Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1477

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1 FB Wissenschaft Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 1477 FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1477, Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Zum Fachbereich Wissenschaft gehören die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 LHG (Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule). Die Hochschulen und ihre Mitglieder dienen durch ihre Aufgabenwahrnehmung in der Lehre, der Forschung und den Sonstigen Dienstleistungen entsprechend der Hochschulart der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste oder der Vermittlung einer Ausbildung, die zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder zu künstlerischen Tätigkeiten in der Berufspraxis befähigt ( 2 Abs. 1 LHG). Der Fachbereich Wissenschaft umfasst die Produktbereiche Lehre, Forschung und Sonstige Dienstleistungen. Der Produktbereich Lehre umfasst eine der Hauptaufgaben oder maßgeblichen Leistungsprozesse der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Studiengängen, die als konstitutives Element auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln. Der Produktbereich Forschung umfasst eine der Hauptaufgaben oder maßgeblichen Leistungsprozesse der Hochschulen in Baden-Württemberg, die dem Fachbereich Wissenschaft des MWK zugeordnet sind. Dies sind die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und die Duale Hochschule. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Mitglieder der genannten Einrichtungen weitestgehend im Rahmen von Forschungsvorhaben und dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium. Der Produktbereich Sonstige Dienstleistungen bezieht sich auf eine Mehrzahl von Aktivitäten, die die Hochschulen in Baden-Württemberg im Rahmen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft und Künste sowie der Vermittlung wissenschaftsorientierter, praxisbezogener und beruflicher Bildung wahrnehmen. Zu den Aktivitäten zählen Beratung, Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, Patente und Lizenzen sowie ggf. künstlerische Leistungen. Diese sollen insbesondere die Vermittlung von wissenschaftlichen oder wissenschaftsbezogenen Kenntnissen an Adressaten außerhalb der Hochschulen fördern. 2. Ziele und Messgrößen FB Wissenschaft Fachbereich (FB) Haushalts- Servicebereich(SB) Produktbereich (PB) ermächti- gungen in Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) Kapitel PB Lehre 1477, 1403 Ziele Vermittlung der Kenntnisse,Fähigkeiten,Methoden, die Studierende zu verantwortl. Handeln befähigen Bezeichnung/Einheit Messgrößen zur Zielerreichung Ist 2007 (Soll 2007) Gesamtkosten der Lehre/Kunst in TEuro 3.506,7 GK der Lehre pro Student/Kunst in TEuro 9,2 Ist 2008 (Soll 2008) 4.135,4 15,5 Soll 2009 Soll 2010 Soll 2011 PB Forschung 1477, 1403, 1499 Theoret. u praxisorientierter Erkenntnisgewinn / Anwendungsentwicklung aus theoret. Erkenntnissen Kosten der Forschung/Kunst in TEuro 2.104,0 GK der Forschung pro Prof/Kunst in TEuro 168, ,2 203,4 Anteil Drittmittel am Haushaltsvolumen in % 16,0 23,3 PB Sonstige Dienstleistungen 1477, 1403 Sonstige Dienstleistungen GK Sonstige Dienstleistungen/Kunst in TEuro ,2-671-

