Dipl.-Phys. Michael Wahlig Dipl.-Ing. (FH) Daniela Welker
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1 SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ ERSCHÜTTERUNGSSCHUTZ BAUDYNAMIK & BAUPHYSIK TECHNISCHE AKUSTIK Messstelle zur Ermittlung der Emission und Immission von Geräuschen und Erschütterungen nach 26 BImSchG Schallschutzprüfstelle DIN 4109 Zertifikat: VMPA-SPG HE SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Vorhaben: Stadt Bad Camberg, Bebauungsplan Vorm Grenzgraben in Bad Camberg-Erbach Fehlheimer Str Einhausen Telefon (06251) Telefax (06251) Bericht Nr.: VSS-1 Datum: Untersuchungsumfang: Prüfung der schalltechnischen Belange im Rahmen der Bauleitplanung Stadt Bad Camberg Stadtbauamt Obertorstraße Bad Camberg Sachbearbeiter: Dipl.-Phys. Michael Wahlig Dipl.-Ing. (FH) Daniela Welker Umfang des Dokumentes Textteil: Anhang 1: Anhang 2: Anhang 3: Anhang 4: 14 Seiten 2 Seiten 3 Seiten 4 Seiten 1 Seite Dieser Bericht ist nur für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine darüber hinausgehende Verwendung, vor allem durch Dritte, unterliegt dem Schutz des Urheberrechts gemäß UrhG.
2 - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung 4 2 Sachverhalt und Aufgabenstellung 5 3 Bearbeitungsgrundlagen 5 4 Beschreibung des Planvorhabens 6 5 Anforderungen an den Schallschutz 7 6 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise 10 7 Untersuchungsergebnisse Emissionen Immissionen Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Vergleich Maßnahmen 14 8 Abschließende Bemerkungen 14 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Orientierungswerte gemäß DIN , Beiblatt 1 /3/ 8 Anhänge Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Übersichtslagepläne Emissionsermittlung Schallimmissionspläne Differenzlärmkarte
3 - 3 - Abkürzungsverzeichnis 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchV Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Dezibel (A-bewertet) DIN Deutsches Institut für Normung e.v. DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke [Kfz/24 h] ΔL Pegeldifferenz [] L r Beurteilungspegel [] OW Orientierungswert nach DIN , Beiblatt 1 [] p maßgebender Lkw-Anteil [%] RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen v zulässige Höchstgeschwindigkeit [km/h] WA Allgemeines Wohngebiet
4 - 4-1 Zusammenfassung Die schalltechnischen Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanes Vorm Grenzgraben der Stadt Bad Camberg haben zu folgenden Ergebnissen geführt: Das Plangebiet befindet sich im Norden von Bad Camberg-Erbach und schließt dort an bestehende Wohngebietsflächen an. Für das Areal ist eine Widmung als Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. Hierfür gelten nach Beiblatt 1 zur DIN in Bezug auf Verkehrslärmimmissionen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung OW, tags = 55 OW, nachts = 45. Anhand von Schallimmissionsplänen, die die zu erwartende Geräuschbelastung für die Bundesstraße B 8 in ihrer derzeitigen Lage (Prognose-Nullfall) dokumentieren, ist ersichtlich, dass lediglich im äußersten westlichen Teil des Plangebietes Beurteilungspegel oberhalb 45 nachts zu erwarten sind. Tags werden die Orientierungswerte im gesamten Plangebiet eingehalten. Im Planfall mit Ortsumgehung im Zuge der B 8, in deren Einwirkungsbereich sich das Plangebiet jedoch ebenfalls befindet, sind tagsüber mit Ausnahme des westlichen Randes des Plangebietes weitgehend Beurteilungspegel bis maximal 55 zu verzeichnen. In der Nacht sind ebenfalls in weiten Teilen Beurteilungspegel unter 45 zu erwarten. Ausschließlich die beiden äußersten Gebäudereihen am westlichen Rand des Plangebietes sind von Überschreitungen des Orientierungswertes für den Nachtzeitraum betroffen. Die Überschreitungen des Orientierungswertes betragen jedoch sowohl tags als auch nachts überall weniger als 5. Aufgrund des Sachverhalts, dass die Überschreitungen der Orientierungswerte innerhalb eines städtebaulichen Abwägungsspielraumes liegen, kann auf Schallschutzmaßnahmen verzichtet werden.
