Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft"

Transkript

1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 29. August 2012 Zuständigkeiten für Eingaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Drucksache 20/4867) 1. Anlass Die Bürgerschaft hat den Senat mit Drucksache 20/4867 am 29. August 2012 aufgefordert: Im Zusammenhang mit der Behandlung von Eingaben, die Leistungen nach dem SGB II betreffen, wird der Senat ersucht, sich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesministerium dafür einzusetzen, dass Jobcenter team.arbeit.hamburg dem Eingabenausschuss gegebenenfalls über den Senat Auskunft erteilt auch zu solchen Eingaben, die Leistungen des Bundes bzw. der Bundesagentur für Arbeit oder den Aufgabenbereich der Trägerversammlung betreffen. Der Senat wird weiter um Stellungnahme ersucht, aus welchen Gründen im Gegensatz dazu bei Anfragen gemäß Artikel 25 HV eine inhaltliche Beantwortung erfolgt und welche Möglichkeiten der Senat sieht, dass auch bei Eingaben entsprechend verfahren wird. Diese Mitteilung stellt das Ergebnis der rechtlichen Prüfung des Senats und seines Einsatzes gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales dar. Darüber hinaus berichtet der Senat abschließend über die zwischenzeitlich zur Erwägung bzw. zur Berücksichtigung überwiesenen Eingaben, die inhaltlich in einem engen Zusammenhang zum Bürgerschaftlichen Ersuchen stehen. Die Eingaben 501/11, 506/11, 521/11, 528/11, 547/11, 548/11, 616/11, 627/11, 644/11, 1/12, 32/12, 40/12, 51/12, 185/12, 241/12, 315/12, 341/12, 395/12, 460/12, 486/12, 492/12, 503/12 und 506/12, die sich auf Leistungen des Bundes bzw. der Bundesagentur für Arbeit beziehen, wurden vom Ausschuss für nicht abhilfefähig erklärt und an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weitergeleitet. 2. Stellungnahme 2.1 Rechtlicher Rahmen Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 20. Dezember 2007 (BVerfGE 2BvR 2433/04, BvR 2434/04) die Zusammenarbeit von Kommunen 1

