Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Rechts-,Wirtschafts-, Gesamtkosten der Lehre / Mathematik, Naturwissenschaften

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Rechts-,Wirtschafts-, Gesamtkosten der Lehre / Mathematik, Naturwissenschaften"

Transkript

1 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1443, Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 LHG (Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule). Die Hochschulen und ihre Mitglieder dienen durch ihre Aufgabenwahrnehmung in der Lehre, der Forschung und den Sonstigen Dienstleistungen entsprechend der Hochschulart der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste oder der Vermittlung einer Ausbildung, die zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder zu künstlerischen Tätigkeiten in der Berufspraxis befähigt ( 2 Abs. 1 LHG). Der Fachbereich Wissenschaft umfasst die Produktbereiche Lehre, Forschung und Sonstige Dienstleistungen. Der Produktbereich Lehre umfasst eine der Hauptaufgaben oder maßgeblichen Leistungsprozesse der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Studiengängen, die als konstitutives Element auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln. Der Produktbereich Forschung umfasst die zweite wesentliche Hauptaufgabe bzw. maßgeblichen Leistungsprozess der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Forschungsvorhaben und dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium. Der Produktbereich Sonstige Dienstleistungen umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten, die die Hochschulen in Baden-Württemberg im Rahmen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft und Künste sowie der Vermittlung wissenschaftsorientierter, praxisbezogener und beruflicher Bildung wahrnehmen. Zu den Aktivitäten zählen Beratung, Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, die Erstellung von Patenten und Lizenzen sowie ggf. künstlerische Leistungen. Diese sollen insbesondere die Vermittlung von wissenschaftlichen oder wissenschaftsbezogenen Kenntnissen an Adressaten außerhalb der Hochschulen fördern. 2. Ziele und Messgrößen FB Wissenschaft Fachbereich (FB) Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2015 Ist 2016 Soll 2017 Soll 2018 Soll 2019 PB Lehre 1443, 1403 Förderung der Lehre Gesamtkosten der Lehre / Rechts-,Wirtschafts-, Sozialwissenschaften Gesamtkosten der Lehre / Mathematik, Naturwissenschaften 7.402, , , , Gesamtkosten der Lehre / Ingenieurwissenschaften , , GK der Lehre pro Student / Rechts-,Wirtschafts-, Sozialwissenschaften GK der Lehre pro Student / Mathematik, Naturwissenschaften GK der Lehre pro Student / Ingenieurwissenschaften PB Forschung 1443,1403, Förderung der Forschung Kosten der Forschung / 1499 Rechts-,Wirtschafts-, Sozialwissenschaften Kosten der Forschung / Mathematik, Naturwissenschaften Kosten der Forschung / Ingenieurwissenschaften GK der Forschung pro Prof / Rechts-,Wirtschafts-, Sozialwissenschaften GK der Forschung pro Prof / Mathematik, Naturwissenschaften 6,5 6, ,5 6, ,9 8, , , , , , , ,0 55, ,0 50,

2 Fachbereich (FB) Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2015 Ist 2016 Soll 2017 Soll 2018 Soll 2019 PB Forschung 1443,1403, Förderung der Forschung GK der Forschung pro Prof / 1499 Ingenieurwissenschaften 89,4 90, Anteil Drittmittel am Haushaltsvolumen in % 37,8 24, PB Sonstige Dienstleistungen 1443,1403 Förderung der Sonstigen GK Sonstige Dienstleistungen / Dienstleistungen Rechts-,Wirtschafts-, Sozial- wissenschaften GK Sonstige Dienstleistungen / Mathematik, Naturwissenschaften GK Sonstige Dienstleistungen / Ingenieurwissenschaften 685,2 715, ,9 882, , ,

3 V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die von der Landesregierung beschlossenen Informatik/Medien-Ausbauprogramme 1999 und 2000 werden in den Haushaltsjahren 2018/19 fortgeführt. An der Hochschule sind 55 Studiengänge in den Fächergruppen der Gesundheitswissenschaften, Ingenieurwissenschaften. Kunstwissenschaften, Naturwissenschaften sowie Rechts- und Sozialwissenschaften eingerichtet. Die Zahl der Studierenden betrug im Wintersemester 2016/ Seit dem Wintersemester 2009/2010 ist in Tuttlingen ein weiterer Standort der Hochschule Furtwangen eingerichtet. Im Wintersemester 2016/2017 sind dort in 8 Studiengängen 617 Studierende eingeschrieben. Aufgrund des Hochschulfinanzierungsvertrags (HoFV) wird die Grundfinanzierung gegenüber dem Jahr 2014 aus Qualitätssicherungsmitteln, abhängig von der Studierendenzahl, wie folgt erhöht: 2015 (Tsd. EUR) 2016 (Tsd. EUR) 2017 (Tsd. EUR) 2018 (Tsd. EUR) 2019 (Tsd. EUR) Hochschule 3.174, , , , ,0 Einnahmen Verwaltungseinnahmen Einnahmen aus Studiengebühren für internationale 0,0 a) 0,0 0,0 Studierende (Anteil der Hochschule) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 -Ausgaben- und Erläuterung zu Kap Tit Die Hochschule erhebt für das Land gemäß LHGebG Studiengebühren für Internationale Studierende von EUR je Semester. Der Anteil der Hochschule in Höhe von 20 Prozent der eingenommenen Studiengebühr wird bei Tit vereinnahmt und insbesondere für die Verbesserung der Belange der Internationalen Studierenden den Ausgaben zugeführt Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 28,6 b) 21,9 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,

