ZweiTälerLand. - Info Vermieter-Newsletter. Januar Aktuelle Informationen aus der Geschäftsstelle des ZTL. Inhalt:

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1 ZweiTälerLand - Info Vermieter-Newsletter Januar 2016 Aktuelle Informationen aus der Geschäftsstelle des ZTL Inhalt: a. ZweiTälerLand wird als Qualitätsregion Wanderbares Deutschland ausgezeichnet b. Neue auszeit und gästezeit c. Neue Wanderkarte d. Neue Broschüre Wandertipps e. Neuauflage Zweitälersteig-Flyer und -Tourenführer f. Neues give-away Samentütchen g. Neuheiten im Fahrplan h. Vorteile mit der KONUS-Gästekarte ab i. Redesign ZweiTälerLand-Logo Logo j. Ihre Preise 2016/2017 im Online-Gastgeberverzeichnis auf k. Hinweis Vermittlungsbedingungen l. Bundesmeldegesetz: seit 1. November 2015 Entlastung für Beherbergungsbetriebe m. Ist Ihre DTV-Klassfizierung noch gültig? n. ZTL auf der CMT in Stuttgart a. ZweiTälerLand wird als Qualitätsregion Wanderbares Deutschland ausgezeichnet Das ZweiTälerLand wird am Samstag, auf der CMT in Stuttgart als 1. Region in Baden- Württemberg als Qualitätsregion Wanderbares Deutschland ausgezeichnet. Dabei handelt es sich um eine bundesweit einheitliche Zertifizierung für Wanderdestinationen. Um dieses Zertifikat verliehen zu bekommen, mussten in fünf Kategorien insgesamt 44 Kriterien erfüllt werden. In diesem Zuge wurden vom Schwarzwaldverein und seinen Ortsgruppen sowie den Wanderfreunden Biederbach 10 neue Rundwanderwege (die Herzenswege) mit 11 bis 22 km Länge umgesetzt. An den Ausgangspunkten befinden sich Informationstafeln. Die Beschilderung orientiert sich an der Rauten-Beschilderung des Schwarzwaldvereins. Die neuen Wege haben an den Wegweiserstandorten ein Zusatzschild mit dem jeweiligen Wegnamen. Dieses Zusatzschild hat einen Hinweis auf die Rautenfarbe, an der sich der Wanderer unterwegs orientiert. Kreuzeckle-Tour Biederbach Felsen-Tour Elzach-Oberprechtal Brotweg Elzach-Yach Vögelestein-Tour Gutach/Kollnau Balzer Herrgott-Runde Gütenbach Gipfel-Tour Simonswald Brend-Tour Simonswald Kandel-Tour Waldkirch-Kandel Kastelburg-Tour Waldkirch/Buchholz Schwarzenberg-Tour Waldkirch/Suggental Alle neuen Wege, die z.t. auch als Qualitätsweg Wanderbares Deutschland ausgezeichnet wurden, sind in der neuen Broschüre Wandertipps und in der neuen Wanderkarte dargestellt oder unter inkl. GPS-Download zu finden. Bestellformular siehe anbei. Ansprechpartnerin: n: Ulrike Schneider, Tel , schneider@zweitaelerland.de - Seite 1 von 4 -

2 b. Neue auszeit und gästezeit Pünktlich zum Jahresende erschienen die beiden neuen Auflagen des Magazins auszeit und des Gastgeberverzeichnisses gästezeit. Die neue auszeit enthält wieder viele tolle und spannende Geschichten rund um das ZweiTälerLand. Das Gastgeberverzeichnis wurde mit dieser Auflage grundlegend verändert. So wurde es nicht mehr in Form eines Blätter-Katalogs, sondern als Faltplan gestaltet. Auf diesem Faltplan ist auch eine Übersichtskarte des ZweiTälerLands mit den Freizeitmöglichkeiten im Elz- und Simonswäldertal und darüber hinaus dargestellt. Somit dient die neue gästezeit nicht nur als Unterkunftsverzeichnis, sondern auch als Freizeitkarte für den Gast vor Ort. Alle Gastgeber mit ZTL-Kooperationsvertrag bekommen die nächsten Tage ein Exemplar per Post zugesandt. Für