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1 Accounting News Aktuelles zur Rechnungslegung nach HGB und IFRS Februar 2019 Liebe Leserinnen und Leser, in der heutigen Ausgabe unserer Accounting News informieren wir Sie über ESEF und wie die Digitalisierung der Unternehmensberichterstattung dadurch voranschreiten soll. Einblicke in die Enforcement- Praxis geben wir Ihnen in unserem Beitrag zum Tätigkeitsbericht der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Ihnen eine anregende Lektüre! Inhalt 1 IFRS-Rechnungslegung 2 ESEF: neue elektronische Berichterstattung 2 DPR-Tätigkeitsbericht 2018: Abbildung von Unternehmenstransaktionen häufigste Fehlerquelle 4 2 Veranstaltungen 6 Ihre Hanne Böckem Partnerin, Department of Professional Practice 3 Veröffentlichungen 8 4 Ansprechpartner 9

2 1 IFRS-Rechnungslegung ESEF: neue elektronische Berichterstattung Regulierung treibt Digitalisierung Mit der Änderung der Transparenzrichtlinie im Jahr 2013 hat die EU die Digitalisierung der Unternehmensberichterstattung vorangetrieben: Ab 2020 sind damit die Jahresfinanzberichte in einem einheitlichen europäischen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format ESEF) zu erstellen. Ziel dabei ist, die Berichterstattung zu vereinfachen sowie Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit von Jahresfinanzberichten zu erleichtern. In Deutschland sind circa 550 Unternehmen von dieser Verpflichtung betroffen, da sie als Inlandsemittenten Wertpapiere in Deutschland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen haben. PRAXISHINWEIS Jahresfinanzberichte bestehen im Wesentlichen aus: Einzelabschluss des Mutterunternehmens Lagebericht des Mutterunternehmens sogenannter Bilanzeid und Lageberichtseid des Mutterunternehmens IFRS-Konzernabschluss Konzernlagebericht sogenannter Konzernbilanzeid und Konzernlageberichtseid Anforderungen Zukünftig sind Jahresfinanzberichte im XHTML-Format zu erstellen. Damit können die Jahresfinanzberichte in einem beliebigen Internetbrowser angezeigt werden und sind so von Menschen lesbar. Sofern der Jahresfinanzbericht einen IFRS-Konzernabschluss beinhaltet, ist dieser unter Verwendung der extensible Business Reporting Language (XBRL) zu etikettieren. Um dem zentralen Nachteil von XBRL, reine Maschinenlesbarkeit, zu begegnen, erfordert ESEF die Einbettung der XBRL-Etiketten in das XHTML-Dokument (nun als inline XBRL- (bzw. ixbrl-) Dokument bezeichnet), sodass dieses für Menschen und Maschinen gleich ermaßen lesbar ist. Die zu verwendenden Etiketten (sogenannte Elemente bzw. Tags) sind in einer Taxonomie definiert. Die für ESEF zu verwendende Taxonomie basiert auf der von der IFRS-Foundation herausgegebenen IFRS-Taxonomie, die um einige von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) definierte Elemente ergänzt wird. Ersteller können diese Taxonomie um unternehmensspezifische Elemente erweitern, wobei diese Erweiterungen in der vorgegebenen Taxonomie zu verankern sind. Vor- und Nachteile der Ansätze Zunächst sind im IFRS-Konzernabschluss nur die Zahlen in den primären Rechenwerken, also Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung, sowie bestimmte allgemeine Unternehmensinformationen aus dem Konzernanhang zu etikettieren. Bei IFRS-Abschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, sind zusätzlich 244 Anhangangaben als Textblöcke zu etikettieren (siehe auch Accounting News 1/2018). Umsetzungsmöglichkeiten Für die Umsetzung der neuen Verpflichtung stehen den