4 gruppen 71 Einnahmen aus Benutzungsgebühren, Nebennutzungen u. dgl. Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 Ausgaben Benutzungsgebühren sowie sonstige Entgelte 37,8 a) 37,8 37,8 454,4 b) 583,7 c) Sonstige Einnahmen 31,1 a) 31,1 31,1 182,7 b) 165,9 c) Erläuterung: Einschließlich Ersatzleistungen von Professorinnen/Professoren für Aufträge, die von der Steinbeisstiftung abgewickelt werden Beiträge, Zuwendungen und Zuweisungen 8,2 a) 8,2 8,2 27,3 b) Erläuterung: Hier sind die Beiträge von Studierenden für die Teilnahme an Exkursionen sowie Zuwendungen und Kostenbeiträge Dritter für die Durchführung von Exkursionen zu vereinnahmen. Summe gruppe 71 77,1 a) 77,1 77,1 73 Einnahmen für die Einrichtung und den Betrieb des Hochschulstandorts Tuttlingen Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterung bei Tit.Gr. 73 Ausgaben Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0, Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem 0,0 a) 0,0 0,0 öffentlichen Bereich Einnahmen aus Zuwendungen und Zuschüssen aus 1.509,8 a) 1.509, ,8 sonstigen Bereichen 711,2 b) 709,0 c) Einnahmen aus Zuführungen von Kap ,5 a) 892,5 892,5 Tit ,5 b) 892,5 c) Summe gruppe ,3 a) 2.402, ,

5 77 Einnahmen des Uhrenmuseums Einnahmen aus dem Besuch des Uhrenmuseums 204,5 a) 204,5 204,5 287,5 b) 320,8 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 77 Ausgaben. Summe gruppe ,5 a) 204,5 204,5 92 Einnahmen aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit. Gr. 92 Ausgaben Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem 0,0 a) 0,0 0,0 öffentlichen Bereich 2.988,9 b) 4.474,9 c) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuweisungen, Zuschüssen und Aufträgen öffentlich rechtlicher Einrichtungen sowie Drittmittel, die direkt oder indirekt Mitteln der öffentlichen Hand entstammen (Europäische Union, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Sonderforschungsbereiche usw.). Dies gilt auch für andere Einrichtungen, die nach den Drittmittelrichtlinien den öffentlichen Einrichtungen ausdrücklich gleichgestellt sind. Die Weitergabe von Einnahmen an andere Einrichtungen sind in entsprechender Anwendung des 35 LHO von den Einnahmen abzusetzen Einnahmen aus Zuwendungen und Zuschüssen aus 0,0 a) 0,0 0,0 sonstigen Bereichen 2.361,6 b) 2.541,9 c) Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zuwendungen, Zuschüssen und Aufträgen sonstiger Dritter (vgl. Erläuterungen zu Tit ) Einnahmen für besondere Zwecke aus anderen 0,0 a) 0,0 0,0 Kapiteln des Staatshaushaltsplans Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen die Zuweisungen aus anderen Kapiteln des Landeshaushalts (insbesondere für die Durchführung von Untersuchungen und Forschungsvorhaben) und aus den Zentralkapiteln des Einzelplans 14, wenn sie aus einem der Gruppe 981 erfolgen. Summe gruppe 92 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 2.683,9 a) 2.683, ,

6 Ausgaben Mehrausgaben bei Tit Nr. 6 der Erläuterungen und bei Tit sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 71 zulässig. Tit Nr. 6 und 8 der Erläuterungen sind gegenseitig deckungsfähig Die Tit , und die Tit.Gr. 71 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Bei diesen n erhöht sich die Ausgabeermächtigung nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums um die Einsparung durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen ,0 a) , ,0 und Beamten 9.922,4 b) 9.998,1 c) Erläuterung: Vgl. Vermerke bei den Ausgaben und bei Kap Tit und Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften Leistungsprämien für Beamtinnen und Beamte 0,0 a) 0,0 0,0 gem. 76 LBesGBW Ausgaben sind nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und zulässig Entgelte der Arbeitnehmerinnen und ,5 a) , ,5 Arbeitnehmer (Beschäftigten) ,7 b) 9.058,4 c) Leistungsentgelte nach 40 Nr. 6 TV-L zu 18 Abs. 2 und 3 TV-L können nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und gewährt werden. Erläuterung: Mehr 121,5 Tsd. EUR wegen neu geschaffener Stellen (Uhrenmuseum). Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen 3. 8/8/8 Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten und sonstige in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigte Personen sowie Praxissemesterstudentinnen und -studenten 6. Sonstige Zulagen (Zulagen nach 19 TV-L, Schmutz-, Gefahren- und Erschwerniszuschläge nach dem TV-Z zu 29 MTL II i.v.m. 19 Abs. 5 TV-L) 8. Sonstiges (Pauschalentschädigungen für die Wartung und Pflege von Dienstkraftfahrzeugen außerhalb der Dienstzeit durch Selbstfahrer je 23 EUR im Monat) Tsd. EUR 5,0 1,8 Am 1. Januar 2017 wurden zulasten von Drittmitteln insgesamt 53,75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) bezahlt

