Einladung. Tagesordnung öffentlich

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1 Weiden i.d.opf., Einladung für die am Mittwoch, um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung öffentlich 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung 2. Neubesetzung des Ausschusses; Stadtratssitzung vom Stadtjugendring; Vorstellung des Verwendungsnachweises (Evaluation) des Berichtsjahres 2015; Beschluss des AJHSF vom Jugendtreff Scout; Aktivitäten im Schuljahr 2015/16; Vorstellung des Verwendungsnachweises (Evaluation) 5. Sachstand zum Ausbau der Kindertagesbetreuung 6. Jugendhilfeplanung; Vollversammlung des Stadtjugendrings am Zwischenbericht zur Umsetzung des ESF-Bundesprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier in Weiden i.d.opf. 8. Antrag auf Einrichtung einer Stelle für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS); Hans-Sauer-Grundschule; AJHSF vom und und ; FVGS vom (Nr. 75) und (Nr. 137) 9. Antrag der SPD Stadtratsfraktion; Waldkindergarten

2 Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis.

3 Tagesordnungspunkt 2: Neubesetzung des Ausschusses; Stadtratssitzung vom Auf Vorschlag des Stadtjugendrings (SJR) war bisher Frau stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen (AJHSF). Nachdem Frau. dem Vorstand des SJR nicht mehr angehört, schlägt der SJR vor, stattdessen Herrn., Beisitzer im Vorstand des SJR und Mitglied des SJR- Finanzausschusses als stellvertretendes beratendes Mitglied in den AJHSF zu bestellen. Beratendes Mitglied des AJHSF bleibt der 1. Vorsitzende des SJR, Herr.. Nach den rechtlichen Vorgaben (Art. 19 AGSG, 3 und 4 Jugendamtssatzung) ist zur Bestellung beratender Mitglieder im AJHSF eine Beschlussfassung durch den Stadtrat erforderlich. Bei Versand der Einladungen war noch kein Stadtratsbeschluss gefasst. Vorbehaltlich des erfolgten Beschlusses ergeht folgender Beschlussvorschlag:

4 Tagesordnungspunkt 3: Stadtjugendring; Vorstellung des Verwendungsnachweises (Evaluation) des Berichtsjahres 2015; Beschluss des AJHSF vom Unter anderem hat der BKPV als Auftrag an die Stadt gegeben, sich mit den Inhalten der Arbeit des Stadtjugendrings, insbesondere mit den vom Stadtjugendring erstellten Rahmenzielen und jeweiligen Einzelzielen für das kommende Haushaltsjahr sowie deren Umsetzung und Wirksamkeit einschließlich der Verwendung der bereitgestellten Finanzmittel nachvollziehbar auseinandersetzen und den Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen dabei einzubinden. Mit Beschluss vom hat der Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen der Empfehlung Rechnung getragen: Der Stadtjugendring wird gebeten jeweils in der letzten Ausschusssitzung des Jahres den Haushaltsplan zu erläutern und jeweils in der zweiten Ausschusssitzung des Jahres den Verwendungsnachweis vorzustellen, erstmals im Juli Vertreter des Stadtjugendringes erläutern die Umsetzung und Wirksamkeit der für das Jahr 2015 erstellten Rahmenziele und jeweiligen Einzelziele (Evaluierung) einschließlich der Verwendung der bereitgestellten Finanzmittel. Zudem wird ein Vergleich gezogen zum letztjährigen erstmaligen Verwendungsnachweis.

5 Tagesordnungspunkt 4: Jugendtreff Scout; Aktivitäten im Schuljahr 2015/16; Vorstellung des Verwendungsnachweises (Evaluation) Das in. ist nach erfolgreicher Ausschreibung der Maßnahme weiterhin Träger des Jugendtreffs Scout auch genannt Schülercafé. Die Ausschreibung wurde nach dem Grundbetrieb, dem gastronomischen Betrieb und der Ferienbetreuung unterschieden. Der Betriebsführungsvertrag ist für zwei Jahre gültig, von bis Eine Vertreterin des wird die Aktivitäten im Schuljahr 2015/16 vorstellen und eine Evaluation der Tätigkeiten vornehmen.

