Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld. Lärmaktionsplanung Stufe II. Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog

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1 Verbandsgemeinde Lingenfeld ung Stufe II Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Auftraggeber: Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Hauptstraße Lingenfeld Auftrag vom: Juni 215 Aufgabenstellung: Bearbeitung: Zusammenstellung und Bewertung von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung im Bereich der gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie zu betrachtenden Hauptverkehrsstraßen in der Verbandsgemeinde Lingenfeld GSB GbR Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Kastanienweg Nohfelden - Bosen Telefon: 6852/82664 Bearbeiter : Sandra Strünke-Banz Telefon: 6851/ Mail: s.struenke-banz@gsb-gbr.de Dieser Bericht besteht aus 2 Seiten. Bericht-Nr. 15_15_gut1 Bosen, Dipl. Wirt-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Bericht-Nr. 15_15_gut1

2 Verbandsgemeinde Lingenfeld ung Stufe II Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Auftraggeber: Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Hauptstraße Lingenfeld Auftrag vom: Juni 215 Aufgabenstellung: Bearbeitung: Zusammenstellung und Bewertung von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung im Bereich der gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie zu betrachtenden Hauptverkehrsstraßen in der Verbandsgemeinde Lingenfeld GSB GbR Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Kastanienweg Nohfelden - Bosen Telefon: 6852/82664 Bearbeiter : Sandra Strünke-Banz Telefon: 6851/ Mail: s.struenke-banz@gsb-gbr.de Dieser Bericht besteht aus 2 Seiten. Bericht-Nr. 15_15_gut1 Bosen, Dipl. Wirt-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Bericht-Nr. 15_15_gut1

3 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einführung: Lärmkartierung und ung Verbandsgemeinde Lingenfeld Zuständige Behörde Rechtlicher Hintergrund Geltende Grenzwerte Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Bewertung der Zahl Betroffener Kurzfristiger Handlungsbedarf: Überschreitung der Grenzwerte der Lärmsanierung Mittelfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen Langfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung von Belästigungen Maßnahmenkatalog zur Aktionsplanung Kurz- und mittelfristige Maßnahmen Sonstige Maßnahmen Synergieeffekte Kosten-Nutzen-Analyse Protokolle der öffentlichen Anhörung Literatur... 2 Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite I

4 Abbildungen Abbildung 1 Gesamtlärmbelastung Straßenverkehrslärm Verbandsgemeinde Lingenfeld, Lärmindikator L DEN Abbildung 2 Gesamtlärmbelastung Straßenverkehrslärm Verbandsgemeinde Lingenfeld, Lärmindikator L Night Tabellen Tabelle 1 Zeitliche Stufen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie... 3 Tabelle 2 Verkehrsparameter der betroffenen Straßen... 9 Tabelle 3 Betroffenheitsanalyse Straßenverkehrslärm Tabelle 4 Betroffene Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser Tabelle 5 Anzahl Betroffener mit Pegeln L DEN 6 db(a) bzw. L Night 5 db(a) Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite II

5 1 Einführung: Lärmkartierung und ung Nach Aussagen des Umweltbundesamtes fühlen sich in Deutschland fast 6 % der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt, davon mehr als 1 % stark oder äußerst stark. Unter Lärm versteht man dabei Geräusche, die als unangenehm und belästigend empfunden werden. Lärm ist also die subjektive Bewertung von Schallereignissen. Neben der Belästigung- und Störwirkung kann Lärm, insbesondere wenn der Mensch ihm über lange Zeit ausgesetzt ist, auch gesundheitliche Gefährdungen mit sich bringen. So kann bspw. das Risiko für Herz- Kreislauferkrankungen steigen. Aber auch mit dem durch den Verkehrslärm bedingten Wertverlust von Immobilien ist ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden verbunden. Deshalb wurde am 25. Juni 22 vom Europäischen Parlament und vom Rat die Richtlinie 22/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ( EU-Umgebungslärmrichtlinie ) verabschiedet 1. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Dazu soll in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert werden. In einem zweiten Schritt sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, um die Lärmbelastung verringern bzw. nicht weiter ansteigen lassen zu können. Die Richtlinie sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor. Dieses ist in der Tabelle 1 dargestellt. Tabelle 1 Zeitliche Stufen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie Quelle Lärmkartierung zum zum Ballungsräume > 25. Einwohner > 1. Einwohner Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz / a > 3 Mio. Kfz / a Haupteisenbahnstrecken > 6. Züge / a > 3. Züge / a Großflughafen > 5. Bewegungen / a Die erste Stufe der Lärmkartierung / ung wurde 27 / 28 durchlaufen. In der sog. zweiten Stufe waren bis zum 3. Juni 212 Strategische Lärmkarten für Ballungsräume über 1. Einwohner, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 1 Abl. L 189/12 vom Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite 3

6 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (ca. 8.2 Fahrzeuge täglich), Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3. Zügen pro Jahr (ca. 82 Züge täglich) sowie Großflughäfen (das sind Verkehrsflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 5. Bewegungen - Starts oder Landungen - pro Jahr, wobei ausschließlich der Ausbildung dienende Bewegungen mit Leichtflugzeugen ausgenommen sind 2 ) zu erstellen. Bis zum 18. Juli 213 sind, von diesen Karten ausgehend, Aktionspläne auszuarbeiten. Diese Lärmkarten / Lärmaktionspläne sind alle 5 Jahre zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen obliegt den Gemeinden; sie erfolgte für die Verbandsgemeinde Lingenfeld 212, wie bereits 27, im Rahmen der landesweit einheitlichen Strategischen Lärmkartierung im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Rheinland-Pfalz am Standort Umwelt- Campus Birkenfeld der HS Trier. Die Kartierungspflicht für die Haupteisenbahnstrecken liegt beim Eisenbahnbundesamt (EBA, vgl. Auch entlang der Gemeinde Lingenfeld verläuft eine Haupteisenbahnstrecke, die in der Lärmkartierung 212 berücksichtigt worden ist. Die Ergebnisse können auf der Internetseite des EBAs eingesehen werden. Die Aufstellung der Lärmaktionspläne erfolgt gemäß 47e BImSchG durch die Gemeinden. Mit diesen Plänen sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich der Lärmminderung, geregelt werden 3. Die in den Plänen genannten Maßnahmen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt, sollten aber insbesondere auf die Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte oder aufgrund anderer Kriterien ergeben, und insbesondere für die wichtigsten Bereiche gelten, wie sie in den strategischen Lärmkarten ausgewiesen werden. 4 Der 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes erwähnt bei der Priorisierung auch die Berücksichtigung der Belastung durch mehrere Lärmquellen. 5 Im Rahmen der Aufstellung eines s ist gemäß 47d Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der auf den Artikel 8 Abs. 7 der Richtlinie Bezug nimmt, eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen: Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen. 6 2 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 25, BGBl. I S. 1794; 47b 3 22/49/EG, Artikel 8, (1) 4 Ebenda 5 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 25, BGBl. I S. 1794; 47d Abs. 1, Satz 3 6 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 25, BGBl. I S. 1794; 47d Abs. 3 Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite 4

