Niederschrift der 47. Sitzung des Finanzausschusses vom 04. April 2017 Seite 1. Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T
|
|
- Frida Mann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 47. Sitzung des Finanzausschusses vom 04. April 2017 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. Erhöhung der Eintrittspreise zum in der Partnachklamm sowie teilweise Änderung bei den Eintrittskarten; Beschlussfassung 2. Kurbeitrag; Änderungssatzung; Beschlussfassung B B
2 Seite 2 TOP 1: Erhöhung der Eintrittspreise zum in der Partnachklamm sowie teilweise Änderung bei den Eintrittskarten; Beschlussfassung B Die Vorlage des Bauhofes, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Eine Übersicht der Eintrittspreise, die als Anlage der Niederschrift beigefügt ist, liegt den Mitgliedern des Finanzausschusses als Tischvorlage vor. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Achtner erläutern den Sachverhalt. Die aktuellen Eintrittspreise sind wie folgt (letzte Erhöhung zum ): Erwachsene 4,00 EUR Gruppen ab 15 Personen 3,00 EUR Kurgäste 3,50 EUR Behinderte ab 50% 2,50 EUR Einheimische Erw. 3,50 EUR Kinder u. Jugendliche (6-17 J.) 2,50 EUR Kinder-/Jugendgruppen ab 15 Pers. 2,00 EUR Familienkarte (2 Erw., 2 Kinder) 9,50 EUR Vorzugs-Familienkarte (Einheim., Kurgäste) 8,50 EUR. Die Verwaltung schlägt deshalb zum (Wiedereröffnung nach der Frühjahrsrevision) folgende neue Eintrittspreise vor: Erwachsene 4,50 EUR Kurgäste 4,00 EUR (von Garmisch-Partenkirchen, Grainau, Farchant, Oberau, Eschenlohe, Krün, Wallgau und Mittenwald, jeweils mit gültiger Kurkarte) Erwachsene Gruppenermäßigung (ab 15 Personen, Busfahrer und Reisebegleiter frei) 3,50 EUR Behinderte ab 50 % GdB (mit entsprechendem Ausweis) Kinder und Jugendliche (von 6-17 Jahren) Kinder und Jugendliche, Gruppenpreis (von 6 17 Jahren, ab 15 Personen) Familienkarte 3,00 EUR 3,00 EUR 2,50 EUR 12,00 EUR Schulklassen aus Garmisch-Partenkirchen erhalten weiterhin freien Eintritt. Berufsschulklassen bleiben auf Grund des meist vorhandenen Verdienstes von dieser Regelung ausgenommen. Mit der Preisanpassung werden Brutto - Zusatzeinnahmen in Höhe von ca EUR / Jahr kalkuliert.
3 Seite 3 Änderung bei der Familienkarte: Derzeit gibt es immer wieder Missverständnisse und Ärger an der Kasse der Partnachklamm aufgrund der bisherigen Konditionen der Familienkarten. Zur Verbesserung der Situation und zur Verwaltungsvereinfachung wird vorgeschlagen: Es gibt nur noch eine Familienpauschale ohne separate Einheimischen- / Kurkartenermäßigung, 2 Erwachsene mit mindestens 2 Kindern, 12 EUR. Hierzu erhält das Kassenpersonal folgenden ergänzenden Hinweis: 1. Auf Verlangen müssen die Ausweise oder ähnliche Dokumente vorgelegt werden. Kann dies nicht geschehen (z. B. weil einer oder mehrere Ausweise nicht mitgeführt werden), kann die Ausstellung einer Familienkarte verweigert werden. 2. Nicht deutlich als solche erkennbare Kinder und Jugendliche (z. B. verschleierte Personen) bzw. wenn kein Ausweis vorgelegt werden kann, müssen den Erwachsenenpreis bezahlen. Weitergewährung von Einheimischenrabatten: Mit Urteil vom hat sich das Bundesverfassungsgericht kritisch zur Gewährung von Einheimischenrabatten geäußert. Auch gab es im Herbst mehrere Beschwerden an der Kasse, die auf dieses Urteil verwiesen. Vorsorglich wurde deshalb von der Verwaltung der Bayerische Gemeindetag befragt, ob ein Einheimischenrabatt bei den Eintrittspreisen in der Partnachklamm weiter gewährt werden kann. Frau Dr. Thimet Direktorin beim Bayerischen Gemeindetag teilt in ihrer Stellungnahme vom mit, dass aus