Nahverkehrsplan Kreis Kleve - Behandlung der Stellungnahmen -
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- Helmuth Geisler
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1 - - März 2018 Seite 1
2 Ziele, Inhalte und Schwerpunkte Ein Nahverkehrsplan (NVP) ist ein Verkehrsentwicklungsplan für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs im Gebiet eines Aufgabenträgers Der gültige NVP für den Kreis Kleve stammt aus dem Jahre 1997 und wurde jährlich fortgeschrieben Der NVP ist bei Bedarf fortzuschreiben ( 9 Abs. 5 ÖPNVG NRW) Der Kreis Kleve ist Aufgabenträger für den regionalen straßengebundenen ÖPNV. Orts- und Stadtbusse sind weiterhin in Aufgabenträgerschaft der Kommunen. Im Rahmen der Daseinsvorsorge ist der Aufgabenträger dafür verantwortlich, ein ausreichendes Angebot im Busverkehr sicherzustellen (hierzu Definition von Qualitätsstandards im NVP im Bereich Angebot, Betrieb und Service) Ziele des NVP Angemessene Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV im Kreisgebiet Heutige Nutzer halten neue Nutzergruppen gewinnen Mindestens Erhalt des Status Quo im Angebot Barrierefreiheit im ÖPNV Berücksichtigung der Haushaltssituation Der NVP Kleve ist Grundlage für die Festlegung des ÖPNV-Angebotes und für die Durchführung der Leistungen ab dem (Genehmigungswettbewerb/Netto- Ausschreibung) Seite 2
3 Kontinuierliches Beteiligungsverfahren während der Erstellung des NVP- Entwurfes Eine Vielzahl von Abstimmungen vor Ort, davon 12 x Abstimmungsgespräche mit dem Kreis Kleve 1 x Vorstellung des Eckpunktepapieres zum NVP-Entwurf vor allen Städten / Gemeinden 1 x Vorstellung des Eckpunktepapieres zum NVP-Entwurf vor den Verkehrsunternehmen 8 x Einzelgespräche in den kreisangehörigen Städten / Gemeinden sowie Abstimmungstermine bei den benachbarten Aufgabenträgern bei dem Fachanwalt des Kreises Kleve Nach Einbringung des NVP-Entwurfs in den Ausschuss für Umwelt und Strukturplanung am Versand des NVP-Entwurfes als PDF-Datei bzw. Download an alle Kommunen im Kreis, benachbarte Aufgabenträger bzw. Kreise, VRR, Verbände und andere Institutionen Zusendung von schriftlichen Stellungnahmen bis zum an die Kreisverwaltung Kleve Erstellung einer synoptischen Zusammenstellung der Stellungnahmen und Ergänzung der Bewertung durch das Gutachterbüro BSV Einarbeitung der Anmerkungen und Angaben in den endgültigen NVP Kreis Kleve Seite 3
4 Arbeitsablauf Stufe 1: Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen, Bestandsaufnahme und Analyse Bestandsaufnahme der Raum- und Siedlungsstrukturen Bestandsaufnahme im ÖPNV ÖPNV-Verkehrsmodell (Ist-Zustand und Nullprognose 2030) Stufe 2: Zielkonzept und Maßnahmenkonzept Leitbild und Ausarbeitung von Qualitätsstandards Zusammenfassende Bewertung des ÖPNV-Angebotes Anregungen von Kommunen und Verkehrsunternehmen und Ableitung von Prüffeldern Maßnahmenkonzept Stufe 3: Vergabe und Linienbündelung Vergabebezogene Inhalte im NVP und Liniensteckbriefe Linienbündelungskonzept und Qualitätssteuerung im ÖPNV Stufe 4: NVP-Entwurf und Beteiligungsverfahren Erstellung NVP-Entwurf und juristische Abstimmung Abstimmung auf Arbeitsebene mit Kommunen und Verkehrsunternehmen Einbringung des Entwurfs in die politischen Gremien Beteiligungsverfahren mit Auswertung der Stellungnahmen und ggf. Anpassung des NVP Endfassung NVP Kreistagsbeschluss Seite 4