7 Lärmaktionspläne müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Diese sind im Anhang V der Richtlinie 22/49/EG formuliert. Demnach müssen die Aktionspläne zu den nachfolgenden Punkten Aussagen enthalten: Beschreibung der Hauptverkehrsstraßen, die zu berücksichtigen sind Zuständige Behörde Rechtlicher Hintergrund Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angaben von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Protokoll der öffentlichen Anhörung Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zu Lärmminderung Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten 5 Jahre geplant haben, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete Langfristige Strategie Finanzielle Informationen (falls verfügbar): Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalyse, Kosten- Nutzen-Analyse Geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse der Aktionsplanung Gemäß Anhang VI, 2.8 ist der Kommission eine Zusammenfassung des Aktionsplans von nicht mehr als 1 Seiten zu übermitteln. Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite 5

8 2 Verbandsgemeinde Lingenfeld 2.1 Zuständige Behörde Gemäß BImSchG 47e Abs. 1 sind grundsätzlich die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden mit der Aufstellung des s betraut. Verbandsgemeinde Lingenfeld Hauptstraße Lingenfeld Telefon: / 59- Fax: / Gemeindeschlüssel: Davon abweichend ist ab dem das EBA zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten s für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes, dies betrifft somit auch die Eisenbahnstrecke im Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld. 2.2 Rechtlicher Hintergrund Richtlinie 22/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 22 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ( EU-Umgebungslärmrichtlinie ), Abl. L 189/12 vom Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 25, BGBl. I S ( 47a-f des BImSchG) Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinie-StV) vom 23. November 27, S 32/7332.9/1/ Grundlage der ung: Strategische Lärmkarten, die gemäß 47c BImSchG erstellt wurden; Vorliegen der Voraussetzungen des 47d BImSchG 2.3 Geltende Grenzwerte Aus den Regelungen der Lärmminderungsplanung ( 47 a ff. BImSchG) ergeben sich zwar Pflichten der zuständigen Behörden zur Erarbeitung von Lärmkarten und zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen, jedoch keine Schutzansprüche einzelner Bürger. Im deutschen Recht existieren für unterschiedliche Lärmarten (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Sportund Freizeitlärm) verschiedene Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte und Orientierungswerte. Für die ung existieren keine Grenzwerte. Die Grenz- und Richtwerte nach deutschem Recht können für die Bewertung der Lärmsituation zur Orientierung herangezogen werden, sie beruhen jedoch auf einem anderen Ermittlungsverfahren und sind daher nicht direkt Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite 6

9 vergleichbar mit den in der Lärmkartierung / ung als L DEN und L Night dargestellten Werten. Die Grenz- und Richtwerte für Straßen- und Schienenverkehrslärm im nationalen Recht beziehen sich auf den Beurteilungszeitraum Tag (6. bis 22. Uhr) bzw. Nacht (22. bis 6. Uhr). Sie sind gebietsspezifisch und werden hier für Mischgebiete (MI) und Allgemeine Wohngebiete (WA) angegeben. Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Die Verkehrslärmschutzverordnung gilt für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen. Die Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmvorsorge) betragen für MI 64 db(a) tags und 54 db(a) nachts bzw. für WA 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts. Für den Straßenverkehrslärm sind zusätzlich die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) einschlägig. Die VLärmSchR 97 gelten u.a. 7 für bestehende Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes. In Rheinland-Pfalz werden die VLärmSchR 97 auch für Landesstraßen umfassend angewendet. Der Lärmschutz an bestehenden Straßen wird auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen als freiwillige Leistung gewährt 8. Die Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmsanierung) betragen seit Juni 21 für MI 69 db(a) tags und 59 db(a) nachts bzw. für WA 67 db(a) tags und 57 db(a) nachts. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung basieren auf dem Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV 27). Sie gelten für bestehende Straßen und regeln vor allem Geschwindigkeits- und sonstige Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsverbote und Verkehrsumleitungen. Als ermessungsauslösende Schwelle zur Prüfung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen werden nach der ständigen Rechtsprechung die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV zu Grunde gelegt 9. Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien- StV) ist mit der Verkehrsbehörde abzustimmen. Danach kommen straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen insbesondere in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort einen der folgenden Richtwerte überschreitet 1 : In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen 7 db(a) zwischen 6. und 22. Uhr (tags) 6 db(a) zwischen 22. und 6. Uhr (nachts). 7 8 Sie gelten nicht ausschließlich für bestehende Straßen (Lärmsanierung), sondern ebenso für die Maßnahmen nach den Grundsätzen der Lärmvorsorge und bei Entscheidungen wegen verbleibender Beeinträchtigungen. Vom Eigentümer ist ein Eigenanteil von 25 % zu übernehmen. 9 1 Vgl. Rechtsanwaltsbüro Wolfram Sedlak, Rechtsgutachten zum LAP der VG Herzheim, Köln, vom , S. 1 ff. Der Beurteilungspegel ist dabei nach RLS-9 zu berechnen. Da der L Night und der L rn sich nur geringfügig unterscheiden und die Abweichungen zwischen L DEN und L rt etwa 1 db betragen, liefern die Ergebnisse der Lärmkartierung ernstzunehmende Hinweise darauf, an welchen Gebäuden diese Richtwerte überschritten sind. Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite 7

10 In Kern-, Dorf- und Mischgebieten 72 db(a) zwischen 6. und 22. Uhr (tags) 62 db(a) zwischen 22. und 6. Uhr (nachts). Gemäß dem Rechtsgutachten zum der VG Herxheim des RA W. Sedlak, im Auftrag des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten setzt die Pflicht der Straßenverkehrsbehörde zu einer Ermessensausübung bei Erreichen der Werte der 16. BImSchV ein, während bei Überschreitung der Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinie StV 27 sich das Ermessen der Behörde bereits zu einer Pflicht zum Einschreiten verdichten kann. Eine umfassende Ermessensausübung ist deshalb auch dann geboten, wenn diese Werte (Lärmschutzrichtlinien-StV, Anm. d. V.) nicht erreicht werden, aber jedenfalls die sog. fachplanungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle (= Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV) überschritten wird.... Ebenso die gerade verbreitete Handreichung des ISIM (Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz) vom Februar Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen Die Verbandsgemeinde Lingenfeld liegt in der Südpfalz in Rheinland-Pfalz, im Landkreis Germersheim. Die Verbandsgemeinde umfasst die Ortsgemeinden Freisbach, Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) sowie Westheim (Pfalz). In der Verbandsgemeinde leben etwa 17.5 Einwohner 11. Die Gemarkungsfläche umfasst insgesamt 7.24 ha. Die Verbandsgemeinde ist über die Bundesstraßen B 272, B 9 und B 35 an den überörtlichen Verkehr angebunden. Diese außerorts verlaufende Straßenabschnitte wurden in der Lärmkartierung 212 berücksichtigt. In der 27 erstmalig durchgeführten Lärmkartierung wurden nur die B 9 und die B 35 kartiert. Die betroffenen Straßenabschnitte in der Verbandsgemeinde Lingenfeld sind: B 272 B 9 B m m 38 m Folgende Verkehrsparameter liegen aus der Lärmkartierung vor (s. Tabelle 2): 11 Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite 8

