3 Jahre Landespflegekammer RLP
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- Marta Holtzer
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1 3 Jahre Landespflegekammer RLP - Was wurde erreicht, was noch nicht? - Dr. rer. cur. Markus Mai (RN) Präsident Krankenpfleger - Pflegewissenschaftler
2 Inhalt Stand Kammer - Überblick Kammern als nachhaltige Quelle des Berufsrechts Die Kammer als politische Größe Kritischer Rück- und Ausblick
3 Überblick - Statistik ( ) > voll registrierte Mitglieder 10,1 Pflegefachkräfte/1000 Einwohner Altersdurchschnitt ca. 45 Jahre Über 50 Jahre ca. 36% der Mitglieder 60% Krankenhaus Verteilung nach Berufsbezeichnung Kinderkrankenpflege 8% Altenpflege 20% Krankenpflege 72% Altenpflege 20% [RUBRIKEN NAME] [WERT] Kinderkrankenpflege 8%
4 Pflegekammern als nachhaltige Quelle des Berufsrechtes
5 Berufsordnung/Berufsfeldentwicklung/Berufsrecht Professionelle Berufsausübung Berufsethik Berufsaufgaben Berufsstandards Professionsaufbau u.a. Weiterbildung und Fortbildung Selbstverwaltung und Selbstgestaltung Berufsordnung => berufsrechtliche Grundlage
6 Entwicklungsprozess Stand Berufsordnung AG Berufsordnung (> 30 Mitglieder) Versprechen als Identifikation Orientierung an ICN-Definition Aufnahme von Rechten und Pflichten Gutachten zur rechtlichen Einordnung 1. Lesung in der VV ( ) Überarbeitung Einbezug von Mitgliedern => Feedbackmöglichkeit Überarbeitung 2/3. Lesung und Verabschiedung Inkraftsetzung
7 Mögliches Gerüst der Berufsordnung (1) Geplante Inhalte Berufsordnung Gelöbnis / Präambel Grundlagen Ziele Selbstverständnis Allgemeine Berufspflichten Vorbehaltene Tätigkeiten Fortbildung Qualitätssicherung Schweigepflicht Anzeigepflicht Information/Beratung von Pflegeempfängern
8 Mögliches Gerüst der Berufsordnung (2) Geplante Inhalte Berufsordnung Umgang mit minderjährigen und eingeschränkt einwilligungsfähigen Menschen mit Pflegebedarf Dokumentation Datensicherheit/Datenschutz Berufshaftpflicht Wahrung der Unabhängigkeit Honorierung und Abrechnung pflegerischer Leistungen Rechte und Pflichten der Kammermitglieder gegenüber der Landespflegekammer Ahndung von Verstößen Ausübung der Berufsausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis
9 Geplante Inhalte Berufsordnung Mögliches Gerüst der Berufsordnung (3) Führungsverantwortung im Pflegeprozess Verantwortung in der Bildung Freiberuflichkeit Verantwortung bei der Gutachtenerstellung Konsequenz => Umfassende Ordnung des Berufsfeldes
10 Gelöbnis Berufsordnung Stand 11/2018 Gelöbnis, Versprechen, Deklaration Gewissenhafte Berufsausübung Einsatz beruflicher Fähigkeiten Förderung/Wiederherstellung als Grundlage des Berufshandelns Wahrung der individuellen Autonomie Stillschweigeversprechen Schutz der anvertrauten Menschen Good practise - Ansatz Kollegiale Unterstützung Ansehen und Ehre des Berufsstandes wahren
11 Geplante Inhalte Berufsordnung Selbstverständnis der Berufsangehörigen bzw. des Berufssandes Pflegeberuf als anerkannter Heilberuf. Alle Kammermitglieder haben eine staatlich anerkannte Ausbildung. Berufstätigkeit orientiert sich an den aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen eigenständige Heilberufsangehörige => Gleichwertigkeit zu anderen Heilberufen Zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung Heilberuf Pflege als Teil der Gesellschaft Mitverantwortung für eine hochwertige, qualitätsorientierte professionelle und interprofessionelle gesundheitlich-pflegerische Versorgung
12 Allgemeine Berufspflichten Geplante Inhalte Berufsordnung Beachtung der geltenden Vorschriften Gewissenhafte Berufsausübung Besondere Berücksichtigung vulnerabler Personengruppen (Kinder, andere schutzwürdige Menschen) Notwendige fachliche Qualifikation vorhalten Berufliches Ansehen nicht beschädigen (in allen Lebensbereichen)
13 Gutachten Berufsordnung Fragestellung Inwieweit darf autonomes Kammerrecht der Landespflegekammer in Form einer Berufsordnung in das Arbeitsverhältnis, insbesondere in das Direktionsrecht des Arbeitgebers und in das individuelle Arbeitsrecht zwischen Kammermitgliedern und ihren Einrichtungsträgern eingreifen? Erstellt von: Prof. Dr. iur. Heinrich Hanika Hans-J. Hasemann-Trutzel Fachanwalt für Verwaltungsrecht Raphaela Di Prato Maître en Droit Fachanwältin für Verwaltungsrecht