6 Tagesordnungspunkt 5: Sachstand zum Ausbau der Kindertagesbetreuung Bedarf an Betreuungsplätzen für unter 3Jährige: Der Abgleich der Warte- und Vormerkliste für Krippenplätze hat im Januar 2016, Kinder auf der Warteliste ergeben (vgl. Vorlagebericht 6 des AJHSF vom ). Beim letzten Abgleich Ende April fanden sich Kindern für September 2016 auf der Warteliste und Kinder für Mai Warteliste heißt, dass zum Zeitpunkt der Abfrage kein Platz zur Verfügung steht. 1. Tagespflege: Derzeit werden Kinder von Tagesmüttern betreut. Die Tagespflege ist für Eltern von unter 3Jährigen eine attraktive Alternative zur institutionellen Betreuung ihrer Kinder in einer Kinderkrippe. Um das Angebot noch attraktiver zu gestalten und auch für Tagespflegepersonen ein attraktives Angebot zu bieten, ist weiterhin geplant eine Großtagespflege einzurichten. Dies scheitert nach wie vor an geeigneten Räumlichkeiten. Vorteile der Großtagespflege sind: die Tagespflegepersonen müssen ihre Tätigkeit nicht in ihrer Wohnung ausüben. Es stehen geeignete kindgerechte Räumlichkeiten zur Verfügung, die nicht anderweitig genutzt werden müssen 2 Tagespflegepersonen schließen sich zusammen und können gemeinsam bis zu 8 Kinder gleichzeitig betreuen und bis zu 16 Pflegeverhältnisse eingehen. Es kann die maximale Anzahl an Kindern betreut werden, was in beengten Wohnverhältnissen oft nicht der Fall ist. Kein Ärger mit den Nachbarn wegen einer ggf. vorliegenden Lärmbelästigung Keine Kompromisse von Familienmitgliedern, die bei einer Betreuung zu Hause, eigene Interessen zurückstecken müssten. 2. Krippenausbau Anträge zum Krippenausbau sind eingegangen von: -.. Das Gebäude soll um ein Stockwerk aufgestockt werden und eine zusätzliche Gruppe á 12 Kinder entstehen Räumlichkeiten einer ehemaligen Kindergartengruppe sollen zu einer Kinderkrippe umgebaut werden für 12 Krippenkinder. Planung: Die wird auf einem von der Stadt zur Verfügung gestellten Grundstück eine Kinderkrippe mit 3 Krippengruppen á 12 Kindern errichten, also für 36 Krippenkinder.

7 3. Bedarf an Betreuungsplätzen für über 3Jährige Derzeit werden Kinder auf Plätzen (davon Zusatzplätze) betreut. Insgesamt werden Integrationskinder in den Kindergärten gefördert, die mit dem Faktor berechnet werden. Leider kann zum Bedarf an Kindergartenplätzen nur eine grobe Schätzung abgegeben werden. Wir gehen davon aus, dass aufgrund der Zugänge von Flüchtlingsfamilien und der zunehmenden Tendenz Integrationskinder aufzunehmen, Plätze fehlen. Alle Plätze samt Zusatzplätzen sind zum September 2016 belegt. Die Verwaltung geht deshalb davon aus, dass Plätze für Kinder fehlen, die im laufenden Kindergartenjahr aufgenommen werden müssen. Planung: Der Kindergarten (Träger: ) hat die Bereitschaft signalisiert, im Hortgarten eine sog. Freilandgruppe zu schaffen. Eine Besichtigung des Geländes hat stattgefunden. Eine vorläufige Kostenschätzung wird demnächst eingereicht. Eine Elterninitiative interessiert sich dafür, einen Waldkindergarten zu errichten.

