Strategiepapier des Verbandes für Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (VOAKJ)

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1 Strategiepapier des Verbandes für Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (VOAKJ) Version 1.0 AutorInnen Arbeitsgruppe Strategie Marc Friedli, Jugendarbeit Unterleberberg (JAUL), Vorstand VOAKJ Guda Hess, Quartierspielplätze der Stadt Solothurn Barbara Kläsi, Projektverantwortliche Jugend, Altes Spital, Solothurn Markus Arnold, Jugendkommission Stadt Solothurn, Vorstand VOAKJ Genehmigt: Vorstand VOAKJ 29. Juni 2009 Verabschiedet: Generalversammlung VOAKJ 22. September 2009

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Gesellschaftliche Aspekte Kernziele der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Definition offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Eckpfeiler der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Offenheit Freiwilligkeit Partizipation Handlungsleitsätze Lebensweltliche und sozialräumliche Orientierung Reflektierter Umgang mit den Geschlechtern Reflektierter Umgang mit kulturellen Identifikationen Rechtliche Grundlagen Anspruchsgruppen des VOAKJ Öffentliche Hand / Körperschaften LeistungserbringerInnen PartnerInnen Zielsetzungen des VOAKJ Flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot Starkes Operations- und Berufsfeld Qualitätssicherung Grosse Wertschätzung in der Gesellschaft und in der Politik Dienstleistungsbereiche des VOAKJ Dienstleistung an die TrägerInnen Dienstleistung an die LeistungserbringerInnen Dienstleistung an die PartnerInnen allgemeine Dienstleistung Quellenangaben Anhang A Rechtliche Grundlagen Anhang B Konkrete Handlungsfelder... 14

3 1 Einleitung Der Verband für offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 1 (VOAKJ) ist bestrebt, die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kanton Solothurn zu verbessern. Durch Vernetzung, Weiterbildung, Zusammenarbeit und Qualitätsentwicklung soll die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mittelfristig gestärkt werden. Das vorliegende Papier ist an 3 Sitzungen unter der Mitwirkung verschiedener Fachpersonen und dem Vorstand des VOAKJ ausgearbeitet worden. 1.1 Gesellschaftliche Aspekte Die Anforderungen an die Gesellschaft sind durch die sozioökonomischen Veränderungen der letzten Jahrzehnte deutlich grösser geworden. Unsere Kultur und Gesellschaft wurde grossen Veränderungen unterworfen. Verschiedene Entwicklungen können für diese Ursachen verantwortlich gemacht werden: Individualisierung, Globalisierung, wirtschaftlich-strukturelle Einbrüche, neue Unübersichtlichkeiten, Werteverschiebungen. Kinder und Jugendliche stehen vor einer Zukunft, die nicht selbstverständlich gesichert scheint. Dazu kommt, dass diese gesellschaftliche Entwicklung in den letzten Jahren auch die Bedeutung der Familie stark beeinflusst hat. Die tradierten Milieus, die Familien und Kindern das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit geben, verlässliche Beziehungen und die Berechenbarkeit der Zukunft sind in Stadt und Land brüchig geworden. 3 Die Kinder und Jugendlichen tragen ihre familiär und sozial bedingten Probleme in die Schule und die Organisationen der Freizeitangebote. Für Kinder und Jugendliche haben Freizeit Priorität, sie wollen ihren Freiheits- und Gestaltungsdrang ausleben, stellen traditionelle Werte in Frage, sind mobil, und materielle Werte spielen eine wichtige Rolle. Offene Arbeit mit Kinder und Jugendlichen hat den Auftrag, soziale Brennpunkte aufzunehmen und möglichst flexibel auf Probleme, Bedürfnisse und aktuelle Trends einzugehen. Ziel und Herausforderung muss zudem sein, Kinder und Jugendliche nicht nur aus den Perspektiven der Erwachsenen und ihren Bedürfnissen zu begegnen, sondern zugleich auch die Perspektiven und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen wie auch deren Lebenswelten zu berücksichtigen, und unter diesem Gesichtspunkt passende Freizeitangebote und/oder aufsuchende Jugendarbeit bereit zu stellen. 1 Nachfolgend der Einfachheit halber nur als VOAKJ bezeichnet