der Sicht des Bayerischen Gemeindetag im Hinblick auf das vorgenannte Urteil künftig kein Einheimischenrabatt mehr gewährt werden soll: bei der Partnachklamm sehe ich einen der Watzmanntherme vergleichbaren Fall, so dass eine Abstufung nicht in Ordnung ist. Dem Bundesverfassungsgericht können wir entnehmen (vgl Wuttig / Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht, Teil IV Frage 34 Nr. 5): Mit Entscheidung vom hat sich nun auch das Bundesverfassungsgericht mit der Bevorzugung von Einheimischen bei der Preisgestaltung gemeindlicher Einrichtungen befasst. Ein Österreicher klagte gegen den 2,50 Euro-Rabatt für Einheimische in der Watzmann-Therme in Berchtesgaden, die ihrerseits von einer GmbH betrieben wird, die eine 100 %ige Tochter eines kommunalen Zweckverbandes ist. Im entschiedenen Fall verstieß diese Preisgestaltung gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Maßgeblich war, dass das Vermarktungskonzept gerade darauf angelegt ist, auswärtige Besucher anzuziehen. Die Therme ist auf Überregionalität angelegt, soll Auswärtige ansprechen und gerade nicht der Erfüllung kommunaler Aufgaben im engeren Sinne dienen. Die Entscheidung macht aber auch deutlich, dass es einer Gemeinde nicht von vorneherein
4 Seite 4 verwehrt ist, ihre Einwohner bevorzugt zu behandeln. Die darin liegende Ungleichbehandlung muss durch sachliche Differenzierungsgründe gerechtfertigt sein. Der Wohnsitz stellt für sich alleine keinen Grund für eine Bevorzugung dar. Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, ab den sog. Einheimischenrabatt nicht mehr zu gewähren. Allgemeine Information: Aus den Eintrittspreisen sind 19% Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Zusätzlich sind gemäß Pachtvertrag mit dem Freistaat Bayern -Forstverwaltung- als Pachtzins 30% der Roheinnahmen (Summe aller Einnahmen aus dem Betrieb der Partnachklamm ohne gesetzliche Umsatzsteuer) und somit auch der Preiserhöhung an den Grundstückseigentümer abzuführen. Auf Nachfragen der Mitglieder des Finanzausschusses bezüglich der Weitergewährung des Einheimischenermäßigung zitiert Herr Gaber folgenden Leitsatz des benannten Urteils:...Es ist den Gemeinden nicht von vornherein verwehrt, ihre Einwohner bevorzugt zu behandeln, wenn die darin liegende Ungleichbehandlung Auswärtiger durch hinreichende Sachgründe gerechtfertigt ist.... Weiter teilt Herr Gaber mit, dass es sich hierbei um jahrelang laufende Verfahren handelt. Auch das Verfassungsgericht hat die Angelegenheit zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht verwiesen. Bezüglich der Sachgründe verweist Herr Gaber auf das Urteil: Als solche sind neben der Kostendeckung auch Zwecke des Vorteilsausgleichs, der Verhaltenslenkung sowie soziale Zwecke anerkannt. Sollten die Sachgründe für die Ungleichbehandlung das Gericht nicht überzeugen, merkt das der Markt rechtzeitig. Die sachlichen Gründe werden von den Mitgliedern des Finanzausschusses/der Verwaltung wie folgt formuliert: 1. Der Weg durch die Partnachklamm ist für viele Einheimische die kürzeste Verbindung zum Schachen (über Kälbersteig) und ins Reintal (z.b. Bockhütte). 2. Garmisch-Partenkirchen ist Gesundheitsregion. Der Gemeinde ist es ein Anliegen der einheimischen Bevölkerung den Zugang zur freien, wilden Natur mit der Durchquerung der Partnachklamm zu fördern und zu erleichtern. Hierdurch sollen zudem die Kenntnisse über die Heimat gestärkt werden. Dies wird z.b. durch den vorhandenen geologisch-naturkundlichen Lehrpfad rund um die Partnachklamm untermauert. 3. Für die Gemeindeeinwohner soll ein Ausgleich geschaffen werden, da sie aufgrund des Tourismusstandortes ohnehin schon mit erhöhten finanziellen Belastungen (z.b. Mietpreise, Lebenshaltungskosten, kommunale Ausgaben für den Tourismus) betroffen sind. Nach eingehender Diskussion werden die Anträge von Frau GRM Koch (Eintrittspreis Erwachsene 4,50 EUR, Kurgäste und Einheimische 3,50 EUR) und Herrn GRM Thiel (kein Eintrittspreis für Kinder, dafür Erwachsenentarif höher) sowie die weiteren Vorschläge mit folgenden Beschlussvorschlägen berücksichtigt:
5 Seite 5 Der Tarif für Kurgäste wird für Inhaber mit gültiger Kurkarte aus Garmisch-Partenkirchen und dem Zugspitzland (Grainau, Farchant, Oberau und Eschenlohe) gewährt. Die Ermäßigung für Einheimische wird weiter gewährt. Der Eintrittspreis entspricht dem der Kurgäste. Der Eintrittspreis für Kinder und Jugendliche (6 bis 16 Jahre) ab beträgt 2,00 EUR. Hiermit entfallen die Familienkarte sowie die Gruppenermäßigung für Kinder und Jugendliche. Der Eintrittspreis für Erwachsene ab beträgt 5,00 EUR. Folgende weitere Eintrittspreise werden ab neu festgelegt: Kurgäste und Einheimische 4,00 EUR Gruppenermäßigung für Erwachsene 4,00 EUR Mitglieder DAV und Naturfreunde 4,00 EUR unter dem Vorbehalt, dass auch eine Ermäßigung des Eintrittspreises bei der Höllentalklamm für Kurgäste gewährt wird Behinderte 4,00 EUR TOP 2: Kurbeitrag; Änderungssatzung; Beschlussempfehlung an den Gemeinderat V Die Vorlage des Rechtsamtes, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Gaber erläutern den Sachverhalt. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer stellt eingangs fest, dass es sich hierbei um eine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat handelt. Nach Abschluss des Normenkontrollverfahrens Az. N wird empfohlen, nunmehr die als zweckmäßig erkannten Satzungsänderungen vorzunehmen. 1. Die Grenze des Kurgebiets muss durch genaue Beschreibung oder durch katastermäßige Bezeichnung oder durch Eintragung einer Grenzlinie in eine Karte exakt bestimmt werden (VB Bayreuth vom , Az. B 4 K , VGH Baden- Württemberg vom , Az. 14 S 802/90).
6 Seite 6 2. Kurbeitragspflichtige sollen in erster Linie von den Beherbergungsbetrieben / Campingplätzen / Wohnmobilstellplätzen selbst (elektronisch) gemeldet und nicht an den Markt Garmisch-Partenkirchen verwiesen werden. 3. Der Grund für die bisherige Differenzierung bei Einzelanmeldung und Zwangspauschalierung lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags (Kurbeitragssatzung KBS) Vom Auf Grund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl 1993, S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl 2016, S. 351) erlässt der Markt Garmisch-Partenkirchen die folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags (Kurbeitragssatzung KBS) Art. 1 Änderung der Satzung Die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags (Kurbeitragssatzung KBS) vom wird wie folgt geändert: 1. 2 wird wie folgt neu gefasst: Kurgebiet ist das Gemeindegebiet bis zu einer Höhe von m ü.n.n.. 2. In 6 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben ersatzlos gestrichen. 3. In 7 Abs. 2 wird nach Nr. 2 folgende Nr. 3 neu eingefügt: Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80 % 46,00 EUR Art. 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft Garmisch-Partenkirchen, Dr. Sigrid Meierhofer 1. Bürgermeisterin
Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T. Tagesordnung
Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 11. Sitzung des Finanzausschusses vom 17. März 2015 im Tagungsraum des Rathauses Tagesordnung öffentlich TOP 1: W.V. Gemeindeeigenes Anwesen Fürstenstr.