7 Zeitzuschläge, Überstundenentgelte und Entgelte 5,4 a) 5,4 5,4 für Mehrarbeit für Beschäftigte 0,8 b) 1,1 c) Sonstige Personalausgaben 19,0 a) 19,0 19,0 18,8 b) 18,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: Tsd. EUR Entgelte der nicht vollbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeiter und des Reinigungsdienstes 10,3 Sonstige Beschäftigungsentgelte * 8,7 zus. 19,0 Hieraus dürfen auch Umzugskostenvergütungen, Trennungsgelder u. dgl. bezahlt werden. * Veranschlagt sind die Kosten für Urlaubs-, Krankheitsstellvertretungen und Aushilfen. Zwischensumme Personalausgaben ,9 a) , ,9 Sächliche Verwaltungsausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 146,1 a) 146,1 146,1 136,4 b) 152,3 c) Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Erläuterung: Veranschlagt sind: Tsd. EUR Geschäftsbedarf 3,5 Bücher, sonstige Druckerzeugnisse u. dgl. 1,2 Postgebühren 19,4 Haltung von Dienstkraftfahrzeugen u. dgl. 1,5 Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 1,6 Dienst- und Schutzkleidung 0,5 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 49,8 Sächliche Prüfungskosten 1,1 Zur Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes, der Gefahrstoffverordnung u. dgl. 3,1 Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz 1,8 Vermischte Verwaltungsausgaben 26,5 Reisekosten, Reisebeihilfen * 34,8 Zur Verfügung des Rektorats für Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen ** 1,3 zus. 146,1 Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Hochschule (z.b. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften und Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen) bestritten werden. * Veranschlagt sind die Mittel für Dienstreisen, Exkursionen, Beihilfen zu Studienreisen, Reisen zum Zwecke der Fortbildung, zum Besuch von Fachtagungen und Kongressen im In- und Ausland u. dgl. sowie Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge. ** Der Betrag ist verbindlich. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig

8 Bestand an Dienstkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Kombi-, Einsatz- und Spezialfahrzeuge, Fahrzeuge mit Sonderausstattung, Funk, usw. Anhänger für Kfz Außerdem werden betrieben und unterhalten aus Tit : Kombi-, Einsatz- und Spezialfahrzeuge, Fahrzeuge mit Sonderausstattung, Funk, usw Außerdem werden betrieben und unterhalten aus Tit : Pkw Kombi-, Einsatz- und Spezialfahrzeuge, Fahrzeuge mit Sonderausstattung, Funk, usw Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 146,1 a) 146,1 146,1 Ausgaben für Investitionen Ausstattungsmaßnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 Ausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit , und Tit.Gr. 71 zulässig. Erläuterung: Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen werden bei Kap Tit zentral veranschlagt, vgl. die Erläuterungen hierzu. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 0,0 a) 0,0 0,0 gruppen Die Mittel der gruppen sind übertragbar. Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 71 Aufwand für Lehre und Forschung, Informationstechnik, Rechenzentrum und Bibliothek Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit und erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit.Gr. 71. Aus bis zu 50 % der Mehreinnahmen aus Studiengebühren gemäß 13 LHGebG sind unbefristete Arbeitsverträge zulässig, wenn aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Befristung nicht möglich ist und die dafür notwendigen Stellen in Abweichung von der Stellenübersicht geschaffen werden. Der Antrag auf Abweichung von der Stellenübersicht bedarf der Einwilligung des Finanzministeriums. Erläuterung: Vgl. Tit.Gr. 71 Einnahmen. Gem. 1 Abs. 2 Qualitätssicherungsgesetz (neu) wird ein Budget von 427,2 Tsd. EUR vom Rektorat auf Vorschlag der Studierendenschaft ( 65 LHG) vergeben. Die Regelung aus Ziff. II.7.1 Hochschulfinanzierungsvertrag zur eingeschränkten zeitlichen Verwendung ist zu beachten

9 Personalaufwand 397,3 a) 397,3 397, ,7 b) 1.677,3 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Erläuterung: Veranschlagt sind: Tsd. EUR 1. Vergütungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte 10,0 2. Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge, Gastvorträge, Gastprofessuren und Gastdozenturen 346,5 3. Persönliche Prüfungskosten 0,1 4. Weitere Entgelte für Aushilfskräfte 8,2 5. Für das Rechenzentrum 26,6 6. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 2,7 7. Zur Pflege der Auslandsbeziehungen 3,2 zus. 397, Sachaufwand 1.062,9 a) 1.148, , ,7 b) 1.786,3 c) Hieraus dürfen auch Reisekostenvergütungen und Reisebeihilfen für Reisen, die für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Pflichtexkursionen sowie die Praxissemester- und Diplomarbeitenbetreuung unmittelbar erforderlich sind, bestritten werden. Erläuterung: Mehr 85,6 Tsd. EUR wegen Anpassung der Qualitätssicherungsmittel. Veranschlagt sind: Tsd. EUR 1. Aufwand für Informationstechnik 81,9 2. Für das Rechenzentrum 167,8 3. Für die Bibliothek 83,8 4. Für Lehre und Forschung 331,8 5. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 47,1 6. Zur Pflege der Auslandsbeziehungen 8,9 7. Für Vorschläge der Studierendenschaft zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre 427,2 zus ,5 Hier sind alle Mittel der HGr. 5 zusammengefasst, insb. die laufenden und einmaligen Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen sowie die Kosten für die Beschaffung, Anmietung, den Betrieb und die Unterhaltung von Geräten Stipendien 0,0 a) 0,0 0,0 Ausgaben für Stipendien können nur für vom Wissenschaftsministerium im Rahmen bestehender Programme vergebene Stipendien geleistet werden Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0 0,