8 Tagesordnungspunkt 6: Jugendhilfeplanung; Vollversammlung des Stadtjugendrings am Das SGB VIII sieht unter 80 vor, dass in jedem Jugendamt eine Jugendhilfeplanung stattfindet. Für diese Aufgabe ist in Weiden nach Empfehlung des Bay. Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) ein Teil einer Teilzeitstelle mit Wochenstunden als Mindestanforderung ausreichend. Die betreffende Halbtagsstelle für Jugendhilfeplanung und Controlling wurde bereits zweimal ausgeschrieben, leider ohne Erfolg. Derzeit läuft eine gezielte Ausschreibung an in Frage kommenden Hochschulen. Zurecht hat die bei der Vollversammlung des Stadtjugendrings am 19.Mai 2016 beantragt, einen Appell an die Stadtverwaltung zu richten, um dem gesetzlichen Auftrag Jugendhilfeplanung nachzukommen. Der Antrag wurde von den Delegierten einstimmig angenommen. Als Interessenvertretung der Jugendarbeit versteht es sich von selbst, dass vorgeschlagen wurde mit dem Teilplan Jugendarbeit zu beginnen. Fazit: 1. Eine Jugendhilfeplanung findet nicht statt, solange die Stelle nicht besetzt ist. 2. Nach Stellenbesetzung ist eine längere Einarbeitungszeit erforderlich, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass potenzielle BewerberInnen über Kenntnisse im Bereich Jugendhilfeplanung und Controlling verfügen. 3. Der Stellenumfang lässt eine Ausarbeitung von Jugendhilfeplänen nicht zu, sondern lediglich eine Bestandserhebung der Jugendhilfeinfrastruktur, die Erarbeitung von Zielbereichen und Handlungsbedarfen und die Begleitung der Erarbeitung der Teilpläne. 4. Mittelfristig sollen zunächst dem AJHSF die Bestandserhebung und Zielbereiche vorgestellt werden. Danach entscheidet der Ausschuss über die Reihenfolge der Ausarbeitung und schlägt dem Finanzausschuss/Stadtrat die Umsetzung vor. Mögliche Zielbereiche der Jugendhilfeplanung nach dem SGB VIII: 11 Jugendarbeit 13 Jugendsozialarbeit 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (frühe Hilfen und Elternbildung) 17 u. 18 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder 22 ff. Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätten, Tagespflege, Ferienbetreuung, Randzeitenbetreuung, Offene Ganztagesschule) 27 ff. Hilfen zur Erziehung: Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpäd. Familienhilfe, Heilpäd. Tagesstätte, Stütz- und Förderklasse, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Intensive sozialpäd. Einzelbetreuung 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

9 42 Inobhutnahme 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz 52a ff Beistandschaft, Pflegschaft, Vormundschaft

10 Tagesordnungspunkt 7: Zwischenbericht zur Umsetzung des ESF-Bundesprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier in Weiden i.d.opf. Umsetzung von 2015 bis 2016 Die Stadt Weiden beteiligte sich zum Beginn des Jahres 2015 erfolgreich an der Beantragung des ESF-Bundesprogramms JUGEND STÄRKEN im Quartier, das durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und den Europäischen Sozialfonds gefördert wird. Zur Zielgruppe gehören junge Menschen i. S. d. 13 SGB VIII im Alter von 12 bis 26 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund, die von den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeitssuchende und/oder Arbeitsförderung nicht mehr erfasst/erreicht werden und zum Ausgleich ihrer sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe angewiesen sind. Inhaltlich-methodische Bausteine und ihre Umsetzung in Weiden: 1 Case Management Intensive sozialpädagogische Einzelfallarbeit über einen längeren Zeitraum 2 Aufsuchende Jugend-sozialarbeit 3 Niedrigschwellige Beratung/Clearing Aufsuchen/Aktivierung schwer erreichbarer Jugendlicher zur Heranführung an Unterstützungs- und gesetzliche Regelangebote Niedrigschwellige sozialpädagogische Beratung für Jugendliche, die sich an eine Einrichtung wenden, zur Klärung des Unterstützungsbedarfs mit Übergabe an die zuständige(n) Ansprechperson(en) 2 x 0,5 VZÄ 1 x 0,35 VZÄ 1. 1 x 0,5 VZÄ 2. 2 x 0,5 VZÄ Im Jahr 2015 bestand ein Großteil der inhaltlichen und fachlichen Arbeit aus der Bekanntmachung des ESF-Bundesprogramms, dem Beginn der Arbeit der Projektbausteine, intensiver Netzwerkarbeit, aus Abstimmung der internen Arbeit der Projektbausteine und aus der Teilnehmendengewinnung. Aufgrund von verwaltungstechnischen Verzögerungen konnten die insgesamt drei Projektträger nur gestaffelt im Abstand von jeweils 3 Monaten ab März 2015 starten. Dies führte dazu, dass erst ab September 2015 gemeinsam gearbeitet werden konnte.

