KPMG Integration Conference M&A Frankfurt am Main, 9. Mai 2018
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- Frank Kerner
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1 Deutsch-Chinesisches Post-Closing: Wie rechtliche und steuerliche Fallstricke vermieden werden Dr. Holger Lampe (Partner International Tax) Dr. Dr. Boris Schilmar (Partner Legal) KPMG Integration Conference M&A Frankfurt am Main, 9. Mai 2018
2 Organisatorische Besonderheiten 1/2 Oft handelt es sich um die erste Overseas Transaction des chinesischen Unternehmens Viele chinesische Unternehmen verfügen über keine klassische Steuerabteilung Steuerliche Themen werden häufig von anderen Abteilungen wahrgenommen, zb Overseas Investment Department Unterschiedliche Unternehmenskulturen und ziele beeinflussen den Umgang mit dem Thema Steuern Chinesische SOE, POE und Private Equity Fonds vs. deutsche Familienunternehmen und börsennotierte Unternehmen Praxiserfahrung: geringer Integrationsgrad bzgl Steuern 2
3 Organisatorische Besonderheiten 2/2 Häufig verfügt das chinesische Unternehmen über keine (hinreichende) Rechtsabteilung in Deutschland Rechtliche Fragestellungen werden dann meist an die HQ-Rechtsabteilung in China weitergeleitet Dies verursacht Verzögerungen, erfordert Übersetzungen und zusätzliche Erläuterungen; Gefahr von Missverständnissen! Chinesische börsennotierte Unternehmen unterliegen weitergehenden Publizitäts- und Compliance-Vorgaben 3
4 Zusammensetzung der Geschäftsführung Unverändertes deutsches Management? Oder chinesischer Geschäftsführer? Praxiserfahrung: Tendenz, nur (einen) chinesischen Geschäftsführer zu bestellen Praxisproblem: keine weiteren Unterzeichnungsberechtigten vor Ort Oft empfiehlt sich eine kombinierte deutsch-chinesische Zusammensetzung der Geschäftsführung Frühzeitig weitere Unterzeichnungsberechtigungen klären (Prokura, Handlungsvollmacht) Kommunikation mit Gesellschafter: konkrete Ansprechpartner, Sprache 4
5 Begründung einer Organschaft nach Closing Bank China BidCo (Deutschland) Target (Deutschland) Organschaft Vorteil einer ertragsteuerlichen Organschaft: Verrechnung von Zinsaufwand aus Bankfinanzierung mit operativen Gewinnen Voraussetzungen: Ergebnisabführungsvertrag Zeitpunkt der Begründung der Organschaft: Rumpf-WJ? Sonstige Themen: Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, etc. 5
6 Nutzung von Know-How China F&E Dienstleistung / Lizenz F&E Center (Deutschland) Nutzung von bestehendem Know-How der deutschen Gruppe fremdübliche Lizenzgebühr, Einbehalt von Quellensteuern und indirekten Steuern Charakter des F&E Centers, das neues Know-How schaffen soll: Auftragsforscher vs. Prinzipal Rechtlich: Klare Definition des zu lizensierenden Know-How (insb. bei nicht registriertem IP oft schwierig) 6
7 Mitarbeiterentsendung von China nach Deutschland 1/2 China Mitarbeiterentsendung Target (Deutschland) Entsendung von Mitarbeitern von China nach Deutschland, z.b. als Geschäftsführer oder Mitarbeiter im Finanzbereich In wessen Interesse wird der Mitarbeiter tätig und welche Gesellschaft soll die Kosten tragen? Lohnsteuerpflicht in Deutschland wird zusätzliches Gehalt in China gezahlt? 7
8 Mitarbeiterentsendung von China nach Deutschland 2/2 Aufenthaltserlaubnis der entsendeten Mitarbeiter erforderlich Arbeitsgenehmigung erforderlich Entsendevereinbarung oder deutscher Arbeitsvertrag? Muss (einschließlich Vergütung) den deutschen Marktbedingungen entsprechen Chinesischer Geschäftsführer: (über Fernbelehrungsschreiben hinausgehende) Aufklärung über Rechte, Pflichten und persönliches Haftungsrisiko Organisatorisch: Unterzeichnungsberechtigte vor Ort in Deutschland? 8
9 Steuerklausel im Kaufvertrag Regelmäßig enthalten Kaufverträge mehr oder weniger umfangreiche Steuerklauseln und steuerliche Gewährleistungen Entsprechende Ansprüche stehen jedoch regelmäßig unter dem Vorbehalt der Erfüllung von Mitwirkungspflichten Praxiserfahrung: häufig geraten Ansprüche nach Closing in Vergessenheit Chinesischer Erwerber ist für Identifizierung von Ansprüchen regelmäßig auf deutsches Management angewiesen Interessenkonflikt, wenn das deutsche Management auch Verkäufer war? Implementierung von gruppenweiten Prozessen zur Informationsbeschaffung im In- und Ausland notwendig 9
10 Weitere Kaufvertragsregelungen Verjährung von Gewährleistungsansprüchen Arbeitsplatzzusicherungen, Geschäftsführeranstellungsverträge Post-Closing Verhaltenspflichten (keine Änderung der Struktur oder des Management, Geschäftsordnungen, Shareholders Agreements) Praxiserfahrung: oft werden erst nach Closing einzelne Erfordernisse nach chinesischem Recht (oder auf Wunsch des chinesischen HQ) bekannt Wichtig immer: aktive Einbindung des deutschen Management und klare Kommunikationskanäle Fortlaufende Bemühungen um Verständnis und Erläuterung 10
11 Weitere Kaufvertragsregelungen Enthaftung Bei Mittelstands-Deals verpflichtet sich der chinesische Käufer oft zur Enthaftung des verkaufenden Unternehmensinhabers Klare Regelungen schon in den Kaufvertrag aufnehmen! Frühzeitige Einbindung der käuferseitig finanzierenden (idr chinesischen) Banken Frühzeitige Aufstellung eines detaillierten Action Plan mit klarer Zuordnung der Verantwortlichkeiten Vorbereitung eines Plan B, soweit die Enthaftung bei Closing noch nicht wirksam wird (Bankgarantien o.ä.) 11
12 Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit in jedem Einzelfall KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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