Steirisches Normkostenmodell für Pflegeheime

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1 Steirisches Normkostenmodell für Pflegeheime 59. Österreichischer Städtetag Arbeitskreis Finanzierung von Sozialleistungen Bruck an der Mur, 28. Mai 2009 Der Beitrag basiert auf Informationen des Stadtrechnungshofes und der Finanzdirektion der Landeshauptstadt Graz 1

2 Grundsätzlich Ausreichende Leistungen für unsere pflegebedürftigen Mitmenschen sind ein wesentlicher Bestandteil des Sozialstaates. Um das heutige hohe Niveau der Pflegeversorgung zu sichern, bedarf es kreativerer und ambitionierterer Modelle der Finanzierung als wir derzeit haben. 2

3 Gesetzliche Grundlagen: Rechtsanspruch Nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz SHG haben Hilfsbedürftige einen Rechtsanspruch auf einen Heimplatz und Übernahme der Kosten Hilfsbedürftige haben freie Wahl unter den vom Land anerkannten Heimen Rechtsanspruch hängt nicht prioritär von der Höhe der Pflegestufe ab, sondern ob die Pflege anders als in einem Heim gewährleistet ist. 3

4 Gesetzliche Grundlagen: Entlohnung und Verrechnung In der Leistungs- und Entgeltverordnung des SHG (LEVO- SHG) ist geregelt: Leistungen der Heime und die Preise, die dafür verrechnet werden dürfen Preise werden jedes Jahr in Form von für alle anerkannten Heime einheitlichen Tagessätzen per Verordnung festgesetzt Normkostenmodell HilfeempfängerInnen zahlen Beiträge nach Maßgabe ihres Einkommens und Vermögens. Rest zahlt die öffentliche Hand: - Land Steiermark 60 % - Stadt Graz (sowie Sozialhilfeverbände) 40 % 4

5 Pflegeheime in Graz: Angebot und Nachfrage Derzeit gibt es 24 Pflegeheime in Graz mit insgesamt 1876 Betten 11 gemeinnützige/ kirchliche Heime (859 Betten) 11 private Heime (729 Betten) 2 öffentliche Heime (Geriatrische Gesundheitszentren, 288 Betten) Die Zahl der HeimbewohnerInnen hat sich von 2003 bis 2008 wie folgt entwickelt: HeimbewohnerInnen Quelle. Finanzdirektion Stadt Graz 5

6 Graz: Ausgabenexplosion im Sozialbudget Entwicklung der Nettoausgaben im Sozialbereich - Pflegeheime in Euro: Heime Index % 184% 214% 273% 461% Quelle: Finanzdirektion Stadt Graz, auf Basis von Angaben des Sozialamtes. Nettoausgaben: Bruttoausgaben von Land und Stadt abzüglich 60 % Anteil des Landes Bis Juli 2004: Tagsatzobergrenzenverordnung Juli 04 bis März 07: Entgeltregelung auf einzelverträglicher Basis Seit April 07 in Kraft: Normkostenmodell Entwicklung der Nettoausgaben pro HeimbewohnerInnen in Euro: Nettoausgaben pro HeimbewohnerIn * * * 1700 Personen 6

7 Kritik am Normkostenmodell Grundlage: Errichtung eines 70-Bettenheimes auf der grünen Wiese ; Errichtungs- und Betriebskosten Daraus abgeleitet: Tagsätze pro HeimbewohnerIn, jährliche Anpassung auf Basis von Indices Vorteile: Keine Verhandlung mit einzelnen HeimbetreiberInnen, keine jährliche Prüfung von Echtkosten Kritik: - Fiktive Kostenstruktur ohne Unterscheidung nach: private/öffentliche/gemeinnützig/kirchliche Träger, Lage (Grundstückspreise!), Bettenanzahl (Kostendegression?!) - Intransparente Kostenstruktur, da nicht öffentlich; keine Offenlegung wichtiger Einflussgrößen (zb Nutzungsdauer, unterstellte interne Verzinsung) - Doppelte Abgeltung der Errichtungskosten: Verzinsung + Valorisierung 7

8 Kritik an der jährlichen Tarifanpassung Die jährliche Tarifanpassung erfolgt durch Verordnung des Landes auf Empfehlung einer vom Land, Städtebund, Gemeindebund und Heimbetreibern paritätisch besetzten Kommission Falls kein einstimmiges Ergebnis in der Kommission: paritätisch besetzte Schlichtungsstelle - 3 Mitglieder, davon 1 RichterIn Entscheidung mit einfacher Stimmenmehrheit Für 2009: Kein einstimmiger Beschluss der Kommission: Heimbetreiber fordern: + rd. 15 %; öffentliche Hand bietet: + rd. 4 % (Inoffiziell: Manche Heimbetreiber sagen, keine Erhöhung für 2009 erforderlich!) Empfehlung der Schlichtungsstelle: Erhöhung um + 9,7 %, das entspricht ca. dem Durchschnitt von Forderung und Angebot 8

9 Reformvorschläge zur Eindämmung der Ausgabenexplosion 1. Differenzierung des Normkostenmodells: Exakte, transparente Festlegung wichtiger Kriterien: Nutzungsdauer, interne Verzinsung, Valorisierung Differenzierte, statt einheitlicher Kosten nach Bettenanzahl, Lage der Heime (angemessene Grundstückkosten) u.a. 2. Jährliche Fortschreibung des kostendeckenden Leistungspreises (Tagsätze) Einheitliche, fixe Basisanpassung: VPI mal zu vereinbarender Faktor, zb: VPI mal 1,5 Heimbetreiber, die höhere Anpassung fordern: Prüfung der Echtdaten durch Wirtschaftsprüfer des Landes/ der Stadt 3. Aufgrund der hohen Zahl an Pflegeheimen allein in Graz: Direkte Vertretung der Landeshauptstadt in allen Gremien bei der Festlegung der Normkosten und der jährlichen Tarifanpassung 9

10 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 59. Österreichischer Städtetag Arbeitskreis Finanzierung von Sozialleistungen Bruck an der Mur, 28. Mai

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