11 Zielgruppe Insgesamt haben bisher Jugendliche am Projekt teilgenommen. Zusätzlich bewegen sich ca. TN zusätzlich im Dunstkreis der Projekte, ohne dass sie bereits offiziell gemeldet sind. Anzahl Weiblich Männlich Eintrittsstatus Erwerbstägig Schüler/-in Azubi Andere Schule HS-Abschluss RS-Abschluss Abitur (noch) ohne Abschluss andere Ausbildung Berufsausbildung (noch) kein Berufsabschluss Andere Arbeitslosigkeit Ja Nein 100% 31% 69% 8% 61% 9% 22% 22% 5% 65% 8% 6% 93% 1% 12% 88% Migrationshintergrund 22% Alleinerziehende (Familien) 40% Zuweisung Agentur für Arbeit Dritte Austritt Schule/Ausbildung Qualifizierung abgebrochen 5% 35% 20% 20% 20% Die zum Teil durch (subjektiv) negative Erfahrungen im vorhandenen Hilfesystem vorbelasteten Jugendlichen können nur mit intensiver Beziehungsarbeit für das Projekt gewonnen bzw. im Projekt gehalten werden. Insgesamt kann der Umgang mit der angestrebten Zielgruppe als schwierig und komplex bezeichnet werden, da Durchhaltevermögen, Motivation, konstante Leistungen usw. nicht zu den herausragenden Fähigkeiten dieser Jugendlichen gehören. Dies aber sind wichtige Voraussetzungen für die Problemlösung. Auch die Akquise der Jugendlichen bzw. das "Bei der Stange halten" gestaltet sich schwierig. In manchen Fällen stoßen die Fachkräfte an programmbezogene Grenze, wenn z. B. weniger Arbeit mit dem Jugendlichen und dafür intensivere Kontakte zu Eltern oder Freunden notwendig wären, um die Erfolge der Jugendlichen zu gewährleisten. Hierbei machen die Grenzen der sehr eng definierten Einzelfallarbeit ein systemisches Arbeiten mit den Jugendlichen und seinem Umfeld fast unmöglich. Ziele 1. Kooperationsvereinbarungen zur Integration von Schulverweigerern liegen mit allen Mittelschulen der Fördergebiete, der Berufsschule, der Wirtschaftsschule und dem Schulamt bis Ende 2015 vor. Bereits zu Projektbeginn konnten mit allen relevanten Schulen (Mittel-, Förder-, Berufs- und Wirtschaftsschule/n) entsprechende Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden. Die Vereinbarung mit dem Schulamt wird im Jahr 2016 geschlossen.

12 2. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Leistungsträgern, und ( ) im Sinne einer Jugendberufsagentur ist bis Ende 2017 erstellt. Die Vorbereitungen für die Gründung einer Jugendberufsagentur und damit für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung wurden und werden aktuell getroffen. Dazu gehören erste gemeinsame Fallkonferenzen, Kooperations- und Koordinationsgespräche auf Leitungs- wie auf Sachbearbeiterebene. Im Laufe des Jahres 2016 werden die konkreten Inhalte der Vereinbarung besprochen, die zuständigen Gremien einbezogen, so dass einem Abschluss der Vereinbarung im Jahr 2017 aktuell nichts im Wege steht. 3. Die und die werden bis Ende 2018, in Kooperation mit dem Schulamt für die Jugendberufsagentur als feste Partner gewonnen. Auch hier fanden und finden entsprechende Vorbereitungen statt. Die Bereitschaft zur Kooperation haben beide Schulen prinzipiell erklärt. Bis einschließlich 2018 wird es darum gehen, die konkrete Gestaltung dieser neuen Partnerschaft zu bedenken und umzusetzen.