5 - 5-2 Sachverhalt und Aufgabenstellung Die Stadt Bad Camberg überplant das Gebiet Vorm Grenzgraben im Norden des Stadtteiles Erbach. Dort sollen allgemeine Wohnbauflächen ausgewiesen werden mit dem Ziel, eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise zu errichten. In einem Abstand von etwa 100 m westlich des Plangebietes verläuft die Bundesstraße B 8. Zur Verkehrsentlastung der Stadt Bad Camberg besteht die Absicht, eine Umgehungsstraße zu bauen. Das Plangebiet liegt dann im Einwirkungsbereich der Ortsumgehung sowie des Anschlusses an die neue Umgehungsstraße. In Anhang 1 sind die B 8 mit ihrem derzeitigen Verlauf (Nullfall) sowie die geplante Umgehung B 8 (Planfall) dargestellt. Um die Schallsituation im zu überbauenden Plangebiet beurteilen zu können, ist die Durchführung schalltechnischer Untersuchungen erforderlich. Hierbei werden auf Basis aktueller Verkehrsprognosezahlen die künftig zu erwartenden Verkehrslärmeinwirkungen im Baugebiet für den Nullfall ohne Umgehung sowie für den Planfall mit Umgehungsstraße und Anbindung des Baugebietes ermittelt. Die Untersuchungsergebnisse für beide Varianten sind gegenüberzustellen und nach den Kriterien zum Schallschutz im Städtebau zu beurteilen. In diesem Zusammenhang ist die Frage zu klären, ob zusätzliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden, um die schalltechnischen Anforderungen innerhalb des Plangebietes einzuhalten. 3 Bearbeitungsgrundlagen Der durchgeführten schalltechnischen Untersuchung liegen die im Folgenden genannten Gesetze, Normen und Richtlinien, Studien und Planunterlagen zu Grunde: /1/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der aktuell gültigen Fassung /2/ 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions schutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV)
6 - 6 - vom 12. Juni 1990, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 /3/ DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 /4/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, Ausgabe 1990, eingeführt durch das allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom des Bundesministers für Verkehr, StB 11/ /25 Va 90 /5/ Stadt Bad Camberg, Bebauungsplan Vorm Grenzgraben, Maßstab 1:1.500, Vorentwurf Mai 2009, Planungsgruppe Prof. Dr. V. Seifert, Linden-Leihgestern /6/ Allgemeines Liegenschaftskataster, Höhendaten innerhalb des Plangebietes sowie Planungsdaten der Ortsumgehung B 8 in digitaler Form, Planungsgruppe Prof. Dr. V. Seifert, Linden-Leihgestern /7/ Verkehrsuntersuchung B 8 Ortsumgehung Bad Camberg, Erläuterungsbericht vom 29. August 2005, Heinz + Feier GmbH, Wiesbaden 4 Beschreibung des Planvorhabens Das Baugebiet Vorm Grenzgraben schließt nördlich von Bad Camberg- Erbach an bereits vorhandene Wohnflächen an. Der Bebauungsplanentwurf /5/ sieht für das Areal eine Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA) vor. Im Gelände ist eine lockere Bebauung mit freistehenden Einzelund Doppelhäusern vorgesehen. Topographisch ist das Plangebiet stark bewegt; es steigt nach Osten hin an. Südlich erstrecken sich bereits vorhandene Wohnflächen. Im Norden und Osten wird das Areal durch Acker- und Wiesenflächen begrenzt. Westlich verläuft derzeit die Bundesstraße B 8 in etwa 100 m Entfernung (Nullfall). Künftig (Planfall) soll ein Großteil des Verkehrs über die geplante Ortsumgehung im Zuge der B 8 geleitet werden. Die Limburger Straße (B 8 im
