Verbandsgemeinde Bad Bergzabern. Lärmaktionsplanung Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog. Sankt Wendel, den

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1 Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Wendalinusstraße Sankt Wendel Tel Lärmaktionsplanung 2018 Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Sankt Wendel, den Bericht-Nr.: 1739_gut01

2 Lärmaktionsplanung 2018 Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Auftraggeber: Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern Königstraße Bad Bergzabern Auftrag vom: Aufgabenstellung: Bearbeitung: Bearbeiter: Zusammenstellung und Bewertung von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung in der Umgebung der gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie zu betrachtenden Hauptverkehrsstraßen in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern. GSB GbR Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Wendalinusstraße Sankt Wendel Telefon: / Prof. Dr. Kerstin Giering Dipl. Wirt-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Dieser Bericht besteht aus 22 Seiten und den Anhängen A und B. Bericht-Nr. 1739_gut01 Sankt Wendel, Prof. Dr. Kerstin Giering Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Bericht-Nr. 17_39_gut01

3 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einführung: Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung Lärmaktionsplan Zuständige Behörde... 6 Rechtlicher Hintergrund... 6 Geltende Grenzwerte... 6 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen... 8 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Bewertung der Zahl Betroffener Kurzfristiger Handlungsbedarf: Überschreitung der Grenzwerte der Lärmsanierung Mittelfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen Langfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung von Belästigungen Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zur Lärmminderung Hotspot-Analyse Maßnahmenkatalog zur Aktionsplanung Vorbemerkung Kurzfristige Maßnahmen in den Hotspotbereichen Mittelfristige/langfristige Maßnahmen Sonstige Maßnahmen Ruhige Gebiete Synergieeffekte Kosten-Nutzen-Analyse Verfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit Literatur Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite I

4 Tabellen Tabelle 1 Zeitliche Stufen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie... 4 Tabelle 2 Verkehrsparameter der betroffenen Straßen... 9 Tabelle 3 Zahl betroffener Menschen Tabelle 4 Zahl betroffener Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser sowie betroffene Fläche Tabelle 5 Zahl Betroffener mit Pegeln L DEN 70 db(a) bzw. L Night 60 db(a) Tabelle 6 Zahl Betroffener mit Pegeln L DEN 65 db(a) bzw. L Night 55 db(a) Tabelle 7 Zahl Betroffener mit Pegeln L DEN 60 db(a) bzw. L Night 50 db(a) Tabelle 8 Bad Bergzabern, Veränderung der Betroffenheit durch Geschwindigkeitsbeschränkung, Planfall Tabelle 9 Bad Bergzabern, Veränderung der Betroffenheit durch Geschwindigkeitsbeschränkung, Planfall Abbildungen im Anhang A Abbildung A01 Übersichtsplan über das kartierte Straßennetz Abbildung A02 Geschwindigkeitsplan, Abbildung A03 Isolinienkarte,, Lärmindex L DEN Abbildung A04 Isolinienkarte,, Lärmindex L Night Abbildung A05 Hotspot-Analyse, Bad Bergzabern, Lärmindex L DEN, Schwellenwert 70 db(a) Abbildung A06 Hotspot-Analyse, Bad Bergzabern, Lärmindex L DEN, Schwellenwert 65 db(a) Abbildung A4 Abbildung A5 Hotspot-Analyse, Bad Bergzabern, Lärmindex L Night, Schwellenwert 60 db(a) Hotspot-Analyse; Bad Bergzabern, Lärmindex L Night, Schwellenwert 55 db(a) Abbildung A6 Geschwindigkeitsplan, Nullfall und Planfall 1 Abbildung A10 Gebäudelärmkarte, Nullfall und Planfall 1 Abbildung A11 Geschwindigkeitsplan, Nullfall und Planfall 2 Abbildung A12 Gebäudelärmkarte, Nullfall und Planfall 2 Abbildung A13 Ruhige Gebiete Tabellen im Anhang B Tabelle B01 Öffentlichkeitsbeteiligung Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite II

5 1 Einführung: Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung Nach Aussagen des Umweltbundesamtes fühlen sich in Deutschland fast 60 % der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt, davon mehr als 10 % stark oder äußerst stark. Unter Lärm versteht man dabei Geräusche, die als unangenehm und belästigend empfunden werden. Lärm ist also die subjektive Bewertung von Schallereignissen. Neben der Belästigungsund Störwirkung kann Lärm, insbesondere wenn der Mensch ihm über lange Zeit ausgesetzt ist, auch gesundheitliche Gefährdungen mit sich bringen. So kann bspw. das Risiko für Herz-Kreislauf- Erkrankungen steigen. Aber auch mit dem durch den Verkehrslärm bedingten Wertverlust von Immobilien ist ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden verbunden. Deshalb wurde am 25. Juni 2002 vom Europäischen Parlament und vom Rat die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ( EU-Umgebungslärmrichtlinie ) verabschiedet 1. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern und ruhige Gebiete zu schützen. Die Umgebungslärmrichtlinie wurde mit der Neufassung des Sechsten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt. Die 47 a bis 47 f BImSchG beinhalten Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Aussagen zu den Zuständigkeiten, Zeiträumen und Anforderungen an Lärmkarten und Lärmaktionspläne. Dazu soll in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt (Lärmkartierung) und die Öffentlichkeit über das Ausmaß der Lärmbelastung informiert werden. In einem zweiten Schritt sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, um die Lärmbelastung verringern bzw. nicht weiter ansteigen lassen zu können (Lärmaktionsplanung). Hier werden Problemschwerpunkte identifiziert sowie ggf. Maßnahmen und Prioritäten festgelegt, um die Umweltqualität zu verbessern bzw. wo sie befriedigend ist zu erhalten. Verbindliche Auslösewerte oder Grenzwerte für die Lärmaktionsplanung sind in Rheinland-Pfalz nicht festgelegt. Die Richtlinie sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor: Zunächst waren in der Stufe I außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als Einwohner alle Hauptverkehrsstraßen 2 mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (DTV Kfz) und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als Zügen/Jahr zu berücksichtigen. Hinzu kamen Großflughäfen mit mehr als Flugbewegungen/Jahr. Die Lärmaktionsplanung der Stufe I war bis zum 18. Juli 2008 zu erstellen. In der Stufe II war außerhalb von Ballungsräumen mit mehr als Einwohner eine Lärmaktionsplanung für alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV Kfz) 1 2 Abl. L 189/12 vom Bundes- und Landesstraßen, mit aufgenommen in die landesweite Kartierung wurden Kreisstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über Kfz/d, sofern sie bereits in der Stufe II berücksichtigt worden sind Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 3

6 und alle Haupteisenbahnstrecken mit mehr als Zügen/Jahr bis zum durchzuführen. Das zeitlich gestaffelte Vorgehen ist in der Tabelle 1 dargestellt. Tabelle 1 Zeitliche Stufen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie Quelle Lärmkartierung zum Lärmaktionsplan zum Ballungsräume > Einwohner > Einwohner Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz / a > 3 Mio. Kfz / a Haupteisenbahnstrecken > Züge / a > Züge / a Großflughafen > Bewegungen / a Diese Lärmkarten/Lärmaktionspläne sind danach mindestens alle 5 Jahre zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren (2017/2018: sog. 3. Runde). Lärmaktionspläne sind außerdem bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation zu überprüfen und ggf. frühzeitig fortzuschreiben. Basis für die vorliegende Lärmaktionsplanung ist die Lärmkartierung der Stufe II (2012) bzw. der 3. Runde (2017). Die Lärmkartierung wurde vom Land Rheinland-Pfalz für die Kommunen unter Einwohner übernommen. Die Lärmkarten sind im Internet veröffentlicht unter Die Kartierungspflicht für die Haupteisenbahnstrecken liegt beim Eisenbahnbundesamt (EBA) 3. Die Aufstellung der Lärmaktionspläne für die Hauptverkehrsstraßen erfolgt gemäß 47e BImSchG durch die Gemeinden. Mit diesen Plänen sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich der Lärmminderung, geregelt werden 4. In Rheinland-Pfalz sind die Verbandsgemeinden, die verbandsgemeindefreien Gemeinden sowie die Städte für die Aufstellung der Lärmaktionspläne zuständig (Pflichtaufgabe). Die in den Plänen genannten Maßnahmen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt, sollten aber insbesondere auf die Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Über- 3 Die Ergebnisse der Lärmkartierung der Haupteisenbahnstrecken können unter folgendem Link abgerufen werden: Innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern verläuft keine Haupteisenbahnstrecke /49/EG, Artikel 8, (1) Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 4

7 schreitung relevanter Grenzwerte oder aufgrund anderer Kriterien ergeben, und insbesondere für die wichtigsten Bereiche gelten, wie sie in den strategischen Lärmkarten ausgewiesen werden. 5 Der 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erwähnt bei der Priorisierung auch die Berücksichtigung der Belastung durch mehrere Lärmquellen 6. Im Rahmen der Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist gemäß 47d Abs. 3 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes, der auf den Artikel 8 Abs. 7 der Richtlinie Bezug nimmt, eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen: Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen. 7 Lärmaktionspläne müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Diese sind im Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG formuliert. Demnach müssen die Aktionspläne zu den nachfolgenden Punkten Aussagen enthalten: Beschreibung der Hauptverkehrsstraßen, die zu berücksichtigen sind Zuständige Behörde Rechtlicher Hintergrund Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angaben von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Protokoll der öffentlichen Anhörung Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zu Lärmminderung Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten 5 Jahre geplant haben, einschließlich der Maßnahmen zum Schutzr Gebiete Langfristige Strategie Finanzielle Informationen (falls verfügbar): Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalyse, Kosten- Nutzen-Analyse Geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse der Aktionsplanung Gemäß Anhang VI, 2.8 ist der Kommission eine Zusammenfassung des Aktionsplans von nicht mehr als 10 Seiten zu übermitteln Ebenda Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005, BGBl. I S. 1794; 47d Abs. 1, Satz 3 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005, BGBl. I S. 1794; 47d Abs. 3 Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 5