5 Stadt Geldern Es wird um Herstellung einer rechtlichen Verknüpfung des NVP mit dem ÖPNV Entwicklungsplan der Stadt Geldern gebeten. Passus im NVP aufgenommen: Sofern andere Aufgabenträger im Kreis Kleve kommunale Regelungen für ihren Orts- und Nachbarortsverkehr getroffen haben, gehen diese den Vorgaben des Nahverkehrsplans für den Kreis Kleve bezogen auf die Verkehrsformen grundsätzlich vor. Redaktionelle Ergänzungen zu Haltestellen, Verkaufsstellen und AST-Verkehr Stadt Emmerich am Rhein Es wird um Prüfung einer evtl. Anpassung bzw. Durchbindung der SB 58 bis nach s Heerenberg gebeten. Im NVP ist eine eigenwirtschaftliche Angebotsausweitung der SB 58 angestrebt. Bitte um Prüfung einer Verbesserung der grenzüberschreitenden Buslinienverkehre. als Prüffeld C 22 im NVP berücksichtigt. Zur besseren Erschließung des Stadtteils Leegmeer wird um Einrichtung einer weiteren Buslinie gebeten. Im NVP (Kapitel 8.2) bereits als Prüffeld B 12 berücksichtigt. Stadt Emmerich a. Rh. bittet um Auskunft über die Priorisierung des barrierefreien Haltestellenausbaues bis Im NVP ist im Kap ein Verfahren zur Erstellung eines Haltestellenkatasters beschrieben worden. Dieses bildet in Abstimmung mit den Kommunen die Grundlage für die Priorisierung. Stadt Straelen Es wird um Herstellung einer rechtlichen Verknüpfung des NVP mit dem ÖPNV Entwicklungsplan der Stadt Straelen gebeten. Passus im NVP aufgenommen (siehe Geldern) Gemeinde Bedburg-Hau Zur Stärkung des ÖPNV in Bedburg-Hau wird eine Anpassung der Linienführung der Linie 44 über Xanten Altes Rathaus Bedburg-Hau Rathaus Verhoelen angeregt. Im NVP (Kapitel 8.2 und Kapitel 9.2) im Prüffeld A 1 berücksichtigt (Erweiterung). Seite 5
6 Wallfahrtsstadt Kevelaer Redaktionelle Ergänzungen zum Verkehrsunternehmen, Radstation und Bürgerbuslinien Es wird angeregt, das Prüffeld B16 (hier: Prüfung einer Taktverdichtung der SW 1) nicht weiterzuverfolgen, da bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf - mit Urteil v Az.: 6 K 7650/13 - festgestellt habe, dass der Bedarf mit den vorhandenen Verkehrsmitteln (hier: Linien SW 1 und 73) befriedigend bedient werden kann. Im NVP soll die mögliche Taktverdichtung im Kontext mit der Existenzsicherung der Linie 73 gesehen werden. Vor diesem Hintergrund soll das Prüffeld bestehen bleiben. Das Prüffeld B 16 wird weiterhin im NVP berücksichtigt. Gemeinde Issum Redaktionelle Ergänzungen zu Schülerzahlen Stadt Goch Es wird um die Aufnahme einer Formulierung gebeten, dass Kommunen als Aufgabenträger für den Orts- bzw. Nachbarortsverkehr eigene kommunale Regelungen erlassen können. Passus im NVP aufgenommen (siehe Geldern) Stadt Goch bittet um Prüfung einer Linienanpassung der Linie 50 durch Veränderung der Fahrzeiten in Kombination mit der SL 15. Im NVP (Kapitel 8.2 und Kapitel 9.2) im Prüffeld A 3 berücksichtigt (Erweiterung). Stadt Rees Die derzeitige Situation des ÖPNV in Rees sei nicht zufriedenstellend. Ein Grund seien die nicht abgestimmten Ankunfts- und Abfahrzeiten vom SPNV zum ÖPNV und umgekehrt. Der Themenkomplex Anschlusssicherung ist im NVP (Kapitel 7.2.3) verankert. Fahrplangestaltungen sind nicht Bestandteil des NVP. Anregung an VU weitergeleitet. Stadt Kleve Es wird um Aufnahme eines verbindlichen Verweises auf kommunale Qualitätsanforderungen für den Orts- und Nachbarortsverkehr gebeten. Passus im NVP aufgenommen (siehe Geldern) Seite 6
7 Gemeinde Kranenburg Es wird um nachrichtliche Aufnahme der niederländischen Linie 57 im NVP gebeten. Anmerkung wurde im NVP berücksichtigt. Gemeinde Uedem Einrichtung eines Linienangebots nach Weeze unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit Im NVP (Kapitel 8.2) als Prüffeld B 18 berücksichtigt. Einrichtung von Taxibus-Linien als Ergänzung zum Linienangebot Im NVP berücksichtigt Gemeinde Weeze Die Gemeinde Weeze fordert die Aufnahme des Prüffeldes B 16 in das Maßnahmenkonzept siehe hierzu Angaben bei der Stadt Kevelaer Im Zusammenhang mit der Förderung des grenzüberschreitenden Linienverkehrs regt die Gemeinde Weeze an, Linien auf niederländischer und deutscher Seite abzustimmen. Im NVP (Kapitel 8.2) als Prüffeld C 22 berücksichtigt. Es wird die Einrichtung einer Linie von Weeze nach Venray gewünscht. Im NVP (Kapitel 8.2) als Prüffeld B 19 berücksichtigt. Busverkehr Rheinland Linie 87 Aufnahme der Linie 87 im Linienbündel Kreis Kleve I Die Linien 70 und 74 erfüllen bereits weitestgehend eine direkte Verbindung zw. Uedem über Goch nach Kleve (Prüffeld B 11). Im NVP (Kapitel 8.2 und Kapitel 9.2) im Prüffeld B11 berücksichtigt (Erweiterung). Seite 7