Unternehmen grundsätzlich der sogenannte Bolt-on -Ansatz bzw. der sogenannte Built-in -Ansatz zur Ver fügung, die zu einer Vielzahl an Varianten abgewandelt werden können. Beim Bolt-on-Ansatz bleibt der bisherige Erstellungsprozess des Finanzberichts unverändert. Erst der fertige Bericht wird in ein ixbrl- Dokument umgewandelt. Das heißt, die Umwandlung in XHTML und Etikettierung erfolgt nachträglich. Im Gegensatz dazu wird beim Builtin-Ansatz der Erstellungsprozess des Finanzberichts so angepasst, dass als Endprodukt ein ixbrl-dokument vorliegt. Beide Ansätze haben ihre Vor- und Nachteile, die in der folgenden Tabelle zusammengefasst sind: Kriterium Bolt-on-Ansatz Built-in-Ansatz Kosten Automatisierte Kontrollen Manuelle Schnittstellen kurzfristig kostengünstiger kaum ja langfristig kosteneffizienter umfassend wenige Outsourcing möglich nicht sinnvoll 2019 KPMG, Deutschland 2 Accounting News Ausgabe Februar 2019

3 Neben zeitlichen und qualitativen Aspekten sind die Kosten bei der Entscheidung für eine Methode eines der bedeutsamsten Kriterien. Beim Bolt-on-Ansatz müssen die bestehenden Prozesse zur Erstellung des Finanzberichts nicht wesentlich angepasst werden. Zwar entfällt dadurch der regelmäßig entstehende Umstellungsaufwand, jedoch entstehen Kosten aus der zusätzlichen Erstellung des ixbrl-dokuments sowie durch dessen Über prüfung hinsichtlich der korrekten Wiedergabe des zugrunde liegenden Finanzberichts. Im Gegensatz dazu sind die Kosten für eine Integration der Erzeugung eines ixbrl-dokuments in den Erstellungsprozess des Finanzberichts anfänglich höher, jedoch können insbesondere durch eine Automatisierung der Zeit- und Kostenaufwand gegenüber den bishe rigen Prozessen reduziert sowie gegebenenfalls die Qualität des Finanzberichts verbessert werden. Bei der Veröffentlichung des ixbrl- Dokuments muss sichergestellt sein, dass es mit den vom Abschluss prüfer testierten Abschlussinforma tionen übereinstimmt. Folglich ist ein Abgleich des ixbrl-dokuments mit den zugrunde liegenden Finanzberichten notwendig. Während beim Built-in-Ansatz dieser Abgleich automatisiert erfolgen kann, sind automatisierte Kontrollen beim Bolt-on- Ansatz schwierig umzusetzen. Manuelle Schnittstellen erhöhen stets das Fehlerpotenzial. Gerade beim Bolt-on-Ansatz resultieren aus den zusätzlichen Maßnahmen im Anschluss an den eigentlichen Abschlusserstellungsprozess mehr manuelle Schnittstellen als beim Built-in-Ansatz, der in die Systeme integriert ist. Die Einbindung externer Dienstleister bei der Erstellung der ixbrl- Berichte ist von der gewählten Umsetzungsmethode abhängig. Der Nutzen eines Einsatzes von externen Dienstleistern nimmt vom Bolt-on-Ansatz zum Built-in-Ansatz ab. Während beim Bolt-on-Ansatz viele Aufgaben an externe Dienstleister übertragen werden können, bis hin zur vollständigen Auslagerung der Erstellung des ixbrl-dokuments, ist der Einsatz externer Dienstleister beim Built-in-Ansatz kaum bzw. gar nicht mehr notwendig. Offene Fragen Die technischen Spezifikationen des einheitlichen europäischen elektronischen Berichtsformats wurden durch die ESMA ausgearbeitet. Die Europäische Kommission hat den Entwurf dieses technischen Regulierungsstandards (RTS) im Dezember gebilligt, der Europäische Rat und das Europäische Parlament können jedoch noch Einwände gegen den Standard erheben (siehe Accounting News 1/2019). Erst mit Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt tritt der Standard zu dem darin genannten Zeitpunkt in Kraft. Auch