Stadt Lüdinghausen ENTWURF. Liquidität in. Millionen 5 -10

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1 Stadt Lüdinghausen H A U S H A L T HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN 10 Millionen 5 Liquidität in ENTWURF

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3 Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite Papierfarbe Statistische Angaben 2 weiß Haushaltssatzung 3 weiß Abkürzungsverzeichnis 5 weiß Vorbericht 7 weiß 1 Allgemeines 2 Aufstellungsverfahren Haushaltsjahr 3 Produkteinteilungen 4 Ausblick auf das Haushaltsjahr 5 Haushaltssatzung 6 Haushalt 6.1 Gesamtergebnisplan 6.2 Erträge 6.3 Aufwendungen 6.4 Ausgleichsrücklage 6.5 Gesamtfinanzplan 6.6 Einzahlung aus Investitionstätigkeit 6.7 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 6.8 Verpflichtungsermächtigungen 7 Finanzierungstätigkeit und Entwicklung der Schulden 8 Finanzmittel / Kassenlage 9 Zusammenfassung und Ausblick Gesamtpläne und Teilergebnispläne 1. Gesamtergebnisplan 36 gelb 2. Gesamtfinanzplan 37 gelb 3. Teilergebnispläne nach Produktbereichen 40 gelb Anlagen 1. Vorläufige Eröffnungsbilanz 2008 / Schlussbilanzen 2008 und 54 gelb 2. Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals 56 gelb 3. Berechnung der Ausgleichsrücklage für die Eröffnungsbilanz 57 gelb 4. Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen 58 gelb 5. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten 59 gelb 6. Übersicht über den Stand der Bürgschaftsverpflichtungen 59 gelb 7. Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 60 gelb 8. Stellenplan 61 gelb Teilpläne nach Produkten Fachbereichen 1 Zentrale Dienste 69 lachs Fachbereichen 2 Finanzen 103 weiß Fachbereichen 3 Bau- und Verkehrsangelegenheiten 163 lachs Fachbereichen 4 Bildung, Kultur, Sport und Ordnungsangelegenheiten 203 weiß Fachbereichen 5 Arbeit und Soziales 267 lachs Jahresabschlüsse / Wirtschaftspläne Abwasserwerk der Stadt, Geschäftsbericht / Wirtschaftsplan 281 blau Netzgesellschaft Stadt Lüdinghausen mbh, Jahresabschluss 327 blau 1

4 Statistische Angaben 1. Einwohnerzahl (nach der Fortschreibung durch den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)) Einwohner zum Jahr Einwohner Jahr Einwohner Jahr Einwohner * * (Stand nach der Volkszählung 1987) 2. Flächengröße (Quelle: IT.NRW) Stand : 140,404 qkm 3. Schülerzahlen Schuljahr Stand 2006/ / / / / Paul-Gerhard-Schule Ludgerischule Marienschule Ostwallschule Summe GS Hauptschule Realschule St. Antonius-Gymnasium Summe WFS Gesamt nachrichtlich Gymnasium Canisianum Förderschule Davensberg (Schüler aus Lüdinghausen)

5 Haushaltssatzung der Stadt Lüdinghausen für das Haushaltsjahr Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (GV. NRW. S. 688), hat der Rat der Stadt Lüdinghausen mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich eingehenden Erträge und entsprechenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 0 festgesetzt. 2 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf und die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf festgesetzt. 4 3

6 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: (nur deklaratorische Bedeutung, da eine besondere Hebesatzsatzung erlassen wurde) 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 240 v.h für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 440 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 440 v.h. 6 (Haushaltssicherungskonzept) entfällt Als unerheblich im Sinne des 83 Abs. 2 GO NW gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die a) auf gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung beruhen, b) zur Verwendung zweckgebundener Einnahmen erforderlich sind, c) sich auf internen Leistungsbeziehungen oder Jahresabschlussbuchungen beziehen, d) in sonstigen Fällen den Betrag von nicht überschreiten. 2. Über- bzw. außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen sind erheblich, soweit sie den Betrag von überschreiten. Im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. 3. Die Wertgrenze für den detaillierten Ausweis von Investitionen im Teilfinanzplan wird mit festgesetzt ( 4 Abs. 4 GemHVO). 4. Soweit im Stellenplan der Vermerk künftig wegfallend (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. Soweit im Stellenplan der Vermerk künftig umzuwandeln (ku) angebracht ist, ist diese freiwerdende Stelle dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe in eine Stelle der niedrigeren Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe oder in eine Arbeitnehmerstelle umzuwandeln. Haushaltsplanvermerke (1) Bildung von Budgets 9 Budgetierungsregelungen Erträge und Aufwendungen eines Produktes bilden ein Budget. Mehrere Produkte können zu Budgets verbunden werden. 4

