Beratungsfolge Termin Status Beschlussart Planungs- und Bauausschuss öffentlich Beschluss

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1 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - A.41/193/2011 Sachvortragende/r Stadtbaurat Volker Arnold Amt / Geschäftszeichen Amt für Stadtplanung und Bauordnung Sachbearbeiter/in: Stefanie Pauly Straßenplanung Kappelberg - Bericht über die Bürgerbeteiligung Anlagen: Anlage 1: Dokumentation der Anregungen und Fragen Anlage 2: Protokoll zur Informationsveranstaltung am Anlage 3: Überprüfung von Kostensenkungspotentialen Anlage 4: Pläne Beratungsfolge Termin Status Beschlussart Planungs- und Bauausschuss öffentlich Beschluss Beschlussvorschlag: 1. Der Planung zum Ausbau der Straßen im Bereich Kappelberg wird wie in den beiliegenden Plänen dargestellt und bei Punkt 2 beschrieben zugestimmt. 2. Auf eine dritte Zufahrt zur Katzwanger Straße in Verlängerung des Mariensteigs wird verzichtet. 3. Dem dargestellten weiteren Vorgehen wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Kosten lt. Beschlussvorschlag Gesamtkosten der Maßnahme davon für die Stadt Haushaltsmittel Folgekosten 2,3 Mio. ohne Stützmauern, Grunderwerb und Beleuchtung 2,3 Mio. Umlegung der Erschließungsbeiträge gemäß Erschließungsbeitragssatzung Keine Straßenunterhalt und Beleuchtung 10 Seite 1 von

2 I. Zusammenfassung Auf der Grundlage der Bürgerbeteiligung wurde der Entwurf der Straßenplanung für den Bereich Kappelbergsteig in einigen Punkten überarbeitet, insbesondere wurde versucht, weitere Einsparpotenziale zu berücksichtigen. Die dritte Zufahrt zur Katzwanger Straße in Verlängerung des Mariensteigs wurde überprüft und zur Diskussion gestellt. Seitens der Verwaltung wird diese Zufahrt sowohl aus verkehrstechnischen und städtebaulichen als auch aus Kostengründen abgelehnt. Auch die Mehrheit der Bewohner lehnt eine neue Zufahrt ab. Als nächste Schritte nach dem Beschluss über die Planung sind beabsichtigt: den erforderlichen Grunderwerb zu tätigen, den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zur Rechtskraft zu bringen, die Straßenplanung und Kanalplanung zu detaillieren, die Abgrenzung der Abrechnungsgebiete vorzunehmen und die Erstellung eines Bauzeitenplanes mit Bauabschnitten zu erarbeiten, Die Kosten für den gesamten Straßenbau wurden auf 2,3 Mio. geschätzt. Darin sind nicht enthalten: Grunderwerbskosten und Beleuchtung sowie die Ausbaukosten für die Abflachung Ellbogental und die dritte Zufahrt. Die Maßnahmen sind erschließungsbeitragspflichtig. II. Sachverhalt 1. Ausgangslage Am hat der Planungs- und Bauausschuss den Entwurf zur Straßenplanung zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Eigentümer und Anwohner zu beteiligen (Vorlagennummer A41/145/2011). Die Planung lag vom bis im Amt für Stadtplanung und Bauordnung zur Einsichtnahme aus. Mitarbeiter des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung und der externe Ingenieur standen an bestimmten Terminen in diesem Zeitraum für Fragen zur Verfügung. Die Planung - und inzwischen auch die Vorgeschichte - sind auf der Internetseite der Stadt abrufbar ( Bis zum gingen 4 Unterschriftslisten, 22 Briefe und Mails sowie 57 mündlich und telefonisch vorgebrachte Anregungen ein. Auch nach dem Ende der offiziellen Planauslage gingen noch Unterschriftslisten, Anregungen und Fragen ein. Es fanden Ortstermine