Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1477
|
|
- Lars Fuchs
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1477 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1477, Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 LHG (Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule). Die Hochschulen und ihre Mitglieder dienen durch ihre Aufgabenwahrnehmung in der Lehre, der Forschung und den Sonstigen Dienstleistungen entsprechend der Hochschulart der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste oder der Vermittlung einer Ausbildung, die zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder zu künstlerischen Tätigkeiten in der Berufspraxis befähigt ( 2 Abs. 1 LHG). Der Fachbereich Wissenschaft umfasst die Produktbereiche Lehre, Forschung und Sonstige Dienstleistungen. Der Produktbereich Lehre umfasst eine der Hauptaufgaben oder maßgeblichen Leistungsprozesse der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Studiengängen, die als konstitutives Element auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln. Der Produktbereich Forschung umfasst eine der Hauptaufgaben oder maßgeblichen Leistungsprozesse der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Forschungsvorhaben und dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium. Der Produktbereich Sonstige Dienstleistungen bezieht sich auf eine Mehrzahl von Aktivitäten, die die Hochschulen in Baden-Württemberg im Rahmen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft und Künste sowie der Vermittlung wissenschaftsorientierter, praxisbezogener und beruflicher Bildung wahrnehmen. Zu den Aktivitäten zählen Beratung, Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, Patente und Lizenzen sowie ggf. künstlerische Leistungen. Diese sollen insbesondere die Vermittlung von wissenschaftlichen oder wissenschaftsbezogenen Kenntnissen an Adressaten außerhalb der Hochschulen fördern. 2. Ziele und Messgrößen FB Wissenschaft Fachbereich (FB) Haushalts- Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) ermächti- gungen in Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Kapitel PB Lehre 1477, 1403 Ziele Vermittlung der Kenntnisse,Fähigkeiten,Methoden, die Studierende zu verantwortl. Handeln befähigen Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2007 (Soll 2007) Gesamtkosten der Lehre/Kunst in TEuro 3.506,7 GK der Lehre pro Student/Kunst in TEuro 9,2 Ist 2008 (Soll 2008) 4.135,4 15,5 Soll 2009 Soll 2010 Soll 2011 PB Forschung 1477, 1403, 1499 Theoret. u praxisorientierter Erkenntnisgewinn / Anwendungsentwicklung aus theoret. Erkenntnissen Kosten der Forschung/Kunst in TEuro 2.104,0 GK der Forschung pro Prof/Kunst in TEuro 168, ,2 203,4 Anteil Drittmittel am Haushaltsvolumen in % 16,0 23,3 PB Sonstige Dienstleistungen 1477, 1403 Sonstige Dienstleistungen GK Sonstige Dienstleistungen/Kunst in TEuro ,2-671-
2 V o rbemerk u ng: Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die Hochschule für Gestaltung Karlsruhe hat die Aufgabe, die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse aus den Labors und Werkstätten des Zentrums für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe in die Lehre umzusetzen. Damit wird eine umfassende Nutzung der personellen und technischen Einrichtung des ZKM möglich. Für die HfG sind innerhalb der Grundordnung neben den Grundlagenfächern fünf Studiengänge festgelegt, die unter dem Gesichtspunkt der spartenübergreifenden gestalterischen Anwendung der Medientechnik ausgewählt und strukturiert werden: 1. Kunstwissenschaft und Medientheorie, Philosophie und Ästhetik 2. Produktdesign 3. Visuelle Kommunikation/Graphikdesign 4. Szenographie 5. Medienkunst Die Zulassung zum Studium setzt das Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. In den Fächern Medienkunst, Grafik- Design, Produkt-Design und Szenographie ist ein Postgraduierten-Studiengang möglich. Das Studium der Kunstwissenschaften/Medienwissenschaften endet mit dem Magister-Examen oder der Promotion (Dr. phil.). Die Zahl der Studierenden im WS 2008/2009 betrug 385 (392). Einnahmen Verwaltungseinnahmen Einnahmen aus Studiengebühren 270,0 a) 216,0 216,0 308,5 b) 314,6 c) Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben -. Die Hochschule erhebt gem. 3 i.v.m. 5 LHGebG von den Studierenden eine Studiengebühr i.h.v. 500 EUR je Semester. Weniger aufgrund des erwarteten Rückgangs in Folge der Änderung des LHGebG ( Geschwisterregelung ) Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 1,7 b) 2,2 c) Vgl. Vermerk bei Tit Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 270,0 a) 216,0 216,0-672-
