Persönliche Erklärung des Vaters nach Hetze des Richters

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Persönliche Erklärung des Vaters nach Hetze des Richters"

Transkript

1 (VNVater) B. (NName) M.P.A., M.A. Address: Am Sportplatz 22 / Wachtberg OneTwoThree@Web.de Fax: Tel. office: Tel. home: Amtsgericht Bonn Wilhelmstr Bonn Der Kindesvater ist auch nach Bestätigung der Entscheidung durch den Beschwerdesenat nicht bereit oder in der Lage, diese oder andere ergangene Entscheidungen zu akzeptieren. Seine Vorstellungen von einer eindeutigen Verletzung seiner und (Kind)s Rechte intensivieren sich seit Jahren. Er kann Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner eigenen Position nicht mehr zulassen und zeigt sich abweichenden Meinungen gegenüber absolut uneinsichtig. Für ihn liegt es außerhalb jeder Möglichkeit, dass seine Rechtsauffassungen auch nur teilweise unzutreffend sein könnten, auch wenn in den zahlreichen bisher geführten Verfahren sowohl der Richter der ersten Instanz als auch die drei Richter der zweiten Instanz zum Teil oder sogar vollständig zu seinen Lasten entschieden haben und auch die Verfahrensbeistände und die Fachkräfte des Jugendamtes seiner Position mehrfach nicht zu folgen vermochten. Vielmehr erhebt er durchgehend den Vorwurf, dass nicht nur die Kindesmutter die Zusammenarbeit boykottiere, sondern sämtliche beteiligten Institutionen seine Rechte und die seiner Tochter aufgrund von Unfähigkeit oder sogar absichtlich verletzten. Auch hier stellt sich für ihn nicht im Ansatz die Frage, weshalb sämtliche auch im Familienrecht erfahrenen und/oder pädagogisch geschulten Beteiligten wiederholt und übereinstimmend zu anderen Beurteilen der Sachlage ekommen sind als er selbst. Stattdessen werden sämtliche Stellungnahmen, Empfehlungen und Entscheidungen, die seinen eigenen Vorstellung nicht vollständig entsprechen, von ihm als grob fehlerhaft, absurd, auf grober Unfähigkeit beruhend usw. angesehen. Solange diese Einstellung des Kindesvaters fortbesteht, ist es nicht überwiegend wahrscheinlich, dass es dem Wohl (Kind)s am besten entspräche, wenn er die Entscheidung betreffend den Schulbesuch zukünftig alleine trifft. Persönliche Erklärung des Vaters nach Hetze des Richters

2 1. Der zuständige Richter Jan Hendrik Büter zeigt ein unglaubliches Rechtsund Verfassungsverständnis. Darüber hinaus nimmt er das Kind als Geisel, weil er sich durch den Vater beleidigt fühlt. Und weiter: Fakten falsch Der Kindesvater ist auch nach Bestätigung der Entscheidung durch den Beschwerdesenat nicht bereit oder in der Lage, diese oder andere ergangene Entscheidungen zu akzeptieren. Seine Vorstellungen von einer eindeutigen Verletzung seiner und (Kind)s Rechte intensivieren sich seit Jahren. Er kann Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner eigenen Position nicht mehr zulassen und zeigt sich abweichenden Meinungen gegenüber absolut uneinsichtig. Für ihn liegt es außerhalb jeder Möglichkeit, dass seine Rechtsauffassungen auch nur teilweise unzutreffend sein könnten, auch wenn in den zahlreichen bisher geführten Verfahren sowohl der Richter der ersten Instanz als auch die drei Richter der zweiten Instanz zum Teil oder sogar vollständig zu seinen Lasten entschieden haben und auch die Verfahrensbeistände und die Fachkräfte des Jugendamtes seiner Position mehrfach nicht zu folgen vermochten. Vielmehr erhebt er durchgehend den Vorwurf, dass nicht nur die Kindesmutter die Zusammenarbeit boykottiere, sondern sämtliche beteiligten Institutionen seine Rechte und die seiner Tochter aufgrund von Unfähigkeit oder sogar absichtlich verletzten. Auch hier stellt sich für ihn nicht im Ansatz die Frage, weshalb sämtliche auch im Familienrecht erfahrenen und/oder pädagogisch geschulten Beteiligten wiederholt und übereinstimmend zu anderen Beurteilen der Sachlage gekommen sind als er selbst. Stattdessen werden sämtliche Stellungnahmen, Empfehlungen und Entscheidungen, die seinen eigenen Vorstellung nicht vollständig entsprechen, von ihm als grob fehlerhaft, absurd, auf grober Unfähigkeit beruhend usw. angesehen. Solange diese Einstellung des Kindesvaters fortbesteht, ist es nicht überwiegend wahrscheinlich, dass es dem Wohl (Kind)s am besten entspräche, wenn er die Entscheidung betreffend den Schulbesuch zukünftig alleine trifft. Amtsgericht Bonn, Jan Hendrik Büter, , 410 F 271/17

3 Artikel 1 [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt] (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel 2 [Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben] (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche (und seelische) Unversehrtheit. Artikel 6 [Ehe und Familie; nichteheliche Kinder] (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Wir verweisen auf detaillierte Ausführungen auf Finde: Grundrechte-aller-Kinder-und-ElterN

