Prognose von Schallimmissionen

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1 Bericht- Nr.: /A42687/ B01 Berichtsdatum: Prognose von Schallimmissionen Auftraggeber: Art der Anlage: Standort der Anlage: Zuständige Behörde: Stadt Gehrden Kirchstraße Gehrden Bebauungsplan Nr. 49 Langes Feld, 3. Abschnitt (Angebotsbebauungsplan - Wohngebiet) Stadt Gehrden, OT Alt-Gehrden Niedersachsen Stadt Gehrden Projektnummer: B01 Durchgeführt von: DEKRA Automobil GmbH Industrie, Bau und Immobilien Dipl.-Ing. (FH) Pit Breitmoser Essener Bogen 10 D Hamburg Telefon: pit.breitmoser@dekra.com Auftragsdatum: Berichtsumfang: Aufgabenstellung: 12 Seiten Textteil und 6 Seiten Anhang Schallimmissionsprognose zum Verkehrslärm infolge der planbedingten Verkehrserhöhung bei Ausweisung des Wohngebietes "Langes Feld, 3. Abschnitt" in Gehrden DEKRA Automobil GmbH Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart; HRB-Nr Vorsitzender des Aufsichtsrates: Handwerkstraße 15 Ust.ID.Nr. DE Steuer-Nr /01322 Stefan Kölbl D Stuttgart Commerzbank AG, BIC: DRESDEFF600 Geschäftsführer: Telefon (0711) IBAN: DE Dr. Gerd Neumann (Vorsitzender) Telefax (0711) BW-Bank BIC: SOLADEST Guido Kutschera IBAN: DE Wolfgang Linsenmaier Johannes Vossebrecher

2 Bericht- Nr.: /A42687/ B01 Seite 2 von 12 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Zusammenfassung 3 2 Beauftragung 5 3 Aufgabenstellung 5 4 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 5 5 Beschreibung der Örtlichkeiten 6 6 Beurteilungskriterien DIN Abwägungsmaterial (Verkehrslärm) 7 7 Durchführung der Ausbreitungsberechnungen Berechnungsverfahren Berechnungsvoraussetzungen und Eingangsdaten Beurteilungspegel Hinweise zur Beurteilung 10 8 Schlusswort 12 Anhänge 1 Übersichts-/Lageplan (2 Seiten) 1.1 Übersichtsplan - Lage des Plangebietes 1.2 Lageplan - Lage der Erschließungsstraßen 2 Rasterlärmkarten Verkehrslärm Nord (2 Seiten) 2.1 L r,t - Tageszeitraum, Immissionshöhe 1. OG 2.2 L r,n - Nachtzeitraum, Immissionshöhe 1. OG 3 Rasterlärmkarten Verkehrslärm West (2 Seiten) 3.1 L r,t - Tageszeitraum, Immissionshöhe 1. OG 3.2 L r,n - Nachtzeitraum, Immissionshöhe 1. OG

3 Bericht- Nr.: /A42687/ B01 Seite 3 von 12 1 Zusammenfassung In Gehrden, OT Alt-Gehrden, soll das Wohngebiet Langes Feld, 3. Abschnitt entwickelt werden. Hierzu ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 beabsichtigt. Vorgesehen ist die Erschließung des Wohngebietes über das bestehende Wohngebiet Großes Neddernholz im Norden sowie über das westlich des Plangebiets gelegene Wohngebiet Langes Feld. Im Rahmen der hier vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind die zu erwartenden Geräuschimmissionen durch den Verkehr auf den Erschließungsstraßen unter Berücksichtigung des planbedingten zusätzlichen Verkehrsaufkommens durch die Erschließung des geplanten Wohngebietes zu ermitteln. Die Ermittlung und Beurteilung des Verkehrslärms ist Abschnitt 7 zu entnehmen. Auf Basis der in Abschnitt 7.1 und 7.2 aufgeführten Berechnungsgrundlagen ergeben sich die in Abschnitt 7.3 angegebenen Beurteilungspegel sowie die in Anhang 2 und 3 dargestellten Rasterlärmkarten. Hinweise zur Beurteilung sind dem Abschnitt 7.4 zu entnehmen. Ergebnisse: Durch das zusätzliche, planbedingte Verkehrsaufkommen des geplanten Wohngebiets ergeben sich an den angrenzend zur Straße Großes Neddernholz gelegenen Gebäuden / Baugrundstücken im bestehenden Wohngebiet Großes Neddernholz folgende Beurteilungspegel - tags (6-22h) L rt 57 db(a), - nachts (22-6h) L rn 46 db(a). (vgl. Anhang 2) Die für allgemeine Wohngebiete (WA) anzusetzenden Orientierungswerte der DIN (Beiblatt 1) von tags OW T = 55 db(a) und nachts OW N = 45 db(a) werden um bis zu 2 db am Tag bzw. um bis zu 1 db in der Nacht überschritten. Eine Unterschreitung dieser Orientierungswerte wird in Beiblatt 1 vorrangig zur Erhaltung und Schaffung besonders ruhiger Wohnanlagen empfohlen. An allen anderen betrachteten Erschließungsstraßen werden die o. g. Orientierungswerte eingehalten bzw. unterschritten. Im Rahmen der Bauleitplanung sind zur Beurteilung der planbedingten Verkehrssteigerung die Orientierungswerte der DIN nicht als Grenzwerte anzusetzen, so dass

