Dipl.-Phys. Michael Wahlig Dipl.-Ing. (FH) Daniela Welker

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Dipl.-Phys. Michael Wahlig Dipl.-Ing. (FH) Daniela Welker"

Transkript

1 SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ ERSCHÜTTERUNGSSCHUTZ BAUDYNAMIK & BAUPHYSIK TECHNISCHE AKUSTIK Messstelle zur Ermittlung der Emission und Immission von Geräuschen und Erschütterungen nach 26 BImSchG Schallschutzprüfstelle DIN 4109 Zertifikat: VMPA-SPG HE SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Vorhaben: Stadt Bad Camberg, Bebauungsplan Vorm Grenzgraben in Bad Camberg-Erbach Fehlheimer Str Einhausen Telefon (06251) Telefax (06251) Bericht Nr.: VSS-1 Datum: Untersuchungsumfang: Prüfung der schalltechnischen Belange im Rahmen der Bauleitplanung Stadt Bad Camberg Stadtbauamt Obertorstraße Bad Camberg Sachbearbeiter: Dipl.-Phys. Michael Wahlig Dipl.-Ing. (FH) Daniela Welker Umfang des Dokumentes Textteil: Anhang 1: Anhang 2: Anhang 3: Anhang 4: 14 Seiten 2 Seiten 3 Seiten 4 Seiten 1 Seite Dieser Bericht ist nur für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine darüber hinausgehende Verwendung, vor allem durch Dritte, unterliegt dem Schutz des Urheberrechts gemäß UrhG.

2 - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung 4 2 Sachverhalt und Aufgabenstellung 5 3 Bearbeitungsgrundlagen 5 4 Beschreibung des Planvorhabens 6 5 Anforderungen an den Schallschutz 7 6 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise 10 7 Untersuchungsergebnisse Emissionen Immissionen Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Vergleich Maßnahmen 14 8 Abschließende Bemerkungen 14 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Orientierungswerte gemäß DIN , Beiblatt 1 /3/ 8 Anhänge Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Übersichtslagepläne Emissionsermittlung Schallimmissionspläne Differenzlärmkarte

3 - 3 - Abkürzungsverzeichnis 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchV Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Dezibel (A-bewertet) DIN Deutsches Institut für Normung e.v. DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke [Kfz/24 h] ΔL Pegeldifferenz [] L r Beurteilungspegel [] OW Orientierungswert nach DIN , Beiblatt 1 [] p maßgebender Lkw-Anteil [%] RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen v zulässige Höchstgeschwindigkeit [km/h] WA Allgemeines Wohngebiet

4 - 4-1 Zusammenfassung Die schalltechnischen Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanes Vorm Grenzgraben der Stadt Bad Camberg haben zu folgenden Ergebnissen geführt: Das Plangebiet befindet sich im Norden von Bad Camberg-Erbach und schließt dort an bestehende Wohngebietsflächen an. Für das Areal ist eine Widmung als Allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen. Hierfür gelten nach Beiblatt 1 zur DIN in Bezug auf Verkehrslärmimmissionen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung OW, tags = 55 OW, nachts = 45. Anhand von Schallimmissionsplänen, die die zu erwartende Geräuschbelastung für die Bundesstraße B 8 in ihrer derzeitigen Lage (Prognose-Nullfall) dokumentieren, ist ersichtlich, dass lediglich im äußersten westlichen Teil des Plangebietes Beurteilungspegel oberhalb 45 nachts zu erwarten sind. Tags werden die Orientierungswerte im gesamten Plangebiet eingehalten. Im Planfall mit Ortsumgehung im Zuge der B 8, in deren Einwirkungsbereich sich das Plangebiet jedoch ebenfalls befindet, sind tagsüber mit Ausnahme des westlichen Randes des Plangebietes weitgehend Beurteilungspegel bis maximal 55 zu verzeichnen. In der Nacht sind ebenfalls in weiten Teilen Beurteilungspegel unter 45 zu erwarten. Ausschließlich die beiden äußersten Gebäudereihen am westlichen Rand des Plangebietes sind von Überschreitungen des Orientierungswertes für den Nachtzeitraum betroffen. Die Überschreitungen des Orientierungswertes betragen jedoch sowohl tags als auch nachts überall weniger als 5. Aufgrund des Sachverhalts, dass die Überschreitungen der Orientierungswerte innerhalb eines städtebaulichen Abwägungsspielraumes liegen, kann auf Schallschutzmaßnahmen verzichtet werden.

5 - 5-2 Sachverhalt und Aufgabenstellung Die Stadt Bad Camberg überplant das Gebiet Vorm Grenzgraben im Norden des Stadtteiles Erbach. Dort sollen allgemeine Wohnbauflächen ausgewiesen werden mit dem Ziel, eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise zu errichten. In einem Abstand von etwa 100 m westlich des Plangebietes verläuft die Bundesstraße B 8. Zur Verkehrsentlastung der Stadt Bad Camberg besteht die Absicht, eine Umgehungsstraße zu bauen. Das Plangebiet liegt dann im Einwirkungsbereich der Ortsumgehung sowie des Anschlusses an die neue Umgehungsstraße. In Anhang 1 sind die B 8 mit ihrem derzeitigen Verlauf (Nullfall) sowie die geplante Umgehung B 8 (Planfall) dargestellt. Um die Schallsituation im zu überbauenden Plangebiet beurteilen zu können, ist die Durchführung schalltechnischer Untersuchungen erforderlich. Hierbei werden auf Basis aktueller Verkehrsprognosezahlen die künftig zu erwartenden Verkehrslärmeinwirkungen im Baugebiet für den Nullfall ohne Umgehung sowie für den Planfall mit Umgehungsstraße und Anbindung des Baugebietes ermittelt. Die Untersuchungsergebnisse für beide Varianten sind gegenüberzustellen und nach den Kriterien zum Schallschutz im Städtebau zu beurteilen. In diesem Zusammenhang ist die Frage zu klären, ob zusätzliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden, um die schalltechnischen Anforderungen innerhalb des Plangebietes einzuhalten. 3 Bearbeitungsgrundlagen Der durchgeführten schalltechnischen Untersuchung liegen die im Folgenden genannten Gesetze, Normen und Richtlinien, Studien und Planunterlagen zu Grunde: /1/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der aktuell gültigen Fassung /2/ 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions schutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV)

