Managementplan. für das. Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. DE Wälder am Stocksee

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1 Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE Wälder am Stocksee Flächen im Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) Stand:

2 2 Der Managementplan wurde in enger Zusammenarbeit mit den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) und durch die Projektgruppe NATURA 2000 im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) erarbeitet und wird bei Bedarf fortgeschrieben. Aufgestellt durch das MELUR (i. S. 27 Abs. 1 LNatSchG): Titelbild: Alte Bergulme als Urwaldzeigerart auf der Kuppe im NW des Geheges Holm (vgl. 2.1, Foto Götz Heeschen)

3 Inhaltsverzeichnis 3 0. Vorbemerkung Grundlagen Rechtliche und fachliche Grundlagen Verbindlichkeit Gebietscharakteristik Gebietsbeschreibung Einflüsse und Nutzungen Eigentumsverhältnisse Regionales Umfeld Schutzstatus und bestehende Planungen Erhaltungsgegenstand FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie Weitere Arten und Biotope Erhaltungsziele Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele Sonstige Erhaltungs- und Entwicklungsziele aus anderen Rechtsgründen Analyse und Bewertung Maßnahmenkatalog Bisher durchgeführte Maßnahmen Notwendige Erhaltungs- und ggf. Wiederherstellungsmaßnahmen Weitergehende Entwicklungsmaßnahmen Schutzinstrumente, Umsetzungsstrategien Verantwortlichkeiten Kosten und Finanzierung Öffentlichkeitsbeteiligung Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen Anhang...17

4 4 0. Vorbemerkung Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind über die Auswahl und Meldung von Natura 2000-Gebieten hinaus gem. Art. 6 der FFH-Richtlinie und Art. 2 und 3 Vogelschutz-Richtlinie verpflichtet, die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, um in den besonderen Schutzgebieten des Netzes Natura 2000 eine Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und Habitate der Arten zu vermeiden. Dieser Verpflichtung kommt das Land Schleswig-Holstein im Rahmen der föderalen Zuständigkeiten mit diesem Managementplan nach. Der Plan erfüllt auch den Zweck, Klarheit über die Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung von Natura 2000-Gebieten zu schaffen. Er ist daher nicht statisch, sondern kann in Abhängigkeit von der Entwicklung des Gebietes bzw. der jeweiligen Schutzobjekte fortgeschrieben werden. 1. Grundlagen 1.1. Rechtliche und fachliche Grundlagen Das Gebiet Wälder am Stocksee (Code-Nr.: DE ) wurde der Europäischen Kommission im Jahr 2007 zur Benennung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung vorgeschlagen. Das Anerkennungsverfahren gem. Art. 4 und 21 FFH-Richtlinie wurde mit Beschluss der Kommission vom 13. November 2007 abgeschlossen. Das Gebiet ist in der Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für die kontinentale Region im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht worden (ABl. L 12 vom , S. 383). Das Gebiet unterliegt dem gesetzlichen Verschlechterungsverbot des 33 Abs. 1 BNatSchG. Die nationalen gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus 32 Abs. 5 BNatSchG (Fassung vom ) in Verbindung mit 27 Abs. 1 LNatSchG (Fassung vom ). Folgende fachliche Grundlagen liegen der Erstellung des Managementplanes zu Grunde Standarddatenbogen in der Fassung von 2011 Gebietsabgrenzung in den Maßstäben 1: und 1:5.000 gem. Karten 1 bis 3 Gebietsspezifische Erhaltungsziele (Amtsbl. Sch.-H. 2006, S. 883) gem. Anlage 1 Kurzgutachten Biotop- und Lebensraumtypenkartierung aus 2009 (EFTAS 2010 ) gem. Karte 2 a Lebensraumtypensteckbrief Waldbiotopkartierung (2003) Handlungsgrundsätze für den Arten- und Lebensraumschutz in Natura 2000-Waldgebieten der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF) vom Daten zum Fledermausvorkommen (FÖAG Fledermäuse Bericht 2008 und 2009 sowie Berichte von Matthias Göttsche 2010 und 2011 siehe Anlage) Richtlinien naturnahe Waldwirtschaft

