Finanzen/Kämmerei KoBB/Polizei GEMEINDEN Bocka / Hundhaupten / Lederhose / 24 63

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1 AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf mit der Stadt Münchenbernsdorf und den Mitgliedsgemeinden Hundhaupten, Schwarzbach, Lindenkreuz, Lederhose, Zedlitz, Bocka, Saara Jahrgang: 20 Nummer: 1 Ausgabe 17. Januar 2013 Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf Tel.: Münchenbernsdorf, Karl-Marx-Platz 13 Fax: Gemeinschaftsvorsitzender Sitzungsdienst Ordnungsangelegenheiten Bauamt , -37 Stadtbürgermeister , -24 Liegenschaften Wohnungsverwaltung , -32 Meldestelle Standesamt Steuern Kasse Finanzen/Kämmerei KoBB/Polizei GEMEINDEN Bocka / Hundhaupten / Lederhose / Lindenkreuz über Ämter Rathaus Saara / Schwarzbach / Zedlitz / STADT Freiwillige Feuerwehr Bibliothek Bauhof Naturbad Turnhalle KINDERGÄRTEN Münchenbernsdorf / Lederhose / Saara / Bocka / Zedlitz / Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf Bekanntmachung Stadt/Gemeinde: Münchenbernsdorf, Bocka, Hundhaupten, Lederhose, Lindenkreuz, Saara, Schwarzbach und Zedlitz Festsetzung der Grundsteuer A und B sowie der Ersatzbemessung für das Jahr 2013 Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetz GrStG vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2590), die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2012 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Steuern sind an den im zuletzt ergangenen Steuerbescheid genannten Fälligkeitstagen auf das Konto der jeweiligen Gemeindekasse zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen. Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können bei der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf, Karl-Marx- Platz 13, Münchenbernsdorf während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf, Karl-Marx-Platz 13, Münchenbernsdorf, einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. Bewahren Sie den Grundsteuerbescheid von 2012 gut auf, es handelt sich hier um Mehrjahresbescheide, da Ihnen für die Erstellung von Bescheiden Gebühren und Portokosten entstehen. Bei Veränderungen der Steuern im Jahr 2013 werden entsprechende Steuerbescheide erstellt. Ebenso erhalten all jene einen aktuellen Steuerbescheid 2013, bei denen es im Jahr 2012 eine steuerliche Veränderung gegeben hat. Münchenbernsdorf, den Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf Karl-Marx-Platz Münchenbernsdorf H A U S H A L T S S A T Z U N G Haushaltssatzung der Gemeinde Hundhaupten (Landkreis Greiz) für das Haushaltsjahr 2013 Auf der Grundlage des 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Hundhaupten folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Ausgaben mit Gemeinde Hundhaupten Euro und im Vermögenshaushalt in den Ausgaben mit Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. Ausgabe 1 Seite 1

2 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuersätze werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 280 v. H. b) für bebaute Grundstücke (B) 390 v. H. 2. Gewerbesteuer 360 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro festgesetzt. 6 Erhebliche Ausgaben im Sinne des 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind Ausgaben über 3 % der Gesamtausgaben des Verwaltungsund Vermögenshaushaltes. Erhebliche Ausgaben im Sinne des 58 Abs. 1 ThürKO sind Ausgaben über Euro. Für Ausgaben gemäß 58 Abs. 2 ThürKO bis Euro im Einzelfall wird dem Bürgermeister die Befugnis erteilt. 7 Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft. Hundhaupten, den Siegel Gemeinde Hundhaupten gez. Pätzold-Häselbarth Bürgermeisterin Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 liegt 2 Wochen, beginnend mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung, in der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf, Münchenbernsdorf, Karl-Marx-Platz 13, Zimmer 26 zu den Sprechzeiten aus. Am gleichen Ort, ebenfalls zu den Sprechzeiten, besteht gemäß 57 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Haushaltsplanes bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres. Gemeinde Schwarzbach Anordnungsbeschluss 1. Anordnung des freiwilligen Landtauschverfahrens Schwarzbach Nach 103a Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dez (BGBl. I S. 2794), wird das Verfahren für den freiwilligen Landtausch der unter 2. aufgeführten Grundstücke in Teilen der Gemarkung Schwarzbach, Landkreis Greiz, angeordnet. Das Verfahren wird unter der Leitung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera durchgeführt. 