8 2 Lärmaktionsplan 2.1 Zuständige Behörde Gemäß BImSchG 47e Abs. 1 sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans betraut. Königstraße Bad Bergzabern Telefon: / Fax: / Gemeindeschlüssel: Davon abweichend ist ab dem das EBA zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. 2.2 Rechtlicher Hintergrund Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ( EU-Umgebungslärmrichtlinie ), Abl. L 189/12 vom Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005, BGBl. I S ( 47a-f des BImSchG) Grundlage: Strategische Lärmkarten, die gemäß 47c BImSchG erstellt wurden; Vorliegen der Voraussetzungen des 47d BImSchG 2.3 Geltende Grenzwerte Aus den Regelungen der Lärmminderungsplanung ( 47 a ff. BImSchG) ergeben sich zwar Pflichten der zuständigen Behörden zur Erarbeitung von Lärmkarten und zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen, jedoch keine Schutzansprüche einzelner Bürger. Im deutschen Recht existieren für unterschiedliche Lärmarten (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Sportund Freizeitlärm) verschiedene Immissionsgrenzwerte und, Immissionsrichtwerte. Für die Lärmaktionsplanung gibt es keine Grenzwerte. Auch in Rheinland-Pfalz sind keine verbindlichen Auslösewerte oder Richtwerte für die Lärmaktionsplanung festgelegt. Die Grenz- und Richtwerte nach deutschem Recht können für die Bewertung der Lärmsituation zur Orientierung herangezogen werden, sie beruhen jedoch auf einem anderen Ermittlungsverfahren und sind daher nicht direkt vergleichbar mit den in der Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung als L DEN und L Night dargestellten Werten. Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 6

9 Die Grenz- und Richtwerte für Straßenverkehrslärm bzw. die Grenzwerte für Schienenverkehrslärm im nationalen Recht beziehen sich auf den Beurteilungszeitraum Tag (06.00 bis Uhr) bzw. Nacht (22.00 bis Uhr). Sie sind gebietsspezifisch und werden hier für Mischgebiete (MI) und Allgemeine Wohngebiete (WA) angegeben. Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Die Verkehrslärmschutzverordnung gilt für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen. Die Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmvorsorge) betragen für MI 64 db(a) tags und 54 db(a) nachts bzw. für WA 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts. Für den Straßenverkehrslärm sind zusätzlich die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) einschlägig. Die VLärmSchR 97 gelten u.a. 8 für bestehende Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes. In Rheinland-Pfalz werden die VLärmSchR 97 auch für Landesstraßen umfassend angewendet. Der Lärmschutz an bestehenden Straßen wird auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen als freiwillige Leistung gewährt 9. Die Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmsanierung) betragen für MI 69 db(a) tags und 59 db(a) nachts bzw. für WA 67 db(a) tags und 57 db(a) nachts. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm basieren auf 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV 2007). Sie gelten für bestehende Straßen und regeln vor allem Geschwindigkeits- und sonstige Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsverbote und Verkehrsumleitungen. Als ermessungsauslösende Schwelle zur Prüfung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen werden nach der ständigen Rechtsprechung die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV zu Grunde gelegt 10. Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz- Richtlinien-StV) ist mit der Verkehrsbehörde abzustimmen. Danach kommen straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen insbesondere in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort einen der folgenden Richtwerte überschreitet. In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen 70 db(a) zwischen und Uhr (tags) 60 db(a) zwischen und Uhr (nachts). In Kern-, Dorf- und Mischgebieten 72 db(a) zwischen und Uhr (tags) 62 db(a) zwischen und Uhr (nachts) Sie gelten nicht ausschließlich für bestehende Straßen (Lärmsanierung), sondern ebenso für die Maßnahmen nach den Grundsätzen der Lärmvorsorge und bei Entscheidungen wegen verbleibender Beeinträchtigungen. Vom Eigentümer ist ein Eigenanteil von 25 % zu übernehmen Vgl. Rechtsanwaltsbüro Wolfram Sedlak, Rechtsgutachten zum LAP der VG Herxheim, Köln, vom , S. 1 ff. Der Beurteilungspegel ist dabei nach RLS-90 zu berechnen. Da der L Night und der L rn sich nur geringfügig unterscheiden und die Abweichungen zwischen L DEN und L rt etwa 1 db betragen, liefern die Ergebnisse der Lärmkartierung ernstzunehmende Hinweise darauf, an welchen Gebäuden diese Richtwerte überschritten sind. Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 7

10 Gemäß dem Rechtsgutachten zum Lärmaktionsplan der VG Herxheim des Rechtsanwalts W. Sedlak, im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten setzt die Pflicht der Straßenverkehrsbehörde zu einer Ermessensausübung bei Erreichen der Werte der 16. BImSchV ein, während bei Überschreitung der Richtwerte der Lärmschutz- Richtlinie StV 2007 sich das Ermessen der Behörde bereits zu einer Pflicht zum Einschreiten verdichten kann. Eine umfassende Ermessensausübung ist deshalb auch dann geboten, wenn diese Werte (Lärmschutzrichtlinien-StV, Anm. d. V.) nicht erreicht werden, aber jedenfalls die sog. fachplanungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle (= Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV) überschritten wird.... Ebenso die Handreichung des ISIM (Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz) vom Februar Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen Die liegt im Süden des Landkreises Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz und umfasst die Ortsgemeinden Barbelroth, Birkenhördt, Böllenborn, Dierbach, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishornbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Klingenmüster, Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Oberotterbach, Oberschlettenbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach, Schweighofen, Steinfeld, Vorderweidenthal sowie die Stadt Bad Bergzabern. In der Verbandsgemeinde leben etwa Einwohner 12. Die Fläche umfasst etwa 165 km². Die Verbandsgemeinde ist über die Bundesstraßen 38 und 427 an das überregionale Straßenverkehrsnetz angebunden. Die Bundesautobahn 60 ist bei Landau zu erreichen. Die betroffenen Straßenabschnitte in der, die Berücksichtigung in der Lärmkartierung 2017 gefunden haben, sind: B 38 ca. 950 m (Weinstraße, Kapeller Straße) ca m (Weinstraße) ca. 100 m Eine Übersicht über den Kartierungsumfang gibt die Abbildung A01 im Anhang A; dabei sind neben den Hauptverkehrsstraße (Verkehrsaufkommen mehr als 3 Mio. Kfz jährlich) auch sonstige Straßen enthalten, die bereits in der Lärmkartierung Stufe II berücksichtigt wurden. Die kartierten Straßenabschnitte befinden sich in Niederhorbach und Bad Bergzabern. Weitere Straßenabschnitte in den anderen Ortsteilen sind nicht erfasst worden. Der kartierte Abschnitt der B 38 verläuft in der Ortsgemeinde Niederhorbach im Nordosten der Verbandsgemeinde. Die verläuft durch Bad Bergzabern nach Kapellen-Drusweiler. Die Landstraße 508 liegt in der Stadt Bad Bergzabern aufgerufen am Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 8

11 Folgende Verkehrsparameter liegen vor (s. Tabelle 2): Tabelle 2 Verkehrsparameter der betroffenen Straßen Straße Zählstelle und Lage B von Landauer Straße bis nordöstliche Gemeindegrenze von L508 bis Kreisverkehr Bahnhofstraße von Kreisverkehr Bahnhofstraße bis Zubringer B von Kreisverkehr Bahnhofstraße bis Landauer Straße DTV 13 Lkw- Anteil [%] ,0 2,0 4, ,7 1,3 3, ,8 1,7 4, ,1 1,4 3,5 Geschwindigkeit Pkw [km/h] Geschwindigkeit Lkw [km/h] 100/70 80/70 50/30 50/30 50/70 50/ Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Nach Aktualisierung der Verkehrsdaten hinsichtlich Geschwindigkeit und Straßenoberfläche (Pflaster im Bereich des Ludwigsplatzes) wurden die Raster- und Gebäudelärmkarten zur Ermittlung der Betroffenheiten neu berechnet. Die Abbildungen A03 und A04 (Isolinienkarten) im Anhang A spiegeln die Belastung durch Straßenverkehrslärm in der für die Lärmindizes L DEN 15 bzw. L Night 16 wider. Die Abbildungen zeigen flächenhaft die Geräuscheinwirkungen auf einer Höhe von 4 m über Gelände. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgten entsprechend den Vorgaben der 34. BImSchV sowie der vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS). In den Lärmkarten sind die Gebiete mit Pegeln von L DEN >50 db(a) und L Night >45 db(a) dargestellt. In der nachfolgenden Tabelle 3 sind die Betroffenenzahlen für die insgesamt ersichtlich. In der Tabelle 4 sind die Anzahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser sowie die betroffene Fläche aufgelistet Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Day, evening, night L DEN: Der L DEN ist ein mittlerer Pegel über das gesamte Jahr und beschreibt die Belastung über 24 Stunden: Day (Tag), Evening (Abend) und Night (Nacht). Die Berechnung des Pegels berücksichtigt in den Abend- und Nachtstunden einen Zuschlag von 5 db (Abend) bzw. 10 db (Nacht). Der L DEN wird zur Bewertung der allgemeinen Lärmbelastung herangezogen. Der L Night beschreibt den Umgebungslärm im Jahresmittel zur Nachtzeit ( Uhr) und dient zur Bewertung der Nachtruhe. Der Pegel enthält keinen weiteren Zuschlag. Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 9

12 Tabelle 3 Zahl betroffener Menschen Bereich Gesamt Betroffene Menschen Intervalle L DEN Intervalle L Night [db(a)] ungerundet EU-Rundung [db(a)] ungerundet EU-Rundung > > Tabelle 4 Zahl betroffener Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser sowie betroffene Fläche Bereich Schwellenwerte [db(a)] Wohnungen Schulen 17 Krankenhäuser Betroffene Fläche in km² L DEN L DEN L DEN ungerundet EU-Rundung ungerundet ungerundet Gesamt > ,34 > ,11 > ,00 Die höheren Betroffenheiten gegenüber der landesweiten Kartierung sind durch die o. a. Anpassungen im akustischen Modell bedingt. Zur Kennzeichnung der Wesentlichkeit der Änderung der Betroffenheit im Vergleich zur Stufe II wurde die Lärmkennziffer (LKZ) herangezogen. Sie ermöglicht es, jeweils durch einen Einzahlwert für den Lärmindikator L DEN bzw. L Night, die Veränderungen in den Betroffenenzahlen zu interpretieren. Die Lärmkennziffer berechnet sich nach LKZ N i1 n ( L i i L ) S mit N: Gesamtzahl Betroffener L i : Pegelwert für die Anzahl Betroffener n i L S : Schwellenwert. Der Schwellenwert beträgt für den L DEN 55 db(a), für den L Night 50 db(a). In der beträgt die LKZ für den L DEN in der II. Stufe: Die LKZ für den L DEN beträgt in der 3. Runde: Das entspricht einer Veränderung der LKZ für den L DEN um: -45,4 %. Die LKZ für den L Night in der II. Stufe beträgt: Die LKZ für den L Night beträgt in der 3. Runde: Zahl der belasteten Einzelgebäude. Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 10

