Anforderungen der Umweltplanung für Windenergieanlagen

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1 Anforderungen der Umweltplanung für Windenergieanlagen - Artenschutzrechtliche Belange beim Ausbau der Windenergie - Dipl. Umweltwissenschaftler Christopher Paton REFERAT 25 Artenschutz und Landschaftsplanung Kompetenzzentrum Windenergie

2 Erfassungshinweise Fledermäuse

3 Hinweise zur Untersuchung von Fledermausarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen Folie 3

4

5 Beispiel: Bauleitplanung Standorte Nr Landschaftsschutzgebiet Teilweise FFH-Gebiete (9-10,14-15) Vorkommen kollisionsgefährdeter Arten bekannt in den Gebieten 1, 2, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 17 Vorkommen Braunes Langohr in Gebieten 9+10, Vorkommen Bechsteinfledermaus in Gebiet 14+15, Beeinträchtigung essentieller Jagdhabitate möglich in ; (Habitatpotential vorhanden) Quartierzentren windkraftempfindlicher Arten bekannt in (z.b. Kleiner Abendsegler) vertiefende Untersuchungen im Immissionsschutzrechtlichen Verfahren notwendig Hieraus folgt aber keine Ausschlusswirkung nach 44 Abs. 1 BNatschG Vorhaben sind durch Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen prinzipiell möglich Angemessener Ausgleich im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang fraglich Starke Verminderung der Betriebszeiten wahrscheinlich Wirtschaftlichkeit fraglich Folie 5

6 Siehe Kap Automatische Dauererfassungen (vor Genehmigung der Anlagen) Der Untersuchungsrahmen ist nicht angemessen. Da hohe Strukturvielfalt gegeben ist, sind mindestens 12 Erfassungsgeräte für 10 WEA notwendig (nach Möglichkeit Mastfuß, Lichtung, Wege, lineare Strukturen, Waldränder etc.). Mindestens 2 (+1 pro 2 WEA oder +1 pro 1 WEA) WEA hoch gering Horchboxen sind nicht angemessen, da analog. Nennung der verwendeten Erfassungsgeräte und deren Einstellungen. Anzahl und Verteilung geeigneter Erfassungsgeräte muss an die Strukturvielfalt angepasst werden, z.b. Freifläche (>0,5 ha) und Waldränder (Lee) beproben (hochfliegende Arten). Höhenmessung nur für WEA in unmittelbarem Umfeld anwendbar. Daten von Höhenmessungen können u.u. zur Festlegung von angepassten Abschaltzeiten für das 1. Betriebsjahr verwendet werden, Gondelmonitoring liefert verlässlichere Daten (da spezifisch für konkrete Anlagenstandorte). Aussage zu Fledermausaktivitäten in beeinträchtigter Fläche auf Bodenniveau nur teilweise möglich. Ungenügende Lokalisation in unmittelbar beeinträchtigter Fläche.

7 Beschreibung der Erfassungsmethodik bzgl. Transektbegehungen Die Transektbegehungen wurden während günstiger Witterungsbedingungen für Fledermauserfassungen durchgeführt: Temperatur über 10 C, nur schwacher Wind, einzelne Transektbegehungen erfolgten jedoch bei leichtem Regen oder Windgeschwindigkeiten von 5-6 m/s, sofern die sonstigen Anforderungen an die Witterungsbedingungen erfüllt waren. Es wurden 10 Erfassungsdurchgänge durchgeführt mit einer jeweiligen Dauer von ca. 6 Stunden zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr in den Monaten Juni und Juli. Hiermit waren die akustischen Voruntersuchungen abgeschlossen. Siehe Kap Transektbegehungen und stichprobenhafte automatische Erfassungen (vor Genehmigung der Anlagen) Transektbegehungen dürfen nicht bei Regen durchgeführt werden und sollten bei möglichst bei geringen Windgeschwindigkeiten stattfinden. Daher ist eine genaue Dokumentation der Witterung für die spätere Interpretation sehr wichtig. Erfassung muss in der ersten Nachthälfte (Richtwert: mind. 4 Stunden pro Einzelbegehung) stattfinden, da die Fledermausaktivität zu Beginn der Nacht am höchsten ist und sonst früh ausfliegende Arten (z.b. Abendsegler) ungenügend erfasst werden. Die zeitliche Verteilung über die phänologischen Phasen ist nicht korrekt, es wurden ausschließlich Begehungen zur Wochenstubenzeit, keine zu den Zugzeiten (Anfang April Mitte Mai; Anfang August Ende Oktober) durchgeführt. Insgesamt 22 Termine in Kombination mit stichprobenhafter Dauererfassung notwendig, Transekte alleine nicht ausreichend (Positionierung nach Kap )

