Strategiepapier des Verbandes für Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (VOAKJ)
|
|
- Martin Kohler
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Strategiepapier des Verbandes für Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (VOAKJ) Version 1.0 AutorInnen Arbeitsgruppe Strategie Marc Friedli, Jugendarbeit Unterleberberg (JAUL), Vorstand VOAKJ Guda Hess, Quartierspielplätze der Stadt Solothurn Barbara Kläsi, Projektverantwortliche Jugend, Altes Spital, Solothurn Markus Arnold, Jugendkommission Stadt Solothurn, Vorstand VOAKJ Genehmigt: Vorstand VOAKJ 29. Juni 2009 Verabschiedet: Generalversammlung VOAKJ 22. September 2009
2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Gesellschaftliche Aspekte Kernziele der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Definition offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Eckpfeiler der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Offenheit Freiwilligkeit Partizipation Handlungsleitsätze Lebensweltliche und sozialräumliche Orientierung Reflektierter Umgang mit den Geschlechtern Reflektierter Umgang mit kulturellen Identifikationen Rechtliche Grundlagen Anspruchsgruppen des VOAKJ Öffentliche Hand / Körperschaften LeistungserbringerInnen PartnerInnen Zielsetzungen des VOAKJ Flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot Starkes Operations- und Berufsfeld Qualitätssicherung Grosse Wertschätzung in der Gesellschaft und in der Politik Dienstleistungsbereiche des VOAKJ Dienstleistung an die TrägerInnen Dienstleistung an die LeistungserbringerInnen Dienstleistung an die PartnerInnen allgemeine Dienstleistung Quellenangaben Anhang A Rechtliche Grundlagen Anhang B Konkrete Handlungsfelder... 14
3 1 Einleitung Der Verband für offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 1 (VOAKJ) ist bestrebt, die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kanton Solothurn zu verbessern. Durch Vernetzung, Weiterbildung, Zusammenarbeit und Qualitätsentwicklung soll die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mittelfristig gestärkt werden. Das vorliegende Papier ist an 3 Sitzungen unter der Mitwirkung verschiedener Fachpersonen und dem Vorstand des VOAKJ ausgearbeitet worden. 1.1 Gesellschaftliche Aspekte Die Anforderungen an die Gesellschaft sind durch die sozioökonomischen Veränderungen der letzten Jahrzehnte deutlich grösser geworden. Unsere Kultur und Gesellschaft wurde grossen Veränderungen unterworfen. Verschiedene Entwicklungen können für diese Ursachen verantwortlich gemacht werden: Individualisierung, Globalisierung, wirtschaftlich-strukturelle Einbrüche, neue Unübersichtlichkeiten, Werteverschiebungen. Kinder und Jugendliche stehen vor einer Zukunft, die nicht selbstverständlich gesichert scheint. Dazu kommt, dass diese gesellschaftliche Entwicklung in den letzten Jahren auch die Bedeutung der Familie stark beeinflusst hat. Die tradierten Milieus, die Familien und Kindern das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit geben, verlässliche Beziehungen und die Berechenbarkeit der Zukunft sind in Stadt und Land brüchig geworden. 3 Die Kinder und Jugendlichen tragen ihre familiär und sozial bedingten Probleme in die Schule und die Organisationen der Freizeitangebote. Für Kinder und Jugendliche haben Freizeit Priorität, sie wollen ihren Freiheits- und Gestaltungsdrang ausleben, stellen traditionelle Werte in Frage, sind mobil, und materielle Werte spielen eine wichtige Rolle. Offene Arbeit mit Kinder und Jugendlichen hat den Auftrag, soziale Brennpunkte aufzunehmen und möglichst flexibel auf Probleme, Bedürfnisse und aktuelle Trends einzugehen. Ziel und Herausforderung muss zudem sein, Kinder und Jugendliche nicht nur aus den Perspektiven der Erwachsenen und ihren Bedürfnissen zu begegnen, sondern zugleich auch die Perspektiven und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen wie auch deren Lebenswelten zu berücksichtigen, und unter diesem Gesichtspunkt passende Freizeitangebote und/oder aufsuchende Jugendarbeit bereit zu stellen. 1 Nachfolgend der Einfachheit halber nur als VOAKJ bezeichnet
4 2 Kernziele der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Kinder und Jugendliche haben ein hohes Selbstwertgefühl mit ausgeprägten Handlungs- und Sozialkompetenzen, sie sind gesund und fühlen sich wohl. Sie beteiligen sich aktiv und partnerschaftlich an den Prozessen des Gemeinwesens und sind altersgerecht in die Gesellschaft integriert. Kinder und Jugendliche bewegen sich in ihren Lebenswelten und gestalten sie nach Möglichkeit mit. 3 Definition offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein Teilbereich der professionellen Sozialen Arbeit mit einem sozialräumlichen Bezug und einem sozialpolitischen, pädagogischen und soziokulturellen Auftrag. Die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen begleitet und fördert Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zur Selbständigkeit. Dabei setzt sie sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche im Gemeinwesen partnerschaftlich integriert sind, sich wohl fühlen und an Prozessen der Gesellschaft mitwirken. Kinder und Jugendliche an den Prozessen unserer Gesellschaft beteiligen heisst: Ressourcen vor Defizite stellen Selbstwert aufbauen und stärken Identifikation mit der Gesellschaft schaffen Gesundheitsförderung betreiben. Die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen schafft Angebote, welche die Kinder und Jugendlichen ohne Mitgliedschaft und andern Vorbedingungen in ihrer Freizeit nutzen können. Sie ist nicht profitorientiert und wird zu einem wesentlichen Teil von der öffentlichen Hand finanziert Eckpfeiler der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stützt sich Grundlegend auf die drei Eckpfeiler: Offenheit Freiwilligkeit Partizipation
5 3.2 Offenheit Die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist konfessionell und politisch neutral und hält sich offen für soziokulturelle Veränderungen. Die verschiedenen Lebenslagen, Lebensstile und Lebensbedingungen junger Menschen werden berücksichtigt. Offenheit bedeutet auch Vielfalt im Bezug auf Dienstleistungen, Arbeitsmethoden und Zielgruppen. Sie beinhaltet eine flexible und unbürokratische Bereitstellung und Gestaltung von Freiräumen. 3.3 Freiwilligkeit Alle Angebote der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind freiwillige Angebote für Kinder und Jugendliche, welche sie in ihrer freien Zeit wahrnehmen können. 3.4 Partizipation Die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zielt auf Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen. 3.5 Handlungsleitsätze Folgende Handlungsleitsätze sind fester Bestandteil der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. 5 Lebensweltliche und sozialräumliche Orientierung Reflektierter Umgang mit den Geschlechtern Reflektierter Umgang mit kulturellen Identifikationen 3.6 Lebensweltliche und sozialräumliche Orientierung Die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen orientiert sich an den Bedürfnissen, Lebenslagen und Lebensbedingungen von Kinder und Jugendlichen. Ausgangspunkt der Arbeit bilden die Lebenswelten und die sozialräumlichen Bezüge. Dabei ist es auch notwendig, dass eine gesellschaftspolitische Situation mit ihnen und für sie eingenommen wird und diese durch Vernetzung, Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit vertreten wird. 3.7 Reflektierter Umgang mit den Geschlechtern Die Suche nach Identität bringt geschlechtsspezifische Schwierigkeiten mit sich. Diese sollen in den Angeboten der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen thematisiert, einbezogen und berücksichtigt werden.
