Weiterbildung in Schleswig-Holstein
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- Klaus Hofer
- vor 8 Jahren
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1 Weiterbildung in Schleswig-Holstein Information, Beratung und Fördermöglichkeiten für Weiterbildung in Pflegeberufen Martina Benedetti, VII 616, November
2 Information und Beratung Weiterbildungskurse: Sie suchen ein Weiterbildungsangebot im Pflegebereich? Im Kursportal Schleswig-Holstein erhalten Sie einen landesweiten Überblick bli und können Ihre Wunschweiterbildung bequem über das Internet buchen: Weiterbildungsberatungsstellen / Weiterbildungsverbünde: Sie benötigen Informationen oder Beratung zu Ihren Weiterbildungs- planungen? Sie suchen eine geeignete Weiterbildung im Pflegebereich oder möchten erfahren, ob und welche Fördermöglichkeiten es gibt? Beratung und Informationen rund um Ihre Weiterbildung erhalten Sie kostenlos - bei den 12 regionalen, von der Landesregierung geförderten Weiterbildungsverbünden. Informationen und Kontaktdaten: 2
3 Bildungsprämie (Prämiengutschein) Beratungsgespräch in ausgewiesener Beratungsstelle t erforderlich max. 500 Zuschuss für Erwerbstätige (Jahreseinkommen bis / bei gemeinsam Veranlagten) Eigenanteil mindestens in Zuschusshöhe Einlösen des Gutscheines beim Weiterbildungsanbieter t Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen Förderberechtigt: Beschäftigte in privatwirtschaftlich organisierten Pflegeunternehmen (Sitz od. Betriebsstätte in SH) Förderhöhe: Bei Freistellung unter Lohnfortzahlung können durch Anrechnung der Lohnkosten bis zu 100% der Seminarkosten bezuschusst werden. Ohne Freistellung muss Arbeitgeber 55% der Kosten tragen. Maximal möglicher Zuschuss: (Seminarkosten müssen mindestens 160 betragen) Seminardauer: mind. 16 bis höchstens 400 Unterrichtsstunden 3
4 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sog. Meister-BAföG ) Finanzielle i Unterstützung bei Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung f (z.b. Leitung einer Pflegeeinheit ), Finanzierung Bund (78%) und Länder (22%) Beratung, Information und Antragstellung bei der Investitionsbank Schleswig- Holstein Förderung grundsätzlich in allen Berufsbereichen möglich, unabhängig von Form der Durchführung g( (Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt, Fernunterricht) Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Voraussetzungen geknüpft, z.b.: - abgeschlossene Erstausbildung muss vorhanden sein - Dauer der Fortbildung: mindestens 400 Unterrichtsstunden. Vollzeitmaßnahmen nicht länger als 2 Jahre, Teilzeitmaßnahmen nicht länger als 4 Jahre - Fortbildung muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfen- prüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen 4
5 Förderung nach dem AFBG in SH z.b. möglich nach folgenden Landesverordnungen: - Fortbildungsabschluss: Leiter/in einer Pflegeeinheit Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung für die Leitung einer Pflegeeinheit (WBLPflEVO) vom Bedingungen: a) die weiteren 300 fakultativen Unterrichtsstunden müssen besucht werden b) die Teilnahme an der öffentlich-rechtlichen Prüfung gemäß der WBLPflEVO muss erfolgen - Fortbildungsabschluss: Fachpfleger/in für Psychiatrie Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Pflegefachkräften für Psychiatrie (WBPsychVO) vom Fortbildungsabschlüsse: Fachpfleger/in für Intensivpflege, Fachpfleger/in für Anästhesiepflege Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Pflegefachkräften für Intensivpflege und für Anästhesiepflege (WBluAVO) vom
6 Förderung nach dem AFBG in SH z.b. möglich nach folgenden Landesverordnungen: - Fortbildungsabschluss: b Fachpfleger/in für Rehabilitation ti Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Pflegefachkräften für Rehabilitation (WBRVO) vom Fortbildungsabschluss: Fachkraft für Hygiene Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung zu Fachkräften für Hygiene (WBHygVO) vom Fortbildungsabschlüsse: Fachpfleger/in für den operativen Funktionsdienst, Fachpfleger/in für den endoskopischen Funktionsdienst Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Pflegefachkräften für die Funktionsdienste Operationsdienst und Endoskopie (WBFOuEVO) v, Fortbildungsabschluss: Fachpfleger/in für Onkologie und Palliativpflege Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Pflegefachkräften für Onkologie und Palliativpflege (WBOuPVO) v
7 InfoNetz Weiterbildung noch hf Fragen? Ansprechpartner und alle Informationen zur Weiterbildung in Schleswig-Holstein im InfoNetz Weiterbildung: holstein de 7
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