7 (2) Deckungsfähigkeit von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen Um einen flexiblen Mitteleinsatz zu gewährleisten, werden die Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen innerhalb der Budgets für gegenseitig deckungsfähig erklärt, soweit dies haushaltsrechtlich zulässig ist (z.b. 15 GemHVO). Über die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit über das Budget hinaus, entscheidet der Bürgermeister oder der Kämmerer. Durch die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit darf die Produktzielerreichung nicht tangiert werden. 21 Abs. 3 GemHVO ist zu beachten. Ausgenommen von der Deckungsfähigkeit sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen / - auszahlungen und die damit in direktem Zusammenhang stehenden Erträge und Einzahlungen. Die Aufwendungen der Kontengruppe 50 und 51 sowie die Auszahlungen der Kontengruppe 70 und 71 sind budgetübergreifend gegenseitig deckungsfähig. Die Verfügungsmittel des Bürgermeisters sind von der Deckungsfähigkeit ausgenommen ( 15 GemHVO). Die internen Leistungsbeziehungen werden nicht in die gegenseitige Deckungsfähigkeit mit einbezogen. (3) Zweckbindung von Einnahmen, Mehr- und Mindereinnahmen Mehraufwendungen / -auszahlungen im Laufe des Haushaltsjahres sind im jeweiligen Produkt aufzufangen. Ist dies nicht möglich, ist ein Ausgleich nötigenfalls im Budgetbereich herbeizuführen. Die Erträge eines Budgets sind zweckgebunden für die Aufwendungen des Budgets. Mehrerträge / -einzahlungen im Budget erhöhen die Ermächtigung für Mehraufwendungen / -auszahlungen im Budget entsprechend. Mindererträge im Budget vermindern die Aufwandermächtigung entsprechend. Erträge, die gesetzlich oder vertraglich zweckgebunden für bestimmte Aufwendungen sind, sind entsprechend zu verwenden. Zweckgebundene Mehrerträge dürfen nur für entsprechende Mehraufwendungen verwendet werden. (4) Verpflichtungsermächtigungen Sämtliche Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. Berichtswesen Die Produktverantwortlichen sind verpflichtet jeweils zum Stichtag 15. Mai und 30. September des Jahres einen Zwischenbericht zu erstellen, in dem Stand und Entwicklung des Budgets zahlenmäßig und verbal zu erläutern sind (Stand des Produktes, Abweichungen von den annahmen, Stand der Aufgabenerfüllung bzw. Maßnahmendurchführung, Prognose, eventuelle Maßnahmen zu Gegensteuerung). Die Kämmerei erstellt auf Grundlage der Einzelberichte einen Gesamtbericht und legt diesem dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung vor. Im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses ist von den Produktverantwortlichen ein Jahresabschlussbericht zu erstellen, der die Endergebnisse und wesentlichen Entwicklung der Produkte im Jahresverlauf darstellt und erläutert. Die Kämmerei fasst die Einzelberichte zu einem Gesamtbericht zusammen und legt diesen dem Rat mit der Jahresrechnung innerhalb der Frist des 95 GO vor. Lüdinghausen, Bürgermeister Schriftführer/in 5

8 Abkürzungen Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes und seiner Anlagen war es aus verschiedenen Gründen notwendig, Abkürzungen zu verwenden: ADV, EDV Automatisierte Datenverarbeitung KA Kostenanteil AfA Abschreibung auf Anlagen KAG Kommunalabgabengesetz ALB / ALK Automatisiertes Liegenschaftsbuch / Liegenschaftskataster KAKTus Kunst- und Kulturforum Lüdinghausen e.v. BA Bauabschnitt KiGa Kindergarten BauGB Baugesetzbuch Kita Kindertagesstätte BGA Betriebs- und Geschäftsaufwand KFZ Kraftfahrzeug BK Baukosten KoPa II Konjunkturprogramm 2 BKGG Bundeskindergeldgesetz LBO Landesbauordnung BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz LH Lüdinghausen BSHG Bundessozialhilfegesetz L.Sch.Verb. Landschaftsverband DB Deutsche Bahn AG LW Landeswassergesetz DSD Duales System Deutschland LF Löschfahrzeug EkStG Einkommensteuergesetz LZ Landeszuweisung / Landeszuwendung Erst. Erstattung NKF Neues kommunales Finanzmanagement Erw. Erweiterung NW, NRW Nordrhein-Westfalen EW Einwohner ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr Finanz.-bet. Finanzierungsbeteiligung Rest. Restaurierung GE Gewerbegebiet RVM Regionalverkehr Münsterland GmbH GFG Gemeindefinanzierungsgesetz SGB Sozialgesetzbuch GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung Sek (i.v.m. I,II) Sekundarstufe GO Gemeindeordnung Sepp. Seppenrade GTK Gesetz über Tageseinrichtungen für SoPo Sonderposten Kinder GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter ( Netto) VBL Versorgungskasse des Bundes und der Länder HFA Haupt- und Finanzausschuss VE Verpflichtungsermächtigung HJ Haushaltsjahr VHS Volkshochschule HS Hauptschule VJ Vorjahr HoT Heim der offenen Tür WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft HPL Haushaltsplan Zuw. Zuweisung/Zuwendung Inv. Investition 6

9 Vorbericht. Gliederung 1. Allgemeines 2. Aufstellungsverfahren Haushaltsjahr 3. Produkteinteilung 4. Rückblick und Ausblick Allgemein Finanzausgleich / Kreisumlage / Deutsche Einheit 5. Haushaltssatzung 6. Haushalt 6.1 Gesamtergebnisplan 6.2 Erträge 6.3 Aufwendungen 6.4 Ausgleichsrücklage 6.5 Gesamtfinanzplan 6.6 Einzahlung aus Investitionstätigkeit 6.7 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 6.8 Verpflichtungsermächtigungen 7. Finanzierungstätigkeit und Entwicklung der Schulden 8. Finanzmittel / Kassenlage 9. Zusammenfassung und Ausblick 7