6 - 6 - vom 12. Juni 1990, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 /3/ DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 /4/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, Ausgabe 1990, eingeführt durch das allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom des Bundesministers für Verkehr, StB 11/ /25 Va 90 /5/ Stadt Bad Camberg, Bebauungsplan Vorm Grenzgraben, Maßstab 1:1.500, Vorentwurf Mai 2009, Planungsgruppe Prof. Dr. V. Seifert, Linden-Leihgestern /6/ Allgemeines Liegenschaftskataster, Höhendaten innerhalb des Plangebietes sowie Planungsdaten der Ortsumgehung B 8 in digitaler Form, Planungsgruppe Prof. Dr. V. Seifert, Linden-Leihgestern /7/ Verkehrsuntersuchung B 8 Ortsumgehung Bad Camberg, Erläuterungsbericht vom 29. August 2005, Heinz + Feier GmbH, Wiesbaden 4 Beschreibung des Planvorhabens Das Baugebiet Vorm Grenzgraben schließt nördlich von Bad Camberg- Erbach an bereits vorhandene Wohnflächen an. Der Bebauungsplanentwurf /5/ sieht für das Areal eine Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA) vor. Im Gelände ist eine lockere Bebauung mit freistehenden Einzelund Doppelhäusern vorgesehen. Topographisch ist das Plangebiet stark bewegt; es steigt nach Osten hin an. Südlich erstrecken sich bereits vorhandene Wohnflächen. Im Norden und Osten wird das Areal durch Acker- und Wiesenflächen begrenzt. Westlich verläuft derzeit die Bundesstraße B 8 in etwa 100 m Entfernung (Nullfall). Künftig (Planfall) soll ein Großteil des Verkehrs über die geplante Ortsumgehung im Zuge der B 8 geleitet werden. Die Limburger Straße (B 8 im

7 - 7 - Bestand) mündet dann nordwestlich des Plangebietes in die neue B 8. Deren Neubauabschnitt endet dort und schließt in Lage und Höhe an die bestehende B 8 an. Somit wirken im Planfall die Geräusche beider Straßenabschnitte auf das Plangebiet ein. Auch nach dem Bau der geplanten Ortsumgehung befindet sich das Plangebiet somit weiterhin in deren Einwirkungsbereich. Die örtlichen Gegebenheiten lassen sich den Übersichtslageplänen in Anhang 1 entnehmen. 5 Anforderungen an den Schallschutz Gemäß 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) /1/ sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Voraussetzung hierfür ist die Beachtung allgemeiner schalltechnischer Grundregeln bei der städtebaulichen Planung und deren rechtzeitige Berücksichtigung in den Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) sowie bei anderen raumbezogenen Fachplanungen. Nachträglich lassen sich wirksame Schallschutzmaßnahmen vielfach nicht oder nur mit Schwierigkeiten und erheblichen Kosten durchführen. Das Beiblatt 1 zur DIN /3/ nennt Orientierungswerte für die Beurteilungspegel, die vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen haben. Die Einhaltung der Orientierungswerte oder deren Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Eine Zusammenstellung der Orientierungswerte für unterschiedliche Lärmarten und unterschiedliche Gebietsnutzungen findet sich in Tabelle 1.

8 - 8 - Tabelle 1 Orientierungswerte gemäß DIN , Beiblatt 1 /3/ Zeile Gebietsnutzung Orientierungswerte [] Tag Nacht Verkehrslärm Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm 1 Reine Wohngebiete (WR) Wochenendhausgebiete Ferienhausgebiete 2 Allgemeine Wohngebiete (WA) Kleinsiedlungsgebiete (WS) Campingplatzgebiete 3 Friedhöfe Kleingartenanlagen Parkanlagen 4 Dorfgebiete (MD) Mischgebiete (MI) 5 Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) 6 Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart Industriegebiete (GI) Für Industriegebiete kann soweit keine Gliederung nach 1 Abs. 4 und 9 BauNVO erfolgt kein Orientierungswert angegeben werden. Die Schallemission der Industriegebiete ist nach DIN zu bestimmen. Im vorliegenden Fall soll die geplante Siedlungsfläche als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Dort ist somit die Einhaltung von schalltechnischen Orientierungswerten gemäß DIN OW, tags = 55 OW, nachts = 45 anzustreben. Die Orientierungswerte gelten ausschließlich in der städtebaulichen Planung und nicht für die Zulassung von Einzelvorhaben oder den Schutz einzelner Objekte. Bereits die Bezeichnung Orientierungswert deutet an, dass es sich hierbei nicht um verbindliche Grenzwerte handelt. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderli-

9 - 9 - chen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu beachten. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen, bei Überwiegen anderer Belange, auch zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Gerade in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen, zum Beispiel geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Hinsichtlich der Beurteilung von Verkehrslärmimmissionen wird der Abwägungsspielraum der schalltechnischen Belange im Rahmen der städtebaulichen Planung durch die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /2/ eingeschränkt. Hiernach dürfen beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen (Straßen, Schienenwege) Grenzwerte nicht überschritten werden, die für Allgemeine Wohngebiete jeweils im Tag- und Nachtzeitraum um ΔL r = 4 über den Orientierungswerten der DIN liegen. Da die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung ausschließlich für die Immissionen eines Verkehrsweges (des neu gebauten oder des wesentlich geänderten) gelten und die DIN die Summe aller Verkehrslärmeinwirkungen betrachtet, ist es geübte Praxis, den Abwägungsspielraum auf ΔL r = 5 zu begrenzen. Höhere Abwägungsspielräume sind im Regelfall nur bei Planungsvorhaben in Großstädten oder in Gemengelagen möglich. Soweit im Rahmen der Bauleitplanung Überschreitungen der Orientierungswerte in einer noch abwägbaren Größenordnung festgestellt werden, kann zu Gunsten anderer in der städtebaulichen Planung relevanter Be-

