Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13"

Transkript

1 Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis Hauptteil Geschäftsbeziehung Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der Banken Besondere Geschäftsbedingungen Änderungen von Geschäftsbedingungen Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geltungskontrolle Inhaltskontrolle Verbandsklage Entgelte Entgelte ies Aufwandersatz Änderung der Entgelte Bankgeheimnis und Datenschutz Bankgeheimnis Datenschutz Datenbanken Auskunft, Rat und Aufklärung Bankauskunft Rat Aufklärung Konto und Zahlungsdienste Das Bankkonto Allgemeines Das Konto Das Girokonto Die Verrechnung und Verzinsung im Rahmen des Kontokorrents Die Kontoeröffnung Die Verfügungsberechtigung und die Zeichnungsberechtigung Die Rechtslage außerhalb des ZaDiG-Anwendungsbereiches

2 2.2 Das Zahlungskonto isd ZaDiG Allgemeines Zahlungskonto Zahlungsdienste Ausgenommene Dienstleistungen Der persönliche und örtliche Anwendungsbereich des ZaDiG Der Verbraucherbegriff im ZaDiG Die für Verbraucher zwingenden Bestimmungen im ZaDiG Rechtsfolgen bei Verstößen gegen zwingende Bestimmungen Die Kontoeröffnung Allgemeines Der Rahmenvertrag isd ZaDiG Exkurs: Zahlungsdienste außerhalb eines Rahmenvertrages Vorvertragliche Informationspflichten isd ZaDiG Die Vorgaben in der Zahlungsdienste-Richtlinie Exkurs: Mitteilen und Zugänglich machen Die vorvertraglichen Informationspflichten im ZaDiG Worüber der Zahlungsdienstnutzer zu informieren ist Wann und wie der Zahlungsdienstnutzer darüber zu informieren ist Ausnahme Fernabsatz Unzulässiges Vorgehen der Zahlungsdienstleister und Rechtsfolgen Nochmalige Ausfolgung der Bedingungen während der Vertragslaufzeit Ausnahmen von der Informationspflicht Entgelte und Aufwandersatzansprüche im Rahmenvertrag Formelle Voraussetzungen für wirksame Entgeltvereinbarungen Materielle Voraussetzungen für wirksame Entgeltvereinbarungen Die Sperrgebühr Der Grundsatz der Kostenteilung Keine Entgelte für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments

3 2.6 Änderungen des Rahmenvertrags Allgemeines Entgeltänderungen und sog Index-Klauseln Der Zahlungsvorgang Allgemeines Die Überweisung Die Lastschrift Die Ausführung des Zahlungsvorgangs Sorgfaltspflichten izm der Ausführung des Zahlungsauftrages Informationspflichten nach ausgeführten Zahlungsvorgängen Unzulässige Klauseln izm der Ausführung von Zahlungsvorgängen Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen Der autorisierte Zahlungsvorgang Bestreitung der Autorisierung Sorgfaltspflichten des Zahlungsdienstleisters Sorgfaltspflichten des Zahlungsdienstnutzers Die Haftung für nicht autorisierte Zahlungen Die Beendigung des Rahmenvertrages Die ordentliche Kündigung des Rahmenvertrages Die außerordentliche Kündigung des Rahmenvertrages Rechtsfolgen der Auflösung Exkurs: Bankkarten Allgemeines Ausführung des Zahlungsvorganges mit Zahlungskarte (iws) Sorgfaltspflichten und missbräuchliche Verwendung der Zahlungskarte (iws) Exkurs: Elektronische Zahlungsdienste Allgemeines Der Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Fernabsatz Zur Ausführung von Zahlungsvorgängen Sorgfaltspflichten in den Besonderen Bedingungen zum E-Banking Kreditgeschäft Kreditvertrag ies Verbraucherkreditgesetz

4 3.1.2 Verbraucherkreditvertrag Anbahnung Werbung Vorvertragliche Informationspflichten Inhalt Zeitpunkt und Form Bindungswirkung Erläuterungspflicht des Kreditgebers Rechtsfolgen bei Verletzung Kreditvermittler Angaben im Kreditvertrag Inhalt, Form, Zeitpunkt und Sprache des Kreditvertrages Gesetzliche Vertragskorrektur Bonitätsprüfung und Warnung Konsumentenschutz für Ehegatten und Interzedenten Kreditgeschäfte von Ehegatten Schutz von Interzedenten Auszahlung des Kredits Auszahlungsverweigerung Aufrechnungsmöglichkeit der Bank Rücktrittsrecht Zahlungspflichten des Kreditnehmers Gesamtbetrag Zinsen Zinsänderung Zulässigkeit von Zinssatzänderungen Neuerungen durch das VKrG Tilgungsplan und Kontomitteilung Verbundene Kreditverträge Begriff Einwendungsdurchgriff Rücktritt Rücktritt vom Grundgeschäft Rücktritt vom Kreditvertrag Kündigung Kündigung nach dem ABGB Kündigung durch den Kreditnehmer nach dem VKrG Kündigung durch den Kreditgeber nach dem VKrG Terminsverlust