6 3.8 Reflektierter Umgang mit kulturellen Identifikationen Die verschiedensten Formen kulturellen Handelns, wie beispielsweise Jugendkultur, Religion ethische Identifikation, Sprache, Nationalität, Politik etc. spielen für Kinder und Jugendliche eine wichtige Rolle. Mitarbeiterinnen der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen müssen ihre eigenen Haltungen kennen sich mit ihrer kulturellen Identifikation auseinandersetzen und den Kinder und Jugendlichen Raum zur eigenen Auseinandersetzung bieten. Im Anhang B wurden Ansätze von konkreten Handlungsfeldern für die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zusammengetragen. Diese dienen als Input, sind aber nicht als vollständig anzusehen und werden stetig erweitert. 4 Rechtliche Grundlagen Verbindliche rechtliche Grundlagen für den Bereich offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen fehlen in der Schweiz auf nationaler Ebene. Allgemeine Formulierungen finden sich in der Bundesverfassung und dem Jugendförderungsgesetz. Der Kanton Solothurn hat einige Passagen zu dieser Thematik im Sozialgesetz. Die Verbindlichkeit ist wegen Kann Bestimmungen jedoch nicht gegeben. Es wird das Bestreben des VOAKJ sein, notwendige rechtliche Grundlagen anzuregen, welche in der Kinder- und Jugendarbeit nötig sind, um diese Arbeit zu gewährleisten. Im Anhang sind verschiedene Internationale, nationale und kantonale rechtliche Grundlagen aufgeführt. (vgl. Anhang A) 6 5 Anspruchsgruppen des VOAKJ Der VOAKJ steht im Spannungsfeld zwischen den AuftraggeberInnen und den LeistungserbringerInnen der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Der VOAKJ sieht es als seine Aufgabe, den Informationsfluss unter den Partnerorganisationen zu fördern. 5.1 Öffentliche Hand / Körperschaften Gemeinden, Kirchgemeinden und der Kanton betreiben Kinder- und Jugendpolitik und sind zum Teil Träger von Angeboten der Offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. 5.2 LeistungserbringerInnen LeistungserbringerInnen sind die Mitarbeitenden der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
7 5.3 PartnerInnen PartnerInnen sind Institutionen welche im Kinder- und Jugendbereich tätig sind und ähnliche Ziele wie der VOAKJ verfolgen. Beispiele dafür sind Jugendverbände, Suchthilfeorganisationen, Präventionsfachstellen, Jugendpolizei, Schulsozialarbeitende, usw. 6 Zielsetzungen des VOAKJ Der VOAKJ strebt ein qualitativ hochstehendes (darin enthalten ist auch die Quantität und die Kontinuität) offenes Angebot für Kinder und Jugendliche im Kanton Solothurn an. Ziele sind namentlich: flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot ein starkes Operations- und Berufsfeld Qualitätssicherung grosse Wertschätzung in der Gesellschaft und in der Politik Um diese Ziele zu erreichen betreibt der Verband Lobbyarbeit und stellt einen Massnahmenkatalog zusammen. 6.1 Flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot 7 Der Zugang zu Kinder- und Jugendarbeit soll flächendeckend im ganzen Kanton möglich sein. Urbane Regionen haben andere Bedürfnisse als ländliche. Daher steht die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots im Zentrum. Hierzu sollen regionales Denken und gemeindeübergreifende Projekte unterstützt werden. Speziell in der Jugendarbeit fallen, wie in anderen Bereichen, Zentrumslasten an. Diese sind auszugleichen und mittels Verteilschlüssel zu finanzieren. Es ist dabei anzustreben, dass der Kanton - analog der Sozialregionen - Jugendregionen schafft. 6.2 Starkes Operations- und Berufsfeld Durch die Lobbyarbeit des VOAKJ soll das Berufsfeld der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gegen aussen gestärkt werden. Durch regelmässige Vernetzung, zum Beispiel an den monatlich stattfindenden regionalen Vernetzungstreffen, sollen die LeistungserbringerInnen in der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gestärkt und in ihrem Operationsfeld unterstützt werden. Die TrägerInnen haben der Vernetzungsarbeit gebührenden Stellenwert und entsprechende zeitliche Ressourcen einzuräumen. Der VOAKJ organisiert regelmässig Weiterbildungen und Fachtagungen auch für TrägerInnen, deren Inhalte direkt in die Praxis transferiert werden können.