2 Drucksache 20/7046 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode und Agenturen für Arbeit in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) nach 44b SGB II a.f. für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Beanstandet wurde neben dem Vollzug von Bundesgesetzen durch eine von Bund und Ländern geschaffene dritte Institution vor allem die Verletzung der Grundsätze der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung sowie der Verantwortungsklarheit. Eine Verletzung dieser Grundsätze ergab sich zum einen aus dem faktischen Einigungszwang des 44b SGB II a.f., dem Bund und Kommunen hinsichtlich der wesentlichen Fragen der Organisation und Leistungserbringung unterlagen, zum anderen aus den organisatorischen und personellen Verflechtungen bei der Aufgabenwahrnehmung innerhalb der ARGEn, die eine klare Zuordnung des staatlichen Handelns zu einem Leistungsträger nicht zuließen. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (GrSiWEntG vom 3. August 2010, BGBl. I S. 1112), das zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, wurden die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Zusammenarbeit der Leistungsträger des SGB II, Bundesagentur für Arbeit und Kommunen, in den sogenannten gemeinsamen Einrichtungen (Jobcentern) geschaffen. Die gemeinsamen Einrichtungen sind (teil-) rechtsfähige Gesellschaften öffentlichen Rechts sui generis gemäß Artikel 91e Absatz 1 GG i.v.m. 44b Absatz 1 SGB II n.f., deren Leistungsträgern Bundesagentur für Arbeit sowie die kreisfreien Städte und Kreise die Verantwortung für die rechtmäßige und zweckmäßige Erbringung ihrer Leistungen obliegt. Sie haben in ihrem Aufgabenbereich ein Weisungsrecht gegenüber der gemeinsamen Einrichtung ( 44b Absatz 3 SGB II). Dieses Weisungsrecht gilt nicht im Zuständigkeitsbereich der Trägerversammlung nach 44c SGB II. Die kommunalen Leistungen sind in 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II abschließend aufgezählt. Danach sind die Kommunen insbesondere zuständig für die Leistungen nach 16a SGB II (kommunale Eingliederungsleistungen), 22 SGB II (Kosten der Unterkunft und Heizung) sowie 28 (Bedarfe für Bildung und Teilhabe). Zu diesen Leistungen besteht ein Weisungsrecht gegenüber dem Jobcenter. Die zuständigen Landesbehörden führen die Aufsicht über die kommunalen Träger, soweit diesen nach 44b Absatz 3 SGB II ein Weisungsrecht gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen zusteht ( 47 Absatz 2 SGB II). Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die örtlichen Agenturen für Arbeit, ist Träger aller übrigen Leistungen nach diesem Gesetz, insbesondere der Leistungen zur Eingliederung nach 16 SGB II. Ihr obliegt darüber hinaus die Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit ( 44a SGB II) als Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die Feststellung der Leistungsberechtigung ( 7 SGB II). Die Bundesagentur für Arbeit ist gegenüber den Jobcentern hierzu weisungsberechtigt. Die Bundesagentur für Arbeit übt ihr Weisungsrecht in Abstimmung mit dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Fachliche Hinweise als Ausführungsbestimmungen zu einzelnen Paragrafen des Gesetzes, sowie durch Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen (HEGA, GA) aus. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt die Rechts- und Fachaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit, soweit dieser nach 44b Absatz 3 SGB II ein Weisungsrecht gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen zusteht. Das Bundesministerium führt darüber hinaus im Einvernehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde die Rechtsaufsicht über die gemeinsamen Einrichtungen im Aufgabenbereich der Trägerversammlung ( 47 Absatz 3 SGB II). Der Aufgabenbereich der Trägerversammlung bezieht sich auf organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten, zu denen insbesondere die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers, der Verwaltungsablauf und die Organisation, die Regelung der Ordnung in der Dienststelle und das Verhalten der Beschäftigten, die Aufstellung des Stellenplans und der Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung gehören ( 44c SGB II). In Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Regelungen ist die jeweilige Verantwortung seit dem 1. Januar 2011 entsprechend den Aufgabenbereichen nur einer Stelle zugeordnet. 2.2 Zuständigkeiten für Eingaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende Der Senat hat dem Eingabenausschuss der Bürgerschaft gemäß Artikel 30 der Hamburgischen Verfassung (HV) i.v.m. 5 Absatz 6 des Gesetzes über den Eingabenausschuss auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, bei Angelegenheiten, die den Aufgabenbereich des Eingabenausschusses betreffen, für die der Senat die parlamentarische Verantwortung trägt und 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7046 soweit dem Bekanntwerden des Inhaltes nicht gesetzliche Vorschriften oder das Staatswohl entgegenstehen. Hinsichtlich der Zuständigkeit des Eingabenausschusses für Eingaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ergeben sich daher Einschränkungen Eingaben, die sich auf kommunale Leistungen beziehen Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist für die kommunalen Leistungen zuständiger Leistungsträger und übt das Weisungsrecht gegenüber dem Jobcenter zu diesen Leistungen aus. Der Senat trägt die Verantwortung für die rechtmäßige und zweckmäßige Erbringung dieser Leistungen und verantwortet sie gegenüber dem Parlament. Der Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft ist daher auch nach der seit dem 1. Januar 2011 geltenden Rechtslage für Eingaben, die sich auf kommunale Eingliederungsleistungen, Kosten der Unterkunft und Heizung sowie Sonderbedarfe nach 24 Absatz 3 SGB II oder Leistungen der Bildung und Teilhabe ( 28 SGB II) beziehen, zuständig und kann vom Senat entsprechende Auskünfte verlangen. Die Eingaben werden inhaltlich umfassend beantwortet Eingaben, die sich auf Leistungen des Bundes bzw. der Bundesagentur für Arbeit oder den Aufgabenbereich der Trägerversammlung beziehen Nach der seit dem 1. Januar 2011 geltenden Rechtslage ist das Weisungs- bzw. Aufsichtsrecht über die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, die vom Jobcenter erbracht werden, der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet, die ihrerseits der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersteht. Die Rechtsaufsicht über die Trägerversammlung führt das zuständige Bundesministerium gemäß 47 Absatz 3 SGB II im Einvernehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde aus. Hinsichtlich der Leistungen der Bundesagentur für Arbeit sowie der Angelegenheiten, die den Aufgabenbereich der Trägerversammlung betreffen, liegt die parlamentarische Verantwortung daher nicht beim Senat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ein Grundsatzpapier zur Rechtsaufsicht des Bundes ausgearbeitet. Dieses Grundverständnis über die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde im Bund-Länder-Ausschuss nach 18c SGB II am 29./30. März 2011 zwischen Bund und Ländern unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände vorgestellt und konkretisiert. In der Folge hat die Bundesagentur für Arbeit das Verfahren zur Bearbeitung von Petitionen und Eingaben durch die gemeinsamen Einrichtungen der geltenden Rechtslage durch die Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung 05/2011 bzw. 02/2012 angepasst. Dabei wird unterschieden zwischen Petitionen und Eingaben, die den Aufgabenbereich der Trägerversammlung und solchen, die Leistungen der Bundesagentur bzw. der Kommune betreffen. Petitionen, die Bundesleistungen bzw. Leistungen der Bundesagentur oder den Aufgabenbereich der Trägerversammlung betreffen, unterliegen danach ausschließlich der Zuständigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Die in der HEGA getroffenen Regelungen und Verfahren sind für das Jobcenter verbindlich und wurden mit dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor Veröffentlichung abgestimmt. Der Senat hat daraufhin sein Antwortverhalten in Bezug auf Eingaben, die sich auf Leistungen des Bundes bzw. der Bundesagentur für Arbeit oder den Aufgabenbereich der Trägerversammlung beziehen, ebenfalls geändert und empfiehlt, die Eingabe an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weiter zu leiten. Der Senat ist entsprechend des Ersuchens der Bürgerschaft an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales herangetreten, um zu erreichen, dass auch zu solchen Eingaben dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft wieder Auskünfte erteilt werden. Das Bundesministerium teilt in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 6. November 2012 mit, dass, soweit eine Eingabe/Petition die alleinige Trägerverantwortung der Bundesagentur für Arbeit betrifft, keine Stelle des Landes Hamburg einen Anspruch auf Erteilung von Auskünften habe und auch bei Eingaben/Petitionen, die sich auf den Aufgabenbereich der Trägerversammlung beziehen, ausschließlich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages für die Beantwortung zuständig sei. In seiner Begründung stützt sich das Bundesministerium auf die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. So seien dem Grundsatz der Verantwortungsklarheit als Ausfluss des Demokratieprinzip folgend und um für den Bürger erkennbar zu machen, welche wählbare Stelle für das jeweilige staatliche Handeln 3

