Amtsblatt. der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden Doberschütz, Jesewitz und Zschepplin. Wir läuten den Frühling ein! 23.

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1 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden Doberschütz, Jesewitz und Zschepplin 15. Februar 2019 Nr. 4/ 29. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Die Stadtverwaltung informiert... 3 Wir läuten den Frühling ein! 23. Mazdalauf 2019 Geburten in der Stadt Eilenburg...4 Eilenburger Vereine und Verbände...7 Öffentliche Bekanntmachungen...11 Öffentliche Ausschreibungen Nächste Ausgabe Fr., 1. März 2019 Redaktionsschluss Mi., 20. Februar 2019 Neues aus den Gemeinden: Jesewitz Zschepplin Foto: Vfl Eilenburg Möge der Frühling langsam seine Wärme bringen und wir unsere Gesundheit bei einer tollen Laufveranstaltung ankurbeln. Seid eingeladen, euch mit anderen Läufern zu messen oder einfach um sich auszuprobieren. Der 23. Mazdalauf findet am 3. März 2019 ab 09:00 Uhr in der Eilenburger Innenstadt statt. Weitere Informationen gibt es im Internet unter Zeitplan: Uhr Staffelwettbewerb Uhr Ileburger Frühstückslauf (1 Runde) Uhr 2-km-Lauf Uhr 5-km-Lauf und 5-km-Walking Uhr Sparkassen-Mini-Bambinilauf Uhr Bambinilauf Uhr Hauptlauf 10 km - Anzeigen - Anette Kuschel Lackiererei Freie KFZ-Werkstatt Tel.: / Fu.: 0177 / Hartmannstraße Eilenburg

2 Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Eilenburg Öffnungszeiten des Bürgerbüros Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Tel. Bürgerbüro: Tel. Zentrale: Öffnungszeiten des Standesamtes Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr sowie nach terminlicher Vereinbarung Tel. Standesamt: , Öffnungszeiten Tourist-Information Dienstag bis Uhr und Freitag Sonntag Uhr Uhr und Uhr Tel. Tourist-Info: Sekretariat des Oberbürgermeisters Fachbereich Oberbürgermeisterbereich Wirtschaftsförderung Öffentlichkeitsarbeit Fachbereich Bürgerservice Sekretariat Friedhofswesen Ordnung/Sicherheit Abfall Schule/Jugend Kitas/Soziales Bauordnungsamt , 268 Fachbereich Finanzen und Controlling Sekretariat Grundstücksverkäufe , 136 sonst. Grundstücksangelegenheiten Steuern Kasse Kinderfonds Fachbereich Bau und Stadtentwicklung Sekretariat Kulturunternehmung Eilenburg Bürgerhaus Bibliothek Museum Schwimmhalle Not- und Bereitschaftsdienste Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: Stadtwerke Eilenburg Stromversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg, Hainichen und Wedelwitz) Gasversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg und Hainichen) 0800/Eilenburg oder Fernwärmeversorgung (Netzgebiet Eilenburg-Ost) Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen (bei Störungen in der Wasserversorgung) Abwasserzweckverband Mittlere Mulde 24-Stunden-Service über Funktelefon EWV - Eilenburger Wohnungsbau -und Verwaltungsgesellschaft Hausmeister: Klempner: bis Fa Richter (nur in Havariefällen außerhalb der Bürozeiten) WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eg Bereitschaftstelefon (nur in Havariefällen) Apothekenbereitschaft Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, Eilenburg, Adler-Apotheke, M.-Luther Str. 21, Wurzen, Linden-Apotheke, An der Linde 1, Hohburg, Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Eilenburg, Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, Wurzen, Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, Machern, Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, Eilenburg, Stadt-Apotheke, Domgasse 1, Wurzen, Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, Brandis, Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, Eilenburg, Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, Wurzen, Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Eilenburg, Apotheke am Stadtpark, Geschwister- Scholl-Str. 5, Wurzen, Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, Eilenburg, Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, Brandis, Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg Der Notfallbereitschaftsdienst hat laut Berufsordnung die tierärztliche Versorgung an den Wochenenden, Feiertagen und in den Nachtstunden zu gewährleisten Tierarztpraxis Westermeyer GbR, Eilenburger Chaussee 66, Doberschütz, Tel.: Dr. Carola Schweitzer, Bad Düben, Ringstr. 24, Tel.: , Funk: GTAP Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel , Funk: DVM Enick, Bad Düben, Mühlstr. 5, Funk: DVM Agnes Telligmann, Kurt-Bennewitz-Str. 25, Eilenburg, Tel.: Seite 2

3 Eilenburger Heinzel-Preis 2019 Tu Gutes und rede darüber Auch in diesem Jahr möchten wir darüber reden, wie wichtig Ehrenamt und freiwilliges Engagement für unsere Stadt und unsere Gesellschaft ist. Viele Menschen engagieren sich täglich für das Gemeinwohl und das Miteinander in Eilenburg und schweigen lieber darüber. Sie leisten wertvolle Arbeit z. B. in Vereinen und Feuerwehren, Lesen in Krankenhäusern den kleinsten Patienten vor, hören den Pflegeheimbewohnern zu, wenn diese in Erinnerungen schwelgen, helfen den Nachbarn oder kümmern sich als liebevolle Omi um die Kinder der alleinstehenden Mutter aus dem Haus. Es gibt so viele fleißige Hände in unserer Stadt, die mit ihren guten Taten das Leben bereichern. Manchmal sind es eben die kleinen täglichen guten Taten, die Großes bewirken. Genau darüber möchten wir reden und zur diesjährigen Heinzel-Preis-Verleihung am 3. Mai im Eilenburger Bürgerhaus ehrenamtlich engagierte Menschen auszeichnen. Und dafür brauchen wir natürlich wieder Ihre Vorschläge liebe Bürgerinnen und Bürger. Wenn Sie jemanden kennen, dem Ihrer Meinung nach ein Dank gebührt, melden Sie sich bei uns! Alle Bürger, sozialen Institutionen und Vereine der Stadt Eilenburg haben die Möglichkeit, Vorschläge für Auszeichnungen mit einer Begründung bei der Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Bürgerservice bis zum 28. Februar 2019 einzureichen. Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge! Rückfragen in der Stadtverwaltung sind möglich bei Birgit Illo unter der Telefonnummer oder per möglich. Abfallkalender der Stadt Eilenburg als Download für elektronischen Kalender erhältlich Seit diesem Jahr kann man die Termine für die Abfallentsorgung in der Stadt Eilenburg ganz einfach auf seinen persönlichen elektronischen Kalender, welcher sich beispielsweise auf dem Smartphone oder Tablet befindet, übertragen. Die Termine stehen auf unter der Rubrik Rathaus/Bürgerservice/Abfallkalender als Download für einen elektronischen Kalender (z. B. Google Kalender, Apple Kalender, Microsoft Outlook, Lotus Notes Kalender etc.) bereit. Alle Abholtermine für die Gelben Säcke, die Mülltonne sowie die Papiertonne, getrennt nach den jeweiligen Entsorgungsgebieten, sind in eine elektronische Kalenderdatei (icalendar-format) umgewandelt. Diese Datei lässt sich ganz einfach nach dem Download in alle bekannten elektronischen Kalender übertragen. Von dort aus kann man sie auch für Sprachassistenten (Alexa, Google, etc.) übernehmen. Die Übernahme der Abfalltermine in eine elektronische Terminverwaltung kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen (z. B. Abonnement, Dateiimport). Die Vorgehensweise ist vom verwendeten Kalender abhängig. Eine Anleitung zur Übernahme von Kalenderdateien bzw. der Links in den von Ihnen bevorzugten Kalender finden sie im Internet, z. B. unter calendar/answer/37118?hl=de Stadtseniorenrat sagt Danke Der Stadtseniorenrat besuchte den im Februar des vergangenen Jahres eröffneten Sebastian- Kneipp- Hort. Frau Neidhardt, die Hortleiterin, führte uns durch die für ca. 200 Kinder konzipierte Einrichtung, die sich in Trägerschaft der Volkssolidarität befindet. Großzügig gestaltete Räume mit unterschiedlich ausgerichteter Thematik wie Theater und Musik, Sport, Bibliothek und Computer, Kreatives Gestalten begeisterten uns. Hier stehen auch zwei Hobelbänke, für deren Umgang noch eine handwerklich begabte Person Anleitung geben könnte. Das Mittagessen wird in der Mensa angeboten; hier werden auch Hausaufgaben erledigt. Im Sebastian- Kneipp- Hort wird ein offenes Konzept angeboten. Im Eingangsbereich signalisieren die Kinder auf einer Übersicht mittels personifizierter Magnete ihre Anwesenheit und wählen ihre Freizeitaktivitäten selbst aus. Das Konzept des Hortes beruht auf den Lehren des Naturheilkundlers und Hydrotherapeuten Sebastian Kneipp und so gehören Bewegung, gesunde Ernährung, seelisches Wohlbefinden, Interesse an der Natur und positive Aspekte der Wasseranwendung zum Alltag. So gibt es seit Ende letzten Jahres dank zahlreicher Spender einen Trinkbrunnen, der begeistert angenommen wurde. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Neidhardt für die interessanten Ausführungen und wünschen dem gesamten Team eine erfolgreiche Zeit. Seite 3

