriges gebiet, 9688 m 2, mittelfristig Ausgangslage Die Wolhusen sieht vor, das Gebiet Hiltenberg mittelfristig einzuzonen, um die Überbauung zu ermöglichen. Erschliessungskonzept Strasse: Abwasser: Wasser: Die Erschliessung des Gebiets Hiltenberg soll über die Spital-, Tennisplatzstrasse sowie die Privatstrasse Richtung Tropenhaus (nachfolgend Tropenhausstrasse) erfolgen. Um den künftigen verkehrlichen Anforderungen zu genügen, soll die private Tennisplatzstrasse im Rahmen der Erschliessung von 4.0 auf 6.0 Meter Breite ausgebaut und mit einem einseitigen Trottoir von 2.0 Meter Breite ausgerüstet werden. Dafür wird die private Tennisplatzstrasse von der übernommen und als strasse klassiert. Die Führung des Langsamverkehrs vom Parkplatz der Tennisplätze bis zum Tropenhaus ist noch nicht gelöst (vgl. Verkehrsrichtplan, Massnahme R 4). Im Rahmen der weiteren Projektierung ist der entsprechende Raumbedarf jedoch zu berücksichtigen. Die Versickerung des Regenabwassers ist nicht möglich. Daher soll das Meteorwasser ist unter Retention der bestehenden Meteorleitung in der Hiltenrain-Strasse zugeführt werden. Hierzu besteht eine Retentionsfläche auf der Parzelle Nr Das dazu benötigte Retentionsvolumen ist im Rahmen der weiteren Projektierung gemäss Angaben des GEP zu planen. Das Schmutzwasser soll in die bestehende Leitung in Richtung Hiltenrainstrasse abgeführt werden. Hierzu muss bestehende Schmutzwasserleitung ausgebaut werden. Das Gebiet kann an der bestehenden Leitung im Bereich der Tennisplätze angeschlossen werden. Die neue Leitung ist mit der bestehenden Wasserleitung Hiltenrain zu einem Ring zusammen zu schliessen. Energie: Das Gebiet kann an der bestehenden Fernwärmeleitung angeschlossen oder durch die bestehende Gasleitung versorgt werden. Der entstehen dadurch keine Kosten.

10 Seite 7 Kosten und Realisierungszeitpunkt Für die Erschliessung des Gebiets Hiltenberg soll die Tennisplatzstrasse als ergänzende Massnahme ausgebaut werden. Hierfür wird die Strasse zur strasse umklassiert und die Kosten dementsprechend von der übernommen. Die Umsetzung soll mittelfristig erfolgen. Die Kosten für die Feinerschliessung des Teilgebiets werden durch die Grundeigentümer getragen. Karte Erschliessungsgebiet Hiltenberg Erschliessungsrichtung Ergänzende Massnahmen Anschlusspunkte Werke (gesamte Legende gem. Plan in Beilage)

11 Seite 8 E 2 Erschliessung Gebiet Sedelweg, Parzellen 1099, 1100 Wohnzone C (ES II), m 2, kurzfristig Ausgangslage Die bestehende private Zufahrtsstrasse genügt geometrisch nicht, um die unterbauten Flächen zu erschliessen, ansonsten ist das Gebiet grob erschlossen. Die Feinerschliessung ist durch den Grundeigentümer zu erstellen. Erschliessungskonzept Strasse: Im Zusammenhang mit der Überbauung der freien Flächen ist die bestehende Erschliessung zu überprüfen und anzupassen. Dabei ist insbesondere auch die Einmündung in die Spitalstrasse zu optimieren. Zudem stellt der Sedelweg eine wichtige Fusswegverbindung dar und muss bei den Planungen entsprechend berücksichtigt werden. Die Kosten für die Erschliessung trägt der Grundeigentümer. Abwasser: Wasser: Das Gebiet wird im Mischsystem entwässert. Das Abwasser kann den bestehenden Leitungen im Gebiet Weidring zugeführt werden. Die Versickerung von Meteorwasser ist aufgrund der Hanglage nicht möglich. Das Gebiet kann über die bestehende Leitung im Gebiet Weidring erschlossen werden. Kosten und Realisierungszeitpunkt Die Erschliessung der Parzellen Nr und 1100 erfolgt bei Bedarf durch den Grundeigentümer. Der entstehen durch diese Massnahmen keine Kosten.