S A T Z U N G. für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung - KBS) Vom
Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (2013) mit Änderungen durch das Urteil des BayVGH vom 30.09.2016 [Anlage 1] und 1. Änderungssatzung 2017 vom 12.05.2017 [Anlage 2] Markt Garmisch-Partenkirchen
für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) (Kurbeitragssatzung) vom 08. April 1981*
Lindau (B) Satzung Nr. IV/3. für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) (Kurbeitragssatzung) vom 08. April 1981* Geändert durch: Erste Änderungssatzung vom 26. April 1983 Zweite Änderungssatzung
der 61. Sitzung des Finanzausschusses vom 16. Januar 2018 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses
Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 61. Sitzung des Finanzausschusses vom 16. Januar 2018 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses öffentlich 1. Bekanntgaben; Information I 2. orberatung
Niederschrift der 45. Sitzung des Finanzausschusses vom 14. Februar 2017 Seite 1
Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 45. Sitzung des Finanzausschusses vom 14. Februar 2017 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses
Niederschrift der 28. Sitzung des Finanzausschusses vom 27. Januar 2016 Seite 1
Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 28. Sitzung des Finanzausschusses vom 27. Januar 2016 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. erwaltungshaushalt 2016; 2. ermögenshaushalt
Niederschrift der 36. Sitzung des Finanzausschusses vom 15. November 2016 Seite 1
Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 36. Sitzung des Finanzausschusses vom 15. November 2016 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. W.. Haushaltsvollzug 2016 einschließlich
Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages
Markt Bad Abbach Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) Auf Grund des Art. 7 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Bad Abbach folgende Satzung für die
Niederschrift der 41. Sitzung des Finanzausschusses vom 12. Dezember 2016 Seite 1
Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 41. Sitzung des Finanzausschusses vom 12. Dezember 2016 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. Haushaltsvollzug 2016; Über-
Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages im Markt Mittenwald. Beitragspflicht
MARKT MITTENWALD Auf Grund des Art. 7 Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl 1993, S. 263), zuletzt geändert am 25. Juli 2004 (GVBl 2004, S. 272) erlässt der
der 23. Sitzung des Finanzausschusses vom 08. Dezember 2015 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich
Niederschrift der 23. Sitzung des Finanzausschusses vom 08. Dezember 2015 Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 23. Sitzung des Finanzausschusses vom 08. Dezember 2015 im Kleinen Sitzungssaal
Anwesenheitsliste. Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr. Anwesend waren: Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin
Niederschrift über die Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses des Marktes Garmisch-Partenkirchen am Mittwoch, 06. Februar 201 im Kleinen Sitzungssaal FA/201/078 Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v. d. Rhön
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v. d. Rhön und der Gemeinden Ostheim v.d.rhön, Sondheim v.d.rhön und Willmars Herausgegeben von der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.rhön
S a t z u n g. für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) vom 19.September 2013
1 GEMEINDE OBERAMMERGAU S a t z u n g für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) vom 19.September 2013 Aufgrund des Art. 7 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes -KAG- erlässt die Gemeinde Oberammergau
Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schwimmbäder und des Stadionbades in der Stadt Neustadt an der Weinstraße
Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schwimmbäder und des Stadionbades in der Stadt Neustadt an der Weinstraße 1) 2) Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat in seiner öffentlichen
FA/2019/077. Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr Beginn der nicht öffentlichen Sitzung: 18:58 Uhr. Anwesenheitsliste
Niederschrift über die Öffentliche/Nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses des Marktes Garmisch-Partenkirchen am Dienstag, 29. Januar 2019 im Kleinen Sitzungssaal FA/2019/077 Beginn der öffentlichen
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Wiesen
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Wiesen Sitzungsdatum: Montag, den 30.01.2017 Beginn: 19:30 Uhr Ende 20:40 Uhr Ort, Raum: Rathaus Wiesen, Dr.-Frank-Straße 2 Öffentlicher
Satzung. über. die. Erhebung von. Gebühren für den Benutzung des Inselbades. des Marktes Bad Abbach. Bad-Gebührensatzung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Benutzung des Inselbades des Marktes Bad Abbach Bad-Gebührensatzung Rechtsstand: 01.02.2016 Inhalt 1 Gebührenpflicht... 3 2 Gebührenschuldner... 3 3 Entstehen
Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags
Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags (2001) 1. Änderungssatzung 2013 [Anlage1] und 2. Änderungssatzung 2016 [Anlage2] mit Markt Garmisch-Partenkirchen Auf Grund des Art. 6 des Kommunalabgabengesetzes
Schul- und Kultusreferat Rechtsabteilung
Telefon 16-26593 Telefax 16-20359 Schul- und Kultusreferat Rechtsabteilung Einführung des Euro Umstellung von Rechtsinstrumenten hier: Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch
Dritte Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom für die Benutzung der Freibäder der Gemeinde Sinntal
Dritte Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 20.02.2001 für die Benutzung der Freibäder Aufgrund der 5 und 19 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.