3 Übrige Einnahmen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und 0,0 a) 0,0 0,0 kommunaler Träger nach dem SGB III und II 17,9 b) 9,3 c) Vgl. Vermerk und Erläuterung bei Tit Ausgaben -. Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger nach dem SGB III und II zur Förderung der Arbeitsaufnahme und Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bzw. zur Eingliederung in Arbeit. Zwischensumme Übrige Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 gruppen 71 Für den Lehrbetrieb, für die Werkstätten, für die Forschung und zur Förderung der studentischen Angelegenheiten Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben Sonstige Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 0,9 b) 4,2 c) Zuschüsse und Zuwendungen Dritter 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Summe gruppe 71 0,0 a) 0,0 0,0 84 Einnahmen aus Drittmitteln Zuschüsse und Zuweisungen Dritter 0,0 a) 0,0 0, ,4 b) 615,3 c) Vgl. Vermerke bei Tit.Gr. 84 Ausgaben -. Summe gruppe 84 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 270,0 a) 216,0 216,0-673-
4 Ausgaben Mehrausgaben bei Tit Nr. 6 der Erläuterungen sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit. Gr. 71 zulässig. Die , , , , der Obergruppe 81 (ausgenommen ist der Tit ) und die Tit.Gr. 71 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich bei diesen n nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums um die Einsparung durch Nichtbesetzung von Stellen bei den n und Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 1.089,0 a) 1.074, ,0 700,9 b) 735,5 c) Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besoldungsrechtlichen Vorschriften Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge 391,1 a) 391,1 391,1 und Gastvorlesungen 390,5 b) 418,3 c) Für Lehraufträge 230,0 Für Gastprofessoren 161,1 zus. 391, Vergütungen und Auslagenersatz für Vertreter von 55,8 a) 55,8 55,8 Professoren 57,7 b) 86,9 c) Sonstige Beschäftigungsentgelte 2,0 a) 2,0 2,0 0,0 b) Entgelte an Beschäftigte nach dem SGB III und II 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Die Mittel sind übertragbar. Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit und der Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und zulässig
5 Entgelte an Beschäftigte bei Förderung der Arbeitsaufnahme bzw. bei Eingliederung in Arbeit und bei Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem SGB III und II Entgelte der Arbeitnehmer (Beschäftigten) 2.309,2 a) 2.221, , ,7 b) Leistungsentgelte nach 18 Abs. 7 und 8 TV-L i.v. mit 40 Nr. 6 TV-L können nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und gewährt werden. Ausgaben bei Erl.Ziff. 5 sind gegen Einsparung bei Tit.Gr. 71 zulässig. Übertragen nach Tit ,3 (bisherige Ziff. 3 der Erläuterungen - Nicht voll beschäftigte Arbeitnehmer). Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Arbeitnehmer einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen 5. 1/1/1 Auszubildende 6. Zeitzuschläge, Überstundenentgelte und Entgelte für Mehrarbeit 6,4 Vgl. Vermerk bei Tit (Stellenteil) N 135 Beschäftigungsentgelte für nicht vollbeschäftigte 0,0 a) 38,3 38,3 Arbeitnehmer mit weniger als 50 v.h. der durch- 0,0 b) schnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit Übertragen von Tit (bisherige Ziffer 3 der Erläuterungen). Zwischensumme Personalausgaben 3.847,1 a) 3.782, ,9 Sächliche Verwaltungsausgaben Zur Verfügung des Rektors für Aufwand aus 1,6 a) 1,6 1,6 dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 1,8 b) 2,4 c) Die Mittel sind übertragbar. Hieraus ist der Aufwand für Repräsentation sowie für die Immatrikulationsfeiern u. ä. zu bestreiten. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig
6 Sonstiger Sachaufwand 49,4 a) 49,4 49,4 130,4 b) 74,7 c) Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Geschäftsbedarf 4,9 2. Bücher, sonstige Druckerzeugnisse u. dgl. 2,0 3. Postgebühren 10,3 4. Haltung von Dienstfahrzeugen u. dgl. 3,3 5. Dienstreisen 4,9 6. Reisebeihilfen 2,5 7. Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 2,0 8. Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände 0,4 9. Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 13,7 10. Berufliche Fortbildung 0,4 11. Fremdsprachliche Aus- und Fortbildung 0,4 12. Sächliche Prüfungskosten 0,2 12. Vermischte Verwaltungsausgaben 4,4 zus. 49,4 Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Kunsthochschule (z.b. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften und Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen) bestritten werden. B e s t a n d a n D i e n s t k r a f t f a h r z e u g e n u n d s e l b s t f a h r e n d e n A r b e i t s m a s c h i n e n: Kombiwagen Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 51,0 a) 51,0 51,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Förderung der Studenten 1,7 a) 1,7 1,7 1,6 b) 2,1 c) Förderung des Europäischen Instituts für 63,9 a) 63,9 63,9 Kinofilm Karlsruhe (EIKK) 63,9 b) 83,1 c) Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 65,6 a) 65,6 65,6-676-