13 Das entspricht einer Veränderung der LKZ für den L Night um: -48,0 %. Die LKZ hat sich deutlich verringert. Dies kann auf die deutliche Verringerung Verkehrsmengen oder auf eine deutliche Verringerung der Einwohnerdaten im Modell zurückzuführen sein. Im Vergleich zu den Betroffenenzahlen der Stufe II (2012) ist eine deutliche Abnahme in den Pegelklassen zu verzeichnen. Tabelle 5 Zahl betroffener Menschen (2012) Bereich Betroffene Menschen Intervalle L DEN Intervalle L Night [db(a)] ungerundet EU-Rundung [db(a)] ungerundet EU-Rundung Gesamt > > Die Zahl betroffener Menschen, die einem Lärmindex L DEN > 55 db(a) ausgesetzt sind, hat sich um 192 verringert, jene, die einem L Night > 50 db(a) ausgesetzt sind, um Bewertung der Zahl Betroffener Kurzfristiger Handlungsbedarf: Überschreitung der Grenzwerte der Lärmsanierung Bei Überschreitung der Werte von 70 db(a) L DEN bzw. 60 db(a) L Night besteht kurzfristig (in den nächsten fünf Jahren) dringender Handlungsbedarf. Hier ist die Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht auszuschließen; die Grenzwerte für Lärmsanierung an Bundesstraßen, die für Mischgebiete, Dorfgebiete und Kerngebiete 69 db(a) bzw. 59 db(a) betragen, werden überschritten. Die Zahl Betroffener in den Pegelbereichen 70 db(a) (L DEN ) bzw. 60 db(a) (L Night ) ist in der Tabelle 5 dargestellt. Tabelle 6 Zahl Betroffener mit Pegeln L DEN 70 db(a) bzw. L Night 60 db(a) Bereich Betroffene mit L DEN 70 db(a) Betroffene mit L Night 60 db(a) Gesamt In der besteht kurzfristig Handlungsbedarf zur Lärmminderung. Alle Betroffenen, die Pegeln ausgesetzt sind, die gesundheitliche Beeinträchtigung hervorrufen können, leben an der Bundesstraße 427. Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 11

14 Schulen und Krankenhäuser liegen in keinem Gebiet in Pegelbereichen, in denen die Grenzwerte für Lärmsanierung erreicht oder überschritten werden Mittelfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) gehen davon aus, dass bei einer Unterschreitung der Werte von 65 db(a) tags bzw. 55 db(a) nachts eine gesundheitliche Gefährdung ausgeschlossen ist. Bei der Überschreitung dieser Pegel kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Vorsorgewerte der 16. BImSchV für Kern-, Dorf- und Mischgebiete überschritten werden. Bei einem Neubau und einer wesentlichen Änderung von Straßen werden bei Erreichen dieser Werte Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Die Zahl Betroffener in den Pegelbereichen 65 db(a) (L DEN ) bzw. 55 db(a) (L Night ) ist in der Tabelle 6 dargestellt. Tabelle 7 Zahl Betroffener mit Pegeln L DEN 65 db(a) bzw. L Night 55 db(a) Straße Betroffene mit L DEN 65 db(a) Betroffene mit L Night 55 db(a) Gesamt In der besteht mittelfristig Handlungsbedarf, es gibt eine größere Zahl an Betroffenen, die Pegeln ausgesetzt sind, die gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können. Schulen und Krankenhäuser liegen in keinem Gebiet in Pegelbereichen, in denen gesundheitliche Gefährdungen nicht auszuschließen wären Langfristiger Handlungsbedarf: Vermeidung von Belästigungen Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) gehen davon aus, dass bei einer Unterschreitung der Werte von 60 db(a) tags bzw. 50 db(a) nachts erhebliche Lärmbelästigungen gemindert sind. Werden höhere Pegel dieser Größenordnung erreicht, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Vorsorgewerte der 16. BImSchV für Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete überschritten werden. Die Zahl Betroffener in den Pegelbereichen 60 db(a) (L DEN ) bzw. 50 db(a) (L Night ) ist in der Tabelle 7 dargestellt. Tabelle 8 Zahl Betroffener mit Pegeln L DEN 60 db(a) bzw. L Night 50 db(a) Straße Betroffene mit L DEN 60 db(a) Betroffene mit L Night 50 db(a) Gesamt Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 12

15 Zur Unterschreitung der o. a. Pegelwerte wären in der Umgebung der Hauptverkehrsstraßen Maßnahmen erforderlich. Zum Erreichen dieser Zielwerte ist ein langfristiges, durch den Bund und das Land bzw. für die vorhandenen kommunalen Straßen durch die Kommune zu entwickelndes Verkehrslärmschutzkonzept erforderlich. 2.7 Bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zur Lärmminderung Entlang der Ortsdurchfahrten der und in Bad Bergzabern wurden seitens des Straßenbaulastträgers keine Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt 18. Durch die im Bau befindliche Ortsumgehung der Bad Bergzabern wird eine verkehrliche Entlastung in der Ortdurchfahrt erreicht und damit kann auch die Lärmsituation verbessert werden. Mit der Fertigstellung der Maßnahme wird im Jahr 2026 gerechnet. 2.8 Hotspot-Analyse Zur Festlegung der Areale für vordringlichen und mittelfristigen Handlungsbedarf wurde eine Hotspot-Analyse durchgeführt. Diese zeigt Bereiche mit einer hohen Lärmbelastung (hier: > 70 db(a) und > 65 db(a) L DEN bzw. > 60 db(a) und > 55 db(a) L Night ) und einer hohen Einwohnerdichte. In den Abbildungen A05 und A06 sind die Hotspot-Bereiche über dem Schwellenwert von 70 db(a) bzw. 65 db(a) L DEN für die gesamte Verbandsgemeinde darstellt. Die Abbildungen A07 und A08 zeigen die Hotspot-Bereiche über dem Schwellenwert von 60 db(a) bzw. 55 db(a) L Night. Wohngebäude, an denen Pegel >67 db(a)/57 db(a) überschritten werden, sind je Pegelwert unterschiedlich eingefärbt. In der liegen die Hotspot-Bereiche entlang der (Weinstraße, Kapeller Straße) in der Stadt Bad Bergzabern. Sie erstrecken sich vom Ortseingang im Westen der Stadt (Weinstraße) bis kurz vor Ortsausgang im Osten (Höhe TÜV Kapeller Straße). Hier überschreiten die Pegel an vielen Wohngebäuden die Werte von 67dB(A) L DEN bzw. 57 db(a) L Night (diese Werte entsprechen den nach RLS-90 berechneten Immissionsgrenzwerten für Lärmsanierung für Allgemeine Wohngebiete). Daraus leitet sich ein kurzfristiger Handlungsbedarf zur Lärmminderung ab. In den übrigen Ortsgemeinden gibt es keine Überschreitungen der Schwellenwerte der Hotspot-Analyse durch die in der Lärmaktionsplanung berücksichtigten Straßenabschnitte. 18 Mail von Frau Neffgen, LBM vom Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 13

16 2.9 Maßnahmenkatalog zur Aktionsplanung Vorbemerkung Um eine spürbare Reduktion der Lärmbelastung zu erzielen, sind effektive Maßnahmen an der Quelle erforderlich. Als Maßnahmen hier kommen vor allem in Betracht: sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen Einsatz lärmmindernder Fahrbahnoberflächen Verringerung der Verkehre in Verbindung mit der Förderung des ÖPNV und des nichtmotorisierten Individualverkehrs Einsatz leiserer Fahrzeuge und Reifen. Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz- Richtlinien-StV 2007) ist mit der Verkehrsbehörde abzustimmen. Neben der Pegelminderung 19 sollten hier ggf. auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden, wie bspw. die Ermöglichung einer gefahrlosen Querung der Fahrbahn durch Fußgänger, die besseren Reaktionsmöglichkeiten der Kfz-Führer auf Fußgängerüberwege, erhöhte Sicherheitsanforderungen im Straßenraum im Bereich von Kindertagesstätten, Schulen und Altenheimen. Die Lärmbelastung im Hot-Spot-Bereich der (Weinstraße) im Westen der Stadt Bad Bergzabern kann durch eine Erweiterung der Tempo 30 -Zone nach Westen verringert werden. In dem vorliegenden Maßnahmenbericht wird diese Maßnahme und ihre Wirksamkeit näher in Planfall 1 betrachtet. Eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h in der gesamten Ortsdurchfahrt ist als Planfall 2 näher dargestellt. Hier wird neben der Bundesstraße 427 auch der kartierte Straßenabschnitt der berücksichtigt. Der Einbau lärmmindernder Fahrbahnoberflächen bietet sich insbesondere dann an, wenn Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Zu beachten ist, dass die in den letzten Jahren entwickelten lärmarmen Beläge (bspw. LOA 5D, SMA-LA, PMA) noch keine Regelbauweise sind. Bisherige Erfahrungen mit solchen Belägen zeigen neben einer erheblichen Pegelreduktion (3 bis 4 db bei 50 km/h 20, 21 ) Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit und nur unwesentlich höhere Herstellungskosten als herkömmliche Beläge Durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen soll der Beurteilungspegel unter den Richtwert abgesenkt, mindestens jedoch eine Pegelminderung um 3 db(a) bewirkt werden. Dabei wird entsprechend den Vorgaben der RLS-90 aufgerundet. Vgl. Tabelle 3, S. 52, Umwelt-Bundesamt, Lärmmindernde Fahrbahnbeläge, Ein Überblick über den Stand der Technik, Texte 20/2014, LAI-Hinweise zur Aktionsplanung, Zweite Aktualisierung vom , Abschnitt : Erfahrungen aus dem Konjunkturpaket II haben gezeigt, dass bei LOA 5D und fachgerechtem Einbau eine Pegelminderung von mindestens 3 db(a) in Ansatz gebracht werden kann. Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 14