4 2 Kernziele der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Kinder und Jugendliche haben ein hohes Selbstwertgefühl mit ausgeprägten Handlungs- und Sozialkompetenzen, sie sind gesund und fühlen sich wohl. Sie beteiligen sich aktiv und partnerschaftlich an den Prozessen des Gemeinwesens und sind altersgerecht in die Gesellschaft integriert. Kinder und Jugendliche bewegen sich in ihren Lebenswelten und gestalten sie nach Möglichkeit mit. 3 Definition offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein Teilbereich der professionellen Sozialen Arbeit mit einem sozialräumlichen Bezug und einem sozialpolitischen, pädagogischen und soziokulturellen Auftrag. Die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen begleitet und fördert Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zur Selbständigkeit. Dabei setzt sie sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche im Gemeinwesen partnerschaftlich integriert sind, sich wohl fühlen und an Prozessen der Gesellschaft mitwirken. Kinder und Jugendliche an den Prozessen unserer Gesellschaft beteiligen heisst: Ressourcen vor Defizite stellen Selbstwert aufbauen und stärken Identifikation mit der Gesellschaft schaffen Gesundheitsförderung betreiben. Die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen schafft Angebote, welche die Kinder und Jugendlichen ohne Mitgliedschaft und andern Vorbedingungen in ihrer Freizeit nutzen können. Sie ist nicht profitorientiert und wird zu einem wesentlichen Teil von der öffentlichen Hand finanziert Eckpfeiler der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stützt sich Grundlegend auf die drei Eckpfeiler: Offenheit Freiwilligkeit Partizipation

5 3.2 Offenheit Die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist konfessionell und politisch neutral und hält sich offen für soziokulturelle Veränderungen. Die verschiedenen Lebenslagen, Lebensstile und Lebensbedingungen junger Menschen werden berücksichtigt. Offenheit bedeutet auch Vielfalt im Bezug auf Dienstleistungen, Arbeitsmethoden und Zielgruppen. Sie beinhaltet eine flexible und unbürokratische Bereitstellung und Gestaltung von Freiräumen. 3.3 Freiwilligkeit Alle Angebote der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind freiwillige Angebote für Kinder und Jugendliche, welche sie in ihrer freien Zeit wahrnehmen können. 3.4 Partizipation Die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zielt auf Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen. 3.5 Handlungsleitsätze Folgende Handlungsleitsätze sind fester Bestandteil der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. 5 Lebensweltliche und sozialräumliche Orientierung Reflektierter Umgang mit den Geschlechtern Reflektierter Umgang mit kulturellen Identifikationen 3.6 Lebensweltliche und sozialräumliche Orientierung Die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen orientiert sich an den Bedürfnissen, Lebenslagen und Lebensbedingungen von Kinder und Jugendlichen. Ausgangspunkt der Arbeit bilden die Lebenswelten und die sozialräumlichen Bezüge. Dabei ist es auch notwendig, dass eine gesellschaftspolitische Situation mit ihnen und für sie eingenommen wird und diese durch Vernetzung, Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit vertreten wird. 3.7 Reflektierter Umgang mit den Geschlechtern Die Suche nach Identität bringt geschlechtsspezifische Schwierigkeiten mit sich. Diese sollen in den Angeboten der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen thematisiert, einbezogen und berücksichtigt werden.

6 3.8 Reflektierter Umgang mit kulturellen Identifikationen Die verschiedensten Formen kulturellen Handelns, wie beispielsweise Jugendkultur, Religion ethische Identifikation, Sprache, Nationalität, Politik etc. spielen für Kinder und Jugendliche eine wichtige Rolle. Mitarbeiterinnen der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen müssen ihre eigenen Haltungen kennen sich mit ihrer kulturellen Identifikation auseinandersetzen und den Kinder und Jugendlichen Raum zur eigenen Auseinandersetzung bieten. Im Anhang B wurden Ansätze von konkreten Handlungsfeldern für die offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zusammengetragen. Diese dienen als Input, sind aber nicht als vollständig anzusehen und werden stetig erweitert. 4 Rechtliche Grundlagen Verbindliche rechtliche Grundlagen für den Bereich offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen fehlen in der Schweiz auf nationaler Ebene. Allgemeine Formulierungen finden sich in der Bundesverfassung und dem Jugendförderungsgesetz. Der Kanton Solothurn hat einige Passagen zu dieser Thematik im Sozialgesetz. Die Verbindlichkeit ist wegen Kann Bestimmungen jedoch nicht gegeben. Es wird das Bestreben des VOAKJ sein, notwendige rechtliche Grundlagen anzuregen, welche in der Kinder- und Jugendarbeit nötig sind, um diese Arbeit zu gewährleisten. Im Anhang sind verschiedene Internationale, nationale und kantonale rechtliche Grundlagen aufgeführt. (vgl. Anhang A) 6 5 Anspruchsgruppen des VOAKJ Der VOAKJ steht im Spannungsfeld zwischen den AuftraggeberInnen und den LeistungserbringerInnen der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Der VOAKJ sieht es als seine Aufgabe, den Informationsfluss unter den Partnerorganisationen zu fördern. 5.1 Öffentliche Hand / Körperschaften Gemeinden, Kirchgemeinden und der Kanton betreiben Kinder- und Jugendpolitik und sind zum Teil Träger von Angeboten der Offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. 5.2 LeistungserbringerInnen LeistungserbringerInnen sind die Mitarbeitenden der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