7 Ausgaben für Investitionen N 135 Ausstattungsmaßnahmen 0,0 a) 500,0 0,0 0,0 b) Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit , , , und Tit.Gr. 71 zulässig. Veranschlagt sind Investitionsmittel für die Erweiterung des Großen Studios um den Bereich der HD-Technik ( Expanded Digital Cinema Lab ). Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 0,0 a) 500,0 0,0 Besondere Finanzierungsausgaben Zuführung an den Studienfonds 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Ausgaben sind zulässig in Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 71. Für die Zuführung an den Studienfonds dürfen Einnahmen aus Studiengebühren nicht verwendet werden. Die Höhe der Zuführungsrate richtet sich nach den Beschlüssen des Verwaltungsrates des Studienfonds, vgl. 9 Abs. 8 LHGebG. Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 gruppen 71 Für den Lehrbetrieb, für die Werkstätten, für die Forschung und zur Förderung der studentischen Angelegenheiten Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit und erhöht sich um die Einnahmen bei Tit.Gr Personalaufwand 626,6 a) 613,1 613,1 372,1 b) 267,9 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Unbefristete Arbeitsverträge sind zulässig aus Studiengebühren, wenn aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Befristung nicht möglich ist
8 Weniger aufgrund des erwarteten Rückgangs in Folge der Änderung des LHGebG ( Geschwisterregelung ). 1. Persönliche Prüfungskosten 0,2 2. Personalaufwand (u.a. verlängerte Öffnungszeiten) 373,4 3. Vergütungen der wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte und des 185,5 künstlerischen und wissenschaftlichen Personals 4. Zur Verbesserung der Lehre 54,0 zus. 613,1 Zu 1.: Veranschlagt sind Prüfungsvergütungen und Kosten für die Prüfungsaufsicht. Vgl. Vermerk bei Tit Zu 2.: Einsparungen, die durch Nichtbesetzung von Stellen erzielt werden, können zur Beschäftigung von Aushilfskräften im wissenschaftlichen Dienst, im Bibliotheksdienst, im technischen Dienst und Verwaltungsdienst eingesetzt werden. Zu 3. Veranschlagt sind die Mittel für Vergütungen und Löhne von wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräften und Tutoren sowie für befristetes künstlerisches und wissenschaftliches Personal Sachaufwand 329,4 a) 300,6 285,3 598,3 b) 615,4 c) Übertragen nach Kap Tit in den Jahren 2010 und 2011 jeweils 15,3. Weniger aufgrund des erwarteten Rückgangs in Folge der Änderung des LHGebG ( Geschwisterregelung ) Aufwand für Informationstechnik 52,5 37,2 2. Für die Hochschulbibliothek und Diathek 6,4 6,4 3. Für Öffentlichkeitsarbeit 8,3 8,3 4. Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 14,0 14,0 5. Verbrauchsmittel 41,1 41,1 6. Lehr- und Lernmittel 43,1 43,1 7. Kosten für Veröffentlichungen und Dokumentationen 5,1 5,1 8. Dienstleistungen Dritter u dgl. 19,2 19,2 9. Sonstiger Sachaufwand 6,9 6,9 10. Zuschüsse für Diplomfilme 50,0 50,0 11. Zur Verbesserung der Lehre 54,0 54,0 zus. 300,6 285, Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine, 0,5 a) 0,5 0,5 Gesellschaften, Organisationen u. dgl. 0,5 b) 0,1 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 266,9 a) 239,9 239,9 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 255,1 b) 135,9 c) Zu 4.: Veranschlagt sind die Mittel für die laufenden Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten von Maschinen, Geräten und sonstigen Gegenständen. Zu 5.: Veranschlagt sind u.a. Ausgaben für die Bereiche Modellbau, Bühnenbild, Fotowerkstatt usw. Zu 8.: Veranschlagt sind u.a. Mittel für die Vergütungen an freie Mitarbeiter zur Durchführung einmaliger Lehrveranstaltungen ( Blockseminare ). Hieraus dürfen auch die anfallenden Reisekosten beglichen werden. Zu 9.: Veranschlagt sind u.a. Mittel für die Teilnahme an künstlerischen und wissenschaftlichen Veranstaltungen
9 Weniger aufgrund des erwarteten Rückgangs in Folge der Änderung des LHGebG ( Geschwisterregelung ). Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen (auch Hochschulbibliothek und Diathek) 131,9 Zur Verbesserung der Lehre 108,0 zus. 239,9 Die Mittel sind für die laufenden Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen und für die Unterhaltung und Instandsetzung von Maschinen, Geräten und sonstigen Gegenständen bestimmt Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe ,4 a) 1.154, ,8 84 Ausgaben aus Drittmitteln Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig. Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Aus diesen Mitteln können für die Mitarbeit bei Aufträgen Dritter Zeitaushilfen beschäftigt werden. Soweit dafür jedoch ständige Bedienstete eingesetzt werden, können diese Nebenvergütungen oder Überstundenvergütungen erhalten, wenn die gesetzlichen oder tariflichen Voraussetzungen dafür vorliegen Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 57,8 b) 32,8 c) Sachaufwand 0,0 a) 0,0 0, ,1 b) 464,4 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 0,0 b) Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe 84 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamtausgaben 5.187,1 a) 5.553, ,3-679-