weitere Exemplare siehe Bestellformular anbei. Ansprechpartnerin: Daniela Bailer, Tel , c. Neue Wanderkarte Die erste Schwarzwald-Wanderkarte der grünen Serie des LGL und des Schwarzwaldvereins in Zusammenarbeit mit ZTL, im neuen Erscheinungsbild ist erhältlich. Die Karte mit dem Titel "ZweiTälerLand Triberg, Furtwangen" im Format 1: bietet ein neues Layout. Die neue Karte ist weitgehend deckungsgleich mit dem bisherigen Kartenschnitt Elztal Gutachtal. Neu ist nicht nur die Gestaltung des Titelblatts, sondern auch das Erscheinungsbild, mit dem das LGL zugunsten eines klaren, auf Vektordaten beruhenden Kartenbildes, Abschied nimmt von den klassischen gezeichneten Kartenhintergründen. Ergebnis ist eine übersichtliche und moderne Wanderkarte, die neben dem Wanderwegenetz des Schwarzwaldvereins auch die neuen Qualitätstouren und Hüttenwinkelwege des ZTL darstellt. Im Kartenausschnitt liegt auch das Ferienland Schwarzwald östlich des Rohrhardsberges. Das UTM-Gitter lässt eine leichte Positionsbestimmung im Zusammenspiel mit dem GPS-Gerät zu und auch Hinweise zum ÖPNV und touristischen Sehenswürdigkeiten sind enthalten. Alle Gastgeber mit ZTL-Kooperationsvertrag bekommen die nächsten Tage ein Exemplar per Post zugesandt. Für weitere Exemplare siehe Bestellformular anbei. d. Neue Wandertipps Die neue Wandertipps-Broschüre enthält, neben den neuen Rundwanderwegen, insgesamt 29 Wanderungen. Unter diesen findet sich sowohl für den gemütlichen Wanderer als auch den sportlichen Wanderer oder für Familien die passende Wanderung. Bestellformular siehe anbei. e. Neuauflage Zweitälersteig-Flyer und Tourenführer Die Printprodukte zum Qualitätsweg Zweitälersteig, der Flyer sowie der Tourenführer wurden überarbeitet und liegen zur Abholung bereit. Bestellformular siehe anbei. f. Neues give-away: Samentütchen Als neues give-away gibt es Samentütchen mit einer Mischung von Wildblumensamen, die Sie gerne an Ihre Gäste verschenken können. Bestellformular siehe anbei. - Seite 2 von 4 -

3 g. Neuhei heiten im Fahrplan Zum Jahresfahrplanwechsel am 13. Dezember 2015 gab es im Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) neue Linien und schnellere zusätzliche Regionalbusverbindungen. Die wesentlichen Neuerungen sind: Neue direkte Regiobuslinie zwischen Bad Krozingen und Breisach halbiert die Reisezeit zwischen den beiden Städten Schnellbusverbindungen zwischen Hartheim und Bad Krozingen mit verkürzter Fahrzeit zum Bahnhof Ausgeweitetes Busangebot im Dreisamtal mit Halbstundentakt zwischen Kirchzarten und Oberried Mehr Früh- und Spätverbindungen nach Sexau für den Berufsverkehr Zusätzliche Busverbindungen im oberen Elztal Mit der neuen Freiburger Stadtbahnlinie 4 zur Messe wird auch der regionale Busverkehr im Freiburger Norden angepasst Weitere Details zum neuen Fahrplan gibt es im Regio-Verbundfahrplan. Eine schnelle Übersicht über die Verbindungen im Elz- und Simonswäldertal liefern die Fahrplan-Karten Nr. 51 und 52 Bestellformular siehe anbei. h. Vorteile mit der KONUS-Gästekarte ab Seit ermöglicht die KONUS-Gästekarte für ZTL Gäste in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Freiamt, freien Eintritt in das Hallenbad in Freiamt. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Hallenbad im Kurhaus Freiamt Mo: Uhr, Di u. Mi: Uhr, Do: 8-22 Uhr, Fr: Uhr, Sa: geschlossen, So u. Feiertage: 9-17 Uhr Es gibt auch einen Flyer, der über die Vorteile informiert und über das Bestellformular anbei bestellt werden kann. Ansprechpartnerin: n: Ulrike Schneider, Tel , schneider@zweitaelerland.de i. Redesign ZweiTälerLand Logo Nachdem die Internetseiten, das Gastgeberverzeichnis und das Freizeitmagazin auszeit ein neues Aussehen erhalten haben und so an die aktuellen Gegebenheiten und dem heutigen Stil angepasst wurden, bekam nun auch das ZweiTäler- Land-Logo ein frischeres Aussehen. In der Anlage finden Sie das Logo als jpeg-format. Wir möchten Sie bitten, zukünftig nur noch die neue Version des Logos zu verwenden und dieses schnellstmöglich auch auf Ihren Internetseiten auszutauschen. Sollten Sie ein anderes Format benötigen, können Sie dieses gerne bei uns anfordern. Ansprechpartnerin: Daniela Bailer, Tel , bailer@zweitaelerland.de j. Ihre Preise 2016/2017 im Online-Gastgeberverzeichnis auf Zum Ende letzten Jahres haben wir Ihre Preise für 2016/2017 abgefragt. Bitte prüfen Sie unter in unserem Online-Gastgeberverzeichnis ob alles korrekt erfasst wurde. Ansprechpartnerin: Birgit Spiegelhalder, Tel , info@zweitaelerland.de - Seite 3 von 4 -

4 k. Hinweis Vermittlungsbedingungen gungen Wir möchten darauf hinweisen, dass mit Unterzeichnung des Werbeauftrags 2016/2017 unsere Vermittlungsbedingungen gelten, die wir dieser Info nochmals beigefügt haben. Ansprechpartnerin: Ulrike Schneider, S Tel , schneider@zweitaelerland.de l. Bundesmeldegesetz: seit 1. November 2015 Entlastung für Beherbergungsbetriebe Seit 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Es ersetzt die derzeit geltenden Landesmeldegesetze sowie das Melderechtsrahmengesetz. Die wichtigsten Änderungen: Bislang mussten Gäste den Meldeschein in Beherbergungsbetrieben komplett handschriftlich ausfüllen. Zukünftig ist es den Beherbergungsbetrieben erlaubt, den Meldeschein mit den bereits bekannten Gastdaten auszudrucken. Der Gast bleibt weiterhin gesetzlich verpflichtet, den Meldeschein zumindest handschriftlich zu unterschreiben. Die Aufbewahrungsfristen des Meldescheins werden bundeseinheitlich auf ein Jahr nach Ankunft des Gastes festgesetzt. Weitere Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz finden Sie hier: TIPP: Lassen Sie sich, zu Ihrer eigenen Sicherheit, immer den Personalausweis Ihres Gastes aushändigen. Ansprechpartnerin: Ulrike Schneider, Tel , schneider@zweitaelerland.de m. Ist Ihre DTV-Klassifizierung noch gültig? Der Deutsche Tourismusverband weist drauf hin, dass Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist die Werbung mit der Klassifizierung in sämtlichen Werbemitteln einzustellen (Klassifizierungsschild/-Urkunde, GGV, Hausprospekt, Internet, DTV-Etikettenaufkleber, sonstige Sterneprodukte) Unzulässige Werbung verstößt gegen Urheber- und Markenrecht des DTV. Bei Werbeanzeigen des Vermieters sollten Vermieterangaben anhand der Urkunde belegt werden. Möchten Sie Ihre FeWo oder Privatzimmer wieder klassifizieren lassen? Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und machen einen Termin dafür aus. Ansprechpartnerin: Birgit Spiegelhalder, Tel , info@zweitaelerland.de n. ZTL auf der CMT in Stuttgart Am kommenden Samstag beginnt die weltweit größte Publikumsmesse für Tourismus und Freizeit, die CMT, in Stuttgart. Am ersten Wochenende 16./ findet dort zusätzlich die Sondermesse Fahrrad- & ErlebnisReisen mit Wandern statt, bei der sich das ZTL mit einem eigenen Stand unter dem Dach der Schwarzwald Tourismus GmbH in Halle 9 (Stand B58) präsentiert. - Seite 4 von 4 -

