Grundsätze zur Leistungsbeurteilung (Stand September 2016)

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1 Grundschule Hinter der Burg Hinter der Burg Springe Tel.: Fax: vgs-hinter-der-burg@web.de Grundsätze zur Leistungsbeurteilung (Stand September 2016) 1. Lernkontrollen 1.1 Schriftliche Lernkontrollen Schriftliche Lernkontrollen erwachsen aus dem Unterricht und werden unter Aufsicht und unter gleichen Bedingungen 1 geschrieben. Die in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte sprechen Termine für Lernzielkontrollen gemeinsam ab und tragen diese mindestens eine Woche vorher im Klassenbuch ein. Schriftliche Lernkontrollen sind mindestens drei Tage vorher den Schülerinnen und Schülern mündlich anzukündigen und spätestens zwei Wochen nach der Anfertigung korrigiert zurückzugeben 2. Die richtigen Lösungen der schriftlichen Lernkontrolle sind mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen bzw. in der Korrektur anzugeben. Ob eine Berichtigung angefertigt wird, entscheidet die Fachlehrkraft. Spätestens drei Tage nach Rückgabe der schriftlichen Lernkontrolle an die Schülerinnen und Schüler sammelt die Fachlehrkraft die Arbeit ein und führt diese der Archivierung 3 zu. Alle schriftlichen Lernkontrollen werden von den Erziehungsberechtigten als gesehen gegengezeichnet. Die Fachkonferenzen legen in ihren Arbeitsplänen fest, in welchem Zeitraum und zu welchen Unterrichtsinhalten schriftliche Lernkontrollen durchgeführt werden. Zusätzlich bestimmen die Fachkonferenzen, welche schriftlichen Lernkontrollen hierbei klassenübergreifend im Jahrgang geleistet werden sollen, um die Transparenz und die Einschätzung der Leistungsstände zu erhöhen. Entsprechend der Fachkonferenzbeschlüsse werden schriftliche Lernkontrollen in folgender Anzahl angefertigt: 1 Ausnahme: s. Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen vom Ausnahme: werden klassenübergreifende Vergleichsarbeiten geschrieben, erfolgt eine Rückgabe erst dann, wenn die letzte Klasse die Arbeit angefertigt hat. 3 Jedes Kind hat einen Schnellhefter, in den sämtliche Lernkontrollen abgeheftet werden. Diese werden im Klassenschrank gesammelt und am Schuljahresende ins Sekretariat gegeben. 1 von 6

2 Jahrgang 2 Deutsch Mathematik Sachunterricht 1. Halbjahr max Halbjahr max Schuljahr gesamt Jahrgang 3 Deutsch Mathematik Sachunterricht Englisch Religion Musik 1. Halbjahr max Halbjahr max Schuljahr gesamt Jahrgang 4 Deutsch Mathematik Sachunterricht Englisch Religion Musik 1. Halbjahr Halbjahr Schuljahr gesamt Im 2. Jahrgang werden die erreichten Punkte und die maximal zu erzielenden Punkte von der Lehrkraft auf jeder korrigierten Lernkontrolle vermerkt. Im 3. und 4. Jahrgang werden zur Bewertung ganze Noten (1, 2, 3, 4, 5, 6) verwendet. Die Fachkonferenzen legen Bewertungsgrundsätze und -maßstäbe für die schriftlichen Lernkontrollen entsprechend der o. g. Stufen fest. Im Rahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung legen die Lehrkräfte der Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht im 3. Und 4. Jahrgang der Schulleitung jeweils eine vom Lehrer ausgefüllte Arbeit vor. Es muss nachvollziehbar sein, für welche Lösungen es wie viele Punkte und Teilpunkte gibt. Die Anforderungsbereiche sind in der Arbeit oder auf einem gesonderten Blatt auszuweisen. Die prozentuale Verteilung der Anforderungsbereiche ist einzuhalten (siehe Bewertungsgrundsätze Fachkonferenzen). Eine Notenübersicht und der Durchschnitt wird angefügt. 1.2 Mündliche Leistungen und fachspezifische Lernkontrollen Die Fachkonferenzen legen in ihren Arbeitsplänen fest, in welchem Zeitraum und zu welchen Unterrichtsinhalten fachspezifische Lernkontrollen durchgeführt werden. Die Fachkonferenzen legen Bewertungsgrundsätze und -maßstäbe für die mündlichen Leistungen und fachspezifischen Lernkontrollen entsprechend der o. g. Stufen (s. 1.1) fest. 2. Dokumentation der individuellen Lernentwicklung 2 von 6