4 Neues aus dem Stadtrat Der Eilenburger Stadtrat tagte am 4. Februar 2019 und stimmte unter anderem zu folgenden Themen ab: Einziehung eines Abschnittes der Karlstraße Der Stadtrat hat in seiner Sitzung die Teileinziehung eines Abschnittes der Karlstraße beschlossen. Grund dafür ist, dass im Zuge des Straßenausbaus im Quartier Rollenstraße/Karlstraße die Karlstraße auf einer Länge von 35 Metern zum Gehweg mit einer Breite von 2,50 Metern zurückgebaut wurde. Dadurch soll der fußläufige Verkehr in diesem Bereich verbessert werden. Der Rückbau der Straße hat an der Wallstraße begonnen und endete am Schnittpunkt des bereits vorhandenen Gehweges der Karlstraße. Die restliche Straßenfläche in diesem Abschnitt dient als Zufahrt für die angrenzenden Wohnblöcke bzw. als Zufahrt und Stellfläche für die Feuerwehr. Die Karlstraße wird auf die Benutzungsart Gehweg beschränkt und bleibt eine Ortsstraße. Einziehung einer Teilfläche der Straße Alter Mittelweg Ein Eigentümer, dessen Grundstück an die Straße Alter Mittelweg angrenzt hat einen Kaufantrag auf Erwerb einer ca. 30 m² großen Teilfläche, welche zwischen der Straße und seinem Grundstück liegt, gestellt. Die Teilfläche wird als öffentliche Verkehrsfläche nicht benötigt, ist aber als Ortsstraße gewidmet. Nach dem Ausbau der Straße Alter Mittelweg ist eine Entwidmung der Teilfläche möglich. Der Stadtrat hat der Einziehung der Fläche zugestimmt, da sie entbehrlich ist und für den öffentlichen Verkehr keine Bedeutung hat. Durch die Einziehung steht die Fläche der Allgemeinheit nicht mehr zur Verfügung. Freiwillige Feuerwehr bekommt neues Tanklöschfahrzeug Aus Altersgründen muss das derzeitig stationierte Tanklöschfahrzeug in der Feuerwehr Eilenburg ersetzt werden. Deshalb beschloss der Stadtrat in seiner vergangenen Sitzung den Erwerb eines neuen Hilfeleistungsfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr für ca Euro. Die Anschaffung des neuen Fahrzeugs ist förderfähig. Die Lieferung soll bis Ende 2020 erfolgen. Termine für die Einwohnerversammlungen stehen fest Der Stadtrat hat folgende Termine für die Einwohnerversammlungen in den Stadt- bzw. Ortsteilen festgelegt: Stadtteil Mitte 14. März 2019 Stadtteil Berg 16. Mai 2019 Stadtteil Ost 26. September 2019 Ortsteile 17. Oktober 2019 Wir begrüßen unsere jungen Mitbürger in der Großen Kreisstadt Eilenburg und deren Gemeinden Richard Emil Ella Johanna Ben Andreas geb. am g 55 cm Die glücklichen Eltern: Anika Weißwange und Marcus Völz Zschepplin geb. am g 51 cm Die glücklichen Eltern: Caroline Kaiser und Fabian Krebs Eilenburg geb. am g 54 cm Die glücklichen Eltern: Franziska Nattke und Erik Sonntag Zschepplin geb. am g 51 cm Die glücklichen Eltern: Ines Angelie und Maik Schmidt Eilenburg, OT Zschettgau Til geb. am g 54 cm Die glücklichen Eltern: Daisy Radke und Eric Stepputat Eilenburg Charlie geb. am g 53 cm Die glücklichen Eltern: Vivien Lowag und Benjamin Knöfel Eilenburg Im Eilenburger Krankenhaus erblickten u. a. genannte Babys das Licht der Welt. Diese Eltern gaben die Zustimmung zur Veröffentlichung einer Geburtsanzeige. Wir wünschen für die Zukunft alles Gute! Seite 4

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6 Frau Ruth Machel Frau Edith Petersohn Frau Ruth Frömmichen Herr Gottfried Thiele Frau Lieselotte Purschwitz Frau Edith Grimmer Frau Elsa Schrödl Herr Hans Löhr Frau Giesela Stelzner Frau Ursula Reis Frau Helga Eilenstein Herr Claus Ilgner Frau Renate Feicke Frau Margit Böhm Herr Wolfgang Lehmann Herr Udo Kersten Frau Regina Scurt 95. Geburtstag 95. Geburtstag 90. Geburtstag 85. Geburtstag 85. Geburtstag 85. Geburtstag 85. Geburtstag 85. Geburtstag 85. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 75. Geburtstag 75. Geburtstag 75. Geburtstag 75. Geburtstag Frau Anita Schilde Frau Sigrid Hellmich Frau Christine Schönfeld Frau Margitta Daiser Frau Marlies Henschel Frau Gudrun Rudolph Herr Kurt Winkler Frau Andrea Steinbach Frau Maria Kopsch Herr Volker Maar 75. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich! Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir um schriftliche Information mindestens acht Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, Eilenburg Datum/ Uhrzeit Sa., :30 Uhr Sa., Uhr Sa., :30 Uhr So., Uhr Di., Uhr Di., Uhr Di., Uhr Di., Uhr Di., Uhr Mi., Uhr Do., Uhr Do Uhr Do., :30 Uhr Fr., Uhr Rubrik Ort Veranstaltung Veranstalter Sport Ilburg-Stadion Heimspiel des FC Eilenburg gegen VfB IMO Merseburg FC Eilenburg e. V. Bildung Sternwarte Sterntisch - Die inneren Planeten unseres Sonnensystems Raumfahrt, Tel.: , Altair e. V. für Astronomie und altairev@web.de Kultur Haus 6 Beach Party Karneval Bürgerhaus 1. Kinderfasching Eilenburger Carneval Club e. V., Karneval Bürgerhaus 2. Kinderfasching Familie Sternwarte Unser Mond Vortrag ab 5 Jahre Familie Kellerstraße Auf den Spuren der Heinzelmännchen - Bergkeller für Ferienkinder Anmeldung, Taschenlampe und warme Kleidung notwendig. Bildung Bildung Begegnungsstätte der Volkssolidarität Seniorenresidenz am Stadtpark Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderung Qualitätseinstufung bei Briefmarken Familie Stadtmuseum Kleine Steine ganz groß - Kinderprogramm in der Sonderausstellung Anmeldung erforderlich. Familie Kellerstraße Auf den Spuren der Heinzelmännchen - Bergkeller für Ferienkinder Anmeldung, Taschenlampe und warme Kleidung notwendig. Senioren Gaststätte Schlossaue Tanznachmittag Streifzug durch die Geschichte der Schlossaue Familie Sternwarte Ein weiter Blick ins All - entfernte Galaxien (Vortrag ab 12 Jahre, mit Himmelsbeobachtung) Familie Schwimmhalle Kinderfasching in der Schwimmhalle Motto: Superhelden Sternwarte Juri Gagarin, Tel.: , Stadtmuseum, Tel.: , EUTB Torgau, Tel.: , Briefmarkenfreunde Eilenburg, Tel.: Stadtmuseum, Tel.: , Stadtmuseum, Tel.: , Volkssolidarität Eilenburg, Tel.: Sternwarte Juri Gagarin, Tel.: , Schwimmhalle, Tel.: , Seite 6

7 Fr., Sport Ilburg-Stadion Heimspiel des FC Eilenburg FC Eilenburg e. V. 19 Uhr gegen VfL 05 Hohenstein-Ernstthal Sa., Kultur Kellerstraße Öffentliche Bergkellerführung Stadtmuseum, 09 u. 10:30 Uhr Anmeldung, Taschenlampe und Tel.: , warme Kleidung notwendig Sa., :30 Uhr Karneval Bürgerhaus 1. Abendveranstaltung Eilenburger Carneval Club e. V., So., Uhr Karneval Bürgerhaus Familienfasching am Nachmittag Di., Uhr Di., Uhr Mi., :30 18 Uhr Do., Uhr Do., Uhr Do., Uhr Fr., :30 Uhr Fr., Uhr Familie Kellerstraße Auf den Spuren der Heinzelmännchen - Bergkeller für Ferienkinder Anmeldung, Taschenlampe und warme Kleidung notwendig Familie Sternwarte Frühlingssterne am Winterhimmel (Vortrag ab 5 Jahre) Gesundheit Klinik Eilenburg, Foyer Patientenakademie: Medizinische Themen einfach erklärt, Vortrag zum Thema Rund um die Geburt Referentin: Oberärztin Dr. Madlen Krenz (Gynäkologie & Geburtshilfe Eilenburg) Familie Sternwarte Dina und Dino in der Urzeit (Vortrag ab 6 Jahre) Familie Kellerstraße Auf den Spuren der Heinzelmännchen - Bergkeller für Ferienkinder Anmeldung, Taschenlampe und warme Kleidung notwendig. Stadtmuseum, Tel.: , Sternwarte Juri Gagarin, Tel.: , Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH, Sternwarte Juri Gagarin, Tel.: , Stadtmuseum, Tel.: , Karneval Bürgerhaus Weiberfasching Eilenburger Carneval Club e. V., Karneval Bürgerhaus Karnevalistisches Tanzprogramm Sport Schwimmhalle Saunanacht Schwimmhalle, Tel.: , Nächster Stammtisch des Tourismus- und Gewerbevereins Eilenburg e. V. (kurz TGV ) Vorankündigung Der nächste Stammtisch findet am um 19:00 Uhr im Strandhotel Eilenburg statt. Der TGV setzt im März die Stammtischrunde mit einem neuen Thema fort. Diesmal sollen die Stadt- und Gemeinderatswahlen am 26. Mai 2019 im Mittelpunkt stehen. Gast wird unser Oberbürgermeister, Herr Ralf Scheler, sein. Der Stammtisch des TGV verfolgt das Ziel, in lockerer und geselliger Runde über interessante Themen und Neuigkeiten zu informieren, Kontakte zu knüpfen sowie vielfältige Anregung für Gespräche geben. Mitglieder des TGV und Interessenten werden um Vormerkung der Veranstaltung in Ihrem Terminkalender gebeten. Die detaillierte Ankündigung und Aufforderung zur Teilnahmeanmeldung erfolgt im nächsten Amtsblatt. Kosmische Nachbarn Auch wenn die Entfernungen doch um ein Vielfaches größer sind, als man dies normalerweise zu seinen nächsten Nachbarn gewöhnt ist, sind doch Merkur, Venus und Mars unsere Planeten-Nachbarn. Dabei ist vor allem der Mars von Interesse, wenn man an nachbarschaftliche Besuche denkt. Doch trotz nächster Nachbarschaft wäre eine 9-monatige Reise zu ihm nötig. Trotz der Entfernung weiß man so einiges über den Mars sowie über Merkur und Venus und deshalb dreht sich zum nächsten Sterntisch des Altair e. V. alles um unsere nächsten Nachbarn im All, um die Inneren Planeten unseres Sonnensystems. Der Verein für Astronomie und Raumfahrt lädt herzlich ein, am Samstag, dem , um 19 Uhr in die Sternwarte Eilenburg. Susanne Ferl, Altair e. V. für Astronomie und Raumfahrt Seite 7