2. Grundstücke Dem freiwilligen Landtausch unterliegen die Grundstücke: Gemarkung Schwarzbach Flur 4, Flurstück 235/3 Flur 5, Flurstück 382 Flur 6, Flurstücke 544, 545, 548, 551, 553, Anmeldung von Rechten Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtauschverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera, Burgstraße 5 in Gera anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines oben angeführten Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Gründe: Die Tauschpartner haben die Durchführung des freiwilligen Landtausches beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera mit dem Ziel beantragt, ländliche Grundstücke zu tauschen, um eine Kurzumtriebsplantage (KUP) auf Eigentumsflächen anlegen zu können. Das Verfahren dient somit der Verbesserung der Agrarstruktur. Der vorgesehene freiwillige Landtausch entspricht den gesetzlichen Voraussetzungen des 103a, Abs. 1 FlurbG. Durch die Tauschpartner wurde glaubhaft dargetan, dass sich der Tausch verwirklichen lässt. Die Tauschpartner sind sich über die eigentumsrechtlichen Regelungen einig. Das Verfahren zum freiwilligen Landtausch kann somit eingeleitet werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera, Burgstraße 5 in Gera einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist eingegangen ist. gez. Cöster stellvertretender Amtsleiter Gemeinde Lindenkreuz H A U S H A L T S S A T Z U N G Haushaltssatzung der Gemeinde Lindenkreuz für das Haushaltsjahr 2013 LANDKREIS GREIZ Auf der Grundlage des 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Lindenkreuz folgende Haushaltssatzung: 1 Der beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt den Ausgaben mit Euro und im Vermögenshaushalt den Ausgaben mit Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuersätze werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 280 v. H. b) für bebaute Grundstücke (B) 390 v. H. 2. Gewerbesteuer 360 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro festgesetzt. 6 Erhebliche Ausgaben im Sinne des 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind Ausgaben über 3 % der Gesamtausgaben des Verwaltungsund Vermögenshaushaltes. Erhebliche Ausgaben im Sinne des 58 Abs. 1 ThürKO sind Ausgaben über Für Ausgaben gemäß 58 Abs. 2 ThürKO bis im Einzelfall wird dem Bürgermeister die Befugnis erteilt. Ausgabe 1 Seite 2

3 7 Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft. Lindenkreuz, den Siegel Gemeinde Lindenkreuz gez. Eigler Bürgermeister Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 liegt 2 Wochen, beginnend mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung, in der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf, Münchenbernsdorf, Karl-Marx-Platz 13, Zimmer 26 zu den Sprechzeiten aus. Am gleichen Ort, ebenfalls zu den Sprechzeiten, besteht gemäß 57 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Haushaltsplanes bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres. Gemeinde Lederhose H A U S H A L T S S A T Z U N G Haushaltssatzung der Gemeinde Lederhose (Landkreis Greiz) für das Haushaltsjahr 2013 LANDKREIS GREIZ Auf Grund des 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Lederhose folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt Ausgaben mit Euro und im Vermögenshaushalt in den Ausgaben mit Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuersätze werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v. H. b) für bebaute Grundstücke (B) 400 v. H. 2. Gewerbesteuer 360 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro festgesetzt. 6 Erhebliche Ausgaben im Sinne des 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind Ausgaben über 3 % der Gesamtausgaben des Verwaltungsund Vermögenshaushaltes. Erhebliche Ausgaben im Sinne des 58 Abs. 1 ThürKO sind Ausgaben über Für Ausgaben gemäß 58 Abs. 2 ThürKO bis im Einzelfall wird dem Bürgermeister die Befugnis erteilt. Diese Haushaltssatzung tritt am in Kraft. Lederhose, den Gemeinde Lederhose Siegel gez. Weber Bürgermeister Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 liegt 2 Wochen, beginnend mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung, in der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf, Münchenbernsdorf, Karl-Marx-Platz 13, Zimmer 26 zu den Sprechzeiten aus. Am gleichen Ort, ebenfalls zu den Sprechzeiten, besteht gemäß 57 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Haushaltsplanes bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres. H A U S H A L T S S A T Z U N G Haushaltssatzung der Gemeinde Bocka (Landkreis Greiz) für das Haushaltsjahr 2013 Auf der Grundlage des 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Bocka folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Ausgaben mit Euro und im Vermögenshaushalt in den Ausgaben mit Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuersätze werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 350 v. H. b) für bebaute Grundstücke (B) 450 v. H. 2. Gewerbesteuer 420 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro festgesetzt. 6 Erhebliche Ausgaben im Sinne des 60 Abs. 2 Nr. 2 sind Ausgaben über 3 % der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes. Erhebliche Ausgaben im Sinne des 58 Abs. 1 sind Ausgaben über Für Ausgaben gemäß 58 Abs. 2 ThürKO bis im Einzelfall wird dem Bürgermeister die Befugnis erteilt. 7 Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft. Bocka, den Siegel Gemeinde Bocka Gemeinde Bocka gez. Schiffner Bürgermeister Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 liegt 2 Wochen, beginnend mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung, in der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf, Münchenbernsdorf, Karl-Marx-Platz 13, Zimmer 26 zu den Sprechzeiten aus. Am gleichen Ort, ebenfalls zu den Sprechzeiten, besteht gemäß 57 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Haushaltsplanes bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres. Gemeinde Saara H A U S H A L T S S A T Z U N G Haushaltssatzung der Gemeinde Saara (Landkreis Greiz) für das Haushaltsjahr 2013 Auf der Grundlage des 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Saara folgende Haushaltssatzung: 1 Der beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt Ausgaben mit Euro Ausgabe 1 Seite 3