17 Auf freiwilliger Basis gewährt der Bundes- und Landesbaulastträger auch Lärmschutzmaßnahmen (i. d. R. passive Maßnahmen wie der Einbau von Schallschutzfenster und Lüfter) im Rahmen der Lärmsanierung an bestehenden Straßen. Eine gesetzliche Grundlage und somit ein Anspruch hierfür besteht nicht 22. Passive Maßnahmen wurden durch den Baulastträger nicht durchgeführt; durch den Bau der geplanten Ortsumgehung wird dies auch in Zukunft nicht erfolgen. Ein nicht unerheblicher Anteil der im Gemeindegebiet auftretenden Verkehre ist innergemeindlicher Quell- und Zielverkehr. Durch langfristig wirksam werdende Maßnahmen sollte dieser verringert werden. Hierzu gehören bspw. die Förderung von Fußgänger- und Fahrradverkehr sowie ein attraktives Angebot des ÖPNV. Da bei Pkw bereits bei Geschwindigkeiten ab ca. 30 km/h das Reifen Fahrbahn-Geräusch dominiert, kann durch den Einsatz lärmmindernder Reifen eine Pegelreduktion erreicht werden. Auch lärmarme Lkw und kommunale Nutzfahrzeuge können einen Beitrag zur Verringerung der Lärmbelastung leisten. Das Errichten von Lärmschutzwänden ist im innerörtlichen Bereich an den betroffenen Straßenabschnitten aufgrund der räumlichen Situation nicht möglich Kurzfristige Maßnahmen in den Hotspotbereichen Aus den Hotspotbereichen (hohe Lärmbelastung und hohe Einwohnerdichte) lassen sich Aktionsbereiche ableiten. Für diese Aktionsbereiche werden kurzfristige Maßnahmen zur Lärmminderung untersucht. Da Fahrbahnsanierungen auf den untersuchten Straßenabschnitten mit hohen Belastungen in nächster Zeit aufgrund des guten Zustandes der Straßen nicht zu erwarten sind, wird im Lärmaktionsplan als kurzfristige Maßnahme eine Geschwindigkeitsreduktion von 50 auf 30 km/h im Westen der Stadt Bad Bergzabern untersucht (Planfall 1). Eine Ausdehnung der Geschwindigkeitsreduktion von 50 auf 30 km/h in der gesamten Ortsdurchfahrt (inkl. ) wird im Planfall 2 dargestellt. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung stellt im Rahmen der Lärmaktionsplanung formal eine kurzfristig und mit relativ geringem finanziellen Aufwand umsetzbare Maßnahme dar. Allerdings zeigen Untersuchungen und Erfahrungen mit dieser Maßnahme in anderen Gemeinden, dass zur langfristigen Einhaltung dieses Geschwindigkeitsniveaus flankierende Maßnahmen im Straßenraum, wie bspw. Reduzierungen der Fahrbahnbreite oder das Einrichten von Verkehrsinseln erforderlich sind. Ferner ist eine stetige Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeit notwendig (stationäre Blitzer oder Überwachung durch die Stadt). Die i. Allg. mit einer Verringerung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h einhergehende Verkehrsverstetigung bewirkt neben der Reduzierung des Mittelungspegels auch eine Verringerung der Maximalpegel um bis zu 7 db(a), wenn Beschleunigungen vermieden werden 23, Maßgebend für die Beurteilung der Lärmsituation ist die VLärmSchR 97, siehe dazu auch Kapitel 2.3. Antragsstellung kann nur durch den Eigentümer erfolgen, Vertretungen (z.b. Gemeinden) sind nicht antragsberechtigt. 23 LAI-Hinweise zur Aktionsplanung, Zweite Aktualisierung vom , Abschnitt Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 15

18 Eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Westen der Stadt Bad Bergzabern führt zu den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Reduktionen der Betroffenheiten. Tabelle 9 Intervalle in db(a) Bad Bergzabern, Veränderung der Betroffenheit durch Geschwindigkeitsbeschränkung, Planfall 1 Betroffene L DEN vorher Betroffene L DEN nachher Betroffene L DEN Differenz Betroffene L Night vorher Betroffene L Night nachher Betroffene L Night Differenz > Es kommt zu einer Verringerung der Zahl der Betroffenen im höchsten Pegelintervall. Damit einher gehen Erhöhungen der Betroffenheiten in darüber liegenden Pegelklassen. Gesundheitsgefährdende Pegel können dadurch noch nicht vermieden werden. In der nachfolgenden Tabelle 9 ist die Reduktion der Betroffenheiten dargestellt, welche bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 auf 30km/h in der gesamten Ortsdurchfahrt von Bad Bergzabern ( und ) erreicht wird. Tabelle 10 Intervalle in db(a) Bad Bergzabern, Veränderung der Betroffenheit durch Geschwindigkeitsbeschränkung, Planfall 2 Betroffene L DEN vorher Betroffene L DEN nachher Betroffene L DEN Differenz Betroffene L Night vorher Betroffene L Night nachher Betroffene L Night Differenz > Es kommt zu einer Verringerung der Zahl der Betroffenen in allen Pegelintervallen. Das Ziel, gesundheitsgefährdende Pegel zu vermeiden, wird dadurch noch nicht erreicht. Die Pegelreduktion durch die Geschwindigkeitsbegrenzung in Planfall 1 beträgt 2,5 db (nachts). Bei Geschwindigkeitsbegrenzung in der gesamten Ortsdurchfahrt (Planfall 2) beträgt die Pegelreduktion 2,6 db (nachts). Die Kriterien der Lärmschutz-Richtlinien-StV sind erreicht. Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten, sind Kontrollen zur Einhaltung der Geschwindigkeit unabdingbar. Eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für nur einen Tageszeitraum (Nacht) ist möglich. 24 Nicht alle Maßnahmen, die zur Verringerung der Lärmbelastung durchgeführt werden, können mit den vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm (VBUS) adäquat abgebildet werden, da diese nur Aussagen zu den Langzeit- Mittelungspegel zulassen. So führt z. B. die Verstetigung des Verkehrsflusses zu einer deutlichen Reduzierung der Belästigung, kann aber durch eine Berechnung auf Basis der VBUS nicht dargestellt werden; ebenso verhält es sich mit den Maximalpegeln. Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 16

19 2.9.3 Mittelfristige/langfristige Maßnahmen Bei erforderlich werdenden Grunderneuerungen wird vorgeschlagen, auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten, also auch auf solchen, die nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung sind, lärmmindernde Beläge einzubauen. Die Zu- und Abschläge für Fahrbahnoberflächen beziehen sich auf intakte Fahrbahnen. Häufig sind die Fahrbahnen jedoch schadhaft und verursachen aus diesem Grund erhöhte Emissionen. Der Ausgleich von Unebenheiten bei Schachtdeckeln wie auch die Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche führt häufig zu einer spürbaren Verbesserung der schalltechnischen Situation. In Bereichen mit erhöhtem Sicherheitsanspruch bzw. erhöhtem Gefährdungspotential (bspw. bei Schulen, Kindergärten, unübersichtlichem Streckenverlauf) sollte gemeinsam mit der Straßenverkehrs- und der Polizeibehörde geprüft werden, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h möglich ist. Zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs ist eine Ortsumgehungsstraße geplant. Es soll ein Tunnel entstehen, welcher die B 38 mit der L 427 und der außerhalb der Ortschaft verbindet. Die genaue Lage ist in der folgenden Abbildung dargestellt. Dieses Vorhaben soll im Rahmen der Planfeststellung bis 2025/26 abgeschlossen sein. Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 17

20 2.9.4 Sonstige Maßnahmen Die vertritt im Rahmen ihrer Zuständigkeit die nachfolgend genannten Grundsätze und Zielvorstellungen und wirbt bei den zuständigen Trägern der Straßenbaulast für eine Umsetzung derselben. Die genannten Maßnahmen sollen ebenfalls in den kommenden Jahren in den entsprechenden Fachplanungen vertieft werden, um konkrete Umsetzungsmöglichkeiten der vorgeschlagenen lärmmindernden Maßnahmen einschließlich der Finanzierung zu prüfen. Um die Einhaltung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bei Einfahrt in die Gemeinde sicherzustellen, sollten Maßnahmen, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit am Ortseingang erzwingen, in Betracht gezogen werden. Hierzu gehören bspw. Verengungen des Straßenquerschnitts sowie Überfahrungen. Diese könnten kombiniert werden mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h vor dem Ortseingangsschild. Insbesondere bei Überfahrungen muss sichergestellt werden, dass es punktuell zu keiner Erhöhung der Lärmbelastung kommt. Eine Hinweisbeschilderung bzw. geeignete Fahrbahnmarkierung ist vorzunehmen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit innerorts kann durch die Anzeige der momentan gefahrenen Geschwindigkeit des Fahrzeugs bzw. häufigere Kontrollen unterstützt werden. Der ordnungsgemäße Zustand der Straßenoberflächen aller Straßen ist durch regelmäßige Kontrollen und ggf. Instandsetzungen sicherzustellen. Das Klappern von Schachtabdeckungen ( Kanaldeckel ) kann durch den Einsatz von Flüsterabdeckungen deutlich gemindert werden 25. Die sollte darauf hinarbeiten, durch ein modernes, leistungsfähiges System des öffentlichen Personennahverkehrs eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zu erreichen 26. Gute Erfahrungen werden in Gemeinden bspw. mit kleinen Shuttlebussen, die bei Bedarf angefordert werden können, gemacht. Das bestehende System von Fahrrad- und Fußwegen sollte ausgeweitet werden, um insbesondere auch innergemeindliche motorisierte Individualverkehre ersetzen zu können. Durch eine verstärkte Aufklärung bspw. an Schulen, kann das Bewusstsein, dass Verzicht auf den MIV nicht mit einer Einschränkung an Mobilität verbunden sein muss, geweckt werden. Es sollte ein Konzept für Radschnellwegeverbindungen erstellt und umgesetzt werden. Im Rahmen der Gemeindeentwicklung sollte darauf hingewirkt werden, dass insbesondere Einkaufsmöglichkeiten für Waren des täglichen Bedarfs in allen Ortsteilen vorhanden sind. Erfahrungen in anderen Gemeinden zeigen, dass sich solche Geschäfte zu kleinen Dienstleistungseinrichtungen entwickeln lassen, die als örtlicher Treffpunkt der Bürger angenommen werden. Deshalb ist insbesondere in deren Umfeld auf eine ansprechende, einladende Gestaltung mit Sitzgelegenheiten, (kleinen) Grünflächen, Spielmöglichkeiten für Kinder und auf eine verträgliche Gestaltung der notwendigen Stellplatzflächen Wert zu legen. Diese Geschäfte sollten problemlos zu u. a. Fa. Aco-Tiefbau GmbH, Büdelsdorf, Fa. Meierguss, Rahden Insbesondere auch bei der zu erwartenden weiteren Verteuerung und Verknappung fossiler Brennstoffe sollte das Gut Mobilität für die Bürger durch einen leistungsfähigen öffentlichen Personenverkehr sichergestellt werden. Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 18

