Kreisverwaltungsreferat

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1 Telefon: Telefax: Kreisverwaltungsreferat Seite 1 von 7 Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Abt. 2 Sicherheit und Ordnung KVR-I/2 München erstellt einen jährlichen Sicherheitsbericht Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom Anlagen Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Am wurde von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass das KVR ergänzend zum Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums München einen eigenen jährlichen kommunalen Sicherheitsbericht erstellt, in dem die kommunalen Anstrengungen für die Sicherheit der Münchner Bürgerinnen und Bürger dargestellt werden. 1. München ist eine der sichersten Großstädte München zählt nach wie vor zu den sichersten Städten Europas. Das Polizeipräsidium München bestätigt diese Stellung der Stadt München in seinem aktuellen Sicherheitsreport. Bereits seit Jahren sind die Deliktszahlen in München im Vergleich zu anderen Millionenstädten Deutschlands und Europas auf niedrigem Niveau. Dass dies so ist, liegt allerdings nicht nur an den polizeilichen Maßnahmen, sondern ebenso an den vielfältigen Aktivitäten der Landeshauptstadt München vor allem in den Bereichen der kommunalen Sicherheits-, Sozial-, Bildungs- und Kulturpolitik.

2 Seite 2 von 7 2. Vielzahl an städtischen Maßnahmen Nahezu alle städtischen Referate tragen durch ihre zahlreichen Tätigkeiten dazu bei, dass München so sicher ist; dieser Umstand stellt nicht nur einen bedeutenden Standortfaktor dar, sondern trägt auch zur Lebensqualität der Münchener Bevölkerung bei. Dieses anerkanntermaßen gute Sicherheitsniveau in München wird durch präventive sowie durch sicherheits- und ordnungsrechtliche Maßnahmen erreicht. 2.1 Präventive Tätigkeiten Die kommunale Präventionsarbeit tangiert die unterschiedlichsten Bereiche: die städtebauliche Planung und Gestaltung, die kommunale Sozial-, Familien-, Jugendund Wohnungspolitik sowie die Kultur-, Bildungs- und Wirtschaftspolitik, ebenso wie die kommunale Sicherheitspolitik. Somit sind innerhalb der Stadtverwaltung die Zuständigkeiten nahezu aller Fachreferate betroffen. Innerhalb ihrer Zuständigkeiten werden die Fachreferate in den oben genannten Bereichen seit je her und in vielerlei Hinsicht präventiv tätig. Auf dem Gebiet der Prävention gibt es die verschiedensten und vielfältigsten Aktivitäten, Projekte und Kooperationen. Eine nicht unerhebliche Summen kommunaler Gelder werden für die Präventionsarbeit aufgewendet. Das Referat für Bildung und Sport sowie das Sozialreferat stellen ihre Maßnahmen teilweise in gesonderten Broschüren zusammen. Im Dezember 2009 wurde der Stadtrat auf Antrag über die Aktivitäten des Sozialreferates bei Kindern und Jugendlichen informiert. Ein zusammenfassender Gesamtüberblick aller Maßnahmen gegenüber dem Stadtrat und der Öffentlichkeit erfolgt bislang jedoch nicht. 2.2 Sicherheits- und ordnungsrechtliche Maßnahmen Zur Aufrechterhaltung des hohen Sicherheitsniveaus in München bedarf es jedoch gleichermaßen der klassischen sicherheits- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen (die oftmals auch präventive Wirkung entfalten). Hierunter fallen alle städtischen Tätigkeiten im Bereich des besonderen Sicherheitsrechts (wie beispielsweise Jugendschutz, Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Gewerbeüberwachung, Vollzug des Waffenrechts, Versammlungsrechts, Jagd- und Sprengstoffrechts, Tierschutz, Katastrophenschutz). Maßnahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr (z.b. Aufenthaltsverbote, Betretungsverbote, Kontaktverbote etc.), die Verhängung von Bußgeldern, die