5 Verbindlichkeit Dieser Plan ist nach intensiver, möglichst einvernehmlicher Abstimmung mit den Flächeneigentümern/innen und/oder den örtlichen Akteuren aufgestellt worden. Neben notwendigen Erhaltungs- und ggf. Wiederherstellungsmaßnahmen werden hierbei ggf. auch weitergehende Maßnahmen zu einer wünschenswerten Entwicklung des Gebietes dargestellt. Die Ausführungen des Managementplanes dienen u. a. dazu, die Grenzen der Gebietsnutzung (Ge- und Verbote), die durch das Verschlechterungsverbot ( 33 Abs. 1 BNatSchG, ggf. i.v.m. mit 24 Abs. 1 LNatSchG) in Verbindung mit den gebietsspezifischen Erhaltungszielen rechtverbindlich definiert sind, praxisorientiert und allgemein verständlich zu konkretisieren (siehe Ziffer 6.2.). In diesem Sinne ist der Managementplan in erster Linie eine verbindliche Handlungsleitlinie für Behörden und eine fachliche Information für die Planung von besonderen Vorhaben, der für die einzelnen Grundeigentümer/innen keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der dargestellten Maßnahmen entfaltet. Da der Plan in enger Kooperation und weitgehendem Einvernehmen mit den Beteiligten vor Ort erstellt wurde, kann der Plan oder können einzelne Maßnahmen durch schriftliche Zustimmung der betroffenen Eigentümer und Eigentümerinnen oder einer vertraglichen Vereinbarung mit diesen als verbindlich erklärt werden. Darüber hinaus bieten sich Freiwillige Vereinbarungen an, um die im Plan ggf. für einen größeren Suchraum dargestellten Maßnahmen flächenscharf mit den Beteiligten zu konkretisieren. Die Darstellung von Maßnahmen im Managementplan ersetzt nicht ggf. rechtlich erforderliche Genehmigungen, z.b. nach Naturschutz-, Wasserrecht oder Landeswaldgesetz. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sollen verschiedene Instrumente wie Vertragsnaturschutz, Flächenkauf, langfristige Pacht und die Durchführung von konkreten Biotopmaßnahmen zur Anwendung kommen. Sollte in Ausnahmefällen kein Einvernehmen bei notwendigen Erhaltungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen erzielt werden können, ist das Land Schleswig- Holstein verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu deren Umsetzung zu ergreifen. Hierbei können die Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte verpflichtet werden, die Maßnahmendurchführung durch die Naturschutzbehörde zu dulden ( 65 BNatSchG i.v.m. 48 LNatSchG). 2. Gebietscharakteristik 2.1. Gebietsbeschreibung Lage des Gebietes Das FFH-Gebiet liegt im Kreis Segeberg südwestlich des Großen Plöner Sees am Stocksee. Naturräumlich gehört es zum Ostholsteinischen Hügel- und Seenland und damit zur kontinentalen biogeographischen Region. Das insgesamt ca. 109 ha große FFH-Gebiet besteht aus zwei bewaldeten Teilgebieten: das nördliche Gebiet, größtenteils im öffentlichen Eigentum (Schleswig- Holsteinische Landesforsten) und das südliche Gebiet im Privateigentum (siehe

6 6 Karte 1). Dieser Managementplan umfasst ausschließlich die Flächen im Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR. (SHLF) nördlichen Teilgebiet mit dem Namen Holm in einer Größe von rund 87,0 ha. Der Holm ist ein großes zusammenhängendes Waldgebiet, welches im Nordwesten direkt an den Stocksee grenzt. Naturräumliche und allgemeine standörtliche Gegebenheiten des Gebietes Das Gebiet liegt am Westrand der äußersten Ausdehnung des östlichen Hügellandes. Die Umgebung ist durch die Endmoränenlandschaft und zahlreiche Stauseen geprägt. Sie ist waldreich (bezogen auf die TK 1928). Das Gebiet ragt als bewaldete Moränenkuppe zwischen Stocksee im Norden und der Tensfelder Au im Süden weit heraus. Die Moränenkuppe erhebt sich mehr als 30 m über die Niederung der Tensfelder Au und erreicht an ihrem höchsten Punkt eine Höhe von 62 m ü. NN. Sie weist steile Hänge und besonders im Osten mehrere abflusslose Hohlformen auf. Der mittlere Jahresniederschlag liegt bei 729 mm, die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt 8,4 Celsius. Die Böden, die sich in diesem Gebiet entwickelt haben, sind überwiegend Braunerden aus Geschiebedecksand über Geschiebesand sowie untergeordnet podsolierte Braunerden aus Geschiebedecksand über Sandersand. Die sandigen Ausgangsmaterialien der Böden zeichnen sich durch starke Durchlässigkeit für Wasser und somit bei entsprechender Nutzung potentielle Auswaschungsgefährdung für Nährstoffe, insbesondere für Nitrat, aus. Das geringe Nitrathaltevermögen dieser Böden ist bei der Erstellung eines Nutzungskonzeptes zu berücksichtigen. Diese Böden eignen sich gut als Waldstandorte. Die vorhandene Nutzung dieser Böden sollte beibehalten werden. Bei den organischen Böden handelt es sich um Niedermoore. Die Gefahr der Mineralisation organischer Substanz durch zu intensive Nutzung kann insbesondere nach Änderung in der Nutzung nicht ausgeschlossen werden. Nutzungsgeschichte Das Gebiet ist ein historischer Waldstandort mit einer mindestens 220-jährigen Standort- bzw. Habitatkontinuität. Es war vor 1867 königlich-dänischer Wald und wurde traditionell auf ganzer Fläche bewirtschaftet. Eine starke Bergulme, die das Ulmensterben bislang überlebt hat, weist auf der Kuppe im Nordosten als Zeigerart für frühere Urwälder auf einen sehr alten Waldstandort hin (siehe Titelfoto, Literaturquelle Historisch alte Waldstandorte in Schleswig-Holstein von Heeschen, G. 2011, AFZ 14, S ). Vegetation und Flora Das Teilgebiet Holm ist nahezu vollständig mit Wald bedeckt. Den größten Flächenanteil nehmen mesophile Buchenwälder ein. Außer der Buche (Fagus sylvatica) kommen in der Baumschicht Esche (Fraxinus excelsior), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und Stiel-Eiche (Quercus robur) vor. Letztere ist in einigen Teilbereichen häufiger als die Buche. Die Eiche entstammt aus Pflanzung. Die