5 3.1.9 Vorzeitige Rückzahlung Recht auf vorzeitige Rückzahlung und Ermäßigung Vorfälligkeitsentschädigung Sonderregeln Umschuldung Forderungsabtretung und Kreditvertragsübernahme Fremdwährungskredit Exkurs: Warenkredit Exkurs: Kontoüberziehung Überziehungsmöglichkeit Überschreitung Exkurs: Leasing Leasingarten Verbraucherleasingverträge Gefahrtragung Gewährleistung Leasingentgelt Haftung Vorzeitige Rückzahlung bzw vorzeitiger Objektserwerb Beendigung Übergangsbestimmungen des VKrG Einlagengeschäft Spareinlagen Identitätsfeststellung Arten der Sparbücher Bindung der Spareinlage Täglich fällige Sparbücher Gebundene Sparbücher Verzinsung Fixer Zinssatz Variabler Zinssatz Verfügungen Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen Übertragung Auflösung Entgelte Aufrechnungsmöglichkeit der Bank Verjährung Das Sparbuch im Todesfall Verlust der Sparurkunde

6 4.2 Onlinesparen und Sparkarten Bausparen Einlagensicherung Safe und Bankschließfächer Safe Bankschließfach Anhänge Allgemeine Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank Austria AG Anhang II zum Verbraucherkreditgesetz Europäische Standardinformationen für Kreditierungen Anhang III zum Verbraucherkreditgesetz Europäische Verbraucherkreditinformationen bei Überziehungsmöglichkeiten Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis

VO Allgemeiner Teil und Verbraucherschutzrecht

VO Allgemeiner Teil und Verbraucherschutzrecht VO Allgemeiner Teil und Verbraucherschutzrecht Handout 05 Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer SoSe 2016 Inhaltsübersicht I. KSchG, FAGG und VKrG im Überblick II. Vorvertragliche Informationspflichten III. Beschränkungen

Mehr

Redaktionelle Abkürzung: EGBGB Gliederungs-Nr.: 400-1 Normtyp: Gesetz. Anlage 4 EGBGB Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite

Redaktionelle Abkürzung: EGBGB Gliederungs-Nr.: 400-1 Normtyp: Gesetz. Anlage 4 EGBGB Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite Anlage 4 EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Bundesrecht Anhangteil Titel: Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung: EGBGB Gliederungs-Nr.:

Mehr

An das Bundesministerium für Justiz Wien

An das Bundesministerium für Justiz Wien 3/SN-150/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 REPUBLIK ÖSTERREICH OBERLANDESGERICHT WIEN DER PRÄSIDENT (Bitte in allen Eingaben anführen) Schmerlingplatz 11, Postfach

Mehr

Leseprobe zu. Bittner/Clausnitzer/Föhlisch Das neue Verbrauchervertragsrecht

Leseprobe zu. Bittner/Clausnitzer/Föhlisch Das neue Verbrauchervertragsrecht Leseprobe zu Bittner/Clausnitzer/Föhlisch Das neue Verbrauchervertragsrecht Leitfaden für die Beratungspraxis 2014, ca. 272 Seiten, Monographie / Praxisbuch / Ratgeber ISBN 978 3 504 47107 1 39,80 Seite

Mehr

Sparen 4.3. Sparformen - Bilder 4.3/13. Version 03/2009

Sparen 4.3. Sparformen - Bilder 4.3/13. Version 03/2009 1 4.3/13 1 Sparschwein Einzahlung Jederzeit - nach Lust und Laune. Laufzeit / Bindefrist Meistens wird das Geld ein Jahr lang gespart und dann gesammelt auf ein Sparbuch oder Konto einbezahlt. (Weltspartag!)

Mehr

Bankvertragsrecht Studienschwerpunkt Wirtschaftsprivatrecht

Bankvertragsrecht Studienschwerpunkt Wirtschaftsprivatrecht SS 2014 Univ.-Prof. Dr. Silvia DULLINGER Institut für Zivilrecht E-Mail: wirtschaftsprivatrecht@jku.at Bankvertragsrecht Studienschwerpunkt Wirtschaftsprivatrecht Vorlesungsgliederung Literatur: Butschek/Unger,

Mehr

-72- Anlage 3 (zu Artikel 247 2) Europäische Standardinformationen für Verbrauche rkredite

-72- Anlage 3 (zu Artikel 247 2) Europäische Standardinformationen für Verbrauche rkredite -72- Anlage 3 (zu Artikel 247 2) Europäische Standardinformationen für Verbrauche rkredite 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers / Kreditvermittlers Kreditgeber Kreditvermittler [Ladungsfähige für