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11 1. Allgemeines Gemäß 7 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) soll der Vorbericht einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplanes geben. Die Entwicklung und die aktuelle Lage der Gemeinde sind anhand der im Haushaltsplan enthaltenen Informationen und der Ergebnis- und Finanzdaten darzustellen. Die wesentlichen Zielsetzungen der ung für das Haushaltsjahr und die folgenden drei Jahre sowie die Rahmenbedingungen der ung sind zu erläutern. Nach 84 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und ung in den Haushaltsplan einzubeziehen. Hierbei ist das erste ungsjahr das laufende Haushaltsjahr. Die Zeitreihe beginnt daher mit dem letzten vorliegenden Rechnungsergebnis und schließt mit dem dritten auf das ungsjahr folgenden Haushaltsjahr. Nach 2-4 GemHVO sind die Teilpläne nach festgelegten Mindestpositionen aufzustellen (Ergebnisplan Ziffern 1-29, Ziffern 1-41). Seitens der Verwaltung werden in weiten Teilen die Konten zusätzlich als Serviceinformation aufgenommen. Für die Ausweisung von Investitionen als Einzelmaßnahme ist die Wertgrenze von zu Grunde gelegt worden. Nach der NKF-Systematik bilden "Ergebnisplan" und "" die laufende Verwaltungstätigkeit einerseits bzw. die Investitionen andererseits ab. 2. Aufstellungsverfahren Haushalt Der Entwurf ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und den übrigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufgestellt worden. Er enthält alle Daten und Prognosen für das Haushaltsjahr aufgrund hierfür vorliegender Berechnungs- und Schätzungsgrundlagen. Desgleichen entwickelt er in der ung Zielvorstellungen für die Haushaltsjahre -, soweit sie zum augenblicklichen Zeitpunkt überschaubar sind. Der Entwurf wurde vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt. Weiteres Verfahren: Rat Einbringung des Entwurfs durch den Bürgermeister / Detailberatung im HFA und in den Fachausschüssen BVBU und BKS / unter Hinzuziehung der Budgetverantwortlichen Rat Verabschiedung anschließend Anzeige gemäß 80 Abs. 5 GO bei Aufsichtsbehörde Für den Beschluss des Rates über die Haushaltsberatung und das gesamte Erlassverfahren einschließlich öffentlicher Bekanntgabe bildet ein Haushaltsplan nach den geltenden haushaltsrechtlichen Vorschriften die Grundlage. Der Haushaltsplan wird in Produktform vorgelegt. 9

12 3. Produkteinteilung Die Gliederung des Haushaltsplanes erfolgt im NKF nach produktorientierten Teilplänen, die nach folgenden verbindlichen Produktbereichen und in der ausgewiesenen Reihenfolge zu gliedern sind: Produktbereiche 01 Innere Verwaltung 07 Gesundheitsdienste 13 Natur- und Landschaftspflege 02 Sicherheit und Ordnung 08 Sportförderung 14 Umweltschutz 03 Schulträgeraufgaben 09 Räumliche ung u. Entwicklung 15 Wirtschaft und Tourismus 04 Kultur und Wissenschaften Geoinformationen 16 Allgemeine Finanzwirtschaft 05 Soziale Leistungen 10 Bauen und Wohnen 17 Stiftungen 06 Kinder-, Jugend- und 11 Ver- und Entsorgung Familienhilfe 12 Verkehrsflächen u. -anlagen, ÖPNV Innerhalb der Grenzen dieser Produktbereiche können Teilpläne auch nach Produktgruppen oder nach Produkten aufgestellt werden. Es bleibt dabei jeder Gemeinde überlassen, ob sie im Haushaltsplan lediglich eine weitere Gliederungsebene darstellen (Produktgruppen) oder tiefer untergliedern (Produkte) will. Die Verwaltung hat sich für die Untergliederung auf Produktebene entschieden und sich dabei weitestgehend an dem nicht verbindlichen Produktrahmen für die Gliederung kommunaler Haushalte in NRW orientiert. Aufgrund der örtlichen und organisatorischen Gegebenheiten hat die Verwaltung 78 Produkte entwickelt. Durch den Produktrahmen des NKF wird eine größtmögliche Übereinstimmung auf Produktbereichsebene gewährleistet. Hierdurch werden interkommunale Vergleiche möglich. Die Produktbeschreibungen sind untergliedert in allgemeine Produktinformationen, Leistungsdaten, Kennzahlen und den jeweiligen Kostenstellen. In der Produktinformation sind zunächst der Produktverantwortliche und der oder die Produktbetreuer namentlich genannt. Hierbei handelt es sich um die für das jeweilige Produkt verantwortlichen Mitarbeiter/innen der Verwaltung. Es folgt eine Kurzbeschreibung des Produktes und die Auftragsgrundlage. Anschließend ist die Zielgruppe angegeben, auf die das Produkt Auswirkungen hat. Als letzte Produktinformation sind die Ziele definiert, die mit dem Produkt erreicht werden sollen. Die Produktbeschreibung soll grundsätzlich einmalig und dauerhaft erfolgen. Die jährliche Erstellung des Produkthaushaltes erfordert allerdings ggf. die jeweilige Aktualisierung der Beschreibung. Produkte unterliegen einer stetigen Aufgabenkritik. Sie können insofern erweitert und eingeschränkt werden oder auch gänzlich entfallen. Die Definition und Beschreibung von Produkten und die Ausweisung im Produkthaushalt ermöglicht eine outputorientierte Darstellung des Ressourcenverbrauchs. Mit dem Begriff des Produkts sollen im NKF die Leistungen eines Fachbereiches nach Innen und Außen dargestellt werden. Nach der Produktdefinition, die sich im Laufe der Diskussionen über Produkte in den Kommunalverwaltungen verfestigt hat, ist ein Produkt eine Leistung oder eine Gruppe von Leistungen, für die von Stellen innerhalb oder außerhalb der Verwaltung eine Nachfrage besteht und für die prinzipiell ein Entgelt entrichtet werden müsste. Der doppische Produkthaushalt ist die Grundlage für politische Richtungsentscheidungen. Finanzpolitische Steuerung findet sowohl mittels Budgetierung als auch anhand des Finanzcontrollings statt, die den gesamten Ressourcenverbrauch widerspiegeln. In der Produktinformation werden auf Produktebene die produktzielbezogenen Kennzahlen und die Leistungskennzahlen wie die Finanzdaten für jeweils 4 Jahre dargestellt (Jahresergebnis des Vor-Vorjahres, des Vorjahres, lfd. Jahr, 1. jahr). 10