4 2. Erklärung: Solange das Amtsgericht Bonn die grundlegenden Grund(!)- und Menschen(!)Rechte des Kindes weiter fortführend und systematisch hintertreibt, und zwar komplett ohne jegliche Eingriffsberechtigung ( Verwahrlosung ) unter Inkaufnahme schlimmster Rechtsverletzungen und Folgen beim Kind ( Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, staatliche Zerstörung statt Schutz der Familie)

5 Solange das Amtsgericht Bonn dem Kind Grund(!)rechtlich vorgeschriebenem Umgang mit dem Vorbild-Vater (Grundgesetz, Art. 6.2: Erziehung!) verweigert, Das Kind hat sich immer wieder dafür ausgesprochen, zum Vater zurück zu kommen. Unabhängig vom Kind fordert die Erziehung das Grundgesetz. Wir haben nachgewiesen, das Amtsgericht missachtet, bearbeitet nicht, dass Kind und Vater maximal 3 Stunden an den 2x im Monat Reste- Wochenende haben.

6 Solange das Amtsgericht Bonn nach 4 Jahren Zuständigkeit die Grund(!)Fakten des Verfahrens, Beweisvorträge und Schriftsätze weder kennt, noch abklärt, sondern Traumatisierung, Boykottivität der Mutter, Gewalt oder Begabungen des Kindes in selbstverschuldeter Unkenntnis faktenfrei unkonkret als vermeintlich, nicht glaubhaft (Büter: ) veralbert, abqualifiziert und missachtet Zu Grund(!)Fakten siehe unser Schreiben vom , sonst Finde Basics-Grundfakten )

7 Solange die Grund(!)Regeln eines Rechtsstaatlichen Verfahrens zur Durchführung von Terminen, Zulassung und Bearbeitung von Anträgen, Zeugen und Beweisen missachtet werden und Beschlüssen erwiesen unwahr erscheinen, Erinnert sei in Bonn an die Außerkraftsetzung von 23 FamFG, an Präsidentin oder die Unwahrheiten im Beschluss vom

8 Solange das Amtsgericht Bonn dem Kind und der Familie elementare Grund(!)Hilfen verweigert (Foto entfernt: Kind weint und schaut hilfesuchend) Richter-Mutter boykottieren dem Kind die bis 2013 erfolgreiche (Kaufmann Februar 2017), jetzt erneut notwendige Erziehungsberatung für die ElterN: trotz boykottierender Mutter

9 So lange das Amtsgericht Bonn an einer irrationalen, faktenwidrigen Parteilichkeit gegen Kind und Vater festhält, Beispiele: - Mutter durchgehend Kosten- und straffrei: - Hinweisen auf Mobben, psychische Gewalt geht das Amtsgericht nicht nach, - Seitenweisen Hinweise auf Gemütszustand der Mutter beim Jugendamt wird nicht nachgegangen; - Mutter lässt Amtsgericht Bonn jeglichen Boykott von (Kind)s Begabungen oder Boykott der Kooperationsbitten des Vaters durchgehen

10 So lange das Amtsgericht Bonn fahrlässig bis vorsätzlich die psychische und weitere Schädigung des Kindes betreibt, zumindest aktenkundig wissentlich in Kauf nimmt (Jan Hendrik Büter: : Keine Eile, Keine Eile ) solange wird der Vater gegen juristisch-bürokratischen Kindes-Missbrauch angehen

11 Sachlich, korrekt, deutlich und seit 2017 gezielt öffentlich! Im Einklang mit Rechtsstaatsprinzip, Verfassung, Natur(!)Recht und Fakten. Nichts und niemand wird und darf einen Vater abhalten, das Beste für seine Kinder oder Kind zu erreichen. Menschenrechte sterben durch Schweigen.

Richter Büter: Die dritte offenkundige, gezielte Unwahrheit gegen die Präsidentin des OLG Köln von Schwerin, den Vater und das Kind

Richter Büter: Die dritte offenkundige, gezielte Unwahrheit gegen die Präsidentin des OLG Köln von Schwerin, den Vater und das Kind (VNVater) B. (NName) M.P.A., M.A. Address: Am Sportplatz 22 / 53343 Wachtberg Email: OneTwoThree@Web.de Fax: 0321-2345 4321 Tel. office: 0228 57 22 50 Tel. mobil: 0178 801 64 63 Tel. home: 022 25 94 70

Mehr

Amtsgericht Bonn Wilhelmstr Dr. Weismann Bonn

Amtsgericht Bonn Wilhelmstr Dr. Weismann Bonn Address: Am Sportplatz 22 / 53343 Wachtberg Email: OneTwoThree@Web.de Fax: 0321-2345 4321 Tel. office: 0228 57 22 50 Tel. mobil: 0178 801 64 63 Tel. home: 022 25 8.1.2018 Amtsgericht Bonn Wilhelmstr. 21

Mehr

und will Grund(!)Rechts- und Faktenfreies Verfahren

und will Grund(!)Rechts- und Faktenfreies Verfahren 8 (VNVater) B. (NName) M.P.A., M.A. Address: Am Sportplatz 22 / 53343 Wachtberg Email: OneTwoThree@Web.de Fax: 0321-2345 4321 Tel. office: 0228 57 22 50 Tel. mobil: 0178 801 64 63 Tel. home: 022 25 94

Mehr

Hiermit erstatte ich Strafantrag gegen das Amtsgericht Bonn, Richterin Yvonne Erbers, wegen Kindesentzugs und Kindesentfremdung.

