Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1457

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1 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1457 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1457, Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 LHG (Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule). Die Hochschulen und ihre Mitglieder dienen durch ihre Aufgabenwahrnehmung in der Lehre, der Forschung und den Sonstigen Dienstleistungen entsprechend der Hochschulart der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste oder der Vermittlung einer Ausbildung, die zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder zu künstlerischen Tätigkeiten in der Berufspraxis befähigt ( 2 Abs. 1 LHG). Der Fachbereich Wissenschaft umfasst die Produktbereiche Lehre, Forschung und Sonstige Dienstleistungen. Der Produktbereich Lehre umfasst eine der Hauptaufgaben oder maßgeblichen Leistungsprozesse der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Studiengängen, die als konstitutives Element auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln. Der Produktbereich Forschung umfasst die zweite wesentliche Hauptaufgabe bzw. maßgeblichen Leistungsprozess der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Forschungsvorhaben und dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium. Der Produktbereich Sonstige Dienstleistungen umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten, die die Hochschulen in Baden-Württemberg im Rahmen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft und Künste sowie der Vermittlung wissenschaftsorientierter, praxisbezogener und beruflicher Bildung wahrnehmen. Zu den Aktivitäten zählen Beratung, Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, die Erstellung von Patenten und Lizenzen sowie ggf. künstlerische Leistungen. Diese sollen insbesondere die Vermittlung von wissenschaftlichen oder wissenschaftsbezogenen Kenntnissen an Adressaten außerhalb der Hochschulen fördern. 2. Ziele und Messgrößen FB Wissenschaft Fachbereich (FB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2009 Ist 2010 Soll 2011 Soll 2012 PB Lehre 1457, 1403 Vermittlung der Kenntnisse,Fähigkeiten,Methoden, die Studierende zu verantwortl. Handeln befähigen Gesamtkosten der Lehre/Rechts-,Wirtschafts-,Sozialwissenschaften in TEuro Gesamtkosten der Lehre/Mathematik,Naturwissenschaften in TEuro (Soll 2009) 1.155, ,6 Gesamtkosten der Lehre/Ingenieurwissenschaften in TEuro ,0 (Soll 2010) 1.203, , ,1 GK der Lehre pro Student/Rechts-,Wirtschafts-, Sozialwissenschaften in TEuro 3,7 3,4 GK der Lehre pro Student/Mathematik,Naturwissenschafte n in TEuro 5,6 5,5 GK der Lehre pro Student/Ingenieurwissenschaften in TEuro 6,7 6,5 PB Forschung 1457, 1403, 1499 Theoret. u praxisorientierter Erkenntnisgewinn / Anwendungsentwicklung aus theoret. Erkenntnissen Kosten der Forschung/Rechts-,Wirtschafts-,Sozialwissenschaften in TEuro Kosten der Forschung/Mathematik,Naturwissensch aften in TEuro 372, ,4 429, ,2 Kosten der Forschung/Ingenieurwissenschaften in TEuro 5.150, ,4 Kosten Forschung/außerhalb der Studienbereiche in TEuro 173,4 193,1 GK der Forschung pro Prof/Rechts-,Wirtschafts-,Sozialwissenschaften in TEuro 41,4 53,7-484-

2 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1457 Fachbereich (FB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2009 Ist 2010 Soll 2011 Soll 2012 PB Forschung 1457, 1403, 1499 Theoret. u praxisorientierter Erkenntnisgewinn / Anwendungsentwicklung aus theoret. Erkenntnissen GK der Forschung pro Prof/Mathematik,Naturwissenschafte n in TEuro GK der Forschung pro Prof/Ingenieurwissenschaften in TEuro (Soll 2009) 51,5 83,7 (Soll 2010) 55,9 98,6 Anteil Drittmittel am Haushaltsvolumen in % 17,8 28,1 PB Sonstige Dienstleistungen 1457, 1403 Förderung der Sonstigen Dienstleistungen GK Sonstige Dienstleistungen/Rechts-,Wi-,Soz.Wiss. in TEuro 68,0 79,7 GK Sonstige Dienstleistungen/Math,Naturwiss. in TEuro 210,7 238,2 GK Sonstige Dienstleistungen/Ingenieurwiss. in TEuro 744,6 811,3 GK Sonstige Dienstleistungen/außerhalb der Studienbereiche in TEuro 440,6 444,0-485-

