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1 Telefon: Telefax: Telefon: Telefax: Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Gewerbe Sonderbereiche KVR-I/22 Referat für Arbeit und Wirtschaft Tourismusamt Veranstaltungen Leitung TAMVA/L Keine Kostenübernahme für Videoüberwachung durch die Landeshauptstadt München Antrag Nr /A von der Stadtratsfraktion Bündnis90/ Die Grünen/RL vom Anlage Beschluss in der gemeinsamen Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referenten: 1. Anlass Der Stadtratsantrag zielt darauf ab, dass zukünftig keine anteilige Kostenübernahme für Videoüberwachung durch die Landeshauptstadt erfolgen soll, die der Personenbeobachtung dient. Die Kosten zur Personenüberwachung sind ausschließlich durch das Polizeipräsidium München zu tragen. Videoeinsatz zur Verkehrsüberwachung bleibt hiervon unberücksichtigt. Weiterhin sollen die mit Beschluss vom für das Oktoberfest gekauften12 Videokameras ausschließlich dort verwendet werden. Darüber hinaus hat Herr Stadtrat Benker im Nachgang darum gebeten, den Wunsch der Polizei nach Kostenbeteiligung und Ausweitung der Videoüberwachung auf dem Orleansplatz in diese Antragsbehandlung mit aufzunehmen.

2 2. Kostenbeteiligung an Videoüberwachung von Personen Seite 2 Ziffer 1 des Antrags Nr.02-08/A von Herr Stadtrat Benker zielt darauf ab, dass sich die Landeshauptstadt München nicht mehr an den Kosten für die Videoüberwachung von Personen beteiligt. Das Kreisverwaltungsreferat führt hierzu folgendes aus: 2.1. Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom Im Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom wurden bereits die (engen) Voraussetzungen festgelegt, unter denen eine Videoüberwachung im Einzelfall für sinnvoll erachtet werden kann: Hiernach muss jeder Einrichtung einer Videoüberwachung und Videoaufzeichnung die sich ausschließlich auf einzelne kriminalitätsbelastete öffentliche Bereiche beschränkt eine sehr sorgfältige Abwägung vorausgehen, in der die Risiken und Beeinträchtigungen der individuellen Freiheitsrechte mit den Vorteilen für die Sicherheit abzuwägen sind. Darüber hinaus soll die Entscheidung mit dem Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt München abgestimmt werden. Durch die Abwägung der Sicherheitsinteressen mit den individuellen Freiheitsrechten wird hier eine sachgerechte Balance erreicht: Zum Einen wird nicht verkannt, dass eine offene, für jeden erkennbare Videoüberwachung von bestimmten öffentlichen Plätzen mit Kriminalitätsbelastung zu einer Reduzierung von Kriminalität beitragen kann. Außerdem können so Gefahren wirksam abgewehrt, potentielle Straftäter abgeschreckt, ein umfassendes und schnelles Eingreifen der Polizei sichergestellt und damit eine Gefährdung von Personen- und Sachwerten verringert und sogar verhindert werden. Das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung kann erhöht werden. Zudem können Tatverdächtige sofort identifiziert und neue Fahndungsansätze ermöglicht werden. Eine Großstadt wie die Landeshauptstadt München darf vor derartigen Sicherheitsinteressen nicht die Augen verschließen und sollte die sich hieraus ergebenden Vorteile bei der Kriminalitätsbekämpfung und Kriminalitätsprävention mit Augenmaß unterstützen. Auf der anderen Seite werden die Risiken gesehen, die sich insbesondere für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergeben. Aus diesem Grund hat der Einrichtung einer Videoüberwachung eine sehr sorgfältige Abwägung vorauszugehen, in der die dargestellten Risiken und Beeinträchtigungen der individuellen Freiheitsrechte den Vorteilen für die Sicherheit gegenüber zu stellen sind. Nur wenn im konkreten Einzelfall im Rahmen dieser Abwägung das Sicherheitsinteresse tatsächlich überwiegt und die Entscheidung mit dem Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt München abgestimmt ist, kann seitens der LHM eine Zustimmung zur Videoüberwachung erfolgen. Bei Anfragen des Polizeipräsidiums München zur Installation von Videoüberwachungskameras der Polizei wird entsprechend verfahren Weiteres Vorgehen An den Vorgaben des Stadtratsbeschlusses vom hält das Kreisverwaltungsreferat weiterhin fest.