7 - 7 - Bestand) mündet dann nordwestlich des Plangebietes in die neue B 8. Deren Neubauabschnitt endet dort und schließt in Lage und Höhe an die bestehende B 8 an. Somit wirken im Planfall die Geräusche beider Straßenabschnitte auf das Plangebiet ein. Auch nach dem Bau der geplanten Ortsumgehung befindet sich das Plangebiet somit weiterhin in deren Einwirkungsbereich. Die örtlichen Gegebenheiten lassen sich den Übersichtslageplänen in Anhang 1 entnehmen. 5 Anforderungen an den Schallschutz Gemäß 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) /1/ sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Voraussetzung hierfür ist die Beachtung allgemeiner schalltechnischer Grundregeln bei der städtebaulichen Planung und deren rechtzeitige Berücksichtigung in den Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) sowie bei anderen raumbezogenen Fachplanungen. Nachträglich lassen sich wirksame Schallschutzmaßnahmen vielfach nicht oder nur mit Schwierigkeiten und erheblichen Kosten durchführen. Das Beiblatt 1 zur DIN /3/ nennt Orientierungswerte für die Beurteilungspegel, die vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen haben. Die Einhaltung der Orientierungswerte oder deren Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Eine Zusammenstellung der Orientierungswerte für unterschiedliche Lärmarten und unterschiedliche Gebietsnutzungen findet sich in Tabelle 1.
8 - 8 - Tabelle 1 Orientierungswerte gemäß DIN , Beiblatt 1 /3/ Zeile Gebietsnutzung Orientierungswerte [] Tag Nacht Verkehrslärm Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm 1 Reine Wohngebiete (WR) Wochenendhausgebiete Ferienhausgebiete 2 Allgemeine Wohngebiete (WA) Kleinsiedlungsgebiete (WS) Campingplatzgebiete 3 Friedhöfe Kleingartenanlagen Parkanlagen 4 Dorfgebiete (MD) Mischgebiete (MI) 5 Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) 6 Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart Industriegebiete (GI) Für Industriegebiete kann soweit keine Gliederung nach 1 Abs. 4 und 9 BauNVO erfolgt kein Orientierungswert angegeben werden. Die Schallemission der Industriegebiete ist nach DIN zu bestimmen. Im vorliegenden Fall soll die geplante Siedlungsfläche als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Dort ist somit die Einhaltung von schalltechnischen Orientierungswerten gemäß DIN OW, tags = 55 OW, nachts = 45 anzustreben. Die Orientierungswerte gelten ausschließlich in der städtebaulichen Planung und nicht für die Zulassung von Einzelvorhaben oder den Schutz einzelner Objekte. Bereits die Bezeichnung Orientierungswert deutet an, dass es sich hierbei nicht um verbindliche Grenzwerte handelt. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderli-
9 - 9 - chen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu beachten. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen, bei Überwiegen anderer Belange, auch zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Gerade in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen, zum Beispiel geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Hinsichtlich der Beurteilung von Verkehrslärmimmissionen wird der Abwägungsspielraum der schalltechnischen Belange im Rahmen der städtebaulichen Planung durch die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /2/ eingeschränkt. Hiernach dürfen beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen (Straßen, Schienenwege) Grenzwerte nicht überschritten werden, die für Allgemeine Wohngebiete jeweils im Tag- und Nachtzeitraum um ΔL r = 4 über den Orientierungswerten der DIN liegen. Da die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung ausschließlich für die Immissionen eines Verkehrsweges (des neu gebauten oder des wesentlich geänderten) gelten und die DIN die Summe aller Verkehrslärmeinwirkungen betrachtet, ist es geübte Praxis, den Abwägungsspielraum auf ΔL r = 5 zu begrenzen. Höhere Abwägungsspielräume sind im Regelfall nur bei Planungsvorhaben in Großstädten oder in Gemengelagen möglich. Soweit im Rahmen der Bauleitplanung Überschreitungen der Orientierungswerte in einer noch abwägbaren Größenordnung festgestellt werden, kann zu Gunsten anderer in der städtebaulichen Planung relevanter Be-