wenn den Unternehmen weiterhin eine endgültige rechtsverbindliche Grundlage für die technische Ausgestaltung der Berichtsanforderungen fehlt, können sie auf Basis der bisherigen Informationen mit der Implementierung beginnen. Gerade wenn Unternehmen die neue Anforderung als Chance wahrnehmen, ihre bisherigen Erstellungsprozesse und -systeme auf Möglichkeiten der Effizienzsteigerung zu untersuchen sowie ESEF gegebenenfalls als Ausgangspunkt für die Digitalisierung der Finanzfunktion verstehen, bietet sich eine frühzeitige Befassung mit dem Thema an. Eine solche Möglichkeit bietet das von KPMG veranstaltete Business Breakfast, bei dem Implementierungsmöglichkeiten von ESEF diskutiert werden und ein Austausch mit anderen betroffenen Unternehmen möglich ist. Weitere Informationen zu dem Event finden Sie in der Rubrik Veranstaltungen, Seite 6 dieser Ausgabe. PRAXISHINWEIS Die Implementierung der neuen Berichtsanforderungen kann zu einer Optimierung der Prozesse und Systeme zur Erstellung der Finanzberichte genutzt werden. Dr. Rüdiger Schmidt berät Unternehmen bei der Implementierung von ESEF und bei der Optimierung ihrer Unternehmensberichterstattung. 3 Accounting News Ausgabe Februar 2019

4 DPR-Tätigkeitsbericht 2018: Abbildung von Unternehmenstransaktionen häufigste Fehlerquelle Am 24. Januar 2019 veröffentlichte die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) ihren Tätigkeitsbericht Darin berichtet die DPR über eine auf dem Niveau der Vorjahre liegende Fehlerquote von 15 Prozent bei der Prüfung der Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen. Während in den Vorjahren Anhang und Lagebericht die häufigsten Quellen für Fehler und Hinweise waren, sind die Fehler im Bereich der Lageberichterstattung im Berichtsjahr 2018 signifikant zurückgegangen. Abgeschlossene DPR-Prüfungen und Fehlerquoten 2018 hat die DPR 84 Prüfungen abgeschlossen. Bei 13 Unternehmen wurde dabei eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt. Von den abgeschlossenen Prüfungen waren drei Anlassprüfungen. Eine wurde auf Verlangen der BaFin durchgeführt. Bei den verbleibenden Verfahren handelte es sich um anlassunabhängige Stichproben prüfungen. Die Fehlerquote lag bei den Stichprobenprüfungen mit elf Prozent etwas unter dem Vor jahresniveau (12 Anzahl Fehler/ Anzahl abgeschlossener Prüfungen Anzahl fehlerloser Prüfungen Anzahl Fehler Fehlerquote (in Prozent) Index 2018 Prozent); bei Anlass- und Verlangensprüfungen lag sie jeweils bei 100 Prozent (Vorjahr: Anlassprüfungen 67 Prozent, Ver langensprüfungen vier Prozent). Die Fehlerquote bei Unternehmen mit Indexzugehörigkeit war im Berichtsjahr mit 16 Prozent deutlich höher als im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2018 (acht Prozent). Bei kleineren Unternehmen ohne Indexzugehörigkeit ist sie dagegen auf 15 Prozent gesunken (Durchschnitt 2015 bis 2018 lag bei 22 Prozent). Unternehmenstransaktionen als häufigste Quelle für Fehler 2018 waren die festgestellten Fehler in erster Linie auf Anwendungsschwierigkeiten bei den IFRS zurückzuführen. Die Berichterstattung in Anhang und Lagerbericht war dagegen anders als in den Vorjahren nicht mehr die häufigste Fehlerquelle. Insbesondere bei der Lageberichterstattung gab es 2018 einen deutlichen Rückgang: Hier wurden im Berichtsjahr lediglich in einem Verfahren Fehler festgestellt. Abb. 1 Abgeschlossene DPR-Prüfungen nach Index und Fehlerquote Kein Index Durchschnitt Index Durchschnitt kein Index Vor dem Hintergrund der