3 Seite 3 Dem entsprechend wird das Kreisverwaltungsreferat auch in Zukunft gemäß den eng umrissenen Vorgaben des o.g. Stadtratsbeschlusses in jedem Einzelfall über die Erforderlichkeit der Videoüberwachung befinden. Hierbei handelt es sich um eine laufende Angelegenheit, die seitens der Verwaltung in eigener Zuständigkeit getroffen wird. Im Rahmen dieser Entscheidung wird auch im Einzelfall über die Kosten befunden: Regelmäßig wird die Kostentragung bei der Stelle liegen, die die Videoüberwachung veranlasst hat. So kommen beispielsweise die Stadtwerke München GmbH für die in den Verkehrsbetrieben eingesetzten Kameras auf, das Baureferat für seine als Straßenbaulastträger zur Verkehrsüberwachung installierten, sowie das Polizeipräsidium München für seine in eigener Zuständigkeit verwendeten Videokameras. Dies ändert nichts daran, dass in Ausnahmefällen auch hiervon abweichende Regelungen getroffen werden können: Dies ist beispielsweise dann denkbar, wenn Landeshauptstadt und Polizeipräsidium München ein unbedingtes gemeinsames Interesse an der Installation von Videokameras haben. Die Kostentragung wird dann zwischen den betroffenen Institutionen bzw. städtischen Referaten unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufgabenstellung und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verhandelt. Dem entsprechend wird ab dem Jahr 2008 mit den städtischen Videokameras auf der Wiesn sowie (bereits seit dem Jahr 2005) dem Münchner Christkindlmarkt verfahren (im Einzelnen hierzu s.u.). Über eine Videoüberwachung auf dem Orleansplatz wird demnach im eigener Zuständigkeit der Verwaltung und unter Berücksichtigung der angeführten Kriterien eine Entscheidung getroffen werden. 3. Einsatz der städtischen Oktoberfestkameras außerhalb der Wiesn Ziffer 2 des Antrags Nr.02-08/A von Herr Stadtrat Benker zielt darauf ab, dass die für das Oktoberfest angeschafften 12 Videokameras in Zukunft ausschließlich während des Oktoberfestes verwendet werden. Hierzu führt das Referat für Arbeit und Wirtschaft folgendes aus: 3.1. Stadtratsbefassung Der Stadtrat hat mit Beschluss vom des gemeinsamen Ausschusses des RAW und KVR über die Beschaffung von 12 Videokameras mit Monitoren und Aufzeichnungsgeräten für das Oktoberfest entschieden. Dementsprechend sollte über die grundsätzliche weitere Verwendung der Kameras durch die Polizei und außerhalb des Oktoberfestes ebenfalls der Stadtrat entscheiden Vorgeschichte: Anschaffung der Kameras Ab 2001 wurde für das Oktoberfest eine Videoüberwachungsanlage angemietet, die sich bestens bewährt hat. Die Erfolge waren dabei so gut, dass sich die Polizei für den Kauf einer Videoüberwachungsanlage für das Oktoberfest eingesetzt und eine Beteiligung an den Kosten zugesagt hat. Mit Beschluss in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft und des Kreisverwaltungsausschusses vom wurde der Kauf genehmigt. Daraufhin wurde zwischen dem Polizeipräsidium München und der Stadt eine Vereinbarung über die Kostenteilung getroffen, die vorsieht, dass 12 Videokameras mit Monitoren und Auf-