21 Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden können. Einkaufszentren auf der Grünen Wiese sollten nach Möglichkeit nicht mehr realisiert werden. Da insbesondere nichtakustische Faktoren bei der Lärmwahrnehmung eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen, sollten alle Möglichkeiten ergriffen werden, um auch durch kleine Maßnahmen das Wohnumfeld zu verbessern (Straßenraumgestaltung, Bänke, Grünstreifen, Bepflanzungen, Blumenbänke, Springbrunnen, Kunstobjekte u. v. a. m.). Die Wege zu Schulen und Kindergärten sollten so sicher gestaltet werden, dass die Kinder diese gefahrlos allein befahren bzw. begehen können und somit Bringfahrten zu den Einrichtungen unterbleiben können. Bei der Ausweisung von Baugebieten ist durch die Anwendung der DIN Schallschutz im Städtebau gewährleistet, dass in lärmbelasteten Bereichen keine Neubaugebiete ohne die Konzeption von Lärmschutzmaßnahmen ausgewiesen werden. Bei der Erneuerung der kommunalen Fahrzeugflotte und beim Ausschreiben von Leistungen des ÖPNV wird auf den Einsatz lärmarmer Fahrzeuge und lärmgeminderter Reifen geachtet. Die Bürger können via Internet bzw. Informationsbroschüren auf Möglichkeiten hingewiesen werden, zu einer lärmärmeren Fahrweise beizutragen (bspw. lärmgeminderte Reifen einsetzen zusätzlicher Synergieeffekt der Kraftstoffeinsparung, Eco-Drive, Vermeiden unsinniger Fahrten). Ferner kann hiermit auch auf die Vorteile für eine stärkere Nutzung nichtmotorisierter Mobilität hingewiesen werden. Im Bedarfsfalle kann der Auf- und Ausbau von Car-Sharing-Aktivitäten unterstützt werden Ruhige Gebiete Neben der Verringerung des Umgebungslärms ist es auch Ziel der Lärmaktionsplanung, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen (Vorsorgegedanke). Bei der Festlegung ruhiger Gebiete ist es zunächst unerheblich, ob es sich um bebaute oder unbebaute Gebiete handelt, vielmehr sollen die Bereiche nicht bzw. nicht in einem relevanten Umfang Verkehrs-, Industrie-, Gewerbe- und/oder Freizeitlärm ausgesetzt sein. Auf Bundes- und Landesebene erfolgte keine weitere Konkretisierung. Als ruhige Gebiete auf dem Land kommen insbesondere auch großflächige Gebiete in Frage, die keiner der o. g. Lärmarten ausgesetzt sind und von Menschen zur Erholung z. B. für ausgedehnte Spaziergänge genutzt werden. Die LAI-Hinweise geben als Anhaltspunkt für ein ruhiges Gebiet Pegelwerte von L DEN < 40 db(a) an 27. Bei der Festlegung der zu schützenden ruhigen Gebiete durch die zuständige Behörde handelt es sich entsprechend 47d Abs. 6 BImSchG i. V. m. 47 Abs. 6 Satz 2 BImSchG um planungsrechtliche Festlegungen, die von den zuständigen Planungsträgern zu berücksichtigen sind. Damit sind sie in allen relevanten Planungen als ein aus dem Lärmaktionsplan resultierender Belang zu beachten. 27 LAI-Hinweise zur Aktionsplanung, Zweite Aktualisierung vom , Abschnitt 5 Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 19

22 Die legt folgende ruhige Gebiete fest, welche insbesondere auch der Naherholung der Bürger der Stadt Bad Bergzabern dienen: Städtischer Kurpark im Westen des Stadtgebiets Bad Bergzabern Waldgebiet Bienwald im Süden der Verbandsgemeinde Der Kurpark umfasst eine Fläche von rund 4,4 ha. Mit einer Fläche von knapp ha handelt es sich beim Bienwald um ein sehr großes, ruhiges Gebiet innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern. Die Lage der ruhigen Gebiete kann der Abbildung A13 im Anhang A entnommen werden Synergieeffekte Verkehrslärm ist kein monokausales Phänomen. Deshalb haben auch viele der vorgeschlagenen Maßnahmen keine eindimensionale Wirkung, sondern zeigen, insbesondere auch im Zusammenspiel, vielfältige Effekte. Einige Wirkungszusammenhänge sind im Folgenden dargestellt: Eine Verringerung der Geschwindigkeit kann bei einer damit verbundenen Verstetigung des Verkehrs auch zu einer Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und damit zu einer Abnahme des CO 2 - und Schadstoffausstoßes und zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Durch die Förderung von Fußgänger- und Fahrradverkehr sowie ÖPNV erhöht sich die touristische Attraktivität. Durch den Modalwechsel weg vom MIV kommt es zu einer Verringerung von Verkehren mit positiven Auswirkungen auf Luftqualität und CO 2 -Ausstoß Kosten-Nutzen-Analyse Umgebungslärm verursacht volkswirtschaftlich gesehen anfallende Lärmschadenskosten, z. B. Gesundheitskosten, Kosten aufgrund von erhöhter Belästigungen und Immobilienwertverluste. Da die Kosten i. d. R. nicht vom Lärmverursacher getragen werden, werden diese volkswirtschaftlich gesehen als externe Kosten bezeichnet. Zur Abschätzung der lärmbedingten Kosten 28 wird ein Ansatz verwendet, der die Steuerausfälle durch verlorengegangene Mieteinnahmen infolge der Lärmbelastung abschätzt. In diesem Ansatz sind andere externalisierte Kosten (bspw. Krankheitskosten, vor allem die Zunahme des Herzinfarktrisikos) nicht enthalten. Diese können aber abgeschätzt werden; sie betragen etwa 25 % der Immobilienwertverluste 29. Entsprechend den Aussagen in den LAI-Hinweisen zur Aktionsplanung 30 ist mit mietbezogenen Steuerverlusten von ca. 2 je db(a) über 50 db(a) je Einwohner und Jahr zu rechnen. Dem liegt LAI-Hinweise, Stand , Abschnitt 10 Vgl. K. Giering: Monetäre Bewertung des Straßenverkehrslärms, Lärmbekämpfung 4(2009) Eine Kosten-Nutzen-Analyse kann nur auf der Grundlage konkreter Maßnahmen durchgeführt werden. Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 20

23 ein mittlerer Mietverlust von 20 Euro für jedes db(a) zugrunde, welches den Pegel von 50 db(a) (L DEN ) überschreitet, der je Einwohner und Jahr entsteht. Als Basis wurde der Lärmindex L DEN im Bereich > 55 db(a) gewählt 31. Damit beträgt der mietbezogene Steuerverlust pro Jahr; der mittlere Mietverlust für die Wohnungsvermieter und Immobilieneigentümer ist etwa um den Faktor 10 höher. Berücksichtigt man diesen und die gesundheitlichen Kosten des Lärms, so betragen die (externalisierten) Lärmkosten für die jährlich etwa ; dabei ist nur das kartierte Straßennetz berücksichtigt! 3 Verfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit Neben der Beurteilung der Lärmsituation und Bewertung der einzelnen Maßnahmen durch schalltechnische Berechnungen steht bei der Lärmaktionsplanung insbesondere auch die Öffentlichkeitsbeteiligung im Mittelpunkt. Aus diesem Grund werden sowohl die Bürger also auch die Träger Öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereich von der Lärmaktionsplanung berührt sein kann, einbezogen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde in der Verbandsgemeinderatssitzung am vorgestellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt mit der Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses und des Entwurfs des Lärmaktionsplanes. Den Bürgern der wurde ermöglicht, innerhalb einer Frist von 4 Wochen Stellungnahmen zum Entwurf in schriftlicher Form abzugeben. Die Unterlagen lagen vom bis zum zur öffentlichen Einsicht im Rathaus aus. Die TöB wurden in schriftlicher Form über den Entwurf des Lärmaktionsplans informiert und um schriftliche Stellungnahmen innerhalb des oben genannten Zeitraums gebeten. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die in der Tabelle B01 im Anhang B zusammengefassten Anregungen vorgebracht und bewertet. Der Aktionsplan wurde am im Verbandsgemeinderat beschlossen. Die Information der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten erfolgt im Januar Bspw. wurden die Einwohner im Pegelbereich zwischen 55 und 60 db(a) so betrachtet, als ob bei ihnen ein Pegel von 50+7,5 db(a), also der 50-dB(A)-Wert um 7,5 db(a) überschritten sei, usw. für die anderen Pegelklassen. Da für die Pegelklasse zwischen db(a) keine Betroffenenzahlen zur Verfügung stehen, führt das nach diesem Modell zu einer deutlichen Unterschätzung der Steuerverluste. Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 21

24 4 Literatur /1/ Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie) /2/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 183 G, Inkrafttreten der letzten Änderung 05. April 2017 /3/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, (BGBl. I, S. 1036), letzte Änderung 18. Dezember /4/ Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung -34. BImSchV) vom 06. März 2006 /5/ Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) vom 10. Mai 2006 /6/ Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 09. Februar 2007 /7/ Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR97) vom , zuletzt geändert am 25. Juni 2010 /8/ Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom 23. November 2007 /9/ LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung vom 3. März 2011 /10/ LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung vom 9. März 2017 /10/ Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen Umwelt und Gesundheit, Risiken richtig einschätzen, Deutscher Bundestag Drucksache 14/2300 vom 15. Dezember 1999 /11/ Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen, Handreichung, Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz vom 03. Februar 2016 /12/ Rechtsgutachten zum Lärmaktionsplan der VG Herxheim, Rechtsanwaltsbüro Wolfram Sedlak, Köln, vom 27. April 2015 Erarbeitet durch Prof. Dr. Kerstin Giering Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz GSB GbR Sankt Wendel, Bericht-Nr. 17_39_gut01 Seite 22