FÜR DAS FREIBAD VOM 11. MÄRZ 2014
Gemeinde H i l z i n g e n Landkreis K o n s t a n z GEBÜHRENSATZUNG FÜR DAS FREIBAD VOM 11. MÄRZ 2014 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes
Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung)
S A T Z U N G für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Ofterschwang vom 04.10.2012 Auf Grund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes erläßt die Gemeinde Ofterschwang folgende Satzung für die
1) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des HallenFreizeitBades der Stadt Bornheim vom 05.03.1999 Der Rat der Stadt Bornheim hat aufgrund 7 i.v.m. 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung
Sitzungsvorlage. Amt: Hauptamt Az: ; ; Vorlage Nr. 54 / Gemeinderat. X zur Sitzung am 28. November 2016.
Sitzungsvorlage STARZACH Amt: Hauptamt Az: 020.011; 020.051; 022.22 Vorlage Nr. 54 / 2016 Gemeinderat zu TOP 11 öffentlich - Drucksache - Tischvorlage X zur Sitzung am 28. November 2016 Betrifft: Änderung
BEKANNTMACHUNG T A G E S O R D N U N G:
BEKANNTMACHUNG Am Dienstag, den 18.11.2014, 19:00 Uhr, findet die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Nideggen im Bürgersaal der Begegnungsstätte Nideggen, Im Vogelsang, statt. T A G
7. Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hier: Änderung; Beschluss. Sachverhalt:
7. Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hier: Änderung; Beschluss Sachverhalt: Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat, die im Wesentlichen dem Muster des Gemeindetages entspricht, wurde am 25.09.2003
TA 13. Juni Erhöhung der Benutzungsentgelte der Freibäder und der Eisbahn
TA 13. Juni 2006-41 Erhöhung der Benutzungsentgelte der Freibäder und der Eisbahn Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage Nr. 88/2006, in der Folgendes ausgeführt ist: In der Sitzung des Technischen
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Gemeinde Wörthsee Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Sitzungsdatum: Mittwoch, 27.09.2017 Beginn: 19:00 Uhr Ende öffentlicher Teil 21:00 Uhr Sitzungsende: 21:45 Uhr Ort: im Sitzungssaal
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bäder der Gemeinde Nottuln vom , in der z.zt gültigen Fassung vom
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bäder der Gemeinde Nottuln vom 27.04.1978, in der z.zt gültigen Fassung vom 12.12.2018 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land
Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am Montag, , 15 Uhr, im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg
A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet: Uwww.lra-ebe.deU
Preistarif ab 2016 für die Museen der Hansestadt Lübeck
1. Eintrittsgeld In allen städtischen Museen und Sammlungen wird mit Ausnahme des Industriemuseums Herrenwyk, für das der Förderverein die Preise für Eintritt und Führungen festsetzt Eintrittsgeld nach
Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 24.04.2018 im Sitzungssaal des Rathauses, Steinau an der Straße Sitzungsbeginn: 20:00 Uhr Sitzungsende: 20:45 Uhr
Nachkalkulation Kurbeitrag 2011
Stadt Norderney Fachbereich IV - Finanzen - Vorlage 06.09.2012 Nachkalkulation Kurbeitrag 2011 I. Aufwand 1. der Stadt Norderney für a) Badem./Theater 14.657,11 EUR b) Bücherei 57.000,00 EUR c) NPH 194.517,66
Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel
Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund des 6 Absatz 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz
Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T
Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 42. Sitzung des Marktgemeinderates vom 13.09.2017 im Großen Sitzungssaal des Rathauses des Marktes Garmisch-Partenkirchen TAGESORDNUNG öffentlich 1.
NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES
GEMEINDE BURGBERG I. ALLGÄU NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES Sitzungsdatum: Montag, 10.12.2018 Beginn: 19:00 Uhr Ende 20:45 Uhr Ort: im Sitzungssaal des Rathauses Burgberg Erster
Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung
(i.d.f. der 3. Änderung durch die Satzung zur Änderung von Satzungen der Gemeinde Weißenbrunn vom 22. November 2001)
Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der (i.d.f. der 3. Änderung durch die Satzung zur Änderung von Satzungen der Gemeinde Weißenbrunn vom 22. November 2001) (BayAbwAG) vom 21. August
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades der Stadt Schnaittenbach (Bäder-Gebührensatzung)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Naturbades der Stadt Schnaittenbach (Bäder-Gebührensatzung) Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes vom 04.04.1993 (GVBl S. 264)
Beratungsfolge Nichtöffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am
BU Nr. 222 / 2013 Beratungsfolge Nichtöffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 7.11.2013 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 28.11.2013 TOP 4. Anpassung der kommunalen Einvernehmensregelungen
Stadtrat /2016
STADT SINZIG N I E D E R S C H R I F T Gremium Sitzungstag Sitzungs-Nr. Stadtrat 17.03.2016 17/2016 Sitzungsort Sitzungssaal im Rathaus Sitzungsdauer 18.00 bis 18.30 Uhr Bürgermeister Kroeger eröffnet
S A T Z U N G für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Obermaiselstein vom (Aktualisierung am )
S A T Z U N G für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Obermaiselstein vom 19.11.2012 (Aktualisierung am 12.10.2016) Auf Grund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Obermaiselstein
Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung SeGebS)
Satzung über die Gebühren für die städtischen Sehenswürdigkeiten und Ausstellungen (Sehenswürdigkeitengebührensatzung SeGebS) Vom 7. Juli 2014 (Amtsblatt S. 251), zuletzt geändert durch Satzung vom 4.
Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen
204 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 31 Memmingen, 21. Dezember 2007 49.
Niederschrift der 33. Sitzung des Finanzausschusses vom 19. Juli 2016 Seite 1. Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T
Seite 1 Auszug aus der N E D E R S C H R F T der 33. Sitzung des Finanzausschusses vom 19. Juli 2016 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. Jahresrechnung 2015; 1.1 Genehmigung
GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit
GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - 0 Allgemeine Verwaltung Az: 020.05 HAUPTSATZUNG vom 26.07.1963 in Kraft seit 15.10.1963 geändert am: 01.08.1969 in Kraft seit: 01.08.1969 geändert am: 18.10.1974 in Kraft
1 Aufgaben und Rechte des Kinder- und Jugendforums 2 2 Zusammensetzung und Bildung 2 3 Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen 3
Übersicht: Ortsrecht der Stadt Karben Seite I. Das Kinder- und Jugendforum und seine Funktionen 1 Aufgaben und Rechte des Kinder- und Jugendforums 2 2 Zusammensetzung und Bildung 2 3 Pflicht zur Teilnahme
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom Öffentliche Sitzung
Telefon: 324686-17 Telefax: 324686-20 Telefon: 16 22288 (GL) Az: 612/GL/00 Großmarkthalle Änderung der Betriebssatzung der Großmarkthalle München; Umstellung auf Euro Beschluss der Vollversammlung des
Entgeltordnung für die Benutzung des Sportund Freizeitbades Oberwengern
Entgeltordnung für die Benutzung des Sportund Freizeitbades Oberwengern 5.4 Entgeltordnung für die Benutzung des Sport- und Freizeitbades Oberwengern in der Fassung vom 07.07.2016 Aufgrund der 7 und 41
Vorlage zur Beschlussfassung
17. Wahlperiode Drucksache 17/0991 15.05.2013 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Einführung einer Verwaltungsgebühr für den Kirchenaustritt Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
Gebührensatzung für die Bäder, die Schwimmhalle und die Freizeitanlage der Stadt Wittingen
Gebührensatzung für die Bäder, die Schwimmhalle und die Freizeitanlage der Stadt Wittingen Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der z. Z. geltenden Fassung und der 2 und
Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt 1 Bildung der Kulturregionen (1) Es werden Kulturregionen
Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung)
Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in der öffentlichen Sitzung am 28.02.2017 auf
STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 7 Vorlage Nr. 185/2017 Sitzung des Gemeinderats am öffentlich- AZ
STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 7 Vorlage Nr. 185/2017 Sitzung des Gemeinderats am 21.11.2017 -öffentlich- AZ 022.31 Satzung zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen in der Stadt Güglingen
Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T
Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 36. Sitzung des Marktgemeinderates vom 03.05.2017 im Großen Sitzungssaal des Rathauses des Marktes Garmisch-Partenkirchen TAGESORDNUNG öffentlich 1.
S a t z u n g. in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom
S a t z u n g der Gemeinde Kirchhundem über die Erhebung von Kurbeiträgen im Bereich des staatl. anerkannten Luftkurortes Oberhundem / Schwartmecke - Kurbeitragssatzung - vom 24.10.1985 in der Fassung
Sitzungsniederschrift
Sitzungsniederschrift Gremium Sitzungstag Sitzungsbeginn / -ende Sitzungsort und -raum Art der Sitzung Vorsitzende Schriftführer Gemeinderat Reichenbach Donnerstag, 20. Oktober 2016 18.30 Uhr 19.15 Uhr
S a t z u n g. für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Füssing (KBS)
S a t z u n g für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) Auf Grund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl 1993, S. 263),
LS 2014 Drucksache 17
LS 2014 Drucksache 17 Vorlage de an die Landessynode Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Rechnungsprüfung der Evangelischen Kirche im Rheinland (Rechnungsprüfungsgesetz - RPG) A BESCHLUSSANTRAG
Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann
Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 04/2011 21. Jahrgang 21. April 2011 Inhaltsverzeichnis 12 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Satzung
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom
Bekanntmachung G E M E I N D E G A U T I N G Gemäß erlässt die aufgrund der Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (G O) in der Fassung der Bekanntmachung
S a t z u n g des Zweckverbandes Erholungsbereich Große Aue
H 13 S a t z u n g des Zweckverbandes Erholungsbereich Große Aue Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1974 (GV NW 1975
Ö4. Beratungsgegenstand: Zehnte Änderung der Kurbeitragssatzung
Stadtverwaltung Lindau (Bodensee) Jahrgang 2015 Niederschrift über die 6. Sitzung des Stadtrates vom 20. Mai 2015 Ö4. Beratungsgegenstand: Zehnte Änderung der Kurbeitragssatzung AZ: 924/S610 Berichterstatter:
Gebührensatzung für den Regiebetrieb Borkener Seenland der Stadt Borken (Hessen)
Gebührensatzung für den Regiebetrieb Borkener Seenland der Stadt Borken (Hessen) Aufgrund der 5, 51 Ziffer 6 und 93 Abs. 1 und 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der ab 01.04.1993 geltenden Fassung
Stadt Chemnitz
Stadt 1.310 Chemnitz Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für die Museen Kunstsammlungen Chemnitz, Museum Gunzenhauser, Schloßbergmuseum, die Burg Rabenstein und das Henry van de Velde Museum in der Villa
Neufassung des 1 sowie 3 Absätze 1 und 2 der Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. ja, siehe II.
TOP 3 Drucksache Nr.: 2011-239 Sitzung: GR 24.10.2011 Federführender Dezernent: Oberbürgermeister Pütsch, Dezernat I Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 1 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:
ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Trebra
Anlage 9 zur Hauptsatzung der Gemeinde Hohenstein Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenstein hat in seiner Sitzung am 22.12.2008 als Anlage zur Hauptsatzung auf Grundlage des 45 der Thüringer Gemeindeund
Gemeinderatsdrucksache Nr. 17 / 2009
Gemeinderatsdrucksache Nr. 17 / 2009 vom 03.03.2009 Az.: 969.21 Vorlage für die Sitzung des : Gemeinderats am 29.04.2009 - öffentlich - Vorberatung: Verwaltungsausschuss am 01.04.2009 - nö Zuständigkeit
BESCHLUSSVORLAGE. Gemeinderat Sitzung am öffentlich 4. Top Aktenzeichen: Fachbereich: Finanzen Bearbeitet von: Simon Mauterer
BESCHLUSSVORLAGE - ÖFFENTLICH - 49/2017 Gemeinderat Sitzung am 26.06.2017 öffentlich 4. Top Aktenzeichen: 133.33 Fachbereich: Finanzen Bearbeitet von: Simon Mauterer Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur
Zweite Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung. für die Kreismusikschule des Landkreises Oberhavel
Landkreis Zweite Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kreismusikschule des Landkreises Der Kreistag des Landkreises hat aufgrund der 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 i. V. m. 131 Abs. 1 der Kommunalverfassung
1 Ziele und Aufgaben. (3) Die Aufgabenschwerpunkte des Beirates beziehen sich auf die Lebensbereiche. 2 Rechte und Pflichten
Satzung der Stadt Freiburg i.br. über die Beteiligung von in Freiburg lebenden Menschen mit Behinderungen am kommunalen Geschehen (Behindertenbeiratssatzung) vom 06.12.2016 Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung
Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Münchhausen
Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Münchhausen Gültig ab: 01.04.2017 029.4 I n h a l t s v e r z e i c h n i s I. Der Kinder- und Jugendbeirat und seine Funktionen 1 Aufgaben
Stadt Markgröningen. Satzung der Stiftung Brodbeck. vom 29. November Vorbemerkung
AZ: 020.051; 892.1 OR 4.3 Stadt Markgröningen Satzung der Stiftung Brodbeck vom 29. November 1988 Zuletzt geändert am 13.11.2007 ( 2 Abs. 4) Vorbemerkung 1. Die am 30. Januar 1948 in Ludwigsburg verstorbene
über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)