Mehr

Kreditgewährung durch Kontoüberziehung und Kontoüberschreitung

Kreditgewährung durch Kontoüberziehung und Kontoüberschreitung Institut für Bankrecht a. Univ.-Prof. Dr. SILVIA DULLINGER Tel.: +43 732 2468-8463 Fax: +43 732 2468-9841 silvia.dullinger@jku.at Kreditgewährung durch Kontoüberziehung und Kontoüberschreitung I. Überziehung

Mehr

Häufig gestellte Fragen zu Versicherung und Banken

Häufig gestellte Fragen zu Versicherung und Banken Häufig gestellte Fragen zu Versicherung und Banken Banken Ich habe bei einer Überweisung ins Ausland von meiner Bank Gebühren verrechnet bekommen. Ist das in der EU nicht verboten? Bei einer EURO-Überweisung

Mehr

Bankrecht. Grundlagen der Rechtspraxis. 4. Auflage 2010

Bankrecht. Grundlagen der Rechtspraxis. 4. Auflage 2010 Bankrecht Grundlagen der Rechtspraxis 4. Auflage 2010 herausgegeben von Rechtsanwalt Reinfrid Fischer, Berlin Rechtsanwalt Thomas Klanten, Frankfurt am Main bearbeitet von Dr. Florian von Alemann, Reinfrid

Mehr

L 133/86 DE Amtsblatt der Europäischen Union 22.5.2008

L 133/86 DE Amtsblatt der Europäischen Union 22.5.2008 L 133/86 DE Amtsblatt der Europäischen Union 22.5.2008 ANHANG II EUROPÄISCHE STANDARDINFORMATIONEN FÜR VERBRAUCHERKREDITE 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers Kreditgeber Kreditvermittler

Mehr

E3 FRANKFURT AM MAIN

E3 FRANKFURT AM MAIN Taschenbücher für GELD BANK BÖRSE Hartmut Strube / Stefanie Fandel Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen FRITZ KNAPP VERLAG E3 FRANKFURT AM MAIN Inhaltsverzeichnis Abkürzungen Vorwort X XI 1. Das

Mehr

Sonderbedingungen für Preispakete

Sonderbedingungen für Preispakete Sonderbedingungen für Preispakete Preispakete Kunden von benk können die folgenden Preispakete zu den jeweils im aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis veröffentlichten Konditionen buchen. Die

Mehr

BESTIMMUNGEN FUER ANONYME SPAREINLAGEN

BESTIMMUNGEN FUER ANONYME SPAREINLAGEN BESTIMMUNGEN FUER ANONYME SPAREINLAGEN Ausgabe November 2012 Ausgabe April 2013 3.5. Die Zinssätze für täglich fällige Sparbücher (z. B. Eckzinssparbücher) und 1-Monats- Sparbücher sind fix und unterliegen

Mehr

Allgemeine Informationen zur RELOAD Card der Raiffeisen Bank International AG

Allgemeine Informationen zur RELOAD Card der Raiffeisen Bank International AG Allgemeine Informationen zur RELOAD Card der Raiffeisen Bank International AG Die hierin gemachten Angaben dienen dem Zweck, den Kunden über Umstände, die für ihn im Zusammenhang mit der von der RBI angebotenen

Mehr

Und so einfach funktioniert es:

Und so einfach funktioniert es: Und so einfach funktioniert es: 1. Vervollständigen Sie den Antrag auf Abschluss eines Basiskonto. 2. Prüfen Sie bitte Ihren Antrag auf Abschluss eines Basiskonto und unterschreiben Sie bitte diesen an

Mehr

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ Stand: 08/2014 Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. II. Informationen zum Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Trentinaglia, HB Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Sachwalterrecht VII

Inhaltsverzeichnis. Trentinaglia, HB Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Sachwalterrecht VII Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII I. Vertretung von Minderjährigen und erwachsenen geschäftsunfähigen Personen... 1 A. Schutz durch die Rechtsordnung... 1 II. Allgemeines zur Geschäftsunfähigkeit

Mehr

Gelddarlehensvertrag, 488 490 BGB

Gelddarlehensvertrag, 488 490 BGB - AGB Universität Karlsruhe (TU) Institut für Informationsrecht Prof. Dr. iur. Peter Sester 1 des Zustandekommen des : 1. Notwendiger Regelungsinhalt: - DG ist zur Übereignung des Geldes verpflichtet -

Mehr

Sparen. Sparformen Bilder. Material. [1 von 10] Bild: Petra Bork / pixelio.de

Sparen. Sparformen Bilder. Material. [1 von 10] Bild: Petra Bork / pixelio.de [1 von 10] Bild: Petra Bork / pixelio.de 13 [2 von 10] Sparschwein Einzahlung Jederzeit nach Lust und Laune. Laufzeit/ Bindefrist Meistens wird das Geld 1 Jahr lang gespart und dann gesammelt auf ein Sparbuch

Mehr

Wie funktioniert eine Bank?