10 lange auf einen entsprechenden Schallschutz verzichtet werden. Wird ein Konfliktpotential oberhalb des Abwägungsspielraumes aufgezeigt, so besteht ein konkretes Erfordernis für geeignete Schutzmaßnahmen aktiver und / oder passiver Art, um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten. 6 Arbeitsgrundsätze und Vorgehensweise Die Behandlung schalltechnischer Problemstellungen im Rahmen der städtebaulichen Planungen erfolgt auf der Grundlage von Schallausbreitungsberechnungen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Verkehrslärmimmissionen auf den Untersuchungsraum einwirken. Die Emissions- und Immissionsberechnung für den Straßenverkehrslärm wird nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 /4/ durchgeführt. Auf das hier angewandte Verfahren RLS-90 wird in der DIN /3/ normativ verwiesen. Das Regelwerk ist weiterhin Bestandteil der 16. BImSchV /2/ und somit beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen zwingend anzuwenden. Da das Verfahren den gegenwärtigen Stand der Technik hinsichtlich der Ermittlung von Geräuschemissionen und -immissionen an Straßenverkehrswegen entspricht, wird es grundsätzlich auch im Rahmen der städtebaulichen Planung herangezogen. Ausgangspunkt der schalltechnischen Berechnungen ist die Erstellung eines Schallquellen- und Ausbreitungsmodells. Wesentlicher Bestandteil ist ein digitales Geländemodell, in das die Geländetopographie höhenrichtig aufgenommen wird. Die Abschirmung durch die vorhandene sowie auch die geplanten Bebauung wird dabei in der Schallausbreitung mit einem pauschalen Dämpfungskoeffizienten berücksichtigt. Im Modell werden die vorhandenen und geplanten Verkehrswege als Linienschallquellen abgebildet. Die Darstellung der Berechnungsergebnisse erfolgt flächendeckend für den gesamten Untersuchungsraum. Anhand von Schallimmissionsplänen wird die Geräuschbelastung tags und nachts für den Nullfall (ohne Ortsumgehung) und für den Planfall (geplante Ortsumgehung mit Anschluss Ortszufahrt) dokumentiert. Zur Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen werden die getrennt für den Tag- und Nachtzeitraum ermittelten Beurteilungspegel mit den gültigen gebietsspezifischen Orientierungswerten gemäß Beiblatt 1 zur DIN /3/ verglichen. Abschließend erfolgt ein

11 Vergleich von beiden Fällen, indem die Pegeldifferenzen von Planfall zu Nullfall in einer Differenzlärmkarte dargestellt werden. 7 Untersuchungsergebnisse 7.1 Emissionen Die Ermittlung der von den Verkehrswegen ausgehenden Emissionen wird nach den Vorgaben der RLS-90 durchgeführt. Das Verkehrsaufkommen im Nullfall (B 8 in Bestandslage) sowie im Planfall (mit Ortsumgehung B 8) wurden im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung zur Ortsumgehung B 8 /7/ für ein Bezugsjahr 2015 prognostiziert. Neben den durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken wird in der Verkehrsuntersuchung für die B 8 und für die Limburger Straße ein Schwerverkehrsanteil von p = 5 6 % benannt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt im Nullfall innerorts v = 50 km/h und außerorts v = 70 km/h. Im Planfall bleiben die Höchstgeschwindigkeiten auf den bestehenden Straßenabschnitten der Limburger Straße / B 8 unverändert. Entlang der neuen Ortsumgehung B 8 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit künftig v = 100 / 80 km/h für Pkw bzw. Lkw. Die in der Emissionsermittlung zugrunde gelegten Verkehrsstärken, alle weiteren Berechnungsparameter sowie die Berechnungsergebnisse sind detailliert in Anhang 2 dokumentiert.

12 Immissionen Die Beurteilungspegel im Prognose-Nullfall sowie im Prognose-Planfall werden anhand von flächendeckenden Ausbreitungsberechnungen ermittelt und sind in Anhang 3 in Form von Schallimmissionsplänen dokumentiert Prognose-Nullfall In Anhang ist zu erkennen, dass innerhalb des Plangebietes im Prognose-Nullfall die Beurteilungspegel im Tagzeitraum L r, tags 55 nicht überschreiten. Die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete sind tagsüber folglich überall eingehalten. In der Nacht werden Beurteilungspegel ermittelt, die den Orientierungswert OW, nachts = 45 in etwa 90 % des Geltungsbereichs einhalten. Beurteilungspegel innerhalb eines für Allgemeine Wohngebiete akzeptablen Abwägungsspielraums mit L r, nachts = sind ausschließlich im äußerten westlichen Randbereich des Plangebietes zu erwarten Prognose-Planfall Im Planfall sind die zu überplanenden Flächen sowohl von Geräuschimmissionen aus der Limburger Straße und dem Anschlussbereich an die neue B 8 als auch aus der Ortsumgehung selbst betroffen, die unmittelbar nordwestlich des Plangebietes an die Bestandslage der B 8 anschließt. Aus Anhang bzw. Anhang lässt sich folglich entnehmen, dass im Planfall höhere Beurteilungspegel zu erwarten sind als im Nullfall. Tagsüber werden in etwa 90 % des Geltungsbereichs Beurteilungspegel ermittelt, die den Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete von

13 OW, tags = 55 nicht überschreiten. Lediglich im äußerten westlichen Randbereich des Plangebietes werden Beurteilungspegel ermittelt, die den Orientierungswert für den Tagzeitraum geringfügig überschreiten. Nachts werden Beurteilungspegel prognostiziert, die den Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete von OW nachts = 45 im Plangebiet weitgehend einhalten. Überschreitungen des Orientierungswertes werden für die beiden äußersten Gebäudereihen im Westen des Plangebietes ermittelt. Die Beurteilungspegel hier betragen bis zu L r, nachts 50. Der Orientierungswert wird somit um weniger als ΔL r,nachts = 5. überschritten Vergleich In Anhang 4 sind die Pegeldifferenzen von Planfall und Nullfall in Form einer Differenzlärmkarte dargestellt. Die Pegeldifferenzen werden nur für den Nachtzeitraum dokumentiert, da sich diese im vorliegenden Fall nur marginal von den Differenzen im Tagzeitraum unterscheiden. Die Pegelerhöhung durch die geplante Ortsumgehung beträgt rund ΔL r = 2,5 5. Im östlichen Teil des Plangebietes sind dabei die Pegeldifferenzen höher als im westlichen Teil. Dies ist darin begründet, dass die geplante Ortsumgehung im Planfall einen umso größeren Einfluss auf das Plangebiet hat, je höher das Gelände in Richtung Osten ansteigt.