10 lange auf einen entsprechenden Schallschutz verzichtet werden. Wird ein Konfliktpotential oberhalb des Abwägungsspielraumes aufgezeigt, so besteht ein konkretes Erfordernis für geeignete Schutzmaßnahmen aktiver und / oder passiver Art, um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten. 6 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise Die Behandlung schalltechnischer Problemstellungen im Rahmen der städtebaulichen Planungen erfolgt auf der Grundlage von Schallausbreitungsberechnungen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Verkehrslärmimmissionen auf den Untersuchungsraum einwirken. Die Emissions- und Immissionsberechnung für den Straßenverkehrslärm wird nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 /4/ durchgeführt. Auf das hier angewandte Verfahren RLS-90 wird in der DIN /3/ normativ verwiesen. Das Regelwerk ist weiterhin Bestandteil der 16. BImSchV /2/ und somit beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen zwingend anzuwenden. Da das Verfahren den gegenwärtigen Stand der Technik hinsichtlich der Ermittlung von Geräuschemissionen und -immissionen an Straßenverkehrswegen entspricht, wird es grundsätzlich auch im Rahmen der städtebaulichen Planung herangezogen. Ausgangspunkt der schalltechnischen Berechnungen ist die Erstellung eines Schallquellen- und Ausbreitungsmodells. Wesentlicher Bestandteil ist ein digitales Geländemodell, in das die Geländetopographie höhenrichtig aufgenommen wird. Die Abschirmung durch die vorhandene sowie auch die geplanten Bebauung wird dabei in der Schallausbreitung mit einem pauschalen Dämpfungskoeffizienten berücksichtigt. Im Modell werden die vorhandenen und geplanten Verkehrswege als Linienschallquellen abgebildet. Die Darstellung der Berechnungsergebnisse erfolgt flächendeckend für den gesamten Untersuchungsraum. Anhand von Schallimmissionsplänen wird die Geräuschbelastung tags und nachts für den Nullfall (ohne Ortsumgehung) und für den Planfall (geplante Ortsumgehung mit Anschluss Ortszufahrt) dokumentiert. Zur Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen werden die getrennt für den Tag- und Nachtzeitraum ermittelten Beurteilungspegel mit den gültigen gebietsspezifischen Orientierungswerten gemäß Beiblatt 1 zur DIN /3/ verglichen. Abschließend erfolgt ein
11 Vergleich von beiden Fällen, indem die Pegeldifferenzen von Planfall zu Nullfall in einer Differenzlärmkarte dargestellt werden. 7 Untersuchungsergebnisse 7.1 Emissionen Die Ermittlung der von den Verkehrswegen ausgehenden Emissionen wird nach den Vorgaben der RLS-90 durchgeführt. Das Verkehrsaufkommen im Nullfall (B 8 in Bestandslage) sowie im Planfall (mit Ortsumgehung B 8) wurden im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung zur Ortsumgehung B 8 /7/ für ein Bezugsjahr 2015 prognostiziert. Neben den durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken wird in der Verkehrsuntersuchung für die B 8 und für die Limburger Straße ein Schwerverkehrsanteil von p = 5 6 % benannt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt im Nullfall innerorts v = 50 km/h und außerorts v = 70 km/h. Im Planfall bleiben die Höchstgeschwindigkeiten auf den bestehenden Straßenabschnitten der Limburger Straße / B 8 unverändert. Entlang der neuen Ortsumgehung B 8 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit künftig v = 100 / 80 km/h für Pkw bzw. Lkw. Die in der Emissionsermittlung zugrunde gelegten Verkehrsstärken, alle weiteren Berechnungsparameter sowie die Berechnungsergebnisse sind detailliert in Anhang 2 dokumentiert.
