Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß

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1 ) Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis. Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis. folgender Beschluss gefasst: Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis. Weiden i.d.opf.,

2 ) Neue Ausschussmitglieder; Stadtratssitzung vom Neubesetzung der Leitung des Amtes für Soziales und Integration Nach Wechsel der Leitung des Amtes für Soziales und Integration, von Herrn Thomas Hentschel zu Frau Beatrix Stiegler, zum , ist die Mitgliedschaft der Amtsleitung im Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen neu zu besetzen. Als neuer stellvertretender Leiter des Amtes für Soziales und Integration wurde der bisherige Amtsleiter, zugewiesen. Herr Thomas Hentschel, Nach den rechtlichen Vorgaben (Art. 19 AGSG, 3 und 4 Jugendamtssatzung) ist zur Bestellung beratender Mitglieder im AJHSF eine Beschlussfassung durch den Stadtrat erforderlich. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom folgenden Beschluss gefasst: Frau Beatrix Stiegler wird als Leiterin des Amtes für Soziales und Integration in den Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen bestellt und als ihr Stellvertreter wird Herr Thomas Hentschel bestellt. Die Mitgliedschaft des Integrationsbeauftragten, Herrn Thomas Hentschel, im Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen wird wieder aufgenommen. Gleichzeitig wird der bisherige Stellvertreter, Herr Christopher Östreicher, aus seinem Amt entlassen. Herr Hentschel war vor seiner Bestellung als Leiter des Amtes für Soziales und Integration als Integrationsbeauftragter beratendes Mitglied im Ausschuss. Die Mitgliedschaft des Integrationsbeauftragten ruhte seither. Das Ruhen der Mitgliedschaft von Herrn Hentschel als Integrationsbeauftragter wurde aufgehoben, so dass wieder alle Mitgliedschaften ausgeübt werden. Die Mitglieder des Ausschusses für Jugendhilfe und sozial Fragen beglückwünschen Frau Beatrix Stiegler zu ihrer neuen Aufgabe und heißen sie als beratendes Mitglied im Ausschuss willkommen.

3 folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Jugendhilfe und sozial Fragen beglückwünschen Frau Beatrix Stiegler zu ihrer neuen Aufgabe und heißen sie als beratendes Mitglied im Ausschuss willkommen. Weiden i.d.opf.,

4 ) Amt für Soziales und Integration: Haushaltsplan 2017 Nachdem die Vorberatung des Abschnitts Jugendhilfe des Haushaltsplanes nach der Jugendamtssatzung zu den Schwerpunktaufgaben des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen gehört, wurde in der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom angeregt, dass auch der Haushalt des Amtes für Soziales und Integration im Fachausschuss vorgestellt wird. Die Haushaltsansätze 2017 des Teilbudgets 50 (Amt für Soziales und Integration) einschließlich des Unterbudgets 56 (Maria-Seltmann-Haus) werden von der neuen Leiterin des Amtes für Soziales und Integration, Frau Beatrix Stiegler, vorgestellt. Der Bericht diente zur Kenntnisnahme folgender Beschluss gefasst: Der Bericht diente zur Kenntnisnahme Weiden i.d.opf.,

5 ) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter Vormundschaft; Bericht der Kolping-Jugendhilfe in der Diözese Regensburg e.v. Das Jahr 2015 ist uns allen noch in guter Erinnerung. Der Ansturm an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) hat uns allen viel Kraft und Engagement abverlangt. Innerhalb von 3 Tagen nach dem Aufgriff eines umf muss ein Antrag beim Vormundschaftsgericht gestellt und ein Vormund vorgeschlagen werden. Das örtliche Jugendamt ist dazu verpflichtet die Vormundschaften von Amts wegen zu führen ( 55 SGB VIII) oder einen Vormundschaftsverein damit zu betrauen. Es hat uns deshalb sehr gefreut, dass Kolping-Jugendhilfe in der Diözese Regensburg e.v. sich dieser Aufgabe angenommen hat. Mit Beginn ab führt der Vormundschaftsverein einen Großteil der Vormundschaften für umf in Weiden. Die Führungskräfte der Kolping-Jugendhilfe in der Diözese Regensburg e.v. stellen das Arbeitsfeld der Vormünder vor, mit besonderem Augenmerk auf die Besonderheiten der Führung von Vormundschaften für umf. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit an das Team der Vormünder Fragen zu ihrer praktischen Arbeit zu stellen. Der Bericht diente der Kenntnisnahme folgender Beschluss gefasst: Der Bericht diente der Kenntnisnahme Weiden i.d.opf.,