14 Maßnahmen Die durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen belegen, dass sowohl im Nullfall als auch im Planfall mit Ortsumgehung die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete gemäß DIN , Beiblatt 1 im Plangebiet weitgehend eingehalten werden. Geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte sind in beiden Lastfällen tags und nachts ausschließlich im westlichen Randbereich des Plangebietes zu erwarten. Da die Überschreitungen noch innerhalb des im Abschnitt 5 erläuterten Abwägungsspielraumes liegen, erscheint es vertretbar, auf Schallschutzmaßnahmen zu verzichten. Ein weiteres Argument hierfür ergibt sich aus dem Sachverhalt, dass das Plangebiet in Richtung Osten verlaufend um etwa 40 m gegenüber dem Straßenniveau ansteigt und bereits am westlichen Rand etwa 10 m über der Straße liegt. Hierdurch ist die Wirksamkeit aktiver Schallschutzmaßnahmen stark eingeschränkt. Hinsichtlich eines passiven Schallschutzes ergeben sich unter Berücksichtigung der im vorliegenden Fall gegebenen Lärmbelastung allenfalls Anforderungen an die Schalldämmung der Außenfassaden, die mit den heutigen Standards im Wohnungsbau bereits erfüllt werden können. Daher werden explizite Festsetzungen zum baulichen Schallschutz im Bebauungsplan ebenfalls als nicht erforderlich erachtet. 8 Abschließende Bemerkungen Obgleich die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete im Nullfall nachts sowie im Planfall tags und nachts nicht überall eingehalten werden können, können in beiden Fällen gesunde Wohnverhältnisse innerhalb des Plangebiets ohne gesonderte Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durchaus gewährleistet werden. Dipl.-Phys. Peter Fritz Dipl.-Ing. (FH) Daniela Welker

15 ANHANG

16 Legende Geltungsbereich Planung Flächenlayout Baugrenze Emission Straße Dämpfung durch Bebauung Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (06251) Fax (06251) Projekt Stadt Bad Camberg Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" - ÜBERSICHTSLAGEPLAN - Nullfall - Bundesstraße B8 in Bestandslage Maßstab 1: m ANHANG 1.1

17 Legende Geltungsbereich Planung Flächenlayout Baugrenze Emission Straße Dämpfung durch Bebauung Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (06251) Fax (06251) Projekt Stadt Bad Camberg Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" - ÜBERSICHTSLAGEPLAN - Planfall - Bundesstraße B8 Planung (Umgehung) Maßstab 1: m ANHANG 1.2

18 Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" Nullfall - Bundesstraße B8 in Bestandslage Emissionsermittlung Straßen gemäß RLS 90 Legende Straße Name des Verkehrsweges Abschnitt Abschnitt des Verkehrsweges DTV Kfz/24h Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke M tags Kfz/h maßgebende stündliche Verkehrsstärke, tags p tags % maßgebender Lkw-Anteil, tags M nachts Kfz/h maßgebende stündliche Verkehrsstärke, nachts p nachts % maßgebender Lkw-Anteil, nachts Lm25 tags Mittelungspegel, tags Lm25 nachts Mittelungspegel, nachts v Pkw km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw v Lkw km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw Dv tags Korrektur für unterschiedlich zulässige Höchstgeschwindigkeiten, tags Dv nachts Korrektur für unterschiedlich zulässige Höchstgeschwindigkeiten, nachts DStrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen DStg Korrektur für Steigungen und Gefälle DRefl Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexionen LmE tags Emissionspegel, tags LmE nachts Emissionspegel, nachts FRITZ GmbH - Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße Einhausen Tel. (06251) ANHANG 2.1 Seite 1 von 2 SoundPLAN 6.5

19 Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" Nullfall - Bundesstraße B8 in Bestandslage Emissionsermittlung Straßen gemäß RLS 90 Straße Abschnitt DTV Kfz/24 M tags Kfz/h p tags % M nachts Kfz/h B 8 - Limburger Straße südlich "Hinter der Kirche" ,0 5,9 137,5 5,9 67,8 60, ,7-4,7 0 0,0 0,0 63,1 55,7 B 8 - Limburger Straße nördlich "Hinter der Kirche" ,0 5,1 144,1 5,1 67,8 60, ,8-4,8 0 0,0 0,0 62,9 55,6 B 8 - Limburger Straße nördlich von Erbach ,0 5,1 144,1 5,1 67,8 60, ,6-2,6 0 0,0 0,0 65,2 57,8 p nacht % Lm25 tags Lm25 nachts v Pkw km/h v Lkw km/h Dv tags Dv nachts DStrO DStg DRefl LmE tags LmE nachts FRITZ GmbH - Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße Einhausen Tel. (06251) ANHANG 2.1 Seite 2 von 2 SoundPLAN 6.5

20 Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" Planfall - Bundesstraße B8 Planung (Ortsumgehung) Emissionsermittlung Straßen gemäß RLS 90 Straße Abschnitt DTV Kfz/24 M tags Kfz/h p tags % M nachts Kfz/h B 8 neu Umgehung nördlicher Abschnitt ,0 5,3 138,6 5,3 67,7 60, ,1-0,1 0 0,0 0,0 67,6 60,2 B 8 neu /B 8 alt, nördlich von Erbach ,0 5,1 181,5 5,1 68,8 61, ,6-2,6 0 0,0 0,0 66,2 58,8 B 8 - Limburger Straße südlich "Hinter der Kirche" ,0 6,0 88,0 6,0 65,9 58, ,7-4,7 0 0,0 0,0 61,2 53,8 B 8 - Limburger Straße nördlich "Hinter der Kirche" ,0 5,1 96,8 5,1 66,0 58, ,8-4,8 0 0,0 0,0 61,2 53,8 B 8 - Anschlussstück rechts ,0 5,1 48,4 5,1 63,0 55, ,8-4,8 0 0,0 0,0 58,2 50,8 B 8 - Anschlussstück links ,0 5,1 48,4 5,1 63,0 55, ,8-4,8 0 0,0 0,0 58,2 50,8 p nacht % Lm25 tags Lm25 nachts v Pkw km/h v Lkw km/h Dv tags Dv nachts DStrO DStg DRefl LmE tags LmE nachts FRITZ GmbH - Beratende Ingenieure VBI - Fehlheimer Straße Einhausen Tel. (06251) ANHANG 2.2 Seite 1 von 1 SoundPLAN 6.5

21 Beurteilungspegel tags (06:00 Uhr - 22:00 Uhr) <= 50 : OW Reine Wohngebiete <= 55 : OW Allgemeine Wohngebiete <= 60 : OW Mischgebiete <= 65 : OW Gewerbegebiete <= 70 > Legende Geltungsbereich Planung Flächenlayout Baugrenze Emission Straße Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (06251) Fax (06251) Projekt Stadt Bad Camberg Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" - SCHALLIMMISSIONSPLAN - Verkehrslärm, beurteilt nach DIN Nullfall - Bundesstraße B8 in Bestandslage Immissionshöhe: 6,0 m über Gelände (1.OG) Maßstab 1: m ANHANG 3.1.1

22 Beurteilungspegel nachts (22:00 Uhr - 06:00 Uhr) <= 40 : OW Reine Wohngebiete <= 45 : OW Allgemeine Wohngebiete <= 50 : OW Mischgebiete <= 55 : OW Gewerbegebiete <= 60 > Legende 40 Geltungsbereich Planung Flächenlayout Baugrenze Emission Straße Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (06251) Fax (06251) Projekt Stadt Bad Camberg Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" - SCHALLIMMISSIONSPLAN - Verkehrslärm, beurteilt nach DIN Nullfall - Bundesstraße B8 in Bestandslage Immissionshöhe: 6,0 m über Gelände (1.OG) Maßstab 1: m ANHANG 3.1.2