5 Vermittlungsbedingungen Stand: April Allgemeines Diese Vermittlungsbedingungen sind die Grundlage des gesondert abgeschlossenen Vermittlungsvertrages zwischen der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co.KG im folgenden ZweiTälerLand (ZTL) genannt und den touristischen Leistungsträgern (LT). Der LT beauftragt das ZTL mit der Vermittlung von Beherbergungsleistungen und Pauschalangeboten an Dritte (Endverbraucher und Touristikunternehmen). Das ZTL verpflichtet sich, den Absatz von Leistungen des Vermieters zu fördern. 2 Leistungen und Pflichten des ZTL a) Das ZTL betreibt ein elektronisches Reservierungssystem. b) Das ZTL betreibt eine Buchungsstelle mit fachkompetentem Personal. Weiter gibt es in den i-punkten Oberprechtal, Simonswald und Waldkirch zusätzliche Buchungsstellen. c) Das ZTL berät und informiert Interessenten über buchbare Angebote der LT. d) Das ZTL vermittelt Buchungen an LT direkt vom Kunden, über Reisebüros und Reiseveranstalter. e) Das ZTL stellt die Angebote in geeigneter Form interessierten Kunden im ZTL Buchungskatalog und (oder) in einer Darstellung im ZTL-Internetauftritt vor. f) Das ZTL macht Werbung für den Internetauftritt, den Buchungskatalog sowie für den Buchungsservice. Das ZTL setzt den Buchungskatalog in geeigneter Weise ab und trägt die Versandkosten. g) Das ZTL stellt den LT im Internetportal und ein leistungsfähiges System zur Verfügung. Dieses erlaubt dem Gast, die Verfügbarkeit von Zimmern oder FeWos direkt im Internet einzusehen. 3 Kontingente Der LT stellt dem ZTL zur Vermittlung Kontingente zu folgenden Bedingungen zur Verfügung: a) Das Kontingent steht dem ZTL zur Verfügung. Das ZTL hat das Recht, ohne Rückfrage Reservierungen vorzunehmen, die für den LT verbindlich sind. b) Zusätzliche Buchungen über das Kontingent hinaus bedürfen der vorherigen Rückfrage beim LT. c) ZTL-Kontingente können vom LT selbst beansprucht werden. Diese Eigenbelegungen durch den Vermieter müssen unverzüglich dem ZTL gemeldet werden (telefonisch, per Fax, , Internet Hotel-Client). Hierfür ist der LT verantwortlich. Kommt es durch Nichtmeldung oder sonstiges Verschulden des LT dennoch zu einer Doppelbuchung, hat der LT für eine der ZTL-Buchung entsprechende Ersatzleistung zu sorgen und eventuelle Mehraufwendungen zu tragen. 4 Pflege des Belegungskalenders a) Der LT ist selbst verantwortlich für die korrekte Kontingentpflege sowie die Richtigkeit der Belegt- /Freimeldungen seiner Zimmer oder FeWos. Die Vakanzpflege erledigt der LT selbst online im System. Dazu wird dem LT im Internet ein geschützter Pflegebereich mit Benutzername und Passwort zur Verfügung gestellt (Hotel-Client). b) Auf Wunsch übernimmt das ZTL die Vakanzpflege gegen eine Gebühr von jährlich MWSt. c) Das ZTL übernimmt keine Verantwortung für falsche Einträge. 