12 Immissionen Die Beurteilungspegel im Prognose-Nullfall sowie im Prognose-Planfall werden anhand von flächendeckenden Ausbreitungsberechnungen ermittelt und sind in Anhang 3 in Form von Schallimmissionsplänen dokumentiert Prognose-Nullfall In Anhang ist zu erkennen, dass innerhalb des Plangebietes im Prognose-Nullfall die Beurteilungspegel im Tagzeitraum L r, tags 55 nicht überschreiten. Die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete sind tagsüber folglich überall eingehalten. In der Nacht werden Beurteilungspegel ermittelt, die den Orientierungswert OW, nachts = 45 in etwa 90 % des Geltungsbereichs einhalten. Beurteilungspegel innerhalb eines für Allgemeine Wohngebiete akzeptablen Abwägungsspielraums mit L r, nachts = sind ausschließlich im äußerten westlichen Randbereich des Plangebietes zu erwarten Prognose-Planfall Im Planfall sind die zu überplanenden Flächen sowohl von Geräuschimmissionen aus der Limburger Straße und dem Anschlussbereich an die neue B 8 als auch aus der Ortsumgehung selbst betroffen, die unmittelbar nordwestlich des Plangebietes an die Bestandslage der B 8 anschließt. Aus Anhang bzw. Anhang lässt sich folglich entnehmen, dass im Planfall höhere Beurteilungspegel zu erwarten sind als im Nullfall. Tagsüber werden in etwa 90 % des Geltungsbereichs Beurteilungspegel ermittelt, die den Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete von
13 OW, tags = 55 nicht überschreiten. Lediglich im äußerten westlichen Randbereich des Plangebietes werden Beurteilungspegel ermittelt, die den Orientierungswert für den Tagzeitraum geringfügig überschreiten. Nachts werden Beurteilungspegel prognostiziert, die den Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete von OW nachts = 45 im Plangebiet weitgehend einhalten. Überschreitungen des Orientierungswertes werden für die beiden äußersten Gebäudereihen im Westen des Plangebietes ermittelt. Die Beurteilungspegel hier betragen bis zu L r, nachts 50. Der Orientierungswert wird somit um weniger als ΔL r,nachts = 5. überschritten Vergleich In Anhang 4 sind die Pegeldifferenzen von Planfall und Nullfall in Form einer Differenzlärmkarte dargestellt. Die Pegeldifferenzen werden nur für den Nachtzeitraum dokumentiert, da sich diese im vorliegenden Fall nur marginal von den Differenzen im Tagzeitraum unterscheiden. Die Pegelerhöhung durch die geplante Ortsumgehung beträgt rund ΔL r = 2,5 5. Im östlichen Teil des Plangebietes sind dabei die Pegeldifferenzen höher als im westlichen Teil. Dies ist darin begründet, dass die geplante Ortsumgehung im Planfall einen umso größeren Einfluss auf das Plangebiet hat, je höher das Gelände in Richtung Osten ansteigt.
14 Maßnahmen Die durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen belegen, dass sowohl im Nullfall als auch im Planfall mit Ortsumgehung die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete gemäß DIN , Beiblatt 1 im Plangebiet weitgehend eingehalten werden. Geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte sind in beiden Lastfällen tags und nachts ausschließlich im westlichen Randbereich des Plangebietes zu erwarten. Da die Überschreitungen noch innerhalb des im Abschnitt 5 erläuterten Abwägungsspielraumes liegen, erscheint es vertretbar, auf Schallschutzmaßnahmen zu verzichten. Ein weiteres Argument hierfür ergibt sich aus dem Sachverhalt, dass das Plangebiet in Richtung Osten verlaufend um etwa 40 m gegenüber dem Straßenniveau ansteigt und bereits am westlichen Rand etwa 10 m über der Straße liegt. Hierdurch ist die Wirksamkeit aktiver Schallschutzmaßnahmen stark eingeschränkt. Hinsichtlich eines passiven Schallschutzes ergeben sich unter Berücksichtigung der im vorliegenden Fall gegebenen Lärmbelastung allenfalls Anforderungen an die Schalldämmung der Außenfassaden, die mit den heutigen Standards im Wohnungsbau bereits erfüllt werden können. Daher werden explizite Festsetzungen zum baulichen Schallschutz im Bebauungsplan ebenfalls als nicht erforderlich erachtet. 