Prüfungsschwerpunkte 2018 (unter anderem Lageberichterstattung) wird dies als Indiz für den Beitrag der DPR zu einer verbesserten Finanzberichterstattung gesehen. Die 2018 festgestellten Fehler betrafen die Abbildung von Unternehmenstransaktionen einschließlich der Goodwill-Bilanzierung (sechs Einzelfehler), ferner die Bilanzierung des Anlagevermögens (fünf Ein zel fehler), die Darstellung des Abschlusses (zwei Einzelfehler), die Abbildung von Finanzinstrumenten (zwei Einzelfehler) sowie die Berichterstattung im Anhang (zwei Einzelfehler). Die Fehlerfeststellungen im Themenkomplex Unternehmenstransaktionen bezogen sich hauptsächlich auf nicht sachgerecht vorgenommene Kaufpreisallokationen und fehlende Anhangangaben hierzu und zu Werthaltigkeitstests des Geschäfts- oder Firmenwertes. Ursache für die Fehler in der Kate gorie Anlagevermögen waren insbesondere eine fehlerhafte Immobilienbewertung sowie ein fehlerhafter Werthaltigkeitstest für eine Marke. Die Feststellungen bei der Darstellung im Abschluss waren unter anderem auf den fehlerhaften Ausweis eines negativen Unterschiedsbetrags aus einem Unternehmenserwerb zurückzuführen. Im Themenkomplex Finanzinstrumente betraf ein Fehler die Abbildung der Wertänderung einer variablen Kaufpreisverbindlichkeit. In der Kategorie Anhang waren unter anderem nicht ausreichende Angaben zu wesentlichen Bilanzierungsmethoden Anlass für eine Fehlerfeststellung. DPR-Tätigkeitsbericht 2018, Seite 6 4 Accounting News Ausgabe Februar 2019

5 Anhang und Lagebericht weiterhin häufigste Quellen für Hinweise Wenn von der DPR auch deutlich weniger Fehler bei der Berichterstattung in Anhang und Lagebericht festgestellt wurden, waren sie dennoch wie auch schon in den Vorjahren primärer Anlass für Hinweise (25 von 38 Einzelhinweisen). Die Einzelhinweise wegen unzureichender Berichterstattung im Anhang (18 Einzelhinweise) betrafen unter anderem die Segmentberichterstattung (fünf Einzelhinweise), Angaben zum Werthaltigkeitstest nach IAS 36 (vier Einzelhinweise) sowie Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen (zwei Einzelhinweise). Von den sieben Einzelhinweisen in der Lageberichterstattung bezogen sich zwei auf den Wirtschaftsbericht und weitere zwei auf die Risikoberichterstattung. Neben der Berichterstattung führten Schwierigkeiten bei der Anwendung der IFRS auf komplexe Geschäftsvorfälle zu Hinweisen (13 Einzelhinweise). Sie bezogen sich auf die Darstellung des Abschlusses (fünf Einzelhinweise, beispielsweise Präsentation finanzieller Messgrößen in primären Abschlussbestandteilen), Unternehmenstransaktionen einschließlich der Goodwill-Bilan zierung (vier Einzelhinweise, etwa Angemessenheit der Annahmen beim Werthaltigkeitstest nach IAS 36) und auf die Kapitalflussrechnung (vier Einzelhinweise, zum Beispiel Darstellung des Cashflows aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit). Nachschau Um die Auswirkung ihrer Arbeit überprüfen zu können, kontrolliert die DPR seit 2013, ob festgestellte Fehler im folgenden Abschluss korrigiert und ihre Hinweise umgesetzt wurden. Bei der Nachschau für 2017 hat sich erneut gezeigt, dass soweit erkennbar eine Korrektur bzw. Umsetzung erfolgt ist. Unterliegt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Nachschau nicht mehr dem Enforcement, unterbleibt diese. Grundsätze für die stichprobenartige Prüfung angepasst Im vergangenen Jahr hat die DPR die Grundsätze für die Stichprobenziehung an die Reform der Börsenindizes der Deutschen Börse AG aus dem Jahr 