11 Tabelle 2 Verkehrsparameter der betroffenen Straßen Straße Von Netzknoten und Lage B Von westlicher Gemeindegrenze bis L Von L 542 bis Hauptstraße (Hochstadt) Von Hauptstraße bis K 32 (Weingarten) Von K 32 (Weingarten) bis B 9 B Von südöstlicher Gemeindegrenze bis L Südliche Gemeindegrenze bis B Von B 35 bis B Von B 272 bis Abfahrt Schwegenheim Auffahrt Schwegenheim bis nordöstliche Gemeindegrenze B Von östlicher Gemeindegrenze bis B 9 DTV 12 Lkw- Anteil [%] ,6 8,2 2, ,6 8,2 2, ,8 7,4 18, ,9 9,5 23, ,1 8,8 21, ,1 1,8 26, ,8 11,4 27, ,5 12,1 29, ,2 9,3 19, ,3 11,9 28,5 Geschwindigkeit Pkw 14 [km/h] Geschwindigkeit Lkw [km/h] 1 8 1/7 8/7 1/7 8/7 1/7/5 8/7/ /1 8 12/ Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Day, evening, night In der Lärmkartierung wurden Pauschalisierungen hinsichtlich der Geschwindigkeiten getroffen. Im Zuge der ung wurde auf die Anpassung der tatsächlich zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (z. B. 7 km/h vor Ortseingang) verzichtet. Die Anpassung der Geschwindigkeiten hätte aus schalltechnischer Sicht keine wesentliche Veränderung der Betroffenheiten (insbesondere in den Hotspotbereichen) zur Folge. Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite 9

12 2.5 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Verbandsgemeinde Lingenfeld sind in den Abbildungen 1 und 2 (Isophonenkarten) für die Lärmindikatoren L DEN (Tag-Abend-Nacht-Pegel, 24 h-wert) bzw. L Night (Nachtpegel Uhr) dargestellt. Die Abbildungen zeigen flächenhaft die Geräuscheinwirkungen auf einer Höhe von 4 m über Gelände. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgten entsprechend den Vorgaben der 34. BImSchV sowie der vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS). In den Lärmkarten sind die Gebiete mit Pegeln oberhalb von L DEN = 5 db(a) und L Night = db(a) dargestellt. Aus der Tabelle 3 sind die Betroffenenzahlen für die Verbandsgemeinde Lingenfeld insgesamt ersichtlich. Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite 1

13 Zeichenerklärung Straßenachse Emissionslinie Gebäude Nebengebäude Schule VG-Grenze 7-dB(A)-Linie 7 5, 7, 6,, 6, 7 5, 5,, 6, 7, Pegelwerte LDEN, 7, 5,, 6, 6,, 7 5, 7, 7,, 6, 6,, 7 7, in db(a),,,, 6,, 6, 7, 5,,, 7,, 6,,,, 7, 5,, 6, 7,,, 5, 6, 5,, 7,,,, Schwegenheim 5, 6, 6,, 7, 5, 5,, 58 6, 58, 7, 6, 5 5, 6, 5,, 5,, 5, 7, 5, 6, 7,,,, 5,, 6,, 5,, 7, 6, 5, 5, 5, 5 7,, 7 5,, 5, 6,, 5, 6, 7,, 5, 5,, 5, 5, 5, 5,,, 7,,, 6 5, 5, 5 5, 6, , 5,,, 5, 5 5, 7,, 5, 6,, 6 5,, 7 5, 7,,, 7,, 7 5, 7, 5, 6, 7 7 5,,,, 7 5, 7,, 7 5,, 7 5, 7, 6,, 7 5, 7, 6, 7, 6, 6, 6, 7 5, 7,, 7 5, 7, 6,,,, 7, 7 5, 7, 5 5, 6,, 6,, 7,, <= <=6 <= <=7 <= 6,, 5, 5 < < 6 < < 7 < < 7 5, 7 5, 6 5,, 7,,, 6, 6, 7, 5 5, 7 5, 7 5,, 6 5, 6, 7, 6, 7,, 5 7,, 6,,, Weingarten 6, 7,,, 7, 7, 7 5,,, 5,,,,, 5, 6, B9 5, 7, 7,,, 5, 5,, 7,, 6, 7,,, 6,, 5, 5, 5, 7, 6, 7, 5, 5 5,, 5, 5, 5, 5, 6,, 5, 7 5, 7 5, 5 6, 6, 5, 6, 6, 5,,,,, 7 5, 5, 7,, 6, 7, 6, 5 6,,,, 5 5, 5,,, 7,, 6, 5, 5,,, 7, 7 5, 6, 6, 5 5, 7, 5 5,, 6, 7, 7, 7 5, 6, 7 5, 7,, 7 5, 7 5, 6 5, 7, 7 5, 7, 7 5, 7, 6 5, 6, 5, 6 5, 7,, 6 5, 6,, 5, 5, 6,, 7, Lingenfeld 6,, 6,, 7, 5 6,,,,, 6, 6, 7 5, 6,, 5 5, 6,, 5 7, 7 6,,, 5 5, 6 5,, 5 5, 5 5, 7 5, 7 5, 5 5, 7,,, 5,, 7 6, 7 5, 6,,,,,, 5 7, 6, 5, 5 5, 6 6, 5, 5 5, 6 5, 7, 7, 7, 7 5, 7 5,, 6,, 7 5, 7 5, 7 5, 7 5,, 7, 7, 7, 7, 7, 7 5, 7, 6 5,, 6 5, 6, 6,,, 7, 7,, 7,, B272, 6 5, 6,, 7, 5 6,, 6, 6, 6, 6, 6,,, , 5, 7, 7 5, 6,, 5,, 6,,, 7, 5, 7 5, 5, 6, 5,, 7, 6, 7 5,, 5 7, 7, 7 5,, 5 5 5,,, 5, 6, 5,, 7,, 7,, 6, 5, 5 5,, 5, 5, 5,, 5, 5, 5,, 7 5,, 5, 5, 5, 5, 6, 6, 7, 5, 5, 5,,, 7,, 6, 5, 5,, 5, 5, 7, 7 5, 5, 5, 5, 5 6, 5,, 5, 5, Westheim 5, 6, 5, 5,,, 5, 5 5, 7 5,, 5 5, 5,, 5, 5,, 5, 5 5,, 5,, 5 5 7, 5, 5 5, 5, 5, 7 5, 5, 7, 6,, 5, 5, 5 6, 5, 5, 5, 7 5, 6 5,, 5, 5, 5, 5 5, 5, 5, 5, 5, 7, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5,, 5 5, 5, 7, 6 5, 5,, 6, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 6, 5,, 5, 5,,, 5 5, 7,, Lustadt 5, 5 5, 7, 6,, 5,, 6,, 7 5,,, 5 5, 5 5, 5 5, 7, 5,, 5,,, 5, 7, 6, 7 5,, 6, 5 5, 5,,, 7 5, 5, 5 5, 5,, 7, 6,, 54 54, 7, 5 5,, 6, 6, 6, 5, 5 5,,, 6, 7, 7, 6 5,, 6 5, 6,, 7, 7,,, 7, 7 5, 6, 7 5, 6 7,,,, 6,, 7, 7, 7 5, 6 5, 7, 7 5, 6, 7, 6 5, 5, 6, 6,,,, 7, 7, 6, 7 5,, 6,, 7,, 6, 5 5, 7 5,, 7,, 7,, 7, B35 5,, 5, 6,,, 5,,,,, 5,, 7 7,, 5,,, 6, 5 5, 6, 6, 6, 5, 5 5, 5, 5,,, 7 5, 7 5, 6, 7, 6, 5, 7, 5 5, 6, 5, 5,,, 7 5, 7 5, 5, 6, 5, 7, 5, 6, 7, 5,, 5, 5,, 6,, 5,, 7 5, 7 5, 7,, 6,, 7, 5 5 5, 5,, 6,, 6, 7 5, 7 5, 7, 6 5, 7,, 5, 6, 6, 5, 5,, 7, , 5, 5 5, 5, Verbandsgemeinde Lingenfeld Hauptstraße Lingenfeld Abbildung 1 Isophonenkarte Lärmindikator LDEN,, 6, 7,, 5, 6,, 5, 6, 7, 5, Projekt: 15-15_LAP Lingenfeld, 5, 7, 6,, 7 5, 6, 7, 6, 7, 7 5, 7 5,,,, 6, 7,, 6, 7 5, 7, 6,,,, 7, 5 5 6,, Blattgröße A1; Maßstab 1: m Bearbeiter: ssb GSB GbR Kastanienweg Nohfelden-Bosen Tel.: 6852/82664 Fax: 6782/ _1.sgs 2.res