25 Anhang Abbildungen im Anhang A Abbildung A07 Übersichtsplan über das kartierte Straßennetz Abbildung A08 Geschwindigkeitsplan, Abbildung A09 Isolinienkarte,, Lärmindex L DEN Abbildung A04 Isolinienkarte,, Lärmindex L Night Abbildung A05 Hotspot-Analyse, Bad Bergzabern, Lärmindex L DEN, Schwellenwert 70 db(a) Abbildung A06 Hotspot-Analyse, Bad Bergzabern, Lärmindex L DEN, Schwellenwert 65 db(a) Abbildung A10 Hotspot-Analyse, Bad Bergzabern, Lärmindex L Night, Schwellenwert 60 db(a) Abbildung A11 Hotspot-Analyse; Bad Bergzabern, Lärmindex L Night, Schwellenwert 55 db(a) Abbildung A12 Geschwindigkeitsplan, Nullfall und Planfall 1 Abbildung A10 Gebäudelärmkarte, Nullfall und Planfall 1 Abbildung A11 Geschwindigkeitsplan, Nullfall und Planfall 2 Abbildung A12 Gebäudelärmkarte, Nullfall und Planfall 2 Abbildung A13 Ruhige Gebiete Tabellen im Anhang B Tabelle B01 Öffentlichkeitsbeteiligung Bericht-Nr. 17_39_gut01 Anhang

26 Zeichenerklärung Straße Hauptgebäude Nebengebäude Schule Krankenhaus Gemeindegrenze Oberhofen Pleisweiler B Niederhorbach Bad Bergzabern Oberhausen Kapellen-Drusweiler Oberhofen Pleisweiler B Abbildung A01 Übersichtsplan über das kartierte Straßennetz Niederhorbach Projekt Lärmaktionsplanung 2018 Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Auftraggeber Königstraße Bad Bergzabern Kapellen-Drusweiler Blattgröße A1; Maßstab 1: dsm01_a01.sgs Bearbeiter:jr res Bad Bergzabern m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Wendalinusstraße Sankt Wendel / schall@gsb-gbr.de

27 Zeichenerklärung T30 Oberhofen T50 T70 T100 Hauptgebäude Nebengebäude Pleisweiler B Schule Krankenhaus Niederhorbach Abbildung A02 Geschwindigkeitsplan Kapellen-Drusweiler Projekt Lärmaktionsplanung 2018 Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Bad Bergzabern Auftraggeber Königstraße Bad Bergzabern Blattgröße A1; Maßstab 1:7.000 Bearbeiter:jr ge01_a02.sgs res m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Wendalinusstraße Sankt Wendel / schall@gsb-gbr.de

28 Zeichenerklärung Straße Hauptgebäude Nebengebäude Schule Krankenhaus Gemeindegrenze 70 db(a)-linie Lärmindex L DEN in 4 m Höhe über Gelände in db(a) 50 < <=55 55 < <=60 60 < <=65 65 < <=70 70 < <=75 75 < Abbildung A03 Isolinienkarte Lärmindex L DEN Berechnungshöhe: 4 m über Grund Projekt Lärmaktionsplanung 2018 Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Oberhofen Pleisweiler Bad Bergzabern Niederhorbach Kapellen-Drusweiler B m Auftraggeber Königstraße Bad Bergzabern Blattgröße A1; Maßstab 1:6.000 Bearbeiter:jr rlk01_a03.sgs 2.res Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Wendalinusstraße Sankt Wendel / schall@gsb-gbr.de

29 Zeichenerklärung Straße Hauptgebäude Nebengebäude Schule Krankenhaus Gemeindegrenze 60 db(a)-linie Lärmindex L Night in 4 m Höhe über Gelände in db(a) 45 < <=50 50 < <=55 55 < <=60 60 < <=65 65 < <=70 70 < Abbildung A04 Isolinienkarte Lärmindex L Night Berechnungshöhe: 4 m über Grund Projekt Lärmaktionsplanung 2018 Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Auftraggeber Oberhofen Pleisweiler Bad Bergzabern Niederhorbach Kapellen-Drusweiler B m Königstraße Bad Bergzabern Blattgröße A1; Maßstab 1:6.000 Bearbeiter:jr rlk02_a04.sgs 2.res Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Wendalinusstraße Sankt Wendel / schall@gsb-gbr.de

30 Zeichenerklärung Straße Hauptgebäude Nebengebäude Schule Oberhofen Krankenhaus Gemeindegrenze Pleisweiler B Niederhorbach Über Schwellenwert (L DEN )-70 db(a) in Einw. / km² <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Gebäude L DEN in db(a) <=67,0 67,0< <=68,0 68,0< <=69,0 69,0< <= < <=71,0 71,0< <=72,0 72,0< Abbildung A05 Hotspot-Analyse Lärmindex L DEN Schwellenwert: 70 db(a) Projekt Lärmaktionsplanung 2018 Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Kapellen-Drusweiler Auftraggeber Königstraße Bad Bergzabern Blattgröße A1; Maßstab 1:6.000 glk01_a05.sgs Bearbeiter:jr res Bad Bergzabern m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Wendalinusstraße Sankt Wendel / schall@gsb-gbr.de

31 Zeichenerklärung Straße Hauptgebäude Nebengebäude Schule Oberhofen Krankenhaus Gemeindegrenze Pleisweiler B Niederhorbach Über Schwellenwert (L DEN )-65 db(a) in Einw. / km² <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Gebäude L DEN in db(a) <=67,0 67,0< <=68,0 68,0< <=69,0 69,0< <= < <=71,0 71,0< <=72,0 72,0< Abbildung A06 Hotspot-Analyse Lärmindex L DEN Schwellenwert: 65 db(a) Projekt Lärmaktionsplanung 2018 Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Kapellen-Drusweiler Auftraggeber Königstraße Bad Bergzabern Blattgröße A1; Maßstab 1:6.000 glk02_a06.sgs Bearbeiter:jr res Bad Bergzabern m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Wendalinusstraße Sankt Wendel / schall@gsb-gbr.de

32 Zeichenerklärung Straße Hauptgebäude Nebengebäude Schule Oberhofen Krankenhaus Gemeindegrenze Pleisweiler B Niederhorbach Über Schwellenwert (L Night )-60 db(a) in Einw. / km² <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Gebäude L Night in db(a) <=57,0 57,0< <=58,0 58,0< <=59,0 59,0< <= < <=61,0 61,0< <=62,0 62,0< Abbildung A07 Hotspot-Analyse Lärmindex L Night Schwellenwert: 60 db(a) Projekt Lärmaktionsplanung 2018 Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Kapellen-Drusweiler Auftraggeber Königstraße Bad Bergzabern Blattgröße A1; Maßstab 1:6.000 glk03_a07.sgs Bearbeiter:jr res Bad Bergzabern m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Wendalinusstraße Sankt Wendel / schall@gsb-gbr.de

33 Zeichenerklärung Straße Hauptgebäude Nebengebäude Schule Oberhofen Krankenhaus Gemeindegrenze Pleisweiler B Niederhorbach Über Schwellenwert (L Night )-55 db(a) in Einw. / km² <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Gebäude L Night in db(a) <=57,0 57,0< <=58,0 58,0< <=59,0 59,0< <= < <=61,0 61,0< <=62,0 62,0< Abbildung A08 Hotspot-Analyse Lärmindex L Night Schwellenwert: 55 db(a) Projekt Lärmaktionsplanung 2018 Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Kapellen-Drusweiler Auftraggeber Königstraße Bad Bergzabern Blattgröße A1; Maßstab 1:6.000 glk04_a08.sgs Bearbeiter:jr res Bad Bergzabern m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Wendalinusstraße Sankt Wendel / schall@gsb-gbr.de

34 Zeichenerklärung T30 T50 T70 Hauptgebäude Nebengebäude Schule Nullfall ohne Temporeduzierung Abbildung A09 Geschwindigkeitsplan Planfall 1 oben: Nullfall ohne Temporeduzierung unten: Planfall mit Temporeduzierung Projekt Lärmaktionsplanung 2018 Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Auftraggeber Königstraße Bad Bergzabern Blattgröße A1; Maßstab 1:3.000 ge02_a09.sgs Bearbeiter:jr res m Planfall mit Temporeduzierung Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Wendalinusstraße Sankt Wendel / schall@gsb-gbr.de

35 Zeichenerklärung Straße Hauptgebäude Nebengebäude Schule Gebäude L DEN in db(a) <=67,0 67,0< <=68,0 68,0< <=69,0 69,0< <= < <=71,0 71,0< <=72,0 72,0< Nullfall ohne Temporeduzierung Abbildung A10 Gebäudelärmkarte Planfall 1 oben: Nullfall ohne Temporeduzierung unten: Planfall mit Temporeduzierung Projekt Lärmaktionsplanung 2018 Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Auftraggeber Königstraße Bad Bergzabern Blattgröße A1; Maßstab 1:3.000 glk05_a10.sgs Bearbeiter:jr res m Planfall mit Temporeduzierung Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Wendalinusstraße Sankt Wendel / schall@gsb-gbr.de

36 Zeichenerklärung T30 T50 T70 Hauptgebäude Nebengebäude Schule Nullfall ohne Temporeduzierung Abbildung A11 Geschwindigkeitsplan Planfall 2 oben: Nullfall ohne Temporeduzierung unten: Planfall mit Temporeduzierung Projekt Lärmaktionsplanung 2018 Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Auftraggeber Königstraße Bad Bergzabern Blattgröße A1; Maßstab 1:3.000 ge03_a11.sgs Bearbeiter:jr res m Planfall mit Temporeduzierung Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Wendalinusstraße Sankt Wendel / schall@gsb-gbr.de