8 6.3 Qualitätssicherung Die offene Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen braucht klare Grundlagen und einen Auftrag. Die AuftraggeberInnen legen, in Zusammenarbeit mit den LeistungserbringerInnen, einen kinder- und jugendpolitischen strategischen Rahmen (z.b. Legislaturziele) mit erwünschten Zielen fest. Darin enthalten sind nebst den Zielen auch Massnahmen, Mittel und Methoden. Klare Strukturen begünstigen die Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Sie schaffen einen Überblick über die Organisation und Zuständigkeiten. Zwingende Grundlagen eines jeden Konzeptes sind Umfeld- und Bedürfnisanalysen. Qualitätssicherung wird ermöglicht durch klare Verständigung darüber, was wie gewährleistet oder erreicht werden soll, somit lässt sich Qualität bestimmen, überprüfen und weiter entwickeln. 6.4 Grosse Wertschätzung in der Gesellschaft und in der Politik Eine bessere Qualität, nur erreichbar mit genügend finanziellen Mitteln und geeigneter Infrastruktur, bedingt eine grosse Wertschätzung in der Gesellschaft und eine entsprechende Abstützung in der Politik. Mit dem Ziel, dass die Kinder- und Jugendarbeit als wertgeschätzte Dienstleistung in Gesellschaft und Politik wahrgenommen wird, investiert der VOAKJ viel Engagement, Zeit und Geld. 8
9 7 Dienstleistungsbereiche des VOAKJ Der VOAKJ bietet Leistungen an die TrägerInnen, an die LeistungserbringerInnen und an seine Partner. 7.1 Dienstleistung an die TrägerInnen Informationsaustausch unter den TrägerInnen regelmässige Informationen aus der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und aus der Verbandstätigkeit Unterstützung bei der fachlichen Entwicklung, beim Ausbau von bestehenden und Aufbau von neuen Angeboten Unterstützung bei Qualitätssicherung und bei überregionalen Projekten Weiterbildungsangebote für die Träger (JUKO, Jugendbeauftragte) Anliegen- & Interessensvertretung gegenüber dem Kanton (Lobbyarbeit) 7.2 Dienstleistung an die LeistungserbringerInnen Koordination und Vernetzung der Angebote regelmässiger Informationsaustausch unter den Arbeitenden Organisation von Weiterbildungsangeboten und Fachtagungen Anliegen- & Interessensvertretung allgemein Rückhalt dank Strategiepapier und Qualitätssicherung Dienstleistung an die PartnerInnen Informationsaustausch unter den Partnern regelmässige Informationen aus der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und aus der Verbandstätigkeit Schnittstelle zu den Kinder- & Jugendarbeitenden Zugang zu Weiterbildungsangeboten und Fachtagungen 7.4 allgemeine Dienstleistung Schnittstelle zum nationalen Dachverband für offene Jugendarbeit (DOJ) Schaffung von neuen Angeboten in der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
10 Ansprechpartner in Sachen offene Arbeit mit Jugendlichen und Kindern, z. B. bei Vernehmlassungen, bei überregionalen Projekten oder Anlässen, usw. Informationsstelle allgemein 8 Quellenangaben Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz Grundlagen für Entscheidungsträger und Fachpersonen. Dachverband für Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz DOJ / AFAJ. Moosseedorf Offene Jugendarbeit - Soziokulturelle Animation mit Jugendlichen, Hinweise zum Aufbau und Weiterentwicklung von Struktur und Organisation. Heinz Wettstein. 5. überarbeitete Auflage. Herausgeber: Kommission für Jugendfragen des Kantons Luzern. Fachverlag HFS Zentralschweiz. Luzern Kanton Bern: Steuerungskonzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Bern. Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF). Oktober
11 Anhang A Rechtliche Grundlagen International Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948, aus: WHO Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung vom 21. November 1986, aus: UN-Kinderrechtskonvention, aus: Berufskodex des Schweizerischen Berufsverbandes Soziale Arbeit Avenir Social, aus: National Bundesverfassung (BV) Art. 11 Schutz der Kinder und Jugendlichen 1 Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. 2 Sie üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit aus. Art. 41 Sozialziele 1 Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass: a. c. Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern geschützt und gefördert werden; d. f. Kinder und Jugendliche sowie Personen im erwerbsfähigen Alter sich nach ihren Fähigkeiten bilden, aus- und weiterbilden können; g. Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration unterstützt werden. 2 Bund und Kantone. 3 streben die Sozialziele im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeiten und ihrer verfügbaren Mittel an. 4 Aus den Sozialzielen können keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden. Artikel 67 1 Bund und Kantone tragen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den besonderen Förderungs- und Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung. 2 Der Bund kann in Ergänzung zu kantonalen Massnahmen die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unterstützen. 11
12 Jugendförderungsgesetz (JFG) Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit vom 6. Oktober 1989 Art. 2 Ausserschulische Jugendarbeit 1 Ausserschulische Jugendarbeit vermittelt Kindern und Jugendlichen Gelegenheit zur Persönlichkeits- entfaltung sowie zur Wahrnehmung staatspolitischer und sozialer Verantwortung durch aktive Mitarbeit in Jugendorganisationen, beispielsweise durch Übernahme von leitenden, betreuenden oder beratenden Funktionen. 2 Die ausserschulische Jugendarbeit kann namentlich in folgenden Bereichen ausgeübt werden: a. Spiel und Sport; b. Gesundheit, Natur und Umwelt; c. Bildung, Kultur und Gesellschaft. 3 Ausserschulische Jugendarbeit ist von gesamtschweizerischem Interesse, wenn sich die Tätigkeit einer Trägerschaft oder ein Vorhaben mindestens auf mehrere Kantone oder auf eine Sprachregion erstreckt. Art. 4 Jugendkommission 1 Der Bundesrat bestellt eine eidgenössische Kommission für Jugendfragen, welche zuhanden der zuständigen Behörden des Bundes: a. die Situation der Jugend in der Schweiz beobachtet; b. mögliche Massnahmen prüft; c. wichtige bundesrechtliche Vorschriften vor ihrem Erlass auf ihre Auswirkungen auf die Jugendlichen begutachtet. 2 Sie kann von sich aus Anträge stellen. 12 Kantonal Auszug aus Sozialgesetz (SG) KRB Nr. RG 119/2005 vom 31. Januar 2007 (Stand 1. Januar 2009) 4. Titel: Unterstützung und Hilfe in Lebens- und Problemlagen 1. Kapitel: Familie, Kinder, Jugend und Alter 1. Abschnitt: Familie und Kinder 105. Ziel und Zweck Kanton und Einwohnergemeinden garantieren, dass das Kindeswohl bei allen Massnahmen, welche Kinder und Jugendliche direkt berühren, vorrangig berücksichtigt und die besonderen Anhörungsrechte für Kinder und Jugendliche umgesetzt werden. ( ) 109. Kindesschutz 1 Die Vormundschaftsbehörden treffen nach dem Zivilgesetzbuch1) die geeigneten Massnahmen zum Schutze des Kindes. 2 Die Einwohnergemeinden können ein ausreichendes Angebot von zusätzlichen Massnahmen zum Schutz der Kinder, insbesondere durch spezialisierte Beratungsstellen organisieren. Der Kanton sorgt für die Koordination