8 Rotkreuzkurse und Blutspende Der DRK-Kreisverband Eilenburg bietet zahlreiche Rotkreuzkurse an, sei es für den Führerschein, Ersthelfer in Betrieben oder wenn es um die Erste Hilfe am Kind und Sport geht. Hier werden die typischen Notfälle und Verletzungen behandelt und die wichtigen Hilfsmaßnahmen können geübt werden. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen, die über die Homepage oder telefonisch bei Detlev Funke, , erfolgen kann. Blut zu spenden und dabei einen kleinen Teil des eigenen Lebenssaftes herzugeben, ist ein Symbol für Mitmenschlichkeit und Hilfe auf Gegenseitigkeit. Mit meinem Blut rette ich Leben und wer dringend Blut braucht, ist auf eine Blutspende angewiesen. Ein kostenloser Gesundheitscheck ist immer inklusive (Früherkennung). Umfangreiche Studien belegen, dass für regelmäßige Blutspender das Risiko einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden sinkt. Die Blutspende findet am und am in der Zeit von 14 Uhr bis 18:30 Uhr wieder im DRK-Pflegeheim in der Walter-Stöcker-Str. 8a statt. Alle Kursangebote und Blutspendetermine findet man auf der Homepage des DRK-Kreisverbandes Eilenburg ( Für Interessierte besteht die Möglichkeit, in verschiedenen Bereichen beim DRK mitzuwirken, sei dies bei der Wasserwacht, im Sanitätsdienst, Jugendrotkreuz und dem Katastrophenschutz. Detlev Funke Kreisverband Eilenburg Treffen mit dem OBM der Stadt Eilenburg Herr Ralf Scheler Die Mitglieder des Sozialverbandes VdK Sachsen e. V. Ortsverband Eilenburg trafen sich am im Strandhotel Eilenburg mit dem Oberbürgermeister um etwas Neues über die Entwicklung der Stadt Eilenburg zu erfahren. Herr Scheler berichtete über die neuesten Projekte, zum Beispiel hat sich die Einwohnerzahl auf über erhöht, man ist bemüht, mehr junge Leute in die Stadt zum Zuzug zu bewegen. Eilenburg bietet eine sehr gute Anbindung mit der S-Bahn nach Leipzig sowie verschiedene Baugrundstücke, wie zum Beispiel am Jacobsplatz, Am Grünen Fink und der Leipziger Höhe. Er berichtete über den Neubau des Kinderhortes Sebastian Kneipp in Eilenburg Ost, welcher 200 neue Plätze bietet. Die Voraussetzungen für junge Familien mit Kindern sind also bestens. Ein sehr wichtiges Problem ist die Barrierefreiheit für ältere und behinderte Personen. Der Busbahnhof Dr.-Külz-Ring soll 2019 barrierefrei umgebaut werden. Ebenso der Zugang zu den Bahnsteigen am Hauptbahnhof Eilenburg (bis ). Auch der Hochwasserschutz ist sehr wichtig und es wurde viel getan. Auch wurden sehr viele Fragen gestellt, wie zum Beispiel zum Ärztehaus in der Nähe vom Krankenhaus. Die Anwesenden wollten wissen, warum keine Busse am Wochenende fahren und es wurde nach der Privatisierung des Krankenhauses gefragt. Es gab noch so viele Fragen, aber leider fehlte die Zeit, denn zwei Stunden sind schnell um. Wir danken dem Herrn OBM Ralf Scheler für seine Diskussionsbereitschaft und Herrn Jürgen Weiße für die Organisation und dem Strandhotel für die sehr gute Bewirtung. Renate Wilke Seite 8 SFV Petri-Heil Eilenburg e. V. Einladung zur Wahlversammlung Hiermit laden wir alle Mitglieder zu unserer Wahlversammlung am Samstag, dem , um Uhr in die Gaststätte Schloßaue recht herzlich ein. Anfragen sind vorher schriftlich beim Vorstand einzureichen. Weiterhin werden die Termine für das Angeljahr 2019 ausgegeben und aktuelle Neuerungen und Fragen geklärt. Auch kann zum letzten Mal der Beitrag für 2019 bezahlt werden. Wir wünschen euch ein erfolgreiches Angeljahr 2019, vor allem aber viel Gesundheit und große Fische. Um rege Teilnahme wird natürlich auch gebeten. Also dann Petri Heil! Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Wahl des Versammlungsleiters 3. Verlesung des Rechenschaftsberichts 4. Verlesung des Finanzberichts 5. Bericht der Mandatsprüfungskommission 6. Diskussion zu den Berichten 7. Entlastung des alten Vorstandes 8. Wahl des neuen Vorstandes 9. Schlusswort des neuen Vorsitzenden Euer Vorstand René Wagner 1. Vorsitzender SFV Petri-Heil Eilenburg e. V. Einladung zur Mitgliederversammlung und Arbeitseinsatz Hiermit laden wir alle Mitglieder zu unserer ersten Mitgliederversammlung im Jahr 2019 recht herzlich ein. Neben der Kassierung des Mitgliedsbeitrages für das Fischereijahr 2019 erfolgt auch die Abstimmung weiterer Termine. Bitte vergesst nicht, eure ausgefüllten Fangkarten von 2018 mitzubringen, sonst gibt es keine Marken für Überprüft auch bitte die Gültigkeit eurer Fischereischeine. Ort: Gaststätte Schloßaue Datum: Samstag, den Zeit: Uhr Weiterhin laden wir all unsere Mitglieder zum 1. Arbeitseinsatz am recht herzlich ein. Die Senioren treffen sich um 8:00 Uhr an der Insel Alsen und die Jugendgruppe um 8:00 Uhr am Stadtparkteich. Wir bitten um telefonische Rückmeldung zur Teilnahme. Besonders der Jugendlichen, denn auch das gehört zur Vereinsarbeit. Wenn das nicht erfolgt, müssen wir uns mit allen Jugendlichen gemeinsam zusammensetzen, um die Zukunft der Jugendgruppe zu klären. Für Speisen und Getränke ist wie immer gesorgt. Wie immer bitten wir um rege Beteiligung Eure Zwina Wagner Schriftführerin

9 Eilenburger Skispringer schon gut in Form Foto: privat Julina Kreibich bei ihrem Sprung auf 44 Meter. Drei Eilenburger Skispringer machten sich auf den Weg nach Schmiedefeld am Rennsteig. Hier wurde der erste kleine Deutsche Schülercup auf Schnee für die Altersklassen 12 und 13 sowie für die Schülerklasse 14 der Mädchen in dieser Saison ausgetragen. Bereits am Donnerstag stand das erste Training an. Die Temperaturen waren zu hoch und es regnete, so dass die Schanze nicht in einem sprungbereiten Zustand war. Da wurden die Langlaufski angeschnallt, um ein kurzes Training in der Loipe zu absolvieren. In der Nacht wechselte dann das Wetter und es gab knackige Minustemperaturen. Somit war die Schanze in einem perfekten Zustand für das erste offizielle Training. Am Samstag ging es im ersten Wettkampf zur Sache. Nur ein Probesprung gab es vor dem ersten Wertungsdurchgang. Dies gelang Julina Kreibich besonders gut. Im ersten Wertungsdurchgang legte sie mit 44 Metern einen super Sprung ins Tal. Damit lag sie auf Rang 7. Doch im 2. Sprung spielten die Nerven mit und mit 41,5 Metern fiel sie auf Rang 10 zurück. Björn Kupke verpasste etwas die Absprungkante und erreichte nur 42 Meter im ersten Durchgang, aber durch die gute Telemarklandung reichte es noch für Platz 5. Im 2. steigerte er sich zwar auf 43 Meter aber diesmal verrutschte ihm die Landung und er fiel äußerst knapp auf Rang 7 zurück. Lara Günther belegte nach zwei mal 39,5 Metern Platz 16. Beim zweiten Wettkampf am Sonntag sollten sich die Leistungen steigern. Julina sprang wieder 44 Meter im ersten Durchgang und lag damit auf Platz 2. Bei Björn waren es 43,5 Meter und Rang 4. Julina verpasste es wieder im zweiten Durchgang ihre Leistung zu bestätigen und fiel nach 41,5 Metern äußerst knapp auf Rang 7 zurück. Björn hielt seine Nerven im Zaum und steigerte sich auf 44,5 Meter. Doch leider kam er beim Ausfahren ins straucheln und kam kurz vor der Sturzlinie zu Fall. Somit war der sichere Platz auf dem Podest dahin. Dennoch qualifizierte er sich damit für die Deutsche Schülermeisterschaft. Lara belegte nach 41,5 und 40,5 Meter den 19. Platz. Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V. Bäume für Bürger Wenn ein Geburts- oder Jahrestag ansteht, stellt man sich oft die Frage, wie kann ich meiner Familie, meinen Freunden, meiner Verwandtschaft eine Freude machen? Der Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V. (LPV) hilft dabei mit der Idee zu einem besonderen Geschenk. Verschenken Sie einen Baum oder mehrere und tragen damit zu einer gesunden und vielfältigen Landschaft für sich selbst und nachfolgende Generationen bei. Wir nennen es Bäume für Bürger. Kommunen und Städte stellen dazu die Flächen, vor allem wegbegleitend, zur Verfügung. Der LPV unterstützt bei Einzelheiten wie Standort und Baumart. Bäume sind wichtige Landschaftselemente, die einen hohen Umweltbeitrag leisten. Sie reinigen die Luft, spenden Schatten, geben Früchte, bieten Wohnraum für Insekten, Vögel und Kleinsäuger. Damit stärken sie die Biotopstrukturen, tragen zum Arterhalt bei, vermindern Verwehungen von Boden. Neben diesen wichtigen Ökosystemleistungen ist die Erholungsfunktion nicht zu vernachlässigen. Letztendlich ist der Baum ebenso Rohstofflieferant. Eine vielfältige Landschaft trägt zur Gesundhaltung des Ökosystems bei. Ist das Ökosystem gesund, geht es dem Menschen gut. Auf der Streuobstwiese im Ortsteil Hainichen, deren Eigentümer die Stadt Eilenburg ist, besteht die Möglichkeit für das Pflanzen verschiedener Obstsorten. Wer also auf der Suche nach einem ganz besonderen Geschenk ist, der wendet sich an die Stadt Eilenburg oder den LPV. Dort werden eine Vereinbarung Ablauf, Inhalt und Standort festgelegt. Dieser Baum verbleibt für die Dauer von zehn Jahren in der Obhut des Käufers, der den Obstbaum beernten darf. Die zu pflanzenden Bäume bezieht der LPV aus regionalen Baumschulen. Je nach Baumsorte sind die Preise verschieden. Wer keine schriftliche Vereinbarung treffen möchte, kann dies über eine direkte Spende für Bäume für Bürger tun. Kontakt: Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V. Initiative zur Förderung des ländlichen Raumes Koordinierungsstelle Schreckerstraße Eilenburg Telefon: Internet: info@lpv-nordwestsachsen.de Andreas Flegel besucht Schwerhörigenverein Eilenburg Eilenburgs Museums-Leiter Andreas Flegel ist Gast der nächsten Veranstaltung des Schwerhörigenvereins Eilenburg. Am 20. Februar zeigt er um 14 Uhr eine Power- Point-Präsentation zum Thema April 1945 Das Ende des Zweiten Weltkrieges in Eilenburg. Ort der Veranstaltung ist die Seniorenbegegnungsstätte in der Eckartstraße 24a. Gäste sind willkommen. Zum Termin am 20. März ist dann Oberbürgermeister Ralf Scheler zu Gast. Seite 9