10 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 234,1 a) 234,1 234,1 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 259,4 b) 199,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: Tsd. EUR 1. Für das Rechenzentrum 11,0 2. Für Lehre und Forschung 223,1 zus. 234,1 Veranschlagt sind Mittel für die Erneuerung und Ergänzung der Einrichtung und Ausstattung. Die Mittel werden benötigt, um die Ausstattung der Hochschule auf dem für die Lehre notwendigen Stand zu halten. Aus den Mitteln können auch Reinvestitionen für die Verwaltung bis zu höchstens 10 v.h. des Ansatzes getätigt werden Haushaltstechnische Verrechnungen 0,0 a) 0,0 0,0 Erläuterung: Insbesondere für Zuführungen an Kap Tit , bzw sowie Kap Tit Summe gruppe ,3 a) 1.779, ,9 73 Für die Einrichtung und den Betrieb des Hochschulstandorts Tuttlingen Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit.Gr. 73 zulässig. Aus Mitteln Dritter sind unbefristete Arbeitsverträge zulässig, wenn aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Befristung nicht möglich ist. Erläuterung: Die Einrichtung und der Betrieb der Außenstelle Tuttlingen wird aus Drittmitteln der Region und aus Mitteln des Ausbauprogramms Hochschule 2012 (Kap Tit.Gr. 77) finanziert Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen 1.023,7 a) 1.023, ,7 und Beamten 733,0 b) 749,2 c) Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 96,0 a) 96,0 96, Personalaufwand 982,6 a) 982,6 982,6 592,1 b) 477,3 c) Sachaufwand 300,0 a) 300,0 300,0 229,5 b) 239,6 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 32,5 b) 10,3 c) Summe gruppe ,3 a) 2.402, ,

11 77 Betriebsausgaben des Uhrenmuseums Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit Aus bis zu 50 % der Mehreinnahmen sind unbefristete Arbeitsverträge zulässig, wenn aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Befristung nicht möglich ist und die dafür notwendigen Stellen in Abweichung von der Stellenübersicht geschaffen werden. Der Antrag auf Abweichung von der Stellenübersicht bedarf der Einwilligung des Finanzministeriums. Erläuterung: Vgl. Tit Personalaufwand 76,7 a) 33,5 33,5 225,2 b) 209,2 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Abweichend können Beschäftigungsentgelte für nicht Vollbeschäftigte mit weniger als 50 v. H. der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit gezahlt werden. Erläuterung: Veranschlagt ist der Personalaufwand für Aushilfskräfte Sachaufwand 186,0 a) 120,0 120,0 166,3 b) 158,9 c) Erläuterung: Hieraus werden auch Wegstreckenentschädigungen für Fahrten des Leiters des Uhrenmuseums gezahlt (vgl. Erläuterungen zu Tit ) Erwerb von Uhren u. dgl. 32,7 a) 20,4 20,4 4,5 b) 11,2 c) Summe gruppe ,4 a) 173,9 173,9 92 Ausgaben aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit.Gr. 92 zulässig. Aus Mitteln Dritter sind unbefristete Arbeitsverträge zulässig, wenn aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Befristung nicht möglich ist. Erläuterung: Vgl. Tit.Gr. 92 Einnahmen

12 Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0, ,1 b) 3.298,7 c) Sachaufwand 0,0 a) 0,0 0, ,2 b) 1.773,1 c) Stipendien 0,0 a) 0,0 0,0 247,4 b) 203,9 c) Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0 0, Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 145,4 b) 1.082,3 c) Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- maßnahmen Summe gruppe 92 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamtausgaben ,0 a) , ,1 Abschluss Kapitel 1443 Verwaltungseinnahmen 273,4 a) 273,4 273,4 Übrige Einnahmen 2.410,5 a) 2.410, ,5 Gesamteinnahmen 2.683,9 a) 2.683, ,9 Personalausgaben ,2 a) , ,0 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.695,0 a) 1.714, ,6 Ausgaben für Investitionen 266,8 a) 254,5 254,5 Gesamtausgaben ,0 a) , ,1 Kapitel 1443 Zuschuss ,1 a) , ,

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Rechts-,Wirtschafts-, Gesamtkosten der Lehre / Mathematik, Naturwissenschaften

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Rechts-,Wirtschafts-, Gesamtkosten der Lehre / Mathematik, Naturwissenschaften FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1456, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs.

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1462

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1462 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1462 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1462, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1455

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1455 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1455 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1455, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1463

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1463 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1463 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1463, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1459 Hochschule Stuttgart (Medien)

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1459 Hochschule Stuttgart (Medien) Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Fachhochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 5 StHG 20005/2006

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. re/rechts-,wirtschafts-,sozialwissenschaften in TEuro

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. re/rechts-,wirtschafts-,sozialwissenschaften in TEuro FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1450 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1450, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung sind ab 1. Juli 2006 für das Zulassungsverfahren für den gehobenen Dienst zuständig.