7 7 Krautschicht besteht meist aus häufigen, für diesen Waldtyp charakteristischen Arten wie Wald-Schwingel (Festuca altissima), Einblütiges Perlgras (Melica u- niflora), Waldmeister (Galium odoratum) und Flattergras (Milium effusum). In Teilbereichen, wie besonders im Westen, treten auch Störungszeiger wie Kleinblütiges Springkraut (Impatiens parviflora) und Brombeere (Rubus fruticosus agg.) häufig auf. Insbesondere in jüngeren Beständen ist eine Krautschicht aufgrund starker Beschattung kaum ausgeprägt. Kleinflächig kommen am südwestlichen Hang der Moränenkuppe Bodensaure Buchenwälder mit Arten wie Draht- Schmiele (Deschampsia flexuosa), Pillen-Segge (Carex pilulifera) und Wald- Habichtskraut (Hieracium murorum) vor. In einer abflusslosen Hohlform am südöstlichen Hang findet sich ein Birkenmoorwald mit Torfmoosen (Sphagnum ssp.), Sumpffarn (Thelypteris palustris) und Schlangenwurz (Calla palustris). Neben den genannten naturnahen Waldtypen gibt es einige kleine Bestände aus Anpflanzung mit Nadelbäumen wie Europäische Lärche (Larix decidua), Fichte (Picea abies) und Douglasie (Pseudotsuga menziesii). Die Buche hat im Teilgebiet einen Anteil von 65% des Holzbodens. Ihr folgen Eiche mit 20% und die Nadelbaumarten mit 17%, siehe Tab.1. Die Altersverteilung hat ein Maximum mit 42% des Holzbodens in der Altersklasse Jahre und ein zweites Maximum mit 32% in der Altersklasse Jahre, vgl. Tab. 2 und Abb. 1. Junge Bestände sind mit den Nadelbaumarten gering vertreten, alte Bestände über 160 Jahre gar nicht. Tab. 1: Baumartenverteilung im FFH-Gebiet nach letzter Forstplanung 2012 Baumartenverteilung ha % Eiche 17,1 20 Buche 56,2 65 Lärche 6,9 8 Fichte 5,9 7 Douglasie 0,9 1 Summe Holzboden 87,0 100 Tab. 2: Altersklassenverteilung im FFH-Gebiet nach letzter FP 2012 Altersklassenverteilung ha % 1-20 Jahre 0, , , , , , , , , ,0 0 > 200 Jahre 0,0 0 Summe Holzboden 87,0 100

8 8 Abb. 1: Altersklassenverteilung im FFH-Gebiet nach letzter Forstplanung aus 2012 ha 30,0 Altersklassenverteilung im FFH-Gebiet 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0, Jahre > 200 Jahre Die mittelalten bis alten Buchen haben sich aufgrund der früheren Nutzungen besonders im Westteil hallenartig entwickelt. Diese Situation ist für das ganze Waldgebiet nachteilig: wegen des Fehlens von Zwischen- und Unterstandes wird der Westteil vom Wind stark durchblasen und stellenweise ausgehagert. Bei Sturmwurf fehlt dann der beschattende Nachwuchs, sodass diese Flächen freiliegen und zur Verwilderung mit Brombeere neigen. Diese Situation ist bei den großen Herbststürmen in den 70er und 80er Jahren häufig eingetreten. Zudem wurde der Bestand weiter genutzt und die aufkommende Naturverjüngung damals ungenügend gegen Verbiss geschützt. Inzwischen ist die Naturverjüngung im Westen erfolgreich im Zaunschutz eingeleitet worden. Das Vorkommen von Totholz ist aufgrund der bisherigen intensiven Forstwirtschaft noch selten, kann sich aber in Zukunft entwickeln. Windwurf, welcher für Totholz geeignet wäre, wurde bisher aufgearbeitet. Einzelne Nadelwaldbestände stellen sich in der Mitte und am Nordrand dar. Hier werden im Rahmen der forstlichen Nutzung Laubbäume begünstigt und die Bestände langfristig in Laubbaumbestände überführt. Einzelne einschichtige Bestände aus Stiel- und Traubeneiche entstammen der Erst- und Wiederaufforstung. Hier entwickelt sich allmählich die standortheimische Bodenflora. FFH-Lebensraumtypen (vgl. Anlage Karte 2) Hainsimsen Buchenwälder (9110) Dieser Lebensraumtyp kommt kleinflächig im Südwesten der Moränenkuppe in Hanglage vor. Die Baumschicht entspricht in ihrer Ausprägung dem angrenzenden mesophilen Buchenwald. In der Krautschicht sind mehrere lebensraumtypische Arten wie Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa), Pillen-Segge (Carex pilulifera), Savoyer-Habichtskraut (Hieracium sabaudum), Wald-Habichtskraut (Hieracium murorum), und Haar-Hainsimse (Luzula pilosa) vorhanden. Bei der letzten Kartierung wurde der Erhaltungszustand B und C festgestellt (s. u.). Erhaltungszustand: B und C