10 Evangelische Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg, Nikolaiplatz 3, Tel Die Kirche im Internet: jeden Do Uhr Morgengebet in der Nikolaikirche jeden Fr Uhr Abendgebet in der Sakristei der Marienkirche Öffnungszeiten Gemeindebüro: Dienstag 9.00 Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Pfarrerin Edelgard Richter Tel.: So., 17. Februar Uhr St. Nikolai Gottesdienst So., 24. Februar Uhr St. Nikolai Gottesdienst mit Kindergottesdienst So., 3. März Uhr St. Nikolai Gottesdienst Mi., 13. Februar Uhr Seniorengesprächskreis Gemeindesaal, Nikolaiplatz 3, 1. OG So., 17. Februar Uhr Landeskirchliche Gemeinschaft Gemeinderaum, Nikolaiplatz 3 Di., 26. Februar Uhr Andacht Caritas-Altenpflegeheim, Rödgener Landstr Uhr Treffen der Paten MGH Arche, Nikolaiplatz 3, 2. OG Mi., 27. Februar Uhr Seniorenspielkreis Gemeindesaal, Nikolaiplatz 3, 1. OG Fr., 1. März Uhr Café International MGH Arche, Nikolaiplatz 3, 2. OG Uhr Weltgebetstag Gemeindesaal, Nikolaiplatz 3 mittwochs Uhr Interkultureller Handarbeitstreff Uhr mit Fr. Richter im Mehrgenerationenhaus Uhr Rinckart-Singschule für Kinder zw Jahren, Nikolaiplatz Uhr Flötenanfänger, Nikolaiplatz 3, 1. OG Uhr Flötenkreis, Gemeindesaal, Nikolaiplatz 3 donnerstags Uhr Pop-Chor, Gemeindesaal, Nikolaiplatz 3, 1. OG Uhr Martin-Rinckart-Kantorei, Gemeindesaal, Nikolaiplatz 3 Nikolaikirche offen für alle donnerstags von 10 bis 16 Uhr ist der Chorraum der Nikolaikirche und die Rinckartkapelle geöffnet. Es werden Postkarten, christliche Schriften und Bücher angeboten. Winterferienprogramm 2019 des Mehrgenerationenhauses Arche Eilenburg täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr 1. Ferienwoche: Diese Wochen wollen wir wieder backen wie zu Omas Zeiten. Bringt Rezepte von Oma mit oder gern auch eure Großeltern selbst. Wir wollen nach Leipzig auf die Eislaufbahn und am Freitag gehen wir zum Schwimmfasching in unsere Eilenburger Schwimmhalle. 2. Ferienwoche: Da der Fasching vor der Tür steht, werden wir in dieser Woche Girlanden basteln, Masken oder eure kreativen Ideen umsetzen und eine Faschingsparty mit euch planen und durchführen. Wir freuen uns auf eure Kostüme. Wir werden Bowlen, Baden, Wii spielen und rodeln im Schnee, wenn möglich ;-). Bringt eure eigenen kreativen Ideen mit, die wir mit euch umsetzen. Anmeldungen über Tel Seite 10

11 Öffentliche Bekanntmachung der Stadtratswahl in der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Kospa-Pressen (Ortsteile Behlitz, Hainichen, Kospa, Pressen, Wedelwitz und Zschettgau) am 26. Mai Die Wahl des Stadtrates in der Großen Kreisstadt Eilenburg und die Wahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Kospa-Pressen findet am Sonntag, 26. Mai 2019 statt. 2. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg beträgt 22 (zweiundzwanzig), die Zahl der in den Ortschaftsrat zu wählenden Mitglieder beträgt 9 (neun). 3. Das Wahlgebiet für die Stadtratswahl ist das Gebiet der Großen Kreisstadt Eilenburg und besteht aus einem Wahlkreis, das Wahlgebiet für die Ortschaftsratswahl ist das Gebiet der Ortschaft und besteht aus einem Wahlkreis. 4. Die Parteien und Wählervereinigungen werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses bei der Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1, Eilenburg einzureichen. Wahlvorschläge können frühestens am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Stadtrats- und Ortschaftsratswahl und müssen spätestens am bis Uhr schriftlich eingereicht werden. 5. Jeder Wahlvorschlag für die Stadtratswahl der Stadt Eilenburg darf höchstens 33 Bewerber enthalten, jeder Wahlvorschlag für die Ortschaftsratswahl darf höchstens 14 Bewerber enthalten. 6. Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der 6a ff. des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) und der 16 und 17 der Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die in 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind dem Wahlvorschlag beizufügen. Die Unterlagen liegen bei der Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Abholung bereit. 7. Jeder Wahlvorschlag für die Stadtratswahl muss von 80 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Jeder Wahlvorschlag für die Ortschaftsratswahl muss von 20, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlages und nachfolgender Anlegung des Unterstützungsverzeichnisses in der Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1, Eilenburg Bürgerbüro während der üblichen Dienststunden Montag, Mittwoch und Freitag Uhr bis Uhr Dienstag und Donnerstag Uhr bis Uhr Samstag Uhr bis Uhr bis spätestens am Tag des Ablaufs der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge ( ) und an diesem Tag bis Uhr geleistet werden. Wahlberechtigte, die eine Unterstützungsunterschrift leisten, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Stadtverwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Wahlausschusses spätestens am siebten Tag ( ) vor dem Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. Der Wahlvorschlag einer Partei für die Stadtratswahl der Großen Kreisstadt Eilenburg, die im Sächsischen Landtag aufgrund eigenen Wahlvorschlags vertreten ist oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg vertreten ist, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften; dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlages angehören, unterschrieben ist. Der Wahlvorschlag einer Partei für die Ortschaftsratswahl in Kospa-Pressen, die im Sächsischen Landtag aufgrund eigenen Wahlvorschlags vertreten ist oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg vertreten ist, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften; dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlages angehören, unterschrieben ist. Darüber hinaus bedarf auch ein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags seit der letzten regelmäßigen Wahl im Ortschaftsrat vertreten war, keiner Unterstützungsunterschriften. Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen Indem die Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Kommunalwahlordnung) und soweit sie Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind eine Versicherung an Eides statt gemäß 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt ( 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG). Eilenburg, Scheler Oberbürgermeister Seite 11

12 Jahresabschluss der Großen Kreisstadt Eilenburg für das Haushaltsjahr 2014 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg hat in seiner Sitzung vom folgenden Beschluss Nr. 87/2018 gefasst: 1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss der Großen Kreisstadt Eilenburg für das Haushaltsjahr 2014 gemäß 88 SächsGemO mit nachfolgendem Ergebnis fest: Ergebnisrechnung Ordentliche Erträge ,32 Ordentliche Aufwendungen ,04 Ordentliches Ergebnis ,72 Außerordentliche Erträge ,11 Außerordentliche Aufwendungen ,27 Sonderergebnis ,16 Gesamtergebnis ,88 Finanzrechnung Einzahlungen aus laufender ,95 Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender ,72 Verwaltungstätigkeit Zahlungsmittelsaldo aus ,23 laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen für Investitionstätigkeit ,83 Auszahlungen für Investitionstätigkeit ,78 Zahlungsmittelsaldo aus ,95 Investitionstätigkeit Zahlungsmittelsaldo ,99 Finanzierungstätigkeit Saldo zahlungsunwirksame ,15 Vorgänge Überschuss an Zahlungsmitteln ,14 im Haushaltsjahr Endbestand an liquiden Mitteln ,98 im Haushaltsjahr Vermögensrechnung (Bilanz) Aktiva Anlagevermögen ,19 Umlaufvermögen ,89 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1.256,84 Nicht durch Kapitalpositionen 0,00 gedeckter Fehlbetrag Summe Aktiva ,92 Passiva Kapitalpositionen ,99 Sonderposten ,19 Rückstellungen ,99 Verbindlichkeiten ,67 Passive ,08 Rechnungsabgrenzungsposten Summe Passiva ,92 2. Der Stadtrat nimmt das im vorliegenden Prüfbericht des Rechnungsprüfers festgestellte Ergebnis zur Kenntnis. Scheler Oberbürgermeister Seite 12 Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2014 der Großen Kreisstadt Eilenburg Der Jahresabschluss 2014 liegt entsprechend 88c Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom zur Einsichtnahme im Bürgerbüro des Rathauses zu folgenden Zeiten aus: Mo Uhr Di Uhr Mi Uhr Do Uhr Fr Uhr Der Jahresabschluss kann darüber hinaus grundsätzlich im Fachbereich Finanzen und Controlling eingesehen werden. Sitzung des Stadtausschusses Sehr geehrte Einwohner der Stadt Eilenburg, ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur Sitzung des Stadtausschusses am Montag, dem , 18:00 Uhr in das Bürgerhaus Eilenburg (Kleiner Saal), Franz-Mehring- Straße 23 einzuladen. Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Bestätigung der Tagesordnung öffentliche Sitzung 2. Umbau Roter Hirsch zur Bibliothek, Los 2 Erweiterter Rohbau (Erdbau, Beton, Maurer, Estrich, Innenputz, Außenfassade) - Vergabebeschluss 3. Umbau Roter Hirsch zur Bibliothek Los 3.1 Tischler (Fenster und Türen) - Vergabebeschluss 4. Umbau Roter Hirsch zur Bibliothek, Los 4 Heizung, Sanitär, Lüftung - Vergabebeschluss 5. Umbau Roter Hirsch zur BibliothekLos 5.1 Stark- und Schwachstrominstallationen - Vergabebeschluss 6. Umbau Roter Hirsch zur Bibliothek, Los 6 Malerarbeiten - Vergabebeschluss 7. Haltestellenprogramm Nordsachsen, Stadt Eilenburg, Haltestelle Ostbahnhofstraße - Vergabebeschluss zu Straßen- und Tiefbauarbeiten 8. Haltestellenprogramm Nordsachsen, Stadt Eilenburg, Haltestelle Hartmannstraße - Vergabebeschluss zu Straßen- und Tiefbauarbeiten 9. Haltestellenprogramm Nordsachsen, Stadt Eilenburg, Haltestelle Behlitz - Vergabebeschluss zu Straßen- und Tiefbauarbeiten 10. Teilabschnitt Puschkinstraße, Deckensanierung, Ermächtigungsbeschluss 11. Sonstige öffentliche Informationen und Anfragen der Ausschussmitglieder Scheler Oberbürgermeister Sitzung des Ortschaftsrates Sehr geehrte Einwohner der Stadt Eilenburg, ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur Sitzung des Ortschaftsrates am Dienstag, dem , 19:00 Uhr, im Bürgerbegegnungszentrum Zschettgau, Im Bauerndorf 10, einzuladen. Öffentliche Sitzung 1. Bestätigung der Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde 3. Information zur Beantragung von Zuschüssen aus dem Budget des Ortschaftsrates für Veranstaltungen in den Ortsteilen 4. Information zur Organisation Frühjahrsputz in den Ortsteilen 5. Sonstige Informationen und Anfragen der Ortschaftsräte Ein nichtöffentlicher Teil schließt an. Feustel Ortsvorsteherin