13 Die Produkte wurden durch die Verwaltung erarbeitet und am vom Haupt- und Finanzausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen. Danach erfolgte organisatorische Änderungen sind eingearbeitet. Übersicht über die Produkte nach Fachbereichen FB 1 Zentrale Dienste FB 3 en und Bauen Ratsarbeit Baubetriebshof Verwaltungsleitung Bewirtsch. Kinderspiel- u. Bolzplätze Gleichstellungsangelegenheiten Sportanlagen Personalrat Bauleitplanung Einkauf und allgemeine Dienste Abfallbeseitigung EDV Service für das Abwasserwerk Außendarstellung, Beschwerdemanagement Öffentl. Verkehrsflächen / Erschließung Personalwirtschaft und Organisation Straßenreinigung Gesundheitsvorsorge und Arbeitssicherheit Öffentliche Grünanlagen Bürgerbüro Natur / Landschaft und Umweltschutz Statistik und Wahlen Gewässerunterhaltung Stadtarchiv Wasserverbandsgebühren Wirtschaftsförderung Friedhofs- u. Bestattungsangelegenheiten Stadtmarketing FB 2 - Finanzen FB 4 Bildung, Kultur, Sport und Ordnungsangelegenheiten Finanzbuchhaltung Städtepartnerschaft Vollstreckung Gefahrenabwehr/Ordnungsmaßnahmen Liegenschaftsverwaltung Gewerbe und Gaststätten Bewirtschaftung Verwaltungsgebäude Marktwesen Bewirtschaftung sonstige Gebäude Familienstandsangelegenheiten Bewirtschaftung Feuerwehr Feuerschutz und Hilfeleistung Bewirtschaftung Grundschulen Schulträgeraufgaben Grundschulen Bewirtschaftung Hauptschule Schulträgeraufgaben Hauptschule Bewirtschaftung Realschule Schulträgeraufgaben Realschule Bewirtschaftung St. Antonius-Gymnasium Schulträgeraufgaben St. Antonius-Gymn Bewirtschaftung Gymnasium Canisianum Förderschule Davensberg Bewirtschaftung Turnhallen Zentrale schulbezogene Leistungen Bewirtschaftung Musikschule Volkshochschule Bewirtschaft. Burg Lüdinghausen/Bauhaus Musikschule Bewirtschaftung Kindergärten Förderung und Zuschüsse Bücherei Bewirtschaftung Jugendzentrum Theater / Konzerte u. sonst. Kulturpflege Bewirtschaftung Sportanlagen Kindertageseinrichtungen Bewirtschaftung Soziale Einrichtungen offene Kinder- und Jugendarbeit Zentrale Finanzwirtschaft Sportförderung Steuern und Gebühren Klutensee-Bad Allgemeine Zuweisungen und Umlagen Soziale Einrichtungen f. Wohnungslose Finanzierungs- u. Liquiditätsmanagement Ruhender Verkehr/Parkplätze ÖPNV / Verkehrsangelegenheiten FB 5 Arbeit und Soziales Leistungen nach dem SGB II Leistungen für Asylbewerber Leistungen nach dem SGB XII Förderung der freien Wohlfahrtpflege Rentenversicherungsangelegenheiten Gewährung von Wohngeld 11

14 4. Rückblick und Ausblick Allgemein Die kommunale Finanzsituation bleibt dramatisch. Die Städte, Gemeinden und Kreise kämpfen trotz einer leichten Erholung darum, auf der Ertragseite wieder das Niveau der Vorkrisenjahre 2007 und 2008 zu erreichen. Auf der anderen Seite steigen die Aufwendungen insbesondere für soziale Leistungen unaufhaltsam an. Dies führt zu einem sich immer weiteren Öffnen der Schere zwischen Aufwand und Ertrag und zu enormen Fehlbeträgen. Nur acht Städte und Gemeinden in NRW können in diesem Jahr einen strukturellen Haushaltsausgleich erreichen, alle anderen leben vom Vermögensverzehr. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass im Haushaltsjahr die Zahl der Kommunen in der sog. dauerhaften vorläufigen Haushaltsführung gem. 82 GO NRW auf einen neuen Höchststand von 137 Kommunen gestiegen ist. Ohne eine Hilfestellung von Bund und Ländern wird diese Zahl in den nächsten Jahren noch weiter dramatisch zunehmen. Die Stadt Lüdinghausen verzeichnet im Jahr sowohl Mindererträge als auch Minderaufwendungen. Gegen den Trend haben sich im Jahr in Lüdinghausen die Gewerbesteuereinnahmen entwickelt. Mit voraussichtlich 8,5 Mio. Euro erreicht die Gewerbesteuer-Einnahme einen neuen Höchststand. Insgesamt wird für ein besseres Haushaltsergebnis als geplant erwartet. Naturgemäß können genaue Aussagen erst mit dem Jahresabschluss getroffen werden. Wesentlich kritischer stellt sich die Situation für das Jahr dar. Trotz Konsolidierung und rigoroser Sparanstrengungen ist die Stadt nicht mehr in der Lage, den Haushalt auszugleichen. Massive Einbrüche bei den Erträgen insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen (- 5,2 Mio. ) gehen einher mit immer weiter steigenden Ausgaben. Der Einbruch bei den Schlüsselzuweisungen wird wesentlich durch das hohe Gewerbesteuer-Ist aber zum Teil auch durch die Anpassung des Soziallastenansatzes und der Grunddaten im GFG zum Beispiel der Anhebung der fiktiven Hebesätze bewirkt. Die vorgesehen Investitionen führen zu keiner weiteren Verschuldung der Stadt. Inwieweit die geplanten Vorhaben im ungszeitraum umgesetzt werden können, hängt entscheidend von der zukünftigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und den damit verbundenen Steuereinnahmen und Zuweisungen ab. Vor diesem Hintergrund sollte beim Eingehen von zusätzlichen Auszahlungsverpflichtungen genau geprüft werden, ob diese dauerhaft finanzierbar sind, die Folgekosten für die Nutzung und den Betrieb nachhaltig getragen werden können und ein angemessenes Kosten-Nutzen- Verhältnis gewährleistet ist. Konjunkturpaket II Aus dem Konjunkturpaket entfallen für die Jahre bis auf die Stadt insgesamt Euro. Neben dem bereits in begonnenen Umbau und Sanierung alte Turnhalle St. Antonius-Gymnasium erfolgt in der Umbau innerhalb der Burg Lüdinghausen zu einem Stadtarchiv und ein Wirtschaftswegebau in Bechtrup (30125STRAS). Die Zuwendungen aus Konjunkturmitteln sind jedoch ab dem Jahr mit 12,5 vom Hundert der Fördermittel im Rahmen eines verminderten Finanzausgleichs an das Land zurückzuerstatten und belasten somit die künftigen Haushalte. Herausforderungen Einsparungen und Budgetkonsolidierung sind die zentralen und wichtigsten Herausforderungen für alle öffentlichen Verwaltungen in den nächsten Jahren. Veränderte Aufgaben und weg brechende Einnahmen zwingen zu Sparmaßnahmen. Finanzielle Engpässe sind natürlich alles andere als neu in der öffentlichen Verwaltung. Neu sind jedoch die Größenordnung und die Dringlichkeit der aktuellen Herausforderung. 12