2 V o rbemerk u ng: Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die Hochschule für Gestaltung Karlsruhe hat die Aufgabe, die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse aus den Labors und Werkstätten des Zentrums für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe in die Lehre umzusetzen. Damit wird eine umfassende Nutzung der personellen und technischen Einrichtung des ZKM möglich. Für die HfG sind innerhalb der Grundordnung neben den Grundlagenfächern fünf Studiengänge festgelegt, die unter dem Gesichtspunkt der spartenübergreifenden gestalterischen Anwendung der Medientechnik ausgewählt und strukturiert werden: 1. Kunstwissenschaft und Medientheorie, Philosophie und Ästhetik 2. Produktdesign 3. Visuelle Kommunikation/Graphikdesign 4. Szenographie 5. Medienkunst Die Zulassung zum Studium setzt das Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. In den Fächern Medienkunst, Grafik- Design, Produkt-Design und Szenographie ist ein Postgraduierten-Studiengang möglich. Das Studium der Kunstwissenschaften/Medienwissenschaften endet mit dem Magister-Examen oder der Promotion (Dr. phil.). Die Zahl der Studierenden im WS 2008/2009 betrug 385 (392). Einnahmen Verwaltungseinnahmen Einnahmen aus Studiengebühren 270,0 a) 216,0 216,0 308,5 b) 314,6 c) Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben -. Die Hochschule erhebt gem. 3 i.v.m. 5 LHGebG von den Studierenden eine Studiengebühr i.h.v. 500 EUR je Semester. Weniger aufgrund des erwarteten Rückgangs in Folge der Änderung des LHGebG ( Geschwisterregelung ) Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 1,7 b) 2,2 c) Vgl. Vermerk bei Tit Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 270,0 a) 216,0 216,0-672-

3 Übrige Einnahmen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und 0,0 a) 0,0 0,0 kommunaler Träger nach dem SGB III und II 17,9 b) 9,3 c) Vgl. Vermerk und Erläuterung bei Tit Ausgaben -. Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger nach dem SGB III und II zur Förderung der Arbeitsaufnahme und Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bzw. zur Eingliederung in Arbeit. Zwischensumme Übrige Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 gruppen 71 Für den Lehrbetrieb, für die Werkstätten, für die Forschung und zur Förderung der studentischen Angelegenheiten Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben Sonstige Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 0,9 b) 4,2 c) Zuschüsse und Zuwendungen Dritter 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Summe gruppe 71 0,0 a) 0,0 0,0 84 Einnahmen aus Drittmitteln Zuschüsse und Zuweisungen Dritter 0,0 a) 0,0 0, ,4 b) 615,3 c) Vgl. Vermerke bei Tit.Gr. 84 Ausgaben -. Summe gruppe 84 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 270,0 a) 216,0 216,0-673-

4 Ausgaben Mehrausgaben bei Tit Nr. 6 der Erläuterungen sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit. Gr. 71 zulässig. Die , , , , der Obergruppe 81 (ausgenommen ist der Tit ) und die Tit.Gr. 71 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich bei diesen n nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums um die Einsparung durch Nichtbesetzung von Stellen bei den n und Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 1.089,0 a) 1.074, ,0 700,9 b) 735,5 c) Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besoldungsrechtlichen Vorschriften Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge 391,1 a) 391,1 391,1 und Gastvorlesungen 390,5 b) 418,3 c) Für Lehraufträge 230,0 Für Gastprofessoren 161,1 zus. 391, Vergütungen und Auslagenersatz für Vertreter von 55,8 a) 55,8 55,8 Professoren 57,7 b) 86,9 c) Sonstige Beschäftigungsentgelte 2,0 a) 2,0 2,0 0,0 b) Entgelte an Beschäftigte nach dem SGB III und II 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Die Mittel sind übertragbar. Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit und der Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und zulässig

5 Entgelte an Beschäftigte bei Förderung der Arbeitsaufnahme bzw. bei Eingliederung in Arbeit und bei Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem SGB III und II Entgelte der Arbeitnehmer (Beschäftigten) 2.309,2 a) 2.221, , ,7 b) Leistungsentgelte nach 18 Abs. 7 und 8 TV-L i.v. mit 40 Nr. 6 TV-L können nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und gewährt werden. Ausgaben bei Erl.Ziff. 5 sind gegen Einsparung bei Tit.Gr. 71 zulässig. Übertragen nach Tit ,3 (bisherige Ziff. 3 der Erläuterungen - Nicht voll beschäftigte Arbeitnehmer). Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Arbeitnehmer einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen 5. 1/1/1 Auszubildende 6. Zeitzuschläge, Überstundenentgelte und Entgelte für Mehrarbeit 6,4 Vgl. Vermerk bei Tit (Stellenteil) N 135 Beschäftigungsentgelte für nicht vollbeschäftigte 0,0 a) 38,3 38,3 Arbeitnehmer mit weniger als 50 v.h. der durch- 0,0 b) schnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit Übertragen von Tit (bisherige Ziffer 3 der Erläuterungen). Zwischensumme Personalausgaben 3.847,1 a) 3.782, ,9 Sächliche Verwaltungsausgaben Zur Verfügung des Rektors für Aufwand aus 1,6 a) 1,6 1,6 dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 1,8 b) 2,4 c) Die Mittel sind übertragbar. Hieraus ist der Aufwand für Repräsentation sowie für die Immatrikulationsfeiern u. ä. zu bestreiten. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig

6 Sonstiger Sachaufwand 49,4 a) 49,4 49,4 130,4 b) 74,7 c) Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Geschäftsbedarf 4,9 2. Bücher, sonstige Druckerzeugnisse u. dgl. 2,0 3. Postgebühren 10,3 4. Haltung von Dienstfahrzeugen u. dgl. 3,3 5. Dienstreisen 4,9 6. Reisebeihilfen 2,5 7. Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 2,0 8. Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände 0,4 9. Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 13,7 10. Berufliche Fortbildung 0,4 11. Fremdsprachliche Aus- und Fortbildung 0,4 12. Sächliche Prüfungskosten 0,2 12. Vermischte Verwaltungsausgaben 4,4 zus. 49,4 Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Kunsthochschule (z.b. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften und Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen) bestritten werden. B e s t a n d a n D i e n s t k r a f t f a h r z e u g e n u n d s e l b s t f a h r e n d e n A r b e i t s m a s c h i n e n: Kombiwagen Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 51,0 a) 51,0 51,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Förderung der Studenten 1,7 a) 1,7 1,7 1,6 b) 2,1 c) Förderung des Europäischen Instituts für 63,9 a) 63,9 63,9 Kinofilm Karlsruhe (EIKK) 63,9 b) 83,1 c) Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 65,6 a) 65,6 65,6-676-

7 Ausgaben für Investitionen N 135 Ausstattungsmaßnahmen 0,0 a) 500,0 0,0 0,0 b) Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit , , , und Tit.Gr. 71 zulässig. Veranschlagt sind Investitionsmittel für die Erweiterung des Großen Studios um den Bereich der HD-Technik ( Expanded Digital Cinema Lab ). Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 0,0 a) 500,0 0,0 Besondere Finanzierungsausgaben Zuführung an den Studienfonds 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Ausgaben sind zulässig in Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 71. Für die Zuführung an den Studienfonds dürfen Einnahmen aus Studiengebühren nicht verwendet werden. Die Höhe der Zuführungsrate richtet sich nach den Beschlüssen des Verwaltungsrates des Studienfonds, vgl. 9 Abs. 8 LHGebG. Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 gruppen 71 Für den Lehrbetrieb, für die Werkstätten, für die Forschung und zur Förderung der studentischen Angelegenheiten Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit und erhöht sich um die Einnahmen bei Tit.Gr Personalaufwand 626,6 a) 613,1 613,1 372,1 b) 267,9 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Unbefristete Arbeitsverträge sind zulässig aus Studiengebühren, wenn aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Befristung nicht möglich ist