5 Preise für Reiseleistungen a) Für die einzelnen Leistungen ausgewiesenen Preise sind mit Ausnahme der Kurtaxe Endpreise. b) Die Angebotspreise dürfen nicht über den im Zimmeraushang genannten Preisen liegen. c) Die genannten Preise schließen eine Vermittlungsprovision ein. 6 Provisionen a) Für jede gebuchte Leistung erhält das ZTL vom LT eine Provision. b) Der LT zahlt an das ZTL bei jeder Buchung 10% des Brutto-Reisepreises zzgl. der aktuell gültigen gesetzlichen Mwst. auch im Fall, dass der Kunde vom Vertrag zurücktritt (gilt nicht für Reisegruppen mit mehr als 15 Personen oder abweichende besondere Vereinbarungen). c) Die Provision an das ZTL wird bei einer direkten Buchung des Gastes beim LT auch dann fällig, wenn die Leistung über das ZTL vermittelt wurde, der Gast also durch das Angebot des ZTL auf den LT aufmerksam gemacht wurde. d) Der LT, der keine eigene -adresse hat, kann trotzdem über ein Online-Formular vom Gast über das ZTL angefragt werden. Erstellt das ZTL hierauf ein Angebot und kommt es dann zur Buchung, ist diese Buchung ebenfalls provisionspflichtig. 7 Zahlungsabwicklung Die Zahlungsabwicklung wird auf der Reservierungsbestätigung ausgewiesen. a) Bei Buchungen von Kunden über die Buchungsstelle des ZTL ist das Leistungsentgelt vom Kunden direkt an den Vermieter bei Anreise zu zahlen. b) Die Provision wird dem LT nachträglich vom ZTL berechnet. Seite 1 von 2

6 8 Buchungen/Optionen a) Der Vertrag kommt durch die Annahme des verbindlichen Angebotes des Kunden, das vom ZTL im Namen und im Auftrag des LT angenommen wird, zustande. Der LT erhält bei Buchung umgehend eine entsprechende Buchungsnachricht. b) Die Vertragspartner sind verpflichtet, bei etwaigen Unstimmigkeiten hinsichtlich vorliegender Buchungen sich zu kontaktieren. Eine Option verfällt nach 7 Tagen und hat solange die Wirkung einer Buchung. 9 Stornierungen a) In den Fällen in denen das ZTL nur als Vermittler tätig wird Zahlungsabwicklung nur direkt zwischen dem LT und Kunden - obliegt es ausschließlich dem LT, eventuelle Ansprüche selbst gegenüber dem Kunden geltend zu machen. b) Das ZTL ist verpflichtet, den LT unverzüglich von der Stornierung einer verbindlichen Buchung in Kenntnis zu setzen. c) In den Fällen, in denen das ZTL selbst als Reiseveranstalter tätig wird Zahlungsabwicklung direkt zwischen dem ZTL und LT - beschränkt sich der Anspruch des LT auf max. 30% der Kosten, die bei vollständiger, ordnungsgemäßer Durchführung des Vertrages entstanden wären, wenn das ZTL in einem Zeitraum von weniger als 21 Tagen vor Anreisetermin von dem geschlossenen Vertrag zurücktritt oder dieser aus Gründen, die das ZTL nicht zu vertreten hat, nur teilweise durchgeführt wird. Dem Leistungsträger steht frei, einen höheren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern er den Nachweis führt, dass ein solcher Schaden entstanden ist. Weist das ZTL seinerseits nach, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist, so ist dies für die Schadensregulierung maßgebend. 10 Buchungsvoraussetzung/Qualitätssicherung a) Voraussetzung für die Vermittlungstätigkeit ist die kostenpflichtige Erfassung des Betriebes im Reservierungssystem. b) Der LT hat für die Richtigkeit der von ihm gegebenen Informationen (insbesondere Haus- und Leistungsbeschreibung) und der zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos) einzustehen. c) Der LT ist verpflichtet, das ZTL unverzüglich über eventuelle Änderungen und Einschränkungen des Betriebes zu informieren. Gleiches gilt hinsichtlich der Veränderungen in der näheren Umgebung des Betriebes, von denen Einwirkungen auf den ungestörten Aufenthalt von Gästen ausgehen könnten. 