Wie funktioniert eine Bank? Wie funktioniert eine Bank? Prof. Dr. Curdin Derungs 09. September 2015 Mitglied der FHO Fachhochschule Ostschweiz Seite 1 Eine kleine Aufgabe zum Einstieg Begrüssungsaufgabe 1. Nimm Deine Namenstafel.

Mehr

Die einseitige Vertragsbeendigung bankgeschäftlicher Kreditverhältnisse durch die Bank

Die einseitige Vertragsbeendigung bankgeschäftlicher Kreditverhältnisse durch die Bank Axel Klumpp Die einseitige Vertragsbeendigung bankgeschäftlicher Kreditverhältnisse durch die Bank F^l Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Teil 1: Einführung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XVII. Einführung und Zweck der Arbeit...1. Verbraucherschutzinstrumente...5

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XVII. Einführung und Zweck der Arbeit...1. Verbraucherschutzinstrumente...5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XVII Kapitel 1: Einführung und Zweck der Arbeit...1 Kapitel 2: Verbraucherschutzinstrumente...5 A. Grundlagen der Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers... 5 I.

Mehr

VO Bankvertragsrecht. Verbraucherdarlehensvertrag. Verbraucherkreditrichtlinie

VO Bankvertragsrecht. Verbraucherdarlehensvertrag. Verbraucherkreditrichtlinie VO Bankvertragsrecht Priv.-Doz. Dr. Florian Schuhmacher, LL.M. (Columbia) Sondervorschriften zum Darlehensvertrag Unternehmer als Darlehensgeber Verbraucher als Darlehensnehmer Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie

Mehr

Gegenwart und Zukunft der Verbraucherkreditvertrage in der EU und in Kroatien

Gegenwart und Zukunft der Verbraucherkreditvertrage in der EU und in Kroatien Emilia Cikara Gegenwart und Zukunft der Verbraucherkreditvertrage in der EU und in Kroatien Die Umsetzung der Richtlinie 87/102/EWG und der Richtlinie 2008/48/EG in das deutsche, osterreichische und kroatische

Mehr

Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen

Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Mitteilung Nr. 2004/2012 Organisation Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Bekanntmachung von der Deutschen Bundesbank ab 1. und 9. Juli 2012 Die folgenden Geschäftsbedingungen der Deutschen

Mehr

Allgemeine Informationen für Hypothekar- und Immobilienkreditverträge gemäß 7 HIKrG

Allgemeine Informationen für Hypothekar- und Immobilienkreditverträge gemäß 7 HIKrG Allgemeine Informationen für Hypothekar- und Immobilienkreditverträge gemäß 7 HIKrG Diese Informationen dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Besonderheiten von Krediten die dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

Mehr

Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 87/102/EWG in Deutschland und Griechenland

Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 87/102/EWG in Deutschland und Griechenland Berliner Schriften zum internationalen und ausländischen Privatrecht 2 Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 87/102/EWG in Deutschland und Griechenland Unter besonderer Berücksichtigung personaler

Mehr

D. Werbung und vorvertragliche Informationen des Darlehensgebers (Merę) 51. F. Beratung für Immobiliar-Verbraucherdarlehen (Treckmann) 91

D. Werbung und vorvertragliche Informationen des Darlehensgebers (Merę) 51. F. Beratung für Immobiliar-Verbraucherdarlehen (Treckmann) 91 Inhaltsübersicht A. Einführung ÇFreckmann) 1 B. Anwendungsbereich (Merę) 9 C. Das Recht der Darlehensvermittlung (Freckmann) 29 D. Werbung und vorvertragliche Informationen des Darlehensgebers (Merę) 51

Mehr

Kolloquium Zahlungsverkehr und Insolvenz

Kolloquium Zahlungsverkehr und Insolvenz Kolloquium Zahlungsverkehr und Insolvenz Überweisungen in der Insolvenz 26. April 2011 Wolfgang Zenker Übersicht I. Grundkonstella5on: Rückabwicklung bei mehrgliedriger Überweisung II. Exkurs: Terminologie

Mehr

Aktuelle Aspekte zum Basiskonto. Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg

Aktuelle Aspekte zum Basiskonto. Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg Aktuelle Aspekte zum Basiskonto Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg Grunddefinition eines Basiskontos - 30 Abs. 2 ZKG (2) Ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Gewerbeförderung 2011 der Marktgemeinde Sattledt