3 In den Fächern Deutsch und Mathematik sind für die Klassen 1 bis 4 Bögen zur individuellen Lernentwicklung in einem Ordner zusammengefasst, die von den entsprechenden Fachlehrern gewissenhaft mindestens vierteljährlich geführt werden. Sie bilden die Grundlage für die objektive Beratung von Schülerinnen, Schülern und Eltern (s. Förderkonzept), tragen zur Transparenz der Leistungserwartungen bei und dienen der fachbezogenen Leistungsbeurteilung im Zeugnis. Sie orientieren sich an den in den Kerncurricula beschriebenen Kompetenzbereichen und vermerken durch Beobachtung gewonnene Leistungseinschätzungen durch die Lehrkraft. 3. Notenlisten und Zeugnisse Im Jahrgang 3 und 4 werden in allen Fächern (Ausnahme Englisch: nur in Jahrgang 4) Notenlisten geführt, in denen die mündlichen, schriftlichen und fachspezifischen Leistungen angelehnt an die DILE-Bögen eingetragen und dokumentiert werden. Die Notenlisten werden in den jeweiligen Fachkonferenzen erarbeitet und beschlossen. In allen Fächern, die über ein gesamtes Schuljahr unterrichtet werden, ist die Note des zweiten Halbjahres eine Ganzjahresnote. Das 2. Halbjahr ist in der Regel etwas stärker zu gewichten (nicht 50%/50%). Wäre die Einzelnote des 2. Halbjahres im Vergleich zur Note 1. Halbjahr positiver oder negativer, so sollte dies unter Bemerkungen im Ganzjahreszeugnis erwähnt werden (siehe auch Zeugnismappe). Kollegen, die in einer Klasse das 1. Halbjahr ein Fach unterrichtet haben und das Fach zum 2. Halbjahr abgeben, sind verpflichtet, die Note an den entsprechenden neuen Fachlehrer weiterzugeben. Ein Notensprung von 2 Noten muss unter Bemerkungen gerechtfertigt werden. 4. Portfolios Auf Beschluss der Fachkonferenzen führen Schülerinnen und Schüler ein Portfolio, in dem sie u.a. Arbeiten und Nachweise von fachspezifischen Lernkontrollen sammeln. 5. Arbeits- und Sozialverhalten Die Klassen- und Co-Lehrkräfte halten ihre Beobachtungen bezüglich des Arbeits- und Sozialverhaltens im Rahmen der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal pro Halbjahr) fest. Die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens im Zeugnis erfolgt durch Beschluss der Zeugniskonferenz auf Vorschlag der Klassen- und der Co-Lehrkraft. In dem Vorschlag sind die Einschätzungen der anderen Fachlehrkräfte berücksichtigt. Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte: Leistungsbereitschaft und Mitarbeit Ziel- und Ergebnisorientierung Kooperationsfähigkeit Selbstständigkeit 3 von 6

4 Sorgfalt und Ausdauer Verlässlichkeit. Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte: Reflexionsfähigkeit Konfliktfähigkeit Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness Hilfsbereitschaft und Achtung anderer Übernahme von Verantwortung Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens. Im Zeugnis erfolgt eine Beschreibung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Eine abschließende Beurteilung berücksichtigt die folgenden Stufen: Stufe Beurteilung Begründung verdient besondere Anerkennung Erwartungen in besonderem Maße A entspricht und Gesichtspunkte B C D E entspricht den Erwartungen in vollem Umfang entspricht den Erwartungen entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen entspricht nicht den Erwartungen hervorragen Erwartungen voll und uneingeschränkt entspricht Erwartungen im Allgemeinen entspricht Erwartungen im Ganzen noch entspricht Erwartungen nicht oder ganz überwiegend nicht entspricht und eine Verhaltensänderung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist 6. Mappenführung Die Mappe dient als Ordnungshilfe und insbesondere im 3. und 4. Schuljahr der strukturierten Erarbeitung von Lerninhalten. Aus Gründen des Umweltschutzes werden möglichst Mappen aus Pappe verwendet. Es gilt folgende farbliche Zuordnung zu den Fächern: Deutsch rot Musik orange Mathematik blau Religion gelb Sachunterricht grün Englisch lila Motto des weiß Tests pink Monats (bunt) 4 von 6