mit den Betroffenen und Mitarbeitern der Verwaltung oder dem Ingenieurbüro statt. Alle Anregungen und Fragen wurden dokumentiert. Die Äußerungen sind nicht repräsentativ, da sich einzelne Anwohner sowohl auf einer oder mehreren Unterschriftslisten, mündlich und / oder schriftlich zu Wort gemeldet haben. Sie geben aber dennoch ein deutliches Meinungsbild ab, auch wenn sich einige Äußerungen inhaltlich widersprechen. Für die Außendarstellung wurde diese Dokumentation anonymisiert, zusammengefasst, thematisch geordnet und mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen (siehe Anlage 1). Am fand im Markgrafensaal eine Informationsveranstaltung zum Straßenbau im Kappelberg statt. Die Veranstaltung wurde von mindestens 120 Eigentümern und Anwohnern besucht. Das Protokoll dieser Veranstaltung liegt als Anlage 2 bei. 2. Ergebnisse der Bürgerbeteiligung Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sind in den Anlagen im Detail dokumentiert. Im Folgenden werden nur die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Seite 2 von 10

3 2.1. Notwendigkeit des Straßenbaus Meinungsbilder (große Mehrheit der Äußerungen): Der Straßenbau ist nicht notwendig / wird abgelehnt. Es wird Einspruch gegen den Straßenbau erhoben. Es werden Zweifel an der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des Bauvorhabens geäußert. Eine Staubfreimachung genügt insgesamt / in Teilbreichen. Durch den Straßenbau wird die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigt (mehr Durchgangsverkehr, höhere Geschwindigkeiten, Unfallgefahr). Verbindungsstraßen zwischen Kappelbergsteig und Mariensteig sind nicht notwenig. Es gibt einen Beschluss des Stadtrates, keine Staubfreimachungen mehr durchzuführen. Die Straßen im Kappelberg sind im Sinne des Erschließungsbeitragsrechtes noch nicht erstmalig hergestellt worden. Die Straßen weisen erhebliche Mängel auf. Der Straßenbau ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und notwendig. Durch den Straßenbau wird es - nach Einschätzung der Verwaltung - nicht zu einem signifikant höheren Durchgangsverkehr in dem Wohngebiet kommen, da die Route durch die Verkehrsberuhigung und die Geschwindigkeitsbegrenzung für den großräumigen Verkehr unattraktiv ist. Durch verkehrsberuhigende Maßnahmen soll das Geschwindigkeitsniveau niedrig gehalten werden. Die Verbindungsstraßen zwischen Kappelbergsteig und Mariensteig sind für den Busverkehr, zur Vermeidung von Umwegen und für Umleitungen und Ausweichstrecken bei Straßensperrungen und Baumaßnahmen notwendig. Die Straßen im Kappelberg sollen wie geplant und nach einem noch festzulegenden Zeitplan ausgebaut werden Kosten des Straßenbaus Der Ausbau soll so kostengünstig wie möglich erfolgen (große Mehrheit der Äußerungen) Die Planung ist hinsichtlich der Kosten überzogen und überdimensioniert. Die zu erwartenden Kosten überschreiten die finanziellen Möglichkeiten v. a. für junge Familien und Rentner. Die vom Ingenieurbüro Siegle geschätzten Kosten entsprechen den üblichen Erfahrungswerten und sind nicht überzogen. Durch Maßnahmen - wie z.b. Muldenrinne in Beton statt in Granit ausführen, Gehweg bzw. Vorsorgungsstreifen oder Parkplätze asphaltieren statt pflastern, Bäume oder Grünflächen oder Pflasterstreifen weglassen - können grundsätzlich Kosten eingespart werden. Wegen nachteiliger Wirkung auf die Funktionalität, die