23 Beurteilungspegel tags (06:00 Uhr - 22:00 Uhr) <= 50 : OW Reine Wohngebiete <= 55 : OW Allgemeine Wohngebiete <= 60 : OW Mischgebiete <= 65 : OW Gewerbegebiete <= 70 > Legende 50 Geltungsbereich Planung Flächenlayout Baugrenze Emission Straße Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (06251) Fax (06251) Projekt Stadt Bad Camberg Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" - SCHALLIMMISSIONSPLAN - Verkehrslärm, beurteilt nach DIN Planfall - Bundesstraße B8 Planung (Umgehung) Immissionshöhe: 6,0 m über Gelände (1.OG) Maßstab 1: m ANHANG 3.2.1

24 Beurteilungspegel nachts (22:00 Uhr - 06:00 Uhr) <= 40 : OW Reine Wohngebiete <= 45 : OW Allgemeine Wohngebiete <= 50 : OW Mischgebiete <= 55 : OW Gewerbegebiete <= 60 > Legende Geltungsbereich Planung Flächenlayout Baugrenze Emission Straße Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (06251) Fax (06251) Projekt Stadt Bad Camberg Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" - SCHALLIMMISSIONSPLAN - Verkehrslärm, beurteilt nach DIN Planfall - Bundesstraße B8 Planung (Umgehung) Immissionshöhe: 6,0 m über Gelände (1.OG) Maßstab 1: m ANHANG 3.2.2

25 Pegeldifferenzen im Nachtzeitraum (22:00 bis 06:00 Uhr) <= 2,5 2,5< <= 3,0 3,0< <= 3,5 3,5< <= 4,0 4,0< <= 4,5 4,5 < Legende Geltungsbereich Planung Flächenlayout Baugrenze Emission Straße Fehlheimer Straße Einhausen Telefon (06251) Fax (06251) Projekt Stadt Bad Camberg Bebauungsplan "Vorm Grenzgraben" - DIFFERENZLÄRMKARTE - Verkehrslärm, beurteilt nach DIN Planfall - Nullfall Immissionshöhe: 6,0 m über Gelände (1.OG) Maßstab 1: m ANHANG 4

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF GEMEINDE POXDORF SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF Inhalt 21. September 2017 1. ZIEL UND ZWECK DER UNTERSUCHUNG 2. BEURTEILUNGSGRUNDLAGE 3. ORIENTIERUNGSWERTE

Mehr

Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich

Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich Unterlage 15.3 Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich - nachrichtlich - Planfeststellung Staatsstraße St 3308 Neubau der Ortsumgehung Karlstein Neubau von Anschluss St 3308 / AB 17 bis Anschluss

Mehr

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER Januar 2011 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Kocks Consult GmbH Stegemannstraße 32-38 56068 Koblenz

Mehr

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch 12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx

Mehr

Wartungsbahnhof und Abstellanlagen

Wartungsbahnhof und Abstellanlagen Stuttgart 21 PFA 1.6b Wartungsbahnhof und Abstellanlagen Prüfung der Belange des Schallschutzes Untersuchungsergebnisse Dipl.-Phys. Peter Fritz FRITZ GmbH Beratende Ingenieure VBI Fehlheimer Straße 24

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 0906 Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 8-6-L Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz ó Kirchdorfer Straße

Mehr

SCHALLTECHNISCHE VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VERKEHRSLÄRM VON DER STAATSSTRASSE St 2230

SCHALLTECHNISCHE VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VERKEHRSLÄRM VON DER STAATSSTRASSE St 2230 Geographie/Raumplanung Verkehrsplanung Schallschutz Umweltplanung Dipl.Geogr.Univ. Anton Geiler Dürerweg 0 Tegernheim Tel. 00 - Fax. 00 - Mobil: 07-07 Email: a.geiler@pg-geoversum.de Stadt Riedenburg:

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 16 Nördlich des Friedhofs der Gemeinde Möhnesee Auftraggeber(in): Gemeinde Möhnesee Der Bürgermeister FB Entwicklung-Bau-Umwelt Hauptstraße

Mehr

Gemeinde Drebber. Landkreis Diepholz. Bericht-Nr.: SC Bebauungsplan Nr. 12 Schulstraße. Schalltechnische Beurteilung

Gemeinde Drebber. Landkreis Diepholz. Bericht-Nr.: SC Bebauungsplan Nr. 12 Schulstraße. Schalltechnische Beurteilung Gemeinde Drebber Landkreis Diepholz Bericht-Nr.: SC217095.01 Bebauungsplan Nr. 12 Schulstraße Schalltechnische Beurteilung Auftraggeber: Koop Brinkmann GmbH Alter Bahnhofsweg 2 49457 Drebber Textteil:

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Dipl. Ing. (FH) Franz Maget ACCON Bericht Nr.: ACB-0416-7430/01 29.April 2016 ACCON GmbH Zertifiziert

Mehr

Schalltechnische Untersuchung. Variantenvergleich A 39 Abschnitt 7

Schalltechnische Untersuchung. Variantenvergleich A 39 Abschnitt 7 INSTITUT FÜR UMWELT- SCHUTZ UND BAUPHYSIK VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach 26 BImSchG Variantenvergleich A 39 Abschnitt 7 Bauvorhaben: BAB A 39 Abschnitt

Mehr

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf -

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - Unterlage Nr. 17 Neubau der Hochrheinautobahn A 98 Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - - Schalltechnische Untersuchungen - im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad Segeberg -Ermittlungen zum Verkehrslärm-

Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad Segeberg -Ermittlungen zum Verkehrslärm- Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan Gewerbegebiet "Am Breitwieserweg", Stadt Pfungstadt - Ausbau des Breitwieserweges - AUFTRAGGEBER: Hessische Landgesellschaft mbh Wilhelmshöher Allee 157/159

Mehr

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße 12 86869 Oberostendorf Korbinian Grüner Tel. 08192 9960 276 korbinian.gruener@accon.de Stellungnahme 8054/03 Thema Bebauungsplan

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Vorhaben: Planvorhaben Elmersberg F90 in Mainz-Finthen. Bericht Nr.: VSS-2 Datum:

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Vorhaben: Planvorhaben Elmersberg F90 in Mainz-Finthen. Bericht Nr.: VSS-2 Datum: SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ ERSCHÜTTERUNGSSCHUTZ BAUDYNAMIK & BAUPHYSIK TECHNISCHE AKUSTIK Messstelle zur Ermittlung der Emission und Immission von Geräuschen und Erschütterungen Schallschutzprüfstelle DIN

Mehr

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

BPlan WA Reischach Nord Schalltechnische Stellungnahme zum Verkehrslärm Kr AÖ32

BPlan WA Reischach Nord Schalltechnische Stellungnahme zum Verkehrslärm Kr AÖ32 GEO.VER.S.UM H. Pressler Birkenweg 8 93455 Traitsching VG Reischach Gemeinde Reischach Herrn Bgm. Herbert Vilsmaier Herrn Bernhard Reisbeck Eggenfeldener Straße 9 84571 Reischach per email an: reisbeck@reischach.de

Mehr

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.

