Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß

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1 ) Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis. Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis. Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis.

2 ) Neue Satzung des Jugendamtes und neue Ausschussmitglieder; Stadtratssitzung vom ; Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen vom In der letzten Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen wurde die Neufassung der Satzung für das Jugendamt empfohlen. Mit Beschluss vom ist der Stadtrat dieser Empfehlung gefolgt. Dem Antrag des Jobcenters Weiden-Neustadt auf Mitgliedschaft im Ausschuss wurde somit gefolgt. Die neue Satzung ist zum in Kraft getreten. Dem Ausschuss gehören seither 15 stimmberechtigte und 17 beratende Mitglieder an. Auf Vorschlag des Jobcenters Weiden-Neustadt hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom Frau, als beratendes Mitglied in den Ausschuss bestellt und als ihre Stellvertreterin Frau, beides Integrationsfachkräfte im Vermittlungsbereich der unter 25-Jährigen. Die Mitglieder des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen heißen Frau und deren Stellvertreterin willkommen. Die Mitglieder des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen heißen Frau und deren Stellvertreterin willkommen.

3 ) Evaluation der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) für die Grundschulen; Vortrag von Frau (JaS-Fachkraft der Gerhardingerschule) und Frau (JaS- Fachkraft der Albert-Schweitzer-Schule) Der Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss hat unter Vorschlag des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen (Sitzung vom ) in seiner Sitzung vom folgenden Beschluss gefasst: der Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss beschließt einen stufenweisen Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen. Damit soll ein wichtiger präventiver Beitrag geleistet werden, um die Situation von Jugendlichen ohne Bildungsabschluss bzw. schlechten Vermittlungschancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern. Der Ausbau erfolgt stufenweise ab dem Schuljahr 2012/2013 nach folgender Rangfolge und Dringlichkeit zunächst für Vor einem weiteren Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen ist ein Evaluationsbericht vorzulegen, danach erfolgt erneute Beratung Zur JaS an der wird auf die Niederschriften der Sitzungen des AJHSF vom , , , und verwiesen. Die Stelle der JaS-Fachkraft an der wurde zum mit Frau besetzt. Die Stelle der JaS-Fachkraft an der wurde zum mit Frau besetzt. Die Evaluation wird von beiden JaS-Fachkräften präsentiert. Die JaS an Grundschulen ist ein wichtiger Beitrag der Jugendsozialarbeit als Anlaufstelle für belastete Kinder und deren Eltern. Es wird empfohlen, den Ausbau weiter stufenweise zu verfolgen. Der Finanzausschuss/Stadtrat wird gebeten, die für den Ausbau erforderlichen Haushaltsmittel bereit zu stellen. Die JaS an Grundschulen ist ein wichtiger Beitrag der Jugendsozialarbeit als Anlaufstelle für belastete Kinder und deren Eltern. Es wird empfohlen, den Ausbau weiter stufenweise zu verfolgen. Der Finanzausschuss/Stadtrat wird gebeten, die für den Ausbau erforderlichen Haushaltsmittel bereit zu stellen.

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5 ) Evaluation Schülercafé Scout ; Präsentation von Frau ; Weiterführung und öffentliche Ausschreibung der Maßnahme Per Vergabebeschluss Nr. 77 vom durch den Finanz-, Vergabe-, Grundstücksund Sanierungsausschuss wurde die Betriebsführung des Schülercafé Scout an das für zwei Jahre, vom bis , vergeben. Ein entsprechender Betriebsführungsvertrag wurde vereinbart. Darin ist auch die Erforderlichkeit von begleitendem Monitoring und Evaluation festgeschrieben. Da der Betriebsführungsvertrag am endet ist eine Entscheidung über die Weiterführung und Ausschreibung der Maßnahme zu treffen. Um die erforderlichen Fristen nicht zu versäumen, hat die Ausschreibung spätestens Mitte April zu erfolgen. Die Leiterin des Schülercafé Scout, Frau, stellt in einer Präsentation das bestehende pädagogische Konzept und die Evaluierung vor. Die Weiterführung und Ausschreibung des Schülercafé Scout wird empfohlen. Das evaluierte pädagogische Konzept soll dazu als Vorlage dienen. Die Ausschreibung wird für weitere zwei Jahre, vom bis , empfohlen. Der Stadtrat wird gebeten, der Ausschreibung zuzustimmen. Im Anschluss daran wird der Finanzausschuss/Stadtrat gebeten, die für den Betrieb des Schülercafé Scout erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Weiterführung und Ausschreibung des Schülercafé Scout wird empfohlen. Das evaluierte pädagogische Konzept soll dazu als Vorlage dienen. Die Ausschreibung wird für weitere zwei Jahre, vom bis , empfohlen. Der Stadtrat wird gebeten, der Ausschreibung zuzustimmen. Im Anschluss daran wird der Finanzausschuss/Stadtrat gebeten, die für den Betrieb des Schülercafé Scout erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