Mehr

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die von der Landesregierung beschlossenen Informatik / Medien - Ausbauprogramme 1999 und 2000 werden

Mehr

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die von der Landesregierung beschlossenen Informatik / Medien - Ausbauprogramme 1999 und 2000 werden

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1446 Hochschule Konstanz

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1446 Hochschule Konstanz Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Fachhochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 5 StHG 2005/06

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1440

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1440 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1440 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1440, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/Rechts-,Wirtschafts-,Sozialwissenschaften in TEuro Gesamtkosten der Lehre/Mathematik,Naturwissenschaften

Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/Rechts-,Wirtschafts-,Sozialwissenschaften in TEuro Gesamtkosten der Lehre/Mathematik,Naturwissenschaften Produktorientierte Informationen FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1457, 1403 1. Ziele und Messgrößen Fachbereich (FB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) PB Lehre Haushaltsermächtigungen

Mehr

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die von der Landesregierung beschlossenen Informatik / Medien - Ausbauprogramme 1999 und 2000 werden in den Haushaltsjahren 2007/2008

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1457

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1457 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1457 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1457, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1463 Fachhochschule Kehl - Hochschule f. öff. Verwaltung

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1463 Fachhochschule Kehl - Hochschule f. öff. Verwaltung Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Fachhochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch im Haushalt 2004 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 3 StHG 2004 und Kap. 1465 Tit.

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre / Agrar-,Forst-, Ernährungswissenschaften

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre / Agrar-,Forst-, Ernährungswissenschaften FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1449, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs.

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1444

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1444 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1444 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1444, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1454

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1454 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1454 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1454, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1432 Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1432 Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Pädagogischen Hochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch im Haushalt 2004 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 3 StHG und Kap. 1435

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1459

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1459 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1459 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1459, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Bezeichnung/Einheit. (Soll 2006) Gesamtkosten der Lehre/Sprachund Kulturwissenschaften in TEuro 2.101,8 (-)

Bezeichnung/Einheit. (Soll 2006) Gesamtkosten der Lehre/Sprachund Kulturwissenschaften in TEuro 2.101,8 (-) Produktorientierte Informationen FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1459, 1403 1. Ziele und Messgrößen Fachbereich (FB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen

Mehr

Bezeichnung/Einheit. (Soll 2006) Gesamtkosten der Lehre/Sprachund Kulturwissenschaften in TEuro 653,0 (-)

Bezeichnung/Einheit. (Soll 2006) Gesamtkosten der Lehre/Sprachund Kulturwissenschaften in TEuro 653,0 (-) Produktorientierte Informationen FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1447, 1403 1. Ziele und Messgrößen Fachbereich (FB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. GK Lehre/ LA Grundschulen in TEuro 4.922, ,3 - -

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. GK Lehre/ LA Grundschulen in TEuro 4.922, ,3 - - FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1428 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1428, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1427 Pädagogische Hochschule Heidelberg

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1427 Pädagogische Hochschule Heidelberg Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Pädagogischen Hochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch im Haushalt 2004 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 3 StHG und Kap. 1435

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1442 Fachhochschule Esslingen - Hochschule für Technik

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1442 Fachhochschule Esslingen - Hochschule für Technik Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Fachhochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch im Haushalt 2004 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 3 StHG 2004 und Kap. 1465 Tit.

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1444

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1444 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1444 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1444, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1449

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1449 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1449 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1449, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/Kunst in TEuro. GK der Lehre pro Student/Kunst in TEuro 10,1

Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/Kunst in TEuro. GK der Lehre pro Student/Kunst in TEuro 10,1 Produktorientierte Informationen FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1470, 1403 1. Ziele und Messgrößen Fachbereich (FB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) PB Lehre Haushaltsermächtigungen

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1449

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1449 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1449 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1449, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1445

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1445 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1445 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1445, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1441

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1441 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1441 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1441, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1427 Pädagogische Hochschule Heidelberg

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1427 Pädagogische Hochschule Heidelberg Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Pädagogischen Hochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 fortgesetzt (vgl. 6 Abs.

Mehr

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Vorbemerkung: Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind ein Studiengang für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, ein Studiengang für das Lehramt

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1449 Fachhochschule Nürtingen - Hochschule für Wirtschaft, Landwirtschaft und Landespflege

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1449 Fachhochschule Nürtingen - Hochschule für Wirtschaft, Landwirtschaft und Landespflege Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Fachhochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch im Haushalt 2004 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 3 StHG 2004 und Kap. 1465 Tit.

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Realschulen in TEuro 2.928,4 (-) Gesamtkosten Lehre/LA. Sonderschulen in TEuro 4.

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Realschulen in TEuro 2.928,4 (-) Gesamtkosten Lehre/LA. Sonderschulen in TEuro 4. FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1427 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1427, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1427

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1427 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1427 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1427, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Lehre/Sprach- und Kulturwissenschaften in TEuro. Gesamtkosten der Lehre/Kunst in TEuro 6.

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Lehre/Sprach- und Kulturwissenschaften in TEuro. Gesamtkosten der Lehre/Kunst in TEuro 6. FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1472 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1472, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Soll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorbemerkung: Aufgrund der Verordnung der Landesregierung vom 24. April 1979 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2010 (GBl. S. 1001), ist für

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1477

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1477 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1477 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1477, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR V o r b e m e r k u n g : Aufgrund der VO der Landesregierung vom 24. April 1979 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch VO vom 16. Juli 2007 (GBl. S. 345) ist für die Ausbildung zum Beamten des gehobenen

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. GK Lehre /LA Realschulen in TEuro 52,2 0,

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. GK Lehre /LA Realschulen in TEuro 52,2 0, FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1426, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs.