8 Abschließende Bemerkungen Obgleich die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete im Nullfall nachts sowie im Planfall tags und nachts nicht überall eingehalten werden können, können in beiden Fällen gesunde Wohnverhältnisse innerhalb des Plangebiets ohne gesonderte Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durchaus gewährleistet werden. Dipl.-Phys. Peter Fritz Dipl.-Ing. (FH) Daniela Welker
15 ANHANG
16 Legende Geltungsbereich Planung Flächenlayout Baugrenze Emission Straße Dämpfung durch Bebauung Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (06251) Fax (06251) Projekt Stadt Bad Camberg Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" - ÜBERSICHTSLAGEPLAN - Nullfall - Bundesstraße B8 in Bestandslage Maßstab 1: m ANHANG 1.1
17 Legende Geltungsbereich Planung Flächenlayout Baugrenze Emission Straße Dämpfung durch Bebauung Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (06251) Fax (06251) Projekt Stadt Bad Camberg Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" - ÜBERSICHTSLAGEPLAN - Planfall - Bundesstraße B8 Planung (Umgehung) Maßstab 1: m ANHANG 1.2
18 Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" Nullfall - Bundesstraße B8 in Bestandslage Emissionsermittlung Straßen gemäß RLS 90 Legende Straße Name des Verkehrsweges Abschnitt Abschnitt des Verkehrsweges DTV Kfz/24h Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke M tags Kfz/h maßgebende stündliche Verkehrsstärke, tags p tags % maßgebender Lkw-Anteil, tags M nachts Kfz/h maßgebende stündliche Verkehrsstärke, nachts p nachts % maßgebender Lkw-Anteil, nachts Lm25 tags Mittelungspegel, tags Lm25 nachts Mittelungspegel, nachts v Pkw km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw v Lkw km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw Dv tags Korrektur für unterschiedlich zulässige Höchstgeschwindigkeiten, tags Dv nachts Korrektur für unterschiedlich zulässige Höchstgeschwindigkeiten, nachts DStrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen DStg Korrektur für Steigungen und Gefälle DRefl Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexionen LmE tags Emissionspegel, tags LmE nachts Emissionspegel, nachts FRITZ GmbH - Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße Einhausen Tel. (06251) ANHANG 2.1 Seite 1 von 2 SoundPLAN 6.5
19 Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" Nullfall - Bundesstraße B8 in Bestandslage Emissionsermittlung Straßen gemäß RLS 90 Straße Abschnitt DTV Kfz/24 M tags Kfz/h p tags % M nachts Kfz/h B 8 - Limburger Straße südlich "Hinter der Kirche" ,0 5,9 137,5 5,9 67,8 60, ,7-4,7 0 0,0 0,0 63,1 55,7 B 8 - Limburger Straße nördlich "Hinter der Kirche" ,0 5,1 144,1 5,1 67,8 60, ,8-4,8 0 0,0 0,0 62,9 55,6 B 8 - Limburger Straße nördlich von Erbach ,0 5,1 144,1 5,1 67,8 60, ,6-2,6 0 0,0 0,0 65,2 57,8 p nacht % Lm25 tags Lm25 nachts v Pkw km/h v Lkw km/h Dv tags Dv nachts DStrO DStg DRefl LmE tags LmE nachts FRITZ GmbH - Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße Einhausen Tel. (06251) ANHANG 2.1 Seite 2 von 2 SoundPLAN 6.5