6 ) ESF-Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier Das Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier wurde als gemeinschaftliches ESF- Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgelegt. Kurzfassung der Förderrichtlinie: Förderrichtlinie Grundlage: Stärkung der Jugendsozialarbeit nach 13 SGB VIII Zielgruppe: Junge Menschen im Alter von 12 bis 26 Jahren, die von Angeboten der beruflichen Bildung und Arbeitsförderung nicht mehr erfasst oder erreicht werden oder bei denen diese Angebote auf Grund individueller Beeinträchtigungen oder sozialer Benachteiligung scheitern und die zum Ausgleich ihrer sozialen Benachteiligung oder individuellen Beeinträchtigung auf sozialpäd. Unterstützung angewiesen sind insbesondere: Schulverweigerer Schulabbrecher Junge Menschen, die von den Eingliederungsangeboten nicht erfasst oder erreicht werden. Ausbildungs- und Maßnahmeabbrecher ohne Anschlussperspektive Zugewanderte junge Menschen mit besonderem Integrationsbedarf Gegenstand der Förderung: 1. Vier Methodische Bausteine Case Management Aufsuchende Jugendarbeit Niedrigschwellige Beratung Mikroprojekte als Mehrwert, bauen auf den Projekten auf, führen zu diesen hin und ergänzen diese. Gruppenangebote zur Förderung sozialer Kompetenzen, Motivations- und Vertrauensaufbau zur Heranführung an die Projekte 2. Kommunale Koordinierungsstelle Angesiedelt am Jugendamt Gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe in Weiden, die bereits im Bereich der Jugendsozialarbeit tätig sind, wurden mehrere Kooperationstreffen durchgeführt, die Interessenbekundung und schließlich die Antragstellung geplant.

7 Als besonders interessant und attraktiv wurde die Laufzeit von 4 Jahren erkannt und die Zielgruppe ab 12 Jahren, sowie der Bezug zum Quartier bzw. Fördergebiet. Die Erfahrungswerte der Fachleute Es gehen zu viele im Fördersystem verloren und das Ziel des Modellprogramms Keiner darf auf der Strecke bleiben hat alle sofort angesprochen und zu beachtenswertem Engagement und Produktivität verleitet. Gemeinsam wurden drei Fördergebiete festgelegt (vgl. Anlage) Fördergebiet 1: Quartier Stockerhut aus dem Städtebauförderprogramm Soziale Stadt Fördergebiet 2: Altstadt-Scheibe-Bahnhof/Moosbürg Fördergebiet 3: Lerchenfeld Durch das Engagement der Projektträger konnten zu jedem Baustein Projekte konzipiert werden, die es der Stadt Weiden i.d.opf. erlauben mit einem umfassenden und stimmigen Konzept an dem Modellprogramm teilzunehmen. Projekte und Projektträger: Case Management: Coach your life! Projektträger: Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) Niedrigschwellige Beratung: o Starke Jugend sei dabei! Projektträger: Kolping-Bildungswerk o DU Projektträger: Das Magische Projekt e.v. Aufsuchende Jugendsozialarbeit: MoJa mobile Jugendarbeit Projektträger: Das Magische Projekt e.v. Inzwischen wurde beiliegendes Kurzkonzept und ein Finanzplan erstellt. Die Teilnahme am Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier wird befürwortet. Der Stadtrat wird gebeten, die erforderlichen Mittel zur Kofinanzierung laut beiliegendem Finanzplan zur Verfügung zu stellen. Die Teilnahme am Modellprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier wird befürwortet. Der Stadtrat wird gebeten, die erforderlichen Mittel zur Kofinanzierung laut beiliegendem Finanzplan zur Verfügung zu stellen.