4 Drucksache 20/7046 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode verantwortlich gemacht werden könne, die Zuständigkeiten und Kompetenzen im SGB II klar geregelt. Eine parallele Zuständigkeit beider Parlamente sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Der Senat teilt diese Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Als kommunalem Träger steht der FHH in Bezug auf die Leistungen des Bundes bzw. der Bundesagentur für Arbeit kein Weisungsrecht zu (s. Ausführungen unter Ziffer 2.1). Für die rechtmäßige und zweckmäßige Leistungserbringung trägt der Bund die parlamentarische Verantwortung. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist daher zuständiger Ausschuss für Petitionen, die sich auf diese Leistungen beziehen. Hinsichtlich der Petitionen, die sich auf den Aufgabenbereich der Trägerversammlung beziehen, ergibt sich die Zuständigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages aus der in 47 SGB II Absatz 3 geregelten Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Auch wenn beide Leistungsträger Bundesagentur für Arbeit und Kommune für den in 44c SGB II geregelten Aufgabenbereich der Trägerversammlung zuständig sind, ist zwischen diesen nach innen wirkenden Mitwirkungsrechten beider Träger und der parlamentarischen Verantwortlichkeit nach außen zu unterscheiden. Allein die Betroffenheit beider Träger führt aus Gründen der im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes genannten Transparenz der Aufsichtsstrukturen und der Pflicht, Verantwortlichkeit eindeutig zuzuordnen, nicht zu einer gemeinsamen parlamentarischen Verantwortlichkeit. Weder die Bundesregierung, die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter noch der Senat können daher aus Rechtsgründen dem Begehren der Bürgerschaft entsprechen, alle das SGB II betreffenden Eingaben inhaltlich zu beantworten. 2.3 Beantwortung der zur Erwägung bzw. zur Berücksichtigung überwiesenen Eingaben Zwischenzeitlich sind dem Senat diverse Eingaben zur Erwägung bzw. zur Berücksichtigung überwiesen worden, die sich inhaltlich auf den Aufgabenbereich der Trägerversammlung beziehen. Der Senat wird hierzu aufgefordert, die in den Eingaben vorgetragenen Beschwerden in die Trägerversammlung einzubringen, in dieser eine inhaltliche Erörterung darüber zu veranlassen und dem Eingabenausschuss über das Ergebnis und die Gründe Auskunft zu erteilen. Mit Schreiben vom 7. November 2012 hatte der Senat darauf hingewiesen, dass die Berichterstattung zu diesen und gegebenenfalls weiteren in den nächsten Monaten zu diesem Thema überwiesenen Eingaben auf Grund des engen inhaltlichen Zusammenhanges mit diesem Ersuchen erfolgt. Unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Ziffer 2.1 und 2.2 scheidet eine Berichterstattung und inhaltliche Auskunft an den Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft mangels Zuständigkeit aus. Insofern erfolgt zu den Eingaben 400/11, 501/11, 516/11, 528/11, 616/11, 720/11, 24/12, 40/12, 51/12, 75/12, 241/12, 358/12, 395/12, 492/12, 543/12, die sich auf den Aufgabenbereich der Trägerversammlung beziehen, keine Berichterstattung gemäß 8 des Gesetzes über den Eingabenausschuss. 2.4 Beantwortung von Anfragen gemäß Artikel 25 HV, die sich auf Leistungen des Bundes bzw. der Bundesagentur für Arbeit oder den Aufgabenbereich der Trägerversammlung beziehen Die Bürgerschaft hat den Senat ersucht darzulegen, warum bei Anfragen gemäß Artikel 25 HV eine inhaltliche Beantwortung erfolgt und welche Möglichkeiten der Senat sieht, dass auch bei Eingaben entsprechend verfahren wird. Grundsätzlich ist zwischen dem Fragerecht der Abgeordneten und dem Petitionsrecht der Bürgerinnen und Bürger zu unterscheiden, da diese unterschiedlichen Zwecken dienen. Das Fragerecht der Abgeordneten soll es ermöglichen, sich in einem weiten Spektrum von Sachverhalten mit politischer oder gesellschaftlicher Relevanz zu informieren (vgl. David, Hamburgische Verfassung, Artikel 25, Rdnr. 12). Daher ist die Verpflichtung des Senats, Anfragen gemäß Artikel 25 HV inhaltlich zu beantworten, nicht auf den Verantwortungsbereich des Senats beschränkt. Sie erstreckt sich vielmehr auf alle öffentlichen Angelegenheiten. Demgegenüber erfüllt das Petitionsrecht einen anderen Zweck. Es berechtigt Bürgerinnen und Bürger, sich schriftlich an die Bürgerschaft zu wenden. Zur Bearbeitung der Petition nimmt die Bürgerschaft Rechte gegenüber dem Senat wahr, wenn die Eingabe eine Angelegenheit der Exekutive zum Gegenstand hat oder die Bürgerschaft zur Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Petenten der Hilfe der Exekutive bedarf (vgl. David, Hamburgische Verfassung, Artikel 28, Rdnr. 10). Die Auskunftsrechte richten sich nach den Artikeln 28 Absatz 2 und 30 HV und sind anders 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7046 als das Fragerecht gemäß Artikel 25 HV auf den parlamentarischen Verantwortungsbereich des Senats beschränkt. Unter Berücksichtigung der bestehenden Aufsichtsrechte und der parlamentarischen Verantwortlichkeit der Bundesregierung für Leistungen des Bundes bzw. der Bundesagentur für Arbeit sowie für Angelegenheiten, die den Aufgabenbereich der Trägerversammlung betreffen, besteht keine Möglichkeit, bei Eingaben zu diesen Themenbereichen entsprechend wie bei Anfragen gemäß Artikel 25 HV zu verfahren. 3. Petitum Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle von den Ausführungen in dieser Drucksache Kenntnis nehmen. Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, Hamburg, Tel. (0 40)