Mehr

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0450 Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen)

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0450 Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen) Vorwort: Es bestehen 5 Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung in Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Reutlingen und Schwäbisch Gmünd. 2003 2004 Zahl der Reallehreranwärter, die sich im Vorbereitungsdienst

Mehr

Landtag 0103 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 1,6 b) 3,1 c)

Landtag 0103 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 1,6 b) 3,1 c) Vorbemerkung: Nach dem Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vom 7. Februar 2011 (GBl. S. 43) wurde die Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre / Ingenieurwissenschaften. in TEuro

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre / Ingenieurwissenschaften. in TEuro FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 403, 468. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach Abs. 2 Nr. bis

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. in TEuro 6.236,8 (-) GK der Lehre pro Student/Kunst in TEuro 8,7 (-)

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. in TEuro 6.236,8 (-) GK der Lehre pro Student/Kunst in TEuro 8,7 (-) FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1471 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1471, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die Hochschule für Musik und Darstellende bietet in neun Fachgruppen Instrumental-, Gesangs- und Opernausbildung, Dirigieren und

Mehr

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. An der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg sind ein Studiengang für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, ein Studiengang für

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. LA Grund, Hauptschulen in TEuro. LA Grundschulen in TEuro. GK Lehre/ LA Realschulen in TEuro

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. LA Grund, Hauptschulen in TEuro. LA Grundschulen in TEuro. GK Lehre/ LA Realschulen in TEuro Haushaltsermächtigungen: 1403, 1426-1433, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis

Mehr

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. V o r b e m e r k u n g : Aufgrund der VO der Landesregierung vom 24. April 1979 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch VO vom 22. Juni 2004 (GBl. S. 367) ist für die Ausbildung zum Beamten des gehobenen

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. GK der Lehre pro Student / Kunst in TEuro. GK der Forschung pro Prof / Kunst in TEuro

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. GK der Lehre pro Student / Kunst in TEuro. GK der Forschung pro Prof / Kunst in TEuro FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1476, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs.

Mehr

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 0801 Ministerium Vermischte Einnahmen 5,0 a) 5,0 5,0 0,0 b) 1,1 c)

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 0801 Ministerium Vermischte Einnahmen 5,0 a) 5,0 5,0 0,0 b) 1,1 c) Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 011 Vermischte Einnahmen 5,0 a) 5,0 5,0 0,0 b) 1,1 c) Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 5,0 a) 5,0 5,0 Gesamteinnahmen 5,0 a) 5,0 5,0 Ausgaben Personalausgaben 421

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/ Mathematik, Naturwissenschaften in TEuro

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/ Mathematik, Naturwissenschaften in TEuro FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1468 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1468 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre / Rechts-, Wirtschafts-, Sozialwissenschaften

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre / Rechts-, Wirtschafts-, Sozialwissenschaften FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1420, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs.

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1420 Universität Mannheim

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1420 Universität Mannheim Vo r b e m e r k u n g: Vgl. die Hinweise in Abschnitt B des Vorworts. Die Zahl der Studierenden betrug im Wintersemester 2002/03 12 294. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 131 Vermischte Einnahmen

Mehr

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. V o r b e m e r k u n g : Die Landesanstalt ist gemäß 30 Abs. 1 des Landwirtschaftsund Landeskulturgesetzes vom 14. März 1972 (GBI. S. 74) errichtet worden. Sie hat ihren Sitz in Schwäbisch Gmünd. Aufgaben

Mehr

Landtag FB Landesbeauftragter für den Datenschutz Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0103

Landtag FB Landesbeauftragter für den Datenschutz Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0103 Haushaltsermächtigungen: 0103 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Der Fachbereich Landesbeauftragter für den Datenschutz besteht aus dem Produktbereich Landesbeauftragter für den Datenschutz

Mehr

Soll 2003 a) Betrag Ist 2002 b) für Tit. Ist 2001 c) 2004 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2003 a) Betrag Ist 2002 b) für Tit. Ist 2001 c) 2004 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR 79 Zuschüsse für besondere Zwecke 282 79 549 Sonstige Zuschüsse für besondere Zwecke 62,0 a) 32,4 47,4 b) 89,7 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk Tit.Gr. 79 Ausgaben. Veranschlagt sind Zuschüsse der EU für das

Mehr

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR V o r b e m e r k u n g : Die Landesanstalt ist gemäß 30 Abs. 1 des Landwirtschaftsund Landeskulturgesetzes vom 14. März 1972 (GBI. S. 74) errichtet worden. Sie hat ihren Sitz in Schwäbisch Gmünd. Angegliedert

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. re/rechts-,wirtschafts-,sozialwissenschaften in TEuro. Gesamtkosten der Leh- re/agrar-,forst-

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. re/rechts-,wirtschafts-,sozialwissenschaften in TEuro. Gesamtkosten der Leh- re/agrar-,forst- FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1449 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1449, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/Mathematik,Naturwissensch. aften in TEuro

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/Mathematik,Naturwissensch. aften in TEuro FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1468 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1468, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre / Mathematik, Naturwissenschaften

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre / Mathematik, Naturwissenschaften FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1454, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs.