Mehr

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017 Dr. Dröscher Lustnauer Straße 11 72074 Tübingen Stadt Freiberg a. N. Recht und Ordnung Frau Christel Back Marktplatz 2 71691 Freiberg a.n. U m w eltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Lustnauer

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Vorhaben: Bebauungsplan J50 Nördlich der Allensteiner Straße, in Rodgau-Jügesheim

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Vorhaben: Bebauungsplan J50 Nördlich der Allensteiner Straße, in Rodgau-Jügesheim SCHALLMMSSONSSCHUTZ ERSCHÜTTERUNGSSCHUTZ BAUDYNAMK & BAUPHYSK TECHNSCHE AKUSTK Messstelle zur Ermittlung der Emission und mmission von Geräuschen und Erschütterungen nach 26 BmSchG Schallschutzprüfstelle

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanteilgebiet Oberstiftstraße / Lindenweg Schweich

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanteilgebiet Oberstiftstraße / Lindenweg Schweich FORSCHUNGS- UND INFORMATIONS-GESELLSCHAFT FÜR FACH- UND RECHTSFRAGEN DER RAUM- UND UMWELTPLANUNG MBH Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanteilgebiet Oberstiftstraße / Lindenweg Schweich im Auftrag

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Hamlar - Unterfeld" der Gemeinde Asbach-Bäumenheim - Planbedingter Verkehrslärm

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Hamlar - Unterfeld der Gemeinde Asbach-Bäumenheim - Planbedingter Verkehrslärm Immissionsschutz Erschütterungsuntersuchung Bau- und Raumakustik Industrie- und Arbeitslärm Geruchsbewertung BImSchG-Messstelle nach 26, 29b für Emissionen und Immissionen von Lärm und Erschütterungen

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan "Ausbaubereich Bahnhof", Stadt Bürstadt

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan Ausbaubereich Bahnhof, Stadt Bürstadt SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan "Ausbaubereich Bahnhof", Stadt Bürstadt - Teil : Umgestaltung Bahnhofsallee, Parkplätze - AUFTRAGGEBER: Stadt Bürstadt Rathausstraße 84 Bürstadt BEARBEITER:

Mehr

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie. 2. Änderung des Bebauungsplans

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie. 2. Änderung des Bebauungsplans Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie Objekt: 2. Änderung des Bebauungsplans Kommunikation + Technologie an der Autobahnanschlußstelle Heimsheim Auftraggeber: IAV GmbH,

Mehr

Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars

Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Speyer November 2011 Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke Dipl.-Ing.

Mehr

Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29

Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29 Lärmuntersuchung Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau über Planlabor Stolzenberg St. Jürgen-Ring 34 23564 Lübeck 26. Januar 2015 Büro für Bauphysik

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 17 T Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg Straße: A 92 Landshut Deggendorf Station: A 92_560_3,141 bis A 92_560_4,064 Neubau der Anschlussstelle Plattling-Mitte mit Aufstufung

Mehr

Seite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P A

Seite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P A Seite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P 15040-A GSA Ziegelmeyer GmbH 1. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Die Stadt Heusenstamm betreibt ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan R 4 im Bereich Waldstraße/Am

Mehr

Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung

Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung Unterlage 17.1.1 Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung für die Anlage eines teilplanfreien Knotenpunktes L 712 n L 751 in Bad Salzuflen Gliederung 1. Allgemeines 2. Rechtliche Grundlagen

Mehr

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung B 1-2 Gliederung 1 Einleitung 2 Rechtliche Grundlagen 3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren 3.2

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf Korbinian Grüner Bericht-Nr.: ACB-1117-8054/02 13.11.2017 ACCON GmbH Zertifiziert nach

Mehr

Ausbau des Knotenpunktes B 413 / L 262 in Bendorf Sayn. Immissionstechnische Untersuchung zum RE Entwurf

Ausbau des Knotenpunktes B 413 / L 262 in Bendorf Sayn. Immissionstechnische Untersuchung zum RE Entwurf Ausbau des Knotenpunktes B 413 / L 262 in Bendorf Sayn Immissionstechnische Untersuchung zum RE Entwurf Wirges, November 2015 Auftraggeber: Landesbetrieb Mobilität Rheinland Pfalz Friedrich Ebert Ring

Mehr

Per an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B

Per  an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B ACCON GmbH Provinostraße 52 86153 Augsburg Per E-Mail an wiedmann@ochsenhausen.de Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz 1 88416 Ochsenhausen ACCON GmbH Büro Augsburg Provinostraße 52 86153 Augsburg

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:

Mehr

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10

Lärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10 Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau 20. September 2016 Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. Karsten Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz Tel.:

Mehr

A44, VKE 11: Variantenuntersuchung Kriterium Lärm -

A44, VKE 11: Variantenuntersuchung Kriterium Lärm - A44, VKE 11: Variantenuntersuchung 2010 - Kriterium Lärm - Dialog zur Planung der A44, VKE 11: 2. Sitzung der AG 2 Dipl.-Ing. Michael Koch PL 5.9 (Planung BAB Kassel), AST Kassel Kaufungen, 22.04.2015

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Anlage 17.2.1 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau von Gemeindestraßen zur Nördlichen Entlastungsstraße in Herzebrock Auftraggeber(in): Gemeinde Herzebrock-Clarholz

Mehr

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz 20 99099 Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben Mai 2015 Impressum Erstelldatum: 26.05.2015 letzte Änderung: 26.05.2015 Autor: Dipl.-Ing. Armin

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan "Ausbaubereich Bahnhof", Stadt Bürstadt

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan Ausbaubereich Bahnhof, Stadt Bürstadt SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan "Ausbaubereich Bahnhof", Stadt Bürstadt - Teil : Umgestaltung Bahnhofsallee, Parkplätze - AUFTRAGGEBER: Stadt Bürstadt Rathausstraße 84 Bürstadt BEARBEITER:

Mehr

STADT KELKHEIM STADT KÖNIGSTEIN

STADT KELKHEIM STADT KÖNIGSTEIN STADT KELKHEIM STADT KÖNIGSTEIN Neubau der B 8 Ortsumgehung Königstein und Kelkheim Schalltechnische Untersuchung B ü r o W i e s b a d e n Mai 2004 Neubau der B 8 - Ortsumgehung Königstein und Kelkheim

Mehr

Bericht-Nr.: 24_10_14_10/2 Stand 20. August Bearbeitung Stadt Mannheim Fachbereich Stadtplanung Sachgebiet Lärmschutz Dipl.-Ing.