10 Abschluss Kapitel 1477 Verwaltungseinnahmen 270,0 a) 216,0 216,0 Gesamteinnahmen 270,0 a) 216,0 216,0 Personalausgaben 4.473,7 a) 4.396, ,0 Sächliche Verwaltungsausgaben 380,4 a) 351,6 336,3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 66,1 a) 66,1 66,1 Ausgaben für Investitionen 266,9 a) 739,9 239,9 Gesamtausgaben 5.187,1 a) 5.553, ,3 Kapitel 1477 Zuschuss 4.917,1 a) 5.337, ,3-680-
Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/Kunst in TEuro. GK der Lehre pro Student/Kunst in TEuro 10,1
Produktorientierte Informationen FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1470, 1403 1. Ziele und Messgrößen Fachbereich (FB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) PB Lehre Haushaltsermächtigungen
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1455
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1455 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1455, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrMessgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Lehre/Sprach- und Kulturwissenschaften in TEuro. Gesamtkosten der Lehre/Kunst in TEuro 6.
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1472 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1472, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1476
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1476 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1476, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrSoll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die Hochschule für Musik und Darstellende bietet in neun Fachgruppen Instrumental-, Gesangs- und Opernausbildung, Dirigieren und
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1462
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1462 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1462, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrMessgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. in TEuro 6.236,8 (-) GK der Lehre pro Student/Kunst in TEuro 8,7 (-)
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1471 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1471, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1463
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1463 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1463, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrBezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/Rechts-,Wirtschafts-,Sozialwissenschaften in TEuro Gesamtkosten der Lehre/Mathematik,Naturwissenschaften
Produktorientierte Informationen FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1457, 1403 1. Ziele und Messgrößen Fachbereich (FB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) PB Lehre Haushaltsermächtigungen
MehrBezeichnung/Einheit. (Soll 2006) Gesamtkosten der Lehre/Sprachund Kulturwissenschaften in TEuro 653,0 (-)
Produktorientierte Informationen FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1447, 1403 1. Ziele und Messgrößen Fachbereich (FB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen
MehrBezeichnung/Einheit. (Soll 2006) Gesamtkosten der Lehre/Sprachund Kulturwissenschaften in TEuro 2.101,8 (-)
Produktorientierte Informationen FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1459, 1403 1. Ziele und Messgrößen Fachbereich (FB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Haushaltsermächtigungen
MehrSoll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die von der Landesregierung beschlossenen Informatik / Medien - Ausbauprogramme 1999 und 2000 werden
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1440 für die Kapitel 1440 bis 1464
Haushaltsermächtigungen: 1403, 1440 1464, 1499 1. Fachbereichs und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen BadenWürttembergs nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis
MehrMessgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. GK der Lehre pro Student / Kunst in TEuro. GK der Forschung pro Prof / Kunst in TEuro
FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1476, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs.