2018 angepasst. Dabei wurde der TecDAX aus dem Katalog der Indexunternehmen, die einem Prüfungsturnus von vier bis fünf Jahren unterliegen, gestrichen. Diesem Turnus unterliegen demnach nur noch Unternehmen, die dem DAX, MDAX oder SDAX angehören. Enforcement ausländischer Unternehmen mit EU-Notierung in Deutschland Ausländische Unternehmen, die eine EU-Notierung ausschließlich am regulierten Markt in Deutschland aufweisen, fallen zwingend in die für die DPR relevante Enforcement- Grundgesamtheit. Davon waren Stand 1. Juli ausländische Unternehmen betroffen (davon acht aus den USA, sieben aus der Schweiz und vier von den Kanalinseln). Seit Oktober 2018 unterliegt nun erstmals auch ein in China ansässiger, mit einem Zweit-Listing an der CEINEX (China Europe International Exchange) notierter Aktienemittent dem Enforcement der DPR. Erstmaliges Enforcement der CSR-Berichterstattung Etwa die Hälfte der geprüften Unternehmen unterlag der CSR- Berichterstattung. Der Prüfungsmaßstab der DPR für den Konzernlagebericht entspricht grundsätzlich dem des Abschlussprüfers. Das heißt, die DPR prüft lediglich das Vorhandensein der nichtfinanziellen Erklärung im Konzernlagebericht oder im Internet. Dabei hat sich herausgestellt, dass alle von der DPR 2018 geprüften und zur CSR-Berichterstattung verpflichteten Unternehmen ihre nichtfinanzielle Erklärung erstellt und veröffentlicht haben. Intensivierung präventiver Maßnahmen Auch 2018 wurden von der DPR verschiedene präventive Maßnahmen ergriffen, um künftigen Fehlern vorzubeugen. Hierzu zählen unter anderem die Veröffentlichung der Prüfungsschwerpunkte 2019 und die Kommunikation mit Standardsetzern, Vorständen und Aufsichtsräten sowie Wirtschaftsprüfern fand darüber hinaus ein Erfahrungsaustausch mit Prüfungsausschussvorsitzenden von Indexunternehmen statt. Um die Qualität der Rechnungslegung nachhaltig zu verbessern, plant die DPR, auch im Jahr 2019 den Schwerpunkt auf präventive Maßnahmen zu legen. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit Im Berichtsjahr wurde die europäische Zusammenarbeit stark ausgeweitet. So ist die DPR über die European Enforcers Coordination Sessions (EECS) hinaus in weiteren Arbeitsgruppen aktiv, die die ESMA 2018 im Corporate Reporting etabliert hat. Dabei handelt es sich um die auf Dauer angelegte Narrative Reporting Working Group. Diese Arbeitsgruppe wurde eingerichtet, um kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken im Bereich der nichtfinanziellen Informationen und alternativen Leistungsindikatoren zu schaffen. Die DPR ist ferner in zwei neuen temporären Arbeitsgruppen vertreten. In den Guidelines on Enforcement of Financial Information Task Force werden die ESMA-Leitlinien zur Überwachung von Finanzinformationen partiell überarbeitet. Die Financial Institution Task Force befasst sich mit Fragen zu IFRS 9 Finanzinstrumente und zu IFRS 17 Versicherungsverträge. Auch 2019 wird die DPR gemeinsam mit der BaFin weiter eng mit den europäischen Enforcement-Institutionen zusammenarbeiten. 5 Accounting News Ausgabe Februar 2019