Bericht-Nr.: 24_10_14_10/2 Stand 20. August Bearbeitung Stadt Mannheim Fachbereich Stadtplanung Sachgebiet Lärmschutz Dipl.-Ing. Schalltechnische Stellungnahme zu den Verkehrslärmeinwirkungen durch die Untersuchungsvarianten Bahnparallele und Dudenstraße im Rahmen der Variantenprüfung zur Verlegung der Straße Am Aubuckel in Mannheim-Feudenheim

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein Straße: Bundesstraße 304 Station: B 304_720_2,145 bis B 304_780_1,708 B 304 Ortsumgehung Obing Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme Neubau

Mehr

Schalltechnische Berechnung

Schalltechnische Berechnung Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Ing.-Büro Greiner GbR Otto-Wagner-Str. 2a 82110 Germering Gemeinde Baar - Ebenhausen

Mehr

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Schalltechnische Untersuchungen zum Verkehrslärm Dipl.-Ing. (FH) Michael Hofmann Dr. rer. nat. Daniel Bock 1. Situation und Aufgabenstellung - die Stadt

Mehr

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV)

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) 16. BImSchV Ausfertigungsdatum: 12.06.1990 Vollzitat: "Verkehrslärmschutzverordnung

Mehr

PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE Sitz Senden

PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE Sitz Senden PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden SCHALLSCHUTZ AN VERKEHRSWEGEN GEWERBE - UND FREIZEITANLAGEN Lärmschutz Altenberge Münsterstraße 9 48308 Senden Gemeinde Senden Der Bürgermeister

Mehr

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...

Mehr

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017

Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Fachtagung Baurechtsnovelle & Schallschutz 20.Oktober 2017 Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Ingenieurbüro Greiner PartG mbb Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering 089 / 89 55 60 33 0 info@ibgreiner.de www.ibgreiner.de

Mehr

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite Seite 1 Unterlage 11 - Inhaltsverzeichnis Seite - Erläuterungsbericht 1-6 1. Aufgabenstellung 2. Verwendete Unterlagen 3. Grundlagen 4. Bearbeitungsablauf und Berechnungsgrundlagen 5. Zusammenfassung Anhang

Mehr

L 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke

L 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke Unterlage 17 L 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke Schalltechnische Untersuchung gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90). 1- Untersuchung der Luftschadstoffe gemäß den Richtlinien

Mehr

Verkehrslärm. Grundlagen

Verkehrslärm. Grundlagen Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II Objekt: Gewerbegebiet West II Erweiterung 75242 Neuhausen Auftraggeber: Gemeinde Neuhausen im Enzkreis Gemeindeverwaltung

Mehr

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per 12655 Auftraggeber Errichtung eines es mit Erschließungsstraße am Neubau Chemikum Variante 3A Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg Hochbauamt 2 Bohlenplatz 18 91 Erlangen Datum 21. Juli 215 Bericht Nummer:

Mehr

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München BEKON Lärmschutz & Akustik Landshut Augsburg Salbeistr. 20a Tel.: 0871/35859 Schaezlerstr. 9 Tel.: 0821/34779-0 84032 Landshut Fax.: 0871-35899 86150 Augsburg Fax.: 0821-34779-15 anerkannt nach 26 BImSchG

Mehr

Ergänzung vom zum Schalltechnischen Gutachten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Volkmansdorferau Biergarten Kämperbräu der Gemeinde Wang

Ergänzung vom zum Schalltechnischen Gutachten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Volkmansdorferau Biergarten Kämperbräu der Gemeinde Wang Ergänzung vom 30.01.2019 zum Schalltechnischen Gutachten Vorhabenbezogener Bebauungsplan Volkmansdorferau Biergarten Kämperbräu der Gemeinde Wang hoock farney ingenieure Nr. WAN-4741-01/4741-0I_E02 vom

Mehr

Lärmtechnische Untersuchung

Lärmtechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 24 Wohltorf Lärmtechnische Untersuchung für die Gemeinde Wohltorf Kreis Herzogtum Lauenburg Christa-Höppner-Platz 1 21521 Dassendorf Projektnummer: 16-023 Stand: 31. August 2016 Seite

Mehr

Planfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Planfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis Km 1+142 km 17+425 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung... 2 2 Rechtliche Grundlagen... 2 3 Schalltechnische Grundlagen... 3 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren... 3 3.2 Bebauung... 3 3.3

Mehr

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL6613.1/01

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL6613.1/01 SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL6613.1/01 über die Ermittlung und Beurteilung der Verkehrslärmsituation im Bereich des Plangebietes Nr. 102 - Teil VI, Baugebiet: "Neuer Wall-Ost" in Lingen Auftraggeber:

Mehr

Stadt Donauwörth Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten. Schalltechnische Untersuchung

Stadt Donauwörth Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten. Schalltechnische Untersuchung Tel 0911 37 54-995 Fax 0911 37 54-819 Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten Mail Web Bank Sparkasse Nürnberg Kto 60205 BLZ 76050101 Steuernr. 238 247 503 Schalltechnische Untersuchung Projekt 008-17.