37 25,2 27,2 32,6 24,9 24,4 25,0 42,3 52,0 72,2 31,5 31,6 27,4 28,0 31,4 33,1 33,0 30,6 31,5 30,1 30,2 26,8 25,9 29,2 32,5 32,3 26,3 32,1 32,1 31,8 30,6 31,4 28,5 30,5 27,9 30,2 31,1 28,6 28,6 32,6 30,5 30,2 33,0 31,4 30,1 32,7 28,7 28,6 28,7 30,9 29,3 31,7 31,1 31,1 28,0 31,0 32,0 29,3 30,8 33,0 32,6 31,9 33,1 29,0 31,7 32,2 25,2 30,0 23,9 26,8 33,3 33,1 33,7 29,3 26,8 27,8 27,7 31,4 27,5 31,8 31,2 30,6 30,531,2 29,2 26,5 29,2 33,0 27,5 30,8 30,6 24,7 31,1 30,5 26,8 26,8 25,1 28,3 26,4 30,8 29,5 29, ,8 32, , ,2 32,4 30,2 26,8 28,1 28,4 27,4 33,0 26,8 28,1 30,4 28, ,0 33,1 33,0 27,9 28,2 29,9 28,7 29,2 30,9 30,2 31,5 28,2 28,8 33,0 30,8 31,6 33,1 32,2 25,8 26,0 25,6 27,6 31,3 30,5 33,0 33,0 28,1 28,5 31,8 31,8 32,0 31,5 29,3 32,1 31,8 30,7 30,8 31,7 31,8 28,1 26,4 28,2 27,3 27,6 26,4 27,3 30,9 26,5 26,3 27,6 33,3 33,6 27,1 27,2 33,6 24,8 29,2 31,8 32,1 31,5 32,6 29,1 30,1 22,4 32,7 30,9 31,8 26,9 26,125,8 29,2 29,4 30,8 32,7 28,1 32,6 31,8 32,0 32,1 30,3 29,8 28,7 29,0 29,5 30,3 30,4 30,6 30,8 30,1 31,0 31,8 30,3 29,5 29,4 30,4 29,4 31,3 33,1 43,0 43,6 30,7 31,5 29,3 41,9 42,0 42,9 42,0 32,3 33,7 41,8 33,0 31,931,2 41,8 33,1 32,5 32,5 29,4 29,1 29,5 31,1 28,5 31,8 31,6 28,2 27,9 32,5 46,2 52,2 44,8 31,8 55,7 57,3 54,4 51,6 31,2 43,1 44,2 44,6 43,6 42,8 31,9 27,7 29,7 44,5 52,9 29,7 32,2 44,2 28,6 28,0 30,3 31,1 30,9 29,7 28,5 32,0 32,6 33,1 31,8 28,2 29,8 30,9 30,4 32,4 32,1 33,6 32,3 31,1 31,0 31,9 33,6 32,7 29,3 32,6 72,7 58,4 52,7 31,6 71,1 43,4 43,1 45,1 44,2 45,7 46,9 70,5 43,1 70,8 43,9 44,9 43,5 44,9 43,6 43,9 41,9,1 1,7 30,2 31,1 29,3 32,7 32,3 30,9 30,5 30,4 29,9 29,6 29,3 31,1 29,7 28,3 27,8 33,6 32,7 33,0 22,0 25,6 24,2 32,7 45,7 51,7 43,3 42,9 32,5 32,1 32,0 32,4 31,1 33,3 31,6 30,6 30,5 33,0 32,2 29,8 27,9 29,9 33,6 31,6 67,9 42,0 42,3 54,9 58,4 42,0 62,9 64,6 56,4 43,1 53,5 49,0 48,9 49,2 31,1 29,1 31,1 43,3 44,9 44,0 65,9 70,1 71,3 32,3 32,7 42,3 46,6 44,7 43,1 44,5 46,3 33,6 33,7 52,9 52,7 45,7 42,5 47,3 47,5 44,3 42,0 43,2 49,5 44,7 45,3 51,5 47,7 51,1 50,1 49,6 47,5 57,1 63,3 62,4 33,6 52,5 45,8 44,6 45,5 43,6 44,4 71,4 72,0 49,0 51,9 72,2 58,3 43,2 43,5 43,0 44,9 44,7 56,8 72,6 44,2 43,8 42,4 42,7 41,9 46,2 47,4 41,9 69,6 62,2 43,9 44,0 52,1 52,5 54,3 51,8 46,5 48,0 48,4 44,7 45,1 45,7 49,8 49,3 49,3 47,0 44,5 45,744,9 46,4 46,3 44,9 58,2 57,4 60,2 58,6 60,3 55,5 68,0 68,0 64,3 62,1 64,8 70,3 44,2 70,8 42,4 67,69,1 47,7 47,5 46,3 47,9 48,3 48,3 47,2 50,7 66,1 70,6 70,3 44,1 42,9 68,7 67,5 68,3 66,6 67,3 64,5 65,9 61,8 60,7 68,0 61,8 30,7 31,0 33,6 33,0 31,9 29,7 32,4 29,4 24,9 25,6 25,2 24,8 24,9 28,0 26,8 26,4 25,7 26,4 28,2 32,1 29,6 30,2 43,9 28,2 32,4 29,9 30,3 29,6 29,3 30,5 29,1 28,0 27,7 28,0 31,1 29,5 32,6 33,3 29,8 30,2 31,0 29,4 31,4 31,8 31,9 30,3 31,3 31,0 33,1 32,0 31,8 30,2 31,2 30,0 30,0 32,3 30,1 32,0 29,7 28,7 28,6 32,7 32,6 30,8 32,5 33,6 30,2 32,0 30,7 31,9 31,2 31,3 33,1 27,4 28,1 29,4 31,3 30,4 29,5 26,6 26,9 32,6 30,8 33,7 32,6 32,4 26,8 33,1 32,6 33,0 30,0 33,1 50,4 45,4 49,0 50,6 45,1 42,0 46,7 46,4 33,1 29,6 28,2 28,8 28,3 28,7 31,3 29,1 29,5 30,0 32,6 25,1 32,3 29,9 32,1 32,7 32,7 31,6 30,8 32,3 30,1 29,9 31,9 31,6 30,3 31,0 33,0 31,3 31,0 30,2 31,1 31,0 32,3 30,7 27,7 27,7 27,0 27,8 30,0 31,4 33,6 33,6 32,1 33,3 31,6 32,7 30,8 31,0 31,9 42,4 33,3 28,5 27,6 32,3 27,9 32,4 31,8 32,4 33,3 41,8 30,6 28,1 31,4 27,4 30,5 33,0 30,8 32,7 29,5 31,8 29,9 29,4 30,4 41,9 29,5 30,2 30,1 42,5 30,0 30,9 30,0 27,8 32,7 27,6 30,2 26,7 31,3 30,4 31,6 32,1 32,7 29,8 29,0 28,4 29,1 27,3 31,2 32,0 33,1 30,7 29,2 29,827,2 31,7 32,7 30,7 27,627,9 30,4 28,9 30,2 32,5 29,2 32,2 31,3 32,0 31,7 31,9 30,1 33,7 41,8 4,6 32,3 32,3 33,6 42,0 32,3 33,6 43,0 42,7 43,0 42,8 43,8 43,1 32,1 32,4 32,2 42,0 41,9 41,8 41,9 43,3 43,6 43,9 44,8 42,8 43,4 44,9 45,9 45,7 42,7 43,8 48,3 45,2 46,8 47,4 47,3 46,0 42,4 47,9 42,7 49,1 46,7 44,7 50,7 48,7 46,6 54,2 59,8 55,758,2 56,3 56,5 53,8 47,1 48,0 48,8 50,5 50,1 49,3 56,0 57,6 58,1 57,5 57,3 56,7 55,7 50,6 56,3 51,1 47,5 49,7 50,8 52,452,0 64,7 68,4 68,967,9 47,8 33,7 32,7 50,5 41,8 45,5 46,9 49,3 47,6 67,4 68,8 68,0 64,1 62,1 46,4 46,3 45,1 54,7 55,8 51,0 50,6 56,6 58,1 52,9 52,4 50,6 47,9 48,5 48,2 46,6 49,7 43,8 49,5 48,9 49,2 48,0 43,0 46,2 48,1 68,6 64,3 48,5 63,7 46,6 50,2 47,3 44,2 54,8 54,9 55,6 55,8 46,8 56,4 48,6 42,9 41,9 42,0 33,3 32,5 32,2 30,1 42,7 41,8 33,0 43,2 42,7 43,0 41,9 41,8 42,5 43,5 41,9 43,5 35, 43,9 45,1 46,0 45,7 45,8 44,2 47,4 46,9 45,9 42,3 44,5 43,4 43,3 41,8 42,0 43,5 44,7 50,6 49,7 42,8 42,8 45,5 45,1 43,0 48,2 49,0 44,3 43,1 46,6 54,2 48,7 45,9 46,0 45,9 45,8 46,1 46,2 47,8 46,7 47,5 50,9 49,0 31,5 31,5 31,0 30,3 48,5 48,1 47,8 48,0 47,8 49,0 48,3 46,9 51,3 52,3 51,3 51,2 50,1 33,3 33,3 32,7 32,0 32,6 32,2 41,8 41,8 41,9 42,4 43,2 42,9 42,9 42,9 42,9 43,4 42,3 41,9 43,0 33,3 41,9 43,8 42,4 46,5 58,9 68,1 65,1 65,6 63,0 45,5 60,5 48,4 49,2 50,3 48,2 54,3 50,1 49,4 43,9 50,3 51,3 53,3 51,9 55,3 55,2 55,1 54,3 54,3 57,5 58,7 57,1 45,6 56,7 57,7 56,4 50,4 55,4 52,6 45,3 56,3 50,6 51,2 58,6 57,5 59,7 59,0 44,8 44,6 45,2 45,9 61,2 60,9 62,5 62,7 68,1 64,3 64,5 45,643,7 43,8 53,6 57,9 54,9 53,7 42,4 44,2 42,0 42,5 42,8 42,8 43,3 43,0 42,7 45,9 63,0 67,2 63,0 56,9 46,0 61,8 64,9 67,3 64,5 62,3 44,144,1 46,6 43,0 46,4 45,9 46,3 42,7 47,9 59,0 63,2 66,0 65,6 67,0 66,6 67,5 64,0 62,9 56,0 53,2 45,3 51,3 43,5 55,5 42,8 48,0 49,6 50,6 52,4 59,1 58,5 52,0 54,4 56,3 55,2 45,7 46,7 49,1 47,1 51,6 48,0 41,9 48,8 49,8 49,3 42,3 42,5 41,8 42,5 42,0 43,2 45,7 45,7 44,7 45,7 47,9 44,2 46,2 41,8 41,8 44,9 45,2 43,3 43,9 43,3 52,6 49,3 48,3 45,9 45,6 43,9 46,5 46,8 46,4 42,8 44,1 43,0 42,4 42,4 44,9 44,6 44,7 45,5 45,5 44,7 43,1 42,9 45,4 43,1 43,4 32,2 31,224,8 33,7 29,8 32,5 28,7 32,1 31,5 28,3 31,2 29,3 28,3 30,1 32,3 26,6 33,6 29,2 28,3 42,3 42,843,3 43,4 42,3 43,1 44,1 44,7 43,4 42,8 42,4 42,7 42,3 42,4 42,3 42,5 42,8 44,6 42,5 42,5 42,0 42,7 42,5 43,1 42,3 