12 Seite 9 Karte Erschliessungsgebiet Sedelweg Erschliessungsrichtung Anschlusspunkte Werke (gesamte Legende gem. Plan in Beilage)

13 Seite 10 E 3 Erschliessung Sanierungsgebiet Weidhalde, Weidring Wohnzone C (ES II), m2, langfristig Ausgangslage Die bestehende private Erschliessung des Quartiers Weid erfolgt über eine Bahnüberführung SBB. Die ältere und sanierungsbedürftige Brücke ist schmal und nur einstreifig befahrbar. Der Einmündungsbereich zwischen Überführung und Kantonsstrasse ist kurz und steil. Durch die geplante Realisierung eines bergseitigen Radstreifens entlang der Bahnlinie wird der Einmündungsbereich noch kleiner. Weiter kommt es durch die einspurige Befahrbarkeit der Überführung zu Behinderungen auf der Kantonsstrasse. Die Zufahrt zum Quartier müsste gemäss der VSS-Norm für Grundstückzufahrten zweispurig sein und im Bereich 5 Meter vor der Kantonsstrasse ein Gefälle von max. 5% aufweisen. Die Quartierserschliessung genügt diesen Anforderungen nicht. Da die Bahnüberführung die einzige Erschliessung für das Quartier Weidring ist und ein Neu- oder Ausbau die Gefällsverhältnisse nicht verbessern kann, sind für den Fall, dass die Brücke nicht mehr befahrbar wird, alternative Erschliessungsmöglichkeiten zu finden. Um die Erschliessungsmöglichkeiten des Quartiers Weid zu eruieren, wurde eine entsprechende Studie erarbeitet. Die drei Varianten entsprechen der Stufe Vorprojekt, um eine grobe Kostenschätzung zu ermöglichen. Ergebnisse des Variantenvergleichs Die Variante 2-1 erschliesst das Gebiet Weidring von der Spitalstrasse über das Erweiterungsgebiet Weid. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Parzelle 297 eingezont wird und wenn das Gebäude auf der Parzelle 734 zur Disposition steht. Um eine konforme Erschliessung zu erreichen ist der Abbruch des Gebäudes auf der Parzelle 734 unumgänglich. Die Variante 3-1 erschliesst das Gebiet über die Wisstannenweid. Die bestehende Fussund Radwegverbindung entlang des Bahneinschnitts muss dazu ausgebaut werden. Dieser Ausbau ist aufgrund der Kunstbauten teuer. Zudem ist die Durchführung des Verkehrs vor dem Kindergarten und die Einmündung im Bereich der bestehenden Brücke nicht optimal. Variante 2-1 Variante 3-2 Variante 3-1 Abb.: Übersicht der Varianten für die ein Vorprojekt erarbeitet wurde.