Hiermit erstatte ich Strafantrag gegen das Amtsgericht Bonn, Richterin Yvonne Erbers, wegen Kindesentzugs und Kindesentfremdung. fasfdasdfasdfassdf Address: aasdfasdfasdfasdfassdfaf Email: asdfasdfasd f Fax: 234523525 Tel. office: asfa234425 Tel. mobil: 245252345 Tel. home: 24523452 4.2.2019 Staatsanwaltschaft Bonn Herbert-Rabius-Str.

Mehr

Die Würde des Menschen wurde angetastet

Die Würde des Menschen wurde angetastet Klaus B. (NName) M.P.A., M.A. Address: Am Sportplatz 22 / 53343 Wachtberg Email: OneTwoThree@Web.de Fax: 0321-2345 4321 Tel. office: 0228 57 22 50 Tel. mobil: 0178 801 64 63 Tel. home: 022 25 94 70 33

Mehr

Zahlreiche weitere Beweise Bürokratischen (Kindes-)Missbrauchs durch das Amtsgericht Bonn

Zahlreiche weitere Beweise Bürokratischen (Kindes-)Missbrauchs durch das Amtsgericht Bonn (VNVater) B. (NName) M.P.A., M.A. Address: Am Sportplatz 22 / 53343 Wachtberg Email: OneTwoThree@Web.de Fax: 0321-2345 4321 Tel. office: 0228 57 22 50 Tel. mobil: 0178 801 64 63 Tel. home: 022 25 94 70

Mehr

(VNVater) B. (NName) M.P.A., M.A OLG Köln Reichenspergerplatz 1 Richterin Adam o.v.i.a Köln SOFORTIGE BESCHWERDE / ANHÖRUNGSRÜGE

(VNVater) B. (NName) M.P.A., M.A OLG Köln Reichenspergerplatz 1 Richterin Adam o.v.i.a Köln SOFORTIGE BESCHWERDE / ANHÖRUNGSRÜGE (VNVater) B. (NName) M.P.A., M.A. Address: Am Sportplatz 22 / 53343 Wachtberg Email: OneTwoThree@Web.de Fax: 0321-2345 4321 Tel. office: 0228 57 22 50 Tel. mobil: 0178 801 64 63 Tel. home: 022 25 94 70

Mehr

OLG Köln Reichensperger Platz 1 Dr. U. Schmidt o.v.i.a Köln. OLG Köln verletzt Unmittelbarkeit der Verfahren - auf dem Flur!

OLG Köln Reichensperger Platz 1 Dr. U. Schmidt o.v.i.a Köln. OLG Köln verletzt Unmittelbarkeit der Verfahren - auf dem Flur! 10.8.2017 OLG Köln Reichensperger Platz 1 Dr. U. Schmidt o.v.i.a. 50670 Köln Bürokratischer Kindes-Missbrauch in 7 Schritten:: 1. Nach 6 Jahren funktionierender Familie, glücklichem Kind: Vater Fehlverhalten:

Mehr

Bonner Grundgesetz und Bonner Amtsgericht:

Bonner Grundgesetz und Bonner Amtsgericht: . Amtsgericht Bonn Wilhelmstr. 21........... 1. November 2016 53111 Bonn 2007-2013: Kind glücklich gesund, geschützt, gefördert, hoch-begabt. 2014 zerstörten Gerichte Bonn/Köln OHNE Eingriffsnotwendigkeit

Mehr

Kinder haben Rechte und was nützt mir das? Vortrag Prof. Dr. Tobias Fröschle Kinderuni Siegen

Kinder haben Rechte und was nützt mir das? Vortrag Prof. Dr. Tobias Fröschle Kinderuni Siegen Kinder haben Rechte und was nützt mir das? Vortrag Prof. Dr. Tobias Fröschle Kinderuni Siegen Warum haben Kinder Rechte? Artikel 1 GG (Grundgesetz) (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten

Mehr

Baustelle Demokratie

Baustelle Demokratie Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen

Mehr

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz Menschen? Rechte? Unverzichtbar. Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz www.hausderdemokratie.de/unverzichtbar KR 1 Jeder junge Mensch hat das Recht nicht in Armut

Mehr

Zentrale Verfahrens-Fragen

Zentrale Verfahrens-Fragen (VNVater) B. (NName) M.P.A., M.A. Amtsgericht Bonn Jan Hendrik Büter o.v.i.a. Wilhelmstr. 21 53111 Bonn Address: Am Sportplatz 22 / 53343 Wachtberg Email: OneTwoThree@Web.de Fax: 0321-2345 4321 Tel. office:

Mehr

Eidesstattliche Erklärung Faktenfreies Verfahren am Amtsgericht Bonn gegen Kind und Familie

Eidesstattliche Erklärung Faktenfreies Verfahren am Amtsgericht Bonn gegen Kind und Familie (VNVater) B. (NName) M.P.A., M.A. Address: Am Sportplatz 22 / 53343 (NameOrt) Email: OneTwoThree@Web.de Fax: 0321-2345 4321 Tel. office: 0228 57 22 50 Tel. mobil: 0178 801 64 63 Tel. home: 022 25 94 70