Haltbarkeit, den Unterhaltsaufwand, die Verkehrsberuhigung und die Gestaltung ist dies jedoch nicht in allen Fällen empfehlenswert. Die möglichen Maßnahmen zur Kostensenkung sowie eine Abwägung der Vor- und Nachteile im Einzelnen sind in Anlage 3 aufgeführt. Muldenrinnen sollen wie geplant in Granit und dreizeilig ausgeführt werden. Gehwege bzw. Versorgungsstreifen sind asphaltiert auszuführen. Parkplätze können asphaltiert werden. Wo dies verkehrlich und städtebaulich vertretbar ist, sollen geplante Bäume bzw. Grünflächen weggelassen werden. Auf der Verkehrsberuhigung dienende Pflasterstreifen soll verzichtet werden. Seite 3 von 10

4 2.3. Zufahrten Dritte Zufahrt zur Katzwanger Straße in Verlängerung des Mariensteigs Anwohner aus dem südlichen Kappelberg, insbesondere der Ellwanger Straße, haben eine dritte Zufahrt zur Katzwanger Straße in Verlängerung des Mariensteigs ins Gespräch gebracht. Hintergrund ist die in diesen Straßenzügen ihrer Meinung nach hohe Verkehrsbelastung und die geringe Bereitschaft der Autofahrer, in angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Ihrer Meinung nach ist diese Zufahrtsvariante unerlässlich, sobald das im FNP vorgesehene Baugebiet an der Bahnstrecke in Verlängerung der Ellwanger Straße entwickelt wird. Eine klare Mehrheit der Rückmeldungen, darunter sehr viele Anwohner aus dem Mariensteig, hat sich deutlich gegen diese dritte Zufahrt zur Katzwanger Straße ausgesprochen. Sie befürchten hohe Kosten, mehr Verkehr im Mariensteig und damit eine Verschlechterung ihrer Lebensqualität. Die erste Variante mit einer Verbindung zwischen dem verlängerten Mariensteig und dem Kappelbergsteig auf der Höhe der Hans-Traut-Straße kann wegen der zu großen Steigung nicht realisiert werden. Die zweite Variante mit einer Querverbindung zwischen Mariensteig und Kappelbergsteig auf der Höhe der im Bebauungsplanentwurf L-8-66, 2. Änderung vorgesehenen Stelle wäre grundsätzlich baulich realisierbar. Aus der Sicht der Verwaltung hat der Bau einer dritten Zufahrt in Verlängerung des Mariensteigs erhebliche Nachteile und soll daher nicht weiterverfolgt werden. Die Zufahrtvariante wäre mit sehr hohen Baukosten u.a. durch aufwendige Geländearbeiten und hohe Böschungen bzw. Stützmauern verbunden. Die Regierung von Mittelfranken sieht keine Möglichkeit den Bau der dritten Zufahrt nach FAG oder GVFG zu fördern. Die Kosten müssten die Stadt und die Anwohner des Mariensteigs tragen. Der verkehrliche Nutzen wäre gering. Eine Entlastungswirkung für die Ellwanger Straße würde nur bedingt bestehen, da diese aus Richtung Innenstadt für viele Ziele im Kappelberg nach wie vor die kürzeste Verbindung wäre. (Der südliche Kappelbergsteig müsste gesperrt werden, weil der Abstand von der neuen Einmündung von der bzw. in die Katzwanger Straße zu gering wäre.) Wegen der Topographie besteht keine Möglichkeit, angrenzende Grundstücke von der neuen Straße her zu erschließen. Einige Grundstücke wären dennoch an zwei Seiten von Straßen umgeben. Das Verhältnis Verkehrsflächen zu erschlossenem Bauland wäre sehr ungünstig. Das im FNP vorgesehene Baugebiet an der Bahnstrecke in Verlängerung der Ellwanger Straße wird durch die Ellwanger Straße und Querverbindungen zum Kappelbergsteig ausreichend erschlossen sein. Die zu erwartende Verkehrsbelastung wird in dem für Wohngebiete zumutbaren Bereich bleiben. 1 Auf den Bau einer dritten Zufahrt zur Katzwanger Straße in Verlängerung des Mariensteigs soll verzichtet werden Abflachung der Zufahrt zum Ellbogental Die Abflachung der Zufahrt zum Ellbogental war angedacht worden, um die Erreichbarkeit des Wohngebietes im Fall einer möglichen Sperrung der Katzwanger Straße, insbesondere auch bei Notfällen und bei Glätte, zu verbessern. 1 Siehe Beschlussvorlage Verkehrsausschuss zur Verkehrserschließung auf dem Kappelberg Kapitel 3.2 Seite 4 von 10

5 Durch eine Abflachung / Verbesserung der Zufahrt zum Ellbogental wird der Kappelberg für Durchgangsverkehr interessant. Dadurch werden die Verkehrsbelastung und die Unfallgefahr steigen sowie die Lebensqualität abnehmen. Auch mit Blick auf die Kosten wird der Ausbau der Zufahrt zum Ellbogental von vielen abgelehnt. Unmittelbar betroffene Anwohner sehen durch die Maßnahme eine Gefährdung ihrer Grundstückszufahrt. Einige Anwohner haben dagegen die Idee begrüßt, weil so das Wohngebiet von der B2 und dem Bahnhof Katzwang her besser erreichbar würde. Die Gefahr, dass sich auf dem Kappelberg nicht mit einem Wohngebiet verträglicher Durchgangsverkehr entwickelt - insbesondere bei Hochwasser im Rednitztal oder als Schleichroute bei großräumigen Staus - wird nicht gesehen. Durch die verkehrsberuhigenden Maßnahmen und die Geschwindigkeitsbegrenzung ist die Route nicht attraktiv für den Durchgangsverkehr. Die Sicherheit und die Notfallversorgung bei einem möglichen Problem auf der Katzwanger Straße werden zudem als wichtiger eingestuft als die Gefahr, dass sich mit einem Wohngebiet nicht verträglicher Durchgangsverkehr entwickeln könnte. Die Abflachung der Zufahrt zum Ellbogental soll planerisch und hinsichtlich der Kosten weiter konkretisiert werden. Dabei soll auch geprüft werden, ob und wie die Sicherheit an den betroffenen Grundstückszufahrten verbessert und auf eine angemessene Geschwindigkeit hingewirkt werden kann. Vor einer Realisierung sollen Nutzen und Kosten gegenübergestellt werden Ausführung Gehsteig / Versorgungsstreifen Die Planung sieht einen niveaugleichen Versorgungsstreifen vor, der in weiten Bereichen auch als Gehweg nutzbar ist. In diesem können Leitungen von Versorgungsträgern verlegt werden. Durch die Muldenrinne und den ursprünglich angedachten Materialwechsel wird ein Seitenbereich von der Fahrbahn abgegrenzt. (Durch den bei Punkt 2.2. dargestellten Wunsch der Bürger, die Möglichkeiten zur Kostensenkung zu überprüfen, soll nun auf die Pflasterung der Gehwege / Versorgungsstreifen verzichtet werden. Ein asphaltierter Seitenbereich führt nicht zu einer deutlichen optischen Fahrbahnverengung. Er wird eher überfahren; der verkehrsberuhigende Effekt geht teilweise verloren.) Die Fahrbahn wird so optisch verengt. Der Kfz-Verkehr wird auf die Fahrbahn gelenkt. Der Versorgungsstreifen ist im Begegnungsfall überfahrbar. So kann eine vergleichsweise schmale Fahrbahn realisiert werden. Durch die ausnahmsweise Nutzung des Versorgungsstreifens sind auch Begegnungsfälle Lkw / Lkw oder Bus möglich. Im nördlichen Mariensteig und Kappelbergsteig sowie im Föhrenweg ist der Versorgungsstreifen mit Parkplätzen unterbrochen. Hier dient er nicht als Gehweg, sondern nur der Fahrbahnverengung. Meinungsbilder (ohne klare Mehrheit): Im Kappelbergsteig, der Hans-Traut-Straße und der Ellwanger Straße sind zur Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Kinder, unbedingt Gehwege mit Hochbord erforderlich. Im Kappelbergsteig wird kein Gehweg mit Hochbord benötigt. Ein Gehweg mit Hochbord würde die Grundstückseinfahrten behindern. Im Mariensteig und im Föhrenweg sind keine Gehwege notwendig. 1,5 m breite Gehwege sind zu schmal. Gehwege sollten asphaltiert statt gepflastert ausgeführt werden. Seite 5 von 10

6 Wegen des höheren Verkehrsaufkommens im Kappelbergsteig zwischen Katzwanger Straße und Planstraße B bzw. C und in einem Teilabschnitt der Ellwanger Straße ist ein Gehweg mit Hochbord zum Schutz der Fußgänger insbesondere von Kindern vertretbar, in den Zufahrtsbereichen auch wünschenswert. Der Straßenraum z.b. in der Hans-Traut-Straße und einem Abschnitt der Ellwanger Straße ist jedoch nicht ausreichend breit, um einen Gehweg mit Hochbord zu schaffen und Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Die Straßenbreiten und die Parkplätze sind so angelegt, dass die Einfahrten auch bei Anlage eines Hochbordes benutzbar sind. Um Flächen und Kosten zu sparen, wurde der Gehweg / Versorgungsstreifen nur 1,5 m breit geplant. Die Gehwege / Versorgungsstreifen sollen mit Blick auf eine Kostenreduzierung asphaltiert ausgeführt werden. Im Kappelbergsteig zwischen Katzwanger Straße und Planstraße B bzw. C und dem Bereich der Ellwanger Straße, der breit genug ist, soll ein Gehweg mit Hochborden errichtet werden Muldenrinnen Die Muldenrinne dient der Straßenentwässerung. Sie ist dreizeilig und mit Granitsteinen ausgeführt vorgesehen. Dadurch sind im Gegensatz zu Straßen mit einem Dachprofil Entwässerungseinrichtungen nur auf einer Straßenseite (und bei einer Verbindungsstraße in der Straßenmitte erforderlich. Dadurch werden die Kosten für die Straßenentwässerung niedrig gehalten. Die Muldenrinne genügt in einer zweizeiligen Ausführung. Die Muldenrinne sollte mit Betonsteinen statt in Granit ausgeführt werden. Eine zweizeilige Muldenrinne bzw. Homburger Kante wäre machbar, auch wenn sie nicht soviel Niederschlagswasser aufnehmen kann wie eine dreizeilige Rinne. Um die Niederschlagsmengen dennoch abführen zu können, wären mehr Sinkkästen erforderlich. Eine Kostenersparnis wäre so nicht möglich. Die optische Trennwirkung einer schmalen Rinne ist geringer. Eine Ausführung in Betonsteinen wird nicht empfohlen, da diese weniger haltbar sind und einen höheren Unterhaltsaufwand bedingen. Die Muldenrinnen sollen als dreizeilige Rinnen in Granit hergestellt werden Verkehrsberuhigende Elemente Zur Geschwindigkeitsreduzierung sollen mehr verkehrsberuhigende Elemente vorgesehen werden (Grünflächen, versetzte Parkplätze, Pflanzkübel, Bodenwellen). Dieser Wunsch steht im Gegensatz zu Wünschen nach Kostenreduzierung und weniger Grünflächen. Parkplätze alleine wirken nur bedingt verkehrsberuhigend, weil sie nicht immer belegt sind. Daher sollte nach Möglichkeit durch Grünflächen, und Pflasterungen verhindert werden, dass diese überfahren werden. Pflanzkübel müssen regelmäßig bewässert werden. Dieser Unterhaltsaufwand kann von der Stadt nicht geleistet werden. Im Einzelfall und als Seite 6 von 10

7 Provisorium sind Pflanzkübel möglich - wenn Anlieger sich verpflichten, den Unterhalt zuverlässig zu übernehmen. Bodenwellen werden mit Blick auf den Schneepflug und Rettungsfahrzeuge nicht empfohlen. Die Praxis hat gezeigt, dass bei einer gepflasterten Ausführung schnell Schäden entstehen und die Haltbarkeit gering ist. Bei aufgeschraubten Plastikelementen kann durch Bohrung für die Verankerung Wasser in den Oberbau eindringen und dort zu Frostschäden führen. Pflasterstreifen, die fahrdynamisch wirksam sind (raue Oberfläche), verursachen Lärm und sollen daher nur sparsam eingesetzt werden. Die Planung wird so modifiziert, dass zusätzliche Parkplätze - nach Möglichkeit mit Versätzen - geschaffen werden (siehe auch Punkt 2.4.6). Auch durch die Maßnahmen zum Erhalt von bestehenden Bäumen (siehe Punkt 2.4.5) kommt es zu zusätzlichen Engstellen. Um die Kosten niedrig zu halten, wird von weiteren verkehrsberuhigenden Elementen abgesehen Grünflächen und Baumpflanzungen Auf Baumpflanzungen soll verzichtet werden, da die meisten Grundstücke üppig eingegrünt sind. Keine Grünflächen anlegen, um Kosten zu sparen. Wo große Bäume auf Privatgrundstücken stehen, kann auf Baumpflanzungen im Straßenraum verzichtet werden. Die neuen Bäume würden im Schatten der alten Bäume nicht gut gedeihen. Wo Grünflächen keine städtebauliche Bedeutung haben und dies verkehrlich möglich ist, wird geprüft, ob die Grünflächen entfallen und durch Parkplätze ersetzt werden können. In der Nachbarschaft großer Bäume auf Privatgrundstücken soll - solange diese Bäume stehen - auf Baumpflanzungen verzichtet werden. Grünflächen, die aus städtebaulicher und verkehrlicher Sicht entbehrlich sind, sollen zugunsten von Parkplätzen entfallen. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt nach sorgfältiger Abwägung und unter den o.g. Grundsätzen der Verwaltung Erhaltenswerter Baumbestand In einigen Bereichen haben Anwohner auf erhaltenswerten Baumbestand oder Hecken hingewiesen. Dies wurde vor Ort mit der unteren Naturschutzbehörde und der Stadtgärtnerei überprüft. Alte Eichen und Ulmen wurden durchgehend als erhaltenswert eingestuft. Hecken, als wenig wertvoll eingestufte Bäume, Bäume mit einem geringen Stammdurchmesser oder nicht mehr vitale Bäume gelten als nicht erhaltenswert. Die Einstufung ist noch nicht in allen Fällen abgeschlossen. Der Aufwand, der notwendig ist, um diese Bäume und vor allem deren Wurzeln beim Straßenbau nicht zu beschädigen und die Bäume dauerhaft zu schützen, kann derzeit noch nicht abschließend bestimmt werden. Hier muss noch eine Abwägung zwischen Nutzen und Aufwand und den verkehrlichen Interessen stattfinden. Als wertvoll, erhaltenswert und vital eingestufte Bäume sollen erhalten werden, wenn die verkehrlichen Einschränkungen vertretbar und der Aufwand (Kosten) in einem guten Verhältnis zum Nutzen stehen. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt nach sorgfältiger Abwägung und unter den o.g. Grundsätzen der Verwaltung. Seite 7 von 10

8 Parkplätze Die Parkplätze sind in einer Befestigung mit Rasenfugenpflaster vorgesehen. Der Materialwechsel wirkt optisch und ermöglicht eine Versickerung von Regenwasser. Die geplanten Parkplätze reichen nicht aus. Die Parkmöglichkeiten sind gegenüber dem Bestand eingeschränkt. Die Parkplätze sollen asphaltiert und nicht gepflastert hergestellt werden. Parkplätze zu bauen oder zu markieren ist überflüssig, es genügen Halteverbotsschilder seitlich im Wechsel. Durch den Bau eines Gehwegs, die Mindestmaße der Parkplätze nach den Richtlinien, die Freihaltung von Einmündungsbereichen und die Beachtung der bestehenden Grundstückseinfahrten ist die Anzahl der möglichen Parkplätze begrenzt. Es wurden gegenüber der ursprünglichen Planung schon zusätzliche Parkplätze vorgesehen. Durch den Wegfall einzelner Grünflächen können noch einige Parkplätze geschaffen werden. Wo Handeinbau des Asphalts notwendig ist, wäre die Kostenersparnis nur gering. Keine Stellplätze zu markieren und durch Beschilderung zu regeln, wo parken nicht erlaubt ist, birgt gewisse Gefahren. Zum einen sind nachbarschaftliche Konflikte zu befürchten, wenn Ausfahrten zugeparkt oder die gegenüberliegende Straßenseite zu weit eingeengt wird. Zum anderen wäre so nicht gewährleistet, dass die für die Feuerwehr notwendigen 3,50 m Fahrbahnbreite durchgehend frei bleiben. Bei den gegebenen Verhältnissen sollen so viele öffentliche Stellplätze wie möglich geschaffen werden. Dabei kann auch auf einige Grünflächen verzichtet werden, jedoch nicht auf städtebaulich markante Grünflächen. Parkplätze sollen asphaltiert und markiert werden Straßenbreiten / Straßenfunktion Eine Straßenverbreiterung gegenüber dem Bestand soll vermieden werden. So kann auf Grunderwerb verzichtet werden. Die Fahrbahnbreiten sollen so gering wie möglich sein, um die Geschwindigkeit niedrig zu halten. Die Straßen sollen für die geringste Verkehrsbelastung dimensioniert werden (keine Sammelstraßen). Die gewählten Straßenbreiten im Kappelberg orientieren sich soweit wie möglich am Bestand, an dem rechtskräftigen bzw. in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan sowie den Gegebenheiten vor Ort. Dennoch ist an vielen Stellen Grunderwerb notwendig. Dieser dient dazu, Begegnungsverkehr zu ermöglichen, in Teilbereichen die Befahrbarkeit für den Linienbus zu ermöglichen, Einmündungen aufzuweiten, öffentliche Stellplätze im Straßenraum unterzubringen, einen Gehweg bzw. Versorgungsstreifen und ausreichende Fahrbahnbreiten und den Richtlinien entsprechende Straßenachsen zu ermöglichen sowie Grundstücksteile zwischen bestehenden Zäunen und dem derzeitigen öffentlichen Straßenraum in den Besitz der Stadt zu bringen. Das Konzept zur Verkehrsberuhigung sieht Engstellen vor, an denen bei Gegenverkehr gewartet werden muss. Im Gegenzug sind Aufweitungen als Begegnungsstellen erforderlich. Im südlichen Bereich bis zur Verbindungsstraße C verkehrt der Linienbus. Im Süden des Kappelbergs besteht insgesamt ein etwas höheres Verkehrsaufkommen, Seite 8 von 10

9 da sich der Verkehr nach Norden hin verteilt. Daher sind dort weniger Engstellen. Die einschlägigen Richtlinien empfehlen für einzelne Straßenkategorien jeweils eine Spannweite von Querschnitten. Daher sind die im Kappelberg gewählten Querschnitte nicht eindeutig Wohn- oder Sammelstraßen zuzuordnen. Die Straßenbreiten sollen wie geplant und mit den bei Punkt 2.4 beschriebenen Modifikationen realisiert werden Erschließungsbeitragsrechtliche Fragen Ratenzahlung Meinungsbild: Die Erschließungsbeiträge sollen in Raten bezahlt werden können. Dies hat den Nachteil, dass die Beträge von der Stadt vorfinanziert werden müssen. Hier sollten jedoch die gleichen Maßstäbe wie bei den letzten Straßenbauprojekten gelten. Dies bedeutet, dass eine Zahlung in drei gleichen zinsfreien Raten in 18 Monaten grundsätzlich möglich sein sollte. Die Fälligkeit der Vorausleistung ist auf 3 gleiche zinsfreie Raten in 18 Monaten zu verteilen Grundabtretungen Meinungsbild: Einige Eigentümer haben