43,1 43,5 42,4 45,5 43,9 45,5 42,4 42,8 43,2 44,2 43,2 44,3 44,0 42,3 44,0 42,4 42,3 41,8 44,9 43,5 43,6 44,2 42,3 43,0 44,7 46,7 43,2 44,6 46,2 46,546,2 46,2 46,7 44,0 46,7 46,2 45,5 50,6 49,2 50,3 48,6 50,2 47,0 43,1 47,3 48,7 47,6 47,8 42,4 42,5 44,9 43,7 50,3 49,8 49,7 49,9 49,146,5 44,7 50,4 51,7 52,1 51,8 50,1 50,2 45,7 44,8 44,6 47,7 49,1 43,4 44,3 44,3 42,4 43,5 44,7 43,6 49,2 43,6 49,4 49,1 42,4 46,0 51,3 50,6 49,5 43,1 45,8 48,5 43,9 41,8 44,7 48,8 50,8 51,9 51,5 51,2 49,7 45,9 52,0 46,6 47,8 46,3 49,0 49,3 48,4 46,9 49,6 50,8 52,5 53,5 52,7 59,9 64,1 64,6 68,5 67,7 68,2 63,1 58,0 58,0 45,1 54,3 56,3 55,5 41,8 63,2 68,3 64,9 63,7 51,4 53,5 55,8 46,9 58,6 63,4 67,0 65,8 46,4 66,3 63,3 61,8 58,5 61,2 69,0 69,8 69,5 68,2 63,2 43,5 50,5 58,3 54,4 59,8 60,9 61,0 59,6 53,5 64,6 52,5 48,6 59,7 61,2 67,6 68,9 68,4 68,0 67,8 67,8 69,0 68,6 68,6 53,1 47,0 49,8 56,2 60,2 59,7 64,2 70,6 66,7 56,7 54,6 53,3 56,4 64,7 58,1 58,2 49,0 49,4 51,8 53,3 49,6 49,6 50,6 50,4 47,6 47,3 43,9 47,3 43,1 43,7 42,7 43,9 44,6 44,3 54,8 54,3 50,1 50,5 45,5 56,1 57,3 50,8 54,1 47,7 44,4 46,4 54,4 49,8 49,0 48,7 44,4 64,8 63,8 66,4 66,5 66,5 65,3 65,9 62,0 63,5 60,6 46,1 58,6 48,1 46,4 48,8 47,6 48,3 47,6 48,7 59,2 47,7 60,1 51,1 62,1 55,7 54,7 54,9 50,8 53,2 53,7 65,968,0 67,5 67,9 66,5 60,1 52,7 63,9 57,4 56,4 55,4 55,3 45,5 43,8 47,1 43,5 45,3 47,1 43,9 43,9 53,0 50,3 51,2 49,4 43,2 45,2 44,6 45,9 52,2 49,1 53,8 53,2 52,8 46,2 46,3 44,9 45,7 46,0 46,6 47,7 54,8 54,5 52,0 50,5 51,8 51,8 57,5 59,0 59,1 61,0 55,9 53,5 50,1 47,5 51,7 51,8 48,7 44,4 63,5 67,1 46,0 51,3 62,3 67,6 57,5 52,7 64,8 71,0 55,1 51,1 52,1 51,0 58,2 56,7 51, ,0 29,129,2 32,5 26,6 29,2 31,1 25,5 28,6 29,4 28,3 29,3 29,6 29,7 25,7 32,6 29,1 29,8 30,4 32,4 32,0 32,7 30,2 33,7 33,132,2 29,5 31,5 33,3 32,2 31,6 32,6 32,1 31,1 33,3 31,1 32,4 65,5 60,3 59,6 52,6 44,1 45,5 43,9 47,4 47,9 47,7 47,9 48,7 51,7 48,1 58,5 61,0 45,8 43,5 43,8 43,5 44,5 44,3 43,9 43,5 42,3 44,5 45,1 43,9 44,0 44,7 42,0 42,0 42,3 42,0 41,9 42,0 41,8 42,7 46,1 45,3 45,1 45,6 44,9 43,1 44,2 45,8 47,247,2 45,9 43,8 44,5 43,2 46,8 48,0 47,7 43,1 45,1 45,5 45,745,7 44,2 45,1 43,5 42,9 42,8 42,3 42,7 33,7 31,9 33,0 33,3 29,5 28,8 30,6 33,0 28,9 33,7 29,2 31,4 30, 30,0 32,3 29,5 32,0 32,5 41,8 46,2 46,2 33,7 31,6 32,7 42,5 44,6 44,0 41,8 43,0 32,5 31,5 42,0 43,0 41,8 43,1 33,6 32,233,0 30,6 42,8 42,3 42,8 42,5 42,8 43,2 43,3 42,8 42,8 51,2 46,8 50,4 57,8 49,9 63,1 67,9 62,8 49,9 51,5 50,1 60,1 46,8 47,9 44,8 61,2 65,7 61,9 66,1 63,9 46,6 61,1 51,5 48,1 49,7 61,2 65,7 65,9 62,3 52,4 60,3 62,1 61,6 66,7 67,0 67,8 67,5 68,3 68,3 70,5 66,7 62,854,2 58,5 60,7 56,8 42,9 55,2 56,5 58,8 57,7 60,9 60,5 62,7 60,8 61,3 59,2 42,0 55,3 59,0 50,657,358,4 57,3 47,0 51,7 59,8 60,160,5 43,6 61,3 58,7 63,5 68,4 68,6 65,4 50,4 65,8 70,8 26,0 33,3 29, ,0 25,9 33,7 33,7 29,129,7 31,429,9 33,6 30,6 31,0 30,4 26,4 32,6 29,329,8 30,0 33,0 28,928,8 32,7 31,3 31,6 32,5 30,730,4 29,4 27,4 30,8 31,8 30,2 32,3 28,9 33,1 33,3 31,6 32,4 32,5 32,2 33,1 32,2 32,2 31,6 32,4 32,4 32,4 31,5 31,2 31,2 44,5 52,9 55,5 55,4 56,2 56,2 58,0 58,0 59,7 59,9 59,4 59,2 57,9 58,7 57,8 56,2 54,3 53,2 54,2 51,5 52,9 54,3 53,3 52,9 52,1 53,0 52,0 51,7 51,0 49,7 50,7 50,6 46,7 50,8 50,2 50,6 50,2 48,3 49,4 47,4 49,2 48,1 49,3 48,8 49,0 49,4 47,7 45,6 42,7 51,1 55,3 55,4 54,1 55,1 53,7 54,8 52,7 48,0 52,3 51,0 46,6 46,0 45,9 45,4 31,1 32,130,531,8 32,2 31,0 43,3 46,3 45,9 45,9 45,9 48,1 47,8 47,7 47,4 47,1 47,9 47,6 45,4 46,9 50,1 46,4 45,8 53,1 53,0 56,6 56,8 56,9 56,2 54,6 53,9 56,4 54,9 61,6 65,6 68,4 68,3 69,4 69,2 68,9 70,8 71,0 64,4 50,8 52,2 50,1 54,4 52,954,6 53,7 67,4 67,7 64,2 52,2 50,5 50,1 52,4 51,7 51,6 65,1 69,4 29,1 27,3 32,1 25,2 29,028,6 44,8 43,4 43,2 43,4 53,8 55,7 50,7 56,9 59,0 58,1 61,6 61,3 63,1 61,3 61,6 62,6 58,1 54,7 54,4 55,5 49,7 56,5 58,5 57,9 61,4 60,9 62,5 61,1 60,8 61,9 57,4 54,2 54,8 59,1 53,8 42,8 62,6 67,6 49,3 62,6 68,0 44,0 68,1 62,9 43,5 33,7 33,6 32,2 32,1 30,9 33,3 43,9 42,9 43,7 44,0 43,5 43,5 43,6 42,7 45,2 44,0 43,8 43,3 44,6 43,5 42,4 45,3 31,6 42,9 44,5 41,9 43,0 43,7 44,2 43,7 33,7 44,9 44,7 45,1 42,3 44,3 42,7 44,4 43,4 43,2 42,7 43,1 42,8 42,4 43,1 44,4 42,9 31,7 33,7 31,9 27,8 31,7 33,3 30,0 26,9 33,7 31,3 30,8 27,3 32,230,1 31,2 28,8 30,4 33,1 33,7 32,4 29,6 42,8 44,3 43,0 31,4 44,1 45,6 45,1 45,4 42,7 46,7 44,3 46,6 45,5 46,6 43,7 43,6 42,8 56,6 58,6 58,0 61,3 61,0 63,0 61,0 61,5 59,3 42,5 56,0 43,0 43,0 54,6 56,4 58,4 57,8 61,0 60,8 62,9 61,0 61,6 59,4 55,3 33,0 46,0 47,1 48,2 48,0 52,1 51,5 51,3 49,2 45,7 43,9 45,2 45,6 45,5 29,7 30,4 32, ,3 32,5 25,4 30,7 32,1 30,7 23,7 23,8 28,4 29,2 25,2 25,1 24,1 27,6 29,7 28,9 28,1 30,2 31,7 30,2 30,3 Nullfall ohne Temporeduzierung m Planfall mit Temporeduzierung Auftraggeber Königstraße Bad Bergzabern Blattgröße A1; Maßstab 1:3.000 Bearbeiter:jr glk06_a12.sgs 9.res Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Wendalinusstraße Sankt Wendel / schall@gsb-gbr.de Abbildung A12 Gebäudelärmkarte Planfall 2 oben: Nullfall ohne Temporeduzierung unten: Planfall mit Temporeduzierung Projekt Lärmaktionsplanung 2018 Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Zeichenerklärung Straße Hauptgebäude Nebengebäude Schule Gebäude L DEN in db(a) <=67,0 67,0< <=68,0 68,0< <=69,0 69,0< <= < <=71,0 71,0< <=72,0 72,0<

38 Zeichenerklärung Straße Hauptgebäude Nebengebäude Schule Krankenhaus Ruhige Gebiete Gemeindegrenze Oberhofen Pleisweiler B Niederhorbach Bad Bergzabern Oberhausen Kapellen-Drusweiler Abbildung A13 Übersicht über ruhige Gebiete Projekt Lärmaktionsplanung 2018 Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog Auftraggeber Königstraße Bad Bergzabern Blattgröße A1; Maßstab 1: dsm02_a13.sgs Bearbeiter:jr res m Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz Wendalinusstraße Sankt Wendel / schall@gsb-gbr.de

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