15 Lösungen müssen immer auch die Spezifika eines Ressorts oder Sektors berücksichtigen. Die vielfach praktizierte Kompromisslösung über lineare Einsparungen nach dem Rasenmäherprinzip greift sicherlich zu kurz. Die Nachteile dieses es sind undifferenzierte Einsparungen auf Kosten bereits effizient und effektiv aufgestellter Bereiche und Programme sowie stark negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und insbesondere Motivation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die entscheidende Frage ist daher: Gibt es Alternativen? Intelligentes Sparpotential entsteht vor allem dann, wenn Kostensenkungen mit Innovationen verbunden werden. Erfahrungen zeigen, dass gerade starker Konsolidierungsdruck umfassende Veränderungen ermöglicht. Der anstehende Konsolidierungsdruck sollte nicht nur in Hinblick auf die zweifellos bestehenden negativen Auswirkungen betrachtet werden, sondern auch positiv als Chance für eine nachhaltige Neuausrichtung. Intelligentes Sparen ist primär intelligente Politik, das heißt die Verwaltung auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten und klare Prioritäten zu entwickeln. Ein ganzheitlicher, strategischer, der keine Bereiche auslässt und von strategischen Prioritäten ausgeht, erscheint unerlässlich. Neben der Bereitschaft zu kritischen Analysen und Diskussionen sind vor allem klare Entscheidungen sowie Konsequenz in der Umsetzung erforderlich. [1] Der Haushalt soll auch Grundlage sein für: Ausbau der U-3-Betreuung Finanzierung des Hallenbades ung der Leistungssporthalle Integriertes Handlungskonzept inklusive Marktplatzgestaltung Vermarktung des ehemaligen Sportplatzes Seppenrade als Baugebiet Entwicklung Ausgaben / Auszahlungen Gesamthaushalt Gesamt-HH [1] Prof. Dr. Gerhard Hammerschmid, Hertie School of Governance, Professor for Public and Financial Management, wissenschaftlicher Leiter des Instituts für den öffentlichen Sektor e.v. PublicGovernance, Zeitschrift für öffentliches Management, Frühjahr/Sommer, Vom linearen zum intelligenten Sparen, S

16 5. Haushaltssatzung Der Haushaltsplan schließt ab im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen im mit Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus der Investition- und Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus der Investition- und Finanzierungstätigkeit Kreditaufnahmen sind eingeplant mit 0 Verpflichtungsermächtigungen sind eingeplant mit davon in Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans Verringerung der Allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans Der Kassenkreditrahmen ist festgesetzt auf: Die Steuerhebesätze betragen: Grundsteuer A 240 v. H. Grundsteuer B 440 v. H. Gewerbeertragssteuer 440 v. H. Zu Einzelheiten wird auf die übrigen Ausführungen im Vorbericht verwiesen. Die Budgetierungsregelungen nach 9 der Haushaltssatzung gewährleisten eine flexible Mittelbewirtschaftung im Rahmen der eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung. Sie soll Fachund Finanzverantwortung stärker zusammenführen und so grundsätzlich wirtschaftliches Handeln innerhalb der Verwaltung fördern. Die Budgetierung gibt den Fachbereichen somit einen größeren Spielraum in der zweckentsprechenden Mittelverwendung aber auch gleichzeitig eine damit verbundene höhere Verantwortung für diese Mittelverwendung. 14

17 6 Haushalt 6.1 Gesamtergebnisplan Der Ergebnisplan hat die Aufgabe, über Art, Höhe und Herkunft der Erträge und Aufwendungen zu informieren und weist den sich daraus ergebenen Überschuss oder Fehlbedarf aus. Als ungsinstrument ist der Ergebnisplan damit ein wichtiger Bestandteil des neuen Haushaltsrechts. Der Ergebnisplan weist einen Fehlbetrag i. H. v aus. D.h., dass die Stadt nicht in der Lage sein wird, die Aufwendungen durch entsprechende Erträge zu decken. Da der Fehlbetrag neben der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nur durch die Verringerung der allgemeinen Rücklage gedeckt werden kann, bedarf die Haushaltssatzung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach 75 Abs. 4 GemHVO. 6.2 Erträge Der Haushalt weist Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit und Finanzerträge in einer Größenordnung von insgesamt aus (über weniger als ). Mit sind 59% ( ca. 49%) der Summe Erträge aus Steuern und ähnliche Abgaben. 01 Steuern und ähnliche Abgaben Grundsteuer A und B Grundsteuer A + B Der berücksichtigt Mehreinnahmen von durch die Hebesatzerhöhung. 15