7 5.3 PartnerInnen PartnerInnen sind Institutionen welche im Kinder- und Jugendbereich tätig sind und ähnliche Ziele wie der VOAKJ verfolgen. Beispiele dafür sind Jugendverbände, Suchthilfeorganisationen, Präventionsfachstellen, Jugendpolizei, Schulsozialarbeitende, usw. 6 Zielsetzungen des VOAKJ Der VOAKJ strebt ein qualitativ hochstehendes (darin enthalten ist auch die Quantität und die Kontinuität) offenes Angebot für Kinder und Jugendliche im Kanton Solothurn an. Ziele sind namentlich: flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot ein starkes Operations- und Berufsfeld Qualitätssicherung grosse Wertschätzung in der Gesellschaft und in der Politik Um diese Ziele zu erreichen betreibt der Verband Lobbyarbeit und stellt einen Massnahmenkatalog zusammen. 6.1 Flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot 7 Der Zugang zu Kinder- und Jugendarbeit soll flächendeckend im ganzen Kanton möglich sein. Urbane Regionen haben andere Bedürfnisse als ländliche. Daher steht die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots im Zentrum. Hierzu sollen regionales Denken und gemeindeübergreifende Projekte unterstützt werden. Speziell in der Jugendarbeit fallen, wie in anderen Bereichen, Zentrumslasten an. Diese sind auszugleichen und mittels Verteilschlüssel zu finanzieren. Es ist dabei anzustreben, dass der Kanton - analog der Sozialregionen - Jugendregionen schafft. 6.2 Starkes Operations- und Berufsfeld Durch die Lobbyarbeit des VOAKJ soll das Berufsfeld der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gegen aussen gestärkt werden. Durch regelmässige Vernetzung, zum Beispiel an den monatlich stattfindenden regionalen Vernetzungstreffen, sollen die LeistungserbringerInnen in der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gestärkt und in ihrem Operationsfeld unterstützt werden. Die TrägerInnen haben der Vernetzungsarbeit gebührenden Stellenwert und entsprechende zeitliche Ressourcen einzuräumen. Der VOAKJ organisiert regelmässig Weiterbildungen und Fachtagungen auch für TrägerInnen, deren Inhalte direkt in die Praxis transferiert werden können.

8 6.3 Qualitätssicherung Die offene Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen braucht klare Grundlagen und einen Auftrag. Die AuftraggeberInnen legen, in Zusammenarbeit mit den LeistungserbringerInnen, einen kinder- und jugendpolitischen strategischen Rahmen (z.b. Legislaturziele) mit erwünschten Zielen fest. Darin enthalten sind nebst den Zielen auch Massnahmen, Mittel und Methoden. Klare Strukturen begünstigen die Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Sie schaffen einen Überblick über die Organisation und Zuständigkeiten. Zwingende Grundlagen eines jeden Konzeptes sind Umfeld- und Bedürfnisanalysen. Qualitätssicherung wird ermöglicht durch klare Verständigung darüber, was wie gewährleistet oder erreicht werden soll, somit lässt sich Qualität bestimmen, überprüfen und weiter entwickeln. 6.4 Grosse Wertschätzung in der Gesellschaft und in der Politik Eine bessere Qualität, nur erreichbar mit genügend finanziellen Mitteln und geeigneter Infrastruktur, bedingt eine grosse Wertschätzung in der Gesellschaft und eine entsprechende Abstützung in der Politik. Mit dem Ziel, dass die Kinder- und Jugendarbeit als wertgeschätzte Dienstleistung in Gesellschaft und Politik wahrgenommen wird, investiert der VOAKJ viel Engagement, Zeit und Geld. 8