6 Alle Mitglieder waren davon Vorschlagsordnungsgemäß ) Jugendtreff Scout; Weiterführung und Ausschreibung; Erfahrungsbericht des Betriebsträgers, Kolping Bildungswerk AJHSF vom ; Stadtratsbeschlüsse Nr. 29 vom und Nr. 45 vom und Nr. 87 vom Mit Beschluss Nr. 87 vom hat der Stadtrat die Betriebsträgerschaft des Jugendtreffs Scout ( Schülercafé ) an das Kolping-Bildungswerk in Weiden vergeben. Die Vergabe erfolgte nach öffentlicher Ausschreibung für die Vertragsdauer von 2 Jahren, vom bis Das Angebot belief sich auf Euro. Das Kolping-Bildungswerk hat zuletzt im AJHSF vom einen Verwendungsnachweis (Evaluation) vorgelegt. Vertreter des Kolping-Bildungswerks geben einen kurzen Überblick über die Erfahrungen mit den jeweiligen Positionen der Ausschreibung: Grundbetrieb Gastronomischer Betrieb Ferienbetreuung (vgl. Anlage). Eine erneute Ausschreibung ist erforderlich. Das Mietverhältnis in der Bgm.-Prechtl-Straße endet zum Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert sich das Mietverhältnis automatisch zweimal um jeweils 5 Jahre, sofern nicht von einer Partei schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschreibung von bis vorzunehmen. Der AJHSF schlägt dem Stadtrat vor, den Betrieb des Jugendtreffs Scout (Schülercafé) fortzuführen und die Verwaltung mit der Ausschreibung zu beauftragen. folgender Vorschlag gemacht: Der AJHSF schlägt dem Stadtrat vor, den Betrieb des Jugendtreffs Scout (Schülercafé) fortzuführen und die Verwaltung mit der Ausschreibung zu beauftragen.

7 Weiden i.d.opf., Zur Stadtratssitzung: Anzahl der Stadtratsmitglieder: 41 In der heutigen Stadtratssitzung wurde in obiger Sache beschlossen: Der Vorschlag des Ausschusses Nr. 5 vom wurde zum Beschluss erhoben. Weiden i.d.opf., Stadtrat gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

8 ) Kindertagesbetreuung in Weiden; Sachstandsbericht und weitere Planungen 1. Bedarf an Betreuungsplätzen für unter 3Jährige: Beim letzten Abgleich der Vormerkliste Mitte Januar fanden sich 26 Kinder auf der aktuellen Warteliste und weitere 8 Kinder auf der Warteliste im laufenden Kindergartenjahr (bis August 2017). Weitere 38 Kinder benötigen für das folgende Kitajahr ab einen Krippenplatz. Insgesamt ergibt sich ein Bedarf von 72 Krippenplätzen. Warteliste heißt, dass zum Zeitpunkt der Abfrage kein Platz zur Verfügung steht. Tagespflege: Derzeit werden 17 Kinder von 7 Tagesmüttern betreut. Nach wie vor scheitert die Einrichtung einer Großtagespflege an geeigneten Räumlichkeiten. Leider ist die Nachfrage an Tagesmüttern höher als das Angebot. Derzeit sind keine neuen Tagespflegepersonen im Qualifizierungskurs. Planung: Weiterer Ausbau der Tagespflege Krippenausbau Alle Bauträger haben inzwischen einen Bescheid der Stadt Weiden i.d.opf. zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erhalten. - Private Kinderkrippe Schneckenhaus (Mozartstr. 6). Das Gebäude wird um ein Stockwerk aufgestockt; eine zusätzliche Gruppe á 12 Kinder entsteht. - AWO Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz e.v., Kinderkrippe Spatzennest (Hochstr. 5). Räumlichkeiten einer ehemaligen Kindergartengruppe werden zu einer Kinderkrippe für 12 Krippenkinder umgebaut. - 3-gruppige Kinderkrippe der Johanniter-Unfallhilfe e.v., für 36 Krippenkinder. 2. Bedarf an Betreuungsplätzen für über 3Jährige Derzeit werden Kinder auf 1145 Plätzen (davon 20 Zusatzplätze) betreut. Insgesamt werden 22 Integrationskinder in den Kindergärten gefördert, die mit dem Faktor 4,5 berechnet werden. Leider kann zum Bedarf an Kindergartenplätzen nur eine Schätzung abgegeben werden, da der Bedarf von verschiedenen Faktoren abhängig ist, die nicht planbar sind: - Zugang an Flüchtlingen - Zuzug von Familien mit Kindern - Bedarf an integrativen Plätzen (Faktor 4,5) - Buchungszeiten (mögliche Platzbelegung) - Belegung der Plätze durch US-Amerikaner (NATO) Im letzten AJHSF hat die Verwaltung die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs vorgestellt und kam zu dem Ergebnis, dass 3 Kindergartengruppen á 25 Plätzen fehlen. Diese qualifizierte Schätzung hat sich bestätigt. Bei der letzten Dienstbesprechung der Kita-Aufsichtsbehörden Ende Januar haben Vertreter des Bay. Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration die Perspektive

