Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß

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1 ) Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis. Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis. Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis. Der Tagesordnungspunkt sechs wird auf Position drei vorgezogen.

2 ) Neue Ausschussmitglieder; Stadtratssitzung vom Neubesetzung der Fachkraft, die in der Beratung im Sinn des 28 SGB VIII tätig ist. Die Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII wurde vertraglich auf die Kath. Jugendfürsorge (KJF) übertragen. Bisher wurde von der KJF Frau Dr. Renate Schildbach als beratendes Mitglied für den AJHSF benannt und Herr Gunter Hannig als Stellvertreter. Nachdem Frau Dr. Schildbach vor einigen Wochen verstorben ist, ist ein neues Mitglied zu bestellen. Mit Schreiben vom benennt die KJF als beratendes Mitglied: Herrn Gunter Hannig, Dipl. Psychologe, Leiter der Erziehungsberatungsstelle und als seine Stellvertreterin Frau, Dipl. Pädagogin. 2. Neubesetzung des Vertreters aus dem Bereich der Schulen und der Schulverwaltung. Das Staatl. Schulamt Weiden/Neustadt hatte bisher Herrn als beratendes Mitglied für den AJHSF benannt. Stellvertreterin ist Frau. Nach Ausscheiden des Herrn... aus seinem Amt wird vom Staatl. Schulamt Weiden/Neustadt mit vom als beratendes Mitglied benannt: Herr Heribert Zeis, Rektor der Pestalozzi-Schule. Stellvertreterin bleibt Frau.... Die Mitglieder des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen beglückwünschen Herrn Hannig zu seiner Benennung und heißen Herrn Zeis als neues Mitglied willkommen. Die Mitglieder des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen beglückwünschen Herrn Hannig zu seiner Benennung und heißen Herrn Zeis als neues Mitglied willkommen.

3

4 ) Vorstellung der Angebote des AK-Asyl zur Betreuung von Flüchtlingskindern und Kindern mit Migrationshintergrund Vertreter des AK Asyl geben einen Überblick über das Gesamtkonzept Ihrer Arbeit mit Flüchtlingskindern und Kindern mit Migrationshintergrund. Der Bericht dient der Kenntnisnahme Der Bericht dient der Kenntnisnahme

5 ) Stadtjugendring; Haushaltsplan; Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen vom Im AJHSF vom wurde beschlossen, dass der Stadtjugendring jeweils zur letzten Sitzung des Jahres den Haushaltsplan für das kommende Jahr vorstellt. Auslöser dafür war der Bericht des Bay. Kommunalen Prüfungsverbandes. Es wurde empfohlen den Haushalt des SJR im AJHSF zu behandeln und sich mit den Inhalten der Arbeit, insbesondere mit den vom SJR erstellten Rahmenzielen und Einzelzielen für das kommende Haushaltsjahr auseinanderzusetzen. Vertreter des SJR werden gebeten den Haushaltsplan kurz zu erläutern. Die Planung der Ergebnisziele steht in direktem Zusammenhang mit Personalbedarfsbemessung und wird im folgenden Tagesordnungspunkt näher erörtert. Der vorliegende Haushaltsplan des SJR wird befürwortet. Der vorliegende Haushaltsplan des SJR wird befürwortet.

6 ) Stadtjugendring; Sachstand der Neuauflage des Grundlagenvertrages mit der Stadt Weiden i.d.opf. ; Gesamtkonzeption und Bedarfsermittlung; Stadtratsbeschluss Nr. 83 vom Vertreter des SJR stellen den aktuellen Stand zur Erstellung eines neuen Grundlagenvertrages vor, einschließlich der Gesamtkonzeption als Bestandteil des Grundlagenvertrages. Der Erarbeitung der Konzeption ging eine Bedarfsermittlung voraus. Angesichts des festgestellten Bedarfs wurden die Rahmen- und Einzelziele neu geordnet und eine Personalbemessung durchgeführt. Zur weiteren Planung und Beschlussfassung im Stadtrat ist eine Beratung und Empfehlung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen zur Festlegung des Bedarfs und der Übertragung neuer Aufgaben erforderlich. Der Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen bestätigt den vom SJR ermittelten inhaltlichen und personellen Bedarf. Es wird empfohlen, dem SJR die Aufgaben der Integrationskultur für Flüchtlinge und Migranten mit integrativen Angeboten und Coaching zu übertragen und entsprechend in den Grundlagenvertrag bzw. der Gesamtkonzeption aufzunehmen. Der Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen bestätigt den vom SJR ermittelten inhaltlichen und personellen Bedarf. Es wird empfohlen, dem SJR die Aufgaben der Integrationskultur für Flüchtlinge und Migranten mit integrativen Angeboten und Coaching zu übertragen und entsprechend in den Grundlagenvertrag bzw. der Gesamtkonzeption aufzunehmen.