18 Hebesätze der Stadt Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer mit einem i. H. v stellt eine wichtige Ertragsart dar. Der Gewerbesteuerhebesatz wird für das Jahr auf 440 % festgesetzt. Der berücksichtigt Mehreinnahmen von durch die Hebesatzerhöhung. Gewerbesteuer Gewerbesteuer Von der Gewerbesteuer kommt nur ein geringer Anteil dem städtischen Haushalt zugute. Denn vom Gewerbesteuer- Ist-Aufkommen sind Gewerbesteuerumlagen und Erhöhungsbeträge (-70 vom Hundert/Hebesatz) abzuführen. Durch die Einbeziehung des Steuer-Ist-Aufkommens (Netto) in die Steuerkraftmesszahl vermindern sich die Schlüsselzuweisungen (-90% vom Ist-Aufkommens der Referenzperiode geteilt durch den tatsächlich festgesetzten Hebesatz multipliziert mit dem fiktivem Hebesatz); und ferner erhöhen sich die Umlagegrundlagen für die zu zahlende Kreisumlage. 16

19 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Nach Regionalisierung der November-Steuerschätzung des Städte- und Gemeindebundes NRW ist mit einem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für i. H. v zu rechnen. Dieser Wert ist zwar gegenüber dem verbessert, aber die Erträge erreichen aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nicht die Ergebnisse der Jahre 2007 bis. Anteil an der Einkommensteuer Ant. ESt Entwicklung der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben Ergebnis Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Anteil an der Einkommenssteuer Anteil an der Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer Zweitwohnungsteuer Kompensationsleistungen Zuwendungen und allgemeine Umlagen Entwicklung der Erträge aus Zuwendungen und allg. Umlagen Ergebnis Schlüsselzuweisungen Summe Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Summe Erträge aus Auflösung von Sonderposten aus Zuw

20 Finanzausgleich / Schlüsselzuweisungen Angesichts der finanziellen Lage der Gemeinden und Gemeindeverbände kommt dem Finanzausgleich eine hervorgehobene Bedeutung zu. Über den Finanzausgleich gewährt das Land den Gemeinden und Gemeindeverbänden allgemeine Zuweisungen und Zweckzuweisungen für konkrete Maßnahmen. Die Mittelaufteilung wird jährlich im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) neu geregelt. Erstmalig seit dem GFG 2003 erfolgte mit dem GFG eine Anpassung der Grunddaten. Das Gesetzentwurf zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr (Gemeindefinanzierungsgesetz - GFG ) wurde am beraten und wird voraussichtlich am 18. Mai in der Entwurfsfassung verabschiedet. Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhalten an Schlüsselzuweisungen rund 5,3 Mrd. Euro, über deren Verwendung sie frei entscheiden. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen hängt von der jährlich neu zu ermittelnden Finanzkraft ab, das heißt von der Höhe der eigenen kommunalen Steuereinnahmen. Darüber hinaus erhalten sie nach dem Gesetz rund 400 Mio. Euro pauschaliert für Investitionen, 600 Mio. Euro als Schulpauschale/Bildungspauschale sowie 50 Mio. Euro als Sportpauschale. Die erhaltenen Zuwendungen aus Konjunkturmitteln führen dazu, dass ab 12,5 vom Hundert der Fördermittel im Rahmen eines verminderten Finanzausgleichs an das Land zurückerstattet werden müssen und somit künftige Haushalte belastet werden. Die Verteilung auf die einzelnen Kommunen ergibt sich aus der vom Innenministerium am vorgelegten 1. Modellrechnung. Dies vorausgeschickt, sind im Haushalt berücksichtigt: Schlüsselzuweisungen Investitionspauschale Schulpauschale Sportpauschale Kompensationsleistungen Krankenhausumlage Schlüsselzuweisungen / Steuerkraftmesszahl Schlüsselzuweisungen Steuerkraftmesszahl Schlüsselzuw Steuerkraftzahl Das ist gegenüber ein Minus von ca Der Rückgang der Schlüsselzuweisungen liegt begründet in der um gestiegenen Steuerkraftzahl aber auch in der Anpassung der Grunddaten im Rahmen des GFG durch die Landesregierung. 18

21 Auflösung von Sonderposten Aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen wirken sich ertragswirksam aus. Die Ausweisung von Sonderposten steht mit der Ausweisung von Abschreibungen im Zusammenhang. Sie stellen die bilanzielle Abbildung der empfangenen Investitionszuweisungen dar. Da Sonderposten parallel zur Abschreibung des Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst werden, wird somit der Aufwand aus den Abschreibungen entsprechend den tatsächlichen Belastungen korrigiert. Die veranschlagten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten resultieren aus der Eröffnungsbilanz. Durch eine abschließende Bewertung und Prüfung der Eröffnungsbilanz können sich hier noch Veränderungen ergeben. Die Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen ist unter Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte auszuweisen. 03 Sonstige Transfererträge Hierbei handelt es sich um Erstattungen von Leistungen sowie um Rückzahlungen gewährter Geldleistungen und Darlehen im Asylbereich. Veranschlagt sind Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten mit einem Gesamtaufkommen von gehören alle Verwaltungs- und Benutzungsgebühren wie Abfallgebühren, Abwassergebühren und Friedhofsgebühren sowie die Kindergartenbeiträge. Die Gebührenhaushalte werden kostendeckend geführt (Ausnahme: Eigenanteil bei der Straßenreinigung). Es werden keine kalkulatorischen Kosten berücksichtigt. Die in die jeweiligen Gebührenkalkulationen eingestellten Abschreibungen sind den AFA-Werten der Finanzbuchhaltung angepasst worden. Bei der Berechnung dieser Abschreibungsbeträge sind die Anschaffungskosten der jeweiligen Investitionsgüter zu Grunde gelegt worden. Entwicklung der öffentlich- Ergebnis rechtlichen Leistungsentgelte Summe Verwaltungsgebühren Summe Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge Erträge aus Auflösung Sonderposten für Gebührenausgl. etc Aufgrund der Einführung der neuen Personalausweise steigen die Verwaltungsgebühren entsprechend. Die Entgelte aus Parkscheinautomaten werden erhöht. Die Erträge aus Auflösung von Sonderposten für Beiträge werden dem aufgrund des Ergebnisses nach unten korrigiert. 05 Privatrecht-rechtliche Leistungsentgelte Entwicklung der privatrechtlichen Leistungsentgelte Ergebnis Teilnehmergebühren VHS Mieten u. Pachten, Erbbauzins Übrige Leistungsentgelte