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/2635 29.04.2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Leukefeld (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (ThürAGSGB II) A. Problem und Regelungsbedürfnis Mit Artikel 1 des

Mehr

SACHSTAND. Die Informationsrechte des Abgeordneten. Tel.:

SACHSTAND. Die Informationsrechte des Abgeordneten. Tel.: SACHSTAND Thema: Die Informationsrechte des Abgeordneten Fachbereich III Verfassung und Verwaltung Tel.: Verfasser/in: Abschluss der Arbeit: 2. März 2006 Reg.-Nr.: WF III - 91/06 Ausarbeitungen von Angehörigen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2802 6. Wahlperiode 03.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Aufgabenverteilung im Bereich der Jugendhilfe nach dem

Mehr

BMAS Formulierungsvorschlag zu Aufsicht und Steuerung über optimierte Jobcenter. 18b. Kooperationsausschuss

BMAS Formulierungsvorschlag zu Aufsicht und Steuerung über optimierte Jobcenter. 18b. Kooperationsausschuss Anlage 6 Bearbeitungsstand: 13.02.2009 15:48 Uhr = Anlage 2 gem. Einladung Hoofe vom 08.03.2010; BMAS Formulierungsvorschlag zu Aufsicht und Steuerung über optimierte Jobcenter 18b Kooperationsausschuss

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2815 19.02.2014 Gesetzentwurf Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe

Mehr

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e)

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) Thorsten Möller Mitarbeiter des Referats Rechtlicher Grundsatz der

Mehr

Geschäftsordnung für den Kooperationsausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Landes Berlin

Geschäftsordnung für den Kooperationsausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Landes Berlin Geschäftsordnung für den Kooperationsausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Landes Berlin Präambel... 2 I. Teil - Allgemeine Bestimmungen... 2 1 Mitglieder und Vorsitz... 2 2

Mehr

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/2103 Landtag 19. Wahlperiode

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/2103 Landtag 19. Wahlperiode BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/2103 Landtag 19. Wahlperiode 19.03.19 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 19. März 2019 Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung

Mehr

"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches - Gesetzsantrag des Landes Niedersachsen"

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches - Gesetzsantrag des Landes Niedersachsen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/881 Landtag 18. Wahlperiode 30.04.13 Mitteilung des Senats vom 30. April über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur anliegenden Bundesratsinitiative "Entwurf

Mehr

Bericht. des Eingabenausschusses

Bericht. des Eingabenausschusses BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/5698 20. Wahlperiode 20.11.12 Bericht des Eingabenausschusses Vorsitz: Silke Vogt-Deppe 1. Schriftführung: Martina Kaesbach Der Eingabenausschuss

Mehr

zu Punkt der 959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften

zu Punkt der 959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften Bundesrat Drucksache 450/1/17 26.06.17 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AIS - Fz - In - Wi zu Punkt der 959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Mehr

Deutscher Bundestag Wahlperiode -2- Drucksache 18/1651 C. Alternativen Keine. D. Kosten Die Neuregelung des 40a SGB II verhindert andernfalls ei

Deutscher Bundestag Wahlperiode -2- Drucksache 18/1651 C. Alternativen Keine. D. Kosten Die Neuregelung des 40a SGB II verhindert andernfalls ei Deutscher Bundestag Drucksache 18/1651 18. Wahlperiode 04.06.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/54 6. Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/54 6. Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/54 6. Wahlperiode 03.11.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und ANTWORT der Landesregierung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Bundesrat Drucksache 139/12 (Beschluss) 11.05.12 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Mehr

Petitionsrecht Übersicht über Regelungen der und in den Ländern

Petitionsrecht Übersicht über Regelungen der und in den Ländern Übersicht über Regelungen der und in den Ländern Land Gemeindeordnung Landkreisordnung Verfassung bzw. Landesgesetz Ba-Wü* Artikel 35a (1) Der Landtag bestellt einen Petitionsausschuss, dem die Behandlung

Mehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen:

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen: Michael Pohl Namensrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Mehr

HEGA 09/15-13 Organisation des Datenschutzes in der BA

HEGA 09/15-13 Organisation des Datenschutzes in der BA HEGA 09/15-13 Organisation des Datenschutzes in der BA Geschäftszeichen: JDC 1401(21/2008) / 6801.8 / 2200 / 2400 / 1937 Gültig ab: 20.09.2015 Gültig bis: 31.12.2019 SGB II: Information SGB III: Weisung

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung. Bund-Länder-Vereinbarungen nach Art. 91b GG Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung. Bund-Länder-Vereinbarungen nach Art. 91b GG Deutscher Bundestag WD /16 ung Bund-Länder-Vereinbarungen nach Art. 91b GG 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Bund-Länder-Vereinbarungen nach Art. 91b GG Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20.04.2016 Fachbereich: WD 3: Verfassung

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/4827 20. Wahlperiode 10.08.12 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Nikolaus Haufler (CDU) vom 02.08.12 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Gesetzentwurf. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Gesetzentwurf. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14161 08.02.2017 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes Datum

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Rechtsstellung der Bundesnetzagentur Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Rechtsstellung der Bundesnetzagentur Deutscher Bundestag WD /17 Rechtsstellung der Bundesnetzagentur 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtsstellung der Bundesnetzagentur Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 9. August 2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung

Mehr

Der Petitionsausschuss. Anwalt für Bürgeranliegen

Der Petitionsausschuss. Anwalt für Bürgeranliegen Der Petitionsausschuss Anwalt für Bürgeranliegen 2 EIN GRUNDRECHT FÜR ALLE Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit schriftlichen Anträgen, Anregungen oder Beschwerden an

Mehr

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11558 21. Wahlperiode 09. 01. 18 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

Zielsteuerung im SGB II Perspektive des Bundes

Zielsteuerung im SGB II Perspektive des Bundes Zielsteuerung im SGB II Perspektive des Bundes Brem en 1 8, 5 Nordrhein-Westfalen 11, 7 Schleswig-Holstein 10, 7 Ham burg 1 3, 9 Niedersachsen 10, 4 Mecklenburg-Vorpommern 17, 7 Sachsen-Anhalt 18, 4 Berlin

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt (LV)

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt (LV) Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1147 17.03.2017 Gesetzentwurf Fraktion AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt (LV) Der Landtag wolle beschließen: Gesetz

Mehr

Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst 25. September 2012/pr25a Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Ergebnis der Gespräche von Senat und Gewerkschaften über Eckpunkte für eine Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes

Mehr

Anlage 4 zur GRDrs 490/2010

Anlage 4 zur GRDrs 490/2010 Prüfraster zur SGB II Neuorganisation: gemeinsame Einrichtung (ge) oder Option (zugelassener kommunaler Träger zkt) (Anmerkung: Raster beruht auf dem verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/253 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache

Mehr

Bericht. BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode des Eingabenausschusses

Bericht. BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode des Eingabenausschusses BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9208 21. Wahlperiode 07.06.17 Bericht des Eingabenausschusses Vorsitz: Christiane Schneider (i.v.) Schriftführung: Lars Pochnicht 1. Der Eingabenausschuss

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Bundesrat Drucksache 139/12 14.03.12 Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg AS Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Mehr

Peter Ottenberg. Das Petitionsrecht. Aufgaben und Rechte des. Ausschusses für Eingaben und Beschwerden

Peter Ottenberg. Das Petitionsrecht. Aufgaben und Rechte des. Ausschusses für Eingaben und Beschwerden Peter Ottenberg Das Petitionsrecht Aufgaben und Rechte des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden Jahrgang 1955, Diplom-Verwaltungswirt, Leiter des Büros der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf. Veröffentlichung

Mehr

Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht Dienstag, den 10. Januar 2006

Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht Dienstag, den 10. Januar 2006 Prof. Dr. Heintzen WiSe 2005/06 Übungsfall Universitätsrepetitorium Öffentliches Recht Dienstag, den 10. Januar 2006 Der Bundestag beschließt ein Gesetz zur Regelung der Auslandseinsätze der Bundeswehr.

Mehr

Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit FAQ 2004 Name? Bundesagentur für Arbeit Rechtsform? Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (367

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Mehr

Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt

Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt 9 Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt (1) Bei jeder Behörde, die Einnahmen oder Ausgaben bewirtschaftet, ist eine Beauftragte oder ein Beauftragter für den Haushalt zu bestellen, soweit die

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/12909 20. Wahlperiode 09.09.14 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph de Vries (CDU) vom 02.09.14 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9072 21. Wahlperiode 19.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 11.05.17 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende Bundesrat Drucksache 349/10 BRFuss 18.06.10 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages AS Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende Der Deutsche Bundestag hat

Mehr

Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung Verfasser/in:

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/0274 18.04.2012 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Bestimmung von zuständigen Stellen im Bereich der Berufsbildung Der Senat von Berlin ArbIntFrau - II A 11-928 1439

Mehr

Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/1274. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/1274. Beschlussempfehlung Beschlussempfehlung Ausschuss für Soziales, Frauen, Hannover, den 08.09.2004 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag Drucksache 18/11002 18. Wahlperiode 25.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache

Mehr

Gesetzentwurf. 17. Wahlperiode der Fraktionen von CDU/CSU und FDP A. Problem und Ziel

Gesetzentwurf. 17. Wahlperiode der Fraktionen von CDU/CSU und FDP A. Problem und Ziel - 1 - Deutscher Bundestag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode 20.03.2012 Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur

Mehr

- 2 - B. Lösung Der Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus fü

- 2 - B. Lösung Der Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus fü Deutscher Bundestag Drucksache 17/9047 17. Wahlperiode 20. 03. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur

Mehr

Regionalkonferenzen des Hessischen Ministeriums der Justiz für Integration und Europa

Regionalkonferenzen des Hessischen Ministeriums der Justiz für Integration und Europa Regionalkonferenzen des Hessischen Ministeriums der Justiz für Integration und Europa Stefan Reß, Programmbereich SGB II - 240 Ansprechpartner-System der hessischen Jobcenter(gE) für Haftentlassene Die

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/318 7. Wahlperiode 01.03.2017 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz

Mehr

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/70 Landtag 19. Wahlperiode 15.09.15 Mitteilung des Senats vom15. September 2015 Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Mehr

Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren

Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren

Mehr

Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht

Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht 46 SGB II Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bundesrecht Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung

Mehr

Auswahlverfahren für die Richter des Bundesverfassungsgerichts

Auswahlverfahren für die Richter des Bundesverfassungsgerichts Auswahlverfahren für die Richter des Bundesverfassungsgerichts 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Auswahlverfahren für die Richter des Bundesverfassungsgerichts Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21.07.2017

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Entwicklung der Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Entwicklung der Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/190 7. Wahlperiode 13.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung

Mehr

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1946/10 - des Herrn M In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Michael Andrejewski, Pasewalker Straße 36, 17389 Hansestadt Anklam

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz am

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz am Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Bremen, 11.08.2015 Bearbeitet von: Frau Stiels Tel.: 361 19644 Lfd. Nr. L-6-19 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Gesundheit

Mehr

Kommunale Zusammenarbeit vor den ordentlichen Gerichten

Kommunale Zusammenarbeit vor den ordentlichen Gerichten Kommunale Zusammenarbeit vor den ordentlichen Gerichten Folgen aus dem Urteil des AG Oldenburg vom 10.03.2013 7 OWi 21/13 sowie weiteren Entscheidungen der ordentlichen Gerichte Prof. Dr. Marcus Arndt