Mehr

Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht

Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht Sabine Heinke weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bremen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 6 1) Ehe und Familie stehen unter dem

Mehr

Verfahren ohne Grund(!)Fakten

Verfahren ohne Grund(!)Fakten (VN Vater) B. (NName) M.P.A., M.A. Address: Am Sportplatz 22 / 53343 Wachtberg Email: OneTwoThree@Web.de Fax: 0321-2345 4321 Tel. office: 0228 57 22 50 Tel. mobil: 0178 801 64 63 Tel. home: 022 25 94 70

Mehr

(VNVater) B. (NName) M.P.A., M.A Amtsgericht Bonn Wilhelm-Str Bonn. Am Sportplatz 22 / (Wohnohrt)

(VNVater) B. (NName) M.P.A., M.A Amtsgericht Bonn Wilhelm-Str Bonn. Am Sportplatz 22 / (Wohnohrt) (VNVater) B. (NName) M.P.A., M.A. Am Sportplatz 22 / 53343 (Wohnohrt) Email: OneTwoThree@Web.de Fax: +49 321 2345 4321 Tel. mobil: +49 178 801 64 63 Tel. home: +49 2225 94 70 33 Amtsgericht Bonn Wilhelm-Str.

Mehr

Antrag auf Ablehnung wegen Unehrlichkeit

Antrag auf Ablehnung wegen Unehrlichkeit (VNVater) B. (NName) M.P.A., M.A. Address: Am Sportplatz 22 / 53343 Wachtberg Email: OneTwoThree@Web.de Fax: 0321-2345 4321 Tel. office: 0228 57 22 50 Tel. mobil: 0178 801 64 63 Tel. home: 022 25 94 70

Mehr

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Art. 2 GG (1) (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...

Mehr

Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung ROLAND HOHEISEL-GRULER

Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung ROLAND HOHEISEL-GRULER Grundrechtliche Gewährleistungen bei Vernehmung und Befragung Wo stehen wir? Gefahrenabwehr Strafverfolgung Befragung Vernehmung Handeln der Polizei Art. 1 (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,

Mehr

Grundrechte des Kindes - oder Banalitäten?

Grundrechte des Kindes - oder Banalitäten? Address: (Strasse) / (PLZ) (Ort) Email: (Email)@Web.de Fax: 0321-2345 4321 Tel. office: 0228 57 22 50 Tel. mobil: 64 63 Tel. home: (VWahl) 94 70 33 5.6.2017 Polizeipräsidium KK 37 Zeppelinstr. 1 53177

Mehr

Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover,

Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover, Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover, 29.07.2014 Prof. Dr. Christof Radewagen Einige Zahlen 153 2013 zu Tode misshandelte Kinder in Deutschland Davon sind 73% jünger als 6 Jahre! 23 2013 ermordet

Mehr

Kinderrechte im Grundgesetz. Prof. Dr. Friederike Wapler

Kinderrechte im Grundgesetz. Prof. Dr. Friederike Wapler Kinderrechte im Grundgesetz Prof. Dr. Friederike Wapler Aus dem Koalitionsvertrag Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns

Mehr

Die Geltung des nemo tenetur - Grundsatzes für juristische Personen

Die Geltung des nemo tenetur - Grundsatzes für juristische Personen Ass. jur. Christoph Dannecker Die Geltung des nemo tenetur - Grundsatzes für juristische Personen Einführung in die Interpretation des Grundgesetzes 1. Teil: Nemo tenetur für juristische Personen? Nemo

Mehr

Grundrecht auf rechtsstaatliches Verfahren, Befangenheitsanträge

Grundrecht auf rechtsstaatliches Verfahren, Befangenheitsanträge Am Sportplatz 22 / 53343 Wachtberg Email: OneTwoThree@Web.de Fax: + 49-321 - 2345 4321 Tel. mobil: + 49 178 801 64 63 Tel. home: + 49 2225 94 70 33 Amtsgericht Bonn 53111 Bonn 1.1.2017 OLG Köln 50670 Köln

Mehr

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen Netzwerk KinderschutzTeltow-Fläming 3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten Luckenwalde 19.November 2011 Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung (nach Reinhold Schone) Das

Mehr

Zentrale Anträge Amtsgericht Bonn Wilhelmstr Bonn

Zentrale Anträge Amtsgericht Bonn Wilhelmstr Bonn Am Sportplatz 22 / 53343 Wachtberg Email: OneTwoThree@Web.de Fax: +49 321 2345 4321 Tel. mobil: +49 178 801 64 63 Tel. home: +49 2225 94 70 33 22.2.2017 Amtsgericht Bonn Wilhelmstr. 21 53111 Bonn 2014/2015

Mehr

Alle(s) zum Wohl des Kindes - Zusammenarbeit von

Alle(s) zum Wohl des Kindes - Zusammenarbeit von Alle(s) zum Wohl des Kindes - Chancen und Grenzen der Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt Das Pflegekind und seine Bezugspersonen Besonderheiten im Bindungs- und Beziehungserleben von Pflegekindern

Mehr

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Rahmenbedingungen Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche

Mehr

Universale Rechtsprinzipien und Menschenrechte oder Jan Hendrik Büter?