7 ) Sachstandsbericht zur Versorgungssituation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (umf); Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Frau... gibt einen Überblick über die Einrichtungen und Platzzahlen für umf in Weiden. Das neue Bundesgesetz zur bundesweiten Verteilung von umf ist am in Kraft getreten. Das bundesweite Verteilungsverfahren wurde gestartet. Frau... stellt die wesentlichen gesetzlichen Änderungen und deren voraussichtliche Auswirkungen auf die Versorgungssituation in Weiden dar. Der Bericht dient zur Kenntnisnahme Der Bericht dient zur Kenntnisnahme

8 ) Anforderungen des Stadtjugendamts zum Budget 2016 Die Vorberatung des Abschnitts Jugendhilfe des Haushaltsplans gehört nach der Jugendamtssatzung ( 5 Abs. 3 Nr. 5) zu den Schwerpunktaufgaben des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen. Die Anforderungen zum Haushalt 2016 basieren auf der tatsächlichen bzw. vorhersehbaren Entwicklung von Ausgaben und Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr. Dabei wurde der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bestmöglich beachtet. In den Anlagen sind alle Einnahmen und Ausgaben der Teilbudgets 51 (Jugendamt) einschließlich des Unterbudgets 57 (Kinderhaus Tohuwabohu) dargestellt und begründet. Der Zuschussbedarf im Verwaltungshaushalt beträgt voraussichtlich ca.... Euro und erhöht sich im Vergleich zu den Anforderungen 2015 um insgesamt ungefähr... Mio. Euro. Unter Berücksichtigung des im Nachtragshaushalt 2015 beantragten... Euro Zuschussbedarf über die bisherigen Ansätze (ohne die Vorleistungen für die städt. Einrichtungen umf) ergibt sich ein Mehrbedarf von voraussichtlich... Euro. Da das Ergebnis für 2015 noch nicht vorliegen kann und aufgrund der Abhängigkeit von Fallzahlen nur grob geschätzt werden kann, stellt die Verwaltung einen Vergleich zum Haushaltsergebnis 2014 her: Es ergibt sich eine Erhöhung des Zuschussbedarfs von knapp... Mio. Euro. Die endgültige Entscheidung über die Höhe der Haushaltsansätze trifft der Finanzausschuss bzw. Stadtrat im Zuge der Haushaltsberatungen. A) Es sind v.a. vier Ursachen für den erhöhten Zuschussbedarf verantwortlich: 1. kindbezogene Förderung (vgl. S. 39 des Haushaltsplans; HHSt ) Der Basiswert wurde seit 2014 von... auf... erhöht. Für 2016 ist mit einer weiteren Erhöhung des Basiswerts zu rechnen, da in diesen die Tarifabschlüsse im Sozial- und Erziehungsdienst mit einfließen. 2. Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (vgl. S. 24, HHSt Einnahmen und HHSt Ausgaben). Nach derzeitigem Kenntnisstand ist weiterhin mit einer verzögerten Kostenerstattung zu rechnen. Verwaltungskosten (v.a. Personal) und sonstige Kosten für Dolmetscherdienste, dem Führen von Vormundschaften, sowie Kosten der Vorhaltung von Plätzen, werden voraussichtlich auch im nächsten Jahr nur teilweise vom Staat ersetzt. 3. Tarifabschlüsse im Sozial- und Erziehungsdienst und sonstige Kostensteigerungen. Mindestens 80 % der Leistungen der Jugendhilfe sind Personalkosten der Rest sind Sach- und Overheadkosten, die analog der Tarifsteigerungen eine Steigerung erfahren haben. Kosten je Fachleistungsstunde am Beispiel der Eingruppierung in S11 TVS+E