Gewerbeförderung 2011 der Marktgemeinde Sattledt Gewerbeförderung 2011 der Marktgemeinde Sattledt 1. Zielsetzung Die Marktgemeinde Sattledt ist bestrebt, Maßnahmen zum Erhalt, zur Verbesserung und zum Ausbau der wirtschaftlichen Entwicklung der Betriebe

Mehr

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen anlässlich der Umsetzung des Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) am 1.11.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen anlässlich der Umsetzung des Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) am 1.11. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen anlässlich der Umsetzung des Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) am 1.11.2009 Gegenüberstellung AGB ALT: AGB NEU: Grund der Änderung Z 2. (1)

Mehr

Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen zum 11.06.2010

Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen zum 11.06.2010 Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen Begriffserklärungen: VKR = Verbraucherkreditrichtlinie Umsetzung der neuen VKR tritt in Kraft VVI = Vorvertragliche Informationen Vergütungsinformation & Stand des

Mehr

BESTIMMUNGEN FUER DAS S PRAEMIEN SPAREN / SPARBUCH

BESTIMMUNGEN FUER DAS S PRAEMIEN SPAREN / SPARBUCH Seite 1.050 BESTIMMUNGEN FUER DAS S PRAEMIEN SPAREN / SPARBUCH 1. Sparbuch 1.1. Spareinlagen sind Geldeinlagen, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage dienen. Der Sparer erhält bei der ersten

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Realkontrakte Übersicht Darlehen Leihe Verwahrung Pfandvertrag Trödelvertrag

Realkontrakte Übersicht Darlehen Leihe Verwahrung Pfandvertrag Trödelvertrag Realkontrakte Übersicht Darlehen Leihe Verwahrung Pfandvertrag Trödelvertrag 983 ff ABGB 971 ff ABGB 957 ff ABGB 1368 ff ABGB 1086 ff ABGB Beachte: Die Schenkung ist kein Real-, sondern ein Konsensualvertrag

Mehr

NEUERUNGEN IM KONSUMENTENSCHUTZ 2013 WAS IST NEU IM JAHR 2013? KONSUMENTENSCHUTZ

NEUERUNGEN IM KONSUMENTENSCHUTZ 2013 WAS IST NEU IM JAHR 2013? KONSUMENTENSCHUTZ WAS IST NEU IM JAHR 2013? KONSUMENTENSCHUTZ 1 NEUERUNGEN IM KONSUMENTENSCHUTZ 2013 NOVELLIERUNG DER REGELUNGEN ZUM VERKAUF VON SOFTGUNS: Die Verordnung wird Mitte März 2013 im BGBl verlautbart werden und

Mehr

RECHTSINFORMATIK SYMPOSION 2007 SALZBURG, ÖSTERREICH

RECHTSINFORMATIK SYMPOSION 2007 SALZBURG, ÖSTERREICH INTERNATIONALES RECHTSINFORMATIK SYMPOSION 2007 SALZBURG, ÖSTERREICH AGENTEN UND TECHNISCHE DIENSTLEISTER IM BANKWESENRECHT www.bma-law.com Agenten (1): eingeführt im Rahmen des Finanztransfergeschäftes

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen

Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen Begründung und Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung aus juristischer und finanzmathematischer Sicht von Dr. Patrick Rösler,

Mehr

Dr. Martina Eliskases

Dr. Martina Eliskases RECHTSPROBLEME DER GESCHÄFTSUNFÄHIGKEIT BEI ALTERSBEDINGTEN KRANKHEITSBILDERN Dr. Martina Eliskases Geschäftsunfähigkeit Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes è Rückabwicklung Kreditinstitut hat gem 877 ABGB

Mehr

A) Einleitung... 19 I. Einführung und Problemstellung... 19 II. Gang der Darstellung... 20

A) Einleitung... 19 I. Einführung und Problemstellung... 19 II. Gang der Darstellung... 20 7 7 Inhaltsverzeichnis A) Einleitung... 19 I. Einführung und Problemstellung... 19 II. Gang der Darstellung... 20 B) Die Entwicklung des Verbraucherkreditrechts... 23 I. Europäisches Verbraucherkreditrecht...

Mehr

Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe

Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe 738 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 18. April 2016 Anlage 1 (zu 21Absatz3) Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe Ermächtigung durch den Kontoinhaber

Mehr

Verbraucherkreditgesetz: Anwendungsbereich, Formanforderungen und Pflichtangaben

Verbraucherkreditgesetz: Anwendungsbereich, Formanforderungen und Pflichtangaben Wilhelm Busse Verbraucherkreditgesetz: Anwendungsbereich, Formanforderungen und Pflichtangaben Am Beispiel der Hypothekendarlehensverträge des Landwirts PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

Mehr

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung

Übungsaufgaben Tilgungsrechnung 1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf

Mehr

E-Rechnung: Einfach, bequem und sicher zahlen

E-Rechnung: Einfach, bequem und sicher zahlen Mit der Funktion E-Rechnung (elektronische Rechnungen) im E-Banking der Zuger Kantonalbank empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem, sicher und papierlos. Dabei können Sie die E-Rechnung im E-Banking

Mehr

Vermarktung. 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend?