3 V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. An der Hochschule sind 27 Studiengänge in den Fächergruppen der Ingenieurwissenschaften, Informatik, Gestaltung und Wirtschaftswissenschaften eingerichtet. Im WS 2010/11 betrug die Zahl der Studierenden Einnahmen Verwaltungseinnahmen Einnahmen aus Studiengebühren 1.536,0 a) 0, ,0 b) 1.363,5 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben -. Wegfall der Studiengebühren, vgl. Erl. zu Kap Tit.Gr Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 17,3 b) 24,5 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 1.536,0 a) 0,0 Übrige Einnahmen N 133 Erstattung von Personalausgaben für 0,0 a) 134,8 Stiftungsprofessuren und sonstige 0,0 b) Personalkostenerstattungen Erläuterung: Veranschlagt sind folgende Personalkostenerstattungen: 1. zwei W 2-Professuren im Rahmen des Bund-Länder-Programms für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre Zwischensumme Übrige Einnahmen 0,0 a) 134,8 gruppen 71 Einnahmen aus Benutzungsgebühren, Nebennutzungen u. dgl. Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 Ausgaben Benutzungsgebühren sowie sonstige Entgelte 37,3 a) 37,3 135,0 b) 147,7 c) -486-

4 Sonstige Einnahmen 65,0 a) 65,0 95,1 b) 87,4 c) Erläuterung: Einschließlich Ersatzleistungen von Professorinnen/Professoren für Aufträge, die von der Steinbeisstiftung abgewickelt werden Beiträge, Zuwendungen und Zuweisungen 0,0 a) 0,0-2,8 b) 7,4 c) Erläuterung: Hier sind die Beiträge von Studierenden für die Teilnahme an Exkursionen sowie Zuwendungen und Kostenbeiträge Dritter für die Durchführung von Exkursionen zu vereinnahmen. Summe gruppe ,3 a) 102,3 79 Einnahmen der Baustoffprüfstelle Einnahmen der Baustoffprüfstelle 70,6 a) 70,6 235,5 b) 225,9 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 79 Ausgaben. Summe gruppe 79 70,6 a) 70,6 92 Einnahmen aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 92 Ausgaben Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem 0,0 a) 0,0 öffentlichen Bereich 2.315,2 b) 1.708,9 c) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuweisungen, Zuschüssen und Aufträgen öffentlich rechtlicher Einrichtungen sowie Drittmittel, die direkt oder indirekt Mitteln der öffentlichen Hand entstammen (Europäische Union, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Sonderforschungsbereiche usw.). Dies gilt auch für andere Einrichtungen, die nach den Drittmittelrichtlinien den öffentlichen Einrichtungen ausdrücklich gleichgestellt sind. Die Weitergabe von Einnahmen an andere Einrichtungen sind in entsprechender Anwendung des 35 LHO von den Einnahmen abzusetzen

5 Einnahmen aus Zuwendungen und Zuschüssen aus 0,0 a) 0,0 sonstigen Bereichen 1.008,3 b) 447,8 c) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuwendungen, Zuschüssen und Aufträgen sonstiger Dritter (vgl. Erläuterungen zu Tit ) Einnahmen für besondere Zwecke aus anderen 0,0 a) 0,0 Kapiteln des Staatshaushaltsplans 0,0 b) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen die Zuweisungen aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts (insbesondere für die Durchführung von Untersuchungen und Forschungsvorhaben) und aus den Zentralkapiteln des Einzelplans 14, wenn sie aus einem der Gruppe 981 erfolgen. Summe gruppe 92 0,0 a) 0,0 Gesamteinnahmen 1.708,9 a) 307,7 Ausgaben Tit Nr. 4 und 7 der Erläuterungen sind gegenseitig deckungsfähig. Mehrausgaben bei Tit Nr. 4 und 7 der Erläuterungen sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 71 zulässig. Die Tit , und die Tit.Gr. 71 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Bei diesen n erhöht sich die Ausgabeermächtigung nach näherer Bestimmung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und des Wissenschaftsministeriums um die Einsparung durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen 6.222,8 a) 6.748,5 und Beamten 5.902,3 b) 6.075,6 c) Erläuterung: Übertragen von Kap Tit ,7. Vgl. Vermerk bei den Ausgaben und bei Kap Tit und Erhöhung des Planansatzes im Haushaltsjahr 2012 um 134,8 aufgrund der im Rahmen des Bund-Länder-Programms für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre eingeworbenen Drittmittel. Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften N 133 Leistungsprämien für Beamtinnen und Beamte 0,0 a) 0,0 gem. 76 LBesGBW 0,0 b) Ausgaben sind nach näherer Bestimmung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und zulässig