9 Ab Ab Ab Ab Erhöhung von % Tariferhöhungen im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst rückwirkend zum 01. Juli 2015 durchschnittliche Erhöhung von % Das ergibt insgesamt eine Erhöhung von ca,... %. Beispielrechnung: Rechtsgrundlage SGB VIII Ergebnis 2014 Bedarf lt. Erhöhung von 9,33% Vorauss. Bedarf 2016 Differenz Hilfen zur Erziehung 30 Erziehungsbeistand 31 SGB Sozialpäd. Familienhilfe 34 Heimerziehung ohne umf 35 intensive sozialpäd. Einzelbetreuung 41 Hilfen für junge Volljährige ,89 ca, ,50 ca ,81 ca Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder ,69 ca ,04 ca Heilpäd. Tagesstätte 35a Eingliederungshilfe ,28 ca ,82 ca Ergebnis Die Tarifabschlüsse im Sozial- und Erziehungsdienst und sonstige Kostensteigerungen fallen auch weiterhin ins Gewicht. Die Kosten steigen also auch in den nächsten Jahren bei allen Hilfen selbst bei gleichbleibenden Fallzahlen. 4. Rückstandsaufarbeitung in 2014 und 2015 mit Einnahmen von ca.... Mio. Euro an Rückständen und ca.... Euro an Schadensregulierung durch die Eigenschadenversicherung. Die Rückstandsaufarbeitung hat den Haushalt des Jugendamtes in 2015 erheblich entlastet und trägt zum Großteil zur Deckung der Mehrausgaben für die Versorgung der umf bei. In 2016 stehen diese Mehreinnahmen nicht zur Verfügung. B) Tendenzen - Erhöhung der Fallzahlen in den Eingliederungshilfen (seelisch behinderte Kinder). Bewertung: Tendenz ist in allen gesellschaftlichen Bereichen erkennbar - Erhöhung der Fallzahlen an Eltern mit psychischen Erkrankungen und Suchtproblemen, die die Erziehungsfähigkeit erheblich einschränken - Erhöhung der Fallzahlen im Bereich frühe Hilfen. Bewertung: Der koordinierte Kinderschutz (Koki) funktioniert. Es werden immer mehr Eltern frühzeitig und niederschwel-

10 lig erreicht. Die Vernetzung im koordinierenenden Kinderschutz funktioniert: Wir stellen vermehrte Meldungen von Kindswohlgefährdungen durch externe Fachkräfte (z.b. Ärzte, Therapeuten, Lehrer) fest - Tendenz weg von stationären Heimunterbringungen hin zu mehr ambulanten Hilfen C) Ausblick: Der Zuzug von Flüchtlingsfamilien birgt ein hohes Potenzial aber auch Risiken. Das Leitziel von Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit gilt für alle Kinder. Nach der Sicherstellung von Unterbringung und Versorgung wird die Integration von Flüchtlingskindern und deren Familien vorrangige Aufgabe der nächsten Jahre. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe wird sich auch auf die Jugendhilfe niederschlagen, insbesondere in den Bereichen - Kindertagesbetreuung - Unterstützung der Schulen (JaS-Ausbau) - Angebote zur Familienbildung - Psychologische Hilfe, einschließlich Kinder- und Jugendpsychiatrie - Erziehungsberatung - Offene Angebote der Jugendarbeit - Freizeitangebote Die Auswirkungen auf die genannten Bereiche sind bereits erkennbar, werden sich aber voraussichtlich in den nächsten Jahren in den Vordergrund drängen. Es ist davon auszugehen, dass sich bei den bestehenden Angeboten die Wartezeiten verlängern und in anderen Bereichen Bedarfe entstehen. Der Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen stimmt den Anforderungen des Jugendamtes zum Budget 2015 zu. Der Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen stimmt den Anforderungen des Jugendamtes zum Budget 2015 zu. Es wird die Durchführung von vier Sitzungen des Auschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen pro Jahr angeregt.