8 ) Stadtjugendring - Prüfbericht des Bay. Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) zur Haushaltskonsolidierung Der Prüfbericht des BKPV zur Haushaltskonsolidierung liegt inzwischen den Stadträten vor. Ein Teil davon beschäftigt sich mit dem Vertrag mit dem Stadtjugendring über die Wahrnehmung von Aufgaben der kommunalen Jugendarbeit und der Förderung der Jugendverbände. Auszug (Hervorhebungen eingefügt): Die Stadt schloss mit dem Stadtjugendring Weiden i.d.opf. am einen Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben der kommunalen Jugendarbeit und die Förderung der Jugendverbände ( 11,12 SGB VIII) in der Stadt Weiden i.d.opf. Zu den Schwerpunkten der übertragenen Aufgaben gehören neben der offenen Jugendarbeit und dem Betrieb des Jugendzentrums auch die Jugendkulturarbeit, der erzieherische Kinder- und Jugendschutz, Ferienaktionen, das Kinderbürgerfest, Jugendbildung und Bildungsmaßnahmen für Mitarbeiter in der Jugendarbeit, Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung im Bereich Jugendarbeit, der Betrieb der Geschäftsstelle des Stadtjugendringes und die Unterstützung und finanzielle Förderung der freien Träger der Jugendarbeit. Im zuständigen Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen wurde der Haushalt des Stadtjugendrings bisher nicht behandelt. Auch die Jahresrechnungen und berichte des Stadtjugendrings, die nach 6 Abs. 2 des Vertrages als Verwendungsnachweise gelten, wurden soweit ersichtlich von der Verwaltung und dem zuständigen Ausschuss nicht gewürdigt. Im Hinblick auf den Umfang der übertragenen Aufgaben und die erheblichen Finanzmittel, die hierfür zur Verfügung gestellt werden, sollte sich die Stadt mit den Inhalten der Arbeit des Stadtjugendrings, insbesondere mit den vom Stadtjugendring erstellten Rahmenzielen und jeweiligen Einzelzielen für das kommende Haushaltsjahr sowie deren Umsetzung und Wirksamkeit einschließlich der Verwendung der bereit gestellten Finanzmittel nachvollziehbar auseinandersetzen. Der Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen wäre dabei einzubinden ( ). Die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Stadtjugendrings bei der Erfüllung der übertragenen Aufgaben wären zu beachten. Zusammenfassend hat der BKPV folgende Aufträge an den AJHSF: - Behandlung des Haushalts des SJR im Ausschuss - Würdigung des Verwendungsnachweises bzw. von Jahresrechnung und bericht Auseinandersetzung mit den Rahmenzielen und jeweiligen Einzelzielen sowie deren Umsetzung und Wirksamkeit einschließlich der Verwendung der bereit gestellten Finanzmittel Der Stadtjugendring wird gebeten jeweils in der letzten Ausschusssitzung des Jahres den Haushaltsplan zu erläutern und jeweils in der zweiten Ausschusssitzung des Jahres den Verwendungsnachweis vorzustellen, erstmals im Juli

9 Beschluss: Der Stadtjugendring wird gebeten jeweils in der letzten Ausschusssitzung des Jahres den Haushaltsplan zu erläutern und jeweils in der zweiten Ausschusssitzung des Jahres den Verwendungsnachweis vorzustellen, erstmals im Juli Der Stadtjugendring wird gebeten jeweils in der letzten Ausschusssitzung des Jahres den Haushaltsplan zu erläutern und jeweils in der zweiten Ausschusssitzung des Jahres den Verwendungsnachweis vorzustellen, erstmals im Juli