Mehr

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 011 Vermischte Einnahmen 3,0 a) 5,0 5,0 4,1 b) 0,3 c) Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 3,0 a) 5,0 5,0 Gesamteinnahmen 3,0 a) 5,0 5,0 Ausgaben Personalausgaben 421

Mehr

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 0835 Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 0835 Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorbemerkung: Veranschlagt sind die Einnahmen, Ausgaben und Personalstellen der Baden-Württembergischen Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt mit Sitz in Freiburg. Einnahmen

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/ Mathematik, Naturwissenschaften in TEuro

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/ Mathematik, Naturwissenschaften in TEuro FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1440 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1440, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft

Mehr

Erstattung von Prozesskosten 12,5 a) 0,0 0,0 0,0 b) 10,8 c) Vermischte Einnahmen 1,0 a) 0,0 0,0 0,7 b) 0,0 c)

Erstattung von Prozesskosten 12,5 a) 0,0 0,0 0,0 b) 10,8 c) Vermischte Einnahmen 1,0 a) 0,0 0,0 0,7 b) 0,0 c) V o r b e m e r k u n g : Im badischen Rechtsgebiet waren 64 staatliche Notariate eingerichtet, die am 1. Januar 2018 aufgehoben wurden. Aus der bis zum Jahresende 2017 währenden Tätigkeit dieser Notariate

Mehr

WS 2005/ WS 2004/ WS 2005/ WS 2003/

WS 2005/ WS 2004/ WS 2005/ WS 2003/ Produktorientierte Informationen Produktbereich Lehre und Forschung Studierende 1) Ausländische Studierende gesamt davon weiblich gesamt davon weiblich WS 2003/2004 2.621 1.829 504 376 Sprach- und Kulturwissenschaften

Mehr

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR. Reg.Bez.

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR. Reg.Bez. Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorwort: Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen zusammen Baden-Württemberg Zahl der Realschulen (einschließlich an Grund-, und Hauptschulen) am 15. Oktober 2008: 171 96 87 73

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1495 Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1495 Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg V o r b e m e r k u n g : Die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden- Württemberg hat die Aufgabe, Geschichte, Raum und Bevölkerung Südwestdeutschlands zu erforschen, wissenschaftliche Arbeiten

Mehr

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 0816Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 0816Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg Vorbemerkung: Veranschlagt ist die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau mit Gärtnerfachschule. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 127 Gebühren und tarifliche Entgelte 40,0 a) 40,0 40,0

Mehr

Landtag FB Landesbeauftragter für den Datenschutz Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0103

Landtag FB Landesbeauftragter für den Datenschutz Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0103 Haushaltsermächtigungen: 0103 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Der Fachbereich Landesbeauftragter für den Datenschutz besteht aus dem Produktbereich Landesbeauftragter für den Datenschutz

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. (Soll 2012) Personal (Stellen) der Finanzkontrolle 245 (245)

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. (Soll 2012) Personal (Stellen) der Finanzkontrolle 245 (245) Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1101 Haushaltsermächtigungen: 1101-1103 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Der Geschäftsbereich des s bildet den Fachbereich Finanzkontrolle.

Mehr

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0429 Staatliche Berufsfachschule mit Berufsaufbauschule Furtwangen

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0429 Staatliche Berufsfachschule mit Berufsaufbauschule Furtwangen Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorwort: Die StaatIiche BerufsfachschuIe führt eine Berufsfachschule für Uhrmacherei, Feinmechanik und Elektronik sowie eine Berufsaufbauschule. Die Ausbildung an der Berufsaufbauschule

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1440 für die Kapitel 1440 bis 1464

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1440 für die Kapitel 1440 bis 1464 Haushaltsermächtigungen: 1403, 1440 1464, 1499 1. Fachbereichs und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen BadenWürttembergs nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis

Mehr

Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014

Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014 Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014 Einzelplan 14 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst -429- 1402 Allgemeine Bewilligungen Personalausgaben 462 01 880 Globale Minderausgabe für

Mehr

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 0812 Staatliche Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt Augustenberg

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 0812 Staatliche Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt Augustenberg 381 79 990 Haushaltstechnische Verrechnungen 20,5 a) 0,0 Summe Titelgruppe 79 352,9 a) 170,0 Gesamteinnahmen 903,0 a) 822,0 Ausgaben Personalausgaben 422 01 174 Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 797,0

Mehr

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 0816 Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 0816 Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg V o r b e m e r k u n g : Veranschlagt ist die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau mit Gärtnerfachschule. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 127 Gebühren und tarifliche Entgelte 25,0

Mehr

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. V o r b e m e r k u n g : Die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden- Württemberg hat die Aufgabe, Geschichte, Raum und Bevölkerung Südwestdeutschlands zu erforschen, wissenschaftliche Arbeiten

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1468

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1468 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1468 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1468, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1476

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1476 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1476 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1476, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 0816 Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 0816 Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg 281 71 127 Sonstige Erstattungen 135,4 a) 122,0 118,3 b) 116,6 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: 2004 1. Entschädigungen nach dem Saatgutverkehrsgesetz 0,3 2. Kostenerstattung durch den Verband für Garten-,

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1407 Allgemeine Aufwendungen für das Bibliothekswesen

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1407 Allgemeine Aufwendungen für das Bibliothekswesen V o r b e m e r k u n g : Kap. 1407 enthält allgemeine Aufwendungen für die wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Baden-Württemberg sowie die Kosten für das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg.