14 Wesentliche Aussagen - Auszüge Gutachten Berufsordnung Kammer hat als Selbstverwaltungskörperschaft das Recht zur Selbstorganisation der beruflichen Belange ihrer Mitglieder => auch Aufgaben können inhaltlich bestimmt werden! => Kernaufgabendefinition Für unmittelbare Eingriffe in die Rechte Dritter ist zunächst kein Raum Eingriffe in die Rechte von Arbeitgeber (Dritter) bedürfen einer (landes)gesetzlichen Regelung Gegenüber Dritten (z.b. Arbeitgeber) nur mittelbare Auswirkung etwa bei der Überwachung der Berufspflichten, Unterrichtung der Aufsichtsbehörde über für den Berufsstand bedeutsamen Vorkommnisse. Unterstützungsmöglichkeit von Arbeitnehmern, wenn das Direktionsrecht mit der Einhaltung von Berufspflichten kollidiert
15 Pflegekammern als politische Größe
16 Vertretung der Interessen in der Politik
17 Umfassender Einbezug der Berufsgruppe Pflege (1) Sitz im Landespflegeausschuss Rheinland-Pfalz Mitglied Arbeitsgruppe Tagespflege Sitz im Landeskrankenhausplanungsausschuss Rheinland- Pfalz (unmittelbar beteiligt!!!) Sitz im Gemeinsamen Landesgremium nach 90 a SGB V Sitz im Landesgremium Demenz Sitz in der Landespflegekonferenz Sitz im Lenkungsgremium Gemeindeschwester Plus Sitz in der PG Pflegemanager Aktive Mitwirkung an der Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Gesundheitsfachberufe, Berufsfeld Pflege in RLP
18 Umfassender Einbezug der Berufsgruppe Pflege (2) Mitglied im Kooperationsgremium Entbürokratisierung Sitz in Arbeitsgruppe Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe Durchführungsverordnung (LWTGDVO) Mitglied Runder Tisch ehealth Initiative RLP Beteiligung Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflege ASGGVO) Einbringung der Pflegeexpertise, Beratung in der Vorbereitung und Konzeptionierung von Projektanträgen im Rahmen des Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses Konsortialpartnerschaft für Innovationsfondprojekt Gast in den Ratssitzungen des Deutschen Pflegerates AG Pflegeausbildung auf Landesebene
19 Umfassender Einbezug der Berufsgruppe Pflege (3) Beteiligung Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) Sitz im Gemeinsamen Beirat Landesärztekammer und Landespsychotherapeutenkammer Nationaler runder Tisch für Qualität in der Pflege, Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) Forum soziale Gerechtigkeit Lenkungsausschuss und Landesarbeitsgruppe einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung (SQmed Rheinland- Pfalz) Arbeitsgruppe Klärender Dialog G-BA- Qualitätssicherungsrichtlinie Früh- und Reifgeborene (SQmed Rheinland-Pfalz) Sitz im Landespsychiatriebeirat Mitglied im Netzwerk Patientensicherheit (Nur) 3 Arbeitsgruppen der konzertierten Aktion Pflege
20 Kammerthemen auf der Landesebene Kammerthemen auf Landesebene (Aktuell) Personalbesetzung in der stationären Langzeitpflege Ambulante Intensivpflege
21 Ambulante Intensivpflege im Land RLP Vertreter von Pflegeanbietern Kostenträgern Verbraucherzentrale Selbsthilfegruppen Ministerium MDK Landesamt Gesundheitsämter Pflegekammer
22 Kammerthemen auf der Landesebene Kammerthemen auf Landesebene (Aktuell) Personalbesetzung in der stationären Langzeitpflege Ambulante Intensivpflege Gewalt in der Pflege Situation in der psychiatrischen Pflege Kernaufgaben in der Pflege Diversifizierung der akademischen Ausbildungsmöglichkeiten im Land
23 Kammerthemen auf der Bundesebene Kammerthemen auf Bundesebene (Aktuell) Umfassende weitere Maßnahmen zur Pflegestärkung Pflege 4.0 = Vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte müssen mindestens Bruttogehalt erhalten. Vielzahl an Regelkommunikationssettings mit politischen und verbandspolitischen bzw. gewerkschaftlichen Akteuren
24 Beirat Pflegepolitik 360 -Perspektive Berufsverbände/DPO-RLP (4) Pflegegesellschaft RLP (1) ver.di RLP (1) Krankenhausgesellschaft RLP (1) komba RLP (1) Organisationen der Pflegeempfänger (2) Vertretung Pflegehochschulen (1) VV (3) Vertretung Kostenträger (2)
25 Kritischer Rück- und Ausblick
26 Kritischer Rück- und Ausblick Was wurde erreicht? Stabile Kammerorgane (VV, Vorstand, Ausschüsse) Weiterbildungsordnung Umfassende Beratung von Mitgliedern Kammermagazin als Informationsgrundlage Kommunikationskonzept Internetpräsenz Politische Interessenvertretung des Pflegeberufes Aufbau Mitgliederverwaltung Selbstverständnis Kammer als Behörde => Verwaltungsverfahrensgesetz Zusatzleistungen (Haftpflicht(excedent), Mehrwertleistungen (Tickets usw.))
27 Kritischer Rück- und Ausblick Wo sind wir auf dem Weg? - Herausforderungen Gutachterregister Berufsordnung Einbezug von Pflege im GBA Strukturierte Interessenvertretung auf Bundesebene Verstärkter Einbezug der Mitglieder / Interesse für Selbstverwaltungsarbeit wecken Schlagkraft der Kammer(n) erhöhen Optimierung Mitgliederverwaltung
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