10 ) Personalsituation Stadtjugendring Evaluation der 4. Sozialpädagogen-Stelle; Prüfbericht des Bay. Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) zur Haushaltskonsolidierung Der Prüfbericht des BKPV zur Haushaltskonsolidierung liegt inzwischen den Stadträten vor. Ein Teil davon beschäftigt sich mit dem Vertrag mit dem Stadtjugendring über die Wahrnehmung von Aufgaben der kommunalen Jugendarbeit und der Förderung der Jugendverbände. Auszug (Hervorhebungen eingefügt): Die Stadt schloss mit dem Stadtjugendring Weiden i.d.opf. am einen Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben der kommunalen Jugendarbeit und die Förderung der Jugendverbände ( 11,12 SGB VIII) in der Stadt Weiden i.d.opf. Zu den Schwerpunkten der übertragenen Aufgaben gehören neben der offenen Jugendarbeit und dem Betrieb des Jugendzentrums auch die Jugendkulturarbeit, der erzieherische Kinder- und Jugendschutz, Ferienaktionen, das Kinderbürgerfest, Jugendbildung und Bildungsmaßnahmen für Mitarbeiter in der Jugendarbeit, Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung im Bereich Jugendarbeit, der Betrieb der Geschäftsstelle des Stadtjugendringes und die Unterstützung und finanzielle Förderung der freien Träger der Jugendarbeit. Nach 3 des Vertrages sind hierfür drei pädagogische Mitarbeiter/innen und eine Verwaltungskraft jeweils in Vollzeit erforderlich. Diese sind unmittelbar beim Stadtjugendring beschäftigt. Darüber hinaus stellt die Stadt den (bei der Stadt angestellten) Stadtjugendpfleger an den Stadtjugendring ab, der dort insbesondere für die Geschäftsführung zuständig ist (vgl. 3 Abs. 2 des Vertrages). Seit 2009 übernimmt die Stadt die Personalkosten für eine weitere pädagogische Kraft (ohne Änderung des Vertrages oder Beschluss des Gremiums; vgl. Information im Jugendhilfeausschuss am In diesem Zusammenhang empfehlen wir auch, die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des seit 2009 erhöhten Personaleinsatzes zu prüfen. Soweit ersichtlich, wurde die zusätzliche Stelle bisher von der Stadt nur im Rahmen der jährlichen Bereitstellung von Haushaltsmitteln gebilligt. Auch im Rahmen der Beratungen zur Haushaltskonsolidierung am beschloss der Stadtrat lediglich, dass der bisher bestehende Vertrag mit dem Stadtjugendring (der nur von drei Stellen ausgeht) beibehalten wird. Soweit die zusätzliche Stelle aus fachlicher Sicht sinnvoll und der finanzielle Aufwand langfristig vertretbar ist, sollte eine klare Regelung getroffen werden. Andernfalls wäre die Förderung des Personaleinsatzes ggf. entsprechend zu kürzen. Die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Stadtjugendrings bei der Erfüllung der übertragenen Aufgaben wären zu beachten. Zusammenfassend empfiehlt der BKPV die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der 4. sozialpädagogischen Stelle. Nahezu zeitgleich hat eine Mitarbeiterin des SJR zum gekündigt. Ein weiterer Mitarbeiter befindet sich noch bis im Erziehungsurlaub. Dem Stadtjugendamt liegen die Rahmenzielkataloge des JUZ seit 2012 vor. Beiliegende Übersicht beinhaltet die geplanten Stundenkontingente für die Durchführung der laut Stellenbeschreibung der 4. Sozialpädagogen-Stelle zugewiesenen Schwerpunktaufgaben. Über die Umsetzung der Zielvorgaben liegen keine Unterlagen (Evaluation) vor.

11 Im Rahmenzielkatalog heißt es dazu unter dem Gliederungspunkt Controlling: Controlling: Der Rahmenzielkatalog ist eine Sammlung von Aufgaben, die der Stadtjugendring als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern als Arbeitsaufträge vorgibt. Die jeweiligen Einzelziele und Maßnahmenschritte zu den Rahmenzielen erarbeiten die Mitarbeiter nach den zeitlichen Vorgaben des Vorstands und legen diese zunächst dem Geschäftsführer vor. Der Geschäftsführer entscheidet über den Inhalt der dem Vorstand vorzulegenden Einzelziele. Für den Prozess der Entwicklung der Rahmenziele und die Einhaltung der Zeitvorgaben ist der Geschäftsführer verantwortlich. Er trifft die Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern. Dazu bedient er sich ggf. der Unterstützung von Supervisoren von außerhalb des Stadtjugendrings. Der Stadtjugendring wurde gebeten, vor Ausschreibung der vakanten Stelle, die 4. Sozialpädagogenstelle zu evaluieren. Ein Vertreter/eine Vertreterin des SJR stellt die Ergebnisse vor. Die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der 4. Sozialpädagogen-Stelle wird bezweifelt. Von einer Neubesetzung der 4. Stelle wird abgeraten. Beschluss: Die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der 4. Sozialpädagogen-Stelle wird bezweifelt. Von einer Neubesetzung der 4. Stelle wird abgeraten. Die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der 4. Sozialpädagogen-Stelle wird bezweifelt. Von einer Neubesetzung der 4. Stelle wird abgeraten.

12 ) Änderung der Richtlinien für die Kindertagespflege Der differenzierte Qualifizierungszuschlag und Sachaufwand Zum wurden die Empfehlungen des Bay. Städtetages umgesetzt (AJHSF vom ). Neben einer Erhöhung der Entgelte wurde auch ein Systemwechsel durchgeführt, der eine Differenzierung in Grundpauschale und Sachaufwandspauschale, sowie eine Staffelung der Entgelte für Kinder unter 3 Jahren, über 3 Jahren und behinderte Kinder beinhaltet. Die Höhe der Grundpauschale errechnet sich künftig automatisch aus der Fortschreibung des vorläufigen Basiswerts für die Förderung der Kindertagesstätten nach dem Bay. Kinderbildungs-und betreuungsgesetz (BayKiBiG). Ergänzend zu den Empfehlungen teilte der Bay. Städtetag am mit, dass zum eine Differenzierung der Qualitätszuschläge und Sachaufwandspauschalen vorzunehmen ist. Die bisherige Differenzierung der Qualifizierungszuschläge nach Vorliegen der Qualifizierung und Nicht-Vorliegen der Qualifizierung wird nicht als ausreichend und damit als nicht förderfähig erachtet. Um ab die staatl. kindbezogene Förderung (50% der Leistungen) zu erhalten, ist deshalb eine Differenzierung der Qualitätszuschläge unabdingbar. Vorgabe ist, die Ausbildung der Tagespflegeperson bei der Vergütung zu berücksichtigen. Die Jugendämter Weiden Neustadt Tirschenreuth haben deshalb beiliegende Berechnungsgrundlage entwickelt. Berücksichtigt wurde die vom Bay. Städtetag empfohlene Differenzierung der Sachaufwandspauschale für Kinder unter 3 Jahren und Kinder über 3 Jahren, sowie eine ausbildungsabhängige Differenzierung der Grundpauschalen: 1. Grundqualifikation, Verwandtenpflege, Großtagespflegestelle nach Art. 20a BayKiBiG 2. Qualifizierungszuschlag Stufe 1 (20%), mind. 100 Stunden Fortbildung oder Ausbildung als pädagogische Hilfskraft z. B. Kinderpfleger/in 3. Qualifizierungszuschlag Stufe 2 (30%), pädagogische Fachkraft z.b. Erzieher/in Der Bericht dient zur Kenntnisnahme Beschluss: Der Bericht dient zur Kenntnisnahme Der Bericht dient zur Kenntnisnahme

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14 ) Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom zur Ferienbetreuung in Rothenstadt. Im beiliegenden Schreiben der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom wird beantragt finanzielle Mittel von Euro jährlich für eine Ferienbetreuung in Rothenstadt zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung verweist auf die beiliegenden Anlagen. Neben der von der Stadt bezuschussten Ferienaktion des Stadtjugendrings werden dieses Jahr von vier Trägern Ferienbetreuungen angeboten. Diese decken alle Ferien ab (außer die Weihnachtsferien) und decken voraussichtlich auch den Bedarf. Auch im letzten Jahr konnte der Bedarf gedeckt werden. Die Kindersportschule KISS hatte sogar noch Plätze frei. Die Träger der Ferienbetreuungen werden von der Stadt Weiden nicht finanziell unterstützt. Sie tragen sich entweder selbst oder werden über Eigenmittel der Träger (z. B. Spenden) mit finanziert. Nach wie vor übernimmt die Stadt die Kosten der Ferienbetreuung von bis zu Euro pro Kind pro Woche für Kinder bedürftiger Familien (vgl. AJHSF vom ). Auch dies ist eine sog. freiwillige Leistung und als finanzielle Förderung der Ferienbetreuung zu betrachten. Folgende Sachverhalte sollten berücksichtigt werden: 1. Aktuell besteht kein feststellbarer Bedarf an einer weiteren Ferienmaßnahme 2. Freiwillige Leistungen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren 3. Leistungen zur Übernahme eines Defizits von Trägern der freien Jugendhilfe sind als kreditähnliches Rechtsgeschäft zu werten und von daher von der Regierung der Oberpfalz zu genehmigen 4. Im Zuge der Gleichbehandlung sind derartige Defizitvereinbarungen auch anderen Trägern zu gewähren Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt. Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt.

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