8 Netzfänge mit Kurzzeittelemetrie Im Untersuchungsgebiet wurden während der Wochenstubenzeit von Ende Mai bis Ende Juli Netzfänge im 1 km-radius der Anlagenstandorte, an kleinen Waldwegen durchgeführt (Zuwegungen und Kabeltrasse erfolgte über bereits vorhandene Infrastruktur). Die Temperatur der Netzfangnächte lag durchgängig höher als 12 C, zudem wurde kein Niederschlag und kaum Wind verzeichnet. Es wurden insgesamt 5 Netzfangnächte ohne akustisches Lockgerät durchgeführt während denen die folgende Anzahl an trächtigen oder laktierenden Tieren gefangen werden konnte (1 x Kleinabendsegler, 5 x Wasserfledermaus, 1 x Mopsfledermaus, 1 Nymphenfledermaus). Die gesamte Netzlänge pro Fangabend betrug 100 m, die Netzhöhe 2,5 m. Mittels der besenderten Tiere wurde am Folgetag eine Quartiersuche und eine anschließende Ausflugszählung durchgeführt. Siehe Kap Netzfänge mit Kurzzeittelemetrie Fall richtig in Bezug auf Kurzzeittelemetrie. 5 laktierende Wasserfledermäuse deuten auf WS-Nähe hin. Quartier unbedingt ausfindig machen. Kl.Abi + Mops zeigen, dass das Gebiet durch weitere WS-Kolonien genutzt wird Aufenthaltsort aller besenderten Tiere hätte mind. noch zwei weitere Tage ermittelt werden müssen. Weitere simultane Ausflugszählungen insbes. bei Mopsfledermaus dringend anzuraten. Fang Nymphenfledermaus hätte eine Raumnutzungstelemetrie nach sich ziehen müssen (mind. 5 Sendertiere mit Wochenstubenbezug, MCP 95% und 50% Kernel durch mind.120 Telemetriepunkte sowie weitere Quartiere + Ausflugszählung). In der Phase der Hochträchtigkeit bzw. der frühen Jungenaufzucht (Ende Juli) sollten keine Netzfänge erfolgen. Ein akustisches Lockgerät ist nicht zwangsläufig gefordert, wird jedoch angeraten. C.Paton C.Paton

9 Pauschale Abschaltzeiten (Fledermäuse) In der Zeit von 1. April bis zum 30. Oktober der ersten beiden Jahre des Betriebes werden die Windenergieanlagen von SU bis SA bei Windgeschwindigkeiten niedriger als 6,0 m/s abgeschaltet. Der Standort liegt auf einer Höhenlage des Schwarzwaldes (600 m. ü. NN). Dort wurde eine erhebliche Fledermausaktivität im Oktober bis 5 C festgestellt, diese zog sich, wenn auch geringer, bis in den November hinein. Das Gutachten bescheinigt weiterhin, dass bei Temperaturen unter 5 C oder Nebel und Regen auf die Abschaltung verzichtet werden kann. Diese pauschalen Abschaltzeiten sollen dann durch ein Gondelmonitoring (das in Kombination mit der Erfassung von Temperatur, Windgeschwindigkeit, Luftdruck, Luftfeuchte, Menge und Form des Niederschlags durchgeführt wird) differenzierte Abschaltzeiten für jede einzelne Anlage ermöglichen. Siehe Kap Gondelmonitoring (nach Genehmigung der Anlage) Es wurde keine Präzisierung der Zeiten vorgenommen: 1. April bis 31. August 1 Stunde vor SU bis SA, 1. September bis 31. Oktober 3 Stunden vor SU bis SA Abschaltung bzw. dagegen argumentiert. Durch Anzeichen eines ausgedehnteren Aktivitätszeitraumes hätte der Erfassungs- und Abschaltzeitraum angepasst werden müssen (bis Nov.) 5 C nicht falsch, Abschaltzeitraum wird aufgrund von deutlichen Aktivitäten in der akustischen Erfassung temporär (Okt.-Nov.) bis 5 C erweitert (pauschal werden minimal 10 C gefordert), Parameter wie Nebel, Regen oder Luftfeuchte können jedoch in Bezug auf Abschaltzeiten (Tötungsrisiko) nicht hinreichend quantifiziert werden und können daher nicht zur Berechnung von Abschaltalgorithmen durch das ProBat-Tool verwendet werden.