Mehr

Anhang 1 zur GA BAB Seite 1 (12/2015) 22. Änderungen

Anhang 1 zur GA BAB Seite 1 (12/2015) 22. Änderungen Anhang 1 zur GA BAB Seite 1 (12/2015) 22 Aktualisierung, Stand 12/2015 Wesentliche Änderungen Änderungen Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG):

Mehr

Bündnis Energiewende Reform

Bündnis Energiewende Reform Bündnis Energiewende Reform www.ber.de Vortrag: Petition - ID-49690 beim Deutschen Bundestag vom 12.02.2014 Alternative Energiequellen Änderung der Ausnahmereglung des Privilegierten Bauverfahren gemäß

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 15/ Wahlperiode

Deutscher Bundestag Drucksache 15/ Wahlperiode Deutscher Bundestag Drucksache 15/3497 15. Wahlperiode 30.06.04 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 18 SGB IX Erstattung selbstbeschaffter Leistungen

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 18 SGB IX Erstattung selbstbeschaffter Leistungen Fachliche Weisungen Reha Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 18 SGB IX Erstattung selbstbeschaffter Leistungen Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 18 SGB IX Erstattung selbstbeschaffter Leistungen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Bundesrat Drucksache 288/13 17.04.13 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Änderung des

Mehr

4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten

4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Geschäfts- und Verfahrensordnung: Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten und redaktionelle Anpassungen

Mehr

Deutscher Bundestag. Sachstand. Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu internen Arbeitsanweisungen von Jobcentern. Wissenschaftliche Dienste

Deutscher Bundestag. Sachstand. Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu internen Arbeitsanweisungen von Jobcentern. Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu internen Arbeitsanweisungen von Jobcentern Seite 2 Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu internen Arbeitsanweisungen von Jobcentern Verfasser/in:

Mehr

Die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit hat in ihrer Sitzung am dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit hat in ihrer Sitzung am dem Gesetzentwurf zugestimmt. Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/1108 Landtag 22.08.06 16. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 22. August 2006 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben staatlicher

Mehr

Petitionen im Deutschen Bundestag

Petitionen im Deutschen Bundestag Deutscher Bundestag Petitionen im Deutschen Bundestag Verfahren und Antrag 1 2 Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen

Mehr

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. Anhang 3. 9a SGB III

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. Anhang 3. 9a SGB III Gültig ab: 20.12.2016 Gültigkeit bis: fortlaufend Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III Anhang 3 9a SGB III Anhang 3 Seite 2 (12/2016) 9a Aktualisierung, Stand 12/2016

Mehr

Gemeinsame Positionen zur Gestaltung des Übergangsprozesses ARGE / gemeinsame Einrichtung (ge)

Gemeinsame Positionen zur Gestaltung des Übergangsprozesses ARGE / gemeinsame Einrichtung (ge) Bundesagentur für Arbeit (BA), 1.10.2010 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Deutscher Landkreistag (DLT), Deutscher Städtetag (DST), Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Gemeinsame

Mehr

sind oder den Fachbereich mehrerer Behörden betreffen. 2 Er entscheidet außerdem über Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Behörden.

sind oder den Fachbereich mehrerer Behörden betreffen. 2 Er entscheidet außerdem über Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Behörden. Gesetz über Verwaltungsbehörden in der Fassung vom 30. Juli 1952 Fundstelle: HmbBL I 2000-a, S. Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 4 geändert durch Gesetz vom 30. März 2017 (HmbGVBl. S. 86) 1 (1)

Mehr

Grundlagen und Rahmenbedingungen für die örtlichen Beiräte aus Sicht der Agentur für Arbeit

Grundlagen und Rahmenbedingungen für die örtlichen Beiräte aus Sicht der Agentur für Arbeit Mitwirkung der örtlichen Beiräte in der regionalen Arbeitsmarktpolitik Fachtagung der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in RP Dunja Sauer RD RPS BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen >

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4155 21. Wahlperiode 29.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 21.04.16 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/0496 05.09.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Änderung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber Freies WLAN in Berlin Drucksachen 17/0255 und 17/0424 Abgeordnetenhaus von Berlin

Mehr

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, 01.04.2016 Bearbeitet von: Wilfried Wojke Tel.: 361 6658 Anna-Marie Jäger Tel.: 361 6658 Lfd. Nr. 68/16 Vorlage für die Sitzung

Mehr

Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, Biblis nachgebildet) 1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts

Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, Biblis nachgebildet) 1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, 249 - Biblis nachgebildet) Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. I. Zulässigkeit des Antrags 1. Zuständigkeit

Mehr

Richtlinie für die Beteiligungen der Gemeinde Bischofsheim. Beteiligungsrichtlinie