Mehr

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera Ingenieurbüro Arnulf Bührer Beratende Ingenieure für Wärmeschutz und Akustik Aga Ahornstraße 8 07554 Gera Telefon 036695 30250 Telefax 036695 30251 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB/79/09 Einsteinweg

Mehr

Schallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll

Schallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7A der Stadt Kaltenkirchen -Verkehrslärm-

Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7A der Stadt Kaltenkirchen -Verkehrslärm- Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Institut für Umweltschutz und Bauphysik VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach 26 BImSchG Projekt: B-Plan Nr. 60 Wintershof-Ost Stadt Eichstätt Auftraggeber:

Mehr

Gemeinde Belm Bebauungsplan Nr. 8

Gemeinde Belm Bebauungsplan Nr. 8 Gemeinde Belm Bebauungsplan Nr. 8 "Westlich Höhenweg" Schalltechnische Untersuchung Verkehrslärm nach DIN 18005 Lärmpegelberechnung nach DIN 4109 Erläuterungsbericht 04/2018 Beratung Planung Bauleitung

Mehr

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012

Nachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012 Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungen 036920/8050-7, -5 Nachtrag vom 04.11.2016 zu Schallimmissions-Prognose

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure für Schallschutz PartG mbb Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure PartG mbb Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Ing.-Büro Greiner Otto-Wagner-Str. 2a 82110

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Beurteilung der Verkehrslärmzunahme am Wohnhaus Gutenbergstr. 15 (Westseite) Rahmenbedingungen und Ansätze: Lageplan Wohnhaus Gutenbergstr. 15 Die Verkehrslärmimmissionen

Mehr

L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN

L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN Ergebnisse schalltechnischer Untersuchungen Seite 1 L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN ERGEBNISSE SCHALLTECHNISCHER UNTERSUCHUNGEN ERLÄUTERUNGSBERICHT 1. Allgemeines Die vorliegende Neubaumaßnahme ist Teil der Ortsumgehung

Mehr

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:

Stellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum: Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

Akustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ

Akustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ Akustiklabor Berlin Bau- und Raumakustik Immissionsprognosen für Lärm und Luftschadstoffe Schalltechnische Messungen ALB Akustiklabor Berlin Holbeinstraße 17 12203 Berlin Nova Bodengesellschaft GmbH &

Mehr

FESTSTELLUNGSENTWURF

FESTSTELLUNGSENTWURF Luftschadstoffuntersuchung Unterlage 17.2 Straßenbauverwaltung : Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Schweinfurt Staatsstraße St 2275 / von Abschnitt 130 / Station 1,825 bis Abschnitt 170 / 0,720 St 2275,

Mehr

Stadt Bad Iburg. Bebauungsplan Gewerbegebiet Münsterstraße. Fachbeitrag Schallschutz (Verkehr)

Stadt Bad Iburg. Bebauungsplan Gewerbegebiet Münsterstraße. Fachbeitrag Schallschutz (Verkehr) Bebauungsplan Gewerbegebiet Münsterstraße Fachbeitrag Schallschutz (Verkehr) Auftraggeber: Heinr. Möllering & Comp. Bauunternehmen GmbH & Co. KG Bielefelder Straße 28 4186 Bad Iburg Auftragnehmer: RP Schalltechnik

Mehr

Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung

Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Bf Beimerstetten schalltechnische Untersuchung DB Station&Service AG Regionalbereich Südwest I.SV-SW Stuttgart, 26.02.2015 Bahnhofsmodernisierungsprogramm

Mehr

Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss

Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss Projektnummer: 3435-15 Objekt: Wohnheim für behinderte Menschen Sophienstraße Neuss Auftraggeber: Lebenshilfe Neuss e.v. Hamtorwall 16 41460 Neuss gefertigt:

Mehr

Sch c a h l a lte t c e h c n h i n sc s h c e h e U n U t n er e su s c u h c u h n u g n

Sch c a h l a lte t c e h c n h i n sc s h c e h e U n U t n er e su s c u h c u h n u g n Altöttinger Straße, St 2107 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 17a Am Waldrand Gemeinde Kastl 1 2 3 4 5 17 16 15 6 14 13 7 8 9 10 18 12 11 Schulstraße Pfarrer-Hilz-Straße Dipl.-Ing. (FH) F.

Mehr

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich

Mehr

Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss

Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss Projektnummer: 3435-15 Objekt: Wohnheim für behinderte Menschen Sophienstraße Neuss Auftraggeber: Lebenshilfe Neuss e.v. Hamtorwall 16 41460 Neuss gefertigt:

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung. 2. Anforderungen

1. Anlass und Aufgabenstellung. 2. Anforderungen Schalltechnischen Untersuchung zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes, Wohnentwicklungsfläche nördlich des Bebauungsplanes Nr. 57, der Gemeinde Trittau Projektnummer: 16303.01 Beratendes Ingenieurbüro

Mehr

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Bürgermeisteramt Winterlingen Marktstraße 7 72474 Winterlingen Per Mail Stuttgart, 21. März 2018 Schalltechnische Untersuchung, Stellungnahme Projekt: 2214-b2

Mehr

Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz. A. Müller GbR Bürgerm.-Smit-Straße Weener. über

Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz. A. Müller GbR Bürgerm.-Smit-Straße Weener. über Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz, Kirchdorfer Straße 26, 26603 Aurich A. Müller GbR Bürgerm.-Smit-Straße 23 26826 Weener über THALEN CONSULT GmbH INGENIEURE - ARCHITEKTEN STADTPLANER Urwaldstraße

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Unterlage 17.1 Schalltechnische Untersuchungen

Unterlage 17.1 Schalltechnische Untersuchungen Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Lüneburg BAB A 39 Lüneburg Wolfsburg Abschnitt 1 Lüneburg-Nord (L 216) bis östlich Lüneburg (B 216) Unterlage 17.1 Schalltechnische

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Trippstadter Straße Wilhelm-Raabe-Straße Stadt Kaiserslautern ENTWURF.

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Trippstadter Straße Wilhelm-Raabe-Straße Stadt Kaiserslautern ENTWURF. Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Trippstadter Straße Wilhelm-Raabe-Straße Stadt Kaiserslautern ENTWURF Im Auftrag der FIRU mbh 67655 Kaiserslautern Bericht-Nr.: P12-051/1 vorgelegt von der

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld. in Ober-Olm

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld. in Ober-Olm Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld in Ober-Olm im Auftrag der WR Gewerbepark Nieder-Olm GmbH, Nieder-Olm Bericht-Nr.: P14-149/E2 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern

Mehr

G U T A C H T E N. Nr

G U T A C H T E N. Nr G U T A C H T E N Nr. 12-03-8 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Hornbek Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: Amt Breitenfelde Wasserkrüger

Mehr

Bahnausbau Bamberg. Stadtratssitzung, Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung

Bahnausbau Bamberg. Stadtratssitzung, Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung Planfeststellungsabschnitt 22 - Bamberg Bahnausbau Bamberg Stadtratssitzung, 21.06.2016 Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung DB Netz AG I.NGW (6), Möhler & Partner im Auftrag der

Mehr

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen Lärmarme Straßenbeläge innerorts Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen 1 Inhalt 1. BImSchG 2. Verkehrslärmschutzverordnung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg

Mehr

Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-

Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin- Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 14 der Gemeinde Ammersbek Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-.,,,

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 56 Königskamp II der Gemeinde Everswinkel Auftraggeber(in): Gemeinde Everswinkel Der Bürgermeister Planen, Bauen, Umwelt Am Magnusplatz

Mehr

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung) Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen

Mehr