Vermarktung. 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend? Vermarktung 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend? Vermarktung 2. Wie können sich Unternehmen, die nicht zum Kreis der

Mehr

Verbraucherschutz bei der Begründung, Beendigung und Übernahme von Immobiliarkreditverhältnissen

Verbraucherschutz bei der Begründung, Beendigung und Übernahme von Immobiliarkreditverhältnissen Kai -Oliver Knops Verbraucherschutz bei der Begründung, Beendigung und Übernahme von Immobiliarkreditverhältnissen Darlehensbegründung und -kündigung, Vorfälligkei tsentschädigung, Ersatzkreditnehmerstellung,

Mehr

Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8.

Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. Reglement über die Ausgaben- und Vertragskompetenzen srs 181.2 der Direktionen und Verwaltungsstellen (Delegationsreglement) vom 8. März 2005 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 18 Abs. 3 des Geschäftsreglements

Mehr

Zahlungsdienstevertrag. Lastschrift. -- Stichpunkte --

Zahlungsdienstevertrag. Lastschrift. -- Stichpunkte -- Zahlungsdienstevertrag Lastschrift -- Stichpunkte -- I. Lastschrift durch Einzugsermächtigung (Rechtslage bis 31.1.2014) 2 1. (Deckungs-) Verhältnis Zahler Bank des Zahlers 3 2. (Inkasso-) Verhältnis Empfänger

Mehr

«CITADELE BANKA, Aktiengesellschaft lettischen Rechts»PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNIS FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE TERMINEINLAGEN

«CITADELE BANKA, Aktiengesellschaft lettischen Rechts»PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNIS FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE TERMINEINLAGEN Inhaltsverzeichnis : Eröffnung des Verrechnungskontos und Überweisungen... 2 1. Verrechnungskonto... 2 2. Überweisungen... 2 Einlagengeschäft... 2 3. Termineinlagen... 2 Homebanking... 2 4. Citadele Online-Bank...

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

Kontoeröffnungsantrag Direktsparen Fix

Kontoeröffnungsantrag Direktsparen Fix Porsche Bank AG Team Direktsparen Postfach 911 Vogelweiderstraße 75 A-5020 Salzburg Kontoeröffnungsantrag Direktsparen Fix Persönliche Angaben: Anrede/Titel: Vorname: Nachname: Sie haben Ihren Hauptwohnsitz

Mehr

Information über geänderte Kundenrichtlinien für die Ausgabe von BTV Servicekarten

Information über geänderte Kundenrichtlinien für die Ausgabe von BTV Servicekarten September 2014 Seite 1 von 8 Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ändert die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft ihre Kundenrichtlinien für die (nachfolgend Servicekarten-

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Einleitung... 1. II. Arbeitsteilung: Ausgestaltung und Pflichtenlage... 5 VII. Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. I. Einleitung... 1. II. Arbeitsteilung: Ausgestaltung und Pflichtenlage... 5 VII. Abkürzungsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... XIII I. Einleitung... 1 A. Untersuchungsgegenstand... 1 B. Gang der Untersuchung... 3 II. Arbeitsteilung: Ausgestaltung und Pflichtenlage... 5 A. Vorbemerkung... 5 B. Grundkonstellation...

Mehr

1. Wie viel Zinsen bekommt man, wenn man 7000,00 1 Jahr lang mit 6 % anlegt?

1. Wie viel Zinsen bekommt man, wenn man 7000,00 1 Jahr lang mit 6 % anlegt? Zinsrechnung mit der Tabellenform: Berechnen der Jahreszinsen Ein Sparbuch mit 1600 wird mit 4% verzinst. Wie Zinsen erhält man im Jahr? Geg.: K = 1600 p% = 4% ges.: Z Das Kapital (Grundwert) entspricht

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

I. Allgemeine Informationen über Hypothekar- und Immobilienkreditverträge

I. Allgemeine Informationen über Hypothekar- und Immobilienkreditverträge Allgemeine Informationen über Hypothekar- und Immobilienkreditverträge Vorvertragliche Informationen zur Kreditwürdigkeitsprüfung Informationen zu Beratungsleistungen für Verbraucher I. Allgemeine Informationen

Mehr

BESTIMMUNGEN FUER S PLUS SPAREN / SPARBUCH

BESTIMMUNGEN FUER S PLUS SPAREN / SPARBUCH Sparkasse Seite 1 BESTIMMUNGEN FUER S PLUS SPAREN / SPARBUCH 1. Sparbuch 1.1. Spareinlagen sind Geldeinlagen, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage dienen. Der Sparer erhält bei der ersten