4 und im Vermögenshaushalt Ausgaben mit Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuersätze werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 280 v. H. b) für bebaute Grundstücke (B) 390 v. H. 2. Gewerbesteuer 360 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro festgesetzt. 6 Erhebliche Ausgaben im Sinne des 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO sind Ausgaben über 3 % der Gesamtausgaben des Verwaltungsund Vermögenshaushaltes. Erhebliche Ausgaben im Sinne des 58 Abs. 1 ThürKO sind Ausgaben über Für Ausgaben gemäß 58 Abs. 2 ThürKO bis im Einzelfall wird dem Bürgermeister die Befugnis erteilt. 7 Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft. Saara, den Siegel Gemeinde Saara gez. Frankenberg Bürgermeister Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 liegt 2 Wochen, beginnend mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung, in der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf, Münchenbernsdorf, Karl-Marx-Platz 13, Zimmer 26 zu den Sprechzeiten aus. Am gleichen Ort, ebenfalls zu den Sprechzeiten, besteht gemäß 57 Absatz 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Haushaltsplanes bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres. Einwohnerversammlungen in der Gemeinde Saara am um Uhr im Fuchsbau Geißen für Geißen am um Uhr im Gasthof Schmidt für Großsaara am um Uhr im Feuerwehrhaus Kleinsaara für Kleinsaara Konkrete Anfragen bitte bis zum an die Bürgermeisterin. Mail: gemeinde.saara@web.de oder die Verwaltungsgemeinschaft Mail: info@rathaus-muenchenbernsdorf.de gez. Frankenberg Bürgermeisterin Mitteilungen Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf Bekanntmachung Fundsachen Folgende Fundsachen liegen zur Abholung bereit: 1 Damen-Pelzkappe 1 Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln 1 Fahrradschlüssel mit Schlüsselband 1 Schlüsselbund mit Traktorenschlüsseln verschiedene Einzelschlüssel diverse Schlüsselbunde Eigentumsansprüche können im Standesamt/Fundbüro Zi. 12 der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf geltend gemacht werden oder gern auch telefonische Nachfrage unter / gez. Nauck Standesamt Information des Gesundheitsamtes 2. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung Bundesrat beschließt Erleichterungen für Inhaber von Trinkwasser-Erwärmungsanlagen Großanlagen im gewerblichen Bereich Vor einem Jahr berichteten wir an gleicher Stelle über gesetzliche Änderungen bei der pflichtgemäßen Überwachung von Trinkwasser-Erwärmungsanlagen auf Legionellen. Die Erfahrungen und Probleme bei der Umsetzung der Ersten Vorordnung veranlassten das Bundesgesundheitsministerium zur Überarbeitung der Ersten Verordnung. Der Bundesrat beschloss die Zweite Verordnung zur Trinkwasserverordnung und veröffentlichte im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 58 S insbesondere Erleichterungen für Unternehmer und sonstige Inhaber von Trinkwasser-Erwärmungsanlagen mit gewerblicher Tätigkeit. Dies betrifft in erster Linie eine Vielzahl der Wohnungsunternehmen. Nachstehend die wichtigsten Änderungen auf einen Blick: Definition gewerbliche Tätigkeit ist die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer Vermietung oder einer sonstigen selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit 3 Nr. 10 Definition Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist eine Anlage mit: a) Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder b) einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung; entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung 3 Nr. 12 Die Anzeigepflicht für Warmwasser-Großanlagen beim Gesundheitsamt 13 Abs. 5 entfällt Durch Inhaber dürfen mit Untersuchungen einschließlich der Probenentnahme nur Untersuchungsstellen beauftragt werden, die nach 15 Abs. 4 zugelassen sind 14 Abs. 6 Achtung, gewarnt wird vor Anbietern, die diesen Kriterien nicht entsprechen. Die Analysen finden keine Anerkennung! Die durch die zuständige oberste Landesbehörde benannte Stelle (für Thüringen das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz TLLV) veröffentlicht diese Untersuchungsstellen unter 15 Abs. 4 Die Pflicht der Übersendung der Untersuchungsniederschriften bei Analysen, die den technischen Maßnahmewert Legionellen einhalten an das Gesundheitsamt entfallen 15 Abs. 3 Die besonderen Anzeigepflichten ohne Zeitverzug von Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes Legionellen und Besonderheiten an das Gesundheitsamt bleiben uneingeschränkt bestehen 16 Abs. 1 Der Inhaber hat in diesen Fällen unverzüglich Ursachen aufklären und Maßnahmen einleiten zu lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind. Diese sind unverzüglich dem Gesundheitsamt zu übermitteln 16 Abs. 7 Warmwasseranlagen aus denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit sind mindestens alle drei Jahre auf den Parameter Legionella spec. zu untersuchen. Die erste Untersuchung muss bis zum abgeschlossen sein. Anl. 4 Teil II Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass alle Untersuchungspflichten für öffentliche Einrichtungen unter Beach- Ausgabe 1 Seite 4