13 der Angebote. 3 Aufgaben und Verantwortung von Kanton und Einwohnergemeinden im Bereich des öffentlich-rechtlichen Kindesschutzes richten sich nach der Spezialgesetzgebung. 2. Abschnitt: Jugend 112. Ziel und Zweck Kanton und Einwohnergemeinden unterstützen die spezifischen Anliegen jüngerer Menschen und sorgen dafür, dass die Angebote zielgerichtet koordiniert und die Zusammenarbeit gefördert werden Einwohnergemeinden 1 Die Einwohnergemeinden können eine Ansprechstelle für Jugendfragen bestimmen. 2 Sie fördern die Jugendarbeit, Jugendkultur und Partizipation indem sie insbesondere: a) Beiträge leisten; b) Raum und Infrastruktur zur Verfügung stellen; c) Beteiligungsmodelle für Kinder und Jugendliche schaffen Kanton Der Kanton führt eine Anlauf- und Koordinationsstelle für Jugendfragen mit dem Ziel a) Gemeinden, öffentliche und private Institutionen fachlich zu beraten; b) Institutionen und Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen; c) Projekte der Jugendarbeit fachlich zu begleiten; d) Projekte der Jugendkultur zu unterstützen; e) die Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu fördern Finanzierung 1 Die Einwohnergemeinden legen fest, in welchem Umfang Beiträge ausgerichtet und Raum und Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden. 2 Kantonale Beiträge sind subsidiär. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, richtet der Kanton aus den Erträgen staatlicher Fonds Beiträge aus. 3 Die Beiträge können einseitig oder vertraglich an Bedingungen geknüpft, mit Auflagen oder mit einer Leistungsvereinbarung verbunden werden. 13
14 Anhang B Konkrete Handlungsfelder Beziehungsarbeit Schaffen und Gestalten von stabilen und vertrauensvollen Beziehungen zu Kindern- und Jugendlichen. Möglichkeit des Austausches und der Problembewältigung schaffen. Raumorientierte Arbeit Den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, Eigenräume in einer Welt aufzubauen, in der alle Räume sonst schon vordefiniert sind. Begleit- und Unterstützungsarbeit in der die Initiativen der Kinder und Jugendlichen eine Chance erhalten verwirklicht zu werden. Bietet Begleitung und Unterstützung bei verschiedenen Anliegen der Kinder und Jugendlichen. Projektorientierte Arbeit in der die Kinder und Jugendlichen ihre eigene Situation, aber auch ihre Vorstellung vom Leben erfahren, einbringen und mit verschiedenen Mitteln ausdrücken können. Bietet ein Übungsfeld, in welchem die Kinder und Jugendlichen ihre eigenen Projekte organisieren und durchführen können. 14 Vermittelnde Arbeit zwischen den verschiedenen Gruppen von Kindern und Jugendlichen, den Generationen und Behörden und den jeweiligen Interessen. Angestrebt wird die Kommunikation unter- und miteinander, Kooperation und eine faire Konfliktlösung, damit alle ihren Beitrag zu einem lebendigen und selbstbestimmten Gemeinwesen leisten können. Erlebnisorientierte Arbeit in der Kinder und Jugendliche besondere Erfahrungen von Grenzen, Natur, Zusammengehörigkeit und den eigenen Ressourcen machen können. Politische Arbeit in der Lebensräume von Kindern und Jugendlichen geschützt und aufgebaut werden. in der Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen im sozialen und kulturellen Leben des Gemeinwesens in adäquater Form ermöglicht und gefördert wird.
Leitbild der Jugendarbeit Bödeli
Leitbild der Jugendarbeit Bödeli Inhaltsverzeichnis Leitbild der Jugendarbeit Bödeli... 3 Gesundheitsförderung... 3 Integration... 3 Jugendkultur... 3 Partizipation... 3 Sozialisation... 4 Jugendgerechte
MehrOffene Kinder- und Jugendarbeit Schmerikon 1
Hauptstrasse 16, PF 14 8716 Schmerikon www.schmerikon.ch Konzept Offene Kinder- und Jugendarbeit Schmerikon 1 1 vom Gemeinderat genehmigt am 5. November 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage Seite 3 2
MehrKonzept Kontakt- und Anlaufstelle für Jugendliche (Jugendbüro) in Kerns
Konzept Kontakt- und Anlaufstelle für Jugendliche (Jugendbüro) in Kerns vom 17. September 2018 Seite 2 Konzept Kontakt- und Anlaufstelle für Jugendliche (Jugendbüro) in Kerns INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG...
MehrKinder- und Jugendkommission Biberist und Lohn- Ammannsegg KONZEPT JUGENDARBEIT
Kinder- und Jugendkommission Biberist und Lohn- Ammannsegg KONZEPT JUGENDARBEIT Inhalt 1. Ausgangslage... 2 1.1 Entstehung der Jugendarbeit Biberist Lohn-Ammannsegg... 2 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrRB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)
RB 10.4211 GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) (vom ) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der
MehrKinder- und Jugendförderungskonzept
6. September 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage...3 2 Rechtsgrundlagen...3 3 Zweck...3 4 Jugendkredit...3 5 Anspruchsgruppen...4 6 Leitsätze...4 7 Wirkungsziele...4 8 Schlussbestimmungen...6 6. September
Mehrbeteiligen schützen fördern
Kanton St. Gallen Amt für Soziales beteiligen schützen fördern Politik für Kinder und Jugendliche im Kanton St. Gallen Departement des Inneren Kinder- und Jugendpolitik - Was ist das? Kinder und Jugendliche
MehrUnsere Vision. Jugendliche in der Stadt Bern. sind gesund, fühlen sich wohl und wachsen in einem unterstützenden Umfeld auf;
Unsere Vision Jugendliche in der Stadt Bern sind gesund, fühlen sich wohl und wachsen in einem unterstützenden Umfeld auf; übernehmen Verantwortung bei der Gestaltung ihrer Lebenswelt und ihrer Zukunft;
MehrLEITBILD DER JUGENDARBEIT REGENSDORF
LEITBILD DER JUGENDARBEIT REGENSDORF 2013 2017 Präambel: Zur Zielgruppe der Jugendarbeit Regensdorf gehören Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 25 Jahren. Die Jugendarbeit ist ein freiwilliges
MehrBKS JUGEND. Leitbild Jugendpolitik Kanton Aargau
BKS JUGEND Leitbild Jugendpolitik Kanton Aargau Dieses Leitbild ist im Auftrag des Regierungsrates entstanden aus der Zusammenarbeit der regierungsrätlichen Jugendkommission und der kantonalen Fachstelle
MehrOffene Jugendarbeit Au Konzept
Offene Jugendarbeit Au Konzept Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 4 2. Grundlagen der Offenen Jugendarbeit 5 2.1. Bevölkerungsstruktur 5 2.2. Rechtliche Grundlagen 5 2.3. Stellenprozente 5 3. Ziele
MehrEthik in der Beratung - Anspruch und Wirklichkeit. Internationale Fachtagung. Stand der Diskussion in der Schweiz. Mannheim,
Ethik in der Beratung - Anspruch und Wirklichkeit Internationale Fachtagung Stand der Diskussion in der Schweiz Mannheim, 23.02.2018 Schweiz Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Präambel
MehrBundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG)
Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG) vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
MehrStrategie 2018 Spitex Lotzwil und Umgebung
Strategie 2018 Spitex Lotzwil und Umgebung Version: 02 Verfasser: E. Steiner Dokuart: Strategie 1 Übergeordnete Ziele... 2 2 Hilfe und Pflege zu Hause... 3 3 Betreuung und Hauswirtschaft... 4 4 Beratung
MehrLeitbild Jugendpolitik Kanton Aargau
Departement Bildung, Kultur und Sport Fachstelle Jugend Bahnhofstrasse 70 5001 Aarau Telefon 062 835 22 80 Telefax 062 835 22 89 www.ag.ch/sport Leitbild Jugendpolitik Kanton Aargau VORWORT Wir engagieren
MehrDas neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz
Das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz Stand der Arbeiten und Perspektiven September 2011 Fachtagung OKAJ Zürich 16. Sept. 2011 Tina Hofmann, Bereich Kinder- und Jugendfragen Inhalt des Referats Inhalt
MehrKantonales Programm zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik
Konferenz der Bezirksammänner, Gemeindepräsidenten und Gemeindepräsidentinnen 21. Mai 2015 Kantonales Programm zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik Inhalt Kant. Stelle für
MehrEntwickelt und erarbeitet von Trägern der Freien und Öffentlichen Jugendhilfe im Bezirk
Entwickelt und erarbeitet von Trägern der Freien und Öffentlichen Jugendhilfe im Bezirk März 2006 1 Sozialraumorientierung heißt Lebensweltorientierung Wir als Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe im
MehrKonzept der Offenen Kinderund Jugendarbeit Zollikofen
Konzept der Offenen Kinderund Jugendarbeit Zollikofen Trägerschaft Zollikofen, März 2016 Leistungserbringerin Einleitung Wir alle nehmen gerne am Gemeindegeschehen teil. (Auszug aus dem Leitbild der Gemeinde
MehrLeitbild. des Deutschen Kinderschutzbundes
Leitbild des Deutschen Kinderschutzbundes Wichtig für Sie, wichtig für uns! Unser Leitbild ist die verbindliche Grundlage für die tägliche Kinderschutzarbeit. Es formuliert, wofür der Deutsche Kinderschutzbund
MehrPädagogische Leitziele
Pädagogische Leitziele Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Leitsätze... 3 1. Das Kita-Team legt Wert auf eine professionelle Grundhaltung... 3 2. Wir streben das Vertrauen der Eltern an und pflegen verschiedene
MehrBlick in die Zukunft. Offene Kinder- & Jugendarbeit Kanton Bern. Weisse Woche 4. November 2010 Huttwil
Blick in die Zukunft Offene Kinder- & Jugendarbeit Kanton Bern Weisse Woche 4. November 2010 Huttwil Prof. Bernard Wandeler Institut für Soziokulturelle Entwicklung Hochschule Luzern Soziale Arbeit Die
MehrKonzept. Kinder- und Jugendförderung in der Gemeinde Blauen
Konzept Kinder- und Jugendförderung in der Gemeinde Blauen vom 27. Februar 2018 Inhaltsverzeichnis 01 Mission 3 02 Gesetzliche Grundlagen 3 03 Entstehung 3 04 Organisation.3 05 Zielgruppen..4 06 Ziele
Mehrc/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung
c/o mcw Wuhrmattstrasse28 4800 Zofingen info@netzwerk-kinderbetreuung.ch Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Zum Wohl des Kindes
MehrOrganisationsstrategie der SAJV
Organisationsstrategie der SAJV 2017 2019 Verabschiedet von der Delegiertenversammlung am 16. April 2016 Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) ist die Dachorganisation von rund
MehrVerordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsverordnung, KJFV) 446.11 vom 17. Oktober 2012 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische
Mehrvoja-tag vom
Aktuelles voja-tag vom 10.5.2015 Verband offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern J. Gimmel, 10.3.15 / RS Voja-Informationen Fachbereichstreffen vom 5.3.2015 History Fachgruppenentwicklung Fachgruppen
MehrLeistungsvereinbarung
Leistungsvereinbarung Offene Jugendarbeit Stein-Münchwilen Ab 1. Januar 2015 1. Vertragspartner - Gemeinde Stein (nachfolgend: die Gemeinde), vertreten durch den Gemeinderat Stein - Gemeinde Münchwilen
MehrKinder- und Jugendpolitik in der Schweiz : Fragen, Herausforderungen und Perspektiven
Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz : Fragen, Herausforderungen und Perspektiven Pierre Maudet, Präsident der EKKJ Inputreferat an der Jahresversammlung der SODK, 21.05.2015, Thun In der Schweiz geht
MehrCURAVIVA Schweiz orientiert sich in seiner Grundhaltung und in seinem Handeln an einem Menschenbild, das geprägt ist von:
LEITBILD Leitbild Bedeutung des Leitbildes Das Leitbild des nationalen Dachverbandes CURAVIVA Verband Heime und Institutionen Schweiz, genannt CURAVIVA Schweiz, umschreibt das Wesen sowie die grundlegenden
MehrSCHÜTZEN FÖRDERN BETEILIGEN. Programm Kinder- und Jugendpolitik Kanton Schaffhausen. Kurzfassung
SCHÜTZEN FÖRDERN BETEILIGEN Programm Kinder- und Jugendpolitik 2016-2018 Kanton Schaffhausen Kurzfassung VORWORT Am 1. Januar 2013 trat das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit
MehrKonzept Jugendarbeit Uznach
Konzept Jugendarbeit Uznach 2013-2014 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Grundlagen der Jugendarbeit... 4 2.1. Entwicklung der Jugendarbeit...4 2.2. Zahlen und Fakten der Gemeinde...4 2.3. Rechtliche
Mehrverfasst und genehmigt vom Gemeinderat Muri im September 2001 / Januar 2002
LEITBILD der Gemeinde Muri verfasst und genehmigt vom Gemeinderat Muri im September 2001 / Januar 2002 Inhaltsverzeichnis Vorwort Einleitung Entwicklung der Gemeinde Wirtschaft und Arbeit Bildung Freizeit
Mehr874.1 Kinder- und Jugendförderungsgesetz
874. Kinder- und Jugendförderungsgesetz vom 6. Dezember 0 (Stand. Februar 0) Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 5 und 60 der Kantonsverfassung vom 9. Mai 968 ), beschliesst:. Allgemeine
MehrLeitbild Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri
BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION Leitbild Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri 3. Februar 2015 (BKD.2013-0339) Entwurf für Vernehmlassung Leitbild Kinder- und Jugendförderung 2 / 8 Leitbild Kinder und
MehrUnser Leitbild. Lebenshilfe Österreich
Unser Leitbild Lebenshilfe Österreich 2 Leitbild der Lebenshilfe Österreich Die Lebenshilfe Österreich, gegründet 1967 als Dachorganisation aller Lebenshilfe Landesorganisationen, ist die älteste österreichische
MehrDer Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt Beschluss Nr. 14/50/08G Vom 10.12.2014 P140743 Ratschlag zum Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)
MehrJugendkonzept Gemeinde Fislisbach
Jugendkonzept Gemeinde Fislisbach Jugendkonzept Gemeinde Fislisbach Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Entstehung 3 2. Gesetzliche Grundlagen 3 3. Begriffsdefinition 4 3.1 Jugendphase... 4 3.2 Offene Jugendarbeit...