13 Tagesordnungspunkt 8: Antrag auf Einrichtung einer Stelle für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS); ; AJHSF vom und und ; FVGS vom (Nr. 75) und (Nr. 137) Im Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen wurde in der Sitzung vom folgender Beschluss gefasst: Der Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe befürwortet einen stufenweisen Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen, um junge Menschen durch intensive sozialpädagogische Hilfen bei der schulischen und beruflichen Ausbildung, bei der Eingliederung in die Arbeitswelt und bei der sozialen Integration zu fördern. Damit soll ein wichtiger präventiver Beitrag geleistet werden, um die Situation von Jugendlichen ohne Bildungsabschluss bzw. schlechten Vermittlungschancen auf dem Ausbildungund Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern. Der Ausbau erfolgt stufenweise ab dem Schuljahr 2012/2013 nach folgender Rangfolge bzw. Dringlichkeit: Der Finanzausschuss/Stadtrat wird gebeten, die für den Ausbau erforderlichen Haushaltsmittel ggf. durch Umschichtung - bereitzustellen. Dem Beschluss gingen Anträge der genannten Schulen voraus. Der Antrag der vom ist inzwischen veraltet. Der neue Schulleiter, Herr, hat deshalb einen aktuellen Antrag gestellt, um die ins Bewusstsein zu rücken und der Dringlichkeit Nachdruck zu verleihen. Derzeitige Situation zum Ausbau der JaS an Grundschulen: Nachdem der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom den weiteren Ausbau der JaS an Grundschulen zunächst ausgesetzt hat, wurden in der Sitzung zum Nachtragshaushalt die erforderlichen Mittel für die und die zur Verfügung gestellt, vorbehaltlich der Zustimmung der zum Nachtragshaushalt. Sollte die Zustimmung erfolgen, werden beide Stellen ausgeschrieben.

14 Zum Antrag der : Die ist keine Brennpunktschule. Die von Herrn geschilderten Problemlagen und Schwierigkeiten zeigen den Alltag einer Grundschule aus einem gemischten Einzugsbereich und spiegeln damit alle Facetten unserer Gesellschaft wider. Der Antrag wirkt wie ein Hilferuf, der nicht ungehört bleiben sollte. (x) beratend ( ) beschließend

15 Tagesordnungspunkt 9: Antrag der SPD Stadtratsfraktion; Waldkindergarten Mit Schreiben vom 06.Juni 2016 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion a) die Verwaltung berichtet über das Konzept eines Waldkindergartens sowie über die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen und Finanzierungsstrukturen eines solchen Kindergarten-Modells. Dabei ist auch eine Einschätzung hinsichtlich einer möglichen Integration in die bestehende Kinderbetreuungslandschaft dazulegen. b) Die Verwaltung prüft, ob der Elterninitiative ein städt. Waldgrundstück oder ein entsprechendes Grundstück aus dem Stiftungsbereich als Standort für einen Weidener Waldkindergarten angeboten werden kann. Zu a) Bis zur Versendung der Einladung zum AJHSF liegt lediglich die Interessensbekundung der Gründerin einer Elterninitiative vor. Ein Träger hat sich noch nicht gebildet. Ein Konzept kann deshalb noch nicht vorliegen. Zur allgemeinen Beantwortung der Fragen zu Waldkindergärten gibt die Fachstelle Kindertagesbetreuung (Frau ) einen Überblick. Zu b) Vor ca. zwei Jahren gab es bereits eine Interessensbekundung für einen Waldkindergarten. Es wurden in Frage kommende Grundstücke in Erwägung gezogen. Gemeinsam mit dem (noch nicht vorhandenen) Träger kann ein passendes Grundstück gefunden werden.

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