6 2 Veranstaltungen TERMINE / VERANSTALTUNGSORTE Webinar, Uhr Donnerstag, 28. März 2019 Pro-Forma-Finanzinformationen Unternehmenstransaktionen richtig darstellen Im Rahmen aktueller Kapitalmarkttransaktionen sind zunehmend Pro-Forma-Finanzinformationen in den Wertpapierprospekten enthalten. Notwendig werden sie, wenn signifikante M&A-Transaktionen durch den Emittenten vor dem Börsengang stattgefunden haben. Die sachgerechte Darstellung sowie die Erfüllung der Rechnungslegungsnormen stellen hier regelmäßig Herausforderungen für den Emittenten dar. Erstellung von Pro-Forma-Finanzinformationen vorgestellt und häufige Praxisfragen zu wesentlichen Pro- Forma-Anpassungen beantwortet. Zielgruppe Leiter Finanzen, Leiter M&A und Leiter Konzernrechnungswesen Ihre Ansprechpartnerin Martina Antolovic T mantolovic@kpmg.com In unserem Webinar am 28. März 2019 erläutern wir die Grundlagen zur Erstellung von Pro-Forma-Finanzinformationen und die Unterschiede zu kombinierten Abschlüssen. Es werden die gängigen Regelwerke zur Teilnahmegebühr Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung Gerne können Sie sich hier online für das Webinar registrieren. TERMINE / VERANSTALTUNGSORTE Business Breakfast, Uhr Freitag, 22. März 2019 in den Geschäftsräumen von KPMG, Düsseldorf Dienstag, 26. März 2019 in den Geschäftsräumen von KPMG, Berlin Mittwoch, 27. März 2019, in den Geschäftsräumen von KPMG, Frankfurt am Main Freitag, 29. März 2019 in den Geschäftsräumen von KPMG, München Chancen nutzen: Das einheitliche europäische elektronische Berichtsformat (ESEF) implementieren Unternehmen, deren Wertpapiere an einem organisierten Markt gehandelt werden, haben ab 2020 ihre Jahres finanzberichte im einheitlichen europäischen elektronischen Berichtsformat (ESEF) zu erstellen. ESEF erfordert, dass die Jahresfinanzberichte im XHTML-Format erstellt werden und zusätzlich der IFRS-Konzernabschluss unter Verwendung der extensible Business Reporting Language (XBRL) etikettiert wird. Die Einbettung der XBRL-Etiketten in das XHTML-Dokument ermöglicht die Lesbarkeit für Menschen und Maschinen gleichermaßen. Möglichkeit, sich mit Experten und anderen betroffenen Unternehmen zum aktuellen Stand auszutauschen und Ansätze zur Umsetzung der Anforderungen zu erörtern sowie offene Fragen zu diskutieren. Zielgruppe Leiter Rechnungswesen, Leiter Grundsatzabteilung, Chief Accountants, Leiter Unternehmensberichterstattung, Leiter Controlling Ihre Ansprechpartnerin Stefanie Endler T stefanieendler@kpmg.com Freitag, 29. März 2019 in den Geschäftsräumen von KPMG, Hannover Die Veranstaltung informiert gebündelt über den aktuellen Stand der neuen Berichtsanforderungen und zeigt Alternativen für die Umsetzung der Anforderungen auf. Überdies bietet sie den Teilnehmern die Teilnahmegebühr Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung Gerne können Sie sich hier online für die Veranstaltung registrieren. 6 Accounting News Ausgabe Februar 2019

7 TERMINE / VERANSTALTUNGSORTE 2. KPMG Trend Summit: Finance of the Future Efficiency through Digitalization Beginn um Uhr Montag, 20. Mai 2019 inklusive Keynote durch Sigrid Dengler, Siemens AG, und Get-together, BMW Welt, Doppel kegel, Am Olympiapark 1, München Uhr Dienstag, 21. Mai 2019 BMW Welt, Doppelkegel, Am Olympiapark 1, München Seminare und Aktuelles zu den Veranstaltungen finden Sie hier. Auch Anmeldungen sind dort online möglich schnell und unkompliziert. Die Digitalisierung im Finanzbereich schlägt immer höhere Wellen. Lassen Sie sich nichts davon entgehen! Beim interaktiven KPMG Trend Summit bringen wir Federführende aus Wirtschaft und Wissenschaft, Prüfung und Beratung zusammen. Themenschwerpunkt 2019: Efficiency through Digitalization. Erfahrungsberichte und Projekte unserer externen Guest-Speaker bilden die zentralen Elemente der Veranstaltung. Referieren werden unter anderem: Sigrid Dengler Head of Financial Processes and