13 Das Büro des Stadtrates informiert Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg fasste in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss Betreff 1/2019 Teileinziehung Abschnitt Karlstraße 2/2019 Einziehung einer Teilfläche der Straße Alter Mittelweg 3/2019 Beschaffung Feuerwehrfahrzeug HLF 20 4/2019 Verkauf des Flurstücks 86/20 tlw. der Flur 9 in der Gemarkung Kospa-Pressen 5/2019 Verkauf des Flurstücks 57/7 der Flur 45 in der Gemarkung Eilenburg 6/2019 Aufhebung des Beschlusses SR 36/2014/VI (Verkauf Flurstücke 6/15 tlw., 9 der Flur 43 in der Gemarkung Eilenburg) 7/2019 Einwohnerversammlungen 2019 Die Beschlüsse des Stadtrates sind sofern keine Gründe dagegen sprechen im Internet einsehbar unter Teileinziehung eines Straßenabschnittes der Karlstraße Anfangspunkt: Wallstraße Endpunkt: Verlauf in nord-östlicher Richtung mit Ende an der Karlstraße Gemarkung: Eilenburg Grundstück(e): Fl.-Nr. 43/37 der Flur 27 Bemerkung: keine Eigentümer: Große Kreisstadt Eilenburg Länge: km Ausbauzustand: ausgebaut Widmungsbeschränkung: Gehweg Wirksamwerden: mit Bekanntgabe Die Unterlagen zur Teileinziehung für die vorgenannte Straße können für die Dauer eines Monats während der üblichen Besuchszeiten bei der Stadtverwaltung (Zimmer 208) eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen. Scheler Oberbürgermeister Einziehung einer Fläche der Straße Alter Mittelweg Im Stadtrat am wurde die Einziehung einer Fläche (ca. 30 m²) des Flurstückes 49/1 der Flur 32 Gemarkung Eilenburg beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt ist die Einziehung vollzogen und steht der Allgemeinheit nicht mehr zur Verfügung. Die explizite Abgrenzung der Teilfläche ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan. Scheler Oberbürgermeister Seite 13

14 Stellenausschreibung Die Muldestadt Eilenburg liegt in der Region Leipzig und ist nur 25 Kilometer bzw. 25 Minuten mit der S-Bahn von der Messemetropole Leipzig entfernt. Neben einer attraktiven Lebensqualität verfügt die charmante Kleinstadt über eine abwechslungsreiche Kultur- und vielfältige Vereinslandschaft sowie einige einzigartige Natur- und Sporterlebnisse. In der Stadtverwaltung Eilenburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren eine Stelle in Teilzeit als Mitarbeiter/in im Bereich allgemeine Verwaltung und Ordnung/Sicherheit zu besetzen. Eine spätere Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist nach derzeitigem Stand bei Eignung möglich und wird angestrebt. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: zunächst bis Dezember 2019: Bearbeitung des Postein- und ausgangs der Stadtverwaltung Bearbeitung der GEZ für die Stadtverwaltung Verwaltung des Fuhrparks (Führen Fahrzeugplaner, Ausgabe an Beschäftigte, Bearbeitung KfZ-Steuern und KfZ-Rechnungen etc.) Überwachung des fließenden Verkehrs im Außendienst (Blitzen) Durchführen von Außendienstarbeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr nach SächsPolG (Einhaltung der städtischen Satzungen, Kontrolle illegaler Müllablagerungen, Kontrolle städtischer Gebäude, etc.) sowie vertretungsweise im ruhenden Verkehr Datenerhebungen im Bereich Bauordnung (v.a. Antragserfassung, Archivierung) Ab Januar 2020 erfolgt die Tätigkeit ausschließlich im Sachgebiet Ordnung und Sicherheit. Eine abschließende Abgrenzung des Aufgabengebietes wird ausdrücklich vorbehalten. Anforderungen: abgeschlossene Ausbildung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Ausbildung Kenntnisse und Erfahrungen im Verwaltungsbereich Ordnung und Sicherheit sind wünschenswert PC-Kenntnisse MS-Office absolute Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen, Konflikt- und Teamfähigkeit freundliches Auftreten sowie kompetenter, souveräner Umgang mit den Bürgern Bereitschaft zur Arbeit am Wochenende und in den Abendstunden sorgfältiges und strukturiertes Arbeiten, Belastbarkeit und Verschwiegenheit Ortskenntnisse und Führerschein Klasse B Wir bieten Ihnen: ein interessantes Tätigkeitfeld in einem engagierten und aufgeschlossenen Team einen vielseitigen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung unter Berücksichtigung arbeitsorganisatorischer Erforderlichkeiten attraktive Arbeitgeberleistungen des öffentlichen Dienstes Die Arbeitszeit beträgt 30 Stunden/Woche. Die Vergütung erfolgt gemäß des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) in der Entgeltgruppe 6. Die zu besetzende Stelle ist für Männer und Frauen in gleicher Weise geeignet. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aus Kostengründen werden eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Die Rücksendung erfolgt nach Abschluss des Verfahrens. Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der/die Bewerber/ in in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Wenn es nicht zu einer Einstellung kommt bzw. kein frankierter Rückumschlag beiliegt, werden die Bewerbungsunterlagen in regelmäßigen Abständen auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, Darstellung des beruflichen Werdegangs, Beurteilungen) und einer Aussage zum frühestmöglichen Eintritt richten Sie bitte bis zum an die: Stadtverwaltung Eilenburg, FB Bürgerservice Mitarbeiter/in allgemeine Verwaltung und Ordnung/Sicherheit, Marktplatz 1, Eilenburg. Die Bewerbung kann auch elektronisch im Wege einer erfolgen. Dabei sollte nur eine Gesamtdatei als pdf-anhang beigefügt sein, die eine Größe von 5 MB nicht überschreitet. Ansprechpartner: Stadtverwaltung Eilenburg Marktplatz Eilenburg FB Bürgerservice Frau Schneider Tel.: Stelle: Mitarbeiter/in allgm.verwaltung und Ordnung/ Sicherheit jobs@eilenburg.de Scheler Oberbürgermeister Öffentliche Ausschreibungen auch online Aktuelle Leistungsbeschreibungen nach VOB und VOL sind ab sofort im Internet unter in der Rubrik Rathaus - Ausschreibungen/Vergaben zu finden. Seite 14

15 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2019 Jährlich werden im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus ( kleine Volkszählung ) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts, usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2019 enthält zudem noch Fragen zu Renten- und Krankenversicherung sowie zur Nutzung von Informationsund Kommunikationstechnologien. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen. Die Auswahlgrundlage bildet das Gebäuderegister des Zensus Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, Tel.: mikrozensus@statistik.sachsen.de Auslegung des Entwurfes Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Jesewitz Der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Jesewitz für den Haushalt 2019 liegt gem. 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom bis im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in Eilenburg zu den täglichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige haben vom bis die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Wählervereinigung Liemehna Einladung Hiermit möchten wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zur öffentlichen Sitzung der Wählervereinigung Liemehna am Mittwoch, dem um Uhr im Gemeindezentrum Liemehna, OT Liemehna, Am Anger 9A, Jesewitz in Vorbereitung der Gemeinde- und Ortschaftsratswahl am einladen. An der Sitzung kann jeder Interessierte teilnehmen, der sich als Gemeinderat für die Gemeinde Jesewitz bzw. Ortschaftsrat für die Ortschaft Liemehna stellen möchte. Teilnehmen kann auch jeder, der die Wählergemeinschaft unterstützen möchte. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Vorstellung der Kandidaten zur Gemeinde- und Ortschaftsratswahl am Vorstellung des Wahlprogramms 4. Wahl Kandidaten Gemeinderat 5. Wahl Kandidaten Ortschaftsrat 6. Verschiedenes Wählervereinigung Liemehna Ortschaftsrat Jesewitz Seite 15 Einladung Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Jesewitz findet am Montag, dem , um Uhr, im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, Jesewitz statt, zu welcher ich Sie hiermit recht herzlich einladen möchte. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bestätigung der Niederschrift der letzten OR-Sitzung 3. Bürgerfragestunde 4. Vorstellung der Kandidaten für die Wahl zum Ortschafts- und Gemeinderat am Verschiedenes I. Hügl Ortsvorsteherin Friedhofsgebührenordnung für den Kirchgemeindeverband Krostitz mit den Orten Krostitz, Priester, Mocherwitz, Gostemitz, Liemehna, Pehritzsch, Weltewitz, Wöllmen, Wölpern vom Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der Gebühr und Fälligkeit 4 Stundung, Erlass und Rückzahlung von Gebühren 5 Rechtsmittel Abschnitt 2: Gebührentarif 6 Nutzungsgebühren 7 Bestattungsgebühren 8 Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen 9 Gebühren für die Grabberäumung