Mehr

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen 1. Änderungen von persönlichen Daten 1.1 Namensänderung 1.2 Adressänderung 2. Änderung der Prämienzahlungsweise 2.1 Girokonto 2.2 Kreditkarte 3. Hinzufügen von Bezugsberechtigen 4. Hinzufügen oder Ausschluß

Mehr

Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht

Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht 11. Doppelstunde: Beendigung von Darlehensverträgen Insbesondere Kündigung Mittwoch, 27.01.2010, 8:00h 10:00h DWP, A 411 Michael Knobloch, Rechtsanwalt

Mehr

Nutzungsvereinbarung Finanztip-Siegel

Nutzungsvereinbarung Finanztip-Siegel Nutzungsvereinbarung Finanztip-Siegel zwischen Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH Hasenheide 54, D-10967 Berlin - nachstehend Finanztip genannt - Lizenznutzer Musterstraße Musterstadt

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

Banken in der Krise / aus der Krise Restrukturierung mit Fallen und Hindernissen

Banken in der Krise / aus der Krise Restrukturierung mit Fallen und Hindernissen Banken in der Krise / aus der Krise Restrukturierung mit Fallen und Hindernissen fwp 05/05/10 1053003 MMag. Dr. Markus Fellner Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH A-1010 Wien, Schottenring 12,

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

VO Bankvertragsrecht VI

VO Bankvertragsrecht VI VO Bankvertragsrecht VI PD Dr. Florian Schuhmacher, LL.M. (Columbia) Gegenstand: Die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Kunden, sofern der Rückzahlungsanspruch

Mehr

VERBRAUCHERKREDITGESETZ

VERBRAUCHERKREDITGESETZ www.volksbank.at DAS NEUE VERBRAUCHERKREDITGESETZ WISSENSWERTES FÜR VOLKSBANK KUNDEN INHALTSÜBERSICHT Was bringt das neue Verbraucherkreditgesetz (VKrG)? Wo kommt das neue Gesetz zur Anwendung? Welche

Mehr

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt. Mietvertrag Zwischen Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster im Folgenden auch Vermieter genannt und Name, Vorname: Adresse: PLZ, Stadt: im Folgenden auch Mieter

Mehr

VO Bankvertragsrecht. Kredit- und Kreditsicherheiten. Darlehensvertrag

VO Bankvertragsrecht. Kredit- und Kreditsicherheiten. Darlehensvertrag VO Bankvertragsrecht Priv.-Doz. Dr. Florian Schuhmacher, LL.M. (Columbia) Kredit- und Kreditsicherheiten Kreditgeschäft als Bankgeschäft 1 I Nr. 2 KWG: Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten Grundtyp:

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

Verbraucherschutz im Internet Worauf sollte ich beim Einkaufen achten?

Verbraucherschutz im Internet Worauf sollte ich beim Einkaufen achten? Verbraucherschutz im Internet Worauf sollte ich beim Einkaufen achten? Eine Präsentation von Nadine Postler Praktikantin der Verbraucherzentrale Brandenburg Gliederung 2 Kaufrecht Pflichten aus einem Kaufvertrag

Mehr

Achtung bei Überweisungen

Achtung bei Überweisungen Achtung bei Überweisungen Änderungen für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen treten zum 31. Oktober 2009 in Kraft Stand 26.10.2009 In den letzten Wochen haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher

Mehr

Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite

Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite 1. Allgemeine Informationen, die dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden sollten Die ersten Informationen über

Mehr

Rente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren Rentenperiode = Zeitabstand zwischen zwei Rentenzahlungen

Rente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren Rentenperiode = Zeitabstand zwischen zwei Rentenzahlungen 5.2. entenrechnung Definition: ente = laufende Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten (periodisch) wiederkehren entenperiode = Zeitabstand zwischen zwei entenzahlungen Finanzmathematisch sind zwei

Mehr

Die Informationspflichten nach dem Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG)

Die Informationspflichten nach dem Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) Fachverband Finanzdienstleister Bundessparte Information und Consulting Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien T 05 90 900-4818 F 05 90 900-4817 E finanzdienstleister@wko.at W http://wko.at/finanzdienstleister

Mehr

Mediatoren- Verträge

Mediatoren- Verträge Mediatoren- Verträge von Hubertus Nölting, LL.M. Rechtsanwalt 2003 CENTRALE FÜR MEDIATION Vorwort Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung 1. Teil Begriffsbestimmung und Grundlagen

Mehr

Die Veranlagungs- Pyramide

Die Veranlagungs- Pyramide Die Veranlagungs- Pyramide Die Bank für Ihre Zukunft www.raiffeisen-ooe.at Vermögen aufbauen mehr Spielraum schaffen Sicherheit Sicherheit Ertrag Ertrag Risiko Verfügbarkeit Verfügbarkeit Sicherheit, Ertrag,

Mehr

HI1039615 HI5504364. Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. 2 Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem

HI1039615 HI5504364. Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. 2 Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Bürgerliches Gesetzbuch TK Lexikon Arbeitsrecht 355-361 Untertitel 2 [ 52 ] Widerrufsrecht [ 53 ] [Bis 12.06.2014: Widerrufs- und Rückgaberecht] bei Verbraucherverträgen HI1039615 355 [ 54 ] Widerrufsrecht

Mehr

E-Rechnung Einfach, bequem und sicher zahlen.