20 Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" Planfall - Bundesstraße B8 Planung (Ortsumgehung) Emissionsermittlung Straßen gemäß RLS 90 Straße Abschnitt DTV Kfz/24 M tags Kfz/h p tags % M nachts Kfz/h B 8 neu Umgehung nördlicher Abschnitt ,0 5,3 138,6 5,3 67,7 60, ,1-0,1 0 0,0 0,0 67,6 60,2 B 8 neu /B 8 alt, nördlich von Erbach ,0 5,1 181,5 5,1 68,8 61, ,6-2,6 0 0,0 0,0 66,2 58,8 B 8 - Limburger Straße südlich "Hinter der Kirche" ,0 6,0 88,0 6,0 65,9 58, ,7-4,7 0 0,0 0,0 61,2 53,8 B 8 - Limburger Straße nördlich "Hinter der Kirche" ,0 5,1 96,8 5,1 66,0 58, ,8-4,8 0 0,0 0,0 61,2 53,8 B 8 - Anschlussstück rechts ,0 5,1 48,4 5,1 63,0 55, ,8-4,8 0 0,0 0,0 58,2 50,8 B 8 - Anschlussstück links ,0 5,1 48,4 5,1 63,0 55, ,8-4,8 0 0,0 0,0 58,2 50,8 p nacht % Lm25 tags Lm25 nachts v Pkw km/h v Lkw km/h Dv tags Dv nachts DStrO DStg DRefl LmE tags LmE nachts FRITZ GmbH - Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße Einhausen Tel. (06251) ANHANG 2.2 Seite 1 von 1 SoundPLAN 6.5
21 Beurteilungspegel tags (06:00 Uhr - 22:00 Uhr) <= 50 : OW Reine Wohngebiete <= 55 : OW Allgemeine Wohngebiete <= 60 : OW Mischgebiete <= 65 : OW Gewerbegebiete <= 70 > Legende Geltungsbereich Planung Flächenlayout Baugrenze Emission Straße Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (06251) Fax (06251) Projekt Stadt Bad Camberg Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" - SCHALLIMMISSIONSPLAN - Verkehrslärm, beurteilt nach DIN Nullfall - Bundesstraße B8 in Bestandslage Immissionshöhe: 6,0 m über Gelände (1.OG) Maßstab 1: m ANHANG 3.1.1
22 Beurteilungspegel nachts (22:00 Uhr - 06:00 Uhr) <= 40 : OW Reine Wohngebiete <= 45 : OW Allgemeine Wohngebiete <= 50 : OW Mischgebiete <= 55 : OW Gewerbegebiete <= 60 > Legende 40 Geltungsbereich Planung Flächenlayout Baugrenze Emission Straße Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (06251) Fax (06251) Projekt Stadt Bad Camberg Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" - SCHALLIMMISSIONSPLAN - Verkehrslärm, beurteilt nach DIN Nullfall - Bundesstraße B8 in Bestandslage Immissionshöhe: 6,0 m über Gelände (1.OG) Maßstab 1: m ANHANG 3.1.2
23 Beurteilungspegel tags (06:00 Uhr - 22:00 Uhr) <= 50 : OW Reine Wohngebiete <= 55 : OW Allgemeine Wohngebiete <= 60 : OW Mischgebiete <= 65 : OW Gewerbegebiete <= 70 > Legende 50 Geltungsbereich Planung Flächenlayout Baugrenze Emission Straße Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (06251) Fax (06251) Projekt Stadt Bad Camberg Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" - SCHALLIMMISSIONSPLAN - Verkehrslärm, beurteilt nach DIN Planfall - Bundesstraße B8 Planung (Umgehung) Immissionshöhe: 6,0 m über Gelände (1.OG) Maßstab 1: m ANHANG 3.2.1
24 Beurteilungspegel nachts (22:00 Uhr - 06:00 Uhr) <= 40 : OW Reine Wohngebiete <= 45 : OW Allgemeine Wohngebiete <= 50 : OW Mischgebiete <= 55 : OW Gewerbegebiete <= 60 > Legende Geltungsbereich Planung Flächenlayout Baugrenze Emission Straße Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (06251) Fax (06251) Projekt Stadt Bad Camberg Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" - SCHALLIMMISSIONSPLAN - Verkehrslärm, beurteilt nach DIN Planfall - Bundesstraße B8 Planung (Umgehung) Immissionshöhe: 6,0 m über Gelände (1.OG) Maßstab 1: m ANHANG 3.2.2
25 Pegeldifferenzen im Nachtzeitraum (22:00 bis 06:00 Uhr) <= 2,5 2,5< <= 3,0 3,0< <= 3,5 3,5< <= 4,0 4,0< <= 4,5 4,5 < Legende Geltungsbereich Planung Flächenlayout Baugrenze Emission Straße Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (06251) Fax (06251) Projekt Stadt Bad Camberg Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" - DIFFERENZLÄRMKARTE - Verkehrslärm, beurteilt nach DIN Planfall - Nullfall Immissionshöhe: 6,0 m über Gelände (1.OG) Maßstab 1: m ANHANG 4
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