9 7 Dienstleistungsbereiche des VOAKJ Der VOAKJ bietet Leistungen an die TrägerInnen, an die LeistungserbringerInnen und an seine Partner. 7.1 Dienstleistung an die TrägerInnen Informationsaustausch unter den TrägerInnen regelmässige Informationen aus der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und aus der Verbandstätigkeit Unterstützung bei der fachlichen Entwicklung, beim Ausbau von bestehenden und Aufbau von neuen Angeboten Unterstützung bei Qualitätssicherung und bei überregionalen Projekten Weiterbildungsangebote für die Träger (JUKO, Jugendbeauftragte) Anliegen- & Interessensvertretung gegenüber dem Kanton (Lobbyarbeit) 7.2 Dienstleistung an die LeistungserbringerInnen Koordination und Vernetzung der Angebote regelmässiger Informationsaustausch unter den Arbeitenden Organisation von Weiterbildungsangeboten und Fachtagungen Anliegen- & Interessensvertretung allgemein Rückhalt dank Strategiepapier und Qualitätssicherung Dienstleistung an die PartnerInnen Informationsaustausch unter den Partnern regelmässige Informationen aus der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und aus der Verbandstätigkeit Schnittstelle zu den Kinder- & Jugendarbeitenden Zugang zu Weiterbildungsangeboten und Fachtagungen 7.4 allgemeine Dienstleistung Schnittstelle zum nationalen Dachverband für offene Jugendarbeit (DOJ) Schaffung von neuen Angeboten in der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

10 Ansprechpartner in Sachen offene Arbeit mit Jugendlichen und Kindern, z. B. bei Vernehmlassungen, bei überregionalen Projekten oder Anlässen, usw. Informationsstelle allgemein 8 Quellenangaben Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz Grundlagen für Entscheidungsträger und Fachpersonen. Dachverband für Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz DOJ / AFAJ. Moosseedorf Offene Jugendarbeit - Soziokulturelle Animation mit Jugendlichen, Hinweise zum Aufbau und Weiterentwicklung von Struktur und Organisation. Heinz Wettstein. 5. überarbeitete Auflage. Herausgeber: Kommission für Jugendfragen des Kantons Luzern. Fachverlag HFS Zentralschweiz. Luzern Kanton Bern: Steuerungskonzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Bern. Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF). Oktober

11 Anhang A Rechtliche Grundlagen International Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948, aus: WHO Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung vom 21. November 1986, aus: UN-Kinderrechtskonvention, aus: Berufskodex des Schweizerischen Berufsverbandes Soziale Arbeit Avenir Social, aus: National Bundesverfassung (BV) Art. 11 Schutz der Kinder und Jugendlichen 1 Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. 2 Sie üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit aus. Art. 41 Sozialziele 1 Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass: a. c. Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern geschützt und gefördert werden; d. f. Kinder und Jugendliche sowie Personen im erwerbsfähigen Alter sich nach ihren Fähigkeiten bilden, aus- und weiterbilden können; g. Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration unterstützt werden. 2 Bund und Kantone. 3 streben die Sozialziele im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeiten und ihrer verfügbaren Mittel an. 4 Aus den Sozialzielen können keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden. Artikel 67 1 Bund und Kantone tragen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den besonderen Förderungs- und Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung. 2 Der Bund kann in Ergänzung zu kantonalen Massnahmen die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unterstützen. 11

12 Jugendförderungsgesetz (JFG) Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit vom 6. Oktober 1989 Art. 2 Ausserschulische Jugendarbeit 1 Ausserschulische Jugendarbeit vermittelt Kindern und Jugendlichen Gelegenheit zur Persönlichkeits- entfaltung sowie zur Wahrnehmung staatspolitischer und sozialer Verantwortung durch aktive Mitarbeit in Jugendorganisationen, beispielsweise durch Übernahme von leitenden, betreuenden oder beratenden Funktionen. 2 Die ausserschulische Jugendarbeit kann namentlich in folgenden Bereichen ausgeübt werden: a. Spiel und Sport; b. Gesundheit, Natur und Umwelt; c. Bildung, Kultur und Gesellschaft. 3 Ausserschulische Jugendarbeit ist von gesamtschweizerischem Interesse, wenn sich die Tätigkeit einer Trägerschaft oder ein Vorhaben mindestens auf mehrere Kantone oder auf eine Sprachregion erstreckt. Art. 4 Jugendkommission 1 Der Bundesrat bestellt eine eidgenössische Kommission für Jugendfragen, welche zuhanden der zuständigen Behörden des Bundes: a. die Situation der Jugend in der Schweiz beobachtet; b. mögliche Massnahmen prüft; c. wichtige bundesrechtliche Vorschriften vor ihrem Erlass auf ihre Auswirkungen auf die Jugendlichen begutachtet. 2 Sie kann von sich aus Anträge stellen. 12 Kantonal Auszug aus Sozialgesetz (SG) KRB Nr. RG 119/2005 vom 31. Januar 2007 (Stand 1. Januar 2009) 4. Titel: Unterstützung und Hilfe in Lebens- und Problemlagen 1. Kapitel: Familie, Kinder, Jugend und Alter 1. Abschnitt: Familie und Kinder 105. Ziel und Zweck Kanton und Einwohnergemeinden garantieren, dass das Kindeswohl bei allen Massnahmen, welche Kinder und Jugendliche direkt berühren, vorrangig berücksichtigt und die besonderen Anhörungsrechte für Kinder und Jugendliche umgesetzt werden. ( ) 109. Kindesschutz 1 Die Vormundschaftsbehörden treffen nach dem Zivilgesetzbuch1) die geeigneten Massnahmen zum Schutze des Kindes. 2 Die Einwohnergemeinden können ein ausreichendes Angebot von zusätzlichen Massnahmen zum Schutz der Kinder, insbesondere durch spezialisierte Beratungsstellen organisieren. Der Kanton sorgt für die Koordination