9 9 Waldmeister Buchenwälder (9130) Dieser Lebensraumtyp prägt großflächig das Gebiet mit der Hauptbaumart Buche (Fagus sylvatica). Daneben kommen Stieleiche (Quercus robur), Traubeneiche (Quercus petraea), Esche (Fraxinus excelsior) und Lärche (Larix decidua) vor. Diese Bestände gehen bis auf einzelne Eichenbestände auf Naturverjüngung seit vielen Generationen zurück. Die Bestände sind im Westen hallenartig aufgebaut, ansonsten mehrschichtig. Sie stehen großflächig in kniehoher Naturverjüngung und im Zaunschutz. Im Westen und Süden überwiegen Bestände mit starkem bis mittlerem Baumholz, ansonsten Bestände mit mittlerem und geringem Baumholz. Die Ausprägung der Krautschicht wird von der Bestandsstruktur beeinflusst. In lichteren hallenartigen Beständen wird sie von Buchennaturverjüngung und Wald-Schwingel (Festuca altissima) geprägt. In jüngeren Beständen bzw. in schattigen Bereichen ist sie meist spärlich ausgeprägt. Totholz in Form liegender und stehender Bäume sowie Höhlenbäume sind noch selten. Bei der letzten Kartierung wurde der Erhaltungszustand C festgestellt (s. u.). Erhaltungszustand: C Moorwälder (*91D0) Das vermoorte Toteisloch im Hangbereich der Moränenkuppe im Nordosten entspricht dem prioritären Lebensraumtyp Moorwald. Im Zentrum der kleinen teilweise baumfreien Fläche befindet sich eine Gruppe von Moorbirken (Betula pubescens) sowie eine von Torfmoosen (Sphagnum spp.) dominierte Vegetation. Der zentrale Bereich ist aufgrund des hohen Wasserstandes nicht begehbar. Der umgebende Randsumpf, der den größten Teil der Fläche ausmacht, wird von Sumpf-Schlangenwurz (Calla palustris) und Sumpffarn (Thelypteris palustris) dominiert. Von den Rändern dringen Arten feuchter eutropher Waldstandorte ein. Das Toteisloch ist mit 0,16 ha sehr klein und wird aufgrund seiner besonderen tief liegenden Kessellage stark von den großen Kronen der alten Bäume beschattet. Diese Fläche gehört vollständig zum ausgewiesenen Naturwald und unterliegt keiner forstlichen Nutzung. Bei der letzten Kartierung wurde der Erhaltungszustand C festgestellt (s. u.). Erhaltungszustand: C Fauna Der Fledermausbestand des Holm wird seit Jahren durch einen örtlichen Betreuer beobachtet, erfasst und durch Fledermauskästen gestützt. In dem Waldbestand kommt eine artenreiche Fledermauspopulation vor, die hier Wochenstuben und Überwinterungsmöglichkeiten vorfindet. Herausragend ist der Nachweis der nach FFH-RL Anhang II geschützten Bechsteinfledermaus. Für viele Arten ist Reproduktion belegt. Für die Fledermäuse spielt auch das Umfeld (Wasserfläche des Stocksees, Grünlandflächen der Tensfelder Au, Waldränder, weitere Waldbestände in der Umgebung) eine lebenswichtige Rolle (siehe Tabelle 3.2. und Anlage). Weitere Daten zur Fauna des Teilgebietes liegen zurzeit nicht vor.

10 2.2. Einflüsse und Nutzungen 10 Aktuelle Nutzung des Gebietes Das Waldgebiet wird nach den Kriterien der Forstzertifizierungssysteme FSC 1 und PEFC 2 bewirtschaftet. Es gibt in der Mitte und am Nordrand einzelne Anpflanzungen nicht autochthoner Arten wie Douglasie, Küstentanne und Japanlärche. Habitatbäume und markante Altbäume kommen nur vereinzelt vor. Im Osten gibt es einen Naturwald in Abt b mit einer Flächengröße von 2,6 ha mit dem vermoorten Toteisloch. Der Naturwald wurde 2003 aus der Nutzung genommen. Das Waldgebiet ist ein Eigenjagdbezirk und wird von der SHLF AöR jagdlich genutzt. Der Abschuss insbesondere von Damwild wurde in den letzten Jahren intensiviert. Die Verbisssituation außerhalb der Zaunflächen stellte sich am als immer noch erheblich dar. Eine intensive Bejagung ist weiterhin erforderlich. Auf dem Rundweg am Hangfuß und auf dem sog. Hornweg im nördlichen Teil (von SW nach NO) verlaufen ausgewiesene Freizeitwege, wie im Kartenteil dargestellt. Diese werden am Wochenende und gelegentlich in der Woche gern zur Naherholung aufgesucht. Am Seeufer gibt es einen Zeltlagerplatz. Von dort aus werden Wanderungen, auch Nachtwanderungen, unternommen. Die Jugendlichen sollen auf die Ausweisung als FFH-Gebiet hingewiesen werden. Das Entnehmen von Brennholz ist nicht gestattet. Trockenes Brennholz soll vom Betreiber zur Verfügung gestellt werden Eigentumsverhältnisse Das Teil-Gebiet steht im Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF). Zuständig ist die Försterei Hamdorf Regionales Umfeld Das Waldgebiet liegt in einer kleinräumigen Wald-, Feld- und Wiesenlandschaft umrahmt von den Endmoränen und Stauseen zwischen Belauer See und Großem Plöner See. Das unmittelbare Umfeld ist wenig durch große Straßen oder Agrarlandflächen beeinträchtigt, während weiter im Westen und Süden großflächige Gebiete mit Kiesabbau anschließen Schutzstatus und bestehende Planungen Das gesamte Gebiet unterliegt dem Verschlechterungsverbot nach 33 Abs. 1 BNatSchG. Die kartierte Kleinfläche mit Moorwald gehört zu den gesetzlich geschützten Biotopen. Dies bedeutet, dass Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen, verboten sind. Das Gebiet liegt im Schwerpunktbereich der landesweiten Biotopverbundplanung (siehe Karte 2 b). 1 FSC= Forest Stewardship Council 2 PEFC= Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes

11 11 Das Gebiet gehört zum Naturpark Holsteinische Schweiz und zum Landschaftsschutzgebiet Stocksee-Tensfelder Au (VO vom , geändert am ). Direkt nördlich grenzt das Naturschutzgebiet Mittlerer Stocksee und Umgebung und etwas weiter nord-östlich das FFH-Gebiet Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung an. 3. Erhaltungsgegenstand Die Angaben zur Ziffer 3.1. entstammen dem Standarddatenbogen (SDB). In Abhängigkeit von der Entwicklung des Gebietes können sich diese Angaben ändern. Die SDB werden regelmäßig an den aktuellen Zustand angepasst und der Europäischen Kommission zur Information übermittelt FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie (Angaben für das Gesamtgebiet) Code Name Fläche Erhaltungszustand ha % 1) 91D0 Moorwälder 0,16 0,15 C 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 2,44 2,24 C 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 0,21 0,19 B 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo- Fagetum) 83,6 76,7 C 1) A: hervorragend; B: gut; C: ungünstig Die Ergebnisse der aktuellen FFH-Kartierung (EFTAS 2010) sind bereits in den Standarddatenbogen eingeflossen. Für das Teilgebiet Holm ergeben sich die folgenden Angaben: 91D0* (Moorwälder): das Vorkommen liegt vollständig im Teilgebiet 9110 (Hainsimsen-Buchenwald): 2,44 ha Erhaltungszustand C, 2 kleinflächige Vorkommen mit 0,21 ha Erhaltungszustand B 9130 (Waldmeisterbuchenwald): 76,2 ha Erhaltungszustand C

12 Weitere Arten und Biotope Flora: Artname/Bezeichnung Biotop Schlangenwurz (Calla palustris) in Abt. 2733a Waldmoor Sumpffarn (Thelypteris palustris) in Abt. 2733b Waldmoor und in 2734a Tümpel Schutzstatus/ Gefährdung 3 RL-SH 3 RL-SH 3 Bemerkung/Quelle Quelle: Waldbiotopkartierung (WBK 2000), EFTAS (2009) Quelle: Waldbiotopkartierung (WBK 2000); EFTAS (2009) Berg-Ulme (Ulmus glabra) RL-SH V Wald-Labkraut (Galium sylvaticum) RL-SH R Quelle: EFTAS (2009) Fauna: Fledermäuse: Mückenfledermaus ( Pipistrellus pygmaeus) Anh. IV FFH- LANIS, GöTTSCHE RL;RL SH D (2012) Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Anh. IV FFH-RL GöTTSCHE (2012) Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Anh. IV FFH-RL GöTTSCHE (2012) Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Anh. IV FFH-RL GöTTSCHE (2012) Teichfledermaus (Myotis dasycneme) Anh. IV FFH- GöTTSCHE (2012) RL,RL-SH 2 Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Anh. IV FFH-RL; GöTTSCHE (2012) RL-SH D Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) Anh. II und IV GöTTSCHE (2012) FFH-RL;RL-SH 2 Braunes Langohr (Plecotus auritus) Anh. IV FFH-RL, GöTTSCHE (2012) RL-SH 3 Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Anh. IV FFH-RL; GöTTSCHE (2012) RL-SH V Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Anh. IV FFH; RL- GöTTSCHE (2012) SH 3 Große Bartfledermaus (Myotis brandti) Anh. IV FFH; RL- SH 2 GöTTSCHE (2012) 3 RL-SH: Rote Liste Schleswig-Holstein: 2= stark gefährdet; 3=gefährdet; R= selten; V= Vorwarnliste; D= Daten defizitär 4. Erhaltungsziele 4.1. Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele Die im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlichten Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele für das DE Wälder am Stocksee ergeben sich aus Anlage 1 und sind Bestandteil dieses Planes. Als übergreifendes Ziel (für das Gesamtgebiet) wird darin festgelegt: Erhalt eines naturnahen Buchenwaldgebietes aus ärmeren Ausprägungen des Waldmeister-Buchenwald-Komplexes und bodensaurem Buchenwald insbesondere auf markanten Moränenkuppen beiderseits der Tensfelder Au-Niederung sowie im Westteil eingelagerten kleineren feuchten bis nassen Senken sowie eines vermoortes Toteislochs (Birkenmoorwald in Sukzession).