14 Zeichenerklärung Straßenachse Emissionslinie Gebäude Nebengebäude Schule VG-Grenze 7, 6-dB(A)-Linie 5, 7,, 6, 5, 7, 7,, 6 6,, 5 7,, Pegelwerte LN, 5,,, 7, 6, 5 6,,, 7,,, 7,, 6, 6, 7,, in db(a), 5, 7 5,, 6,,, 7, 6,,,, 7,,, 5, 5, 6, 6, 7,, 5, 5, 4 5,, 7,, Schwegenheim, 6, 5, 6, 7,,, 5,,, , 5,, 7,, 5, 6, 4 5, 5 5,, 7, 6, 4 5, 4 5, 5,,, 6, 7, 4 5,, 5,,,, 7, 6, 4 5, 4 5,,, 5, 7,, 5, 6,, 4 5, 5, 6,,,, 4 5, 7,, 5,, 6, 7, 5,,,,,, 5, 7, 6,, 5,,, 5,,, 6, 5,, 6, 6, 5, 7, 7, 7, 6,,, 7, 6, 6 5,, 6 5, 7,, 5, 6, 7,, 7,, 5, 6, 5, 6,, 6,, 6, 6, 7,, 7, 7 7, 5, 6 5, 7, 6, 7,, <=5 <= <=6 <= <=7, 6,,, 5, 5 < 5 < < 6 < < 7 < 7,, 6, 7,, 6, 5,, 6, 7, 5, 7, 7 6, 6,, 7,,,,, 5, Weingarten 6, 7, 7,, 6,,, 6, 6, 7, 7,, 5 5, 5 5,, B9 6,, 7, 7,, 7,,, 7, 6,, 7, 6,,, 6,, 5,, 7,, 6, 5,, 6 7, 7, 5, 6,, 7, 4 5, 6, 5,, 6, 6 5,,, 4 5, 6 5,,, 7, 6, 5, , 7,, 6, 6, 5, 5, 6,, 7,, 6, 7, 7, 6,, 5 5, 6, 6, 5 5, 6,,,,, B272, 6 5, 6 5, 7,, 6, 7,, 5 5, 5 6, 6 5, 7, 6,, 7,,, 5, 4 5,, 7, 6 5, 7, 7, 6 5, 7, 7 6, 6 5, 6 5,, 7,, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 6,, 6,, 5 5, 5 5, 7, 5 6, 5, 5, 5, 7,, 4 5, 5,, 5, 7, 5, 5 5,, 5, 6, 6, Lingenfeld 5,, 5, 5, 5,,, 5, 5, 6, 5, 6 7,, 7,, 6,,,,, 6,, 5 7, 5 6 5,,,, 5, 6,,,, 4 5, 6, 4 5, 4 5, 5 5, 4 5, 6,,, 5 6,, 6, 7, 7, 6, 6 5, 6, 6,,, 6, 5,,, 6 5, 6,,, 6, 5, 6, 6 5,, 5, 7, 7, Westheim, 6 5,,,,,, 6 5,, 6, 6 5, 7, 7,, 5,, 6 5, 4 5, 5 5,, 5, 6,,, 6, 7, 7,, 5, 5 5, 4 5, 4 5,, 4 5, 4 5, 4 5, Lustadt,, 5,, 6,,, 5,, 7, 7, 4 5,, 6,,,,, 4 5,,,,, 4 5,, 5,,, 5, 6, 4 5, 4 5,, 6, 7, 7,,, 4 5,, 4 5,,,,,,,, 6, 54, 54,, 5 6 7, 7, 5, 5,,, 6, 5, 5 5,, 5 5, 7, 6, 7,, 6, 6,, 6, 7,, 7, 6 5, 7, 7, 5, 7, 6, 7, 6 5, 6, 6,, 6, 5 5, 7, 7, 6,,,, 5,,, 6, 5 5, 6 6 5,, 5, 7, 7, 6, 7,, 5, 7,, 6, 7,, B35 6, 6,,,, 7, 5, 5,,, 6 5, 7,, 4 5, 6, 5, 5, 6,, 4 5, 7,, 5 5,, 5, 5 5, 4 5, 6, 5, 6, 7, 4 5, 7, 4 5,, 7, 5,, 6,, 6, 7,,, 5, 6,, 6, 7, 5, 7, 4 5, 6 5, 6, 6, 7, 5,, 5, 5,, 6, 5, ,, 5, Abbildung 2 Isophonenkarte Lärmindikator LN 6,,, 6, 6 5, Verbandsgemeinde Lingenfeld Hauptstraße Lingenfeld Projekt: 15-15_LAP Lingenfeld 6, 6 5, 5,, 7, 7, 5,, 5, 7,,, 6, 6, 6, 6,, 7,, 5,,, 7,, 5,, 7, 5,, 6, 5 5, Blattgröße A1; Maßstab 1: m Bearbeiter: ssb GSB GbR Kastanienweg Nohfelden-Bosen Tel.: 6852/82664 Fax: 6782/ _2.sgs 2.res

15 Tabelle 3 Bereich Betroffenheitsanalyse Straßenverkehrslärm Betroffene Menschen Intervalle L DEN Intervalle L Night [db(a)] ungerundet EU-Rundung [db(a)] ungerundet EU-Rundung Gesamt >7 > Tabelle 4 Betroffene Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser Bereich Schwellenwerte [db(a)] Wohnungen Schulen Krankenhäuser Fläche in km² L DEN L DEN L DEN L DEN ungerundet EU-Rundung ungerundet ungerundet Gesamt > ,17 > - - 2,34 > - -, Bewertung der Zahl Betroffener Kurzfristiger Handlungsbedarf: Überschreitung der Grenzwerte der Lärmsanierung Bei Überschreitung der Werte von 7 db(a) L DEN bzw. 6 db(a) L Night besteht kurzfristig (in den nächsten fünf Jahren) dringender Handlungsbedarf. Hier ist die Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht auszuschließen; die Grenzwerte für Lärmsanierung an Bundesstraßen, die für Mischgebiete, Dorfgebiete und Kerngebiete 69 db(a) bzw. 59 db(a) betragen, werden überschritten. In der Verbandsgemeinde Lingenfeld werden in den Pegelbereichen 7 db(a) (L DEN ) bzw. 6 db(a) (L Night ) keine Betroffenen ermittelt. Aus diesem Grund wird kurzfristig kein Handlungsbedarf gesehen. Maßnahmen, die kurzfristig und mit geringen Kosten realisiert werden können, sollten selbstverständlich eingeführt werden. Schulen liegen nicht in Pegelbereichen, in denen die Grenzwerte für Lärmsanierung erreicht oder überschritten werden. Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite 13