3 Seite 3 von 7 Videoüberwachung, die Kommunale Verkehrsüberwachung sowie das Vorgehen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz tragen ebenso zu einer guten Sicherheitslage bei, wie beispielsweise sicherheitsrechtliche Maßnahmen der MVG. Auch hier gibt es bislang keinen zusammenfassenden Gesamtüberblick aller städtischer Maßnahmen gegenüber dem Stadtrat und der Öffentlichkeit. 3. Sicherheits- und Präventionsbericht der LHM Einleitend wurde bereits dargestellt, dass die gute Sicherheitslage in München nicht nur auf die polizeilichen Maßnahmen zurückzuführen ist, sondern gleichermaßen in den nicht abschließend aufgeführten städtischen Bemühungen ihre Ursache hat. Deshalb sollte auch die Landeshauptstadt München ebenso wie das Polizeipräsidium München - in einem jährlichen dem Stadtrat und der Öffentlichkeit vorzulegenden Bericht die präventiven und sicherheitsrechtlichen Aktivitäten aller Referate und städtischen Organisationen vorstellen. Nur so wird hinreichend deutlich, welche umfänglichen Aktivitäten unter einem erheblichen Personal- und Mitteleinsatz - auch die Landeshauptstadt unternimmt, um München so sicher und lebenswert zu erhalten, wie es derzeit ist. Anders als beispielsweise Stuttgart (nur ein Präventionsbericht wird erstellt) bzw. Heidelberg (allein ein Sicherheitsbericht wird vorgelegt) sollte die Landeshauptstadt München neben den sicherheits- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen auch die präventiven Tätigkeiten darstellen. Denn für ein hohes Maß an Sicherheit ist die kommunale Präventionsarbeit ebenso wichtig, wie die repressiven und ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Gerade das Zusammenspiel beider Bereiche trägt zu einer effektiven Sicherheitspolitk bei. Idealerweise sollte es nicht die alleinige Zielsetzung des Sicherheits- und Präventionsberichts sein, die vielfältigen städtischen Tätigkeiten aufzulisten, sondern es sollte auch zu einer Einschätzung der kommunalen Sicherheitslage kommen, die Gefährdungslagen und Handlungsfelder erkennt sowie mögliche Maßnahmen aufzeigt. Wie dies im Sicherheits- und Präventionsbericht am besten umgesetzt werden kann, wird in den nächsten Monaten festgelegt werden. Hierzu wird das KVR auch mit anderen Städten Kontakt aufnehmen, die bereits entsprechende Berichte erstellen. Der Sicherheits- und Präventionsbericht der Landeshauptstadt soll zusammen mit dem Sicherheitsreport des Polizeipräsidiums München im Kreisverwaltungsausschuss behandelt werden. Um alle genannten Anforderungen umsetzen und dem Stadtrat und der Öffentlichkeit jährlich einen adäquaten Bericht vorlegen zu können, bedarf es jedoch einer intensiven Auseinandersetzung mit der Thematik sowie einer engen Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachreferaten.

4 Seite 4 von 7 4. Koordinierung Das Kreisverwaltungsreferat beabsichtigt daher, hierfür eine Stelle mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einzurichten, die die Koordination und Zusammenarbeit mit allen Referaten übernimmt, sich intensiv mit der gesamten Thematik auseinander setzt und die Darstellung für den Stadtrat und die Öffentlichkeit vorbereitet. Das Polizeipräsidium München erarbeitet seinen jährlichen Sicherheitsbericht mit insgesamt zwei Vollzeitstellen, die Stadt Stuttgart erstellt ihren Präventionsbericht mit einer Vollzeitstelle; Luzern beispielsweise legt seinen dreijährigen Sicherheitsbericht nach Vorarbeit durch eine stadtinterne sowie eine stadtexterne Stelle vor. Angesichts der angespannten Haushaltslage versucht das Kreisverwaltungsreferat, die Zielsetzung und die mit dieser Aufgabe verbundenen Anforderungen mit einer Stelle mit einer Kapazität in Höhe von 0,5 VZÄ zu erreichen. Dazu kommen noch Sachkosten für Layout- und Druckkosten für den Sicherheitsbericht in Höhe von Euro. 5. Stellenfinanzierung und Produktbezug Aufgrund des hohen Anteils an koordinierenden und inhaltlich bedeutsamen Aufgaben ist die Stelle mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit voraussichtlich in der Qualifikationsebene 3 einzuwerten. Eine genaue Stellenbewertung wird durch das POR anhand der vom KVR zu erstellenden Arbeitsplatzbeschreibung vorgenommen. Die Finanzierung der Stelle mit einer Kapazität in Höhe von 0,5 VZÄ erfolgt dauerhaft. Die ab dem Jahr 2011 anfallenden Personal- und Sachkosten sind aus zentralen Mitteln zu finanzieren. Für die Ausstattung des benötigten Arbeitsplatzes mit Einrichtungsgegenständen und EDV sind einmalige Kosten von durchschnittlich einzuplanen. Alle notwendigen Ausgabemittel sind dem Produkt Sicherheit und Ordnung (Produktnummer ) zugeordnet. Das Produktausgabenbudget erhöht sich in 2011 bei den Personalkosten anteilig eines Jahresmittelbetrages von bis zu , abhängig vom Ergebnis der Stellenbewertung und Besetzung der Stelle mit einer/einem Tarifbeschäftigten bzw. einer Beamtin/einem Beamten sowie dem Besetzungszeitpunkt (bei Annahme der Bewertung der Stelle mit maximal A 12 / E 11 und Besetzung mit einer/einem Tarifbeschäftigten sowie der Besetzung bereits zum ergäben sich für 2011 anteilige Personalkosten von ). Ab dem Jahr 2012 erhöht sich das Produktausgabenbudget dauerhaft um bis zu