4 Seite 4 zeichnungsgeräten (Kaufpreis ) auf Kosten des BgA (Betrieb gewerblicher Art) Oktoberfest beschafft werden. Das Polizeipräsidium München hat sich im Gegenzug dazu verpflichtet, die Kosten für den Aufund Abbau der Videoüberwachung ( in den Folgejahren je 4500 ) von 2003 bis 2007 zu übernehmen. Außerdem wurde vereinbart, dass sich das Referat für Arbeit und Wirtschaft und das Polizeipräsidium München die Kosten für Auf- und Abbau ab 2008 teilen Keine Verwendung der Videokameras auch außerhalb der Wiesn Die Videoanlage wurde angeschafft um die Sicherheit auf den Veranstaltungen des Tourismusamtes zu verbessern. Bezahlt wurde die Anlage aus dem Budget des BgA Oktoberfest und somit letztendlich mit den Standgeldern der Beschicker. Die Videoanlage sollte daher grundsätzlich auch nur bei den städt. Veranstaltungen eingesetzt werden. Von Seiten des Referates für Arbeit und Wirtschaft bestehen Bedenken, wenn die Videoanlage routinemäßig zur Überwachung von öffentlichen Plätzen im Stadtgebiet eingesetzt werden soll. Städtisches Veranstaltungsinventar würde sonst für Sicherheitsaufgaben der Polizei herangezogen. Bei besonderen Gefährdungslagen oder Beschädigung der Anlage würde das Inventar dann unter Umständen für den ursprünglichen Verwendungszweck nicht zur Verfügung stehen. Aus Sicht des Referates für Arbeit und Wirtschaft kann daher einer Verwendung der Videoanlage außerhalb der Wiesn nur für die Überwachung des Christkindlmarktgeländes am Marienplatz zugestimmt werden Kostenbeteiligung der Stadt für die Videoüberwachung auf der Wiesn ab 2008 Die Videoanlage für das Oktoberfest hat sich bestens bewährt und die Sicherheit auf dem Festplatz entscheidend verbessert. Das Tourismusamt ist als Veranstalter für die Bereitstellung der Infrastruktur auf dem Festplatz zuständig. Die Videoanlage ist inzwischen unverzichtbarer Bestandteil der Infrastruktur. Ohne städtische Beteiligung an der Finanzierung wäre diese bewährte Maßnahme künftig gefährdet. Die getroffene Vereinbarung sollte daher nicht in Frage gestellt werden, zumal die Kostenbeteiligung der Polizei ein Entgegenkommen darstellt und die Stadt finanziell entlastet. Die Vorlage ist mit dem Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt München, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, dem Baureferat und dem Polizeipräsidium München abgestimmt. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferats, Frau Stadträtin Scheuble-Schaefer, und der Verwaltungsbeirat der HA I, Herr Stadtrat Benker, sowie der Korreferent für das Referat für Arbeit und Wirtschaft und Verwaltungsbeirat für den Bereich Veranstaltungen, Herr Stadtrat Helmut Schmid, haben von der Beschlussvorlage Kenntnis genommen. II. Antrag des Referenten: 1. Vom Vortrag des Kreisverwaltungsreferenten unter I.Ziff.2 wird Kenntnis genommen.

5 Seite 5 2. Die für das Oktoberfest angeschafften Videokameras des RAW kommen außerhalb der Wiesn nur für die Überwachung des Münchner Christkindlmarktes zum Einsatz. 3. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft beteiligt sich jeweils zur Hälfte an den für Aufbau und Unterhalt anfallenden Kosten der unter Ziffer 2 des Antrags angeführten Videoüberwachung. Für das Oktoberfest gilt diese Regelung erst ab Der Antrag Nr / A vom von Herrn Stadtrat Benker wurde somit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle III. Beschluss nach Antrag Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Der Referent Dr. Blume-Beyerle Dr. Wieczorek Ober-/Bürgermeister/in Berufsmäßiger StR Berufsmäßiger StR IV. Abdruck von I. - III. über den stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Datenschutzbeauftragter der LHM an das Direktorium - HA II - V (3 x) an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Direktorium Revisionsamt an das Direktorium HA II/Rechtsabteilung an das Referat für Arbeit und Wirtschaft an das Baureferat an das Polizeipräsidium München V. Wv. bei Kreisverwaltungsreferat - GL 111 Zu V.:

6 Seite 6 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. Mit Vorgang zurück zum Kreisverwaltungsreferat HA I zur weiteren Veranlassung. Am Kreisverwaltungsreferat - GL 111 I.A.

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