16 2.6.2 Mittelfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) gehen davon aus, dass bei einer Unterschreitung der Werte von db(a) tags bzw. db(a) nachts eine gesundheitliche Gefährdung ausgeschlossen ist. In der Verbandsgemeinde Lingenfeld werden auch in den Pegelbereichen db(a) (L DEN ) bzw. db(a) (L Night ) keine Betroffenen ermittelt. Aus diesem Grund wird mittelfristig kein erhöhter Handlungsbedarf gesehen. Auch Schulen liegen nicht in Pegelbereichen, in denen gesundheitliche Gefährdungen nicht auszuschließen wären Langfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung von Belästigungen Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) gehen davon aus, dass bei einer Unterschreitung der Werte von 6 db(a) tags bzw. 5 db(a) nachts erhebliche Lärmbelästigungen gemindert sind. Die Anzahl Betroffener in den Pegelbereichen 6 db(a) (L DEN ) bzw. 5 db(a) (L Night ) ist in der Tabelle 5 dargestellt. Tabelle 5 Anzahl Betroffener mit Pegeln L DEN 6 db(a) bzw. L Night 5 db(a) Straße Betroffene mit L DEN 6 db(a) Betroffene mit L Night 5 db(a) Gesamt Zur Unterschreitung der o.a. Pegelwerte wären in der Umgebung der Hauptverkehrsstraßen Maßnahmen erforderlich. Zum Erreichen der Zielwerte ist ein langfristiges, durch den Bund und das Land zu entwickelndes Verkehrslärmschutzkonzept erforderlich. Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite 14

17 2.6.4 Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zu Lärmminderung Maßnahmen zur Lärmminderung sind nicht vorhanden bzw. geplant. 3 Maßnahmenkatalog zur Aktionsplanung 3.1 Kurz- und mittelfristige Maßnahmen Die o. a. Analyse der Lärmsituation aufgrund der Hauptverkehrsstraßen (B 9, B 35 und B 272) zeigt, dass vordringlich keine Maßnahmen im Aktionsplan erforderlich werden. Im Zuge der ung wurden dennoch mögliche Schallminderungsmaßnahmen entlang der B 9 (Lärmschutzwälle in der Nähe der Ortschaften Schwegenheim sowie Lingenfeld, Geschwindigkeitsreduktion auf der B 9 von Süden kommend auf 1 km/h) untersucht. Durch die Aufschüttung von Lärmschutzwällen können deutliche Pegelminderungen erzielt werden, jedoch sind enorme Kosten mit einer solchen Maßnahme verbunden 15. Im Gegensatz dazu bewirkt eine Reduktion der Geschwindigkeit auf der B 9 Richtung Schwegenheim von 12 auf 1 km/h kaum eine Pegelminderung (<1 db). Die Aktionsplanung bezieht sich auf Orte in der Umgebung von Hauptlärmquellen. In der Verbandsgemeinde Lingenfeld befinden sich diese Hauptverkehrsstraßen alle außerhalb der Ortschaften. Die tatsächlichen Lärmprobleme treten erfahrungsgemäß in den Ortsdurchfahrten auf. Deshalb gibt es im Zuge der ung in der Verbandsgemeinde Lingenfeld Bestrebungen, alle klassifizierten Straßen der Verbandsgemeinde nachzukartieren und in der ung entsprechend zu berücksichtigen. Ergänzende Berechnungen sollen für folgende Straßen innerhalb der Verbandsgemeinde durchgeführt werden: Freisbach Lingenfeld Lustadt Schwegenheim Weingarten OD L 57 (Hauptstraße, Weingartener Straße) OD L 57 (Neustadter Straße, Hohesteggasse, Kirchstraße, Hauptstraße, Altspeyerer Straße, Speyerer Straße) OD K 31 (Schwegenheimer Straße, Hauptstraße, Germersheimer Straße) OD K 3 (Obere Hauptstraße, Untere Hauptstraße, Kehrstraße) OD K 2 (Karl-Lehr-Straße, Angelstraße) OD K 4 (Lindenstraße) OD L 538 (Neustadter Straße, Hauptstraße, Westheimer Straße) OD L 537 (Harthäuser Straße, Lingenfelder Straße) OD L 57 (Schloßstraße, Hauptstraße, Germersheimer Straße) OD K 32 (Landauer Straße, Hauptstraße) OD K 4 (Bildgasse) 15 Untersucht wurden Lärmschutzwälle mit einer Höhe von 4 m und einer Gesamtlänge von 2,6 km. Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite 15

18 Westheim OD L 57 (Obere Straße, Untere Straße) OD L 538 (Jahnstraße, Lindenstraße, Hauptstraße, Holzmühlstraße) Das nachzukartierende Straßennetz umfasst etwa eine Länge von insgesamt 2 km. Derzeit liegen als aktuellste Verkehrsmengen für Landes- und Kreisstraßen nur die Verkehrsmengen aus der Bundesverkehrszählung 25 (BVZ 25) vor. Mit der Straßenverkehrszählung 215 gibt es hinsichtlich der Verkehrsmengen eine neue Datenbasis. Um den aktuellen Stand der Lärmsituation widerzuspiegeln, wird die Nachkartierung der o. g. Straßenabschnitte erst bei Vorliegen der aktuellen BVZ 215 erfolgen 16. Im Wesentlichen soll eine Geschwindigkeitsreduktion auf 3 km/h innerorts schalltechnisch untersucht werden. Dabei wird die Handreichung des ISIM (Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz) Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen zur Orientierung herangezogen. Neben der Pegelminderung 17 sollten hier ggf. auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden, wie bspw. die Ermöglichung einer gefahrlosen Querung der Fahrbahn durch Fußgänger, die besseren Reaktionsmöglichkeiten der Kfz-Führer auf Fußgängerüberwege, erhöhte Sicherheitsanforderungen im Straßenraum im Bereich von Kindertagesstätten, Schulen und Altenheimen. 3.2 Sonstige Maßnahmen Die Verbandsgemeinde Lingenfeld vertritt im Rahmen ihrer Zuständigkeit die nachfolgend genannten Grundsätze und Zielvorstellungen und wirbt bei den zuständigen Trägern der Straßenbaulast für eine Umsetzung derselben. In Bereichen mit erhöhtem Sicherheitsanspruch bzw. erhöhtem Gefährdungspotential (bspw. Schulen, Kindergarten, unübersichtlicher Streckenverlauf) sollte gemeinsam mit der Straßenverkehrsund der Polizeibehörde geprüft werden, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 3 km/h möglich ist. Der Einbau lärmmindernder Fahrbahnoberflächen bietet sich insbesondere dann an, wenn Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Zu beachten ist, dass die in den letzten Jahren entwickelten lärmmindernden Beläge (bspw. LOA 5D, LOA 5D GM) noch keine Regelbauweise sind. Bisherige Erfahrungen mit solchen Belägen zeigen neben einer erheblichen Pegelreduktion (3 bis 4 db bei 5 km / h 18 ) Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit und nur unwesentlich höhere Herstellungskosten als herkömmliche Beläge. Bei erforderlich werdenden Grunderneuerungen wird vorgeschlagen, auf al voraussichtlich Herbst / Winter 216 Durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen soll der Beurteilungspegel unter den Richtwert abgesenkt, mindestens jedoch eine Pegelminderung um 3 db(a) bewirkt werden. Dabei wird entsprechend den Vorgaben der RLS-9 aufgerundet. Vgl. Tabelle 3, S. 5, Umwelt-Bundesamt, Lärmmindernde Fahrbahnbeläge, Ein Überblick über den Stand der Technik, Texte 2/214, Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite 16