6 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und 4.404,0 a) 4.596,0 Arbeitnehmer (Beschäftigten) 4.477,7 b) 4.477,9 c) Leistungsentgelte nach 40 Nr. 6 TV-L zu 18 Abs. 2 und 3 TV-L können nach näherer Bestimmung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und gewährt werden. Erläuterung: Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen 3. 2/2 Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten und sonstige in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigte Personen sowie Praxissemesterstudentinnen und -studenten 4. Zeitzuschläge, Überstundenentgelte und Entgelte für Mehrarbeit 1,7 7. Sonstige Zulagen (Zulagen nach 19 TV-L) 0, Sonstige Personalausgaben 4,6 a) 4,6 6,3 b) Erläuterung: Veranschlagt sind: Sonstige Beschäftigungsentgelte * 4,6 Hieraus dürfen auch Umzugskostenvergütungen, Trennungsgelder u. dgl. bezahlt werden. * Veranschlagt sind die Kosten für Urlaubs-, Krankheitsstellvertretungen und Aushilfen. Hieraus können auch Überstundenvergütungen und Zeitzuschläge insbesondere im Bereich der Bibliothek und der Haustechnik bezahlt werden. Zwischensumme Personalausgaben ,4 a) ,1-489-

7 Sächliche Verwaltungsausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 130,4 a) 130,4 121,7 b) 176,2 c) Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Erläuterung: Veranschlagt sind: Geschäftsbedarf 8,5 Bücher, sonstige Druckerzeugnisse u. dgl. 0,7 Postgebühren 25,0 Haltung von Dienstkraftfahrzeugen u. dgl. 0,3 Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 2,8 Dienst- und Schutzkleidung 0,3 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 24,5 Sächliche Prüfungskosten 1,0 Zur Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes, der Gefahrstoffverordnung u. dgl. 3,2 Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz 2,6 Vermischte Verwaltungsausgaben 30,2 Reisekosten, Reisebeihilfen * 30,0 Zur Verfügung des Vorstands für Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen ** 1,3 zus. 130,4 Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Hochschule (z.b. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften und Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen) bestritten werden. * Veranschlagt sind die Mittel für Dienstreisen, Exkursionen, Beihilfen zu Studienreisen, Reisen zum Zwecke der Fortbildung, zum Besuch von Fachtagungen und Kongressen im In- und Ausland u. dgl. sowie Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge. ** Der Betrag ist verbindlich. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Zugelassene Fahrzeuge: Pkw 5 2 Bestand an Dienstkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 1 1 Pkw 3 3 Anhänger 1 1 Außerdem werden betrieben und unterhalten aus Tit : Kombi-, Einsatz- und Spezialfahrzeuge, Fahrzeuge mit Sonderausstattung, Funk, usw. 1 1 Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 130,4 a) 130,4-490-

8 Ausgaben für Investitionen Ausstattungsmaßnahmen 0,0 a) 0,0 237,6 b) Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit , und Tit.Gr. 71 zulässig Verpflichtungsermächtigung 400,0 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr bis zu 400,0 Erläuterung: Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen werden bei Kap Tit zentral veranschlagt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Die Verpflichtungsermächtigung wird für die Vergabe von Aufträgen zur Erstausstattung des Erweiterungsbaus Breitscheidstraße benötigt. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 0,0 a) 0,0 Besondere Finanzierungsausgaben Zuführung an den Studienfonds 0,0 a) 0,0 26,7 b) 29,5 c) Ausgaben sind zulässig in Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 71. Erläuterung: Für ggf. noch anfallende Restzahlungen des Studienfonds. Für die Zuführung an den Studienfonds dürfen Einnahmen aus Studiengebühren nicht verwendet werden. Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) 0,0-491-

