Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß
|
|
- Hartmut Weiner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ) Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis. Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis. folgender Beschluss gefasst: Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis. Weiden i.d.opf.,
2 ) Neue Ausschussmitglieder; Stadtratssitzung vom Neubesetzung der Leitung des Amtes für Soziales und Integration Nach Wechsel der Leitung des Amtes für Soziales und Integration, von Herrn Thomas Hentschel zu Frau Beatrix Stiegler, zum , ist die Mitgliedschaft der Amtsleitung im Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen neu zu besetzen. Als neuer stellvertretender Leiter des Amtes für Soziales und Integration wurde der bisherige Amtsleiter, zugewiesen. Herr Thomas Hentschel, Nach den rechtlichen Vorgaben (Art. 19 AGSG, 3 und 4 Jugendamtssatzung) ist zur Bestellung beratender Mitglieder im AJHSF eine Beschlussfassung durch den Stadtrat erforderlich. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom folgenden Beschluss gefasst: Frau Beatrix Stiegler wird als Leiterin des Amtes für Soziales und Integration in den Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen bestellt und als ihr Stellvertreter wird Herr Thomas Hentschel bestellt. Die Mitgliedschaft des Integrationsbeauftragten, Herrn Thomas Hentschel, im Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen wird wieder aufgenommen. Gleichzeitig wird der bisherige Stellvertreter, Herr Christopher Östreicher, aus seinem Amt entlassen. Herr Hentschel war vor seiner Bestellung als Leiter des Amtes für Soziales und Integration als Integrationsbeauftragter beratendes Mitglied im Ausschuss. Die Mitgliedschaft des Integrationsbeauftragten ruhte seither. Das Ruhen der Mitgliedschaft von Herrn Hentschel als Integrationsbeauftragter wurde aufgehoben, so dass wieder alle Mitgliedschaften ausgeübt werden. Die Mitglieder des Ausschusses für Jugendhilfe und sozial Fragen beglückwünschen Frau Beatrix Stiegler zu ihrer neuen Aufgabe und heißen sie als beratendes Mitglied im Ausschuss willkommen.
3 folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Jugendhilfe und sozial Fragen beglückwünschen Frau Beatrix Stiegler zu ihrer neuen Aufgabe und heißen sie als beratendes Mitglied im Ausschuss willkommen. Weiden i.d.opf.,
4 ) Amt für Soziales und Integration: Haushaltsplan 2017 Nachdem die Vorberatung des Abschnitts Jugendhilfe des Haushaltsplanes nach der Jugendamtssatzung zu den Schwerpunktaufgaben des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen gehört, wurde in der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom angeregt, dass auch der Haushalt des Amtes für Soziales und Integration im Fachausschuss vorgestellt wird. Die Haushaltsansätze 2017 des Teilbudgets 50 (Amt für Soziales und Integration) einschließlich des Unterbudgets 56 (Maria-Seltmann-Haus) werden von der neuen Leiterin des Amtes für Soziales und Integration, Frau Beatrix Stiegler, vorgestellt. Der Bericht diente zur Kenntnisnahme folgender Beschluss gefasst: Der Bericht diente zur Kenntnisnahme Weiden i.d.opf.,
5 ) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter Vormundschaft; Bericht der Kolping-Jugendhilfe in der Diözese Regensburg e.v. Das Jahr 2015 ist uns allen noch in guter Erinnerung. Der Ansturm an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) hat uns allen viel Kraft und Engagement abverlangt. Innerhalb von 3 Tagen nach dem Aufgriff eines umf muss ein Antrag beim Vormundschaftsgericht gestellt und ein Vormund vorgeschlagen werden. Das örtliche Jugendamt ist dazu verpflichtet die Vormundschaften von Amts wegen zu führen ( 55 SGB VIII) oder einen Vormundschaftsverein damit zu betrauen. Es hat uns deshalb sehr gefreut, dass Kolping-Jugendhilfe in der Diözese Regensburg e.v. sich dieser Aufgabe angenommen hat. Mit Beginn ab führt der Vormundschaftsverein einen Großteil der Vormundschaften für umf in Weiden. Die Führungskräfte der Kolping-Jugendhilfe in der Diözese Regensburg e.v. stellen das Arbeitsfeld der Vormünder vor, mit besonderem Augenmerk auf die Besonderheiten der Führung von Vormundschaften für umf. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit an das Team der Vormünder Fragen zu ihrer praktischen Arbeit zu stellen. Der Bericht diente der Kenntnisnahme folgender Beschluss gefasst: Der Bericht diente der Kenntnisnahme Weiden i.d.opf.,
6 Alle Mitglieder waren davon Vorschlagsordnungsgemäß ) Jugendtreff Scout; Weiterführung und Ausschreibung; Erfahrungsbericht des Betriebsträgers, Kolping Bildungswerk AJHSF vom ; Stadtratsbeschlüsse Nr. 29 vom und Nr. 45 vom und Nr. 87 vom Mit Beschluss Nr. 87 vom hat der Stadtrat die Betriebsträgerschaft des Jugendtreffs Scout ( Schülercafé ) an das Kolping-Bildungswerk in Weiden vergeben. Die Vergabe erfolgte nach öffentlicher Ausschreibung für die Vertragsdauer von 2 Jahren, vom bis Das Angebot belief sich auf Euro. Das Kolping-Bildungswerk hat zuletzt im AJHSF vom einen Verwendungsnachweis (Evaluation) vorgelegt. Vertreter des Kolping-Bildungswerks geben einen kurzen Überblick über die Erfahrungen mit den jeweiligen Positionen der Ausschreibung: Grundbetrieb Gastronomischer Betrieb Ferienbetreuung (vgl. Anlage). Eine erneute Ausschreibung ist erforderlich. Das Mietverhältnis in der Bgm.-Prechtl-Straße endet zum Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert sich das Mietverhältnis automatisch zweimal um jeweils 5 Jahre, sofern nicht von einer Partei schriftlich mit einer Frist von 6 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschreibung von bis vorzunehmen. Der AJHSF schlägt dem Stadtrat vor, den Betrieb des Jugendtreffs Scout (Schülercafé) fortzuführen und die Verwaltung mit der Ausschreibung zu beauftragen. folgender Vorschlag gemacht: Der AJHSF schlägt dem Stadtrat vor, den Betrieb des Jugendtreffs Scout (Schülercafé) fortzuführen und die Verwaltung mit der Ausschreibung zu beauftragen.
7 Weiden i.d.opf., Zur Stadtratssitzung: Anzahl der Stadtratsmitglieder: 41 In der heutigen Stadtratssitzung wurde in obiger Sache beschlossen: Der Vorschlag des Ausschusses Nr. 5 vom wurde zum Beschluss erhoben. Weiden i.d.opf., Stadtrat gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister
8 ) Kindertagesbetreuung in Weiden; Sachstandsbericht und weitere Planungen 1. Bedarf an Betreuungsplätzen für unter 3Jährige: Beim letzten Abgleich der Vormerkliste Mitte Januar fanden sich 26 Kinder auf der aktuellen Warteliste und weitere 8 Kinder auf der Warteliste im laufenden Kindergartenjahr (bis August 2017). Weitere 38 Kinder benötigen für das folgende Kitajahr ab einen Krippenplatz. Insgesamt ergibt sich ein Bedarf von 72 Krippenplätzen. Warteliste heißt, dass zum Zeitpunkt der Abfrage kein Platz zur Verfügung steht. Tagespflege: Derzeit werden 17 Kinder von 7 Tagesmüttern betreut. Nach wie vor scheitert die Einrichtung einer Großtagespflege an geeigneten Räumlichkeiten. Leider ist die Nachfrage an Tagesmüttern höher als das Angebot. Derzeit sind keine neuen Tagespflegepersonen im Qualifizierungskurs. Planung: Weiterer Ausbau der Tagespflege Krippenausbau Alle Bauträger haben inzwischen einen Bescheid der Stadt Weiden i.d.opf. zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erhalten. - Private Kinderkrippe Schneckenhaus (Mozartstr. 6). Das Gebäude wird um ein Stockwerk aufgestockt; eine zusätzliche Gruppe á 12 Kinder entsteht. - AWO Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz e.v., Kinderkrippe Spatzennest (Hochstr. 5). Räumlichkeiten einer ehemaligen Kindergartengruppe werden zu einer Kinderkrippe für 12 Krippenkinder umgebaut. - 3-gruppige Kinderkrippe der Johanniter-Unfallhilfe e.v., für 36 Krippenkinder. 2. Bedarf an Betreuungsplätzen für über 3Jährige Derzeit werden Kinder auf 1145 Plätzen (davon 20 Zusatzplätze) betreut. Insgesamt werden 22 Integrationskinder in den Kindergärten gefördert, die mit dem Faktor 4,5 berechnet werden. Leider kann zum Bedarf an Kindergartenplätzen nur eine Schätzung abgegeben werden, da der Bedarf von verschiedenen Faktoren abhängig ist, die nicht planbar sind: - Zugang an Flüchtlingen - Zuzug von Familien mit Kindern - Bedarf an integrativen Plätzen (Faktor 4,5) - Buchungszeiten (mögliche Platzbelegung) - Belegung der Plätze durch US-Amerikaner (NATO) Im letzten AJHSF hat die Verwaltung die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs vorgestellt und kam zu dem Ergebnis, dass 3 Kindergartengruppen á 25 Plätzen fehlen. Diese qualifizierte Schätzung hat sich bestätigt. Bei der letzten Dienstbesprechung der Kita-Aufsichtsbehörden Ende Januar haben Vertreter des Bay. Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration die Perspektive
9 geäußert, dass durch den Familiennachzug von Flüchtlingsfamilien der Bedarf an Kindergartenplätzen noch merklich steigen werde. Stärker berücksichtigt werden sollte auch die Zunahme an integrativen Kindern in den Kindergärten. Planung: Der Waldkindergarten Heilige Staude unter Trägerschaft von Learning Campus VEZ e.v. wird spätestens im September 2017 mit 24 Kindern in Betrieb gehen. Inzwischen haben 5 Träger ihr Interesse an der Schaffung von Kindergartenplätzen bekundet. Weitere Planungen sind noch nicht erfolgt, da die Bayerische Staatsregierung noch keine verlässliche Aussage über Inhalt und Ausmaß des 4. Sonderinvestitionsprogramms getroffen hat. Zur Überbrückung der Planungs- und Bauzeit wird derzeit intensiv nach einer Übergangslösung gesucht. Der Bericht diente zur Kenntnisnahme folgender Beschluss gefasst: Der Bericht diente zur Kenntnisnahme Weiden i.d.opf.,
10 ) Bundesprogramm Kita-Einstieg Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das attraktive Förderprogramm Kita-Einstieg aufgelegt. Ziel des Programmes ist es den Einstieg von Kindern mit besonderen Zugangshürden in das deutsche Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungssystem vorzubereiten und zu ermöglichen. Das Programm zeichnet sich aus durch - eine hohe Fördersumme (bis zu Euro jährlich), - einen niedrigen Eigenanteil (10 %), - einem langen Förderzeitraum (bis ) und - einer dem örtlichen Bedarf angepassten inhaltlichen Gestaltungsfreiheit. Derzeit laufen die Interessensbekundungen für Kita-Einstieg an denen sich die Stadt Weiden beteiligt hat. Auszug aus dem Entwurf der Begründung zur Weidener Interessensbekundung: Situationsbeschreibung: Aktuell leben ca. 101 Kinder (u7) mit Fluchterfahrung mit unterschiedlichem Status in der lokalen Gemeinschaftsunterkunft, in dezentralen Unterkünften oder in Privatwohnungen. Von ihnen werden 31 Kinder in lokalen Einrichtungen betreut. Eine weitere Gruppe mit Zugangshürden sind Kinder aus prekären Verhältnissen: Ausgehend von aktuellen qualifizierten Schätzungen werden ca. 75 Kinder (3-7 Jahre) nicht in einem Kindergarten betreut. Für Familien mit Fluchterfahrung bzw. mit Migrationshintergrund stellt die Betreuung der eigenen Kinder durch fremde Personen bzw. außer Haus ein Problem dar. Hier verbinden sich Fluchterfahrungen, Fluchttraumata und kulturelle Unterschiede mit einer allgemein schlechten Kenntnis des deutschen Bildungssystems und einem mangelnden Bewusstsein für die Bedeutung des Zweitsprachenerwerbs zu einer gewichtigen Zugangshürde. Eine weitere Zielgruppe sind bildungsferne Familien, in denen es durch das Fehlen von Zuverlässigkeit, Tagesstruktur und Ritualen zur Verwahrlosung der Kinder kommen kann. Die fehlende Zuverlässigkeit trägt dazu bei, dass Kinder gar nicht angemeldet werden oder aber nicht regelmäßig in die Kita gebracht werden. Folgender Bedarf ergibt sich in insgesamt drei Bereichen: 1. Arbeit mit den Familien: Kontaktherstellung und Vertrauensaufbau, Informationsaufbereitung und vermittlung, Begleitung in Übergangsphase nach Eintritt in Betreuungseinrichtung 2. Arbeit mit den Fachkräften/Tagespflegepersonen: Fortbildungsangebote für relevante Themenbereiche (Flucht und Asyl, Trauma, Resilienz etc.), Begleitung in Übergangsphase nach Eintritt der Kinder in Betreuungseinrichtung 3. Arbeit in den Einrichtungen: Bedarf an Zeit und/oder zusätzlichem Personal, zusätzliche Projektarbeit mit den Kindern in schwierigen oder sogar existentiellen Lebenssituationen zur Entlastung der Fachkräfte Ganz allgemein kann der Bedarf für alle drei o.g. Bereiche an Material, Ausstattung und Fachliteratur formuliert werden.
11 Ein wichtiger Baustein der Arbeit wird die Vernetzung und Kooperation mit den relevanten Einrichtungen und Beratungsstellen sein. Angebote und Ziele: Angebote und Ziele: Im Rahmen der Programmumsetzung soll eine Beratungsstelle für die Eltern, für die Leitungen und das Personal der Kindertageseinrichtungen sowie das Netzwerk eingerichtet werden. In der Gesamtkonstellation stellt die geplante Beratungsstelle ein neues Angebot dar; bei den Teilaufgaben handelt es sich um die Anpassung bzw. Ausweitung bestehender Angebote. Bei der geplanten Projektarbeit mit den Kindern bzw. den Angeboten zu Vorbereitung auf die Regelangebote handelt es sich lokal um neue Ansätze. Aufgaben der Beratungsstelle: 1. Zum einen ist es wichtig, die betreffenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder anzusprechen (auch über aufsuchende Arbeit), über das System der Kindertagesbetreuung in all seinen Facetten zu informieren und ihnen die Vorteile eines Kita-Besuchs ihrer Kinder deutlich zu machen. Hierzu gehört neben der Information zur Art und Weise der Betreuung auch die Klärung der Finanzierung des Kita-Besuchs. Zur Vorbereitung auf den Kita-Besuch wird es hilfreich sein, dass sich alle Beteiligten Parteien gegenseitig kennenlernen und das Lebens- bzw. Arbeitsumfeld der Anderen erkunden. Hierbei können z. B. Elternabende in den Einrichtungen umgesetzt werden, es kommen auch Schnupper- oder Projekttage für die Kinder in Frage oder auch Besuche des Kita-Personals in der GU. Die direkte Arbeit mit den Eltern wird eine besonders wichtige Rolle spielen. Als notwendig erachtet wird auch eine Unterstützung der Familien bei der Bewältigung der Formalien, wie z. B. bei der Beantragung der Kostenübernahme durch das Jugendamt. Angestrebt wird, dass ca. 75% der in Frage kommenden Eltern angesprochen werden. 2. Aufgabe wird es auch sein, niedrigschwellige Angebote zur Vorbereitung auf die Regelangebote zu entwickeln und umzusetzen. Parallel dazu soll eine Großtagespflege eingerichtet werden, die zum Einen den Platzmangel abfedern kann und zum Anderen ein weniger institutionalisiertes Angebot der Kinderbetreuung darstellt. Zum anderen stellt die Beratungsstelle den Kontakt zu den Kindertageseinrichtungen der Stadt her und berät das pädagogische Personal beim Umgang mit den Kindern und ihren Eltern. Gleichzeitig fungiert die Beratungsstelle im weiteren Projektverlauf als Schnittstelle zwischen Eltern und Kita. Für diesen Bereich sind intensive Kontakte zu den Kitas, dem Jugendamt und dem ASD im Besonderen, dem Sozialamt, den Verantwortlichen in der Gemeinschaftsunterkunft, der Asyl- und Migrationsberatung, dem Ehrenamtskoordinator im Asylbereich, der Kita-Fachberatung der Stadt Weiden u. A. herzustellen und zu pflegen. Es werden über die Projektlaufzeit regelmäßige Fortbildungen angeboten und durchgeführt. 3. Arbeit mit den Kindern: Hier soll über Projektarbeit in den relevanten Einrichtungen ein Unterstützungsangebot für die Kitas und die Kinder umgesetzt werden. In qualitativer Hinsicht erfolgt die Evaluierung über eine Reihe an Workshops, die im Grundsatz aus den drei Punkten Analyse, Bewertung und Maßnahmefestlegung bestehen werden. So kann während des Projektverlaufs geprüft werden, ob der Projektansatz und die Projektumsetzung funktionieren. Jede Kommune wird in einer Höhe von bis zu Euro pro Jahr unterstützt, bei einer Eigenbeteiligung von 10%. Es handelt sich somit um ein Finanzierungsvolumen von bis zu Euro pro Jahr bei einer Laufzeit bis Finanziert wird: - eine Koordinierungsstelle (Stellenanteil 50% einer Vollzeitstelle) - Fachkraftstellen (bis zu 2 Vollzeitstellen, Planung für Weiden: 1 Vollzeit bzw. 2 Teilzeitstellen) - Projektmittel (projektbezogene Sach- und Personalkosten) Das Vorhaben wird nicht von der Stadt Weiden selbst durchgeführt sondern in einer öffentlichen Ausschreibung vergeben. Der Beginn der Maßnahme kann deshalb frühestens zum Beginn des Kita-Jahres im September 2017 erfolgen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Stadt Weiden i.d.opf. die Erlaubnis erhält einen Antrag
12 zu stellen. Der Bericht diente zur Kenntnisnahme folgender Beschluss gefasst: Der Bericht diente zur Kenntnisnahme Weiden i.d.opf.,
13 Alle Mitglieder waren davon Vorschlagsordnungsgemäß ) Antrag auf Bedarfsfeststellung für eine Kinderkrippe im Stadtteil Rothenstadt Mit beiliegendem Schreiben hat Herr sein Interesse bekundet auf seinem neu erworbenen Grundstück ehemals Grundstück der Hans-Sauer-Schule eine eingruppige Kinderkrippe errichten zu wollen. Sein Interesse sei daraus entstanden, dass es im Stadtteil Rothenstadt zwar einen Kindergarten aber keine Kinderkrippe gebe und Eltern deshalb gezwungen seien auf weiter entfernt liegende Kinderkrippen auszuweichen. Die Verwaltung hat daraufhin eine ortsteilbezogene Bedarfsschätzung vorgenommen. Aktuell sind in den Ortsteilen Rothenstadt, Ullersricht und Mallersricht 61 Kinder im Krippenalter wohnhaft gemeldet. Wie im Tagesordnungspunkt 6 beschrieben hat die Stadt Weiden aktuell einen Platzbedarf von 72 Krippenplätzen. Die derzeit in Bau befindlichen Vorhaben decken einen Bedarf von 60 Plätzen. Ausgehend von - den steigenden Geburtenzahlen - der Zunahme von integrativen Kindern in Kindertagesstätten und - dem Zuzug von Familienangehörigen von Flüchtlingen stellt die Verwaltung einen weiteren Bedarf an einer Krippengruppe á 12 Kindern fest. Der Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen erkennt den Bedarf für eine weitere Krippengruppe mit 12 Plätzen an. folgender Vorschlag gemacht: Der Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen erkennt den Bedarf für eine weitere Krippengruppe mit 12 Plätzen an.
14 Weiden i.d.opf., Zur Stadtratssitzung: Anzahl der Stadtratsmitglieder: In der heutigen Stadtratssitzung wurde in obiger Sache beschlossen: Der Vorschlag des Ausschusses Nr. 8 vom wurde zum Beschluss erhoben. Weiden i.d.opf., Stadtrat gez. Kurt Seggewiß Oberbürgermeister
Einladung. Tagesordnung
Einladung für die am Mittwoch, 22.02.2017 um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung 1. Genehmigung der
MehrAlle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß
Anzahl der Ausschussmitglieder gemäß Satzung bzw. GeschO: 15 Alle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß geladen. anwesend für dagegen Nr. 11 11 0 1 In der heutigen Sitzung wurde in Sachen 1) Genehmigung
MehrEinladung. Tagesordnung
Weiden i.d.opf., 03.03.2016 Einladung für die am Mittwoch, 16.03.2016 um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung
MehrAlle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß
13 13 0 1 1) Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom 16.03.2016 besteht Einverständnis. Mit dem Protokoll
MehrEinladung. Tagesordnung öffentlich
Weiden i.d.opf., 10.06.2016 Einladung für die am Mittwoch, 29.06.2016 um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung
MehrEinladung. Tagesordnung
Weiden i.d.opf., 27.10.2016 Einladung für die am Mittwoch, 09.11.2016 um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung
MehrB E D A R F S P L A N 2012 / Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen
Bedarfsplan 2012/2013 1 B E D A R F S P L A N 2012 / 2 0 1 3 Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sind die Gemeinden verpflichtet,
MehrEinladung. Tagesordnung
Weiden i.d.opf., 23.10.2017 Einladung für die am Donnerstag, 16.11.2017 um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses.
MehrVersorgung und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Kindertagesbetreuung sowie uma
Versorgung und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Kindertagesbetreuung sowie uma Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Gesundheit gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft,
MehrZusammenarbeit des Jugendmigrationsdienstes (JMD) und des Jugendamtes Kiel Unbegleitete volljährige Flüchtlinge
Zusammenarbeit des Jugendmigrationsdienstes (JMD) und des Jugendamtes Kiel Unbegleitete volljährige Flüchtlinge Ablauf der Präsentation 1. Beratungsangebot des JMD 2. Aufgaben und Maßnahmen des Jugendamtes/ASD
MehrSatzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom
Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom 02.07.2008 - Aufgrund von Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 08.12.2006
MehrFamilien mit Zukunft Kinder bilden und betreuen Niedersächsisches Förderprogramm
Handlungskonzept Familien mit Zukunft Kinder bilden und betreuen Niedersächsisches Förderprogramm gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des
Mehr./. Die Berichterstatterin Meßmer erläutert zuerst die als Anlage beigefügte Tischvorlage und danach den folgenden
Stadtverwaltung Lindau (Bodensee) Jahrgang 2015 Niederschrift über die 2. Sitzung des Hauptausschusses vom 12. Mai 2015 ifiwft\ ö 3: Beratunqsqeqenstand tagesstätten a) Sachstandsbericht Kitaplätze im
MehrUnbegleitete Minderjährige Flüchtlinge eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe
- Jugendamt Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge eine fachliche Herausforderung für die Jugendhilfe Workshop 1: Anforderungen an den ASD im Rahmen der Inobhutnahme und Hilfeplanung 1 Wie alles begann
MehrEinladung. Tagesordnung Öffentlich
Weiden i.d.opf., 03.01.2013 Einladung für die am Dienstag, 08.01.2013 um 09:30 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz-, Vergabe, Grundstücks- und Sanierungsausschusses im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses.
MehrAlle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß
10 10 0 97 97) Bauverwaltungsamt Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 22.04.2015. Mit der Niederschrift der öffentlichen BPAS-Sitzung vom
MehrKonzeption. Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007. Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn. Tel.
Konzeption Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007 Träger: Leitung: Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn Martina Bock Tel. 08165 4294 Vorwort Das Tagesmütter-Projekt Neufahrn
MehrDrucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich
MehrIntegration von geflüchteten Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Hamburg
Integration von geflüchteten Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Hamburg Dirk Bange Vortrag gehalten am 01.11.2017 auf der Veranstaltung Kinder- Tagesbetreuung: Integration von
Mehr1. Gesetzliche Grundlagen Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung Aufbringen der Betriebskosten 1
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gesetzliche Grundlagen 1 2. Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung 1 der Elternbeiträge 3. Aufbringen der Betriebskosten 1 3.1 Grundlagen für die Elternbeitragsberechnung
MehrBetriebsnahe Kindertagesbetreuung
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung Voraussetzungen, Erfahrungen, Fördermöglichkeiten JALTA Köln, 17.06.2010 Betriebsnahe Kindertagesbetreuung ein aktuelles kommunales Thema? Die Zahl der Anfragen im LJA
MehrBAYREUTHER STADTRECHT 460. Satzung: für das Stadtjugendamt Bayreuth
Satzung für das Stadtjugendamt Bayreuth Aufgrund des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 08.12.2006 (GVBl. 26/2006, S. 942) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung
MehrElternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung
Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung Ergebnisse, Situationsbericht und Folgerungen Inhalt 1. Elternbefragung 2015 Eckpunkte der Befragung Allgemeine Angaben Ergebnisse der Befragung 2. Sachstandsbericht
MehrSatzung für das Kreisjugendamt Bayreuth
Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth Der Landkreis Bayreuth erlässt aufgrund des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8.12.2006 (GVBl. S. 942), zuletzt geändert durch
MehrGemeinderatsdrucksache Nr. 5 / 2012
Gemeinderatsdrucksache Nr. 5 / 2012 vom 16.01.2012 Az.: 460.023 Vorlage für die Sitzung des : Gemeinderat am 29.02.2012 - öffentlich - Vorberatung: Verwaltungsausschuss am 08.02.2012 Zuständigkeit nach:
MehrKindertagespflege Familie zum Beruf machen- Wie werde ich Tagesmutter?
Kindertagespflege Familie zum Beruf machen- Wie werde ich Tagesmutter? Amt für Jugend und Soziales Starker Standort attraktives Leben Was ist Kindertagespflege? Veränderungen im Feld der Kindertagespflege
MehrGemeinde Jettingen - Hauptamt - Jochen Hasenburger-
Gemeinde Jettingen - Hauptamt - Jochen Hasenburger- Datum: Drucksache: GR am: Aktenzeichen: verhandelt (ö/nö) 28.04.2016 50-2016 10.05.2015 460.023 öffentlich Beratungsgegenstand: Kindergartenbedarfsplanung
MehrKindertagespflege. Ein Betreuungsangebot in Bewegung. Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen
Kindertagespflege Ein Betreuungsangebot in Bewegung Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen 1 September 2016 I Julia Kreimer, Fachberatung Kindertagespflege, LWL-Landesjugendamt
MehrZuständigkeit. (2) Die Aufgaben des örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden vom Jugendamt der Stadt Rüsselsheim wahrgenommen.
Seite 1 * Aufgrund der 69 ff des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) vom 26.06.1980 (BGBl. I S. 1163), geändert durch das 1. Gesetz zur Änderung des 8. Buches Sozialgesetzbuch vom 16.02.1993 (BGBl.
MehrAlle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß
13 13 0 1 1) Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom 16.07.2015 besteht Einverständnis. Mit dem Protokoll
MehrBundesprogramm. Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung
Bundesprogramm Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung Bundesprogramm Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung Gute Kindertagesbetreuung ermöglicht gleiche Startbedingungen für alle Kinder.
MehrKriterien für die Aufnahme in einer Ammerbucher Kindertagesstätte
Kriterien für die Aufnahme in einer Ammerbucher Kindertagesstätte Vorrangig einen Platz in einem gewünschten Betreuungsangebot erhalten: Kinder, bei denen der Tatbestand der Kindeswohlgefährdung vorliegt.
MehrBundesprogramm. Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung
Bundesprogramm Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung Bundesprogramm Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung Gute Kindertagesbetreuung ermöglicht gleiche Startbedingungen für alle Kinder.
MehrSatzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege
Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrGenehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom
11 11 0 143 143) Bauverwaltungsamt Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 22.05.2014. Mit der Niederschrift der öffentlichen BPAS-Sitzung vom
MehrLandkreis Havelland Der Jugendhilfeausschuss. N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.
Landkreis Havelland 2006-12-15 Der Jugendhilfeausschuss N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24. Januar 2007 Beginn: Ende: Ort: 16.00 Uhr 19.35 Uhr Nauen, JAW, Bredower
MehrKinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen
Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen Fachtagung für kommunale Fachberaterinnen und Fachberater 2. Juni 2015 Renate Eschweiler, Angelika
MehrStadt Dessau-Roßlau. Satzung des Jugendamtes. 12. Dezember Dezember Dezember /09, S
Stadt Dessau-Roßlau Satzung des Jugendamtes Unterzeichnung durch OB Beschlussfassung im Stadtrat Veröffentlichung im Amtsblatt - Amtliches Verkündungsblatt - Inkraftsetzung 12. Dezember 2008 10. Dezember
MehrProjekt Vernetzte Kinderbetreuung
Projekt Vernetzte Kinderbetreuung Es passt! Zusammenarbeit in der Kinderbetreuung Ein Modellprojekt im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen
MehrBedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen
Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen Auswertung der Elternbefragung vom Oktober/November 15 Sitzung des Gemeinderates am 24.2.16 Erhebungen für die Bedarfsplanung in Ottobrunn auf vielen Ebenen
MehrOmbudschaft Jugendhilfe NRW
Ombudschaft Jugendhilfe NRW 18 Jahre und was nun?! Welche Rechte haben junge (geflüchtete) Volljährige in der Jugendhilfe? Dortmund, 20.01.2017 Sabine Gembalczyk, Dr. Margareta Müller 1 Programm 9:30 Uhr
MehrSatzung für das Jugendamt der Stadt Nürnberg (JugendamtS - JugAS)
Satzung für das Jugendamt der Stadt Nürnberg (JugendamtS - JugAS) Vom 10. Oktober 2008 (Amtsblatt S. 429), zuletzt geändert durch Satzung vom 07. Juli 2014 (Amtsblatt S. 247) Die Stadt Nürnberg erlässt
MehrS A T Z U N G. für das Stadtjugendamt Frankenthal (Pfalz) vom 20. September 1994 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 31.
S A T Z U N G für das Stadtjugendamt Frankenthal (Pfalz) vom 20. September 1994 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 31. Oktober 2011 Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat auf Grund des 24 Gemeindeordnung
MehrVORLAGE Sitzung des Ausschusses Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Rheinlandpfalz MINISTERIUM FÜR BILDUNG Ministerium für Bildung I Postfach 32 20 1 55022 Mainz Vorsitzender Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Herrn Jochen Hartloff, Mdl Landtag
MehrKindertagespflege In besten Händen Was leistet Kindertagespflege? Information für Eltern
Kindertagespflege In besten Händen Was leistet Kindertagespflege? Information für Eltern Die Städte Rösrath, Overath, Leichlingen und der Rheinisch Bergische Kreis haben sich gemeinsam zum Ziel gesetzt,
MehrAntworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der
en der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
MehrKindertagesstättenbedarf in Quickborn - Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Beteiligung Dritter
Stadt Quickborn Ehrenamt, Kultur und Veranstaltungen Quickborn, 4.10.2012 3.01 Kindertagesstättenbedarf in Quickborn - Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Beteiligung Dritter 1. Rechtsgrundlagen
MehrFachtag Wie gelingt Erziehung im Kontext unterschiedlicher Kulturen? Infowalk Migrationsberatung - Caritas
Amt für Jugend und Familie Landsberg - Schulen im Ärzte - Fachtag 31.01.2018 Wie gelingt Erziehung im Kontext unterschiedlicher Kulturen? Infowalk Migrationsberatung - Caritas Wer sind wir? Was sehen wir
MehrAlle Mitglieder waren davon Beschlussordnungsgemäß
11 11 0 130 130) Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom 15.09.2015. Mit dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Finanz-,
MehrWEITERENTWICKLUNG, VERNETZUNG UND ÖFFNUNG IM LANDKREIS GIFHORN SÄULEN DES SPRACHKOMPETENZZENTRUMS. PARITÄTISCHES SPRACHKOMPETENZZENTRUM Gifhorn
VOM SPRACHHEILKINDERGARTEN ZUM SPRACHKOMPETENZZENTRUM WEITERENTWICKLUNG, VERNETZUNG UND ÖFFNUNG IM LANDKREIS GIFHORN SÄULEN DES SPRACHKOMPETENZZENTRUMS PARITÄTISCHES SPRACHKOMPETENZZENTRUM Gifhorn Sprachheilkindergarten
MehrA N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Rolf Linsler (DIE LINKE.)
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/448 (15/312) 30.04.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Rolf Linsler (DIE LINKE.) betr.: Elternbeiträge für Kindertagesstätten Vorbemerkung
MehrElternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten
Elternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten Im Rahmen der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung die gemeinsam von den Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg und dem Kreisjugendamt durchgeführt
MehrElternfragebogen zur Kinderbetreuung von 0-6 Jahren für 2016/2017
Elternfragebogen zur Kinderbetreuung von 0-6 Jahren für 2016/2017 Bitte füllen Sie den Fragebogen aus und geben ihn bis spätestens 29.07.2016 in einem Kindergarten im Stadtgebiet oder im Rathaus der Stadt
MehrPLATZBEDARF UND PERSONALBEDARF KINDERTAGESSTÄTTEN MARKTFLECKENS MENGERSKIRCHEN IN DEN DES
PLATZBEDARF UND PERSONALBEDARF IN DEN KINDERTAGESSTÄTTEN DES MARKTFLECKENS MENGERSKIRCHEN RÜCKBLICK AUF DIE KINDERZAHLENTWICKLUNG (GEBURTEN) 2008-2016 KINDER IM U3-ALTER JAHRGANG 2-3 JAHREN; JAHRGANG 1-2
MehrFrühe Bildung: Gleiche Chancen Fördergrundsätze für das Bundesprogramm Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung
Referat 513 Stand 23.12.2016 Frühe Bildung: Gleiche Chancen Fördergrundsätze für das Bundesprogramm Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung 1. Allgemeines Mit dem Bundesprogramm Kita-Einstieg Brücken
MehrS A T Z U N G. 1 Geltungsbereich
S A T Z U N G der Großen Kreisstadt Glauchau über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau
MehrUNTERSUCHUNG ZUM AUSBAU DER KINDERTAGESBETREUUNG FÜR UNTER 3-JÄHRIGE. bei ausgewählten Jugendämtern der Bundesrepublik Deutschland
UNTERSUCHUNG ZUM AUSBAU DER KINDERTAGESBETREUUNG FÜR UNTER 3-JÄHRIGE bei ausgewählten Jugendämtern der Bundesrepublik Deutschland Postleitzahl und Ort Kreis Datum BearbeiterIn Telefonnummer Projekt Jugendhilfe
MehrHAnd in HaND im Landkreis Friesland
Fachbereich 22 - Jugend und Familie - HAnd in HaND im Landkreis Friesland Die Bildungs-, Betreuungs-, und Präventionsoffensive Fachbereich 22 - Jugend und Familie Jugendamt im Wandel der Zeit - Einmischung
MehrLandkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Informationsvorlage Drucksache-Nr. DRS 24/2011 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Medienpädagogik Az. Beratungsfolge Sitzungsdatum Öffentlichkeit Aktion JHA 30.05.2011
MehrFragen & Antworten zur [ergänzenden] Kinderbetreuung. Gute Betreuung passt individuell
Fragen & Antworten zur [ergänzenden] Kinderbetreuung Gute Betreuung passt individuell Ich möchte, dass mein Kind (gut) betreut wird. Was muss ich beachten? Wenn Sie planen, Ihr Kind außerhalb des Elternhauses
MehrBernhard Eibeck GEW Hauptvorstand. Vortrag
Bernhard Eibeck GEW Hauptvorstand Den Jahren des quantitativen Ausbaus müssen die Jahre der Qualität folgen. Argumente und Forderungen für ein Bundesqualitätsgesetz für Kindertageseinrichtungen Vortrag
MehrSatzung der Kita-Zwergnase e.v.
Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck
MehrGood practice Modelle auf kommunaler Ebene. Die Mobile Kita (MoKi) in Gelsenkirchen - Niederschwellige Zugänge im Quartier
Good practice Modelle auf kommunaler Ebene Die Mobile Kita (MoKi) in Gelsenkirchen - Niederschwellige Zugänge im Quartier 1 Inhalte Entstehung und Ideenentwicklung von Projekten zu EU-Ost und Flüchtlingen
MehrRegelhafter Ausbau Frühe Hilfen aus Sicht einer Kommune
Regelhafter Ausbau Frühe Hilfen aus Sicht einer Kommune 07.03.2013 Kongress: Armut und Gesundheit 2013 Ilona Friedrich Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales Frühe Hilfen für Familien im Werra-Meißner-Kreis
MehrDie Stadt Goslar sucht zum 01. August 2018 sowie zum nächstmöglichen Termin für den Fachdienst Kindertagesstätten
Die Stadt Goslar sucht zum 01. August 2018 sowie zum nächstmöglichen Termin für den Fachdienst Kindertagesstätten mehrere staatlich anerkannte Erzieherinnen / Erzieher in Voll- und Teilzeit sowie eine/n
Mehrfür das Jugendamt der Universitätsstadt Marburg
51/1 Satzung für das Jugendamt der Universitätsstadt Marburg Aufgrund der 69 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes v. 26. Juni 1990 (BGBl. I S. 1163), der 4 und 6 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung
MehrKindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont
Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont 2018 2023 1. Vorwort Die Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Bad Pyrmont dient als Ergänzung und Konkretisierung des Bedarfsplans für Kindertagesstätten
MehrVOM SPRACHHEILKINDERGARTEN ZUM SPRACHKOMPETENZZENTRUM WEITERENTWICKLUNG, VERNETZUNG UND ÖFFNUNG
VOM SPRACHHEILKINDERGARTEN ZUM SPRACHKOMPETENZZENTRUM WEITERENTWICKLUNG, VERNETZUNG UND ÖFFNUNG SÄULEN DES SPRACHKOMPETENZZENTRUMS PARITÄTISCHES SPRACHKOMPETENZZENTRUM Gifhorn Zusammenarbeit mit Logopädischen
MehrKINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERTAGESPFLEGE. Gemeinde Ovelgönne- Gemeindeentwicklung
KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERTAGESPFLEGE Gemeinde Ovelgönne- Gemeindeentwicklung GEMEINDE OVELGÖNNE KINDERBETREUUNG Entwicklung der Kinderbetreuung RECHTSANSPRUCH AUF KINDERBETREUUNG Seit 1996 gilt in
MehrEinladung. Tagesordnung Öffentlich
Weiden i.d.opf., 26.05.2014 Einladung für die am Dienstag, 03.06.2014 um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz-, Vergabe, Grundstücks- und Sanierungsausschusses im kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses.
MehrJugendamt KINDERTAGESEINRICHTUNG FAMILIEN ZENTRUM. Bleiweiß.
