Von Freelancern, Softwareschmieden und IT-Consultants welche Lösungen passen zur Absicherung von Haftpflichtrisiken. Heinz Lomen asmit GmbH München
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- Hartmut Wetzel
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1 Von Freelancern, Softwareschmieden und IT-Consultants welche Lösungen passen zur Absicherung von Haftpflichtrisiken Heinz Lomen asmit GmbH München
2 Die größte Gefahr unserer Zeit liegt in der Angst vor dem Risiko Helmut Schoek (*1922), Österreichischer Soziologe 2
3 Gegenstand des Vortrages Aktuelle Marktsituation Rechtliches Begriffe + Definitionen Inhalte Ausschlüsse 3
4 Der IT-Dienstleister aktualisiert Daten auf Kunden EDV-Anlage; Adressdaten gehen verloren, weil keine ordnungsgemäße Datensicherung erfolgte. Im Rahmen diffiziler Implementationen muss wegen Fehlern bei der Datensicherung das gesamte System heruntergefahren und wieder neu aufgebaut werden. Während 36 Stunden ist einen Nutzung nicht möglich. Die Mitarbeiter des Kunden können nicht arbeiten. Für die Eröffnung des Cafes wird eine Software implementiert, die Bestellungen und Kasse koordiniert. Der IT-Dienstleister kann die Funktionsfähigkeit erst 2 Tage nach dem geplanten und beworbenen Eröffnungstermin herstellen. Die individuell angepasste Software hat funktionelle Mängel und erstellt fehlerhafte Berechnungen. Der Kunde des Kunden macht Schadenersatzansprüche geltend. Etc. So wie im richtigen Leben 4
5 IT-Dienstleister Computerladen um die Ecke Systemhäuser Softwareentwickler Zahlungsdienstleister Webdesigner Unternehmensberater mit Spezialisierung Freelancer Body Leasing für IT Unternehmen Externe Datenschutzbeauftragte Domainverwalter Zielgruppen jeder der professionell mit IT umgeht 5
6 Marktsituation Jeder Versicherer kann es besonders gut Kaum ein Versicherer kann es wirklich 6
7 Woran erkenne ich die gute Police? Sach- und Vermögensschäden gleichermaßen versichert Hohe Versicherungssummen Kein Unterschied bei Schäden vor und nach Erbringung der Leistung Wenig Ausschlüsse Wenig Kleingedrucktes und klare Sprache..was kann man falsch machen 7
8 Begriffe & Definitionen Auswirkung auf Bedingungen bzw. Versicherungsschutz Sachschaden / unechter Vermögensschaden Vermögensschaden (echter) Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich aus solchen - von dem Versicherungsnehmer oder einer Person für die er einzutreten hat, verursachten - Schäden herleiten. Als Sachen gelten insbesondere auch Geld und geldwerte Zeichen. Definition Vermögensschäden in 1 der AVB Tätigkeitsschaden / Implementationsschaden 8
9 Sind Fehler bei IT-Dienstleistungen S- oder V-schäden? Softwarefehler 90 BGB Sachdefinition - keine klare Definition Unterschied ob auf Datenträger oder nicht Urteile - LG Konstanz Schaden an Software ist V-Schaden - OLG Karlsruhe 1995 Schaden an Software ist S-Schaden Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag können unterschiedliche Schäden hervorrufen Lange Zeit ungeklärte Situation der Vertragstypologie Urteil BGH X ZR 82/07 (zuvor OLG München); Urteil BGH III ZR 79/09 9
10 Internetsystemvertrag Lieferung Hard- und Software + ggfls. Dienstleistung Softwareerstellungsvertrag Wartungs- und Pflegevertrag Anpassung + Pflege von Systemen Kaufvertrag Vertragstypologie von IT Verträgen Cloud Computing Miete? Die Bedeutung liegt u.a. bei Gewährleistung, Prüf- und Rügepflicht i.s.d. 377/378 HGB, Tätigkeitsschäden, erw. ProdHV 10
11 Bedeutung und Auswirkung der Schadenarten Es hängt oft von Zufälligkeiten ab, ob ein Sach- oder Vermögensschaden vorliegt bei der falschen Police kann das negative Folgen haben Der gleiche Fehler in der Software kann sich sowohl als Sach- oder Vermögensschaden manifestieren Unterschied Neulieferung / Update 11
12 Versicherungsansätze Vermögensschadenpolice AVB Basis Industriehaftpflichtpolice AHB Basis Frei geschriebene Bedingungswerke - i.d.r. in Anlehnung an AHB explizit oder tatsächlich 12
13 Was sollte explizit zu finden sein Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung Schäden wegen Produkten, die nicht dem Stand der Technik entsprechen siehe auch Ausschluss Vertragliche Vereinbarungen / Leistungsbeschreibung / Garantie Vereinbarung pauschalierter Schadenaufwand vor Vers.Fall (Zustimmung) Verzugsschäden aktuell 3 Versicherer Formulierung wichtig!! Rechtsverletzungen Patente, Copyright, Markenrechte, Urheberrechte etc. z.t. US Ausschluss Eigenschäden, Mehraufwendungen bei fehlgeschlagenen Projekten Rechtsschutz für Honorarklage Abwehrkosten bei Ausschlüssen Gewässerschadenregreßdeckung Vertrauensschadenversicherung 13
14 Was darf nicht enthalten sein in den Bedingungen I explizite Aufzählung der versicherten Risiken. Soweit es sich handelt um,.. Versichert sind nachfolgende Gefährlich ist immer die Anlehnung an das erw. ProdHV Modell mit der Formulierung versichert ist nach Erbringung der Lieferung und Leistung Differenzierung im Prod HV Modell nach Hardware und Software Ausschluss oder SB (z.t. 24 Std) bei Internetdienstleistung oder Leistungen die im Zusammenhang mit solchen Leistungen erbracht werden Experimentierklausel Ausschluss wenn für den konkreten Verwendungszweck nicht ausreichend getestet und erprobt ist.. EMF. Schäden im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern Ausschlüsse Patent Copyright Warenzeichen unterschiedliche Lösungen 14
15 Was darf nicht enthalten sein in den Bedingungen II Ausschluss Zahlungs- und Abrechnungsverkehr Ausschlüsse Patent, Copyright, Warenzeichen, Wettbewerb, Kartell unterschiedliche Lösungen Mehr als 15 Seiten Text Abbrucharbeiten, Radiusklausel etc... Was mich ärgert. 15
16 Du bist nicht nur verantwortlich für das was Du tust, sondern auch für das, was Du unterlässt zu tun! Laotse 16
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung Heinz Lomen asmit GmbH Stefan-George-Ring München
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