5 tung der Anordnung des Gesundheitsamtes unverändert mindestens einmal jährlich bestehen bleiben! Zur Beratung steht Ihnen das Gesundheitsamt zur Verfügung Telefon: bis 514 Anzeigen außerhalb der Dienstzeit Alte Försterei Greiz, gez. V. Trinks Sachgebietsleiterin Hygiene und Infektionsschutz Stadt Münchenbernsdorf Vereine und Verbände Die Freiwillige Feuerwehr Münchenbernsdorf wünscht allen Freunden und Kameraden ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2013 Und das war unser Jahr 2012 Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr haben 25 Ausbildungsdienste absolviert. Dazu kamen weitere Ausbildungen wie das Vorbereitungstraining für die Übung im Brandcontainer in der Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz. Ebenso fand unser alljährliches Ausbildungswochenende statt, wo unsere Kameraden von Freitag bis Sonntag intensiv für den Ernstfall trainieren. Wir trafen uns zu 24 Wartungsdiensten, bei denen die technischen Geräte überprüft werden, die Fahrzeuge gepflegt, und das Gerätehaus sauber gehalten wird. Im Jahr 2012 hatten wir 50 Einsätze. Die meisten Alarmierungen riefen uns zu Schäden durch Höhere Gewalt, wie z.b. Sturmschäden und Hochwasser. Wir wurden zu 5 Bränden gerufen sowie zu 3 Verkehrsunfällen. Bei einem Verkehrsunfall wurde eine Person im Fahrzeug eingeklemmt, welche durch die Feuerwehr befreit werden musste. Die Bambini- und Jugendfeuerwehr zählt zurzeit 22 aktive Mitglieder. Wir haben im letzten Jahr unser 2. Ausbildungslager der Jugendfeuerwehr durchgeführt und waren mit unseren Kleinsten die Berufsfeuerwehr in Gera besichtigen. Domizil: Alte Försterei Hinter der Mauer 9 Werte Einwohner von Münchenbernsdorf, der Heimatverein beabsichtigt, eine Broschüre über die Zeit vom Kriegsbeginn 1939 bis zum Beginn des Neuaufbaus nach dem Kriegsende 1945 herauszugeben. Obwohl wir schon einiges Material zusammengetragen haben, fehlen uns noch persönliche Erinnerungen von Zeitzeugen. Wie war das tägliche Leben damals? Wie war es mit der Arbeit, als die Rüstungsindustrie einzog? Wer erinnert sich an die Evakuierten aus dem Saarland? Wer hat noch Erinnerungen an den Einzug der Amerikaner und später der Roten Armee? Wie war es, als die ersten Vertriebenen ankamen? Wer kann sich noch an die Fremdarbeiter erinnern? Wer hat noch Erinnerungen an den Wiederbeginn der Arbeit nach dem Zusammenbruch? Wer also seine Erinnerungen nicht nur im engen Familienkreis erzählen, sondern sie auch anderen zugänglich machen möchte, sollte sich an unseren Heimatverein wenden. So gern wir schriftliche Erinnerungen bevorzugen wir würden auch mit Ihnen persönlich ins Gespräch kommen wollen, Ihre Erinnerungen notieren und den Text mit Ihnen absprechen. Kein so entstandener Text wird ohne Ihre Zustimmung übernommen und veröffentlicht. Wir werden alle Erinnerungen ob Texte, Fotos oder anderes pfleglich behandeln, fotografieren oder kopieren und die Originale unverzüglich zurückgeben. Jeder Urheber einer Veröffentlichung wird natürlich namentlich in der Broschüre aufgeführt. Werte Einwohner, bitte unterstützen Sie uns bei unserem Projekt. Was bei anderen Gemeinden möglich war, sollte auch in Münchenbernsdorf gelingen. Liedertafel 1963 e.v. Münchenbernsdorf Der Gemischte Chor Liedertafel 1963 e. V. der Stadt Münchenbernsdorf informiert Weihnachtskonzert im Kulturhaus Am Sonntag, dem 16. Dezember 2012, lud der Chor zum traditionellen Weihnachtskonzert in das Kulturhaus von Münchenbernsdorf ein. Zu Gast kamen der Kinderchor der Grundschule Münchenbernsdorf, der Kammerchor Singa Pur aus Weida, der Männerchor Kleinbernsdorf, das Wiegand-Streichquartett und die Geraer Sängervereinigung Harmonie aus Gera. Helfen in Not ist unser Gebot Ihre Freiwillige Feuerwehr Münchenbernsdorf In einem abwechslungsreichen Programm boten die Sänger und Instrumentalisten wieder eine wunderschöne Einstimmung auf das Weihnachtsfest. Bei Kuchen, Stollen, Kaffee und Glühwein genoss das Publikum sichtlich die Darbietungen und sparte nicht mit Applaus. Ausgabe 11 Seite 5

6 Anja Büttner vom Kammerchor Singa Pur stimmte die Gäste ein und führte durch das Programm. Ein gelungenes Konzert... und unser Chor möchte DANKE sagen, dem Bestattungsunternehmen Pflugbeil, der Wäscherei Carmen Süß, Karin Müller von der Gaststätte Reichspost, der Apotheke Heidenreich, Heiko Göhritz, Anja Büttner, den Helfern von Singa Pur, den fleißigen Kuchenbäckern und den Sponsoren aus unseren eigenen Reihen. Aufruf Liebe Leser, unser Chor feiert im April dieses Jahres sein 50-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass bereiten wir eine kleine Ausstellung vor und suchen nach alten Fotos, Dokumenten und Utensilien, die in Zusammenhang mit unserem Chor stehen. Wir würden uns freuen, wenn sie uns das Material leihweise zur Verfügung stellen könnten. (Abzugeben in der Stadt-Apotheke von Marion Heidenreich in Münchenbernsdorf Alfred Brehm-Straße 46). Danke für Ihre Mithilfe. H. Frölich VdK Münchenbernsdorf informiert und gratuliert Der VdK wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Bekannten ein gesundes neues Jahr und viel Erfolg für das Jahr Am feiern Herr Hartmut Görlich, am Frau Rita Preißler und am Herr Harald Gröschel ihren