Stadt Bad Dürrheim Landkreis Schwarzwald-Baar S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)
Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Buch am Buchrain
Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Buch am Buchrain Die Gemeinde Buch am Buchrain erlässt aufgrund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Gebührensatzung für ihre Kindertagesstätte:
S A T Z U N G. der Verbandsgemeinde Langenlonsheim über die Erhebung von Gebühren für. die Benutzung des Freibades der Verbandsgemeinde Langenlonsheim
S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Langenlonsheim über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Verbandsgemeinde Langenlonsheim vom 08.11.2018 Der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim
Einladung. Tagesordnung
Gemeinde Herscheid 2/720-110 Sl Herscheid, 12. November 2009 Einladung Die Mitglieder des Umweltausschusses werden hiermit zu einer Sitzung eingeladen, die am Montag, dem 23. November 2009, 17.00 Uhr,
Niederschrift Nr. 4/2011
Niederschrift Nr. 4/2011 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal am Dienstag, dem 27. September 2011, Brückenmühlensaal des Bürgerzentrums Nieder-Ramstadt
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl.
STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 4 Vorlage Nr. 169/2017 Sitzung des Gemeinderats am 17. Oktober öffentlich-
STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 4 Vorlage Nr. 169/2017 Sitzung des Gemeinderats am 17. Oktober 2017 -öffentlich- Satzung zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen in der Stadt Güglingen
Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg (BäderGebS BädGebS)
Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Nürnberg (BäderGebS BädGebS) Vom 22. April 2013 (Amtsblatt S. 142), zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 428)
Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, 07.01.2019 Bearbeitet von: Frau Borrmann Tel.: 361 8383 Lfd. Nr. 276/19 Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für
Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel
Lesefassung Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Zuletzt geändert mit der 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel durch Kreistag des Altmarkkreises
Gebührenpflicht. (1) Die Stadt Bretten erhebt für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss
Große Kreisstadt Bretten Satzung der Stadt Bretten über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschuss-Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung)
1 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg -GemO- in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. 698)
Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg
Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg Die Stadt Hauzenberg erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Satzung:
Gemeinde Ahorn M a i n - T a u b e r - K r e i s
Gemeinde Ahorn M a i n - T a u b e r - K r e i s S a t z u n g ü b e r d i e E r h e b u n g d e r H u n d e s t e u e r i n d e r G e m e i n d e A h o r n einschließlich Satzungsänderung vom 24. September
Gebührensatzung für das Freischwimmbad
DER MAGISTRAT DER STADT OBER-RAMSTADT 743-00 / 2013 Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch
Entwurf. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
Entwurf Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) A) Problem Mit Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2009/2010 (Nachtragshaushaltsgesetz NHG
Zusammenstellung der in der 23. Sitzung des Kreisausschusses am gefassten Beschlüsse
Zusammenstellung der in der 23. Sitzung des Kreisausschusses am 12.06.2017 gefassten Beschlüsse Anwesend waren: Landrat: Erwin Schneider stellv. Landrat: Stefan Jetz weitere Stellvertreter des Landrats:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2, 8 Abs.
Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat)
Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat) Aufgrund der 4 und 42 a) und b) der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der
Satzung über die Zusammensetzung und die Aufgaben des Programmausschusses (Programmausschuss-Satzung PAS)
Satzung 02 :: 2008 08-05-2008 Satzung über die Zusammensetzung und die Aufgaben des Programmausschusses (Programmausschuss-Satzung PAS) Vom 8. Mai 2008 (Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 20 vom 16.05.2008)
Betriebssatzung für das Wasserwerk der Gemeinde Reichshof vom
Betriebssatzung des Wasserwerks B/50-1 - Betriebssatzung für das Wasserwerk der Gemeinde Reichshof vom 10.09.1980 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 11.12.2007 veröffentlicht im Reichshofkurier am 29.09.1980,
Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth
Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth Der Landkreis Bayreuth erlässt aufgrund des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8.12.2006 (GVBl. S. 942), zuletzt geändert durch