MehrGleichstellung im Sport
Gleichstellung im Sport Eine (rechtliche) Auslegeordnung Magglingen, 1. April 2011 Übersicht Was ist Behinderung? Was ist Gleichstellung? Was bedeutet Gleichstellung im Sport? Rechtliche Vorgaben? Weitere
MehrNeues Kinder- und Jugendförderungsgesetz ab 1. Januar 2013 Übersicht über die Fördermechanismen insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit
Neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz ab 1. Januar 2013 Übersicht über die Fördermechanismen insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit Stand Ende Februar (ek) Wichtige Vorbemerkungen: Das
MehrKonzept über die Kinder- und Jugendarbeit
Konzept über die Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde Dürnten 2018 Inhalt 1. Grundlagen... 3 1.1 Grundlagen... 3 1.2 Vorgehen und Auftrag... 3 2. Die grössten Veränderungen zum Thema Raum und Beteiligung
MehrVerordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsverordnung, KJFV) Dieser Text ist ein Vorabdruck. Es können noch redaktionelle Änderungen
MehrApril 2015 Factsheet zur parlamentarischen Initiative Amherd (07.402) Was will die parlamentarische Initiative?
April 2015 Factsheet zur parlamentarischen Initiative Amherd (07.402) Was will die parlamentarische Initiative? Die 2007 durch Nationalrätin Viola Amherd eingereichte parlamentarische Initiative Verfassungsgrundlage
MehrGesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)
Kinder- und Jugendgesetz 45.00 Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) Vom 0. Dezember 04 (Stand. Januar 05) Der Grosse Rat des Kantons
Mehrdem Lokalen Bewegungs- und Sportnetz Dietlikon (LBS) der Politischen Gemeinde Dietlikon Leistungsvereinbarung zwischen und
Leistungsvereinbarung zwischen dem Lokalen Bewegungs- und Sportnetz Dietlikon (LBS) und der Politischen Gemeinde Dietlikon Version: 1.4 Datum: 18.01.08 Status: Valid Autor: Zeno Cavigelli Datei: 20071204_Leistungsvereinbarung_Sportnetz_v1
MehrStadt Luzern. Leitsätze. Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Stadtrat
Stadt Luzern Stadtrat Leitsätze Kinder-, Jugend- und Familienpolitik Juni 2014 Leitsätze der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik Die Stadt Luzern setzt sich mit ihrer Kinder-, Jugend- und Familienpolitik
MehrKonzept Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) der Stadt Zug. Kurzfassung
Konzept Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) der Stadt Zug Kurzfassung Stadträtin Vroni Straub-Müller Kleine Kinder lernen spielend Spielen ist für Kinder die natürlichste und gleichzeitig
MehrLeitbild Gutes Altern in Schattdorf
Leitbild Gutes Altern in Schattdorf Das Leben der älteren Bevölkerung hat sich entsprechend der gesellschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren stark gewandelt. Einst wurde das Alter mit einer kurzen
MehrLeitbild Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Freiburg
Leitbild Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Freiburg Stand 21.11.2011 Präambel Die Stadt Freiburg schafft und erhält positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder-,
MehrKLINIK SCHLOSS MAMMERN Dr. A. O. Fleisch-Strasse CH-8265 Mammern Telefon +41 (0) Fax +41 (0)
1. Menschenbild Jeder Mensch ist eine einmalige, individuelle Persönlichkeit, die geprägt ist durch ihr soziales und kulturelles Umfeld. Er befindet sich ständig in Entwicklung, je nach Lebenssituation
MehrPORTRAIT ZENTRUM5. - Einzelpersonen, einzelne Sprachgruppen und gemischte Gruppen, welche Austausch und Kontakt suchen.
PORTRAIT ZENTRUM5 Auftrag Das Zentrum5 betreibt ein offenes Haus für MigrantInnen und SchweizerInnen. Dieses bietet Raum für Eigeninitiative und Begegnung. Es setzt sich für die Integration ein und fördert
MehrLeistungsvereinbarung
Leistungsvereinbarung zwischen den Gemeinen - 5074 Eiken - 4334 Sisseln - 4333 Münchwilen - 4332 Stein vertreten durch die Gemeinderäte und Verein für Jugend und Freizeit, 5610 Wohlen vertreten durch dessen
MehrSTIFTUNG ILGENHALDE LEITBILD
STIFTUNG ILGENHALDE LEITBILD Ausgabe Dezember 2015 UNSER AUFTRAG Wir begleiten Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Die Stiftung Ilgenhalde macht Angebote für Menschen mit geistiger und mehrfacher
MehrLeitbild Schule Teufen
Leitbild Schule Teufen 1 wegweisend Bildung und Erziehung 2 Lehren und Lernen 3 Beziehungen im Schulalltag 4 Zusammenarbeit im Schulteam 5 Kooperation Schule und Eltern 6 Gleiche Ziele für alle 7 Schule
MehrEthik trifft auf Wirklichkeit
Ethik trifft auf Wirklichkeit Werteorientiertes Handeln in der Hauswirtschaft Die 10 Leitsätze der Hauswirtschaft Herausgeber: Dt. Gesellschaft für Hauswirtschaft e.v. 2017 Was ist Ethik? Ethik ist das
Mehr1.1 Überblick. 1.2 Zusammenarbeitspartner
1/5 Kinder- und jugendgerechte Suchtprävention im Kanton Zürich Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Jugendarbeitsstellen (JAS) und den regionalen Suchtpräventionsstellen (RSPS) 1.1 Überblick Dieses Factsheet
MehrDie Aufgaben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Trimbach im Überblick
Die Aufgaben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Trimbach im Überblick Nachfolgende Leistungsfelder werden im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Trimbach durch den Auftragnehmer abgedeckt: Treffpunkt
MehrArche Fachstelle für Integration. Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags
Arche Fachstelle für Integration Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags Inhaltsverzeichnis 1 // EINLEITUNG 2 // ZIELGRUPPE 3 // Ziele 4 // Angebote 5 // ORGANISATION, STEUERUNG UND
MehrKonzept der Anlaufstelle barrierefreie Hochschule der FHS St.Gallen (verabschiedet von Hochschulleitung am )