Jugendamt KINDERTAGESEINRICHTUNG FAMILIEN ZENTRUM Bleiweiß www.familienzentrum-bleiweiss.nuernberg.de Standards der Nürnberger Familienzentren In den über das gesamte Nürnberger Stadtgebiet verteilten
MehrFörderung der inklusiven Kindertagespflege in Bayern: (Stand 11/2018)
Förderung der inklusiven Kindertagespflege in Bayern: (Stand 11/2018) Gerade für Kinder mit Behinderung ist eine individuelle und wohnortnahe Betreuung oft besonders wichtig. Mit dem Förderfaktor 4,5 für
MehrKinder in Tagesbetreuung
Nach Betreuungsumfang und Alter der Kinder, in absoluten Zahlen, 01. März 2011* 900.000 800.000 855.645 180.049 Westdeutschland : 2.381.585 Ostdeutschland : 864.860 6 bis 11 700.000 634.330 Westdeutschland
MehrOFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT
OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT -KONZEPT- Lichtenau/Westfalen 1 I. GRUNDLAGEN Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist als Pflichtaufgabe ein Teilbereich der professionellen Sozialen Arbeit. Sie hat einen
MehrSatzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld
Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld vom 20.08.2010 unter Einarbeitung der 1. Änderungssatzung vom 07.03.2012, gültig ab 10.03.2012 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 Satz 2
MehrTHOR I. 91D TAG POST (\17 15 : Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge
Freistaat Thüringen THOR I. 91D TAG POST 08. 68.2(\17 15 : Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Postfach 90 04 62 99107
MehrUnbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) Pädagogische und wirtschaftliche Aspekte der Betreuung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 12.02.2014 Agenda Die Phasen in der Betreuung eines unbegleiteten
MehrModerierter Fachaustausch und Besprechen schwieriger Fälle
Fachveranstaltungen 2017 im Bereich Kinderschutz, Prävention und Frühe Hilfen Themenbereich Verfahren HMSI Anbieter Thema Fortbildung Zielgruppen Termin 1b. Fachveranstaltung für "Insoweit erfahrene Fachkräfte"
MehrINKLUSIVE KINDERTAGESPFLEGE
INKLUSIVE KINDERTAGESPFLEGE Ergebnispräsentation LVR-Modellprojekte Netzwerk Kinderbetreuung in Familien, Bonn VAMV NRW e.v., Essen wir für pänz, Köln Gefördert: Arbeitskreis Kinder- und Jugendhilfe, 20.11.2013,
MehrSatzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen
Satzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen 1Träger (1) Der Evangelische Kirchenkreis Altenkirchen ist Träger des Diakonischen Werkes des Evangelischen Kirchenkreises
MehrAktuelle Entwicklungen Frühkindliche Bildung. Konzept, Bedarfe, Planung
Hansestadt Lüneburg Dezernat V Bildung, Jugend und Soziales Aktuelle Entwicklungen Frühkindliche Bildung Konzept, Bedarfe, Planung 19.06.17 Vorstellung Stadtelternrat als Rahmenplan für die städtischen
MehrInklusive Pädagogik in der Kindertagespflege Vielfalt fördern von Anfang an
Inklusive Pädagogik in der Kindertagespflege Vielfalt fördern von Anfang an Projektförderung Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Es gibt keine Norm
MehrBraunschweiger Elternnetzwerk
Braunschweiger Elternnetzwerk Stadt Braunschweig, Sozialreferat, Büro für Migrationsfragen Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in Niedersachsen e.v. 1. Struktur Vereine l MSO'en
MehrBenachteiligte junge Menschen als Zielgruppe der Initiative JUGEND STÄRKEN
Benachteiligte junge Menschen als Zielgruppe der Initiative JUGEND STÄRKEN 6. Bildungskonferenz Übergang Schule-Beruf und berufliche Bildung, 23. Oktober 2017, Walsrode Aufbau 1. Zielgruppe der Initiative
MehrStand einschließlich der 1. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen
MehrWie sozial ist Bremen? - Inklusion auf Kosten sozial benachteiligter Kinder?
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/528 S Stadtbürgerschaft (zu Drs. 18/507 S) 18. Wahlperiode 25.03.2014 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Wie sozial ist Bremen? - Inklusion
MehrKindertagesbetreuung in NRW
Kindertagesbetreuung in NRW Therese Korbmacher 1 Die frühe Bildung ist das Fundament einer Gesellschaft, die der Chancengerechtigkeit für jedes Kind einen hohen Wert beimisst. (aus: Gemeinsames Communiqué
Mehr5.1 Seite Jugendamt. S a t z u n g
5.1 Seite - 1 - S a t z u n g für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - 1 der Stadt Düren vom 20. Mai 2003, in Kraft getreten am 13.7.2003, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 20.12.2004,
Mehr(Präambel) Geltungsbereich und Grundsätzliches
Nachstehend wird die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege in der Großen Kreisstadt Freital (Betreuungssatzung Kita BetreuungSKita) in der seit 1. Januar
Mehr1 Zielgruppe. 2 Verfahren
Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 22 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 06.05.2008
MehrFörderung der inklusiven Kindertagespflege in Bayern: (Stand 02/2016)
Förderung der inklusiven Kindertagespflege in Bayern: (Stand 02/2016) Gerade für Kinder mit Behinderung ist eine individuelle und wohnortnahe Betreuung oft besonders wichtig. Mit dem Förderfaktor 4,5 für
MehrSituation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach
Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach Ingrid Berndt, Hans-Joachim Specht, 21.07.2015 Kreisverwaltung Bad Kreuznach Aufgaben der sozialen Dienste Basisdienst
MehrSatzung für die evangelische Kinder-, Jugend- und gemeindepädagogische Arbeit im Kirchenkreis Siegen
Satzung Kinder-, Jugendarbeit, Gemeindepädagogik Kirchenkreis Siegen SaKPKKSie 4425 Satzung für die evangelische Kinder-, Jugend- und gemeindepädagogische Arbeit im Kirchenkreis Siegen Vom 25. Juni 2009
MehrKindertagesbetreuung 2014
Kindertagesbetreuung 2014 Bestandsbericht und Perspektiven für den Landkreis Forchheim Inhalt Entwicklungen: Kindertageseinrichtungen, Betreuung der unter 3jährigen, Wartelisten, Freie Plätze, Geburtenentwicklung
MehrAnkommen in Deutschland Bildung und Teilhabe für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Leipzig
Ankommen in Deutschland Bildung und Teilhabe für geflüchtete Kinder und Jugendliche 24.11.2014 in Leipzig Workshop Auf die Kooperation kommt es an! Integration von Flüchtlingen als kommunale Gestaltungsaufgaben
MehrSatzung für den LandFrauenverein
Satzung für den LandFrauenverein 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen LandFrauenverein Beverstedt und Umgebung. 2. Der Verein wurde 1950 gegründet. 3. Das Vereinsgebiet erstreckt
MehrEltern Kinder Tagesmütter Hand in Hand. Kindertagespflege wird durch den Landkreis Wunsiedel gefördert
Eltern Kinder Tagesmütter Hand in Hand KK Kindertagespflege wird durch den Landkreis Wunsiedel gefördert Tagesmütter im Landkreis Wunsiedel e.v. Adresse: 95100 Selb, Friederich-Ebert-Str.7 Tel.:09287/70208
MehrGemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg
Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen vom 7. Juli 2016 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
Mehr