13 13 Code Bezeichnung Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse 91D0 Moorwald 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 4.2. Sonstige Erhaltungs- und Entwicklungsziele aus anderen Rechtsgründen Gesetzlich geschützte Biotope (siehe Kap. 2.5.):Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz verboten. Festlegung der Naturwaldes in Abt b mit 2,6 ha Größe Landschaftsschutzgebiet Stocksee-Tensfelder Au (VO vom , geändert am ): keine weiteren Auflagen für die forstliche Nutzung Biotopverbundplanung : Erhaltung eines landschaftlich reizvollen Seen-Wald-Niederungskomplexes mit ausgedehnten naturnahen Verlandungsbereichen in enger Verzahnung mit Wäldern, extensiv genutzten, teilweise ungenutzten Niederungsbereichen und naturnahem Fließgewässer; Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushalts in der Niederung der Tensfelder Au sowie in sonstigen Senken; Nutzungsaufgabe in den Hangwäldern und zumindest in Teilen des Waldes bei Hornsmühlen; Entwicklung von abwechslungsreichen, ungedüngten offenen bzw. halboffenen Lebensräumen im Randbereich des Stocksees; Hoch- und Niedermoorregeneration. 5. Analyse und Bewertung Aktuelle Situationsanalyse und Gesamtbewertung Das hier beschriebene FFH-Teilgebiet ist im Eigentum der Schleswig- Holsteinischen Landesforsten (SHLF). Es handelt sich hier um ein geschlossenes altes Laubwaldgebiet auf einem historischen Waldstandort. Es überwiegt der Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) mit beigemischtem Hainsimsen- Buchenwald (Luzulo-Fagetum) und einem Moorwald. Bemerkenswert ist der hohe Anteil von 73% der über 100 Jahre alten Waldfläche. 33% der Waldfläche sind sogar über 140 Jahre alt. Dennoch fehlen genügende Anteile Habitatbäume und Totholz. Dies führt bei den meisten Beständen zu einem ungünstigen Erhaltungszustand. Der Waldmeister-Buchenwald (9130) nimmt laut Kartierung (EFTAS 2009) ca. 77% des FFH-Teilgebietes ein. Die Bestände zeichnen sich durch ihr relativ hohes Alter aus. Leider fehlen alte Habitatbäume. Totholz ist leider noch selten. Im Osten ist ein Teilbereich des Buchenwaldes als Naturwald mit 123-jähriger Buche und Eiche ausgewiesen worden. Die insgesamt 2,6 ha Naturwald umfassen auch den Moor-

14 14 wald (Abt. 2733b). Die Waldböden sind nach Westen stellenweise verhagert und vergrast. Der Waldmeister-Buchenwald ist damit nur in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Der Hainsimsen- Buchenwald (9110) kommt mit 2% nur stellenweise vor. Auch hier fehlen Habitat- und Totholzbäume. Er wurde in der aktuellen Kartierung auf kleiner Teilfläche (0,21 ha) einem günstigen Erhaltungszustand zugeordnet, da er hier eine charakteristische Krautvegetation aufweist und keine Beeinträchtigungen erkennbar sind. Da ein wesentlicher Grund für den ungünstigen Erhaltungszustand im Fehlen von Altholz, Habitatbäumen und Totholz liegt, ist eine Verbesserung nur langfristig zu erreichen. Wichtig ist, in dieser Zeit für ein ausreichendes Höhlenangebot für Fledermäuse. Zurzeit sind nur 30 Fledermauskästen angebracht. Im Vergleich zu ähnlichen Revieren ist ein Bestand von 150 Kästen anzustreben. Daher müssen weitere künstliche Nisthilfen in den nächsten Jahren nach und nach eingebracht werden. Der Moorwald (91D0*) kommt nur auf kleiner Fläche vor und wird in der tiefen Kessellage von den hohen Buchen der höher liegenden Umgebung stark bedrängt. Diese Situation ist natürlich, denn der umgebende Buchenwald ist wegen seiner besonderen, abgeschiedenen Lage und seiner sehr naturnahen Struktur als Naturwald nach der letzten Forstplanung ausgewiesen worden, in dem keine forstliche Nutzung zulässig ist. Maßnahmen zum Erhalt des Moorwaldes, wie Ringeln der umstehenden Bäume zur Verbesserung des Lichteinfalls, sollten nicht ergriffen werden, da der kleinflächige Ausgangszustand in einem Toteisloch ständige Eingriffe erfordern würde, die in keinem Verhältnis zur Kleinflächigkeit des Lebensraums stehen (0,16 ha). Im Rahmen der forstlichen Nutzung werden die restlichen Nadelbaumbestände sukzessive in Wald-Lebensraumtypen nach FFH- Richtlinie umgebaut. Der Erhalt einzelnen Eichenbestände (Stiel- und/oder Traubeneichen) ist mit den Erhaltungszielen für das FFH-Gebiet kompatibel. Die Naherholung in derzeitigem Umfang stellt keine Beeinträchtigung dar. Weitere Reitwege sind derzeit nicht geplant. Ebenso sind keine zusätzlichen Wegetrassen vorgesehen. Dies sollte beibehalten werden. Gegen die geplante Beschilderung der Wege bestehen keine Bedenken. 6. Maßnahmenkatalog Die Ausführungen zu den Ziffern 6.2. bis 6.3. wurden durch die Maßnahmenblätter in der Anlage 2 konkretisiert. Auf den Eigentumsflächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF) im Bereich dieses Managementplans gelten die Handlungsgrundsätze für den Artenund Lebensraumschutz in Natura 2000-Waldgebieten (s. Anlage 6). Sie gewährleisten hier im Wesentlichen die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes der FFH- Richtlinie. Im folgenden Maßnahmenkatalog werden aus diesen Handlungsgrundsätzen nur die Maßnahmen aufgeführt, die gebietsspezifisch weiter konkretisiert werden müssen oder für das Gebiet eine besondere Bedeutung haben (Kap. 6.2). Weiterhin werden die Maßnahmen aufgeführt, die in den Handlungsgrundsätzen nicht behandelt werden, weil sie