11 Haftung a) Das ZTL haftet gegenüber dem LT nur, soweit ein Schaden vom ZTL oder einem seiner Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt wurde. b) Der LT haftet dem ZTL gegenüber für alle von ihm verursachten Schäden. Er stellt das ZTL von allen eventuellen diesbezüglichen Schadensersatzansprüchen frei, soweit diese von Dritten gegenüber dem ZTL geltend gemacht werden. c) Das ZTL gewährleistet eine, dem üblichen technischen Stand entsprechende Technik. Für Fehler in der Übertragungstechnik des Internets übernimmt das ZTL keine Gewährleistung. Dabei handelt es sich in erster Linie um Störungen im Telekommunikationsnetz, Rechnerausfall, krimineller Manipulation, Browser- und Proxifehler sowie Serverausfall. d) Das ZTL behält sich bei mehrmaligen Verstößen gegen diese Vertragsbedingungen vor, den im Internet sichtbaren Belegungskalender zu sperren. 12 Vertragsdauer Der Vertrag beginnt am und dauert 24 Monate. 13 Zusatzvertrag Belegungskalender und Online-Buchba Buchbarkeit Der bereits unterschriebene Zusatzvertrag zur Veröffentlichung des Belegungskalenders und zur Online-Buchbarkeit verlängert sich automatisch um die in 11 angegebene Vertragsdauer, falls hier nicht ausdrücklich schriftlich Widerspruch eingelegt wird. 14 Schlussbestimmungen a) Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. b) Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragspartner eine den unwirksamen Regelungen wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtwirksame Regelung treffen. c) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich der Sitz der Elztal & Simonswäldertal Tourismus-Gesellschaft. Elztal & Simonswäldertal Tourismus us GmbH & Co.KG, Im Bahnhof Bleibach,, Gutach im Breisgau Tel , Fax: , e info@zweitaelerland.de Seite 2 von 2

7 Bestellformular für Broschüren und Artikel Hausname: Straße: Ort: Gewünschter Lieferort bitte ankreuzen: Geschäftsstelle ZweiTälerLand i-punkt Simonswald i-punkt Waldkirch i-punkt Oberprechtal Rathaus Winden Rathaus Biederbach Rathaus Elzach Rathaus Gütenbach Die gewünschte Stückzahl bitte eintragen: Prospekt Menge 1. auszeit & gästezeit 2. familienzeit 3. Ausmalbild 4. Ausländische Imageflyer a) französisch b) englisch c) niederländisch 5. Imageflyer Zweitälersteig 6. Tourenführer Zweitälersteig 7. Wandertipps 8. Imageflyer Schwarzwälder Hüttenwinkel 9. Kinderflyer Schwarzwälder Hüttenwinkel 10. Pocketkarte Schwarzwälder Hüttenwinkel 11. Erlebnisangebote 12. Tagesausflüge mit der KONUS-Karte 13. KONUS-Flyer Kooperation Freiamt 14. Flyer Rücksichtnahme im Wald Nr Fahrplankärtchen Nr Fahrplan Buch RVF * 17. ZweiTälerLand- Wanderkarte * Nr ZTL Give-Away Samentütchen 19. Erste-Hilfe-Set * 20. Filz-Schlüsselanhänger * 21. Schlüsselanhänger Eddi* 22. Willkommensgeschenk s Regiotäschle * 23. Bildband Augenblicke * Bitte ausgefüllt zurück an ZweiTälerLand Tourismus senden Fax: / oder info@zweitaelerland.de * diese Artikel sind kostenpflichtig, Sie erhalten eine separate Rechnung.

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