9 geäußert, dass durch den Familiennachzug von Flüchtlingsfamilien der Bedarf an Kindergartenplätzen noch merklich steigen werde. Stärker berücksichtigt werden sollte auch die Zunahme an integrativen Kindern in den Kindergärten. Planung: Der Waldkindergarten Heilige Staude unter Trägerschaft von Learning Campus VEZ e.v. wird spätestens im September 2017 mit 24 Kindern in Betrieb gehen. Inzwischen haben 5 Träger ihr Interesse an der Schaffung von Kindergartenplätzen bekundet. Weitere Planungen sind noch nicht erfolgt, da die Bayerische Staatsregierung noch keine verlässliche Aussage über Inhalt und Ausmaß des 4. Sonderinvestitionsprogramms getroffen hat. Zur Überbrückung der Planungs- und Bauzeit wird derzeit intensiv nach einer Übergangslösung gesucht. Der Bericht diente zur Kenntnisnahme folgender Beschluss gefasst: Der Bericht diente zur Kenntnisnahme Weiden i.d.opf.,

10 ) Bundesprogramm Kita-Einstieg Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das attraktive Förderprogramm Kita-Einstieg aufgelegt. Ziel des Programmes ist es den Einstieg von Kindern mit besonderen Zugangshürden in das deutsche Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungssystem vorzubereiten und zu ermöglichen. Das Programm zeichnet sich aus durch - eine hohe Fördersumme (bis zu Euro jährlich), - einen niedrigen Eigenanteil (10 %), - einem langen Förderzeitraum (bis ) und - einer dem örtlichen Bedarf angepassten inhaltlichen Gestaltungsfreiheit. Derzeit laufen die Interessensbekundungen für Kita-Einstieg an denen sich die Stadt Weiden beteiligt hat. Auszug aus dem Entwurf der Begründung zur Weidener Interessensbekundung: Situationsbeschreibung: Aktuell leben ca. 101 Kinder (u7) mit Fluchterfahrung mit unterschiedlichem Status in der lokalen Gemeinschaftsunterkunft, in dezentralen Unterkünften oder in Privatwohnungen. Von ihnen werden 31 Kinder in lokalen Einrichtungen betreut. Eine weitere Gruppe mit Zugangshürden sind Kinder aus prekären Verhältnissen: Ausgehend von aktuellen qualifizierten Schätzungen werden ca. 75 Kinder (3-7 Jahre) nicht in einem Kindergarten betreut. Für Familien mit Fluchterfahrung bzw. mit Migrationshintergrund stellt die Betreuung der eigenen Kinder durch fremde Personen bzw. außer Haus ein Problem dar. Hier verbinden sich Fluchterfahrungen, Fluchttraumata und kulturelle Unterschiede mit einer allgemein schlechten Kenntnis des deutschen Bildungssystems und einem mangelnden Bewusstsein für die Bedeutung des Zweitsprachenerwerbs zu einer gewichtigen Zugangshürde. Eine weitere Zielgruppe sind bildungsferne Familien, in denen es durch das Fehlen von Zuverlässigkeit, Tagesstruktur und Ritualen zur Verwahrlosung der Kinder kommen kann. Die fehlende Zuverlässigkeit trägt dazu bei, dass Kinder gar nicht angemeldet werden oder aber nicht regelmäßig in die Kita gebracht werden. Folgender Bedarf ergibt sich in insgesamt drei Bereichen: 1. Arbeit mit den Familien: Kontaktherstellung und Vertrauensaufbau, Informationsaufbereitung und vermittlung, Begleitung in Übergangsphase nach Eintritt in Betreuungseinrichtung 2. Arbeit mit den Fachkräften/Tagespflegepersonen: Fortbildungsangebote für relevante Themenbereiche (Flucht und Asyl, Trauma, Resilienz etc.), Begleitung in Übergangsphase nach Eintritt der Kinder in Betreuungseinrichtung 3. Arbeit in den Einrichtungen: Bedarf an Zeit und/oder zusätzlichem Personal, zusätzliche Projektarbeit mit den Kindern in schwierigen oder sogar existentiellen Lebenssituationen zur Entlastung der Fachkräfte Ganz allgemein kann der Bedarf für alle drei o.g. Bereiche an Material, Ausstattung und Fachliteratur formuliert werden.