Geburtstag. Die Mitglieder und der Vorstand wünschen alles Gute, aber auch viel Gesundheit für das neue Lebensjahr. Achtung! Ansprechpartner in Sachen Rente, auch Rentenanträge, ist Frau Erika Himmel, Tel. 0365/ Das ist für alle Bürger, nicht nur für VdK-Mitglieder. Unsere nächste Begegnung des VdK findet am um Uhr in der Eisdiele Neufert statt. Alle, die Interesse haben, sind herzlich willkommen. Mit freundlichen Grüßen gez. Bütter Gemeinde Lindenkreuz Weihnachtsbaumsetzen in Lindenkreuz Am fand das alljährliche Weihnachtsbaumsetzen in Lindenkreuz statt. Um 9:30 Uhr wurde bei Familie Ronny Boehme der Weihnachtsbaum gefällt. Mit Glühwein und einem kleinen Imbiss haben die Baumfäller sich gestärkt. Um 15 Uhr begann bei winterlichen Temperaturen das Schmücken und Setzen des Baumes. Auch dieses Jahr haben die Sportlerfrauen für Kaffee und Kuchen bestens gesorgt. Der Feuerwehrverein Lindenkreuz e.v. nahm diese Veranstaltung zum Anlass, einen Scheck in Höhe von 300 für das Ronald Mc Donald Haus in Jena zu spenden. Zusätzlich wurde auch eine Spendenbox aufgestellt. Gegen 18:00 Uhr kam dann der langersehnte Besuch des Weihnachtsmannes, der den Kindern ein kleines Geschenk überreichte. Mit Glühwein und Rostern ließen es sich die Besucher gut gehen. Auch dieses Jahr war das Weihnachtsbaumsetzen wieder mal eine gelungene Veranstaltung. Ein riesengroßes Dankeschön an alle Spender und Helfer. Feuerwehrverein Lindenkreuz e.v. Gemeinde Lederhose Wohnung zu vermieten Im gemeindeeigenen Wohnhaus Hauptstraße 11 ist eine 50,70 m 2 große Wohnung ab zu vermieten. Die Wohnung verfügt über 2 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad sowie Flur. Ein Bodenabteil wird ebenfalls zur Verfügung gestellt. Interessenten melden sich bitte in der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf bei Frau Würth zu den Sprechzeiten oder telefonisch unter /89932 oder in der Sprechstunde des Bürgermeisters Herrn Weber, dienstags von Uhr. gez. Würth Wohnungsverwaltung Einladung zur nichtöffentlichen Mitgliederversammlung am Freitag den um Uhr, im Gasthaus Lederhose. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung 2. Vorstellung der einzelnen Bewerber zur Vergabe der Jagd für die Jagdjahre 2013 bis Wahl des neuen Jagdpächters 4. Bekanntgabe des neuen Jagdpächters Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch volljährige Verwandte in gerader Linie oder durch ein Mitglied der Jagdgenossenschaft vertreten lassen. Die Erteilung der Vollmacht ist schriftlich vorzunehmen. Der Jagdvorsteher Gemeinde Bocka Heut ist Weihnachtsmarkt in unserer Stadt Heut ist Weihnachtsmarkt, da gehn wir hin. Da gibt es Glühwein, Plätzchen und Geschenke satt. All die schönen Dinge gehn uns nicht mehr aus dem Sinn. Heut ist Weihnachtsmarkt, da gehn wir hin. Unter diesem Motto stand die diesjährige Weihnachtsfeier der Bockaer Rappelkiste. Der Gasthof in Schöna hatte sich aus diesem Anlass am Nachmittag des in einen wunderschön geschmückten Weihnachtsmarkt verwandelt. Bereits am Eingang stiegen Eltern und Großeltern heißes Kaffeearoma, süßer Plätzchengeruch und verführerischer Stollenduft in die kalten Nasen und luden zum Verweilen ein. Während es sich die Gäste zwischen den liebevoll dekorierten Marktständen bequem machten, wurden sie von weihnachtlichen Trompetenklängen auf das kommende Unterhaltungsprogramm eingestimmt. Und dann schwirrten viele kleine und große Schneeflocken in Richtung Bühne und verwandelten den Saal mit einem Schneemanntanz und einem Schneeflockentanz in ein wildes Schneegestöber. Ausgabe 1 Seite 6

7 Außerdem konnte das Publikum beweisen, dass es beim Weihnachtsmarktlied gut zugehört hatte, indem es galt, Fragen rund um das Geschehen auf so einem Markt zu beantworten. Anschließend erklärten die Kleinsten mit einem Krippenspiel die eigentliche Geschichte des Weihnachtsfestes. Und richtig besinnlich wurde es, als die Kinder zu den Klängen des Liedes Von einer Hand zur andern Hand das Weihnachtslicht durch die Reihen wandern ließen. Mit ihrer absolut bühnenreifen Vorstellung setzten die Kinder einen wunderschönen Schlusspunkt unter ein spannendes und erlebnisreiches Jahr 2012 und wurden zu Recht mit viel Applaus belohnt. Bevor Eltern und Großeltern sich in das vorweihnachtliche Markttreiben stürzen konnten, nutzte der Elternbeirat die Gelegenheit, sich bei dem Rappelkistenteam für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit zu bedanken. Dabei fand die liebevolle, individuelle und engagierte Betreuung unserer Kinder im Rahmen eines kurzen Rückblicks auf die Ereignisse im vergangenen Jahr ihre verdiente Würdigung. Doch dann gab es kein Halten mehr. An vielen Buden bildeten sich Schlangen, da jeder sehen und staunen wollte, was die Standbetreiber feilboten. Und es war für alle etwas dabei. Ob Engel aus Birkenholz, selbst gefaltete Sternenketten, dekorierte Tannenzapfen, selbst gekochte Marmelade oder selbst hergestelltes Öl die Wichtelwerkstatt hatte wunderschöne Weihnachtsgeschenke hervorgebracht, die reißenden Absatz fanden. Mit leuchtenden Augen verließen nicht nur die Rappelkistenkinder ihren ersten Kinderweihnachtsmarkt. Wir bedanken uns im Namen aller Eltern und Großeltern für diese festliche Einstimmung auf die Weihnachtszeit und die über das Jahr unter teilweise schwierigen