Richtlinie für die Beteiligungen der Gemeinde Bischofsheim. Beteiligungsrichtlinie Richtlinie für die Beteiligungen der Gemeinde Bischofsheim Beteiligungsrichtlinie Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 1. Rechtliche Grundlagen... 3 2. Geltungsbereich der Richtlinie... 3 3. Abgrenzung von

Mehr

der Abgeordneten Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

der Abgeordneten Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE. Deutscher Bundestag Drucksache 16/10385 16. Wahlperiode 25. 09. 2008 Gesetzentwurf der Abgeordneten Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau und

Mehr

S A T Z U N G. für das Stadtjugendamt Frankenthal (Pfalz) vom 20. September 1994 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 31.

S A T Z U N G. für das Stadtjugendamt Frankenthal (Pfalz) vom 20. September 1994 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 31. S A T Z U N G für das Stadtjugendamt Frankenthal (Pfalz) vom 20. September 1994 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 31. Oktober 2011 Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat auf Grund des 24 Gemeindeordnung

Mehr

Bedeutung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG im Zusammenhang mit Abschiebeverboten im Ausländerrecht

Bedeutung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG im Zusammenhang mit Abschiebeverboten im Ausländerrecht Bedeutung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG im Zusammenhang mit Abschiebeverboten im Ausländerrecht 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Bedeutung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen Fachliche Weisungen Reha/SB Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen Änderungshistorie Aktualisierung zum 20.04.2017 Die Fachliche Weisung wurde vor dem Hintergrund

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/294 7. Wahlperiode 06.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes

Mehr

Vorlage für die Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am

Vorlage für die Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, 29.09.2015 Bearbeitet von: Hr. Dr. Lukaßen Tel.: 361 6682 Lfd. Nr. 07/15 LJHA Vorlage für die Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/929 17.08.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Aufgrund

Mehr

Einbeziehung kommunaler Leistungen in Zielvereinbarungen?

Einbeziehung kommunaler Leistungen in Zielvereinbarungen? Bremen 18,5 Schleswig-Holstein 10,7 Hamburg 13,9 Mecklenburg-Vorpommern 17,7 Einbeziehung kommunaler Leistungen in Zielvereinbarungen? Niedersachsen 10,4 Berlin 21,5 Nordrhein-Westfalen 11,7 Sachsen-Anhalt

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen Fachliche Weisungen Reha/SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen (1) Die Rehabilitationsträger

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Speyer vom

Satzung für das Jugendamt der Stadt Speyer vom Satzung für das Jugendamt der Stadt Speyer vom 25.10.99 Der Stadtrat der Stadt Speyer beschließt aufgrund des 69 Abs. 3 des Achten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) - Kinder und Jugendhilfe - in

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12790 21. Wahlperiode 30.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 23.04.18 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ 809 16. Wahlperiode 06-06-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Heinold und Antwort der Landesregierung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie,

Mehr

S a t z u n g. für das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. I. Das Jugendamt. 1 Aufbau

S a t z u n g. für das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. I. Das Jugendamt. 1 Aufbau Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erlässt auf der Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

Mehr

Einsatz der Bundeswehr im Innern Übernahme von hoheitlichen Aufgaben der Polizei durch die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe

Einsatz der Bundeswehr im Innern Übernahme von hoheitlichen Aufgaben der Polizei durch die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe Einsatz der Bundeswehr im Innern Übernahme von hoheitlichen Aufgaben der Polizei durch die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einsatz der Bundeswehr im Innern Übernahme

Mehr

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES LANDKREISES ODER-SPREE

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES LANDKREISES ODER-SPREE SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES LANDKREISES ODER-SPREE Jugendamt Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree hat auf Grund der 69 71 des Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 08.12.1998 (BGBL. I, S. 3546), zuletzt

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/6521 20. Wahlperiode 22.01.13 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim Golke (DIE LINKE) vom 14.01.13 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Bundesrat Drucksache 752/08 16.10.08 Gesetzentwurf der Bundesregierung AS - Fz - In Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel Der Bund beteiligt

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/2503 10.08.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit,

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1571 7. Wahlperiode 08.01.2018 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung

Mehr

Frage zur Wirkung eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Beschluss zu BT-Drs. 18/7365, Ziff. 4

Frage zur Wirkung eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Beschluss zu BT-Drs. 18/7365, Ziff. 4 Frage zur Wirkung eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Beschluss zu BT-Drs. 18/7365, Ziff. 4 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Frage zur Wirkung eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Beschluss

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4690 18. Wahlperiode 2016-09-29 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über den Aufbau der Bergbehörden Federführend

Mehr

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9851 21. Wahlperiode 18.07.17 Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft Betr.: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 12. November 2015:

Mehr