Universale Rechtsprinzipien und Menschenrechte oder Jan Hendrik Büter? Amtsgericht Bonn Wilhelmstr 21 53111 Bonn : 312017 2007: Kind sechs Jahre glücklich gesund, geschützt, gefördert, hoch-begabt 2014 zerstörte das OLG Köln ohne Eingriffsnotwendigkeit Familie, Wechselmodell,

Mehr

Grund(!)Fakten Grund wichtig!

Grund(!)Fakten Grund wichtig! (VNVater) B. Bitter M.P.A., M.A. Address: Am Sportplatz 22 / 53343 Wachtberg Email: OneTwoThree@Web.de Fax: 0321-2345 4321 Tel. office: 0228 57 22 50 Tel. mobil: 0178 801 64 63 Tel. home: 022 25 94 70

Mehr

JuLiKreis-und Bezirksverbände

JuLiKreis-und Bezirksverbände KINDESWOHL SCHÜTZEN Recht auf Impfung für alle Kinder Dr. rer. nat. Patrick M. Guidato INHALT Wie kam es zum Beschluss? Der Beschluss Das Echo Die Grundlage des Beschlusses Argumente Wie sähe eine Umsetzung

Mehr

Öffentliches Wissen zur Rechtsicherheit Forschungsreihe

Öffentliches Wissen zur Rechtsicherheit Forschungsreihe 2018 Öffentliches Wissen zur Rechtsicherheit Forschungsreihe Band 4 Untersuchungsbericht zu Menschenrechtverletzungen durch organisierte Unkenntnis der ranghöchsten Rechtsnormen Grundrecht und Menschenrechtverletzungen

Mehr

Die Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde Workshop Demokratische Beteiligung Moritz Klammler (Junge Liberale) moritzklammler@julisde 2732 DA32 C8D0 EEEC A081 BE9D CF6C 5166 F393 A9C0 Karlsruher Schülertage 2017 Das Grundgesetz

Mehr

Prof. Dr. Ruthard Stachowske

Prof. Dr. Ruthard Stachowske - 1 - www.bentestachowske.de Fachveranstaltung Sucht/Drogen in der Schwangerschaft und Frühen Kindheit Netzwerk zur Förderung des Kindeswohls Landkreis Zwickau Jugendamt 03.12.2018 3. Erfahrungen und Umgang

Mehr

Partizipation: Ein Recht und eine Haltung

Partizipation: Ein Recht und eine Haltung Partizipation: Ein Recht und eine Haltung Rechtliche Grundlagen der Partizipation in der Jugendhilfe - Dr. Detlev Lauhöfer - Dr. Detlev Lauhöfer Oldenburg, d. 02.12.2013 Überblick über das BKiSchG (Gesetz

Mehr

Eingriffsmöglichkeiten

Eingriffsmöglichkeiten Eingriffsmöglichkeiten Elterliches Sorgerecht Strafbarkeit Kinder Jugendliche Heranwachsende Eingriffsrechte Regelungen / Schulordnungen Art. 6 GG (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze

Mehr

Unvermögen, Parteilichkeit, Befangenheit

Unvermögen, Parteilichkeit, Befangenheit (VNVater) B. (NName) M.P.A., M.A. Address: Am Sportplatz 22 / 53343 Wachtberg Email: OneTwoThree@Web.de Fax: 0321-2345 4321 Tel. office: 0228 57 22 50 Tel. mobil: 0178 801 64 63 Tel. home: 022 25 94 70

Mehr

1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am

1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998 2. Entwicklung der Rechtslage bis heute unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG 3. Ausgewählte Lösungsvorschläge

Mehr

Sorgerecht und Sorgepflicht

Sorgerecht und Sorgepflicht Sorgerecht und Sorgepflicht Struktur und Ausgestaltung der elterlichen Sorge und deren Folgen im Alltagsbezug Gretel Diehl Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Artikel 6 Grundgesetz (1) Ehe und Familie

Mehr

Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Haftungsfragen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Freiheitsentziehende Maßnahmen stehen im Spannungsfeld zwischen: Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Menschenwürde des Betroffenen

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 5 UF 123/14 = 60 F 3810/14 Amtsgericht Bremen B e s c h l u s s In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für 1. mdj. A., geboren

Mehr

UNTERWEISUNG 4.NULL (IM BRANDSCHUTZ)

UNTERWEISUNG 4.NULL (IM BRANDSCHUTZ) Arbeitsschutz aktuell UNTERWEISUNG 4.NULL (IM BRANDSCHUTZ) RALPH KLEIN Stuttgart, 24. Oktober 2018 01 Ihr Referent Ralph Klein 01 Ihr Referent WER STEHT VOR IHNEN? / Ralph Klein, / verheiratet, 4 Kinder

Mehr

Rechtsgrundlagen GG (1)

Rechtsgrundlagen GG (1) Rechtsgrundlagen GG (1) Art. 1 GG (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen

Mehr

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 111, 307 Görgülü

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 111, 307 Görgülü PD Dr. Graf Kielmansegg SS 2012 Kolloquium Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 111, 307 Görgülü G ist Vater eines am 25. August 1999 nichtehelich auf die Welt gekommenen Sohnes. Zum

Mehr

Deutsches Staatsrecht

Deutsches Staatsrecht Ausgabe 2008-07 Deutsches Staatsrecht Grundrechte Grundrechte, Grundpflichten, Menschenrechte Als Grundrechte bezeichnet man ein System von Rechten, die der Einzelne kraft seiner Natur als freigeborener