14 Seite 11 Die Variante 3-2 bedingt einen Ausbau des bestehenden Rad-/Gehwegs zwischen Wisstanenweid und Weidhalde. Die dafür notwendige Breite ist ausparzelliert. Die Weidhalde kann ohne grössere Eingriffe in die angrenzenden Grundstücke nur auf eine Breite Meter ausgebaut werden. Die Realisierung eines abgesetzten Gehwegbereichs ist damit nicht möglich. Die Strasse muss als Mischverkehrsfläche ausgestaltet werden, auf der nicht alle Begegnungen konfliktfrei stattfinden können. Fazit Die Variante 2-1 ist betreffend Kosten, Sicherheit und Einfachheit der Ausführung die beste Variante. Jedoch ist der Bau dieser Variante in hohem Ausmass abhängig von zwei Grundeigentümern, welche beträchtliche Veränderungen in Kauf nehmen müssen. Falls eine Umzonung des Grundstücks 297 und eine Einigung mit dem Eigentümer der Parzelle 734 in absehbarer Zeit möglich ist, sollte diese Variante bevorzugt werden. Können die Einigungen in der Variante 2-1 nicht herbeigeführt werden so ist die Variante 3-2 vorzuziehen. Im Gegensatz zur Variante 2-1 ist diese vor allem von wesentlich mehr Grundeigentümern abhängig. Jedoch ist das Ausmass der Veränderung auf den jeweiligen Parzellen wesentlich kleiner. Die Variante 3-1 ist in mehreren Bereichen nicht optimal und zu teuer. Sie soll nicht weiterverfolgt werden Kosten und Realisierungszeitpunkt Die heutige Erschliessung des Quartiers erfolgt über eine Privatstrasse. Es ist davon auszugehen, dass dies auch bei einer Neuerschliessung so bleibt. Aufgrund eines möglichen öffentlichen Interesses an der Erschliessung kann die bis zu 25% der Kosten übernehmen. Die untenstehende Tabelle zeigt die geschätzten Planungs- und Baukosten der verschiedenen Massnahmen auf. Die Umsetzung soll nur im Bedarfsfall, sprich langfristig erfolgen. Variante Variante 2-1 Variante 3-1 Variante 3-2 Planungs- und Baukosten 810' '485' '000.-

15 Seite 12 E 4 Erschliessung Gebiet Weid, Parzelle 297 Übriges gebiet, 17'579 m 2, langfristig Ausgangslage Die an der Spitalstrasse gelegene Parzelle Nr. 297 soll gemäss dem Siedlungsleitbild längerfristig eingezont und überbaut werden. Das Gebiet ist heute bezüglich Wasser noch unerschlossen. Erschliessungskonzept Strasse: Das Teilgebiet wird über die Spitalstrasse und in Abstimmung mit der Massnahme E3 erschlossen. Die Feinerschliessung ist Sache der Grundeigentümer. Abwasser: Wasser: Das Gebiet wird im Mischsystem entwässert. Metor- und Schmutzabwasser sind in die bestehende Mischabwasserleitung (NW 800) entlang der Bahnlinie einzuleiten. Das Gebiet ist über die bestehende Leitung im Weidring zu erschliessen. Kosten und Realisierungszeitpunkt Die Erschliessung des Teilgebiets soll langfristig erfolgen. Dabei sind die Kosten für die Feinerschliessung grundsätzlich durch die Grundeigentümer zu tragen. Bei einer allfälligen Koordination mit der Massnahme E3 (Variante 2-1) sollte jedoch ein Kostenteiler angestrebt werden.

16 Seite 13 Karte Erschliessungsgebiet Weid Erschliessungsrichtung Massnahme Wasserleitung Anschlusspunkte Werke (gesamte Legende gem. Plan in Beilage)

17 Seite 14 E 5 Erschliessung Gebiet Sädel, Parzellen 287, 1214, 1215 Wohnzone C (ES II), 4'891 m 2, kurzfristig Ausgangslage Das Gebiet Sedel ist bereits eingezont und soll in den nächsten Jahren bebaut werden. Erschliessungskonzept Die Parzelle Nr. 287 soll von der Scharzenbachstrasse (Güterstrasse, 2. Klasse) her erschossen werden. Die Feinerschliessung ist Sache der Grundeigentümer. Die Parzellen Nr und 1215 sollen von der Strasse Chli Seebach (Güterstrasse, 2. Klasse) erschlossen werden. Die Feinerschliessung ist Sache der Grundeigentümer. Kosten und Realisierungszeitpunkt Die Erschliessung durch die Grundeigentümer zu realisieren. Der fallen keine Kosten an.