Organization, Siemens AG Alexander Schlott Vice President Group Reporting KION GROUP AG German Weinberger Leiter Corporate Accounting Schaeffler AG Prof. Dr. Thorsten Sellhorn und Prof. Dr. Thomas Hess Ludwig-Maximilians-Universität München Dr. Christian Hebeler Leiter der Konzernrevision, Henkel AG & Co. KGaA Mitglied des Arbeitskreises "Digital Finance" der Schmalenbach Gesellschaft Christian Sailer Vorstand Audit KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ushananthan Ganeshananthan Partner, Head of Lighthouse Germany Center of Excellence for Data & Analytics KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Die finale Agenda werden wir Ihnen zeitnah vor dem Event zur Verfügung stellen. Ihre Ansprechpartnerin Anna Rebele T arebele@kpmg.com Teilnahmegebühr Buchen Sie bis zum 31. März 2019 und zahlen Sie so nur 650 Euro statt 750 Euro für die Teilnahme zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Anmeldung Gerne können Sie sich hier online für die Veranstaltung registrieren. 7 Accounting News Ausgabe Februar 2019

8 3 Veröffentlichungen An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle KPMG Publi kationen auf dem Gebiet der handelsrechtlichen und internationalen Rech nungslegung. Vor Kurzem in Fachzeitschriften erschienen: Veröffentlichungen zu HGB und IFRS Leasing Berücksichtigung von Wartungsmaßnahmen durch den Leasingnehmer IRZ 12/2018, Lena Lahmann, Frank Richter Bestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses und damit verbundene abschlusspolitische Gestaltungsspielräume KoR 12/2018, Silvia Rogler, Frank Richter Sonstige Themen Konzernrecht Zustimmung des Aufsichtsrats zu Geschäften mit nahestehenden Personen nach dem RefE des ARUG II BB 48/2018, Georg Lanfermann Veröffentlichungen IFRS Enforcement Enforcement-Prüfungsschwerpunkte 2019 BB 3/2019, Olaf Haegler, Rüdiger Schmidt Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen: IFRS Update Leasing Global Lease Accounting Survey Studie zur Implementierung der neuen Leasing- Standards 8 Accounting News Ausgabe Februar 2019

9 4 Ansprechpartner Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an. REGION NORD REGION OST Kiel Haiko Schmidt T haikoschmidt@kpmg.com Bremen Hamburg Tobias Nohlen T tnohlen@kpmg.com REGION WEST Bielefeld Hannover Berlin REGION MITTE Essen Dortmund Düsseldorf Köln Leipzig Dresden Jena Ralf Pfennig T ralfpfennig@kpmg.com Frankfurt Mainz Saarbrücken Mannheim Nürnberg Manuel Rothenburger T mrothenburger@kpmg.com REGION SÜDWEST Karlsruhe Stuttgart Ulm Augsburg Regensburg REGION SÜD Freiburg München Johann Schnabel T jschnabel@kpmg.com Dr. Markus Kreher T markuskreher@kpmg.com DEPARTMENT OF PROFESSIONAL PRACTICE Christian Zeitler T czeitler@kpmg.com Dr. Markus Fuchs T markusfuchs@kpmg.com Wolfgang Laubach T wlaubach@kpmg.com Dr. Hanne Böckem T hboeckem@kpmg.com Dr. Anne Schurbohm T aschurbohm@kpmg.com Ingo Rahe T irahe@kpmg.com 9 Accounting News Ausgabe Februar 2019

10 Impressum Herausgeber KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klingelhöferstraße Berlin Redaktion Dr. Hanne Böckem (V. i. S. d. P.) Department of Professional Practice T Abonnement Den Newsletter Accounting News von KPMG können Sie unter herunter laden oder abonnieren. Beide Bezugsmöglichkeiten sind für Sie kostenlos. Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit in jedem Einzelfall. sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Marken zeichen von KPMG International.

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