22 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Entwicklung der Kostenerstattungen Ergebnis und Kostenumlagen Lohnkostenerstattung SGB II Erstattung Personalkosten vom Abwasserwerk Erstattungen Personalkosten Erstattungen Mutterschaftsgeld Zw.-S. Personalkosten-Erst Anteil der Gemeinden (VHS / Musikschulkreis) Kostenerstattungen für Studienfahrten Erstattung Land Asyl Verrechnung Kosten JeKi Übrige Erstattungen / Umlagen Neben den explizit ausgewiesenen Personalkostenerstattungen (siehe Zwischensumme) sind zu den Personalkostenerstattungen auch die Personalkostenerstattungen, die in den Anteilen der Gemeinden (VHS-Kreis und Musikschulkreis) enthalten sind, hinzuzurechnen. Diese Personalkostenerstattungen sind den Personalaufwendungen (siehe Ziffer 11) gegenüber zu stellen. 07 Sonstige ordentliche Erträge Konzessionsabgaben sind mit insgesamt vorgesehen. An Erträgen aus dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden (Buchgewinn) sind veranschlagt. Entwicklung der sonstige ordentlichen Erträge Ergebnis Konzessionsabgaben Strom Konzessionsabgaben Gas Konzessionsabgaben Wasser Erträge Verkauf v. Grundstücken u Gebäuden Gewinn Bußgelder, Verwarngelder, ordnungsrechtliche Erträge Mahngebühren. öffentl.-rechtl. / Erträge Vollstreckung übrige Aktivierbare Eigenleistungen Angesetzt sind für den Baubetriebshof und für den Hoch- und Tiefbau je

23 Zusammenfassung der ordentlichen Erträge nach dem Gesamtergebnisplan: ordentliche Erträge nach Ertragsarten Ergebnis Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen ör Leistungsentgelte 12% Ordentliche Erträge Kostenerstattungen 4% pr Leistungsentgelte 2% sonstige ord. Ert. 5% akt. EL etc. 0% Zuw endungen / allg. Umlagen 17% Steuern und Abgaben 60% 6.3 Aufwendungen Den veranschlagten Erträgen stehen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen in einer Gesamthöhe von gegenüber. Die größten Aufwandblöcke bilden: 21

24 11 Personalaufwendungen Im NKF-Haushalt sind die Personalaufwendungen für die aktiven Beschäftigten und die Versorgungsaufwendungen der ehemaligen Beschäftigten unterschiedlich zu veranschlagen. Die Personalaufwendungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den Dienstaufwendungen (ca ) und den Sozialversicherungs- bzw. Zusatzversorgungskassenbeiträgen (ca ). Verbessernd wirken sich Auflösungen aus der Altersteilzeit-Rückstellung aus verschlechternd wirken sich die Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen aus (Saldo ca. plus ). Die Graphik über die Entwicklung der Personalaufwendungen zeigt deutlich den Erfolg der Konsolidierungsbemühungen trotz tariflicher und sonstiger Mehraufwendungen. Personalaufwendungen % % 20% % % 5% % Personalaufwendungen % am ord. Aufwand * Personal aufwand Personalaus gaben SN 0 %-Anteil am 25,31 24,64 25,21 25,30 24,16 21,62 20,32 19,39 19,30 18,60 ord. Aufwand * = vorläufiges Ergebnis In den Personalaufwendungen sind u. a. die Personalkosten für den VHS-Kreis ( ) und den Musikschulkreis ( ) enthalten. Zudem stehen den Personalaufwendungen Personalkostenerstattungen in Höhe von gegenüber (siehe Erläuterungen zu Ziffer 06). Bei vergleichenden Betrachtungen der Personalaufwendungen sind diese Effekte zu berücksichtigen. 12 Versorgungsaufwendungen Die Versorgungsaufwendungen sind mit angesetzt. Es handelt sich dabei um Aufwendungen für die ehemaligen Beschäftigten. Diesem Aufwand steht ein "Ertrag aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen" (Pensions- und Beihilferückstellungen) gegenüber. Der Gesamtbetrag der Ansprüche, sowohl der ehemaligen als auch der aktiven Beschäftigten, der in die Eröffnungsbilanz einzustellen ist, beträgt nach Mitteilung der Versorgungskasse auf Grund einer versicherungsmathematischen Bewertung rd. 14,3 Mio. Euro. Dieser Betrag ist zwar in der Bilanz auszuweisen, war jedoch nicht an Dritte, wie etwa bei Tariflich Beschäftigten an die Sozialversicherungsträger, abzuführen. Der hieraus entstehende Zinsvorteil fließt in die Berechnung der Rückstellungen ein. 22