personellen Bedingungen gestalteten Höhepunkte und freuen uns auf erlebnisreiche Stunden im neuen Jahr. Familie Schneider Wir gratulieren im Monat Februar 2013 Geburtstage von Bürgern aus Münchenbernsdorf Frau Hildegard Baumgart 91 Jahre Frau Elfriede Perlt 84 Jahre Herr Rolf Schulz 82 Jahre Frau Renate Heinrich 74 Jahre Frau Ruth Herder 82 Jahre Frau Ingeborg Spiller 84 Jahre Herr Joachim Richter 80 Jahre Frau Helga Handke 76 Jahre Herr Manfred Rösel 77 Jahre Frau Irmgard Freund 84 Jahre Frau Elisabeth Süße 79 Jahre Frau Monika Grothe 70 Jahre Herr Horst Wilke 86 Jahre Frau Ingeborg Weinhold 86 Jahre Herr Manfred Pauli 72 Jahre Frau Irene Jünger 82 Jahre Herr Edgar Kiel 75 Jahre Frau Christel Schulz 74 Jahre Herr Wilhelm Hof 79 Jahre Frau Elfriede Kretschmar 78 Jahre Frau Elsa Netzlaff 80 Jahre Herr Peter Roßmeyer 71 Jahre Herr Horst Wegel 73 Jahre Herr Wolfgang Mühle 78 Jahre Frau Christa Queißer 81 Jahre Herr Werner Kabsch 70 Jahre Frau Monika Peschel 73 Jahre Frau Angela Preller 90 Jahre Frau Inge Seifert 75 Jahre Frau Rita Preißler 75 Jahre Herr Rudolf Berka 72 Jahre Frau Elfriede Joenßon 84 Jahre Frau Ursula Eberhardt 87 Jahre Frau Margrit Schade 72 Jahre Frau Vera Maehler 89 Jahre Frau Ingeburg Dietrich 74 Jahre Herr Jürgen Zeuner 70 Jahre Frau Martha Graf 85 Jahre Herr Theodor Hackl 78 Jahre Frau Anneliese Herzog 83 Jahre Herr Dietrich Rehtanz 83 Jahre Herr Wolfgang Schulz 79 Jahre Herr Heinz Gorka 76 Jahre Frau Sonja Liebich 81 Jahre Herr Klaus Bischoff 70 Jahre Herr Karl Meinhardt 85 Jahre Geburtstage aus der Gemeinde Bocka Frau Irmgard Räder 90 Jahre Herr Heinz Fuchs 84 Jahre Herr Gerd Überschär 70 Jahre Frau Karin Kerscher 70 Jahre Geburtstage aus der Gemeinde Hundhaupten Herr Klaus Kötteritzsch 74 Jahre Frau Ruth Halbauer 76 Jahre Herr Georg Kunze 80 Jahre Geburtstage aus der Gemeinde Lederhose Herr Erich Simon 77 Jahre Frau Waltraud Krahmer 75 Jahre Herr Alfred Mundt 74 Jahre Frau Jutta Wittig 73 Jahre Frau Liselotte Modjesch 85 Jahre Geburtstage aus der Gemeinde Lindenkreuz Frau Barbara Schneider 74 Jahre Frau Ehrengard Beer 78 Jahre Frau Maria Götz 81 Jahre Herr Edgar Krahner 75 Jahre Frau Helga Wagner 74 Jahre Geburtstage aus der Gemeinde Saara Herr Werner Kakuschke 75 Jahre Herr Hellmuth Staps 88 Jahre Herr Wolfgang Hartding 70 Jahre Herr Erhard Langrock 79 Jahre Herr Herbert Sieber 74 Jahre Frau Jutta Peuker 73 Jahre Frau Anneliese Fuchs 80 Jahre Frau Maria Schulze 76 Jahre Geburtstage aus der Gemeinde Schwarzbach Frau Gisela Lorek 84 Jahre Frau Erna Molle 80 Jahre Herr Roland Hädrich 79 Jahre Frau Sieglinde Preuß 73 Jahre Geburtstage aus der Gemeinde Zedlitz Frau Else Gregorzevski 77 Jahre Frau Sieglinde Walther 71 Jahre Herr Ulrich Pusch 72 Jahre Herr Walter Hager 70 Jahre Herr Dietmar Raugsch 73 Jahre Herr Manfred Walther 72 Jahre Herr Klaus Schymetzko 74 Jahre Frau Christina Müller 75 Jahre Ausgabe 1 Seite 7

8 Die Verwaltungsgemeinschaft begrüßt hiermit ganz herzlich den neuen Erdenbürger und wünscht den Eltern und dem Kind alles erdenklich Gute im künftigen Leben: Scheffel, Sedrik geb. am in Gera mit den Eltern aus Lindenkreuz OT Waltersdorf K i r c h l i c h e N a c h r i c h t e n Evang.-Luth. Pfarramt Münchenbernsdorf Kirchberg 1, Tel /2253, Fax Mittwoch, 16. Januar Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Uhr Gemeindenachmittag, Lederhose Uhr Christenlehre, Klasse Uhr Christenlehre, Klasse 2 und Uhr Flötenkreis Kinder Uhr Flötenkreis Erwachsene Freitag, 18. Januar Sonntag, 20. Januar Uhr Gottesdienst, Münchenbernsdorf Uhr Gottesdienst, Kleinbernsdorf Montag, 21. Januar Uhr Kinderkirchenzeit, Kindergarten Münchenbernsdorf Dienstag, 22. Januar Uhr Bibelstunde (im Rahmen der EEBT) Uhr Christenlehre, Klassen 4-6 Mittwoch, 23. Januar Uhr Christenlehre, Klasse Uhr Christenlehre, Klasse 2 und Uhr Flötenkreis Kinder Uhr Flötenkreis Erwachsene Uhr VorkonfirmandInnenzeit Donnerstag, 24. Januar Uhr KonfirmandInnenzeit Uhr Elternabend Konfirmanden Freitag, 25. Januar Sonntag, 27. Januar 9.00 Uhr Gottesdienst (Frau Opitz), Kleinbocka 9.00 Uhr Gottesdienst (Past. Hundertmark), Großbocka Uhr Gottesdienst (Past. Kiethe), Münchenbernsdorf Uhr Gottesdienst (Past. Hundertmark), Markersdorf Uhr Gottesdienst (Past Hundertmark), Lindenkreuz Dienstag, 29. Januar Uhr Bibelstunde (im Rahmen der EEBT) Uhr Christenlehre, Klassen 4-6 Mittwoch, 30. Januar Uhr Christenlehre, Klasse Uhr Christenlehre, Klasse 2 und Uhr Flötenkreis Kinder Uhr Flötenkreis Erwachsene Freitag, 1. Februar Sonntag, 3. Februar Uhr Gottesdienst (Herr Brauner), Münchenbernsdorf Uhr Gottesdienst (Herr Brauner), Gaststube Schöna Montag, 4. Februar Uhr Kinderkirchenzeit, Kindergarten Münchenbernsdorf Dienstag, 5. Februar Uhr Bibelstunde (im Rahmen der EEBT) Uhr Christenlehre, Klassen Uhr Frauenkreis (im Rahmen der EEBT) Mittwoch, 6. Februar Uhr Christenlehre, Klasse Uhr Christenlehre, Klasse 2 und Uhr Flötenkreis Kinder Uhr Flötenkreis Erwachsene Uhr VorkonfirmandInnenzeit Donnerstag, 7. Februar Uhr KonfirmandInnenzeit Freitag, 8. Februar Der ANDERE Gottesdienst (für alt und jung, groß und klein) Diesmal geht es um Masken Manchmal verbergen wir unser wahres Gesicht hinter einer Maske wir wollen nicht, dass jemand in unser Inneres blickt. Was nützen uns die Masken wirklich? Wobei stehen sie uns