Konzept der Anlaufstelle barrierefreie Hochschule der FHS St.Gallen (verabschiedet von Hochschulleitung am 17.5.2017) 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die Fachhochschule St.Gallen leistet einen praxisrelevanten
MehrÄlter werden in Münchenstein. Leitbild der Gemeinde Münchenstein
Älter werden in Münchenstein Leitbild der Gemeinde Münchenstein Seniorinnen und Senioren haben heute vielfältige Zukunftsperspektiven. Sie leben länger als Männer und Frauen in früheren Generationen und
MehrLeitbild Jugend+Sport Kurzfassung
Leitbild Jugend+Sport Kurzfassung BASPO 2532 Magglingen Bundesamt für Sport BASPO J+S-Philosophie Im Zentrum von Jugend+Sport stehen die Kinder und Jugendlichen. J+S-Leitsatz Jugend+Sport gestaltet und
MehrKinderrechte sind das Fundament
Kinderrechte sind das Fundament Fachtagung MMI 29. Mai 2016 Dr. phil. Heidi Simoni Marie Meierhofer Institut für das Kind Unter Verwendung von Unterlagen von Jörg Maywald und Regula Gerber Jenni 6 Dimensionen
MehrLeitbild Viktoria-Stiftung Richigen
Leitbild Viktoria-Stiftung Richigen 01.01.2014 Leitbild Viktoria-Stiftung Richigen Seite 1 / 5 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Leitbild Viktoria-Stiftung Richigen... 3 Stellung der Viktoria-Stiftung
MehrINDER- UND UGENDARBEIT
FFENE INDER- UND UGENDARBEIT N DER SCHWEIZ RUNDLAGEN ÜR ENTSCHEIDUNGS- RÄGER UND ACHPERSONEN NHALT VORWORT Vorwort 2 1 Kernziel Der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 3 2 Definition Offene Kinder- und Jugendarbeit
MehrKonzept Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF)
Konzept Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) «Das Mögliche im Gegebenen finden» Hans Thiersch 1. Einleitung Das Sozialatelier ist eine Organisation, die sich für das Wohlergehen von Kindern, Jugendlichen
MehrKonzept Nachhaltige Entwicklung BFH / AGNE / Juni Berner Fachhochschule
Berner Fachhochschule Konzept Nachhaltige Entwicklung der BFH (Von der Fachhochschulleitung an ihrer Sitzung vom 10. August 2010 genehmigt und im Anhang 2011 zum Leistungsvertrag 2009 2012 mit den Departementen
MehrPartizipation erleben Warum sie kein Wunschkonzert ist
HÖHERE FACHSCHULE FÜR KINDERERZIEHUNG Informationsveranstaltung zur HF Kindererziehung Partizipation erleben Warum sie kein Wunschkonzert ist Thomas Jaun 20. September 2017 HINTERGRUND Ein Blick auf die
MehrNr. 900 Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Investitionshilfe für Berggebiete. vom 19. November 2001* (Stand 1.
Nr. 900 Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Investitionshilfe für Berggebiete vom 9. November 00* (Stand. April 004) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates
MehrTrägerverein Freies Kinderhaus e.v. Leitbild
Trägerverein Freies Kinderhaus e.v. Leitbild Die Mitglieder des Vereins setzen sich ein für eine Gesellschaft von Menschen, die selbstbestimmt und sozial verantwortlich handeln in einer ökologisch intakten
MehrLeitbild. Heim Lattenberg
Heim Lattenberg Einleitung Das Heim Lattenberg besteht seit 1993 und wird durch die Trägerschaft des Vereins PRO LATTENBERG betrieben. Wir sind ein Kleinheim für 14 normalbegabte, lernbeeinträchtigte Kinder
MehrLeistungsauftrag der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall an den Trägerverein Jugendtreff Neuhausen am Rheinfall
Leistungsauftrag der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall 410.161 Leistungsauftrag der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall an den Trägerverein Jugendtreff Neuhausen am Rheinfall vom 4. November 2003 Inhaltsverzeichnis
MehrCase Management Berufsbildung CM BB. Integration CM BB in die nationalen Regelstrukturen der Berufsbildung und interkantonale Kooperation
Case Management Berufsbildung CM BB Integration CM BB in die nationalen Regelstrukturen der Berufsbildung und interkantonale Kooperation Konzeptioneller und organisatorischer Kontext Momentaner Stand der
MehrOffene Jugendarbeit heute
Trägertagung VOAKJ 14. August 2010 Offene Jugendarbeit heute Peter Stade T direkt +41 41 367 48 07 peter.stade@hslu.ch Luzern 27. August 2010 Ablauf Jugend als Lebensphase 1. Entwicklungsaufgaben in der
Mehr5. Grundlegende Arbeitsprinzipien
Inhalt 1. Leitbild und Zielrichtungen 1.1. Leitbild 1.2. Allgemeine Zielrichtungen 2. Rahmenbedingungen 2.1. Orte 2.2. Zeiten 2.3. Personelle Strukturen 3. Zielgruppen 4. Zielsetzungen 5. Grundlegende
MehrKOMMUNALE KINDER- UND JUGENDFÖRDERUNG
EIN PROJEKT VON JUGEND.GR KOMMUNALE KINDER- UND JUGENDFÖRDERUNG WAS Kommunale Kinder- und Jugendförderung schafft Rahmenbedingungen, damit sich Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbständigen
MehrEINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH KONZEPT JUGENDARBEIT MEIKIRCH
EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH KONZEPT JUGENDARBEIT MEIKIRCH Beschlossen vom Gemeinderat am 8. August 2012 Inhalt 1. Ausgangslage... 3 2 2. Definition offene Jugendarbeit... 3 3. Zielgruppe... 3 4. Leitsätze...
MehrLeitbild Jugend+Sport Kurzfassung
Leitbild Jugend+Sport Kurzfassung BASPO 2532 Magglingen Bundesamt für Sport BASPO J+S-Philosophie J+S-Leitsatz Jugend+Sport gestaltet und fördert kinder- und jugend gerechten Sport. ermöglicht Kindern
MehrWie mache ich ein Bundesprogramm Art. 26 KJFG?
Wie mache ich ein Bundesprogramm Art. 26 KJFG? 1 Verwendete Begriffe Kinder- und Jugendpolitik Strategien: Förderung, Schutz, Mitsprache eng / weit gezielte Leistungen / Querschnitt Pol. Kinder- und Jugendhilfe
MehrPartner. ...für die Menschen. Leitbild des Caritasverbandes für die Regionen Aachen Stadt und Land e.v. Not sehen und handeln.