11 Ein wichtiger Baustein der Arbeit wird die Vernetzung und Kooperation mit den relevanten Einrichtungen und Beratungsstellen sein. Angebote und Ziele: Angebote und Ziele: Im Rahmen der Programmumsetzung soll eine Beratungsstelle für die Eltern, für die Leitungen und das Personal der Kindertageseinrichtungen sowie das Netzwerk eingerichtet werden. In der Gesamtkonstellation stellt die geplante Beratungsstelle ein neues Angebot dar; bei den Teilaufgaben handelt es sich um die Anpassung bzw. Ausweitung bestehender Angebote. Bei der geplanten Projektarbeit mit den Kindern bzw. den Angeboten zu Vorbereitung auf die Regelangebote handelt es sich lokal um neue Ansätze. Aufgaben der Beratungsstelle: 1. Zum einen ist es wichtig, die betreffenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder anzusprechen (auch über aufsuchende Arbeit), über das System der Kindertagesbetreuung in all seinen Facetten zu informieren und ihnen die Vorteile eines Kita-Besuchs ihrer Kinder deutlich zu machen. Hierzu gehört neben der Information zur Art und Weise der Betreuung auch die Klärung der Finanzierung des Kita-Besuchs. Zur Vorbereitung auf den Kita-Besuch wird es hilfreich sein, dass sich alle Beteiligten Parteien gegenseitig kennenlernen und das Lebens- bzw. Arbeitsumfeld der Anderen erkunden. Hierbei können z. B. Elternabende in den Einrichtungen umgesetzt werden, es kommen auch Schnupper- oder Projekttage für die Kinder in Frage oder auch Besuche des Kita-Personals in der GU. Die direkte Arbeit mit den Eltern wird eine besonders wichtige Rolle spielen. Als notwendig erachtet wird auch eine Unterstützung der Familien bei der Bewältigung der Formalien, wie z. B. bei der Beantragung der Kostenübernahme durch das Jugendamt. Angestrebt wird, dass ca. 75% der in Frage kommenden Eltern angesprochen werden. 2. Aufgabe wird es auch sein, niedrigschwellige Angebote zur Vorbereitung auf die Regelangebote zu entwickeln und umzusetzen. Parallel dazu soll eine Großtagespflege eingerichtet werden, die zum Einen den Platzmangel abfedern kann und zum Anderen ein weniger institutionalisiertes Angebot der Kinderbetreuung darstellt. Zum anderen stellt die Beratungsstelle den Kontakt zu den Kindertageseinrichtungen der Stadt her und berät das pädagogische Personal beim Umgang mit den Kindern und ihren Eltern. Gleichzeitig fungiert die Beratungsstelle im weiteren Projektverlauf als Schnittstelle zwischen Eltern und Kita. Für diesen Bereich sind intensive Kontakte zu den Kitas, dem Jugendamt und dem ASD im Besonderen, dem Sozialamt, den Verantwortlichen in der Gemeinschaftsunterkunft, der Asyl- und Migrationsberatung, dem Ehrenamtskoordinator im Asylbereich, der Kita-Fachberatung der Stadt Weiden u. A. herzustellen und zu pflegen. Es werden über die Projektlaufzeit regelmäßige Fortbildungen angeboten und durchgeführt. 3. Arbeit mit den Kindern: Hier soll über Projektarbeit in den relevanten Einrichtungen ein Unterstützungsangebot für die Kitas und die Kinder umgesetzt werden. In qualitativer Hinsicht erfolgt die Evaluierung über eine Reihe an Workshops, die im Grundsatz aus den drei Punkten Analyse, Bewertung und Maßnahmefestlegung bestehen werden. So kann während des Projektverlaufs geprüft werden, ob der Projektansatz und die Projektumsetzung funktionieren. Jede Kommune wird in einer Höhe von bis zu Euro pro Jahr unterstützt, bei einer Eigenbeteiligung von 10%. Es handelt sich somit um ein Finanzierungsvolumen von bis zu Euro pro Jahr bei einer Laufzeit bis Finanziert wird: - eine Koordinierungsstelle (Stellenanteil 50% einer Vollzeitstelle) - Fachkraftstellen (bis zu 2 Vollzeitstellen, Planung für Weiden: 1 Vollzeit bzw. 2 Teilzeitstellen) - Projektmittel (projektbezogene Sach- und Personalkosten) Das Vorhaben wird nicht von der Stadt Weiden selbst durchgeführt sondern in einer öffentlichen Ausschreibung vergeben. Der Beginn der Maßnahme kann deshalb frühestens zum Beginn des Kita-Jahres im September 2017 erfolgen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Stadt Weiden i.d.opf. die Erlaubnis erhält einen Antrag