Mehr

Medien(selbst)kontrolle - Beispiel: Suchmaschinen - Seminar Medienethik, SoSe2010

Medien(selbst)kontrolle - Beispiel: Suchmaschinen - Seminar Medienethik, SoSe2010 Medien(selbst)kontrolle - Beispiel: Suchmaschinen - Seminar Medienethik, SoSe2010 Recht Grundgesetz, Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung

Mehr

Kinder- und Jugendgesundheit in Deutschland - die gesellschaftliche Dimension

Kinder- und Jugendgesundheit in Deutschland - die gesellschaftliche Dimension Kinder- und Jugendgesundheit in Deutschland - die gesellschaftliche Dimension Rudolf Henke MdL Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer 16.5.2007 110. Deutscher Ärztetag - Münster - TOP Kinder- und Jugendgesundheit

Mehr

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten

Mehr

Die Wiesbadener Vereinbarung

Die Wiesbadener Vereinbarung Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 13 UF 2/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 004 53 F 86/07 Amtsgericht Neuruppin Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Sorgerechtssache betreffend das minderjährige Kind K F, geb. am...

Mehr

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz

Mehr

Kinderschutz Aktuelles zum gesetzlichen Rahmen

Kinderschutz Aktuelles zum gesetzlichen Rahmen Kinderschutz Aktuelles zum gesetzlichen Rahmen Fachkonferenz: Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Dr. Sigrid A. Bathke 09.11.2009 in Münster Veranstalter der Konferenz

Mehr

Herzlich Willkommen in Bielefeld

Herzlich Willkommen in Bielefeld Herzlich Willkommen in Bielefeld Informationsveranstaltung zu rechtlichen Grundlagen und zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule Gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration

Mehr

Das Zusammenleben in Deutschland

Das Zusammenleben in Deutschland Das Zusammenleben in Deutschland Integrationsagentur der Evang. Gemeinde zu Düren 21.10. 2016 Dipl.-Ing. Eshetu Wondafrash, interkultureller Gesundheitsmediator Themen und Begriffe Das Grundgesetz - die

Mehr

»"A."Grundrechtsberech0gte"2"I"

»A.Grundrechtsberech0gte2I 45#»"A."Grundrechtsberech0gte"2"I" 1. Natürliche"Personen"(Fortsetzung)" b) Deutschenrechte"(="jeder" Deutsche )" Deutscher :"Art."116"Abs."1"GG,"sog." StatusLDeutsche " Schutz"von"Ausländern"über"! einfaches"recht:"z.b."

Mehr

Eine neue globale Abrüstungs-Initiative als Chance für Frieden verstehen

Eine neue globale Abrüstungs-Initiative als Chance für Frieden verstehen 1 Eine neue globale Abrüstungs-Initiative als Chance für Frieden verstehen Religionen und Weltanschauungen sollten nicht missbraucht werden, um Kriege, Angriffskriege und Terror vorzubereiten Wege und

Mehr

STÄRKUNG DES ELTERNRECHTS ZU LASTEN VERNACHLÄSSIGTER KINDER?

STÄRKUNG DES ELTERNRECHTS ZU LASTEN VERNACHLÄSSIGTER KINDER? Prof. Dr. iur. Knut Hinrichs HAW Hamburg STÄRKUNG DES ELTERNRECHTS ZU LASTEN VERNACHLÄSSIGTER KINDER? ASD-Fachtag HAW Hamburg 23.04.2015 Das Bundesverfassungsgericht 2014 zur Kindeswohlgefährdung 1 Sieben

Mehr

Richter verweigert Kind Menschenrechte, damit sein Büro besser funktioniert

Richter verweigert Kind Menschenrechte, damit sein Büro besser funktioniert ....... 15.1.2017. Amtsgericht Bonn Wilhelmstr. 21 53111 Bonn 2014/2015 zerstörten Familien-Richter aus Köln/ Bonn eine sechs Jahre funktionierende Familie. Seitdem verleugnen sie Beweise, Zeugen, Clips,

Mehr

Aufenthalts-und und Asylrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe bei UMF

Aufenthalts-und und Asylrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe bei UMF Aufenthalts-und und Asylrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe bei UMF 02. Dezember 2015, sfbb Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge Es gilt das Primat der Jugendhilfe

Mehr

Leitfaden Kindeswohl. Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Schule

Leitfaden Kindeswohl. Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Schule Leitfaden Kindeswohl Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Schule Anlass Das Bundeskinderschutzgesetz von 2012 schulinternes Entwicklungsvorhaben seit 2013 Arbeitskreis Leitfaden Kinderschutz

Mehr

4. Brandenburgischen Erziehungshilfetag am 28. und 29. September 2016 in Cottbus

4. Brandenburgischen Erziehungshilfetag am 28. und 29. September 2016 in Cottbus Erziehungshilfetag am 28. und 29. September 2016 in Cottbus Inhalt: Definitionen zu Umgängen Formen des Begleiteten Umgangs Rechtliche Grundlagen Spannungsverhältnis/Konflikt Sexueller Missbrauch Fallkonstruktion

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 9 WF 7/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 22 F 334/07 Amtsgericht Bad Liebenwerda Beteiligte: Brandenburgisches Oberlandesgericht 1. die Mutter, Frau J Z, Beschluss In der Familiensache betreffend