19 len innerörtlichen Straßenabschnitten, also auch auf solchen, die nicht Gegenstand der ung sind, lärmmindernde Beläge einzubauen. Ein nicht unerheblicher Anteil der im Gemeindegebiet auftretenden Verkehre ist innergemeindlicher Quell- und Zielverkehr. Durch langfristig wirksam werdende Maßnahmen sollte dieser verringert werden. Hierzu gehören bspw. die Förderung von Fußgänger- und Fahrradverkehr sowie ein attraktives Angebot des ÖPNV. Da bei Pkw bereits bei Geschwindigkeiten ab ca. 3 km/h das Reifen-Fahrbahn-Geräusch dominiert, kann durch den Einsatz lärmgeminderter Reifen eine Pegelreduktion erreicht werden. Auch lärmarme Lkw und kommunale Nutzfahrzeuge können einen Beitrag zur Verringerung der Lärmbelastung leisten. Um die Einhaltung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h bei Einfahrt in die Gemeinde sicherzustellen, sollten Maßnahmen, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit am Ortseingang erzwingen, in Betracht gezogen werden. Hierzu gehören bspw. Verengungen des Straßenquerschnitts sowie Überfahrungen. Diese könnten kombiniert werden mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 7 km/h vor dem Ortseingangsschild. Insbesondere bei Überfahrungen muss sichergestellt werden, dass es punktuell zu keiner Erhöhung der Lärmbelastung kommt. Eine Hinweisbeschilderung bzw. geeignete Fahrbahnmarkierung ist vorzunehmen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit innerorts kann durch die Anzeige der momentan gefahrenen Geschwindigkeit des Fahrzeugs bzw. häufigere Kontrollen unterstützt werden. Der ordnungsgemäße Zustand der Straßenoberflächen aller Straßen ist durch regelmäßige Kontrollen und ggf. Instandsetzungen sicherzustellen. Das Klappern von Schachtabdeckungen ( Kanaldeckel ) kann durch den Einsatz von Flüsterabdeckungen deutlich gemindert werden 19. Die Verbandsgemeinde Lingenfeld sollte darauf hinarbeiten, durch ein modernes, leistungsfähiges System des öffentlichen Personennahverkehrs eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zu erreichen 2. Gute Erfahrungen werden in Gemeinden bspw. mit kleinen Shuttlebussen, die bei Bedarf angefordert werden können, gemacht. Das bestehende System von Fahrrad- und Fußwegen sollte ausgeweitet werden, um insbesondere auch innergemeindliche motorisierte Individualverkehre ersetzen zu können. Durch eine verstärkte Aufklärung bspw. an Schulen, kann das Bewusstsein, dass Verzicht auf den MIV nicht mit einer Einschränkung an Mobilität verbunden sein muss, geweckt werden. Im Rahmen der Gemeindeentwicklung sollte darauf hingewirkt werden, dass insbesondere Einkaufsmöglichkeiten für Waren des täglichen Bedarfs in allen Ortsteilen vorhanden sind. Erfahrungen in anderen Gemeinden zeigen, dass sich solche Geschäfte zu kleinen Dienstleistungseinrichtungen entwickeln lassen, die als örtlicher Treffpunkt der Bürger angenommen werden. Deshalb ist besonders in deren Umfeld auf eine ansprechende, einladende Gestaltung mit Sitzgelegen u.a. Fa. Aco-Tiefbau GmbH, Büdelsdorf, Fa. Meierguss, Rahden Insbesondere auch bei der zu erwartenden weiteren Verteuerung und Verknappung fossiler Brennstoffe sollte das Gut Mobilität für die Bürger durch einen leistungsfähigen öffentlichen Personenverkehr sichergestellt werden. Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite 17

20 heiten, (kleinen) Grünflächen, Spielmöglichkeiten für Kinder und auf eine verträgliche Gestaltung der notwendigen Stellplatzflächen Wert zu legen. Diese Geschäfte sollten problemlos zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden können. Einkaufszentren auf der Grünen Wiese sollten nach Möglichkeit nicht mehr realisiert werden. Da insbesondere nichtakustische Faktoren bei der Lärmwahrnehmung eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen, sollten alle Möglichkeiten ergriffen werden, um auch durch kleine Maßnahmen das Wohnumfeld zu verbessern (Straßenraumgestaltung, Bänke, Grünstreifen, Bepflanzungen, Blumenbänke, Springbrunnen, Kunstobjekte u.v.a.m.). Die Wege zu Schulen und Kindergärten sollten so sicher gestaltet werden, dass die Kinder diese gefahrlos allein befahren bzw. begehen können und somit Bringfahrten zu den Einrichtungen unterbleiben können. Bei der Ausweisung von Baugebieten ist durch die Anwendung der DIN 185 Schallschutz im Städtebau gewährleistet, dass in lärmbelasteten Bereichen keine Neubaugebiete ohne die Konzeption von Lärmschutzmaßnahmen ausgewiesen werden. Bei der Aufstellung eines Verkehrsentwicklungsplans oder großräumiger Verkehrsuntersuchungen werden möglichst frühzeitig Aussagen zur schalltechnischen Verträglichkeit der geplanten Maßnahmen getroffen. Bei der Erneuerung der kommunalen Fahrzeugflotte und beim Ausschreiben von Leistungen des ÖPNV wird auf den Einsatz lärmarmer Fahrzeuge und lärmgeminderter Reifen geachtet. Die Bürger können via Internet bzw. Informationsbroschüren auf Möglichkeiten hingewiesen werden, zu einer lärmarmeren Fahrweise beizutragen (bspw. lärmgeminderte Reifen einsetzen zusätzlicher Synergieeffekt der Kraftstoffeinsparung, Eco-Drive, Vermeiden unsinniger Fahrten). Ferner kann hiermit auch auf die Vorteile für eine stärkere Nutzung nichtmotorisierter Mobilität hingewiesen werden. Im Bedarfsfalle kann der Auf- und Ausbau von Car-Sharing-Aktivitäten unterstützt werden. 3.3 Synergieeffekte Verkehrslärm ist kein monokausales Phänomen. Deshalb haben auch viele der vorgeschlagenen Maßnahmen keine eindimensionale Wirkung, sondern zeigen, insbesondere auch im Zusammenspiel, vielfältige Effekte. Einige Wirkungszusammenhänge sind im Folgenden dargestellt: Eine Verringerung der Geschwindigkeit kann bei einer damit verbundenen Verstetigung des Verkehrs auch zu einer Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und damit zu einer Abnahme des CO2- und Schadstoffausstoßes und zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Ein innerdörfliches Einkaufszentrum kann zu einer Erhöhung der Attraktivität beitragen und eine Begegnungsstätte für die Bewohner werden. Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite 18