MehrSoll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung sind ab 1. Juli 2006 für das Zulassungsverfahren für den gehobenen Dienst zuständig.
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1440
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1440 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1440, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1457
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1457 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1457, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrSoll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ist eine der ältesten und größten Kunsthochschulen in
MehrMessgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Rechts-,Wirtschafts-, Gesamtkosten der Lehre / Mathematik, Naturwissenschaften
FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1443, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs.
MehrMessgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Rechts-,Wirtschafts-, Gesamtkosten der Lehre / Mathematik, Naturwissenschaften
FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1456, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs.
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1454
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1454 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1454, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1441
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1441 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1441, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1459
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1459 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1459, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrSoll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die von der Landesregierung beschlossenen Informatik / Medien - Ausbauprogramme 1999 und 2000 werden
MehrMinisterium für Kultus, Jugend und Sport 0450 Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen)
Vorwort: Es bestehen 5 Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung in Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Reutlingen und Schwäbisch Gmünd. 2003 2004 Zahl der Reallehreranwärter, die sich im Vorbereitungsdienst
MehrSoll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die von der Landesregierung beschlossenen Informatik / Medien - Ausbauprogramme 1999 und 2000 werden in den Haushaltsjahren 2007/2008
MehrMessgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. LA Grund, Hauptschulen in TEuro. LA Grundschulen in TEuro. GK Lehre/ LA Realschulen in TEuro
Haushaltsermächtigungen: 1403, 1426-1433, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis
MehrMessgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. re/rechts-,wirtschafts-,sozialwissenschaften in TEuro
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1450 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1450, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1463 Fachhochschule Kehl - Hochschule f. öff. Verwaltung
Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Fachhochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch im Haushalt 2004 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 3 StHG 2004 und Kap. 1465 Tit.
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1459 Hochschule Stuttgart (Medien)
Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Fachhochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 5 StHG 20005/2006
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1407 Allgemeine Aufwendungen für das Bibliothekswesen
V o r b e m e r k u n g : Kap. 1407 enthält allgemeine Aufwendungen für die wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Baden-Württemberg sowie die Kosten für das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg.
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1432 Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Pädagogischen Hochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch im Haushalt 2004 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 3 StHG und Kap. 1435
MehrMinisterium für Kultus, Jugend und Sport 0429 Staatliche Berufsfachschule mit Berufsaufbauschule Furtwangen
Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorwort: Die StaatIiche BerufsfachschuIe führt eine Berufsfachschule für Uhrmacherei, Feinmechanik und Elektronik sowie eine Berufsaufbauschule. Die Ausbildung an der Berufsaufbauschule
MehrSoll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
Vorbemerkung: Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind ein Studiengang für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, ein Studiengang für das Lehramt
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1427 Pädagogische Hochschule Heidelberg
Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Pädagogischen Hochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch im Haushalt 2004 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 3 StHG und Kap. 1435
MehrLandtag 0103 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 1,6 b) 3,1 c)
Vorbemerkung: Nach dem Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vom 7. Februar 2011 (GBl. S. 43) wurde die Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1446 Hochschule Konstanz
Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Fachhochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 5 StHG 2005/06
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1444
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1444 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1444, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1427
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1427 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1427, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1495 Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg
V o r b e m e r k u n g : Die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden- Württemberg hat die Aufgabe, Geschichte, Raum und Bevölkerung Südwestdeutschlands zu erforschen, wissenschaftliche Arbeiten
MehrMessgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Realschulen in TEuro 2.928,4 (-) Gesamtkosten Lehre/LA. Sonderschulen in TEuro 4.