E-Rechnung Einfach, bequem und sicher zahlen. E-Rechnung Einfach, bequem und sicher zahlen. Mit der Funktion E-Rechnung (elektronische Rechnungen) im E-Banking der Nidwaldner Kantonalbank (NKB) empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem, sicher

Mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr 14. Dezember 2015 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soll: 1.1 berechtigten Personen Gelegenheit zu sicherer und zinstragender Anlage von Geldbeträgen

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

A1 Marketplace Domain Service. Sevicebeschreibung

A1 Marketplace Domain Service. Sevicebeschreibung A1 Marketplace Domain Service Sevicebeschreibung Version: 1.0 Datum: 22.01.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Leistungsumfang... 4 2.1 Erstbestellung und Aktualisierung... 4 2.2 Registrierung

Mehr

Änderung der Geschäftsbedingungen. zum 1. Februar 2016. Walser Privatbank AG

Änderung der Geschäftsbedingungen. zum 1. Februar 2016. Walser Privatbank AG Änderung der Geschäftsbedingungen zum 1. Februar 2016 Walser Privatbank AG Gegenüberstellung Allgemeine Geschäftsbedingungen WALSER PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT Walserstraße 263, 6992 Hirschegg BIC: RANJAT2B

Mehr

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZGESETZ Stand: 04/2015 Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. II. Informationen zum Sparkonto mit 4 Jahren Kündigungsfrist

Mehr

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit

Mehr

Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht

Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht 5. Doppelstunde: Zivilrechtliche Prüfungsreihenfolge, Kreditvertrag, Verbraucherschutzvorschriften im Kreditrecht Mittwoch, 18.11.2009, 8:00h 10:00h

Mehr

CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit

CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit Diese Checkliste ist eine demonstrative Aufzählung von Tipps und Hinweisen für die Aufnahme und nachträgliche Kontrolle eines Fremdwährungskredites. I. Aufnahme 1. Aufnahme/Vergabe

Mehr

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Mehr

Hypothekenkreditrecht

Hypothekenkreditrecht Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht 6. Doppelstunde: Anwendungsbereich Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutzvorschriften im Kreditrecht, Angabepflichten, Sanktionsvorschriften Mittwoch,

Mehr

Schweizer Bürgerrecht

Schweizer Bürgerrecht Schweizer Bürgerrecht 6. und 9. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Historische Entwicklung Kantonsbürgerrecht als primäres Bürgerrecht Art. 42 BV von 1848: Jeder Kantonsbürger ist Schweizerbürger.

Mehr

Gültigkeitsmängel und -schranken. Bürgerliches Vermögensrecht I. Gesetzesverstoß. Verbotsgesetz. Rechtsfolge. Sittenwidrigkeit

Gültigkeitsmängel und -schranken. Bürgerliches Vermögensrecht I. Gesetzesverstoß. Verbotsgesetz. Rechtsfolge. Sittenwidrigkeit Gültigeitsmängel und -schranen rliches Vermögensrecht I Professor Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für rliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Schein Scherz Geschäftsunfähigeit Gesetzesverstoß

Mehr

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber

Mehr

Siebter Teil Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Informationspflichten

Siebter Teil Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Informationspflichten Art. 47 EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Bundesrecht Siebter Teil Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Informationspflichten Titel: Einführungsgesetz

Mehr

Bankvertragsrecht II Teil III. Konto & Kontokorrent. Bankkontopaket ( Payment Accounts Directive ) Sommersemester 2014

Bankvertragsrecht II Teil III. Konto & Kontokorrent. Bankkontopaket ( Payment Accounts Directive ) Sommersemester 2014 Bankvertragsrecht II Teil III Konto & Kontokorrent Bankkontopaket ( Payment Accounts Directive ) Sommersemester 2014 INHALTSVERZEICHNIS AGB (Überblick) Konto: Kontokorrent, Legitimationsprüfung bei Kontoeröffnung

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII I. Allgemeiner Teil... 1 A. Zweck und Aufgabe des Anfechtungsrechtes... 1 B. Allgemeine Voraussetzungen des Anfechtungsrechtes... 3

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr