Einladung. Tagesordnung Öffentlich

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1 Weiden i.d.opf., Einladung für die am Dienstag, um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz-, Vergabe, Grundstücks- und Sanierungsausschusses im kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung Öffentlich 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Vergabe von 2 Fräsmaschinen für den Fachbereich Metall 3. Haushaltsrecht; Budgetierung des Verwaltungshaushalts und Teile des Vermögenshaushalts bei der Stadt Weiden i.d.opf. Regelung durch eine DA-Budgetverantwortlichkeit 4. Mittelumschichtungen im Vermögenshaushalt

2 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücksund Sanierungsausschusses vom Mit dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom besteht Einverständnis.

3 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Vergabe von 2 Fräsmaschinen für den Fachbereich Metall Für den Neubau der FOS/BOS - Fachbereich Metall sind zwei neue Fräsmaschinen mit Zubehör zu beschaffen. Bei der Auswahl des Vergabeverfahrens wurde eine Freihändige Vergabe gemäß VOL/A 3 Abs. 5 Buchst. I gewählt, da für die Leistung aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt. Weitere Ausführungen sind dem Vergabevermerk zu entnehmen. Die rechnerische und technische Prüfung wurde durch das Hauptamt SG Schulwesen durchgeführt siehe Vergabevermerk mit entsprechenden Anlagen. Die Prüfung ergab keinen Grund zur Beanstandung. Haushaltsmittel stehen bei HHSt zur Verfügung. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme geplante Ausführung zu Schulbeginn im September 2014 nur möglich, wenn Auftrag kurzfristig erteilt wird reguläre Fertigungszeit mind. 10 Monate. Da der nächste Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss erst am stattfindet, ist eine Vergabe gemäß Art. 37 Abs. 3 GO notwendig.

4 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Haushaltsrecht; Budgetierung des Verwaltungshaushalts und Teile des Vermögenshaushalts bei der Stadt Weiden i.d.opf. Regelung durch eine DA-Budgetverantwortlichkeit Mit Stadtratsbeschluss Nr. 25 vom hat der Stadtrat der Stadt Weiden von der Möglichkeit der Budgetierung des Haushaltes im Rahmen der Experimentierklausel der Bayerischen Gemeindeordnung Gebrauch gemacht. Ein entsprechender Antrag vom gem. Art. 107 a GO i. d. F. vom wurde mit Bescheid des BayStMI vom ab genehmigt, befristet bis Seither ist bei der Stadt Weiden i.d.opf. der Verwaltungshaushalt in Budgets, Teil- und Unterbudgets gegliedert; erstmals zum Haushalt 2014 erfolgte eine teilweise Budgetierung des Vermögenshaushaltes für einzeln bestimmte Projekte im Bereich Hoch- und Tiefbau. Die Budgets werden zudem jährlich durch Beschluss im Rahmen der Haushaltsberatungen bestätigt. Mit Änderung der KommHV zum wurde die Budgetierung gesetzlich normiert, zusätzliche Ausnahmegenehmigungen sind seitdem entbehrlich. Der Regelungsgehalt des 16 KommHV-Kameralistik sieht hierbei Mindestanforderungen vor, die in einer Dienstanweisung näher zu regeln sind. Inhalt der DA müssen dabei Aufgaben und Befugnisse der budgetierten Einheiten, die Grundlagen für die Bewirtschaftung sowie Berichtswesen, Steuerung und Kontrolle sein (vgl. Schreml, Bauer, Westner Kommentar Kommunales Haushalt- und Wirtschaftsrecht in Bayern Rand Nr. 8 zu 16 KommHV-K). Da durch die Budgetierung eine gegenseitige Deckungsfähigkeit ausgelöst wird ( 18 Abs. 1 KommHV-K) erfolgt die Mittelverwendung ggfs. abweichend von der Einzelveranschlagung nach Haushaltsstelle gem. 7 Abs. 3 KommHV-K durch dezentrale Ressourcenverantwortung. Dem Stadtrat ist deshalb der Inhalt der Dienstanweisung zur Kenntnisnahme und Bestätigung vorzulegen. (x) beratend ( ) beschließend

5 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf., Mittelumschichtungen im Vermögenshaushalt Aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Sperren im Zuge der Zustimmung des Stadtrates vom zur aufschiebenden Bedingung in der Haushaltsgenehmigung der Regierung der Oberpfalz hat das Baudezernat mitgeteilt, dass eine Durchführung der Maßnahme beim Kepler-Gymnasium in 2014 mit verbleibenden Restmitteln nicht mehr möglich / sinnvoll ist. Vom Haushaltsansatz bei Haushaltsstelle von Euro ursprünglich sind durch Rückgabe von Euro im Zuge der Haushaltssperren nur noch Euro verfügbar, die das Baudezernat nunmehr anderweitig einsetzen möchte. Das Nähere ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügten Schreiben des Hochbauamtes vom Da die Positionen 2-5 derzeit nicht im Haushaltsplan veranschlagt sind, kann eine Mittelverschiebung im Rahmen des Budgets Vermögenshaushalt Hochbau nicht erfolgen, sondern bedarf der Zustimmung des FVGS.

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