AGENDA. evergabe kompakt. Grundlagen der evergabe. Teil 1. Teil 2 Elektr. Angebotsabgabe in der Praxis.
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- Karl Boer
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1 AGENDA evergabe kompakt Teil 1 Grundlagen der evergabe Teil 2 Elektr. Angebotsabgabe in der Praxis
2 Zusammenschluss der führenden Vergabe24 Ausschreibungsdienste Deutschland Der Lieferdienst für Aufträge jährlich über Ausschreibungen aus Deutschland und Europa Zugang zu Vergabeunterlagen
3 Vergabe24 Blog aktuelle Beiträge aus dem Bereich Ausschreibung und Vergabe Vergaberecht einfach erklärt leicht verständlich erklärt - auch für Nicht- Vergaberechtspraktiker /blog
4 evergabe für Unternehmen sicher, zeitsparend, kostengünstig
5 Was bedeutet evergabe für Unternehmen? Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten durch elektronische Mittel Download der Vergabeunterlagen Der Datenaustausch Abgabe der digitalen Angebote Je nach Leistung gelten unterschiedliche Richtlinien
6 Was bedeutet Mehr zur Hierarchie-Abfolge lesen Sie im Vergabe24 Blog im Beitrag Das Kaskadenprinzip: Ein heilloses Hierarchie der Gesetze Durcheinander? das Kaskadenprinzip? ( Kaskadenprinzip)
7 Daten und Fakten Vergabe24 Der Lieferdienst für Aufträge Unterscheidung in Oberund Unterschwelle Oberschwelle: Hierarchie-Abfolge 1. GWB (Umsetzung der EU- Richtlinien) 2. VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV 3. VOB/A EU (Sonderfall: eu-weite Bauausschreibungen) Unterschwelle: Unterscheidung nach Leistung VOB/A VOL/A UVgO
8 Daten und Fakten Vergabe24 Gelb: eingeführt (MVP zum ) bzw. Berlin geplant ab 2019 Blau: Einführung steht noch aus Der Lieferdienst Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, Stand: für Aufträge
9 18. Oktober 2018 Ein magischer Termin?
10 Make it public Die Veröffentlichung der Ausschreibung - Die Bekanntmachung
11 Daten und Fakten Vergabe24 Der Lieferdienst für Aufträge
12 Europaweit Oberhalb der Schwelle Elektronisch an das Amt für Veröffentlichungen der EU übermitteln National erst nach Veröffentlichung der EU oder 48 Stunden nach Eingangsbestätigung des Amts für Veröffentlichungen der EU
13 VOB/A 12: Veröffentlichung Pflicht, kein Pflichtmedium Nationale Ausschreibung Unterhalb der Schwelle UVgO 28: Internetseite Auftraggeber oder Internetportale, zusätzlich andere Medien wie Zeitungen; Hinweis auf ist Pflicht! VOL/A 12: Veröffentlichung Pflicht (kein Pflichtmedium); Hinweis auf ist Pflicht!
14 Der Weg zum Auftragsinhalt Der Zugang zu Vergabeunterlagen
15 Europaweit Die Vergabeunterlagen müssen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können. unentgeltlich: Vergabeunterlagen sind kostenlos Oberhalb der Schwelle uneingeschränkt und direkt: medienbruchfreier Weg und ohne Registrierung vollständig: von Beginn des Vergabeverfahrens an
16 Nationale Ausschreibung Unterhalb der Schwelle VOB/A 12: Übermittlung unverzüglich UVgO 29: Die Vergabeunterlagen müssen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können. VOL/A 8: keine Einschränkungen; Kosten dürfen erhoben werden
17 Lassen wir die Juristen sprechen Beschlüsse aus der Praxis
18 Kreativer Zugang zu Vergabeunterlagen Offenes Verfahren Rahmenvertrag für Bildschirmarbeitstische Aufwändiger Zugang zu VU Nachprüfungsantrag Ergebnis: Rückversetzung vor Veröffentlichung Bekanntmachung VK Bund,
19 Direkter Zugang ist Pflicht VK Bund, Tipp: Akzeptieren Sie keine zeitaufwändigen und übertrieben verschachtelten Zugänge zu Vergabeunterlagen. Diese müssen in nur wenigen Schritten erreichbar und herunterladbar sein.
20 Kenn ich Dich? Die Registrierungs- Frage
21 Nur wer Sie kennt, kann Sie ansprechen frei und uneingeschränkt im dt. Vergaberecht gleichgesetzt: ohne Registrierung Registrieren Sie sich!
22 Lassen wir die Juristen sprechen Beschlüsse aus der Praxis
23 Von der Holund Bringschuld VK Südbayern, Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (eu-weit) Vergabeunterlagen wurden geändert, ohne das interessierte Unternehmen und Bieter darüber informiert wurden Beschluss der Vergabekammer: Bei registrierten Bietern besteht keine Holschuld, sondern eine Bringschuld durch den Auftraggeber. Bei nichtregistrierten Unternehmen tragen diese das Risiko bei Änderungen von Vergabeunterlagen.
24 Tipp: Mit einer Registrierung erhalten Sie Informationen zu Nachschreiben, Nur wer Sie kennt, kann Sie ansprechen Korrekturbekanntmachungen und Bieterfragen. Ohne Registrierung müssen Sie selbstständig prüfen, ob Änderungen an den Vergabeunterlagen vorliegen. Ansonsten droht Ihnen bei Registrieren Sie sich! Angebotsabgabe auf alte Vergabeunterlagen der Ausschluss.
25 Ausdruck genügt nicht VK Thüringen, öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Korrektur der Leistungsbeschreibung Information der interessierten Unternehmen per ohne Bestätigungsbitte Zugang der Änderung muss nachgewiesen werden. Ein Ausdruck über Versand der (ohne Eingangs- und Lesebestätigung) genügt nicht
26 An modernen Gemälden ist nur noch eins verständlich: die Signatur. Ephraim Kishon
27 Die Signatur als Teil der Angebotsabgabe Rechtsgeschäfte durch sie gültig (BGB) natürlicher Person zuordenbar Echtheit und Identitätsnachweis Was ist die Signatur?
28 Die Signatur als Teil der Textform fortgeschrittene elektronische Signatur qualifizierte elektronische Signatur Die elektronische Signatur Mehr zur elektronische Signatur lesen Sie auf Vergabe24: Angebotsabgabe /evergabe/elektronischesignatur/
29 Die Textform -Signatur Stufe 1 eingescannte Unterschrift
30 Die fortgeschrittene elektronische Signatur Einmaliger Signaturschlüssel Einer natürlichen Person zugeordnet Mittels eines Sticks, einer Chipkarte oder auch eines Softwarezertifikats kann die fortgeschrittene elektronische Signatur erzeugt und genutzt werden Anbieter: Allgeier IT Solutions GmbH Stufe 2
31 Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) Mehrere Komponenten notwendig: eine Chipkarte (Signaturkarte) ein geeignetes Chipkarten-Lesegerät, eine dazugehörige Software sowie ein qualifiziertes Zertifikat, um die Identität des Unterzeichners zu bestätigen (Teil der Signaturkarte) Stufe 3 Anbieter: D-Trust, Telesec, Deutsches Gesundheitsnetz
32 Vier Signaturlösungen existieren heute zu 100% rechtskonform nebeneinander.
33 Lassen wir die Juristen sprechen Beschlüsse aus der Praxis
34 Ausschluss wegen fehlender Unterschrift VK Nordbayern, offenes Verfahren nach VOB/A EU Auftraggeber verlangt unter mehreren Bestandteilen des Angebots die Unterschrift Bestbieter unterschrieb Seite 3 des LV nicht. Zwingender Ausschlussgrund
35 Ausschluss wegen fehlender Unterschrift VK Nordbayern, Tipp: Überprüfen Sie vor Angebotsabgabe, welche formalen Anforderungen der Auftraggeber stellt und ob Sie diese alle erfüllen. Legen Sie sich hierfür eine Checkliste an. Damit behalten Sie den Überblick.
36 Eingescannte Unterschrift reicht nicht aus VK Bund, offenes Verfahren nach VOB/A EU Auftraggeber ließ Angebotsabgabe nur in Schriftform zu Bieter gab Angebot mit eingescannter Unterschrift ab Zwingender Ausschlussgrund
37 Teilnehmen an der Ausschreibung Die elektronische Angebotsabgabe
38 VOB/A EU 13: per Post oder elektronische Mittel Europaweit Oberhalb der Schwelle VgV 53: elektronische Mittel (keine ) VgV 11: Gewährleistung: Unversehrtheit, Echtheit, Vertraulichkeit VgV 10: Uhrzeit und Tag bestimmbar, kein vorfristiger Zugriff, kein unberechtigter Zugriff Ausnahme: VgV 41
39 VOB/A 13: per Post oder elektronische Mittel mit Signatur Nationale Ausschreibung Unterhalb der Schwelle UVgO 38: bis Postweg, Fax, elektronische Mittel (Wahl liegt bei Auftraggeber); bis : elektronische Mittel müssen angenommen werden; ab : ausschließlich elektronische Mittel VOL/A 13: Postweg oder elektronischer Mittel mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur; bei Drucker mit Weiterleitungsfunktion per Telefonleitung Unterschrift auf Fotokopie (Stichwort: Telekopie)
40 Lassen wir die Juristen sprechen Beschlüsse aus der Praxis
41 Kenntnisse über technischen Ablauf werden vorausgesetzt offenes Verfahren Auftraggeber erlaubt nur die elektronische Angebotsabgabe Bieter konnte elektronisches Angebot nicht abgeben und verschickte nach Angebotsfrist das Angebot per Bieter verwendete veraltete Version des Bieterclients und ignorierte Hinweis auf Update- Erfordernis VK Südbayern, Ausschluss war rechtens
42 Kenntnisse über technischen Ablauf werden vorausgesetzt Tipp: Überprüfen Sie rechtzeitig vor jeder Angebotsabgabe, ob Ihre eingesetzte Software dem aktuellen Stand entspricht. Planen Sie Zeit für die Aktualisierung ein. VK Südbayern,
43 Technischer Fehler: Verursacher Vergabestelle OLG Karlsruhe, offenes Verfahren technische Probleme bei der Angebotsabgabe, Verursacher Vergabestelle Aber: Bieter gab Angebot per ab und erst nach Angebotsfrist über Plattform mit qualifizierter elektronischer Signatur Ausschluss zwingend notwendig
44 Technischer Fehler: Verursacher Vergabestelle OLG Karlsruhe, Tipp: Keinesfalls per , sondern: Bitte um Fristverlängerung innerhalb Angebotsfrist, wenn nicht: rügen und Nachprüfungsverfahren (Voraussetzung: frühzeitiger Versuch des Hochladen)
45 Kein Wechsel der Kommunikationsmittel VK Bund, offenes Verfahren Auftraggeber erlaubt Kommunikation über evergabeplattform verschickte selbst aber Aufklärungsfrage über Fax Bieter gab an, dass ihn das Fax erst nach Ablauf der Antwortfrist erreichte und bat um Fristverlängerung, Fristverlängerung wurde nicht gewährt, Rüge, mit anschließendem Nachprüfungsverfahren Ausschluss nicht rechtens
46 Kein Wechsel der Kommunikationsmittel Tipp: Prüfen Sie immer, welche Kommunikationswege erlaubt sind und halten Sie sich ausschließlich daran. VK Bund,
47 Wer ist hier der Boss? VK Südbayern, Offenes Verfahren Prüfroutine erlaubt Angebotsabgabe über Plattform nicht Problem: fehlende Produktangaben in der GAEB-Datei Angebot schriftlich abgegeben Ausschluss, da nicht in elektronischer Form und nach Angebotsfrist Ergebnis: Ausschreibung in Stand vor Submissionstermin zurückversetzt
48 Wer ist hier der Boss? VK Südbayern, Hinweis: Auftraggeber müssen Herr über das Verfahren bleiben. Unvollständige Angebote müssen zu ihnen durchgelassen werden und dürfen von der Plattform nicht abgefangen werden.
49 evergabe für Unternehmen sicher, zeitsparend, kostengünstig
50 Vergabe24 GmbH Kontakt Breitscheidstraße Stuttgart (0800) (0711)
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