8 Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG Aufteilung der Linie 929 EG in die Linie 929 und 29 EG Hierzu ist ein Verwaltungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf anhängig. Über den Antrag wurde noch nicht entschieden. Aufteilung der Linie 86 in 86 KLE Rees - Wesel-Bislich sowie 86 WES Wesel-Wittenberg - Rees-Mehr Aufteilung der SL 42 in die Linien 76 (Kreis Kleve) und SL 42 (Kreis Wesel). Anmerkung wurde im NVP berücksichtigt. Ist bei solchen Linien, deren Konzessionslaufzeit über den hinausgeht (hier: Linien: 31, 46, 47, 51, 88, 90, 95) eine vorzeitige Entbindung zum und eine Integration in das Linienbündel Kreis Kleve I möglich? Über die Entbindung zum entscheidet die Bezirksregierung Düsseldorf auf Antrag der betreffenden Verkehrsunternehmen. Eine Integration in das Linienbündel Kreis Kleve I ist dann möglich. Redaktionelle Anpassungen: - Aufnahme der Linie 94 in das Linienbündel Kreis Kleve I - Sonderform des AST Es wird um Aufnahme eines verbindlichen Verweises auf kommunale Qualitätsanforderungen für den Orts- und Nachbarortsverkehr gebeten. Passus im NVP aufgenommen (siehe Geldern). Verkehrsgesellschaft Kreis Viersen GmbH Die VKV bittet darum, bei abweichenden qualitativen Vorgaben (hier: Umweltqualität) in Bezug auf die Vergabe kreisüberschreitender Linien (hier: 063, 076, 077, 078 und 079) in den Kreis Viersen die Vorgaben des Kreises Viersen zu berücksichtigen. Die hiervon abweichenden Qualitätsstandards des Kreises Viersen sind (nur) dann zu berücksichtigen, wenn der Kreis Viersen auch federführender Aufgabenträger für die kreisgrenzüberschreitenden Linien ist. Andernfalls gelten die Qualitätsstandards des Kreises Kleve. Zur rechtlichen Absicherung werden hierzu zusätzlich die Verhandlung und der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages geprüft. Abstimmungsbedarf zur federführender Aufgabenträgerschaft der Linien 063, 077, 078 und 079. Gemäß NVP sind die Linien 077, 078, 079 dem Kreis Kleve zugeordnet. Die Zuordnung der Linie 063 muss noch mit dem Kreis Viersen abgestimmt werden. Redaktionelle Anpassungen bezüglich der Linien 076 und TaxiBus der Linie 063 Seite 8
9 Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Redaktionelle Anpassungen bezüglich P+R und B+R und Anwendung des QMS vom SPNV auch auf den straßengebundenen ÖPNV Aufgabenträger für den Orts- bzw. Nachbarortsverkehr Teilnehmer: Vertreter der Städte Geldern, Goch und Straelen Redaktionelle Anpassungen bezüglich AST, Definition der Fahrzeuge bei TaxiBus und AST und Fahrradabstellmöglichkeiten an Haltestellen Pro Bahn NRW e.v. Verbindungen in die Niederlanden sind im NVP-E nicht berücksichtigt. Anmerkung im NVP berücksichtigt. Neue SPNV-Haltepunkte bleiben unerwähnt (Bsp. Haltepunkt Elten, Haltepunkt Pfalzdorf). Anmerkung im NVP berücksichtigt. Allgemeine Kritik zu Betriebszeiten, fehlende Angebote morgens und abends, fehlendes Angebot an Sonn- und Feiertagen Der Status Quo des ÖPNV im Kreis Kleve bleibt in seiner heutigen Struktur erhalten. Anmerkung zum Linienangebot der SW 1 und 73 Im NVP (Kapitel 8.2) als Prüffeld B 16 berücksichtigt. Redaktionelle Anpassungen bezüglich Verknüpfungspunkte in Uedem und Straelen, sowie Anpassungen zu Definitionen der VRR-Preisstufen Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen Hinweise zu baulichen Maßnahmen an Haltestellen, zur Infrastruktur und zum Betrieb am Bahnhof Kleve und Schulung des Fahrpersonals im Hinblick auf den Umgang mit hilfsbedürftigen Personen. Einwohnerinnen und Einwohner Zwei Schreiben mit Anregungen und Vorschlägen, die zur Kenntnis genommen wurden. Seite 9
10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Jean-Marc Stuhm / Büro StadtVerkehr Planungsgesellschaft mbh & Co. KG Mittelstraße 55 D Hilden Fon: Fax: Seite 10
11 Amprion A-Nord
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