vielleicht dann doch im Weg? Wir wollen uns über Masken unterhalten und sehen, wie es in einem Maskenladen zugeht. Tragt Ihr auch manchmal Masken? Sonntag, 10. Februar Uhr Der ANDERE Gottesdienst, diesmal: Masken anschließend gemütliches Beisammensein, Pfarrhaus Münchenbernsdorf Dienstag, 12. Februar Uhr Bibelstunde (im Rahmen der EEBT) Uhr Christenlehre, Klassen 4-6 Mittwoch, 13. Februar Uhr Christenlehre, Klasse Uhr Christenlehre, Klasse 2 und Uhr Flötenkreis Kinder Uhr Flötenkreis Erwachsene Freitag, 15. Februar Wir wünschen Ihnen und Euch erholsame und unfallfreie Ferientage! Sonntag, 17. Februar Uhr Gottesdienst, Münchenbernsdorf Uhr Gottesdienst, Kleinbernsdorf Mittwoch, 20. Februar Freitag, 22. Februar für Ihre weitere Planung: Sonntag, 24. Februar 9.00 Uhr Gottesdienst, Hundhaupten Uhr Gottesdienst, Münchenbernsdorf Uhr Gottesdienst, Großbocka Uhr Gottesdienst, Lindenkreuz Freitag, 1. März Uhr Weltgebetstag, Pfarrhaus Münchenbernsdorf Sonnabend, 2. März Uhr Kinder-Weltgebetstag (Kl. 1-6), Pfarrhaus Münchenbernsdorf Kirchenchor Großbocka jeden Donnerstag Uhr Wenn Sie Ihre Kirchgemeinde mit Ihren SPENDEN unterstützen möchten, benutzen Sie bitte die folgenden Bankverbindungen: Münchenbernsdorf: Kleinbernsdorf: jeweils Geraer Bank eg, BLZ Lindenkreuz: Konto: Sparkasse Gera-Greiz, BLZ: Evang.-Luth. Pfarramt Münchenbernsdorf: Tel , Fax Ev.-Luth. Pfarramt Kirchberg St. Gangloff Tel.: / Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen! Sonntag, 20. Januar Uhr Waltersdorf Uhr Geißen Sonntag, 27. Januar Uhr Großsaara Ausgabe 1 Seite 8

9 Sonntag, 3. Februar 9.00 Uhr Geißen Uhr Waltersdorf Sonntag, 10. Februar Uhr Großsaara Dienstag, 12. Februar Uhr Großsaara Gemeindenachmittag Uhr Großsaara GKR-Sitzung Sonntag, 17. Februar 9.00 Uhr Geißen Uhr Waltersdorf Sonntag, 24. Februar Uhr Großsaara Samstag, 2. März Uhr Waltersdorf Sonntag, 3. März Uhr Geißen Katholisches Pfarramt St. Marien Weida Neustädter Str Weida Tel.: / Sonntag, 20. Januar Uhr Gottesdienst in Münchenbernsdorf Sonntag, 27. Januar Uhr Gottesdienst in Münchenbernsdorf Sonntag, 3. Februar Uhr Gottesdienst in Münchenbernsdorf Samstag, 9. Februar Uhr Hl. Messe in Münchenbernsdorf Sonntag, 10. Februar 2013 Mittwoch, 13. Februar 2013, Aschermittwoch Uhr Gottesdienst in Weida Sonntag, 17. Februar 2013, 1. Fastensonntag 8.30 Uhr Gottesdienst in Münchenbernsdorf Sonntag, 24. Februar 2013, 2. Fastensonntag 8.30 Uhr Gottesdienst in Münchenbernsdorf Ob ein Jahr neu wird liegt nicht am Kalender, nicht an der Uhr. Ob ein Jahr neu wird liegt an uns. Ob wir es neu machen, ob wir neu anfangen zu denken, ob wir neu anfangen zu sprechen, ob wir neu anfangen zu leben. (Johann Wilhelm Wilms) Sonstiges Mitteilungen aus dem Tierheim Weida Das Tierheim muss alle Tiere aufnehmen Diese Annahme vieler Bürger ist falsch. Wir stehen nicht in der Pflicht, alle Tiere aufnehmen zu müssen. Dieser große Irrtum bereitet dem Tierheim zusätzliche Diskussionen mit den Bürgern. Fundkatze heißt nicht herrenlose Katze. Sollte die Katze gut ernährt und nicht krank aussehen, bitten wir darum, die Katze erst zu beobachten, bevor Alarm geschlagen wird. Viele Katzen sind auf ihren Streifzug und finden den Weg alleine nach Hause zurück und werden auch nicht in dieser Zeit verhungern. Sollte eine Katze längere Zeit das Gebiet nicht verlassen und abgemagert oder krank erscheinen, dann könnte man davon ausgehen das sich kein Besitzer um die Katze kümmert und so dem Tierheim bescheid geben. Bitte nicht die Katze aus Mitleid füttern, denn so wird die Katze nicht mehr von ihrer neuen Futterstelle weggehen. Eigene Katzen sollten im Haus, in der Garage oder einen abgelegenen Raum gefüttert werden. Diese Futterstelle sollte nur für Ihre Katzen zugängig sein, um keine fremden Katzen anzulocken. Wilde Katzen dürfen nach dem Tierschutzgesetzt nicht im Tierheim aufgenommen und in einem Zwinger gesperrt werden. Tiere können nur aufgenommen werden, wenn noch Platz ist! Oft bekommt das Tierheim einen Anruf, dass es alle toten Tiere von den Straßen entfernen muss. Auch diese Aussage ist falsch. Nach dem Tierschutzgesetz ist es dem Tierheim nicht gestattet, Wildtiere wie Rehe, Marder und Füchse zu entsorgen, da diese Tiere unter die Zuständigkeit der Jäger fallen und sie sich dann um die Entsorgung zu kümmern haben. Haustiere wie Katzen werden von dem Tierheim entsorgt aber nicht auf allen Straßen, nur innerhalb von Ortschaften, die mit dem Tierheim Weida einen Vertrag haben. Aus aktuellem Anlass möchten wir die Bürger darauf hinweisen, dass es verboten ist, tote Haustiere neben oder in den Müllcontainer zu entsorgen. Dies wird strafrechtlich geahndet. Mit diesem Bericht wollten wir falsche Aussagen berichtigen und unsere Bürger aufklären, dass das Tierheim nicht alle Tiere aufnehmen muss. Das Tierheim ist auch nicht verpflichtet, private Tiere aufzunehmen. Pflegestellen für Hunde und Katzen gesucht! Der Tierschutzverein Weida e.v. sucht noch nach geeigneten Pflegestellen für Hunde und Katzen. Bei Interesse bitte im Tierheim melden, um da alle weiteren Fragen klären zu können. Sie finden uns in der Karl-Marx Straße 11, im städtischen Bauhof. Unter der Telefonnummer sind wir am Dienstag und Donnerstag von 9.30 Uhr Uhr für sie erreichbar. Unsere Öffnungszeiten sind von Montag Samstag