10 Baumhöhlenkartierung Die Baumhöhlenkartierung wird in der Zeit von Januar bis Februar auf allen unmittelbar betroffenen Flächen, die durch Bautätigkeiten (z.b. Zuwegungen, Baueinrichtungs- und Kranstellflächen und/oder die Anlagen selbst, z.b. Fundament, durch die Rotoren überstrichene Flächen, technische Anlagen) temporär oder dauerhaft beeinträchtigt werden können, durchgeführt. Anschließend erfolgt eine Auflistung aller aufgenommenen Habitatbäume und Spechthöhlen sowie größerer Astabbrüche. Kleine Risse und Spalten wurden vernachlässigt, da sie nicht genügend Raum für Fledermauswochenstuben bieten. Die Kartierung erfolgte vornehmlich im Laubwald. Eine junger Fichtenbestand wurde nicht kartiert, da dieser keine ökologische Wertigkeit für Fledermausquartiere hat und zudem vom Borkenkäfer befallen war. Von 2 Forstgebäuden wurde lediglich der ungenutzte Altbau kontrolliert. Siehe Kap Baumhöhlenkartierung Es erfolgte keine kartographische Darstellung sondern nur eine Auflistung die ohne Raumbezug nur eine geringe Aussagekraft hat. Habitatbäume geben zudem keine Information über die Anzahl und Wertigkeit vorliegender Quartiere wieder. Es dürfen dabei nicht nur große Spechthöhlen oder Laubbäume aufgenommen werden. Kleine Spalten, Risse und insbesondere Rindenschuppen können auch in dünnen Fichten Quartiere mit hoher Wertigkeit bieten (insbes. Borkenkäferflächen Mopsfledermaus). Es werden in diesem Schritt zunächst potentielle Quartierstrukturen kartiert, die später z.b. durch Balz- und Schwärmkontrollen weiter evaluiert werden müssen um ihre Funktion und Wertigkeit bewerten zu können Es wurden zwar die unmittelbar beeinträchtigten Flächen, allerdings ohne den geforderten Puffer von 75m kartiert. Alle Gebäude im Untersuchungsraum müssen vollständig und akribisch auf mögliche Quartiere bzw. Spuren untersucht werden. Dies kann auch außerhalb der unbelaubten Zeit erfolgen C.Paton

11 Balzkontrollen Im Zuge der Baumhöhlenkartierung wurde Quartierpotential für kollisionsgefährdete Fledermausarten festgestellt. Balzkontrollen wurden während der Zugzeit Mitte August bis Mitte Oktober mittels 4 Transektbegehungen (4 std.) ab einer Stunde vor Sonnenuntergang durch Biologiestudenten vorgenommen. Diese laufen einmal konzentrisch um alle WEA- Stellflächen herum und folgen dann den bestehenden Waldwegen zwischen den einzelnen WEA Standorten. Anschließend werden die Transekte in umgekehrter Richtung abgeschritten um Schwärmkontrollen durchzuführen. Siehe Kap Balzkontrollen und Schwärmkontrollen Der Streckenverlauf der Transekte muss sich nach dem Quartierpotential und möglicher Weise nach Hinweisen durch bereits erfolgte akustische Erfassungen oder Netzfänge orientieren, nicht vorrangig nach den WEA-Standorten oder Wegen. Dennoch sollten die Transekte innerhalb eines 500m-Pufferbereiches um die unmittelbar beeinflussten Flächen herum liegen. Balzgeschehen erfolgt meist nach einem ersten Jagdausflug, also etwas später in der Nacht. Schwärmereignisse finden oft in den Stunden vor der Morgendämmerung statt und sind dabei eher Stationär im Umfeld potentieller Quartiere hoher Wertigkeit zu überprüfen (nicht entlang von Wegen/Transekten). Es können höchstens eng beieinander liegende potentielle Quartiere in einer Kontrolle überprüft werden. Zudem dürfen Schwärmkontrollen nur in der Zeit von Juni - Juli durchgeführt werden (Wochenstubenbezug). Der Kartierer muss Balz- und Sozialrufe erkennen können!

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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