Mehr

Grundrechte (ausgewählte Artikel)

Grundrechte (ausgewählte Artikel) Grundrechte (ausgewählte Artikel) Art 1 Schutz der Menschenwürde (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk

Mehr

Elternrechte und Kinderrechte im familiengerichtlichen Verfahren

Elternrechte und Kinderrechte im familiengerichtlichen Verfahren Elternrechte und Kinderrechte im familiengerichtlichen Verfahren Vors. Richter am Oberlandesgericht Prof. Dr. Stefan Heilmann und Dr. Thomas Meysen, SOCLES ÜBERSICHT A. Grundsätzliche Überlegungen zu den

Mehr

Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg

Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg Vortrag für die gemeinsame Tagung der Erziehungshilfeverbände Inklusion wohin? Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?! am 31. Mai 2017 in Frankfurt Gila Schindler, Fachanwältin

Mehr

Art.1: Abs.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art.1: Abs.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Trennung des Kindes von der elterlichen Familie Gesetze Grundgesetz (GG) Art.1: Abs.1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu

Mehr

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 2./3. Lesung

Mehr

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT DR. ULRICH PALM NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG Verfassung ist das erste Gesetz des Staates (nicht bloßer Programmsatz) Vorrang der Verfassung (Art. 20 III, Art. 1 III

Mehr

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 1. Lesung

Mehr

1/5 - Grundgesetz (GG} für die Bundesrepublik Deutschland Vom 23. Mai 1949

1/5 - Grundgesetz (GG} für die Bundesrepublik Deutschland Vom 23. Mai 1949 1/5 - Grundgesetz (GG} für die Bundesrepublik Deutschland Vom 23. Mai 1949 Inhaltsverzeichnis Präambel Artikel (Menschenwürde, Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt) Artikel 2 (Handlungsfreiheit, Freiheit

Mehr

Grundrechte. Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer

Grundrechte. Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer Grundrechte Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer Moderne Verfassung Legt rechtliche Grundlagen des Staates fest Enthält Grundwerte und Grundrechte Enthält Leitprinzipien Regelt Staatsorganisation

Mehr

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 24. Pforzheim-Hohenwart 1 Rechtliche Rahmenbedingungen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII 2 Rechtliche Grundlagen Aufgaben des

Mehr

3. der Minderjährigen

3. der Minderjährigen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 683/09 - In dem Verfahren Ober die Verfassungsbeschwerde 1. der FrauB I Halle, 2. der Minderjähri _ _ Halle, 3. der Minderjährigen 4. der Minderjährigen gegen und das Schreiben

Mehr

Im Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

Im Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 175/05 - der Frau B..., Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Christine Reis, Panoramaweg 14, 97318 Kitzingen

Mehr

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 2./3. Lesung

Mehr

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern

Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Jörg Maywald, Diakonie Puschendorf, 22.3.2012 Kinderschutz in Deutschland: rechtspolitische Entwicklungen seit 1989

Mehr

Die Geschichte der Roten Fahne in Linden 1926 bis 1946

Die Geschichte der Roten Fahne in Linden 1926 bis 1946 Die Geschichte der Roten Fahne in Linden 1926 bis 1946 Geschichtswerkstatt im Freizeitheim Linden Dokumentationen Kochstraße Arbeiterwohnküche Weltliche Schule heute Albert Schweizer Schule Die Falken

Mehr

1. Mit dem Inkrafttreten des KJHG hat sich EB auf den Weg in die Jugendhilfe gemacht und ist inzwischen mitten drin!

1. Mit dem Inkrafttreten des KJHG hat sich EB auf den Weg in die Jugendhilfe gemacht und ist inzwischen mitten drin! Zukunftsweisende Unterstützung der und durch die Erziehungsberatung Stuttgart, 30.01.2013 1. Mit dem Inkrafttreten des KJHG hat sich EB auf den Weg in die Jugendhilfe gemacht und ist inzwischen mitten

Mehr

Interdisziplinäre Kooperation (II)

Interdisziplinäre Kooperation (II) Interdisziplinäre Kooperation (II) Kindeswohlgefährdung - Kinderschutz 24.06.2014 Henning Ide-Schwarz (Dipl. Päd.) Krankenhausalltag Bei ca. 1% der Patienten in Kinderkliniken besteht ein Verdacht auf

Mehr

A-3100 St. Pölten Wiener Straße 3 Tel. (02742) Fax REKURSBEANTWORTUNG

A-3100 St. Pölten Wiener Straße 3 Tel. (02742) Fax REKURSBEANTWORTUNG ! A-3100 St. Pölten Wiener Straße 3 Tel. (02742) 354 355 Fax 35 14 35 e-mail: office@gpls.at www.gpls.at! Bezirksgericht Leopoldstadt Taborstraße 90-92 1020 Wien St. Pölten, 27.03.2018/B Unser Zeichen:

Mehr

Die Familie 2017 / 18 und der Erziehungsauftrag der Eltern / Erziehungsberechtigten

Die Familie 2017 / 18 und der Erziehungsauftrag der Eltern / Erziehungsberechtigten Die Familie 2017 / 18 und der Erziehungsauftrag der Eltern / Erziehungsberechtigten Klassenstufe: 7-9 Lehrplanbezug: 3.1.1 Gesellschaft, 3.1.1.1 Zusammenleben in sozialen Gruppen Schulart: Gemeinschaftsschule,