11 ) Heizbeihilfe 2015/2016 für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII Wie in den Vorjahren erfolgt die Ermittlung der Heizungshilfe für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII auf der Grundlage eines sogenannten Heizungshilfe-Eckwerts entsprechend den seit 1977 bewährten Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Dem aktuell ermittelten Heizungshilfe-Eckwert liegen folgende Daten zugrunde: Durchschnittlicher Heizölverbrauch in l/qm laut der Studie Energie-Kennwerte Hilfen für den Wohnungswirt Ausgabe 2014 der Techem AG. Für die Städte in Deutschland wird von einem Durchschnittsheizölverbrauch von 13,86 l je qm Wohnfläche ausgegangen. Nachdem der Heizölverbrauch von verschiedenen Faktoren abhängig ist und die Techem Studie von zentralbeheizten Mehrfamilienhäusern ausgeht, wurde unsererseits der Durchschnittsheizölverbrauch von 13,86 l je qm um einen Zuschlag in Höhe von 20 % erhöht, womit wir von einem Heizölverbrauch von 16,63 l/qm ausgehen. Als zu berücksichtigende beheizbare Wohnfläche werden dem Heizungshilfe- Eckwert 50 qm zu Grunde gelegt. Durchschnittlicher Heizölpreis derzeit 0,66 (einschließlich Mehrwertsteuer, Gefahrgutzulage und Lieferung frei Haus) ermittelt durch Umfrage bei den hiesigen Brennstoffhändlern. Nachdem leichtes Heizöl in der Stadt Weiden i.d.opf. der eindeutig bevorzugte Heizbrennstoff ist, wurde bei der Festsetzung des Heizungshilfe-Eckwertes vom aktuellen Heizölpreis ausgegangen. Aufgrund des sich ständig verändernden Ölpreises erfolgte die Festsetzung der Heizbeihilfe 2015/2016 erst Anfang September Eine vorherige Unterrichtung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen war somit nicht mehr möglich. Der Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss hat am folgenden Beschluss gefasst: Der Eckwert wird auf 549,00 festgesetzt: Danach ergeben sich folgende Beträge: a) Haushalte mit einer Person (50 qm) b) Haushalte mit zwei Personen (65 qm) 713,00 c) Haushalte mit drei Personen (75 qm) d) Haushalte mit vier Personen (90 qm) 988,00 jede weitere Person (15 qm) 165,00 Diese Beträge stellen Höchstsätze dar, die grundsätzlich nicht überschritten werden dürfen.

12 Bei besonders den Bedarf beeinflussenden Umständen (schlechte Beheizbarkeit der Wohnung, schlechte Wärmeisolierung des Gebäudes, erhöhtes Wärmebedürfnis der Bewohner z.b. bei Kranken, Behinderten und Kleinkindern) können im Einzelfall die Höchstsätze um maximal... % überschritten werden. Die Gründe sind im Einzelfall in einem Aktenvermerk festzuhalten. Die Heizungsbeihilfe für den Zeitraum bis wird in voller Höhe nur bei Antragstellung bis zum gewährt. Wird Heizungsbeihilfe nach diesem Zeitraum beantragt, so wird sie, dem abgelaufenen Zeitraum entsprechend, gekürzt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei einer erheblichen Veränderung des Heizölpreises den Heizungshilfe-Eckwert entsprechend anzupassen. Bei der Obdachlosenunterkunft wurde jeweils eine Wohnungsgröße von 30 qm unterstellt, womit je Wohnung eine Heizbeihilfe in Höhe von 329,00 gewährt werden kann. Für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II hat der Finanzausschussbeschluss des Stadtrates vom weiterhin Gültigkeit, wonach, entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den Leistungen für Heizung vom , die tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen sind, soweit diese angemessen sind. Eine Pauschalierung ist, im Gegensatz zum Bereich des SGB XII, grundsätzlich unzulässig. Der Bericht diente zur Kenntnisnahme Der Bericht diente zur Kenntnisnahme

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