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1468

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1468 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1468 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1468 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. re/rechts-,wirtschafts-,sozialwissenschaften in TEuro

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. re/rechts-,wirtschafts-,sozialwissenschaften in TEuro FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1454 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1454, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören

Mehr

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/ Mathematik, Naturwissenschaften in TEuro

Messgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/ Mathematik, Naturwissenschaften in TEuro FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1454 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1454, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft

Mehr

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0405 Grund- und Hauptschulen

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0405 Grund- und Hauptschulen Ausgaben Personalausgaben 422 01 114 Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 1.379.321,9 a) 1.449.661,2 1.417.964,1 b) 1.374.693,7 c) Mehrausgaben für Unterricht sind bei den Mitteln für Mehrarbeitsvergütungen

Mehr

Soll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. V o r b e m e r k u n g : Die 70. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 07. bis 09.06.1999 hat beschlossen, die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur in Ludwigsburg in ihrer

Mehr

Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2010/2011

Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2010/2011 Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2010/2011 Einzelplan 02 Baden-Württemberg FINANZMINISTERIUM -131- 0201 Ausgaben Personalausgaben 421 01 011 Bezüge des Ministerpräsidenten und des Ministers 2010 345,7

Mehr

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0428 Staatliche Feintechnikschule Villingen-Schwenningen

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0428 Staatliche Feintechnikschule Villingen-Schwenningen Vorwort: Die S t a a t l i c h e F e i n t e c h n i k s c h u l e V i l l i n g en - S c h w e n- n i n g e n führt eine Berufsfachschule für Feinwerkmechaniker/-innen, Systemelektroniker/-innen und Uhrmacher/-innen,

Mehr

Soll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Vorbemerkung: Die S t a a t l i c h e F e i n t e c h n i k s c h u l e V i l l i n g e n - S c h w e n n i n g e n führt eine Berufsfachschule für Feinwerkmechaniker, Systemelektroniker und Uhrmacher,

Mehr

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorwort: Im Zuge der Neuausrichtung der Kapitelstruktur nach Fachbereichen werden die bisherigen Kapitel 0428 und 0429 unter Kapitel 0428 zusammengefasst. Die bisher bei Kapitel

Mehr

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 0814 Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 0814 Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg 125 71 174 Ertrag des Lehr- und Versuchsbetriebs sowie aus 1.727,0 a) 1.700,0 der Verköstigung 1.560,5 b) 1.917,0 c) 1. Bodenerzeugnisse Wein, Branntwein, Sekt 1.217,5 Obst 89,1 Züchterzuschläge 290,0

Mehr

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) 2007 2008 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) 2007 2008 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. V o r b e m e r k u n g: Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. An der Hochschule sind 27 Studiengänge in den Fächergruppen der Betriebswirtschaft / Internationale Betriebswirtschaft, Chemie,

Mehr

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 0829 Naturschutz und Landschaftspflege

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 0829 Naturschutz und Landschaftspflege Vorbemerkung: Übertragen nach Kap. 1008 infolge der Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien im Rahmen der Regierungsneubildung. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 W 331 Vermischte Einnahmen

Mehr

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ist eine der ältesten und größten Kunsthochschulen in

Mehr

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR V o rb eme rku ng: Veranschlagt sind die Einnahmen, Ausgaben und Personalstellen der Baden-Württembergischen Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) mit Sitz in Freiburg. Einnahmen Verwaltungseinnahmen

Mehr

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 0812 Fachzentrum Pflanze Vermischte Einnahmen 30,0 a) 30,0 30,0 13,3 b) 9,9 c)

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 0812 Fachzentrum Pflanze Vermischte Einnahmen 30,0 a) 30,0 30,0 13,3 b) 9,9 c) Vorbemerkung: Veranschlagt ist ab 2015 das Fachzentrum Pflanze. Es besteht aus dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg mit Außenstellen in Rheinstetten-Forchheim, Stuttgart, Donaueschingen,

Mehr

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 0820 Landesanstalt für Schweinezucht Forchheim

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 0820 Landesanstalt für Schweinezucht Forchheim 129 72 549 Sonstige Einnahmen 8,2 a) 8,2 18,3 b) 12,2 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Ersätze für die Benutzung des Schlachthauses sowie Prüfgebühr für Stichprobentest gemäß Tierzuchtgesetz. Summe

Mehr

Gebühren für Leistungen der 17,0 a) 17,0 Digitalisierungswerkstatt 9,3 b) 7,6 c)

Gebühren für Leistungen der 17,0 a) 17,0 Digitalisierungswerkstatt 9,3 b) 7,6 c) Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 02 162 Gebühren für Leistungen der 17,0 a) 17,0 Digitalisierungswerkstatt 9,3 b) 7,6 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit. 511 01. Veranschlagt sind die Gebühren der

Mehr

Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/Rechts-,Wirtschafts-,Sozialwissenschaften in TEuro Gesamtkosten der Lehre/Mathematik,Naturwissenschaften

Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/Rechts-,Wirtschafts-,Sozialwissenschaften in TEuro Gesamtkosten der Lehre/Mathematik,Naturwissenschaften Produktorientierte Informationen 1. Ziele und Messgrößen Fachbereich (FB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen in Kapitel Ziele PB Lehre 1468 Förderung der Lehre

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1406 Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1406 Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 023 Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 gruppen 89 Förderung der internationalen wissenschaftlichen Kooperation Erläuterung:

Mehr