12 zu stellen. Der Bericht diente zur Kenntnisnahme folgender Beschluss gefasst: Der Bericht diente zur Kenntnisnahme Weiden i.d.opf.,

13 Alle Mitglieder waren davon Vorschlagsordnungsgemäß ) Antrag auf Bedarfsfeststellung für eine Kinderkrippe im Stadtteil Rothenstadt Mit beiliegendem Schreiben hat Herr sein Interesse bekundet auf seinem neu erworbenen Grundstück ehemals Grundstück der Hans-Sauer-Schule eine eingruppige Kinderkrippe errichten zu wollen. Sein Interesse sei daraus entstanden, dass es im Stadtteil Rothenstadt zwar einen Kindergarten aber keine Kinderkrippe gebe und Eltern deshalb gezwungen seien auf weiter entfernt liegende Kinderkrippen auszuweichen. Die Verwaltung hat daraufhin eine ortsteilbezogene Bedarfsschätzung vorgenommen. Aktuell sind in den Ortsteilen Rothenstadt, Ullersricht und Mallersricht 61 Kinder im Krippenalter wohnhaft gemeldet. Wie im Tagesordnungspunkt 6 beschrieben hat die Stadt Weiden aktuell einen Platzbedarf von 72 Krippenplätzen. Die derzeit in Bau befindlichen Vorhaben decken einen Bedarf von 60 Plätzen. Ausgehend von - den steigenden Geburtenzahlen - der Zunahme von integrativen Kindern in Kindertagesstätten und - dem Zuzug von Familienangehörigen von Flüchtlingen stellt die Verwaltung einen weiteren Bedarf an einer Krippengruppe á 12 Kindern fest. Der Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen erkennt den Bedarf für eine weitere Krippengruppe mit 12 Plätzen an. folgender Vorschlag gemacht: Der Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen erkennt den Bedarf für eine weitere Krippengruppe mit 12 Plätzen an.

14 Weiden i.d.opf., Zur Stadtratssitzung: Anzahl der Stadtratsmitglieder: In der heutigen Stadtratssitzung wurde in obiger Sache beschlossen: Der Vorschlag des Ausschusses Nr. 8 vom wurde zum Beschluss erhoben. Weiden i.d.opf., Stadtrat gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister

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