9 gruppen Die Mittel der gruppen sind übertragbar. Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 71 Aufwand für Lehre und Forschung, Informationstechnik, Rechenzentrum und Bibliothek Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit und Tit.Gr. 71. Erläuterung: Vgl. Tit.Gr. 71 Einnahmen Personalaufwand 612,2 a) 228, ,8 b) 1.821,1 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Erläuterung: Weniger wegen Wegfall der Studiengebühren, vgl. Erl. zu Kap Tit.Gr. 71. Veranschlagt sind: 1. Vergütungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte 82,2 2. Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge, Gastvorträge, Gastprofessuren und Gastdozenturen 128,5 3. Persönliche Prüfungskosten 0,1 4. Weitere Vergütungen und Löhne für Aushilfskräfte 7,4 5. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 3,2 6. Zur Pflege der Auslandsbeziehungen 6,8 zus. 228, Sachaufwand 986,6 a) 602,6 939,4 b) 978,4 c) Hieraus dürfen auch Reisekostenvergütungen und Reisebeihilfen für Reisen, die für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Pflichtexkursionen sowie die Praxissemester- und Diplomarbeitenbetreuung unmittelbar erforderlich sind, bestritten werden. Erläuterung: Weniger wegen Wegfall der Studiengebühren, vgl. Erl. zu Kap Tit.Gr. 71. Veranschlagt sind: 1. Aufwand für Informationstechnik 35,0 2. Für das Rechenzentrum 139,5 3. Für die Bibliothek 104,0 4. Für Lehre und Forschung 288,5 5. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 16,9 6. Zur Pflege der Auslandsbeziehungen 18,7 zus. 602,6 Hier sind alle Mittel der HGr. 5 zusammengefasst, insb. die laufenden und einmaligen Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen sowie die Kosten für die Beschaffung, Anmietung, den Betrieb und die Unterhaltung von Geräten

10 Stipendien 0,0 a) 0,0 0,0 b) Ausgaben für Stipendien können nur für vom Wissenschaftsministerium im Rahmen bestehender Programme vergebene Stipendien geleistet werden Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 b) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 1.026,7 a) 258,7 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 176,0 b) 32 Erläuterung: Weniger wegen Wegfall der Studiengebühren, vgl. Erl. zu Kap Tit.Gr. 71. Veranschlagt sind: 1. Für das Rechenzentrum 51,4 2. Für Lehre und Forschung 207,3 zus. 258,7 Veranschlagt sind die Mittel für die Erneuerung und Ergänzung der Einrichtung und Ausstattung. Die Mittel werden benötigt, um die Ausstattung der Hochschule auf dem für die Lehre notwendigen Stand zu halten. Aus den Mitteln können auch Reinvestitionen für die Verwaltung bis zu höchstens 10 v.h. des Ansatzes getätigt werden Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe ,5 a) 1.089,5-493-

11 79 Ausgaben der Baustoffprüfstelle Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Mehreinnahmen bei Tit Erläuterung: Vgl. Tit Die Baustoffprüfstelle zählt zu den Aufgaben der Hochschule ( 2 Abs. 7 LHG) Personalaufwand 0,0 a) 0,0 3,2 b) Erläuterung: Hierunter fallen Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge und Gastvorträge, Vergütungen für stundenweise beschäftigte Schreibkräfte und Aushilfskräfte sowie Überstundenvergütungen Sachaufwand 19,4 a) 19,4 59,9 b) 51,4 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 7,6 b) Summe gruppe 79 19,4 a) 19,4 92 Ausgaben aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit.Gr. 92 zulässig. Aus Mitteln Dritter sind unbefristete Arbeitsverträge zulässig, wenn aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Befristung nicht möglich ist. Erläuterung: Vgl. Tit.Gr. 92 Einnahmen Personalaufwand 0,0 a) 0, ,3 b) 1.364,3 c) Sachaufwand 0,0 a) 0,0 804,9 b) 557,7 c) Stipendien 0,0 a) 0,0 156,3 b) 165,3 c) Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 b) -494-

12 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 663,8 b) 5,4 c) Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe 92 0,0 a) 0,0 Gesamtausgaben ,7 a) ,4 Abschluss Kapitel 1457 Verwaltungseinnahmen 1.708,9 a) 172,9 Übrige Einnahmen 0,0 a) 134,8 Gesamteinnahmen 1.708,9 a) 307,7 Personalausgaben ,6 a) ,3 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.136,4 a) 752,4 Ausgaben für Investitionen 1.026,7 a) 258,7 Gesamtausgaben ,7 a) ,4 Kapitel 1457 Zuschuss ,8 a) ,7-495-

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