18 Seite 15 Karte Erschliessungsgebiet Sädel Erschliessungsrichtung Anschlusspunkte Werke (gesamte Legende gem. Plan in Beilage)

19 Seite 16 E 6 Erschliessung Spital Zone für öffentliche Zwecke (ES III), 59'536 m 2, mittelfristig Ausgangslage Die Zone für öffentliche Zwecke um das Spital Wolhusen ist zum heutigen Zeitpunkt an die Spitalstrasse (strasse, 2. Klasse) und die Tennisplatzstrasse (Privatstrasse) angeschlossen. Es bestehen mehrere Zufahrten zu Gebäuden und Parkierungsanlagen. Erschliessungskonzept Die Erschliessung der Zone für öffentliche Zwecke wird bei einem Umbau des Spitals neu festgelegt. Dabei soll der Zonenzutritt über eine einzelne Zufahrt erfolgen, welche soweit westlich von der Spitalstrasse abzweigt, wie möglich (z.b. am Knoten Spitalstrasse / Spitalring). Die zoneninterne Erschliessung ist Sache der Grundeigentümer. Kosten und Realisierungszeitpunkt Die Erschliessung soll mittelfristig geändert werden. Der entstehen keine Kosten. Karte Erschliessungsgebiet Spital Erschliessungsrichtung (gesamte Legende gem. Plan in Beilage)

20 Seite 17 E 7 Ergänzung Fusswegnetz Ausgangslage Die Spitalstrasse verfügt ab Menznauerstrasse bis zum Spital über ein einseitiges Troittoir (südseitig). Die Fussgängerstreifen zur Querung der Spitalstrasse sind für die Fussgänger aus den nördlichen Wohngebieten nur über schmale, teils schlecht einsehbare Wartebereiche zu erreichen. Massnahmen Die prüft die Erstellung von Trottoirüberfahrten an den Knoten Spital-/ Schwarzenbachstrasse und Spitalstrasse / Spitalring zur Verbesserung der Fussgängersicherheit. Kosten und Realisierungszeitpunkt Aufgrund der Strassenklassierungen trägt die maximal 60% der Kosten und die Strassenbaugenossenschaften mindestens 40% der Kosten. Die Umsetzung der Massnahme ist innerhalb der nächsten 5 Jahre, bzw. kurzfristig geplant. Folgende Kosten Fallen an: Bruttokosten Nettokosten Grundeigentümer Nettokosten Fr. 25'000 Fr. 10'000 Fr. 15' Kostenübersicht In der nachfolgenden Tabelle ist die Kostenübersicht der kosten nach Fristen und Teilgebieten dargestellt. Gebiet Kosten Nr. Name kurzfristig (0-5 Jahre) mittelfristig (6-10 Jahre) langfristig (>10 Jahre) Brutto Netto Brutto Netto Brutto Netto 1 Hiltenberg Fr. 675'000 Fr. 675'000 2 Sedelweg Fr. - Fr. - 3 Weidhalde Fr. 1'485'000 Fr. 371'250 4 Weid Fr. - Fr. - 5 Sädel Fr. - Fr. - 6 Spital Fr. - Fr. - Gebietsübergr. Massn. Fr. 25'000 Fr. 15'000 Total Fr. 25'000 Fr. 15'000 Fr. 675'000 Fr. 675'000 Fr. 1'485'000 Fr. 371'250 Total (15-Jahresperiode) Fr. 2'185'000 Fr. 1'061'250

21 Seite Massnahmenblätter Erschliessungsrichtplan Wolhusen Massnahmenblatt Teilgebiet Gebietsname Hiltenberg Gebiets-Nr. E1 Zone Wohnzone C Priorität mittelfristig Fläche 0.97ha Massnahmen mit Fristen und Kosten Brutto Andere Werkträger Realisierungsfrist Grundeigentümer Netto Strassen / Wege 1) Grundstücksinterne Erschliessung bei Realisierung % - Wasserversorgung 1) Feinerschliessung bei Realisierung - 100% - - Abwasserentsorgung 1) Feinerschliessung bei Realisierung % - Energieversorgung 1) Feinerschliessung bei Realisierung % - Massnahmen zum Ausbau bestehender Anlagen im Zusammenhang mit dieser Gebietserschliessung Total Erschliessungskosten mittelfristig Fr. 675' Fr. 675' Fr. 675'000

22 Seite 19 Erschliessungsrichtplan Wolhusen Massnahmenblatt Teilgebiet Gebietsname Sedelweg Gebiets-Nr. E2 Zone Wohnzone C Priorität kurzfristig Fläche 0.86ha Massnahmen mit Fristen und Kosten Brutto Andere Werkträger Realisierungsfrist Grundeigentümer Netto Strassen / Wege 1) Grundstücksinterne Erschliessung bei Realisierung % - Wasserversorgung 1) Feinerschliessung bei Realisierung - 100% - - Abwasserentsorgung 1) Feinerschliessung bei Realisierung % - Energieversorgung 1) Feinerschliessung bei Realisierung % - Massnahmen zum Ausbau bestehender Anlagen im Zusammenhang mit dieser Gebietserschliessung Total Erschliessungskosten

23 Seite 20 Erschliessungsrichtplan Wolhusen Massnahmenblatt Teilgebiet Gebietsname Weidhalde, Weidring Gebiets-Nr. E3 Zone Wohnzone C Priorität langfristig Fläche 2.4ha Massnahmen mit Fristen und Kosten Brutto Andere Werkträger Realisierungsfrist Grundeigentümer Netto Strassen / Wege 1) Keine Massnahme Wasserversorgung 1) Keine Massnahme Abwasserentsorgung 1) Keine Massnahme Energieversorgung 1) Keine Massnahme Massnahmen zum Ausbau bestehender Anlagen im Zusammenhang mit dieser Gebietserschliessung 1) Variante 2-1 2) Variante 3-1 3) Variante 3-2 Total Erschliessungskosten langfristig Fr. 810'000 Fr. 1'485'000 Fr. 990'000 - Fr. 1'113'750 Fr. 371'250 - Fr. 1'113'750 Fr. 371'250

24 Seite 21 Erschliessungsrichtplan Wolhusen Massnahmenblatt Teilgebiet Gebietsname Weid Gebiets-Nr. E4 Zone übriges gebiet Priorität langfristig Fläche 1.8ha Massnahmen mit Fristen und Kosten Brutto Andere Werkträger Realisierungsfrist Grundeigentümer Netto Strassen / Wege 1) Grundstücksintere Erschliessung bei Realisierung % - Wasserversorgung 1) Feinerschliessung bei Realisierung - 100% - - Abwasserentsorgung 1) Feinerschliessung bei Realisierung % - Energieversorgung 1) Feinerschliessung bei Realisierung % - Massnahmen zum Ausbau bestehender Anlagen im Zusammenhang mit dieser Gebietserschliessung Total Erschliessungskosten

25 Seite 22 Erschliessungsrichtplan Wolhusen Massnahmenblatt Teilgebiet Gebietsname Sädel Gebiets-Nr. E5 Zone Wohnzone C (ES II) Priorität kurzfristig Fläche 0.49ha Massnahmen mit Fristen und Kosten Brutto Andere Werkträger Realisierungsfrist Grundeigentümer Netto Strassen / Wege 1) Grundstücksinterne Erschliessung bei Realisierung % - Wasserversorgung 1) Feinerschliessung bei Realisierung - 100% - - Abwasserentsorgung 1) Feinerschliessung bei Realisierung % - Energieversorgung 1) Feinerschliessung bei Realisierung % - Massnahmen zum Ausbau bestehender Anlagen im Zusammenhang mit dieser Gebietserschliessung Total Erschliessungskosten

26 Seite 23 Erschliessungsrichtplan Wolhusen Massnahmenblatt Teilgebiet Gebietsname Spital Gebiets-Nr. E6 Zone Priorität Zone für öffentliche Zwecke (ES III) mittelfristig Fläche 6.0ha Massnahmen mit Fristen und Kosten Brutto Andere Werkträger Realisierungsfrist Grundeigentümer Netto Strassen / Wege 1) Grundstücksinterne Erschliessung bei Realisierung % - Wasserversorgung 1) Keine Massnahmen Abwasserentsorgung 1) Keine Massnahmen Energieversorgung 1) Keine Massnahmen Massnahmen zum Ausbau bestehender Anlagen im Zusammenhang mit dieser Gebietserschliessung Total Erschliessungskosten

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