16 10 Friedhofsunterhaltungsgebühren 11 Gebühren für die Benutzung einer Leichenhalle, einer Friedhofskapelle oder einer Kirche 12 Verwaltungskosten 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht (1) Für die Benutzung der Friedhöfe in Krostitz, Priester, Mocherwitz, Gostemitz, Liemehna, Pehritzsch, Weltewitz, Wöllmen und Wölpern, seiner Einrichtungen und Anlagen sowie für besondere Leistungen des Friedhofsträgers werden Gebühren nach Maßgabe dieser Friedhofsgebührensatzung erhoben. (2) Werden erbrachte Leistungen nur teilweise in Anspruch genommen, so ist dennoch die volle Gebühr zu entrichten. Wird von der Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen nach Beantragung Abstand genommen, sind die Aufwendungen zu ersetzen, die dem Friedhofsträger entstanden sind. 2 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Gebühr für Leistungen oder Genehmigungen nach der Friedhofssatzung sind: 1. der Nutzungsberechtigte, 2. der für die Grabstätte Verantwortliche, 3. der Antragsteller beziehungsweise Auftraggeber einer gebührenpflichtigen Leistung. (2) Für die mit der Bestattung zusammenhängenden Gebühren haftet in jedem Falle auch der Bestattungspflichtige (Haftungsschuldner). (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. 3 Entstehung der Gebühr und Fälligkeit (1) Die Gebühren entstehen mit der Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch schriftlichen Gebührenbescheid. (2) Der Gebührenbescheid wird dem Gebührenschuldner durch einen einfachen Brief bekannt gegeben. Die Gebühren werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (3) Der Friedhofsträger kann - außer in Notfällen - die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen untersagen sowie Leistungen verweigern, solange fällige Gebühren nicht entrichtet worden sind und auch keine entsprechende Sicherheit geleistet worden ist. (4) Nicht rechtzeitig gezahlte Gebühren werden kostenpflichtig angemahnt. Nach erfolgloser Mahnung können die Gebühren und die durch die Mahnung entstandenen Kosten im Wege des landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsverfahrens beigetrieben werden. (5) Die Gebühren sind im Voraus, spätestens jedoch bei Inanspruchnahme an die Friedhofskasse zu entrichten. Vor Zahlung der Gebühren oder Leistungen entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden. 4 Stundung, Erlass und Rückzahlung von Gebühren (1) Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. Der Nutzungsberechtigte muss an den Evangelischen Kirchenge- meindeverband Krostitz einen schriftlichen Antrag mit Nachweis seiner finanziellen Situation einreichen. (2) Wird einem Verzicht auf eine Grabstelle vor Ablauf des Nutzungsrechtes durch den Friedhofsträger stattgegeben, so werden die bei der Überlassung des Nutzungsrechtes gezahlten Gebühren nicht, auch nicht teilweise, zurückgezahlt. 5 Rechtsmittel (1) Gegen den Gebührenbescheid des Friedhofsträgers kann der Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Friedhofsträger Evangelischer Kirchengemeindeveband Krostitz, Schulstraße 2, Krostitz Widerspruch einlegen. (2) Hilft der Friedhofsträger dem Widerspruch nicht ab, so erlässt das zuständige aufsichtsführende Kreiskirchenamt einen Widerspruchsbescheid. (3) Gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid des Kreiskirchenamtes ist der Klageweg zum zuständigen staatlichen Verwaltungsgericht eröffnet. (4) Widerspruch und Klage gegen den Gebührenbescheid haben keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung wird durch die Einlegung eines Rechtsmittels nicht aufgehoben. (5) Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. Abschnitt 2: Gebührentarif 6 Nutzungsgebühren (1) Für Nutzungsrechte an Grabstätten werden folgende Gebühren erhoben: 1. für Reihengräber (keine Verlängerung möglich) 1.1. je Reihengrabstätte Erdbestattungen (Einzelgrabstellen) 500, Urnenbeisetzungen (Einzelgrabstellen) 400, je Reihengrabstätte für Kinder unter fünf Jahren werden nebeneinander liegende Reihengrabstätten gemeinsam genutzt,so gelten für sie die Grabkosten für Wahlgrabstätten Erdbestattungen 300, Urnenbeisetzungen 250,00 2. für Wahlgräber (Verlängerung der Nutzungsdauer möglich) 2.1. je Wahlgrabstätte Erdwahlgrab (1 Grablager, zusätzlich 2 Urnen) 650, Doppelwahlgrab (2 Grablager, zusätzlich 4 Urnen) 1.300, Urnenwahlgrab (1 Grablager, zusätzlich 2 Urnen) 500, Doppelurnenwahlgrab (1 Grablager, zusätzl. 4 Urnen) 1.000, für die Bestattung einer zusätzlichen Urne in einer schon belegten Wahlgrabstätte (ist nur bei Wahlgrabstätten möglich) 150,00 Die Kosten sind auch für die nicht belegten, aber noch zu belegenden Grabstellen bei Erwerb des Nutzungsrechtes zu zahlen. Seite 16

17 Bei späteren Bestattungen müssen die Ruhefristen für alle anderen belegten und unbelegten Grabstellen bis zum Ablauf der Ruhezeit für den zuletzt Bestatteten gebührenpflichtig verlängert werden. 3. für eine Grabstätte in der Gemeinschaftsgrabanlage je Grabstätte (Gebühr inkl. Dauerbepflanzung/Pflege durch den Friedhof sowie Friedhofsunterhaltungsgebühr für die Dauer der Ruhezeit, Einebnung nach Ablauf der Ruhezeit (20 Jahre), keine Ausoder Umbettung möglich) 3.1 Urnengarten 1.300,00 (einheitlich gestaltete Gemeinschaftsgrabanlage mit Pflege durch den Friedhof, Grabmal muss durch den Nutzungsberechtigten gestellt werden) 3.2 Grüne Wiese 1.500,00 (einheitlich gestaltete Gemeinschaftsgrabanlage mit Pflege durch den Friedhof, inkl. eines einheitlich gestalteten Grabmals durch den Friedhofsträgers. (2) Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes 1. für Grabstellen zur Wahrung der Ruhefristen gemäß (2.2. anlässlich der Belegung eines Wahlgrabes mit einer weiteren Urne) werden pro Grabstätte und Jahr folgende Gebühren erhoben: 1.1. Erdwahlgrab je Grabstelle 50, Urnenwahlgrab je Grabstelle 30,00 2. von Grabstellen über die Ruhezeit des zuletzt Beerdigten hinaus für ein 2.1. Erdwahlgrab je Grablager (für 5 Jahre) 250, Urnenwahlgrab je Grablager (für 5 Jahre) 150, Kindergrabstelle Erdbestattung (für 5 Jahre) 60, Kindergrabstelle Urnengrab (für 5 Jahre) 50,00 Eine solche Verlängerung über die Ruhezeit des zuletzt Beerdigten hinaus ist immer nur für 5; 10 oder 15 Jahre möglich. 7 Bestattungsgebühren (1) Bestattungsgebühren werden von dem mit der Bestattung beauftragten Bestattungsuntenehmen erhoben. (2) Soll das Ausheben und Zuwerfen einer Grabstätte durch den Antragsteller selbst durchgführt werden, hat er dies entsprechend zu beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, werden keine Gebühren erhoben. Das Erheben von Gebühren für die Genehmigung bleibt unberührt. 8 Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen (1) Werden Ausgrabungen auf Grund richterlicher Anordnungen oder durch Umbettungen erforderlich, sind die tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzten. 9 Gebühren für die Grabberäumung Für die Beräumung einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit, nach der Entziehung des Nutzungsrechtes beziehungsweise nach der Entfernung von nicht genehmigten Grabmalen und baulichen Anlagen durch den Friedhofsträger oder durch von ihm Beauftragte werden folgende Gebühren erhoben: 1. für die Beseitigung von Grabmalen und Abdeckplatten oder ähnlichen Einrichtungen 1.1. bei Reihengräbern und einstelligen Wahlgräbern 100, bei mehrstelligen Wahlgräbern 200,00 2. für die Beseitigung von Grabeinfriedungen je laufenden Meter 20,00 3. für die Beseitigung von Bäumen, Strauchwerk, Gebüsch je Gewächs 50,00 4. für die Beseitigung sonstigen Zubehörs 20,00 Sollten die tatsächlich entstandenen Kosten höher sein, sind diese in jedem Fall zu ersetzten. 10 Friedhofsunterhaltungsgebühren Für laufende Ausgaben wie Wasser, Strom, Abfallentsorgung, Instandhaltung baulicher Anlagen, Pflege der Friedhofsfläche sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Friedhof wird von allen Nutzungsberechtigten eine Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grablager und Jahr erhoben. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist unaufgefordert bis zum des Erhebungsjahres fällig. Es wird kein gesonderter Gebührenbescheid zugesandt. Friedhofsunterhaltungsgebühr je Grablager und Jahr für den Friedhof in: Krostitz 28,00 Priester 20,00 Gostemitz 25,00 Liemehna 25,00 Weltewitz 25,00 Wöllmen 25,00 Wölpern 25,00 Mocherwitz 15,00 Pehritzsch 25,00 11 Gebühren für die Benutzung einer Leichenhalle, einer Friedhofskapelle oder einer Kirche (sofern dies auf dem jeweiligen Friedhof angeboten wird) (1) Für die Benutzung der Leichenhalle/der Friedhofskapelle/der Kirche werden folgende Gebühren erhoben: 1. für die Nutzung der Leichenhalle für eine Trauerfeier 100,00 2. für die Nutzung der Kirche für eine Trauerfeier von Verstorbenen die keiner christlichen Konfession angehören 250,00 3. für die Nutzung der Leichenhalle zur offenen Aufbahrung eines Verstorbenen (eine offenen Aufbahrung ist in der Kirche nicht gestattet) 50,00 12 Verwaltungsgebühren Soweit keine Verwaltungskosten nach der jeweils geltenden Kirchlichen Verwaltungskostenanordnung erhoben werden, gelten die nachfolgend aufgeführten Verwaltungsgebühren: 1. allgemeine Verwaltungsgebühren aus Anlass einer Bestattung 30,00 2. für die Genehmigung zur Errichtung bzw. Änderung eines Grabmales und sonstigen baulichen Anlagen sowie die laufende Überprüfung der Standsicherheit wird Seite 17