21 Durch die Förderung von Fußgänger- und Fahrradverkehr sowie ÖPNV erhöht sich die touristische Attraktivität. Durch den Modalwechsel weg vom MIV kommt es zu einer Verringerung von Verkehren mit positiven Auswirkungen auf Luftqualität und CO 2 -Ausstoß. 3.4 Kosten-Nutzen-Analyse Zur Abschätzung der lärmbedingten Kosten 21 wird ein Ansatz verwendet, der die Steuerausfälle durch verlorengegangene Mieteinnahmen infolge der Lärmbelastung abschätzt. In diesem Ansatz sind andere externalisierte Kosten (bspw. Krankheitskosten, vor allem die Zunahme des Herzinfarktrisikos) nicht enthalten. Diese können aber abgeschätzt werden; sie betragen etwa 25 % der Immobilienwertverluste 22. Entsprechend den Aussagen in den LAI-Hinweisen zur Aktionsplanung 23 ist mit mietbezogenen Steuerverlusten von ca. 2 je db(a) über 5 db(a) je Einwohner und Jahr zu rechnen. Dem liegt ein mittlerer Mietverlust von 2 für jedes db(a) zugrunde, welches den Pegel von 5 db(a) (L DEN ) überschreitet, der je Einwohner und Jahr entsteht. Als Basis wurde der Lärmindikator L DEN im Bereich > db gewählt 24. Damit beträgt der mietbezogene Steuerverlust durch den Straßenverkehrslärm der betrachteten Straßenabschnitte etwa 5.3. Der mittlere Mietverlust für die Wohnungsvermieter und Immobilieneigentümer ist etwa um den Faktor 1 höher. Berücksichtigt man diesen und die gesundheitlichen Kosten des Lärms, so betragen die (externalisierten) Lärmkosten entlang der kartierten/betrachteten Straßenabschnitte für die Verbandsgemeinde Lingenfeld jährlich etwa Protokolle der öffentlichen Anhörung Der wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am vorgestellt und diskutiert. Der LAP wurde der Öffentlichkeit durch Auslegung vom bekannt gemacht. Die Offenlage wurde rege von den Bürgern genutzt, allerdings sind keine schriftlichen Anregungen und Bedenken vorgetragen worden. Parallel zur Entwurfsoffenlage wurden die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden beteiligt. Im Zuge dieser Beteiligung ist lediglich die Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz eingegangen. Diese Stellungnahme beinhaltet keine abwägungsrelevanten Sachverhalte und Anregungen. Eine Zusammenfassung der Stellungnahme und die fachliche Bewertung kann dem Anhang des Berichts entnommen werden. Der um die Stellungnahmen und deren Bewertung ergänzte LAP wurde vom in dem Haupt- und Finanzausschuss diskutiert und verabschiedet. Der Beschluss des LAP durch den Verbandsgemeinderat erfolgte am Eine Kosten-Nutzen-Analyse kann nur auf der Grundlage konkreter Maßnahmen durchgeführt werden. Vgl. K. Giering: Monetäre Bewertung des Straßenverkehrslärms, Lärmbekämpfung 4(29)2-23 Abschnitt 1 Bspw. wurden die Einwohner im Pegelbereich zwischen und 6 db(a) so betrachtet, als ob bei ihnen ein Pegel von 5+7,5 db(a), also der 5-dB(A)-Wert um 7,5 db(a) überschritten sei, usw. für die anderen Pegelklassen. Da für die Pegelklasse zwischen 5 db(a) keine Betroffenenzahlen zur Verfügung stehen, führt das nach diesem Modell zu einer deutlichen Unterschätzung der Steuerverluste. Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite 19

22 5 Literatur /1/ Richtlinie 22/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 22 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie) /2/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 213 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 76 des Gesetzes vom 31. August 215 (BGBl. I S. 1974, 1487) /3/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -16. BImSchV) vom 12. Juni 199, (BGBl. I, S. 136), letzte Änderung 18. Dezember. 214 /4/ Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung -34. BImSchV) vom 6. März 26 /5/ Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) vom 1. Mai 26 /6/ Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 9. Februar 27 /7/ Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR97) vom , zuletzt geändert am 25. Juni 21 /8/ Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom 23. November 27 /9/ LAI-Hinweise zur ung vom 3. März 211 /1/ Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen Umwelt und Gesundheit, Risiken richtig einschätzen, Deutscher Bundestag Drucksache 14/23 vom 15. Dezember 1999 /11/ Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen, Handreichung, Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz vom 3. Februar 216 /12/ Rechtsgutachten zum der VG Herxheim, Rechtsanwaltsbüro Wolfram Sedlak, Köln, vom 27. April 215 Erarbeitet durch Sandra Strünke-Banz GSB GbR Bosen, Bericht-Nr. 15_14_gut1 Seite 2

23 GSB GbR Tabelle A1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Nr. Träger Ergebnis/Inhalt der Stellungnahme Fachliche Stellungnahme Beschlussvorschlag 1 Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Schreiben vom (Posteingang): Verweis auf informativen Charakter der durch die ung erarbeiteten Feststellungen und Vorschläge, verbunden mit dem Verweis auf das Anwenden geltender nationaler Gesetze und Richtlinien. Im Hinblick auf Maßnahmen in einem kommen zwei Regelungsbereiche von vornherein nicht als Orientierung in Betracht. Die eine Gruppe betrifft Verwaltungsvorschriften, welche Sanierungen zum Gegenstand haben. Das sind also VLärmSchR 97 und die Lärmschutz-Richtlinien-StV Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. vom Die Entwicklung eines Lärmak- tionsplanes ist im rechtlichen Sinne nicht auf eine Sanierung ausgerichtet. (Rechtsgutachten RiBVerwG) Zu Der Hinweis auf ein durch Bund und Land zu entwickelndes Verkehrslärmschutzkonzept kann entfallen, da im Zusammenhang mit Lärmvorsorge und Lärmsanierung wirksame Konzepte für Bundes- und Landesstraßen bestehen. Eine Konzeptentwicklung ist dagegen für vorhandene kommunale und Kreisstraßen noch von den Kreisen, Städten und Gemeinden zu fordern.` Der erfasst die Lärmsituation an bestehenden Hauptverkehrsstraßen, die im Wesentlichen aus den klassifizierten Straßen (Bundes- und Landesstraßen) bestehen. Die Auswahl des kartierten Straßennetzes orientiert sich an die Vorgaben der EU- Umgebungslärmrichtlinie. Die Kartierungspflicht der Hauptverkehrsstraßen beginnt bei einer Durchschnittlichen Täglichen Verkehrsstärke von Kfz/24h. Die Verbandsgemeinde Lingenfeld nimmt darüber hinaus auch noch weitere Straßenabschnitte mit in die Lärmkartierung / ung auf, um Aussagen auch über Straßenabschnitte, die nicht zwingend der Kartierungspflicht unterliegen, zu erhalten. Lärmbrennprunkte werden in Lingenfeld im Wesentlichen entlang den innerorts gelegenen Landesstraßen erwartet. Hier ist neben der Lärmsanierung, die Aufgabe des Bundes bzw. Landes ist, auch in Zuge der es die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Bund/Land zur Konzepterstellung eines Lärmminderungsplans gefordert. Das Lärmsanierungsprogramm des Bundes für Bundesstraßen und in RLP auch Landesstraßen ist in keiner Weise ausreichend, den bspw. vom UBA ung Stufe II Verbandsgemeinde Lingenfeld Seite 1