8 Weniger aufgrund des erwarteten Rückgangs in Folge der Änderung des LHGebG ( Geschwisterregelung ). 1. Persönliche Prüfungskosten 0,2 2. Personalaufwand (u.a. verlängerte Öffnungszeiten) 373,4 3. Vergütungen der wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte und des 185,5 künstlerischen und wissenschaftlichen Personals 4. Zur Verbesserung der Lehre 54,0 zus. 613,1 Zu 1.: Veranschlagt sind Prüfungsvergütungen und Kosten für die Prüfungsaufsicht. Vgl. Vermerk bei Tit Zu 2.: Einsparungen, die durch Nichtbesetzung von Stellen erzielt werden, können zur Beschäftigung von Aushilfskräften im wissenschaftlichen Dienst, im Bibliotheksdienst, im technischen Dienst und Verwaltungsdienst eingesetzt werden. Zu 3. Veranschlagt sind die Mittel für Vergütungen und Löhne von wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräften und Tutoren sowie für befristetes künstlerisches und wissenschaftliches Personal Sachaufwand 329,4 a) 300,6 285,3 598,3 b) 615,4 c) Übertragen nach Kap Tit in den Jahren 2010 und 2011 jeweils 15,3. Weniger aufgrund des erwarteten Rückgangs in Folge der Änderung des LHGebG ( Geschwisterregelung ) Aufwand für Informationstechnik 52,5 37,2 2. Für die Hochschulbibliothek und Diathek 6,4 6,4 3. Für Öffentlichkeitsarbeit 8,3 8,3 4. Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 14,0 14,0 5. Verbrauchsmittel 41,1 41,1 6. Lehr- und Lernmittel 43,1 43,1 7. Kosten für Veröffentlichungen und Dokumentationen 5,1 5,1 8. Dienstleistungen Dritter u dgl. 19,2 19,2 9. Sonstiger Sachaufwand 6,9 6,9 10. Zuschüsse für Diplomfilme 50,0 50,0 11. Zur Verbesserung der Lehre 54,0 54,0 zus. 300,6 285, Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine, 0,5 a) 0,5 0,5 Gesellschaften, Organisationen u. dgl. 0,5 b) 0,1 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 266,9 a) 239,9 239,9 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 255,1 b) 135,9 c) Zu 4.: Veranschlagt sind die Mittel für die laufenden Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten von Maschinen, Geräten und sonstigen Gegenständen. Zu 5.: Veranschlagt sind u.a. Ausgaben für die Bereiche Modellbau, Bühnenbild, Fotowerkstatt usw. Zu 8.: Veranschlagt sind u.a. Mittel für die Vergütungen an freie Mitarbeiter zur Durchführung einmaliger Lehrveranstaltungen ( Blockseminare ). Hieraus dürfen auch die anfallenden Reisekosten beglichen werden. Zu 9.: Veranschlagt sind u.a. Mittel für die Teilnahme an künstlerischen und wissenschaftlichen Veranstaltungen

9 Weniger aufgrund des erwarteten Rückgangs in Folge der Änderung des LHGebG ( Geschwisterregelung ). Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen (auch Hochschulbibliothek und Diathek) 131,9 Zur Verbesserung der Lehre 108,0 zus. 239,9 Die Mittel sind für die laufenden Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen und für die Unterhaltung und Instandsetzung von Maschinen, Geräten und sonstigen Gegenständen bestimmt Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe ,4 a) 1.154, ,8 84 Ausgaben aus Drittmitteln Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig. Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Aus diesen Mitteln können für die Mitarbeit bei Aufträgen Dritter Zeitaushilfen beschäftigt werden. Soweit dafür jedoch ständige Bedienstete eingesetzt werden, können diese Nebenvergütungen oder Überstundenvergütungen erhalten, wenn die gesetzlichen oder tariflichen Voraussetzungen dafür vorliegen Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 57,8 b) 32,8 c) Sachaufwand 0,0 a) 0,0 0, ,1 b) 464,4 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 0,0 b) Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe 84 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamtausgaben 5.187,1 a) 5.553, ,3-679-

10 Abschluss Kapitel 1477 Verwaltungseinnahmen 270,0 a) 216,0 216,0 Gesamteinnahmen 270,0 a) 216,0 216,0 Personalausgaben 4.473,7 a) 4.396, ,0 Sächliche Verwaltungsausgaben 380,4 a) 351,6 336,3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 66,1 a) 66,1 66,1 Ausgaben für Investitionen 266,9 a) 739,9 239,9 Gesamtausgaben 5.187,1 a) 5.553, ,3 Kapitel 1477 Zuschuss 4.917,1 a) 5.337, ,3-680-

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