18 eine Pauschalgebühr für die Dauer der Ruhezeit erhoben für die Gestattung der Aufstellung eines liegenden Kissensteines bis zu einer Höhe von 0,15 m oder einer Grabplatte 35, für die Gestattung der Errichtung eines Grabmals mit einer Höhe von mehr als 0,15 m bei einer einstelligen Grabstätte 50, bei einer mehrstelligen Grabstätte 75,00 3. für sonstige Verwaltungsleistungen 3.1. Gebühr für die Zulassung Gewerbetreibender jährlich 25,00 für 3 Jahre 75, Überlassung einer Friedhofssatzung 2, Überlassung einer Friedhofsgebührenordnung 1, Zweitausfertigung von Bescheinigungen 5, Verwaltungsgebühren für z. B. - Umschreibung von Nutzungsrechten - Ermittlung der Wohnanschrift - Schriftliche Auskünfte aus Friedhofsarchiven je angefangene Stunde 14, Mahngebühren 5,00 4. Sonder- und Nebenleistungen Für besondere zusätzliche Leistungen sind die tatsächlich entstehenden Kosten zu ersetzten. 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen treten jeweils am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührensatzung treten die Friedhofsgebührenordnungen aus: Krostitz vom Mocherwitz vom Priester vom Liemehna vom Gostemitz vom Pehritzsch vom Weltewitz vom Wöllmen vom Wölpern vom außer Kraft. Friedhofsträger: Gemeindekirchenrat Krostitz Krostitz, Ort, Datum Auslegung des Entwurfes Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Zschepplin Der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Zschepplin für den Haushalt 2019 liegt gem. 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit vom bis im Verwaltungsverband Eilenburg- West, Maxim-Gorki-Platz 1 in Eilenburg zu den täglichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige haben vom bis die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Ausfall Sprechstunde Bürgermeisterin der Gemeinde Zschepplin Am Dienstag, dem , fällt die Bürgermeister-Sprechstunde von bis Uhr im Gemeindeamt Zschepplin, OT Naundorf, Bahnhofstraße 1, aus. Berkes Bürgermeisterin Wählervereinigung Krippehna Einladung Hiermit möchten wir alle interessierten Einwohner der Ortschaft Krippehna zur öffentlichen Sitzung der Wählervereinigung Krippehna am Montag, dem 4. März 2019, um Uhr, Schalomhaus Krippehna Am Dorfplatz 9, Zschepplin, OT Krippehna zur Wahl der Bewerber für die Ortschaftsratswahl am einladen. An der Sitzung sollte jeder wahlberechtigter Einwohner teilnehmen, der die Wählervereinigung unterstützen möchte. Teilnehmen kann auch jeder, der sich für den Ortschaftsrat Krippehna aufstellen lassen möchte. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Vorstellung der Ziele der Wählervereinigung Krippehna 2. Vorstellung der Kandidaten zur Ortschaftsratswahl am 26. Mai Wahl der Kandidaten Ortschaftsrat Verschiedenes Wählervereinigung Krippehna Seite 18

19 Freie Wählervereinigung Hohenprießnitz Einladung zur Versammlung der Freien Wählervereinigung Hohenprießnitz am Mittwoch, , Uhr im Begegnungszentrum der Grundschule Zschepplin im OT Hohenprießnitz, Schulstraße 3a in Zschepplin. Alle interessierten Bürger der Ortschaft Hohenprießnitz sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: Nominierung von Kandidaten der Freien Wählervereinigung Hohenprießnitz für die Ortschaftsratswahl am Wer die Bedingungen der Wählbarkeit erfüllt und bereit ist, konstruktiv und uneigennützig sowie ausdauernd mitzuarbeiten, ist herzlich eingeladen und kann sich nominieren lassen. Jagdgenossenschaft Krippehna Einladung Zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Krippehna am Freitag, dem 8. März 2019, um Uhr in der Gaststätte Bergmann Zschepplin möchte der Jagdvorstand alle Landeigentümer von bejagbaren Flächen recht herzlich einladen. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Tagesordnung 1. Begrüßung der Jagdgenossen 2. Bericht und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2018/19 3. Beschluss über die Entlastung von Vorstand und Kassenwart 4. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages 5. Beschluss über den Haushaltsplan 2019/20 6. Bericht der Jäger 7. Verschiedenes 8. Schlusswort Wir möchten noch darauf hinweisen, dass Änderungen der Eigentumsverhältnisse von bejagbaren Flächen dem Jagdvorstand zur Aktualisierung des Jagdkatasters mitzuteilen sind. Auf Ihr Kommen freut sich der Jagdvorstand Krippehna. Ländliche Neuordnung: Durchwehna Gemeinde: Verfahrens-Nr.: Laußig DZ/LN2 I. Ausführungsanordnung 1. Auf Grundlage des 61 des Flurbereini gungs gesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute geltenden Fassung i. V. m. 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Aus führung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429), in der heute geltenden Fassung wird die Ausfüh rung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 1. März 2019 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands. 2. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet. II. Begründung 1. Zuständigkeit Das Landratsamt Nordsachen, Amt für Ländliche Neuordnung ist nach 61 Satz 1 FlurbG i.v.m. 1 Abs. 3 AGFlurbG für die Anordnung der Ausführung des Flurbereinigungsplanes zuständig. 2. Gründe Der den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegebene Flurbereinigungsplan ( 58 FlurbG) ist unanfechtbar. Seine Ausführung ist daher anzuordnen ( 61 FlurbG). 3. Dringlichkeit Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), in der heute geltenden Fassung ist auszusprechen, damit - aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplans den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile erwachsen. - die Vorteile der neuen Feldeinteilung und des neuen Wegenetzes der Landwirtschaft möglichst rasch und uneingeschränkt zugute kommen. III. Überleitungsbestimmungen Der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke gehen am 1. März 2019 über. Die Grundstücke sind bis zu dem festgesetzten Termin zu räumen. Abweichende, einvernehmliche Regelungen zwischen den Teilnehmern sind nur mit Zustimmung des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung möglich. Erfolgt die Räumung nicht zu den vorgesehenen Terminen, so kann der Vollzug mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden ( 137 FlurbG). IV. Hinweise Die Überleitungsbestimmungen liegen in der Zeit vom 21. Februar 2019 bis 8. März 2019 bei der Teilnehmergemeinschaft Durchwehna im Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, Dr.-Belian-Straße 5, Zimmer 312, Eilenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Der Nießbraucher hat einen angemessenen Teil der dem künftigen Eigentümer zur Last fallenden Beiträge ( 19 FlurbG) zu leisten und dem Eigentümer die übrigen Beiträge vom Zahlungstage ab zum angemessenen Zeitpunkt zu verzinsen. Entsprechen ist eine Ausgleichszahlung zu verzinsen, die der Eigentümer für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat ( 69 FlurbG). Bei Pachtverhältnissen ist ein Wertunterschied zwischen dem alten und dem neuen Pachtbesitz durch Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder in anderer Weise auszugleichen. Wird der Pachtbesitz durch die Flurbereinigung so erheblich geändert, dass dem Pächter die Bewirtschaftung wesentlich erschwert wird, so ist das Pachtverhältnis zum Ende des bei Erlass der Ausführungsanordnung laufenden oder des darauf folgenden ersten Pachtjahres aufzulösen ( 70 FlurbG). Über die Leistungen des Nießbrauchers sowie den Ausgleich und die Auflösung bei Pachtverhältnissen entscheidet der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft. Die Entscheidung ergeht nur auf Antrag. Im Falle der Auflösung des Pachtverhältnisses ist nur der Pächter antragsberechtigt. Die Anträge sind spätestens drei Monate nach Erlass der Ausführungsanordnung beim Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zu stellen ( 71 FlurbG, 2 Abs. 1 AGFlurbG). Seite 19

20 Die öffentlichen Bücher (u.a. Grundbuch und Liegenschaftskataster) weisen noch den bisherigen Stand auf. Die Berichtigung der öffentlichen Bücher entsprechend dem Flurbereinigungsplan wird vom Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung bei den zuständigen Behörden nach Eintritt des neuen Rechtszustandes veranlasst. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Ausführungsanordnung des Flurbereinigungsplanes kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Wi der spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen Amt für Ländliche Neuordnung Hausanschrift: Postanschrift: Dr.-Belian-Straße Torgau Eilenburg oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landratsamtes Nordsachsen Schlossstraße 27, Torgau Südring 17, Torgau Fischerstraße 26, Torgau Dr.-Belian-Straße 4 und 5, Eilenburg Richard-Wagner-Straße 7a, Delitzsch Friedrich-Naumann-Promenade 9, Oschatz einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgt über die -Adresse eu.dlr@lra-nordsachsen.de. Die Schriftform kann auch durch Versendung eines elektronischen Dokuments mit der Versandart nach 5 Abs. 5 des D -Gesetzes ( absenderbestätigt ) ersetzt werden. Die Zugangseröffnung hierfür erfolgt über die -Adresse poststelle@lra-nordsachsen.d .de. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung bewirkt, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese vorläufige Besitzeinweisung keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) haben. Das bedeutet, dass die vorläufige Besitzeinweisung auch dann vollzogen werden kann, wenn sie mit Widerspruch und Anfechtungsklage angegriffen wird. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Aussetzung der Vollziehung schrift lich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen Amt für Ländliche Neuordnung Hausanschrift: Postanschrift: Dr.-Belian-Straße Torgau Eilenburg oder einem der weiteren Verwaltungsstandorte des Landratsamtes Nordsachsen Schlossstraße 27, Torgau Südring 17, Torgau Fischerstraße 26, Torgau Dr.-Belian-Straße 4 und 5, Eilenburg Richard-Wagner-Straße 7a, Delitzsch Friedrich-Naumann-Promenade 9, Oschatz oder die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht Hausanschrift: Postanschrift: Ortenburg 9 Postfach Bautzen Bautzen beantragt werden ( 80 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 VwGO). Eilenburg, den 10. Januar 2019 Wirsching Amtsleiter Amt für Ländliche Neuordnung IMPRESSUM Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos. - Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: , Fax: Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0, Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg, Herr Scheler - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, Herzberg, An den Steinenden 10, Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Seite 20