25 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Unter dieser Position werden alle Aufwendungen für den Betrieb der städtischen Einrichtungen erfasst, insgesamt ca. 7,3 Mio. (: 8,3 Mio. ). Dazu gehören die Schülerbeförderungskosten, Energie- und Reinigungskosten, der Unterhaltungsaufwand einschließlich Gebäudeunterhaltung. Aus den Gebührenhaushalten fallen an: die Deponiekosten, Kosten der Abfuhr etc. Entwicklung der sonstige ordentlichen Erträge Ergebnis Schülerbeförderungskosten Deponiekosten Unterhaltung eigene Gebäude Kosten der Abfallabfuhr Kostenerstattung Entwässerung G Kosten offene Ganztagsschule Unterhaltsreinigung Unterh. eigene Gebäude KoPa II Unterh. Wasserläufe u. Stauanl Studienfahrten und Exkursionen Leistungsentgelte citeq Unterhaltung Wirtschaftswege Übrige Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen Die Aufstellung der wesentlichen Positionen zeigt, dass die vielfach gewünschte Kompromisslösung über lineare Einsparungen nach dem Rasenmäherprinzip sicherlich zu kurz greift. Vielmehr sind konkrete Maßnahmen zur Kostendämpfung zu entwickeln. Ferner ist die Vergleichbarkeit der einzelnen Jahre äußerst schwierig. Die nachstehende Tabelle soll dies grob verdeutlichen: HH Entw. HH Haushaltsansatz Teilposition Haushaltsansatz Teilposition %-Kürzung Konjunkutpaket II Geb.-Unterh. bes. Einzelmaßnahmen Unterh. Wasserl./Stauanl. bes. Einzelmaßn Containergebühren bereinigter Haushaltsansatz ,0% Darüber hinaus würden die Einsparungen noch höher ausfallen, wenn noch folgende besondere Aufwendungen herausgerechnet würden: Stellenbewertung, Schulentwicklungsplan, Personalausweise, Kosten Entwässerung Gemeindestraßen, Schülerbeförderung, Kosten OGGS, Deponiekosten, Bewirtschaftung Hallenbad etc. 14 Abschreibungen Durch die Abschreibungen wird der Ressourcenverbrauch bzw. werden die Wertminderungen der Vermögensgegenstände durch Abnutzung, Verschleiß, technischen Fortschritt etc. vollständig und flächendeckend für den städtischen Haushalt dargestellt. So soll in der Bilanz sowohl die Vermögens- als auch Finanzierungssituation abgebildet werden. Basis für die Ermittlung der Abschreibungsbeträge sind die Wertermittlungen die auch in die vorläufige Eröffnungsbilanz einfließen. Die Abschreibungen sind im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften. Im Haushalt sind die bilanziellen Abschreibungen als Aufwendungen zu berücksichtigen sind veranschlagt. Die Abschreibungen bilden damit eine wesentliche Aufwandposition im Haushalt. Davon entfallen fast 90% auf Abschreibungen für bebaute Grundstücke, Gebäude, Straßen, Wege und Plätze. 23

26 Den Abschreibungen stehen die Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen i. H. v ertragswirksam gegenüber. Die Nettobelastung für den Haushalt beträgt somit Die im Ergebnisplan veranschlagten Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten resultieren aus der Eröffnungsbilanz. Durch eine abschließende Bewertung und Prüfung der Eröffnungsbilanz können sich hier noch Veränderungen ergeben. 15 Transferaufwendungen Hier werden von der Stadt an Dritte zu zahlende Zuwendungen und Zuschüsse, insbesondere die Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage ausgewiesen. Kreisumlage Mit stellt die Kreisumlage den größten Einzelansatz innerhalb der Transferaufwendungen dar. Gegenüber sind jedoch rd weniger an den Kreis abzuführen. Der Anteil an der Kreisumlage beträgt rund 32 vom Hundert der ordentlichen Aufwendungen des Jahres. Die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage bilden Steuerkraftmesszahl Schlüsselzuweisung Abrechnungsbeträge Solidarbeitrag Kompensationsleistung Berechnung der Kreisumlage Umlagegrundlagen Hebesatz: Umlage: Hebesatz: Umlage: Allgemeine Umlage 35,08 % ,94 % Jugendamtsumlage 25,22 % ,90 % ,30 % ,84 % Kreisumlage Kreisumlage Beteiligung Anmerkung: zus. Beteiligung der Kommunen an Sozialhilfeaufwendungen; ab 2005 Kosten der Unterkunft 24

27 Kosten der Unterkunft Der Anteil der Stadt beläuft sich auf Ausgewiesen sind im Produkt "Leistungen nach dem SGB II" (050305) unter der Position "Sonstige ordentliche Aufwendungen" und im Produkt "Leistungen für Asylbewerber" (050309). Gewerbesteuerumlagen Dem liegt das Gewerbesteueraufkommen zugrunde Gewerbesteuerumlage Gew.St.- Umlage Die Gewerbesteuerumlage ist von der Ist-Einnahme der Gewerbesteuer abzuführen, die sich wie folgt berechnet: Ist-Aufkommen x Vervielfältiger Hebesatz Die Gewerbesteuerumlage setzt sich daher wie folgt zusammen: Normalumlage 35 Pkt. 35 Pkt. 35 Pkt. 35 Pkt. 32 Pkt. Zuschläge ( Solidarbeitrag ) Erhöhung für den Fonds Deutsche Einheit 5 Pkt. 6 Pkt. 6 Pkt. 7 Pkt. 5 Pkt. Erhöhung für die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs 29 Pkt. 29 Pkt. 29 Pkt. 29 Pkt. 29 Pkt. 34 Pkt. 35 Pkt. 35 Pkt. 36 Pkt. 34 Pkt. Normalumlage und Erhöhungsbeträge 69 Pkt. 70 Pkt. 70 Pkt. 71 Pkt. 66 Pkt. Weitere wesentliche Transferaufwendungen: Zuschuss Hallenbad Betriebskostenzuschuss Gymnasium Canisianum Regelleistungen Asyl Krankenhausumlage Betriebskostenzuschüsse Kitas Zuschuss an Bücherei Baukostenzuschuss U Krankenhilfe Die Transferaufwendungen betrugen 16,6 Mio., 17,6. Mio. und 18,5 Mio.. 25

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