Partner...für die Menschen Leitbild des verbandes für die Regionen Aachen Stadt und Land e.v. Ca r i t a s Inhaltsverzeichnis Seite 2 Geschichte und Herkunft Seite 3 Seite 4 Seite 4 Seite 5 Seite 5 Seite
MehrSchulergänzende Tagesstrukturen Kanton Solothurn
Schulergänzende Tagesstrukturen Kanton Solothurn «Kinder erhalten von Geburt an eine entwicklungsfördernde Begleitung, Betreuung und Bildung in einem kindsgerechten Umfeld und werden altersgerecht angehört.»
MehrDeutscher Caritasverband
Strategische Ziele des Vorstandes des Deutschen es für die Jahre 2007 bis 2011 Stand 25.11.2009 Herausgegeben von Deutscher e.v. Präsidenten- und Vorstandsbüro Postfach 4 20, 79004 Freiburg Karlstraße
MehrJugendleitbild. Gemeinde Pfäffikon ZH
Jugendleitbild Gemeinde Pfäffikon ZH Jugendleitbild Gemeinde Pfäffikon Jugendliche werden in Pfäffikon als wichtiger Teil der Bevölkerung wahrgenommen und akzeptiert. Die Auseinandersetzung mit ihren Anliegen
MehrJUGENDARBEIT UZNACH. Die zentrale Anlaufstelle der Jugendarbeit Uznach befindet sich im Haus Schlössli an der Schulhausstrasse 4.
JUGENDARBEIT UZNACH Die zentrale Anlaufstelle der Jugendarbeit Uznach befindet sich im Haus Schlössli an der Schulhausstrasse 4. Jugendliche erhalten hier Unterstützung, Beratung und Informationen zur
MehrRahmenkontrakt (Muster)
Rahmenkontrakt (Muster) zwischen der Politischen Gemeinde Greifensee vertreten durch den Gemeinderat Im Städtli 67 8606 Greifensee nachfolgend Gemeinde Greifensee genannt und dem Verein Jugend- und Freizeitarbeit
MehrPartizipation - Chancen und Hindernisse der gesellschaftlichen Teilhabe des BDAJ - Bayern. Gefördert von:
Partizipation - Chancen und Hindernisse der gesellschaftlichen Teilhabe des BDAJ - Bayern Gliederung BDAJ-Bayern und seine strukturellen Ziele Partizipation und Engagement des BDAJ Förderliches und Hindernisse
MehrFachliche Leitlinien für. Streetwork/Mobile Jugendarbeit
Fachliche Leitlinien für Streetwork/Mobile Jugendarbeit Einführung In den letzten Jahren lässt sich eine immer größere Ausdifferenzierung des Arbeitsgebietes beobachten. Auch Angebote der Offenen Jugendarbeit,
MehrLeitbild des Deutschen Kinderschutzbundes
Leitbild des Deutschen Kinderschutzbundes Wichtig für Sie, wichtig für uns! Unser Leitbild ist die verbindliche Grundlage für die tägliche Kinderschutzarbeit. Es formuliert, wofür der Deutsche Kinderschutzbund
MehrKinderrechte und Mitwirkung in der ausserschulischen Arbeit mit Kindern
Kinderrechte und Mitwirkung in der ausserschulischen Arbeit mit Kindern BNE-Netzwerk Ausserschulische Akteure der deutschen Schweiz Mirjam Rotzler Kinderbüro Basel Dienstag, 21. November 2017 Menschenrechte
MehrLeitbild der OS Plaffeien
Leitbild der OS Plaffeien Schritte ins neue Jahrtausend Unsere Schule ist Bestandteil einer sich rasch entwickelnden Gesellschaft. Dadurch ist sie laufenden Veränderungs- und Entwicklungsprozessen unterworfen.
Mehrsportlich. christlich. bewegt.
DJK-Sportverband Diözesanverband Münster e. V. sportlich. christlich. bewegt. Unser Leitbild Unsere Mission. Sport als Dienst am Menschen. Unsere Mission. Sport als Dienst am Menschen. Bewegung, Spiel
MehrDer Strukturierte Dialog mit den Jugendlichen in der EU Sachstand und Handlungsbedarf
Der Strukturierte Dialog mit den Jugendlichen in der EU Sachstand und Handlungsbedarf - Konferenzpapier zum Runden Tisch vom 25.-26.02.08 in München - Jugendpolitischer Hintergrund und Ziele Im Rahmen
MehrSpannungsfeld Jugendarbeit: Zwischen Präven:on-, Förderung- und Sicherheitspoli:k
Spannungsfeld Jugendarbeit: Zwischen Präven:on-, Förderung- und Sicherheitspoli:k Fachtagung Profil gewal&rei, 14.4.2016 Marcus Casu5, Geschä9sführer Dachverband offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz
MehrLeitbild. Marienau wir leben Schule
Leitbild Marienau wir leben Schule 2 Schule Marienau Machen wir uns ein Bild. Vorwort In diesem Leitbild haben wir uns bewusst gemacht und benannt, wie wir in Marienau leben und arbeiten und welche Ziele
MehrDer Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Der Austritt erfolgt auf die nächste Generalversammlung.
STATUTEN Art. 1. Art. 1.1. Art. 1.2. GRUNDLAGEN Name und Sitz Unter dem Namen OKJA-BL (Verein offene Kinder & Jugendarbeit Baselland und Region) besteht ein Verein nach Art. 60ff ZGB. Der Verein hat Sitz
MehrKONZEPT KINDER- UND JUGENDARBEIT LÜTSCHINENTÄLER
KONZEPT KINDER- UND JUGENDARBEIT LÜTSCHINENTÄLER Martin Leuenberger Stefanie Amacher Ein Arbeits- und Präsentationspapier Inhaltsverzeichnis 1. KINDER- UND JUGENDARBEIT IN DEN LÜTSCHINENTÄLERN... 1 1.1
MehrGrundsatzprogramm des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in der von der BDKJ-Hauptversammlung am 16. Mai 1998 beschlossenen Fassung
des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in der von der BDKJ-Hauptversammlung am 16. Mai 1998 beschlossenen Fassung Im Grundsatzprogramm des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) wird
MehrPädagogisches Konzept Kinderhaus Malters
Version: 02.02.2013 Pädagogisches Konzept Kinderhaus Malters Dokumentenhistorie Datum Freigabe Autor Änderungsgegenstand 01.06.2012 C. Alessandri Dokument erstellt 22.05.2013 B. Geisseler Grafisch überarbeitet
Mehr