15 15 spezielle Arten und Lebensräume betreffen, die in den Handlungsgrundsätzen nicht betrachtet werden oder als weitergehende Entwicklungsmaßnahmen oder sonstige Maßnahmen über das Verschlechterungsverbot hinausgehen (Kap:6.3. und 6.4). Wichtige Vereinbarungen der Handlungsgrundsätze zur Nutzung der Waldbestände gelten nur für über 80- bzw. über 100-jährige Bestände. Die Altersbestimmung wird derzeit im Rahmen der Forsteinrichtung aktualisiert. Die SHLF stellt nach Abschluss der Forsteinrichtung, die Daten dem LLUR zur Veröffentlichung als Nachtrag zum Managementplan zur Verfügung. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch Habitatbäume innerhalb von Waldbeständen, die noch nicht einem Wald-Lebensraumtyp nach FFH-Richtlinie entsprechen, dauerhaft erhalten bleiben (Zusatzvereinbarung LLUR-SHLF vom ) 6.1. Bisher durchgeführte Maßnahmen Der o.g. Naturwald wurde 2003 mit einer Flächengröße von 2,6 ha festgelegt und in der Waldbiotopkartierung ausgewiesen (Abt b). Der Anteil der Nadelbaumarten wurde in den letzten 20 Jahren stark reduziert. Noch vorhandene Seitengräben, einschließlich der Wegeseitengräben, in allen Beständen wurden seit über 20 Jahren nicht mehr unterhalten. Habitatbäume wurden in der Waldbiotopkarte (WBK 2003) gekennzeichnet. 30 Fledermauskästen wurden aufgehängt Notwendige Erhaltungs- und ggf. Wiederherstellungsmaßnahmen Die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen dienen der Konkretisierung des sog. Verschlechterungsverbots ( 33 Abs. 1 BNatSchG, ggf. i. V. mit 24 Abs. 1 LNatSchG), das verbindlich einzuhalten ist. Bei Abweichungen hiervon ist i.d.r. eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen Erhalt der bestehenden Naturwälder Das einzige Vorkommen des Lebensraumtyps 91D0 im Gebiet liegt im Naturwald Abt b. Der Naturwald-Status garantiert, dass viele Bäume bis zum natürlichen Zerfall stehen bleiben Umsetzung der Handlungsgrundsätze, insbesondere Umbau der Nadelwaldflächen im Rahmen der forstlichen Bewirtschaftung in Buchen- oder Eichenwälder in Abt a, 2731 c, 2732 a, 2732 c, 2734 a, 2735 a (Karte 3 und Maßnahmenblatt 6.2.2). Auf eine bodenschonende Bewirtschaftung ist besonders zu achten. In der FFH- Kartierung wird auf Störungen der Bodenstruktur hingewiesen Markierung der Habitatbäume Wegen des Mangels an Totholz und von entsprechenden Habitatbäumen ist die Markierung der vorhandenen Habitatbäume gem. Handlungsgrundsätzen ein wichtiges Anliegen.