5 Seite 5 von 7 Alle aufgeführten Kosten sind im jeweils genannten Jahr vollumfänglich zahlungswirksam. Über die Finanzierung entscheidet abschließend die Vollversammlung des Stadtrates vom Das für 2011 bzw. dauerhaft ab 2012 erforderliche Personalmittelbudget wird durch Büroverfügung bzw. im Wege des Schlussabgleichs in das Budget des Kreisverwaltungsreferates eingestellt. 6. Abstimmungen In Anbetracht der Wichtigkeit des Themas Gewaltprävention war seitens des Kreisverwaltungsreferates ursprünglich geplant, Prävention ausdrücklich als Ziel kommunalen Handelns für alle betroffenen Fachreferate (ähnlich der Themenfelder Gender und interkulturelle Integration) verbindlich festzuschreiben. Durch eine mit einer Vollzeitkraft zu besetzende Koordinierungsstelle sollte ein Mindestmaß an Koordination und Steuerung der vielfältigen städtischen Aktivitäten in diesem Bereich sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang war auch die Erstellung des Sicherheits- und Präventionsberichtes geplant. Dieses Vorhaben wurde mit den betroffenen Referaten (Direktorium, Personal-und Organisationsreferat, Stadtkämmerei, Planungsreferat, Referat für Bildung und Sport, Sozialreferat, Referat für Arbeit und Wirtschaft) abgestimmt. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage hat das Kreisverwaltungsreferat aber nun davon abgesehen, eine ganze Stelle einzurichten. In diesem Zuge wurde die Tätigkeit allein auf die Erstellung des Sicherheits- und Präventionsberichtes beschränkt; die koordinierenden und steuernden Tätigkeiten und die Festschreibung eines gesamtstädtischen Zieles Gewaltprävention wurden bis auf Weiteres zurückgestellt. Die anliegenden Stellungnahmen der einzelnen Referate sind vor diesem Hintergrund zu verstehen. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Brannekämper und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Benker ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

6 Seite 6 von 7 II. Antrag des Referenten 1. Das Kreisverwaltungsreferat legt dem Münchner Stadtrat jährlich einen Sicherheits- und Präventionsbericht vor. 2. Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Kreisverwaltungsreferat die Stelle mit einer Kapazität in Höhe von 0,5 VZÄ einzurichten und die Stellenbesetzung in die Wege zu leiten. Die erforderlichen (anteiligen) Mittel für 2011 in Höhe von bis zu werden im Wege der Büroverfügung ab Stellenbesetzung in das Budget des Kreisverwaltungsreferates eingestellt. Die ab dem weiterhin dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu /a werden über den Schlussabgleich in das Budget des Kreisverwaltungsreferates eingestellt. Im Ergebnishaushalt entsteht durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand. Hinzu kommen jährliche Kosten für Druck und Layout des Sicherheits- und Präventionsberichtes in Höhe von Die Mittel werden im Wege der Büroverfügung für 2011 bzw. des Schlussabgleichs für 2012 beantragt. Das Produktausgabenbudget (Produkt Sicherheit und Ordnung ) erhöht sich für die Personalkosten in 2011 um (anteilig) bis zu und dauerhaft ab dem um bis zu Die Sachkosten steigen ab 2011 dauerhaft um jährlich. 3. Die 2011 einmalig benötigten Mittel für die Einrichtung des Arbeitsplatzes i. H. v. insgesamt werden von der Stadtkämmerei nach Antrag des Kreisverwaltungsreferates im Büroweg im MIP bereitgestellt. Alle aufgeführten Kosten sind im jeweils genannten Jahr vollumfänglich zahlungswirksam. 4. Über die Finanzierung entscheidet abschließend die Vollversammlung des Stadtrates vom Der Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion Die Grünen/RL vom ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

7 Seite 7 von 7 III. Beschluss nach Antrag Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister Dr.Blume-Beyerle berufsmäßiger Stadtrat IV. Abdruck von I. - III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium HA II/V 1 an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv. bei Kreisverwaltungsreferat GL 122 Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Personal- und Organisationsreferat 3. Mit Vorgang zurück zum Kreisverwaltungsreferat HA I/22 Am Kreisverwaltungsreferat GL 122

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