24 GSB GbR Nr. oder SRU anvisierten Lärmschutzanspruch sicherzustellen. Träger Ergebnis/Inhalt der Stellungnahme Fachliche Stellungnahme Beschlussvorschlag Zu 3.1 (Seite 15, Abschnitt 2) Die Lärmsituation in den fraglichen Straßenabschnitten B9, B35 und B272 ist nach Lärmsanierungskriterien zu beurteilen. Eine aktuelle schalltechnische Überprüfung hat ergeben, dass die Auslösewerte der Lärmsanierung nicht überschritten werden. Damit kommen Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten des Straßenbaulastträgers nicht in Betracht. Auch der beschreibt im Kapitel 3.1, dass die Analyse der Lärmsituation der Hauptverkehrsstraßen B9, B35 und B272 ergeben hat, dass vordringlich keine Maßnahmen erforderlich werden. Zu 3.1 (S. 15/16 Abschnitt 3) Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur Minderung des Straßenverkehrslärms straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen durchzuführen. Über die Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen (z.b. Geschwindigkeitsbeschränkungen) aus Lärmschutzgründen entscheidet in einem gesonderten Verfahren gem. 4 Abs. 1 BIm- SchG und Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 StVO die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Die Entscheidung erfolgt auf der Grundlage der strengeren Vorgaben von Abs. 9 StVO und der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom (siehe Lärmschutz-Richtlinien-StV Punkt 1.4, Abs. 3, letzter Satz). Die moderne Rechtsprechung sieht die Rolle der Fachbehörde bei der Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen eingeschränkt, s. TUNE URL. Da bspw. in 7.3.1: Folge dieser Ansicht für die ung ist, dass die Gemeinde die Straßenverkehrsbehörde zwar intensiv einbinden, ihr also Gelegenheit zur Stellungnahme geben und diese auch bei der Planung in ihre Abwägung einstellen muss, aber nicht des Einvernehmens der Straßenverkehrsbehörde bedarf. Diese wiederum ist nach Erlass eines LAP verpflichtet, die Maßnahme Tempobeschränkung umzusetzen, wenn die weiteren rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere die tatbestandlichen Anforderungen für Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO, welche der Planungsträger (Gemeinde) bei der planerischen Abwägung zu prüfen und einzustellen hat, eingehalten sind. Diese Entscheidung ist stets eine Einzelfallentscheidung und wird unter anderem abgestellt auf: Die Überschreitung der auf Seite 7/8 des es benannten Richtwerte an der anliegenden Wohnbebauung (ermittelt nach RLS-9) Verweis auf Abschnitt 1 der vorliegenden Abwägung (Die Entwicklung eines es ist im rechtlichen Sinne nicht auf eine Sanierung ausgerichtet.) Ferner: 47d BImSchG ist auf die innerstaatlichen Umsetzungen der ung Stufe II Verbandsgemeinde Lingenfeld Seite 2

25 GSB GbR Nr. Träger Ergebnis/Inhalt der Stellungnahme Fachliche Stellungnahme Beschlussvorschlag Eine Minderung der Immissionspegel durch die verkehrsbeschränkende Umgebungslärm-Richtlinie 22/49/EG zentriert. Aus unionsrechtlicher Maßnahme um mindestens Sicht begründet dies einen Vorrang des es gegenüber 3 db(a) (Rundungsregel findet Anwendung: der im Übrigen unberührt bleibenden Regelung des StVO. 2,1 db(a)=3 db(a)). Durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 5 km/h auf 3 km/h werden rechnerische Pegelminderungen von 2,3-2,7 db(a) (abhängig vom Lkw-Anteil) erzielt, jedoch liegen sie unterhalb der Hörschwelle, so dass mit Vorwürfen der Betroffenen, wie die Maßnahme bringt nichts u rechnen ist. Hinzu kommt, dass innerorts die Stetigkeit des Verkehrs und Fahrbahneigenschaften wie (Rechtsgutachten im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau, Forsten Rheinland-Pfalz Zur Frage des rechtlichen Rahmens eines es (vgl. 47d BImSchG), seiner verfahrensmäßigen Aufstellung, der festgelegten Maßnahmen und seiner Umsetzung unter Beachtung des unionsrechtlichen Richtlinienrechts, RiBVerwG a.d. Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann, Hamburg/Berlin) Kanaldeckel, Schäden und Flickstellen einen höheren Einfluss auf die effektive Lärmentwicklung haben als die Geschwindigkeit. Pegelminderungen unter 3dB sind deutlich wahrnehmbar, das 3dB- Erhalt der Verkehrssicherheit und der Verkehrsfunktion (innerhalb geschlossener Ortschaften verweisen wir insbesondere auf Punkt 3.3a, Absatz 2 und 3 der Lärmschutz-Richtlinien-StV): Auf den Straßen des innerörtlichen Verkehrs (Bundes- Landes- und Kreisstraßen) und weiteren Hauptverkehrsstraßen bündelt sich der weiträumige und innerörtliche Verkehr und entlastet gleichzeitig die Wahrnehmbarkeitsargument ist wissenschaftlich nicht mehr haltbar. Untersuchungen haben ermittelt (TUNE URL), das auf untersuchten Strecken in Deutschland die angegebenen Mittelungspegel nach Anordnung auf Tempo 3 um 1,2 bis 3,6 db(a) sinken. Geschwindigkeitssenkungen bewirken laut Studien nicht nur eine Änderung des Mittelungspegels, sondern es wird darauf hingewiesen, dass bei Tempo 3 deutlich geringere Pegelschwankungen und niedrigere Spitzenpegel auftreten als bei Tempo 5. Dies spiegelt laut vorliegender Studie auch die Einschätzung der Anwohner wider. Laut TUNE URL wurde in keiner Untersuchung festgestellt, dass die Anordnung von Tempo 3 zu nennenswerten Verkehrsverlagerungen in andere Straßen geführt hätte oder sich der Verkehrsfluss verschlechtert hätte. Tendenziell werden neutrale bis positive Entwicklungen bei Wohngebiete. Einer Geschwindigkeitsbeschränkung der Verkehrssicherheit genannt. steht auf diesen Straßen in der Regel deren besonderen ung Stufe II Verbandsgemeinde Lingenfeld Seite 3

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