16 Weitergehende Entwicklungsmaßnahmen Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die über das Verschlechterungsverbot hinausgehen und einer Verbesserung des Zustandes der in den Erhaltungszielen genannten Lebensraumtypen oder Arten dienen. Sie werden auf freiwilliger Basis durchgeführt Zu Überbrückung des Zeitraums, bis sich ein ausreichender Anteil von Habitatbäumen entwickelt hat, sollen zunächst 65 (bei Erfolg später 50) weitere künstliche Höhlen für Fledermäuse aufgehängt werden (Mitarbeit der FÖAG, jährliche Kontrolle). Auf Wunsch des Kreisnaturschutzbeauftragten Kreis Segeberg, ist auch eine Aktion mit Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen möglich (freiwillige Maßnahme). Dabei ist allerdings zu beachten, dass besondere Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden müssen, da Fledermäuse Tollwut und weitere bisher nicht ausreichend erforschte Krankheiten übertragen können. Zudem ist die Haftungsfrage zu klären, die Koordinierung der Arbeiten muss übernommen werden und eventuell entstehende Kosten sind zu ermitteln Schutzinstrumente, Umsetzungsstrategien Umsetzung der Handlungsgrundsätze Ausweisung des Gebiets in der Waldfunktionenkartierung als FFH-Gebiet, als Landschaftsschutzgebiet Stocksee-Tensfelder Au (VO vom , geändert am ) Verantwortlichkeiten Das Plangebiet umfasst ausschließlich Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. Die SHLF realisiert als Eigentümerin der Flächen die Maßnahmen in eigener Verantwortung. Daher besteht für die UNB z.zt. keine Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen im Wald gem. 27 Abs. 2 LNatSchG Kosten und Finanzierung siehe Maßnahmenblätter 6.8. Öffentlichkeitsbeteiligung Ortstermin mit Reviergang im Teilgebiet SH Landesforsten am Teilnehmer: 1. Försterei Hamdorf der SHLF AöR 2. Zentrale der SHLF AöR 3. LLUR-Projektgruppe Auftaktveranstaltung zur Managementplanung, Teilgebiet SH Landesforsten, am Teilnehmer: 1. Försterei Hamdorf der SHLF AöR 2. Gemeinde Damsdorf 3. Amt Bornhöved 4. Untere Naturschutzbehörde Kreis Segeberg, 5. Naturpark Holsteinische Schweiz 6. Untere Forstbehörde Mitte 7. Kreisnaturschutzbeauftragter Kreis Segeberg 8. BUND-Kreisvorstand Kreis Segeberg 9. LLUR-Projektgruppe

17 17 7. Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in Art. 11, den Zustand der Schutzobjekte und damit auch den Erfolg ergriffener Maßnahmen durch ein geeignetes Monitoring zu überwachen. Für die Umsetzung des Monitorings sind die Länder zuständig. Schleswig-Holstein kommt dieser Verpflichtung für die FFH-Gebiete durch ein Monitoring im 6-Jahres-Rhythmus nach. Die Ergebnisse des Erfassungsprogramms dienen u. a. als Grundlage für ein weiteres, angepasstes Gebietsmanagement. 8. Anhang Anlage 1: Erhaltungsziele Anlage 2: Vorkommen von Fledermausarten Anlage 3: Maßnahmenblätter Anlage 4: Karte 1a Übersicht Anlage 5: Karte 1b Schutzkategorien Anlage 6: Karte 2 Bestand Biotop- und Lebensraumtypen; Abteilungen SHLF Anlage 8: Karte 3 Maßnahmen

18 18 Anlage 1: Auszug aus Amtsblatt Erhaltungsziele für das als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung benannte Gebiet DE Wälder am Stocksee 1. Erhaltungsgegenstand Das Gebiet ist für die Erhaltung folgender Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie von besonderer Bedeutung: (*: prioritärer Lebensraumtyp) 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 91D0* Moorwälder 2. Erhaltungsziele 2.1. Übergreifende Ziele Erhalt eines naturnahen Buchenwaldgebietes aus ärmeren Ausprägungen des Waldmeister- Buchenwald-Komplexes und bodensaurem Buchenwald insbesondere auf markanten Moränenkuppen beiderseits der Tensfelder Au-Niederung sowie im Westteil eingelagerten kleineren feuchten bis nassen Senken sowie eines vermoortes Toteislochs (Birkenmoorwald in Sukzession) Ziele für Lebensraumtypen von besonderer Bedeutung: Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes der unter 1. genannten Lebensraumtypen. Hierzu sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Erhaltung naturnaher Buchenwälder in unterschiedlichen Altersphasen und Entwicklungsstufen und ihrer standortypischen Variationsbreite im Gebiet, natürlicher standortheimischer Baum- und Strauchartenzusammensetzung, eines hinreichenden, altersgemäßen Anteils von Alt- und Totholz, der bekannten Höhlenbäume, der Sonderstandorte und Randstrukturen z.b. nasse Senken, Steilhänge, sowie der für den Lebensraumtyp charakteristischen Habitatstrukturen und funktionen, weitgehend ungestörter Kontaktlebensräume wie z.b. Kleingewässer, der weitgehend natürlichen Bodenstruktur. 91D0* Moorwälder Erhaltung naturnaher Birken- und Kiefernmoorwälder in ungestörter Sukzession, natürlicher standortheimischer Baum- und Strauchartenzusammensetzung, eines hinreichenden, altersgemäßen Anteils von Alt- und Totholz, der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen, des weitehend ungestörten Wasserhaushaltes mit hohem Grundwasserspiegel und Nährstoffarmut, der natürlichen Bodenstruktur und der charakteristischen Bodenvegetation mit einem hohen Anteil von Torfmoosen, der oligotropher Nährstoffverhältnisse, standorttypischer Kontaktbiotope.

19 Anlage 2: Vorkommen von Fledermausarten: 19

20 20

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22 22

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