13 der Angebote. 3 Aufgaben und Verantwortung von Kanton und Einwohnergemeinden im Bereich des öffentlich-rechtlichen Kindesschutzes richten sich nach der Spezialgesetzgebung. 2. Abschnitt: Jugend 112. Ziel und Zweck Kanton und Einwohnergemeinden unterstützen die spezifischen Anliegen jüngerer Menschen und sorgen dafür, dass die Angebote zielgerichtet koordiniert und die Zusammenarbeit gefördert werden Einwohnergemeinden 1 Die Einwohnergemeinden können eine Ansprechstelle für Jugendfragen bestimmen. 2 Sie fördern die Jugendarbeit, Jugendkultur und Partizipation indem sie insbesondere: a) Beiträge leisten; b) Raum und Infrastruktur zur Verfügung stellen; c) Beteiligungsmodelle für Kinder und Jugendliche schaffen Kanton Der Kanton führt eine Anlauf- und Koordinationsstelle für Jugendfragen mit dem Ziel a) Gemeinden, öffentliche und private Institutionen fachlich zu beraten; b) Institutionen und Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen; c) Projekte der Jugendarbeit fachlich zu begleiten; d) Projekte der Jugendkultur zu unterstützen; e) die Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu fördern Finanzierung 1 Die Einwohnergemeinden legen fest, in welchem Umfang Beiträge ausgerichtet und Raum und Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden. 2 Kantonale Beiträge sind subsidiär. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, richtet der Kanton aus den Erträgen staatlicher Fonds Beiträge aus. 3 Die Beiträge können einseitig oder vertraglich an Bedingungen geknüpft, mit Auflagen oder mit einer Leistungsvereinbarung verbunden werden. 13

14 Anhang B Konkrete Handlungsfelder Beziehungsarbeit Schaffen und Gestalten von stabilen und vertrauensvollen Beziehungen zu Kindern- und Jugendlichen. Möglichkeit des Austausches und der Problembewältigung schaffen. Raumorientierte Arbeit Den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, Eigenräume in einer Welt aufzubauen, in der alle Räume sonst schon vordefiniert sind. Begleit- und Unterstützungsarbeit in der die Initiativen der Kinder und Jugendlichen eine Chance erhalten verwirklicht zu werden. Bietet Begleitung und Unterstützung bei verschiedenen Anliegen der Kinder und Jugendlichen. Projektorientierte Arbeit in der die Kinder und Jugendlichen ihre eigene Situation, aber auch ihre Vorstellung vom Leben erfahren, einbringen und mit verschiedenen Mitteln ausdrücken können. Bietet ein Übungsfeld, in welchem die Kinder und Jugendlichen ihre eigenen Projekte organisieren und durchführen können. 14 Vermittelnde Arbeit zwischen den verschiedenen Gruppen von Kindern und Jugendlichen, den Generationen und Behörden und den jeweiligen Interessen. Angestrebt wird die Kommunikation unter- und miteinander, Kooperation und eine faire Konfliktlösung, damit alle ihren Beitrag zu einem lebendigen und selbstbestimmten Gemeinwesen leisten können. Erlebnisorientierte Arbeit in der Kinder und Jugendliche besondere Erfahrungen von Grenzen, Natur, Zusammengehörigkeit und den eigenen Ressourcen machen können. Politische Arbeit in der Lebensräume von Kindern und Jugendlichen geschützt und aufgebaut werden. in der Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen im sozialen und kulturellen Leben des Gemeinwesens in adäquater Form ermöglicht und gefördert wird.

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