5 In den Fächern Kunst, Werken, Textil und Sport wird keine Mappe geführt (siehe 2.3 Portfolio). In den Klassen 1 und 2 beschränkt sich die Mappenführung auf Zuordnung zu den Fächern, Lochung und Abheften. Es wird von oben abgeheftet, d. h. das neueste Blatt ist immer das oberste. Eine Ausnahme bildet das Fach Sachunterricht. In Klasse 3 erfolgt hier eine grundlegende Einführung in die Mappenführung mit Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Seitennummerierung. Es wird von unten eingeheftet, d. h. das neueste Blatt ist immer das letzte. In den anderen Fächern wird die Mappenführung weiterhin erstmal von oben durchgeführt. Auf dem 1. Elternabend der Eingangsstufenklassen und der 3. Klassen wird das Verfahren der Mappenführung erläutert. Die Leerung der Mappe erfolgt nach Ankündigung der zuständigen Fachlehrkraft in der Schule. Hierzu ist die Anschaffung eines Ordners mit Register notwendig. In den Fächern, in denen die Mappenführung laut Fachkonferenzbeschluss zensiert wird und zu maximal 10 % in die jeweilige fachbezogene Note einfließt, kontrollieren die Lehrkräfte die Mappenführung mindestens halbjährlich und geben den Schülerinnen und Schülern eine Rückmeldung. Zur Beurteilung des Arbeitsverhaltens wird die Mappenführung in allen anderen Fächern berücksichtigt. 7. Rechtschreibung und sprachlicher Ausdruck Zur Förderung des richtigen Gebrauchs der deutschen Schriftsprache werden Fehler in der Rechtschreibung und im sprachlichen Ausdruck (in Lernkontrollen, an der Tafel) grundsätzlich in allen Fächern von der Lehrkraft angemerkt und korrigiert. Eine Beurteilung der Schreibleistungen erfolgt ausschließlich im Fach Deutsch zu ausgewählten Anlässen, die in den Arbeitsplänen ausgewiesen sind. 8. Beratungsgespräche zum Übergang in die weiterführende Schule Jeweils einmal im Halbjahr (gegen Ende) findet im 4. Jahrgang ein Beratungsgespräch Lehrer-Eltern-Schüler zum Thema weiterführende Schule statt. Zu jedem Gespräch wird ein Protokoll erstellt, dass Aussagen über die Leistungen in den Fächern, das Arbeits- und Sozialverhalten beinhaltet. Vor dem 2. Gespräch wird das ausgefüllte Protokoll in einem Briefumschlag den Schülern mitgegeben. So können sich die Eltern gezielt auf das Gespräch vorbereiten. Es gibt keine offizielle Empfehlung seitens der Schule für eine bestimmte Schulform. Eltern können Lehrer um einen Trend bitten. 5 von 6

6 9. Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften Die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften wird im Zeugnis erwähnt ( NN hat an der Arbeitsgemeinschaft XX teilgenommen ). Eine Beurteilung unterschiedlicher Leistungen findet nicht statt. Zeigen Schülerinnen und Schüler im Rahmen der AG-Arbeit besondere Leistungen, kann eine Erwähnung im Zeugnis unter der Rubrik Interessen und Fähigkeiten vorgenommen werden. 10. Überprüfung und Fortschreibung Die Grundsätze zur Leistungsbeurteilung sind einmal jährlich vom Schulvorstand zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben und von der GK zu genehmigen. Beschluss im Schulvorstand am Beschluss in der Gesamtkonferenz am Beschluss in der Gesamtkonferenz am Prüfung und Überarbeitung SV im September Beschluss in der Gesamtkonferenz im September von 6

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