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1427 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1427, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrMessgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. GK Lehre/ LA Grundschulen in TEuro 4.922, ,3 - -
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1428 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1428, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft
MehrErstattung von Prozesskosten 12,5 a) 0,0 0,0 0,0 b) 10,8 c) Vermischte Einnahmen 1,0 a) 0,0 0,0 0,7 b) 0,0 c)
V o r b e m e r k u n g : Im badischen Rechtsgebiet waren 64 staatliche Notariate eingerichtet, die am 1. Januar 2018 aufgehoben wurden. Aus der bis zum Jahresende 2017 währenden Tätigkeit dieser Notariate
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1449
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1449 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1449, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrSoll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
V o r b e m e r k u n g : Die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden- Württemberg hat die Aufgabe, Geschichte, Raum und Bevölkerung Südwestdeutschlands zu erforschen, wissenschaftliche Arbeiten
MehrSoll 2004 a) Betrag Betrag Ist 2003 b) für für Tit. Ist 2002 c) 2005 2006 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
Vorbemerkung: Mit dem Haushalt 2005/2006 wird den Kunsthochschulen die volle dezentrale Finanzverantwortung übertragen. Damit verbunden ist eine Zusammenfassung von Titelgruppen und die Einführung der
MehrMinisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 0801 Ministerium Vermischte Einnahmen 5,0 a) 5,0 5,0 0,0 b) 1,1 c)
Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 011 Vermischte Einnahmen 5,0 a) 5,0 5,0 0,0 b) 1,1 c) Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 5,0 a) 5,0 5,0 Gesamteinnahmen 5,0 a) 5,0 5,0 Ausgaben Personalausgaben 421
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1444
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1444 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1444, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1427 Pädagogische Hochschule Heidelberg
Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Pädagogischen Hochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 fortgesetzt (vgl. 6 Abs.
MehrSoll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 011 Vermischte Einnahmen 3,0 a) 5,0 5,0 4,1 b) 0,3 c) Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 3,0 a) 5,0 5,0 Gesamteinnahmen 3,0 a) 5,0 5,0 Ausgaben Personalausgaben 421
MehrSoll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
V o r b e m e r k u n g : Die Landesanstalt ist gemäß 30 Abs. 1 des Landwirtschaftsund Landeskulturgesetzes vom 14. März 1972 (GBI. S. 74) errichtet worden. Sie hat ihren Sitz in Schwäbisch Gmünd. Aufgaben
MehrLandtag FB Landesbeauftragter für den Datenschutz Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0103
Haushaltsermächtigungen: 0103 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Der Fachbereich Landesbeauftragter für den Datenschutz besteht aus dem Produktbereich Landesbeauftragter für den Datenschutz
MehrSoll 2003 a) Betrag Ist 2002 b) für Tit. Ist 2001 c) 2004 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR
79 Zuschüsse für besondere Zwecke 282 79 549 Sonstige Zuschüsse für besondere Zwecke 62,0 a) 32,4 47,4 b) 89,7 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk Tit.Gr. 79 Ausgaben. Veranschlagt sind Zuschüsse der EU für das
MehrMinisterium für Kultus, Jugend und Sport 0428 Staatliche Feintechnikschule Villingen-Schwenningen
Vorwort: Die S t a a t l i c h e F e i n t e c h n i k s c h u l e V i l l i n g en - S c h w e n- n i n g e n führt eine Berufsfachschule für Feinwerkmechaniker/-innen, Systemelektroniker/-innen und Uhrmacher/-innen,
MehrSoll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR
V o r b e m e r k u n g : Die Landesanstalt ist gemäß 30 Abs. 1 des Landwirtschaftsund Landeskulturgesetzes vom 14. März 1972 (GBI. S. 74) errichtet worden. Sie hat ihren Sitz in Schwäbisch Gmünd. Angegliedert
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1445
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1445 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1445, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrLandtag FB Landesbeauftragter für den Datenschutz Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0103
Haushaltsermächtigungen: 0103 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Der Fachbereich Landesbeauftragter für den Datenschutz besteht aus dem Produktbereich Landesbeauftragter für den Datenschutz
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1449
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1449 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1449, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrSoll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR. Reg.Bez.
Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorwort: Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen zusammen Baden-Württemberg Zahl der Realschulen (einschließlich an Grund-, und Hauptschulen) am 15. Oktober 2008: 171 96 87 73
MehrSoll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorwort: Im Zuge der Neuausrichtung der Kapitelstruktur nach Fachbereichen werden die bisherigen Kapitel 0428 und 0429 unter Kapitel 0428 zusammengefasst. Die bisher bei Kapitel
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1442 Fachhochschule Esslingen - Hochschule für Technik
Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Fachhochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch im Haushalt 2004 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 3 StHG 2004 und Kap. 1465 Tit.
MehrSoll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. An der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg sind ein Studiengang für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, ein Studiengang für
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1406 Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit
Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 023 Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 gruppen 89 Förderung der internationalen wissenschaftlichen Kooperation Erläuterung:
MehrMessgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre / Agrar-,Forst-, Ernährungswissenschaften
FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1449, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs.
MehrMessgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. (Soll 2012) Personal (Stellen) der Finanzkontrolle 245 (245)
Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1101 Haushaltsermächtigungen: 1101-1103 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Der Geschäftsbereich des s bildet den Fachbereich Finanzkontrolle.
MehrNachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2010/2011
Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2010/2011 Einzelplan 02 Baden-Württemberg FINANZMINISTERIUM -131- 0201 Ausgaben Personalausgaben 421 01 011 Bezüge des Ministerpräsidenten und des Ministers 2010 345,7
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1468
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1468 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1468, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1449 Fachhochschule Nürtingen - Hochschule für Wirtschaft, Landwirtschaft und Landespflege
Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Fachhochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch im Haushalt 2004 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 3 StHG 2004 und Kap. 1465 Tit.
MehrMinisterium für Kultus, Jugend und Sport 0405 Grund- und Hauptschulen
Ausgaben Personalausgaben 422 01 114 Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 1.379.321,9 a) 1.449.661,2 1.417.964,1 b) 1.374.693,7 c) Mehrausgaben für Unterricht sind bei den Mitteln für Mehrarbeitsvergütungen
MehrZweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014
Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014 Einzelplan 14 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst -429- 1402 Allgemeine Bewilligungen Personalausgaben 462 01 880 Globale Minderausgabe für
MehrSoll 2003 a) Betrag Ist 2002 b) für Tit. Ist 2001 c) 2004 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR
Vorwort: Übersicht über die Zahl der Schulen und der Schüler an beruflichen Schulen im Schuljahr 2002/2003 (Stichtag 9. Oktober 2002): Insgesamt ist folgende Entwicklung der Schülerzahlen zu erwarten:
MehrMinisterium für Ernährung und Ländlichen Raum 0816Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg
Vorbemerkung: Veranschlagt ist die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau mit Gärtnerfachschule. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 127 Gebühren und tarifliche Entgelte 40,0 a) 40,0 40,0
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1409 Aufwendungen für die Förderung der Studierenden im Hochschulwesen
V o r b e m e r k u n g : Im Kapitel 1409 sind die Haushaltsmittel für die Förderung und Betreuung der Studierenden an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
MehrMinisterium für Ernährung und Ländlichen Raum 0835 Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt
Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorbemerkung: Veranschlagt sind die Einnahmen, Ausgaben und Personalstellen der Baden-Württembergischen Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt mit Sitz in Freiburg. Einnahmen
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1468
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1468 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1468 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrMessgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre / Rechts-, Wirtschafts-, Sozialwissenschaften
FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1420, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs.
MehrMessgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/Mathematik,Naturwissensch. aften in TEuro
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1468 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1468, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrInnenministerium 0311 Ausbildung für den Verwaltungsdienst
Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung V o r b e m e r k u n g: I. Gehobener Dienst Veranschlagt sind bei 2004-422 03, 453 01 und 527 01 die Ausgaben für die Reg.lnsp.Anw. 20.300,4 (422 03 enthält Bezüge für Reg.lnsp.Anw.
MehrMessgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre / Ingenieurwissenschaften. in TEuro
FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 403, 468. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach Abs. 2 Nr. bis
MehrMessgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. GK Lehre /LA Realschulen in TEuro 52,2 0,
FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1426, 1499 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs.
MehrNachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2007/08
Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2007/08 Einzelplan 02 Staatsministerium Betragsteil Baden-Württemberg FINANZMINISTERIUM -2- 0201 Staatsministerium Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung V o r b e m e r k u
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1420 Universität Mannheim
Vo r b e m e r k u n g: Vgl. die Hinweise in Abschnitt B des Vorworts. Die Zahl der Studierenden betrug im Wintersemester 2002/03 12 294. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 131 Vermischte Einnahmen
MehrSoll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
Vorbemerkung: Die S t a a t l i c h e F e i n t e c h n i k s c h u l e V i l l i n g e n - S c h w e n n i n g e n führt eine Berufsfachschule für Feinwerkmechaniker, Systemelektroniker und Uhrmacher,
MehrMinisterium für Ernährung und Ländlichen Raum 0816 Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg
281 71 127 Sonstige Erstattungen 135,4 a) 122,0 118,3 b) 116,6 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: 2004 1. Entschädigungen nach dem Saatgutverkehrsgesetz 0,3 2. Kostenerstattung durch den Verband für Garten-,
MehrWS 2005/ WS 2004/ WS 2005/ WS 2003/
Produktorientierte Informationen Produktbereich Lehre und Forschung Studierende 1) Ausländische Studierende gesamt davon weiblich gesamt davon weiblich WS 2003/2004 2.621 1.829 504 376 Sprach- und Kulturwissenschaften
MehrSoll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorbemerkung: Aufgrund der Verordnung der Landesregierung vom 24. April 1979 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2010 (GBl. S. 1001), ist für
MehrSoll 2011 a) Betrag Ist 2010 b) für Titel. Ist 2009 c) 2012 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR
Vorbemerkung: Die S t a a t l i c h e F e i n t e c h n i k s c h u l e V i l l i n g e n - S c h w e n n i n g e n führt eine Berufsfachschule für Feinwerkmechaniker, Systemelektroniker und Uhrmacher,
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1409 Aufwendungen für die Förderung der Studierenden im Hochschulwesen
V o r b e m e r k u n g : Im Kapitel 1409 sind die Haushaltsmittel für die Förderung und Betreuung der Studierenden an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen, Kunsthochschulen und
MehrMinisterium für Ernährung und Ländlichen Raum 0816 Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg
V o r b e m e r k u n g : Veranschlagt ist die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau mit Gärtnerfachschule. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 127 Gebühren und tarifliche Entgelte 25,0
MehrMinisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 0829 Naturschutz und Landschaftspflege
Vorbemerkung: Übertragen nach Kap. 1008 infolge der Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien im Rahmen der Regierungsneubildung. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 W 331 Vermischte Einnahmen
MehrMessgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. re/rechts-,wirtschafts-,sozialwissenschaften in TEuro
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1454 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1454, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1418
Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1418 Haushaltsermächtigungen: 1418, 1403 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen
MehrMinisterium für Kultus, Jugend und Sport 0460 Sportförderung
HHR Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 19 323 25.600,00 25.600,00 25.600,00 119 23 323 119 49 323 5.100,00 5.100,00 5.100,00 Zw.S. Verwaltungseinnahmen 30.700,00 n 71 282 71 324 Summe 71 72 331 72 323
MehrMessgrößen zur Zielerreichung. Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/ Mathematik, Naturwissenschaften in TEuro
FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1468 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1403, 1468 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören
MehrVorbemerkung: In diesem Kapitel ist auch der Aufwand für die Grundschulförderklassen (bisher allgemeine Schulkindergärten) mitveranschlagt.
Vorbemerkung: In diesem Kapitel ist auch der Aufwand für die Grundschulförderklassen (bisher allgemeine Schulkindergärten) mitveranschlagt. Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen zusammen Baden-Württemberg
MehrSoll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR
V o r b e m e r k u n g : Aufgrund der VO der Landesregierung vom 24. April 1979 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch VO vom 16. Juli 2007 (GBl. S. 345) ist für die Ausbildung zum Beamten des gehobenen
MehrBetriebsergebnis. Fördermittel-/ Transfereinnahmen. Erträge Tsd.EUR Ist , , ,3-144,6 178,3 33, ,5-9.
Produktorientierte Informationen FB Berufliche schulische Bildung Haushaltsermächtigungen: 04010403, 04200428, 0436, 03040307 und 1221 1. Kosten und Erlöse Gesamtergebnis Zusammensetzung der Fachbereichskosten
MehrSoll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
Vorbemerkung: Zu Tit.Gr. 70: Die von den Versorgungsämtern wahrgenommenen Aufgaben im Sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht sind nach dem Verwaltungsstruktur- Reformgesetz vom 1.7.2004
MehrSoll 2011 a) Betrag Ist 2010 b) für Titel. Ist 2009 c) 2012 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR
V o r b e m e r k u n g: Das Archäologische Landesmuseum unterhält Zweigmuseen in Aalen, Bad Buchau, Oberriexingen, Osterburken, Rottweil und Walheim. Das Archäologische Landesmuseum wird ab 01.01.2012
MehrSoll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR
V o r b e m e rk u ng: Am 13. Dezember 2002 wurde der Neubau des Haus der Geschichte Baden-Württemberg eröffnet. Dem Haus der Geschichte stehen darin rd. 2 130 qm Dauerausstellungsfläche und rd. 500 qm
Mehr