von Uhr Uhr. Auch im Internet unter tierheim-weida.de können sie uns besuchen. Fundkater aus Münchenbernsdorf Dieser schwarz-weiße Kater wurde am zu uns gebracht. Der Kater ist ca. ein halbes Jahr alt. Er ist seit mehreren Wochen in Münchenbernsdorf, in der Großbockaer Straße gesehen worden. Zuhause gesucht Auch dieses Geschwisterpärchen ist auf der Suche nach einem neuen Zuhause. Beide sind noch ein bisschen skeptisch den Menschen gegenüber, aber gewöhnen sich schnell ein. Sie sind ca. 5-6 Monate alt. 3-tägige politische Bildungsfahrt nach Berlin Auf Einladung des Bundestagsabgeordneten der CDU, Herrn Volkmar Vogel, waren 50 Bürgerinnen und Bürger aus seinem Wahlkreis Greiz und Altenburger Land zu einer pclitischen Bildungsfahrt in Berlin. Das Bundespresseamt hatte gemeinsam mit Herrn Vogel und dessen Mitarbeiterin Frau Schmid ein umfangreiches Besuchsprogramm zusammengestellt. Als Reiseleiterin fungierte Frau Zender, Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro in Ronneburg. Orientiert an politischen Gesichtspunkten wurden Stadtrundfahrten durch die Bundeshauptstadt durchgeführt. Jedes Gebäude, jedes Denkmal, jedes Hochhaus, atemberaubend für uns Thüringer. Der Besuch des Bundesministeriums der Verteidigung in der Stauffenbergstr, in Berlin-Tiergarten, wir gedachten hier der gefallenen Soldaten am Mahnmal, sowie die Ausstellung im Tränenpalast (das war die Abfertigungshalle für die Bürgerinnen und Bürger, die ein Ausreisevisum aus der DDR erhalten hatten, direkt am Bahnhof) am Reichstagsufer gehörten mit zum Programm am ersten Tag. Das wohl beeindruckendste Erlebnis war die Führung in der Gedenkstätte Hohenschönhausen (ehemalige zentrale Untersuchungshaftanstalt der Stasi) in der Genslerstraße sowie das anschließende Informationsgespräch. Alle Teilnehmer waren sichtlich betroffen über das, was uns von der Arbeit der Stasi, von den menschenverachtenden Haftmethoden erzählt wurde. Deshalb sollten wir als Bürger alles dafür tun, dass so eine Diktatur nie wieder in unserem Land Fuß fassen kann. Auch im Bundesrat waren wir zu einem ausführlichen Gespräch und einem Rundgang zu Gast. Ausgabe 1 Seite 9

10 Bereitschaftsdienste Anschließend besuchten wir das Museum für Film und Fernsehen im Sony-Center. Der Höhepunkt unserer Reise war natürlich der Besuch im Deutschen Bundestag, wo wir von unserem Gastgeber Herrn Volkmar Vogel und dessen Ehefrau erwartet wurden. Wir besichtigten den Plenarsaal, ein erhebendes Gefühl, und fanden uns im CDU-Fraktionssaal zu einer Diskussion zusammen. Der Fototermin auf der Dachterrasse bildete den Abschluss unserer Reise nach Berlin. Beeindruckt von den vielen Stationen unserer Reise gab es einheitlich von allen Teilnehmern nur ein Fazit: Berlin ist eine Reise wert! Wir danken Herrn Volkmar Vogel mit seinem Team für die drei interessanten Tage in Berlin. Diese vielen neuen Eindrücke und Erlebnisse werden uns in unserer Entscheidung bestärken, Herrn Vogel bei seinem Wahlkampf im kommenden Jahr zu unterstützen, denn er ist einer von uns, er vertritt unsere Region in Berlin. Markus Kertscher, Kreisvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU im Landkreis Greiz Mitteilung Beschluss der Verbandsausschusssitzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal vom 17. Dezember /12 Der Verbandsausschuss beschließt: 1. Die Streicher GmbH Jena, In den Teichen 2, Jena-Maua erhält für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Abwasserortsnetz Kraftsdorf (2. Bauabschnitt) den Vergabezuschlag. 2. Die Vergabesumme für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Abwasserortsnetz Kraftsdorf (2. Bauabschnitt) in Höhe von ,70 brutto. 3. Die Streicher GmbH Jena, In den Teichen 2, Jena-Maua erhält für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Trinkwasserortsnetz Kraftsdorf (3. Bauabschnitt) den Vergabezuschlag. 4. Die Vergabesumme für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Trinkwasserortsnetz Kraftsdorf (3. Bauabschnitt) in Höhe von ,41 brutto. Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal, De- Smit-Straße 6 in Gera während der üblichen Dienststunden aus. Die AGRAR eg Münchenbernsdorf informiert: Entsorgung von kompostierbaren Gartenabfällen 2013/2014 Für die Ablagerung der Gartenabfälle auf der Dungplatte Großbocka-Liebesinsel werden wieder Berechtigungsscheine für eine jährliche Gebühr von 15,- verkauft, die eine Gültigkeit von März 2013 bis Februar 2014 haben. Der Verkauf der Berechtigungsscheine erfolgt ab Freitag, , Uhr bis Uhr, Bockaer Höhe, Gebäude an der Waage, Büro Frau Rolle Die Berechtigungsscheine können Sie dann aller 14 Tage zur genannten Zeit beim Getreideverkauf erwerben. Das nächste Amtsblatt erscheint am 21. Februar Redaktionsschluss für Ihre Beiträge ist am 13. Februar Zahnärztlicher Notdienst Der zahnärztliche Notdienst ist über die Rufnummer 0180/ zu erfragen. Von dieser Stelle erfahren Sie den jeweils diensthabenden Zahnarzt. Kassenärztlicher Notfalldienst Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst ist über die Tel.-Nr (kostenfrei) zu erfragen. Von dieser Stelle erfolgt die Vermittlung des jeweils diensthabenden Arztes. In sehr dringenden, lebensbedrohlichen Notfällen gilt der Notruf 112. Ausgabe 1 Seite 10

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