4 Bericht- Nr.: /A42687/ B01 Seite 4 von 12 eine Abwägung schalltechnischer (wie auch anderer) Aspekte erforderlich ist. Bei den schalltechnischen Aspekten ist zu beachten, dass im Bereich Großes Neddernholz eine Pegelerhöhung um 2 db durch die Verkehrszunahme erfolgt. Aus der 16. BImSchV kann abgeleitet werden, dass eine relevante Pegelerhöhung ab einer Differenz von 2,1 3 db anzunehmen ist. Die Grenzwerte der 16. BImSchV für Wohngebiete von tags GW T = 59 db(a) und nachts GW N = 49 db(a) werden unterschritten, eine unzumutbare Geräuschsituation ist dadurch i. d. R. nicht anzunehmen. Weiterhin ist zu beachten, dass mit Tempo 30 bereits bei allen Straßen eine Verkehrsberuhigte Zone eingerichtet ist. Aktive Lärmminderungsmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden kommen im vorliegenden Fall nicht in Frage. Wird eine bisher gepflasterte Straße asphaltiert, ergeben sich um 2 db geringere Pegel durch Wegfall der Pegelkorrektur D StrO. Für die Bebauung ergibt sich aufgrund des Verkehrslärms der Lärmpegelbereich II. Besondere Anforderungen an den baulichen Schallschutz (passive Maßnahmen) sind bei den ermittelten Beurteilungspegeln für die angrenzende Bebauung nicht zu stellen Eine abschließende immissionsschutzrechtliche Beurteilung bleibt den Genehmigungs- und Planungsbehörden vorbehalten.

5 Bericht- Nr.: /A42687/ B01 Seite 5 von 12 2 Beauftragung Am wurde die DEKRA Automobil GmbH von der Stadt Gehrden aus Gehrden mit der Durchführung der vorliegenden, schalltechnischen Untersuchung beauftragt. 3 Aufgabenstellung In Gehrden, OT Alt-Gehrden, soll der 3. Abschnitt des Wohngebietes Langes Feld entwickelt werden. Vorgesehen ist die Erschließung des Wohngebietes über das bestehende Wohngebiet Großes Neddernholz im Norden sowie über das westlich des Plangebiets gelegene Wohngebiet Langes Feld. Im Rahmen der hier vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind die zu erwartenden Geräuschimmissionen durch den Verkehr auf den Erschließungsstraßen unter Berücksichtigung des planbedingten zusätzlichen Verkehrsaufkommens durch die Erschließung des geplanten Wohngebietes zu ermitteln. Zur Beurteilung erfolgt eine flächenhafte Darstellung der Beurteilungspegel. 4 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen [1] DIN Schallschutz im Städtebau (07/2002) Teil 1 Grundlagen und Hinweise für die Planung (07/2002) Beiblatt 1 zu DIN Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung (05/1987) [2] BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom , aktuelle Fassung [3] 16.BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16.BIm- SchV) (06/1990), zuletzt geändert am [4] RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 des Bundesministers für Verkehr, Abt. Städtebau (1990) [5] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen (07/2016) [6] Lärmschutz- Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Richtlinien-Stv Schutz der Bevölkerung vor Lärm (11/2007) [7] Unterlagen Prognosezahlen für die Verkehrsmengen auf den betrachteten Straßen vom Ingenieurbüro PGT Umwelt und Verkehr GmbH, (09/2016)

6 Bericht- Nr.: /A42687/ B01 Seite 6 von 12 5 Beschreibung der Örtlichkeiten Das geplante Wohngebiet soll den Ortsteil Alt-Gehrden im östlichen Bereich erweitern. Das Plangebiet grenzt östlich und südlich an bestehende Wohngebiete an. Die bestehenden Wohnnutzungen sind als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Das Plangebiet selbst wie auch die östlich und südlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen sind derzeit unbebaute Ackerflächen. Mit Anhang 1.1 ist ein Übersichtsplan beigefügt, dem die Lage des Plangebietes entnommen werden kann. Abbildung 1 Ausschnitt Übersichtsplan Die Erschließung des geplanten Wohngebietes soll über die bestehenden Wohngebiete Großes Neddernholz und Langes Feld erfolgen. Für diese Wohngebiete sehen die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 34 bzw. Nr. 45 bereits Anschlussstraßen zur Erschließung des nun geplanten Wohngebietes vor. Die Erschließung erfolgt über insgesamt drei Anschlussstraßen, im Norden über den Merowingerweg und im Westen über die Verdistraße sowie über die Millöckerstraße. Mit Anhang 1.2 ist ein Lageplan beigefügt, dem die örtliche Situation entnommen werden kann.

7 Bericht- Nr.: /A42687/ B01 Seite 7 von 12 6 Beurteilungskriterien Im Rahmen der Bauleitplanung werden die durch das planbedingte Verkehrsaufkommen hervorgerufenen Geräuschimmissionen anhand der Orientierungswerte der DIN (Beiblatt 1) beurteilt. Für die Abwägung der noch als zumutbar anzusehenden Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr sind zusätzlich weitere Regelwerke zu beachten. 6.1 DIN Für Bauleitplanungen ist die DIN [1] heranzuziehen, in Beiblatt 1 sind Zielvorstellungen (Orientierungswerte) für die städtebauliche Planung aufgeführt. Die Orientierungswerte (OW) der DIN (Beiblatt 1) betragen bei Verkehrslärm für allgemeine Wohngebiete (WA) und Kleinsiedlungsgebiete (WS): tags (6-22h) OW T = 55 db(a) nachts (22-6h) OW N = 45 db(a). Zusätzlich sind Regelungen zu beachten, die sich auf die zu betrachtende Geräuschart beziehen. Bei Verkehrslärm können hilfsweise im Rahmen der Abwägung die unter nachfolgendem Abschnitt 6.2 aufgeführten Regelwerke herangezogen werden 6.2 Abwägungsmaterial (Verkehrslärm) In Ortschaften, die von (vielbefahrenen) Verkehrswegen passiert werden, können oftmals die o. g. Orientierungswerte der DIN nicht eingehalten werden. Nach DIN 18005, Beiblatt 1 ist die Unterschreitung dieser Orientierungswerte insbesondere bei Schaffung besonders ruhiger Wohnlagen zu empfehlen. 1 Ist dies nicht das vorrangige Planungsziel, kann bei sachgerechter Abwägung auch bei Überschreitung der Orientierungswerte die Erschließung eines Gebietes erfolgen. Ziel ist hierbei, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu wahren. Für die Beurteilung der Zumutbarkeitsschwelle können hilfsweise weitere Regelwerke aus dem Bereich des Verkehrsimmissionsschutzes herangezogen werden, auch wenn diese ursprünglich im Anwendungsbereich keine Anwendung in der Bauleitplanung vorsehen. 1 Neben schalltechnischen Aspekten sind in Bauleitplanungen weitere Belange zu betrachten, wie z. B. 1 / 1a BauGB. Da i. d. R. nicht alle Belange vollumfänglich erfüllt werden können, können gewichtigere Gründe als schalltechnische für eine Bauleitplanung maßgeblich sein.

8 Bericht- Nr.: /A42687/ B01 Seite 8 von 12 Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), die den Neubau und wesentliche Änderung von öffentlichen Verkehrswegen regelt, sieht als Grenzwerte (GW) für Wohngebiete tags (6-22h) GW T = 59 db(a) und nachts (22-6h) GW N = 49 db(a) vor. Die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) sieht die Grenze des zumutbaren Verkehrslärms in Wohngebieten bei Richtwerten (RW) von tags (6-22h) RW T = 70 db(a) und nachts (22-6h) RW N = 60 db(a). Diese Richtwerte werden teilweise in der Rechtsprechung als Grenzwerte angesehen, so dass hier der obere Abwägungsbereich liegen sollte. Ergibt die Abwägung aller Belange, dass eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN (Beiblatt 1) für das konkrete Untersuchungsgebiet zumutbar ist und (weitergehende) aktive Schallschutzmaßnahmen (Wände/Wälle) nicht in Frage kommen, sind passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 zu prüfen. 7 Durchführung der Ausbreitungsberechnungen 7.1 Berechnungsverfahren Die Ermittlung der durch den Verkehr auf öffentlichen Straßen hervorgerufenen Emissionspegel erfolgt nach Anlage 2 der 16. BImSchV. Die Berechnungen erfolgen mit der Schallausbreitungssoftware SoundPLAN Version 7.4 (Update: ). Ausgehend von den Emissionspegeln des Verkehrsweges berechnet das oben genannte Programm, unter Beachtung der RLS-90 den Beurteilungspegel für den Tag- und Nachtzeitraum. 7.2 Berechnungsvoraussetzungen und Eingangsdaten Vom Ingenieurbüro PGT Umwelt und Verkehr GmbH wurden die nach vollständiger Bebauung des geplanten Wohngebietes auf den Erschließungsstraßen zu erwartenden Verkehrsmengen [7] ermittelt ( Prognose ).

9 Bericht- Nr.: /A42687/ B01 Seite 9 von 12 Hierbei wurden auch die derzeit vorliegenden Verkehrsmengen ( Analyse 2016 ) erfasst. Für die Berechnung ergeben sich auf Basis von [7] die nachfolgenden Emissionspegel für die maßgeblichen Straßenabschnitte. Tabelle 1 Verkehrsmengen und Emissionspegel L m,e für Analyse Prognose Straßenabschnitt DTV [Kfz/24h] vzul [km/h] MTag [Kfz/h] ptag [%] Lm,E,T [db(a)] MNacht [Kfz/h] pnacht [%] Lm,E,N [db(a)] 1: Beethovenring (Süd) Analyse 2016 Prognose ,3 2,2 43,1 46, ,5 1,0 32,0 35,3 2: Millöckerstraße Analyse 2016 Prognose ,8 2,3 35,9 46, ,5 1,0-34,3 3: Beethovenring (Nord) Analyse 2016 Prognose ,5 1,4 43,1 45, ,5 1,0 32,0 34,1 4: Verdistraße Analyse 2016 Prognose ,0 2,0 42,1 45, ,5 1,0 30,9 34,3 5: Großes Neddernholz Analyse 2016 Prognose ,4 2,4 48,3 50, ,5 1,0 37,0 39,1 6: Merowingerweg Analyse 2016 Prognose ,0 1,9 34,3 48, ,0 1,0-37,3 Der Beethovenring weist eine asphaltierte Straßenoberfläche auf, die sonstigen Straßen sind gepflastert. Für die gepflasterten Erschließungsstraßen (mit < 5 mm Fugenbreite) erfolgt eine Pegelkorrektur D StrO = +2 db. Lichtzeichengeregelte Kreuzungen sind im näheren Umfeld nicht vorhanden. Unmittelbar an das Plangebiet / die Verkehrswege angrenzende und bereits bestehende Gebäude werden als Reflektions- und Abschirmungshindernisse berücksichtigt. Die mögliche Planbebauung bleibt unberücksichtigt. Eine zu berücksichtigende Steigung von > 5% ist nicht vorhanden.

10 Bericht- Nr.: /A42687/ B01 Seite 10 von Beurteilungspegel Die Ermittlung der Beurteilungspegel L r erfolgte nach den Bestimmungen der 16. BIm- SchV (Anlage 1). Die sich für den Prognosezeitraum ergebenden Beurteilungspegel L rt /L rn sind in den Anhängen 2 und 3 grafisch dargestellt. Geräuschimmissionen: Bereich der nördlichen Erschließungsstraßen (Anhang 2): Durch das Verkehrsaufkommen auf den nördlichen Erschließungsstraßen inkl. des zusätzlichen, planbedingten Verkehrsaufkommens bei Realisierung des geplanten Wohngebietes ergeben sich die in Anhang 2 dargestellten Beurteilungspegel. An der zu den Erschließungsstraßen nächstgelegenen Bebauung 2 im bestehenden Wohngebiet Großes Neddernholz ergeben sich folgende Beurteilungspegel - tags (6-22h) L rt 57 db(a), - nachts (22-6h) L rn 46 db(a). Geräuschimmissionen: Bereich der westlichen Erschließungsstraßen (Anhang 3): Durch das Verkehrsaufkommen auf den westlichen Erschließungsstraßen inkl. des zusätzlichen, planbedingten Verkehrsaufkommens bei Realisierung des geplanten Wohngebietes ergeben sich die in Anhang 3 dargestellten Beurteilungspegel. An der zu den Erschließungsstraßen nächstgelegenen Bebauung im bestehenden Wohngebiet Langes Feld ergeben sich folgende Beurteilungspegel - tags (6-22h) L rt 54 db(a), - nachts (22-6h) L rn 41 db(a). 7.4 Hinweise zur Beurteilung Durch das zusätzliche, planbedingte Verkehrsaufkommen des geplanten Wohngebiets werden an den angrenzend zur Straße Großes Neddernholz gelegenen Gebäuden / Baugrundstücken (vgl. Anhang 2) die für allgemeine Wohngebiete (WA) anzusetzenden Orientierungswerte der DIN (Beiblatt 1) von tags OW T = 55 db(a) und nachts OW N = 45 db(a) um bis zu 2 db am Tag bzw. um bis zu 1 db in der Nacht überschritten. Eine Unterschreitung dieser Orientierungswerte wird in Beiblatt 1 vorrangig zur Erhaltung und Schaffung besonders ruhiger Wohnanlagen empfohlen. 2 Da das Baugebiet erst neu bebaut wurde, sind die meisten Wohngebäude noch nicht eingemessen. Die beiden im Plan eingezeichneten Gebäude befinden sich im Bereich der Baugrenze, die nach B-Plan in 3 m Entfernung zur Verkehrsfläche liegt.

11 Bericht- Nr.: /A42687/ B01 Seite 11 von 12 An allen anderen betrachteten Erschließungsstraßen werden die o. g. Orientierungswerte eingehalten bzw. unterschritten. Im Nachtzeitraum ergeben sich um mehr als 10 db geringere Beurteilungspegel als im Tageszeitraum, weshalb der Tageszeitraum als maßgeblich anzusehen ist. Im Rahmen der Bauleitplanung sind zur Beurteilung der planbedingten Verkehrssteigerung die Orientierungswerte der DIN nicht als Grenzwerte anzusetzen, so dass eine Abwägung schalltechnischer (wie auch anderer) Aspekte erforderlich ist. Bei den schalltechnischen Aspekten ist zu beachten, dass im Bereich Großes Neddernholz eine Pegelerhöhung um 2 db durch die Verkehrszunahme erfolgt. 3 Aus der 16. BImSchV kann abgeleitet werden, dass eine relevante Pegelerhöhung ab einer Differenz von 2,1 3 db anzunehmen ist. Die Grenzwerte der 16. BImSchV für Wohngebiete von tags GW T = 59 db(a) und nachts GW N = 49 db(a) werden unterschritten, eine unzumutbare Geräuschsituation ist dadurch i. d. R. nicht anzunehmen. Weiterhin ist zu beachten, dass mit Tempo 30 bereits bei allen Straßen eine Verkehrsberuhigte Zone eingerichtet ist. Aktive Lärmminderungsmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden kommen im vorliegenden Fall nicht in Frage. Wird eine bisher gepflasterte Straße asphaltiert, ergeben sich um 2 db geringere Pegel durch Wegfall der Pegelkorrektur D StrO. Für die Bebauung ergibt sich aufgrund des Verkehrslärms der Lärmpegelbereich II. Besondere Anforderungen an den baulichen Schallschutz (passive Maßnahmen) sind bei den ermittelten Beurteilungspegeln für die angrenzende Bebauung nicht zu stellen. 3 Die Differenz kann aus den in Tabelle 1 aufgeführten Emissionspegeln L m,e abgeleitet werden, bei Vergleich der Pegel für Analyse 2016 und Prognose.

12 Bericht- Nr.: /A42687/ B01 Seite 12 von 12 8 Schlusswort Eine abschließende immissionsschutzrechtliche Beurteilung bleibt der zuständigen Behörde vorbehalten. Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den genannten Standort. Eine Übertragung auf andere Standorte ist nicht zulässig. Eine auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes darf nur nach schriftlicher Genehmigung der DEKRA Automobil GmbH erfolgen. Hannover, DEKRA Automobil GmbH Industrie, Bau und Immobilien Fachlich Verantwortlicher Projektleiter Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Hermann Dipl.-Ing. (FH) Pit Breitmoser

13 DEKRA Automobil GmbH Essener Bogen Hamburg WA Bestand "Großes Neddernholz" B-Plan Nr. 49 in Gehrden Projektnummer: Bearbeiter: PBr Übersichtsplan Legende geplantes Wohngebiet WA-Bestand "Langes Feld" WA - allgemeines Wohngebiet (B-Plan Nr. 34) WA - allgemeines Wohngebiet (B-Plan Nr. 45) Anschlussstraßen geplantes Wohngebiet geplantes Wohngebiet Anhang 1.1 Maßstab 1: m

14 DEKRA Automobil GmbH Essener Bogen Hamburg WA Bestand "Großes Neddernholz" B-Plan Nr. 49 in Gehrden Projektnummer: Bearbeiter: PBr Lageplan betrachtete Erschließungsstraßen Legende WA-Bestand "Langes Feld" geplantes Wohngebiet geplantes Wohngebiet Beethovenring (Süd) Millöckerstraße Beethovenring (Nord) Verdistraße Großes Neddernholz Merowingerweg Gebäude Anhang 1.2 Maßstab 1: m

15 DEKRA Automobil GmbH Essener Bogen Hamburg B-Plan Nr. 49 in Gehrden Projektnummer: Bearbeiter: PBr Rasterlärmkarte Verkehrslärm - Nord Tageszeitraum, 1. OG Pegelbereich LrT in db(a) < >= Legende Straße Gebäude Nebengebäude geplantes Wohngebiet Fassadenpunkt Anhang Maßstab 1: m

16 DEKRA Automobil GmbH Essener Bogen Hamburg B-Plan Nr. 49 in Gehrden Projektnummer: Bearbeiter: PBr Rasterlärmkarte Verkehrslärm - Nord Nachtzeitraum, 1. OG Pegelbereich LrN in db(a) < >= Legende Straße Gebäude Nebengebäude geplantes Wohngebiet Fassadenpunkt Anhang Maßstab 1: m

17 DEKRA Automobil GmbH Essener Bogen Hamburg B-Plan Nr. 49 in Gehrden Projektnummer: Bearbeiter: PBr Rasterlärmkarte Verkehrslärm - West Tageszeitraum, 1. OG Pegelbereich LrT in db(a) < >= 80 Legende Straße Gebäude Nebengebäude geplantes Wohngebiet Fassadenpunkt Anhang 3.1 Maßstab 1: m

18 DEKRA Automobil GmbH Essener Bogen Hamburg B-Plan Nr. 49 in Gehrden Projektnummer: Bearbeiter: PBr Rasterlärmkarte Verkehrslärm - West Nachtzeitraum, 1. OG Pegelbereich LrN in db(a) < >= 80 Legende Straße Gebäude Nebengebäude geplantes Wohngebiet Fassadenpunkt Anhang 3.2 Maßstab 1: m

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