21 Informationsveranstaltung Kliniken Delitzsch & Eilenburg KREISKRANKENHAUS DELITZSCH GMBH Patienten-Akademie 2019: Medizinische Themen einfach erklärt Jeden letzten Mittwoch (Eilenburg) und Donnerstag (Delitzsch) im Monat finden für alle interessierten Mitmenschen unsere populärwissenschaftlichen, allgemeinverständlichen Vortragsrunden über verschiedene Gesundheitsthemen statt. Nächster Termin: Rund um die Geburt (Oberärztin Dr. Madlen Krenz, Gynäkologie & Geburtshilfe) Mittwoch, 27. Februar 2019, im Foyer der Klinik Eilenburg, Wilhelm-Grune-Str. 5-8 Donnerstag, 28. Februar 2019, im Foyer der Klinik Delitzsch, Dübener Str. 3-9 jeweils von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr Die Veranstaltungen sind kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Nähere Informationen und alle Termine der Patienten- Akademie finden Sie auf unserer Homepage: Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG Foto: fotolia.com / Robert Kneschke Mit einer Anzeige... die Oma und den Opa ganz stolz machen. Anzeige online aufgeben wittich.de/gruss Gerne auch telefonisch unter Tel / Seite 21 Anzeigenteil

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23 BAUEN, WOHNEN & RENOVIEREN TIPPS FÜR IHR ZUHAUSE Durchblick bewahren: Glastüren - Anzeige - Werden Neubauten überwiegend hell und transparent gestaltet, finden sich in Gebäuden älteren Datums oft kleine düstere Räume, in denen Tageslicht nicht immer eine Chance zu haben scheint. Die Gründe hierfür sind vielfältig, so kann es nach heutigem Maßstab an zu kleinen Fenstern liegen, dunklen Farben oder Bereichen, die regelrecht abgeschottet sind, was häufig bei Treppenhäusern der Fall ist. Um hier Licht ins Dunkel zu bringen, können Glastüren einen wesentlichen Beitrag dazu leisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Räume wie Wohn- und Arbeitszimmer handelt, oder um Zimmer, in denen eine gewisse Privatsphäre gegeben sein sollte, wie zum Beispiel in Bade- und Schlafzimmern. Ob Klarglas oder blickdichtes Milchglas, Glastüren lassen sich individuell gestalten und können so gleichzeitig Sicherheit vor neugierigen Blicken bieten. Sogar Mischformen aus Holz und Glas sind möglich, wobei nicht die klassische Form mit Holzrahmen und dem Glasfenster in der Mitte gemeint ist. Da sich beide Stoffe relativ leicht bearbeiten lassen, ist alles machbar, was sich der Kunde wünscht. Der Einbau der neuen Lichtblicke ist relativ unkompliziert, da lediglich die Tür ausgetauscht wird. Das perfekte Gegenstück zu den Glastüren bilden die alten Rahmen, die mit einem frischen Anstrich das moderne Design der Eingänge komplett machen. Hausmeisterdienste U. + R. Bräunig Service rund ums Haus fair persönlich bezahlbar kleine Reparaturen am und im Haus Gartenpflege/Gartenarbeit Winterdienst Seit Zusammenarbeit mit Pflegeund Krankenkassen ab Pflegestufe 1! Dachdeckermeister TorsTen HarTung Straße der Freiheit 7 OT Sprotta-Siedlung Doberschütz in Eilenburg Tel / Funk: 0177/ Dacheindeckungen aller Art Dachreparaturen/Notdienst/Wartung Dachklempnerleistungen/pReFA Fachwerkfassaden Abdichtungen vom Keller bis zum Dach Gerüstbau und Zimmereileistungen Mobil Tel./Fax dachdecker-hartung@web.de Rainer Sturm / pixelio.de Sicherheit und Kommunikation Ihr Fachmann vor Ort Bauunternehmen Alexander Böhme Maurer- u. Betonbaumeister Palm Sicherheitstechnik Eilenburg Winkelstr. 6 AlArmAnlAgen rauchmelder BrAndmeldeAnlAgen Wintergärten Vordächer Zäune Tore + Fassadenvollwärmeschutz + Putzarbeiten + Maurerarbeiten + Um- und Ausbau + Abwasserumschluss + Trockenbauarbeiten + Pflasterarbeiten Metallbau Süpple GmbH Metallbau-Fachbetrieb Beratung Planung Herstellung Montage Service Insektenschutz vom Fachmann Winteraktion bis März Gewebetausch möglich Löbnitz Delitzscher Str. 27 Tel.: /71200 Fax: /71202 Internet: mail@fenster-suepple.de Zum Dorfplatz Wölpern Tel / Tel / Fax / Mobil 01 76/ B-AB@web.de Fenster + Türen zertifiziert nach DIN EN 1090 Mo. - Fr Uhr Sa. nach Vereinbarung Terrassendächer, Zusatzsicherungen für Fenster, Reparaturservice MITaRbEITER und auszubildende gesucht! Rolltore Rollladen Insektenschutz Tel.: / Fax: / Info@Palm-Sicherheitstechnik.de Ihr Partner für Neubau und Modernisierung VideoüBerwAchung wartung gem. din 0833 Fliegengitter für wenig Mücken! Katzenresistente Gewebe! Denn die kommen bestimmt! Langlebig mit Qualitätsgarantie Bis 25. Februar 5 % Winterrabatt Vogelherdstraße Paschwitz Tel / Fax Mo - Do Uhr Fr Uhr Seite 23 Anzeigenteil

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27 Nordring Eilenburg Fragen über Fragen Eigentumswohnung gesucht! Junge Familie sucht eine 3-Raum- Wohnung in EB - Ost zum Kauf. Angebote bitte an (Mo - Fr ab 19 Uhr) Gaststätte in Eilenburg-Berg ab sofort zu vermieten Mietpreis: 300,- + NK / oder / Anzeige Das eigene Haus steht auf der Wunschliste vieler Mieter in Deutschland ganz weit oben. Das Eigenheim bietet Schutz sowie Geborgenheit und ist ein Ort mit viel Platz zum Wohlfühlen. Wer neu baut, kann moderne Einfamilienhäuser von Grund auf individuell nach seinen eigenen Wünschen und Bedürfnissen planen. Dabei sind vor allem die passende Größe und die Bauqualität ausschlaggebend für die Zufriedenheit mit den eigenen vier Wänden. Doch vor der Verwirklichung des Traumes müssen einige gravierende Fragen beantwortet sein: Massivbau oder Fertighaus? Wie groß ist der Raumbedarf? Wie viele Zimmer sollen vorhanden sein? Und in welcher Größe? Ist der Bau eines Kellers sinnvoll? Wird eine Garage, Carport oder Terrasse benötigt? Soll besonders umweltfreundlich oder energiesparend gebaut werden? Die Bauweise beeinflusst später auch den Energiebedarf, Heiz- und Stromkosten. Beim Ausbau kann man nicht nur das Haus schlüssel- oder bezugsfertig bauen lassen handwerklich begabte Eigentümer können je nach Ausbaustufe einige Eigenleistungen selbst erbringen. Zum Beispiel Fliesenlegen, Tapezieren und Streichen. Oder auch Eigenleistungen im Bereich Elektrik, Sanitär oder Heizung, die hingegen spezielle Kenntnisse erfordern. Dazu passend muss ein geeigneter Baupartner ausgewählt werden: Architekt, Bauunternehmer oder Fertighaushersteller? Mit ihm machen sich die Bauherren dann an die konkrete Planung und Umsetzung des Hausbaus. EB - Berg 2-Raum-Whg. 68 m 2, 2. OG/DG, Du, Stellplatz zu vermieten. 300,- KM + NK 120,- Tel / u / Wir suchen Immobilien Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen? Wir bewerten Ihre Immobilie kostenfrei. Postbank Immobilien Rufen Sie an! Leipziger Straße Eilenburg Herr Volker Lachmund Handy: volker.lachmund@postbank.de immobilien.postbank.de/nordsachsen Unsere Erfahrungen Ihr Zuhause Vieles für Tier & Teich / Unsere Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr u. Sa Uhr Rechtsanwälte SCHAEFER, BESECKE, HAUFFE & KOLL. Leipzig - Eilenburg - Magdeburg Carsten schäfer Dr. steffen hauffe - Rechtsanwälte - Alle Fachgebiete Eilenburg: Dr.-Külz-Ring 06 Tel / Fax / Nebenberuflicher Vermittler (m/w/d) für unseren Standort in Eilenburg gesucht. Wir bereiten Sie auf Ihre nebenberufliche Tätigkeit mit einem intensiven Qualifizierungsprogramm vor. Möchten Sie sich ein zweites Standbein aufbauen, gerne auch als Vorruheständler und Rentner, dann freuen wir uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen. Bewerben Sie sich bei: Herrn Thomas Lowitsch, Querstr. 16, Leipzig, Tel.: Thomas.Lowitsch@HUK-COBURG.de Aktuelles aus Ihrem Ort und Umgebung. Das lokale Portal von LINUS WITTICH. Gleich mitmachen. Veröffentlichen Sie kostenlos Artikel unter artikel.localbook.de Pflegedienst mobiler an Ihrer Seite - Schwester Marlis Schneider Pflege deinen Patienten so, wie du selbst gepflegt werden möchtest! Mit unseren Leistungen Grundpflege Behandlungspflege Verhinderungspflege Beratungsgespräche sind wir stets an Ihrer Seite! Pappelallee Thallwitz Tel.: / Telefonische Sprechzeiten Mo. - Fr. von 10 bis 13 Uhr Foto: robdoss - Fotolia Seite 27 Anzeigenteil

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