angekündigt, dass sie nicht bereit sind, Grund für den Straßenbau abzutreten oder haben dies an Bedingungen geknüpft. Auf der Grundlage der beschlossenen Straßenplanung bzw. der Bebauungspläne wird der Grunderwerb in die Wege geleitet Verkehrsrechtliche Fragen Verkehrsrechtliche Fragen sind nicht Gegenstand der Entscheidung zum Straßenbau. Diese sind zur Fertigstellung des Straßenbaus zu treffen. Verkehrsrechtliche Anordnungen trifft die Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der Polizei. Der Verkehrsausschuss hat eine beratende Funktion. Die verkehrsrechtlichen Fragen sollen zum Abschluss des Straßenbaus entscheiden werden Einbahnstraßenregelung im südlichen Kappelberg Die Einbahnstraßenregelung sollte wieder aufgehoben werden. (Mehrheit) Die Einbahnstraßenregelung ist unbedingt erforderlich / in Ordnung. Der Straßenbau wird so erfolgen, dass sowohl Zweirichtungsverkehr als auch eine Einbahnstraßenlösung im südlichen Kappelbergsteig möglich sind. Dort können beim Einbahnverkehr zusätzliche Parkplätze angelegt werden. Seite 9 von 10

10 Geschwindigkeitsbeschränkungen Im Kappelberg sollte einheitlich Tempo 30 gelten (Mehrheit). Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 20 ist im südlichen Kappelbergsteig unerlässlich, da dort ein vergleichsweise höheres Verkehrsaufkommen besteht und so Gefährdungen vermieden und die Belastungen für die Anwohner reduziert werden können Zufahrten nur für Anlieger frei Meinungsbild: Im Kappelberg sollten die Straßen nur für Anlieger frei gegeben werden 3. Planänderungen Gegenüber der im Frühjahr 2010 vorgelegten Planung wurden folgende Änderungen im Plan vorgenommen: Zusätzliche Stellplätze im Straßenraum, Gehwege und Parkplätze asphaltiert, Unterscheidung Gehweg mit Hochbord, niveaugleich, Mögliche Maßnahmen zum Baumerhalt (Prüfung in Detail ist noch nicht abgeschlossen) z.b. Fahrbahnverengung wegen erhaltenswertem Baumbestand Mariensteig 18, Zufahrt Ellbogental in Teilbereichen schmäler, Bushaltestelle mit Wartefläche in Planstraße C, Parkplätze bei Müllcontainer im Kappelbergsteig anders angeordnet, Baumerhalt, Mariensteig 47: verbleibende Fläche vor Garage ist 5 m lang, Kappelbergsteig 59/61: Fahrbahneinengung um Grunderwerb zu vermeiden Föhrenweg 15: ein öffentlicher Stellplatz im Straßenraum statt zwei, Kappelbergsteig 41: mehr Stellplätze statt Ausweichfläche, 4. Weiteres Vorgehen Nach einem Beschluss über die Planung wird der Grunderwerb getätigt. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan (L-8-66, 2. Änderung) ist zur Rechtskraft zu bringen. Die Straßenplanung wird vertieft und mit der Kanalplanung abgestimmt. Das Bauverwaltungsamt nimmt die Abgrenzung der Abrechnungsgebiete vor. Es wird ein Bauzeitenplan mit Bauabschnitten erstellt. Sobald der Grunderwerb vollzogen ist, kann der Ausbau der einzelnen Bauabschnitte gemäß dem Bauzeitenplan beginnen. Über den Stand der Arbeiten wird auf der entsprechenden Internetseite der Stadt informiert. III. Kosten Die Kosten für den Straßenbau wurden im Frühjahr 2010 auf 2,3 Mio. geschätzt. Diese Kosten berücksichtigen die dritte Zufahrt und die Abflachung zum Ellbogental hin nicht. Darin sind nicht enthalten: Grunderwerbskosten und Beleuchtung. Die Kosten werden nach der Erschließungsbeitragssatzung auf die Eigentümer umgelegt. Seite 10 von 10

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