Mehr

Verfassungs-und schulrechtliche Grundlagen

Verfassungs-und schulrechtliche Grundlagen Verfassungs-und schulrechtliche Grundlagen Fachtag Radikalisierungsprävention bei Jugendlichen Regierungsrat Christian Gerber Übersicht A. Verfassungs- und schulrechtliche Grundlagen Ausgangspunkt: der

Mehr

Geschäftsordnung der Kommission Verantwortung in der Wissenschaft an der Universität Heidelberg

Geschäftsordnung der Kommission Verantwortung in der Wissenschaft an der Universität Heidelberg 305 Geschäftsordnung der Kommission Verantwortung in der Wissenschaft an der Der Senat hat in seiner Sitzung am 21.03.2017 die Einrichtung einer Senatskommission Verantwortung in der Wissenschaft und die

Mehr

Internationales Arbeitsamt Genf

Internationales Arbeitsamt Genf Internationales Arbeitsamt Genf Bericht des gemäß Artikel 26 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation eingesetzten Ausschusses zur Prüfung der Einhaltung des Übereinkommens (N r. 111) über

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 UF 33/15 = 62 F 92/15 Amtsgericht Bremen erlassen durch Übergabe an die Geschäftsstelle: Bremen, [ ] als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption

Die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption Die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption Rechtslage und Reformbedarf PD Dr. Friederike Wapler Humboldt Universität zu Berlin Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils ( 1748 BGB) Fallgruppen:

Mehr

Kindeswohlgefährdung - Die Aufgabe des Familiengerichts und die rechtlichen Rahmenbedingungen - Ein Überblick

Kindeswohlgefährdung - Die Aufgabe des Familiengerichts und die rechtlichen Rahmenbedingungen - Ein Überblick Herzlich Willkommen Kindeswohlgefährdung - Die Aufgabe des Familiengerichts und die rechtlichen Rahmenbedingungen - Ein Überblick 1 Herzlich Willkommen Das Umgangsrecht eines Elternteils steht allerdings

Mehr

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Die Verantwortung der rechtlichen Betreuer und Betreuerinnen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist zu bedenken? 2. Rechtliche Grundlagen a) Auszug aus dem Grundgesetz

Mehr

Vorlesung Staatsrecht II

Vorlesung Staatsrecht II Vorlesung Staatsrecht II Prof. Dr. Dr. Durner Gliederung A. Allgemeine Grundrechtslehren B. Einzelne Grundrechte I. Die Gewährleistung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) II. Die freie Entfaltung der

Mehr

Mit den Eltern in Kontakt

Mit den Eltern in Kontakt Mit den Eltern in Kontakt Teil 1:.als Anwältin des Kindes EREV - SEMINAR 19./ 20. November 2012 Referentin: und Mediatorin Fachanwältin für Familienrecht Anwältin des Kindes / Verfahrensbeiständin Mühlenstr.

Mehr

Propädeutische Übung Verfassungsrecht, Grundkurs II Sommersemester A. Allgemeines

Propädeutische Übung Verfassungsrecht, Grundkurs II Sommersemester A. Allgemeines Propädeutische Übung Verfassungsrecht, Grundkurs II Sommersemester 2005 A. Allgemeines I. Grundrechte im Grundgesetz Regelung der Grundrechte in den Art. 1 bis 19 GG Regelung grundrechtsgleicher Rechte

Mehr

BGB 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

BGB 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Bürgerliches Gesetzbuch Buch 4 - Familienrecht ( 1297-1921) Abschnitt 2 - Verwandtschaft ( 1589-1772) Titel 5 - Elterliche Sorge ( 1626-1698b) BGB 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Mehr

Christina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein Ihre Rechte als Vater interna Ihr persönlicher Experte interna Dieser Ratgeber wird digital produziert. Die laufende Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen garantiert stets optimale

Mehr

JEDE/R DARF MITBESTIMMEN! DARAUF ACHTEN WIR!

JEDE/R DARF MITBESTIMMEN! DARAUF ACHTEN WIR! Nr. 1434 Mittwoch, 15. November 2017 JEDE/R DARF MITBESTIMMEN! DARAUF ACHTEN WIR! Liebe Leser und Leserinnen! Wir kommen aus Trausdorf an der Wulka im schönen Burgenland. Wir sind SchülerInnen der 3a und

Mehr

Vernachlässigung des Bedürfnisses nach Schutz und Sicherheit

Vernachlässigung des Bedürfnisses nach Schutz und Sicherheit Vernachlässigung Was ist Vernachlässigung von Kindern? Von Vernachlässigung wird gesprochen bei unzureichender Ernährung, Pflege, Gesundheitsvorsorge bzw. Gesundheitsfürsorge, Betreuung, Zuwendung, Anregung

Mehr

Infos zu Zwangsheirat

Infos zu Zwangsheirat Infos zu Zwangsheirat Was ist eine Zwangsheirat? Was passiert mit mir? Gefühlschaos Die Folgen der Zwangsheirat Was ist eine Zwangsheirat? Eine Zwangsheirat liegt dann vor, wenn Deine Eltern oder Deine

Mehr